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ein gemeinschaftsprojekt der nlm und des niedersächsischen kultusministeriums 6. und 7. klasse haupt- und realschule fächer: deutsch, politik autoren: ralf willius/kathrin beckhuis unterrichtsentwurf zum thema: Fotos im Internet - alles nicht so einfach!

unterrichtsentwurf zum thema - NLM · ein gemeinschaftsprojekt der nlm und des niedersächsischen kultusministeriums 6. und 7. klasse haupt- und realschule fächer: deutsch, politik

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ein gemeinschaftsprojekt der nlm und des niedersächsischen kultusministeriums

6. und 7. klasse haupt- und realschule fächer: deutsch, politikautoren: ralf willius/kathrin beckhuis

unterrichtsentwurf zum thema:

Fotos imInternet -alles nicht so einfach!

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Einführung

IndergeplantenDoppelstundebeschäftigensichdieSchüler/innenmitwesentlichenAspektenzu den juristischen Themen „Urheberrecht“, „Recht am eigenen Bild“ und „Verletzung deshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“.Das „GesetzüberUrheberrechtundverwandteSchutzrechte“schütztdieUrhebervonWerkenderLiteratur,WissenschaftundKunst.AlleinderUrheberentscheidet,ob,wannundwersein„Werk“nutzenundverbreitendarf.DeshalbdürfenfremdeWerkewiebeispielsweiseFotos,Lo‐gosundVideosnichtveröffentlichtwerden.AlleNutzendendesInternetswerdenselbstzuUr‐hebern,wennsieeigeneInhalteinsNetzstellen.AuchwenndasHerunterladenundWeiterleitendieserWerkeimInternetprinzipiellleichtmöglichwäre,istdiesohneZustimmungder„Schöp‐fer“rechtlichnichterlaubt.AnkreativenLeistungenhatmanautomatischeinUrheberrechtundkannsomitselbstentscheiden,obauchanderedieeigenenFotosoderVideosaufihrenWebsitesveröffentlichendürfen.DasUrheberrecht ist engmit den „AllgemeinenPersönlichkeitsrechten“ verknüpft. Grundsätz‐lichgiltdasPrinzip:Wasmanselbstgemachthat,kannmannutzen,wiemanwill,solangemandamitnichtdieRechteanderer(z.B.diePersönlichkeitsrechte)eingreift.Das„RechtameigenenBild“oder„Bildnisrecht“(sieheKunstUrhG§22)besagt,dassBildnissenurmitEinwilligungdesAbgebildetenverbreitetoderöffentlichzurSchaugestelltwerdendürfen.DasgiltinsbesonderefürAufnahmen ausderPrivat‐ oder Intimsphäreundumsomehr,wenn sie heimlich gemachtwurden(siehe„VerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“,StGb§201a).Aberauch„normale“FotosvonFreundenoderFremdenfallenhierunter,sodassderenungefragte Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen. Ausnahmenhiervon sind „Personen öffentlichen Interesses“, also Prominente wie Schauspieler, PolitikeroderSportler,Fotos,aufdenenPersonennur„Beiwerk“nebeneinerLandschaftodersonstigenÖrtlichkeiterscheinensowieFotosvonVersammlungen,wiebeispielsweiseSportveranstaltun‐gen,andenendiedargestelltePersonteilgenommenhat (sieheKunstUrhG§23).DieMissach‐tungdesPersönlichkeitsrechtskannnebenstrafrechtlichenKonsequenzenauchzivilrechtlicheFolgennach sich ziehen:BetroffenehabendieMöglichkeit, nebenBeseitigungs‐ undUnterlas‐sungsansprüchenauchSchadensersatzoderSchmerzensgeldansprüchegeltendzumachen.AberauchdiemoralischeVerantwortunggegenübersichundanderenmussbeimVeröffentlichenvonBildernbedachtwerden.Voraussetzungen

ImRahmenderDoppelstundewird u.a. in Kleingruppen ein kleinesRollenspiel eingeübt. AusdiesemGrundewäreessinnvoll,soweitdieMöglichkeitbesteht,dieGruppeninmehrereRäumeaufzuteilen. Inhaltlich sind keineVoraussetzungen zu erfüllen. Ratsamwäre es,wenn sich dieLehrkraftimVorfeldmitdenGesetzestexten(ML3)vertrautmacht.

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Fachbezug/Zielgruppe

DiegeplanteEinheiteignetsichbesondersfürdenEinsatzimPolitikunterrichtundistindeminhaltsbezogenenKompetenzbereich„ZusammenlebeninderdemokratischenGesellschaft“an‐zusiedeln.1 Den Schüler/innenwerden „normative Grundlagen“wie Grundwerte,Normen undGesetzevermittelt, indemsiesichmitwesentlichenAspektenzuden juristischenThemen„Ur‐heberrecht“, „Recht ameigenenBild“ und „VerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen“beschäftigen.ImZusammenhangmitdeninhaltsbezogenenKompetenzenerwerbendieSchüler/innenindie‐serUnterrichtseinheitauchdiegefordertenprozessbezogenenKompetenzen(Analyse‐,Urteils‐und Handlungskompetenz).2 So analysieren die Jugendlichen alltägliche Situationen und Kon‐flikte,indenenGrundrechteund/oderNormenverletztwerden(FotoswerdenunerlaubtimIn‐ternet veröffentlichtAnalysekompetenz). In einem Rollenspiel beurteilen die Schüler/innendieSituationen, indemsiesichmitdenmöglichen juristischenundmoralischenFolgenausein‐andersetzen(Urteilskompetenz).LetztendlichentwickelndieJugendlichenTipps,wassiebeiderVeröffentlichungundVerbreitungvonFotosbeachtenmüssen,sowieLösungsstrategien,wiesiesichgegendenMissbrauchihrereigenenDatenschützenkönnen(Handlungskompetenz).ImSinnedesKerncurriculumsDeutschderHaupt‐undRealschulewird indieserUnterrichts‐einheit der vorgeschriebene inhaltliche Kompetenzbereich „Sprechen und Zuhören“ aufgegrif‐fen.3 So erarbeiten die Schüler/innen in Rollenspielen, welche Konsequenzen sich ausunüberlegtenVeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen(Kategorie:„szenischspielenundgestalten“).WeitertragendieSchüler/innensowohlim„Kugellager“(Me‐thode, s. Einstieg) als auch in dem gemeinsamen Unterrichtsgespräch eigeneMeinungen undAnliegenvorundbegründendieseunterBezugaufeigeneErfahrungen(Kategorie:„Mitundzuanderen sprechen“). In diesem Zusammenhang lernen sie auch ihrenMitschüler/innen ruhig,konzentriertundwertschätzendzuzuhören(Kategorie:„verstehendzuhören“).

Didaktisch‐methodischerKommentar

Laut JIM‐Studie2010hatsichdas Internet für fastalle JugendlichenzueinemalltäglichenMe‐dium entwickelt. Genutzt wird das Internet von Jugendlichen vor allem zur Kommunikation;hiermitverbringensiedieHälfte ihrergesamtenOnline‐Nutzung.Diesgeschieht i.e.L.überso‐ziale Netzwerke. Online‐Communities gehören heutzutage ganz selbstverständlich zum Alltagder Jugendlichen. So suchen 71 Prozentmehrmals proWoche entsprechende Plattformen imInternetauf.DieHälftederOnline‐Usernutzendiesezu41ProzentnureinmalamTag;dermit

1 NiedersächsischerKultusminister2008,S.16(RS,HS)2 NiedersächsischerKultusminister2008,S.13ff.(RS,HS)3 NiedersächsischerKultusminister2006,S.12ff.(RS)bzw.S.13ff.(HS)

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59ProzentgrößereTeilschautabermehrmalsamTagnach,obirgendwelcheNeuigkeitenvor‐liegen.4DasVeröffentlichenundnatürlichauchdasAnschauenvonFotosundVideosistweitverbreitet.Knapp zweiDrittel der jugendlichen Internet‐Nutzer haben Fotos oder Videos von sich selbsteingestellt, vier von zehn Internet‐Nutzern zeigen entsprechendesMaterial, auf dem FreundeoderMitgliederderFamiliedargestelltsind.IndenOnline‐Communitiesbestehtzumindestpo‐tentielldieMöglichkeit,diedorthinterlegtenInformationenwiebeispielsweiseFotosmittelsdersog.„PrivacyOptionen“nurFreundensichtbarzumachen.HierlässtsicheinerfreulicherTrendfeststellen: So geben zwei Drittel der Nutzer von Online‐Communities an, von diesen Ein‐schränkungsmöglichkeitenGebrauchzumachen–imVorjahrwaresnurknappdieHälfte.5ObdieinderJIM‐StudieBefragtenschoneinmalpeinlicheoderbeleidigendeBilderoderVideosim Internet verbreitet haben, bestätigen lediglich15Prozentder Internet‐Nutzer. Jeder vierteInternet‐Userberichtet,dassesbeiPersonenausdemFreundeskreisschonÄrgergegebenhat,sei es,weil es zuBeleidigungen im Internetkam,weilBildmaterial entwederunerlaubteinge‐stelltwurdeoderdieBetroffenenunvorteilhaftaufdemBildmaterialdargestelltwaren.6Die späteren Konsequenzen in der realenWelt, die sich aus unüberlegten VeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen,werdenjedochhäufigvondenJugendlichennichtüberblickt.OftmalstauchenzuvorfreiwilligüberlasseneAufnahmenplötzlichimInternetauf.DieserGefahrsindsichvielejungeMenschennichtbewusst,wennsiebereitwilligBildervonsichanfertigenlassenodereigeneAufnahmenausdenHändengeben.DarüberhinauskommtesimmerwiederzuVerstößengegenPersönlichkeits‐undUrheberrechte.DiedamitverbundenenProblematikenundmöglichenKonsequenzensinddenJugendlichenkaumbewusst.DeroftmalsunbedachteUmgangstelltdaherheuteauchLehrkräfteundSchulevorneueHerausforderungenundsolltedaherimUnterrichtbehandeltwerden.Kompetenzen

Mit Hilfe eines Rollenspiels und der daran anschließenden Diskussion beschreiben die Schü‐ler/innen Probleme, die sich aus der unüberlegten und/oder unerlaubten Verbreitung undVeröffentlichungvonBildernergebenkönnen.DieSchüler/innenlernendierechtlichenAspektewie „Urhebergesetz“, „Recht am eigenen Bild“ und das Gesetz zur „Veröffentlichung deshöchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ kennen. Weiterhin erarbeiten sie,welche juristischen und ethischen Konsequenzen die unüberlegte und/oder unerlaubteVeröffentlichungvonBildernhabenkann.Sieerkennen,dasseineinmalinsInterneteingestell‐

4 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: JIM Studie 2010 – Jugend, Information, (Multi‐) Media.

BasisuntersuchungzumMedienumgang12‐bis19‐Jähriger.Stuttgart2010,S.41f. 5 MedienpädagogischerForschungsverbundSüdwest2010,S.44f.6 MedienpädagogischerForschungsverbundSüdwest2010,S.48.

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tesBildsichschnellverbreitetundhäufignichtmehrzurückgeholtbzw.gelöschtwerdenkann.MitHilfedieserErkenntniserarbeitendieSchüler/innenTipps,wassiebeiderVeröffentlichungundVerbreitungvonFotosbeachtenmüssenundentwickelnLösungsstrategien,wiesiesichge‐gendenMissbrauchihrereigenenDatenschützenkönnen.Durchführung

Einstieg

DieUnterrichtsstundebeginntmiteinemsog. „Kugellager“.DieseMethodewirdals „Warmup“angewendet,umdasneueThemaunterBeteiligungallerSchüler/innenanzudiskutieren.WenndieUnterrichtsmethodefürdieKlasseneu ist,mussderAblaufvorabvomLehrererklärtwer‐den.DieKlassewirdhalbiert.DieersteGruppebildeteinenInnenkreis,diezweiteeinenAußenkreis.DieTeilnehmer/innen sitzenoder stehen sichgegenüberund sinddabei einander zugewandt.Die JugendlichenbekommeneineFragestellung,diesiemitdemjeweiligenGegenüberbespre‐chen.NacheinemSignalvomLehrerbeendendieSchüler/innenihrGespräch.DiebeidenKreiserotieren anschließend in entgegengesetzterRichtungumeinenSchritt.Mit demneuenGegen‐überwiederholtsichderAblauf.AusgangspunktdesKugellagersisteineGeschichte,inderesumdieSchülerVivien,LeonieundThomasgeht,dieFotosihrerKlassenfahrtaufihrerSchülerVZ‐Seiteveröffentlichenwollen.DasProblembestehtdarin,dassnichtalleFotoseinfachsoinsInternetgestelltwerdendürfen.DerLehrer liestdieGeschichtevorundunterbrichtsieandenvorgegebenenStellen,umdieSchü‐ler/innenmit einer Frage zu konfrontieren. Die Jugendlichen haben nun Zeit, sichmit ihremGegenüber auszutauschen. Insgesamt sind sechs Gesprächsphasen zu unterschiedlichenFragestellungengeplant.EingroßerVorteildieserUnterrichtsmethodebestehtdarin,dassalleSchüler/innenderKlassezur Mitarbeit aktiviert werden. Insbesondere für eher „schüchterne“ Jugendliche eignet sichdieseMethode, da sienicht vorder gesamtenKlasse sprechenmüssen, sich aberdennoch amUnterrichtsgeschehenbeteiligenkönnen.WenneineganzeKlassegleichzeitigdiskutiert,isteingewisserGeräuschpegelnichtauszuschlie‐ßen.InderRegelstellensichdieTeilnehmer/innenschnellaufdieBedingungenein,indemsieeinfach näher zusammenrücken. Auch wenn ein Gesprächspaar sich mal nicht über dieAufgabenstellungunterhaltensollte–sovieleSchüler/innen,diesichdennochgleichzeitigübereinvorgegebenesThemafachlichaustauschen,könnenbeianderenMethodenselteneingebun‐denwerden.

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DieFragendesKugellagersmüssenkeinweiteresMal imKlassenverbandbesprochenwerden.DieDoppelstundeistsoaufgebaut,dasssichdieSchüler/innendieAntwortenimweiterenVer‐laufselbsterarbeiten.Hinführung

DieSchüler/innenerarbeiten inRollenspielen,wiedieGeschichteweitergehenkönnte.Ziel istes, dass die Jugendlichen erleben,welche späterenKonsequenzen in der realenWelt sich ausunüberlegtenVeröffentlichungenvonBilderninderdigitalenWeltergebenkönnen.DerLehrerbesprichtzunächstdengeplantenAblaufmitseinerKlasse.Wichtigistes,dassmögli‐cheBeteiligungsängstewiez.B.Schüchternheitangesprochenwerden.KeinSchülersolltedazugezwungenwerden,szenischetwasvorspielenzumüssen.DieSchüler/innen,diekeineSpieler‐rolleübernehmenmöchten,könnenstattdesseneineBeobachterrolleeinnehmen.Wichtigistes,denBeobachter/innenverständlichzumachen,dasssiekeinebloßeZuschauer‐, sondernehereineSchiedsrichter‐undMitdenkerfunktionhaben.DerLehrerverteiltandieeinzelnenGruppenKarten,aufdenendieHandlungssituationvorgege‐ben ist und die zu spielenden Rollen knapp beschriebenwerden. In jeder Gruppe gibt es dieRolleeinesExperten(z.B.VertrauenslehreroderJurist),derdieAufgabehat,überdierechtlicheSituation aufzuklären. Diese Rollenbesetzung ist wichtig, damit die Schüler/innen erkennen,dass sie auch juristisch gesehen Rechte und Pflichten bei der Veröffentlichung von Fotos imInternethabenunddassesbeiderenVerletzungzurechtlichenKonsequenzenkommenkann.DasEndederHandlungssituationistbewusstoffengehalten,sodassdieLernendeneigeneIdeeneinbringenkönnen.Schüler/innen,diekeineSpielerrolleübernehmenmöchten,erhalteneinenBeobachtungsbogen,densiewährendderArbeitsphaseausfüllensollen.Sinnvollwärees,wenninjederGruppeeinePersondieBeobachterrolleübernehmenkönnte.Zuüberlegenwärees,obzweiGruppendasselbeRollenspielspielen.AufdieseWeisekönntenunterschiedliche Verhaltens‐ undReaktionsweisen, bezogen auf die gleiche Situation, sichtbargemachtwerden.Erarbeitung

DieGruppenbekommennundieGelegenheit,ihrRollenspielzuproben.Hilfreichwärees,wenndieGruppensichzumÜbenaufverschiedeneKlassenzimmeroder inverschiedeneEckenoderFluredesSchulhausesverteilenkönnten.DieSchüler/innenklärenselbständig,werwelcheRolleübernimmt.DamitdieJugendlichendieeinzelnen Rollen leichter im Gedächtnis behalten, kann jedem/r Spieler/in die Rollenbezeich‐

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nungmitKreppbandaufdenPullovergeklebtwerden.Gegebenenfallskönntensparsameinzu‐setzende Requisiten eingesetzt werden, da es insbesondere für ungeübte Spieler/innen eineHilfe ist, sich andiesenRequisiten „festzuhalten“.DasRollenspielwird– jenachvorhandenerZeit – mehrmals durchgespielt. Die Beobachter/innen beschreiben und interpretieren denSpielablaufanhandderBeobachtungsaufträgeundgebendenspielendenPersonenggf.TippsfürdieUmsetzung.InderErarbeitungsphasesolltederLehrereineberatendeundhelfendeFunktionübernehmen.ErkannsichbewusstimHintergrundhalten,seineSchüler/innenintensivbeobachtenundsolltenurbeiauftretendenSchwierigkeitenunterstützendeingreifen.PräsentationundAuswertung

DieKlasseversammeltsichineinemSitzhalbkreisvorderTafel.DieeinzelnenGruppenbekom‐men nun die Gelegenheit, ihr Rollenspiel der Klasse zu präsentieren. Gespielt wird auf einerimaginärenBühne,dieaberi.d.R.aufgleicherEbenewiederBeobachterraumseinsollte.Soha‐bendie Spieler/innennicht dasGefühl, vorgeführt zuwerden.GleichzeitigwirdderUnterhal‐tungseffekteinesTheaterstücksvermieden.UmeineintensiveAuseinandersetzungmitdeneinzelnenRollenspielenzugewährleisten,wirdjedes Einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation besprochen, bevor die nächsteGruppeihrArbeitsergebnisvorführt.WennzweiGruppendasselbeRollenspielerarbeitethaben,istessinnvoll,derenErgebnissedirekthintereinanderzupräsentieren.AufdieseWeisekönnenunterschiedlicheVerhaltens‐undReaktionsweisen–bezogenaufdiegleicheSituation–sichtbargemachtwerden.NachderAufführungwerdenzunächstdieSpieler/innenbefragt,wiesiesichin ihrerRollegefühlthaben. ImAnschlussbeschreibenundinterpretierendie„Zuschauer“denAblauf.Wichtigisthierbei,eineKritikderschauspielerischenLeistungen(Rollenebene)zuver‐meiden.GrundsätzlichmussinderReflexiondeutlichgemachtwerden,dassesGesetzegibt,dieauchimInternetgelten.IntuitivistdenmeistenSchüler/innenzwarklar,dassessoetwaswie„dasRechtameigenenBild“gibt.ImAlltagwirddiesabermeistvergessenundeswirdz.B.vermutet,dassBilderveröffentlichtwerdendürfen,wennmehrals10PersonenaufeinemBildzusehensind.Laut dem „Recht ameigenenBild“ (§ 22KunstUrhG)muss aber jeder, der Fotos von anderenveröffentlicht,dieseumErlaubnis fragen.EineAusnahmebesteht lediglichdarin,wennPerso‐nenaufdemFotonurals „Beiwerk“dienen,denndann ist eineVeröffentlichungunproblema‐tisch(§23KunstUrhG).HierwäreexemplarischdasFallbeispiel „Kugellager“(ML1)mitdenFotosvonderJugendherbergemitderschönenAussichteinzuordnen.

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ZuFall1:DieSchweinenase

EinigeSchülerwerdeneinensolchenScherz für legitimhalten.RechtlichgesehenkannessichhieraberumeineStraftatimSinnedesStrafgesetzbuches§§185‐187handeln.AuchimInternetsindBeleidigung,übleNachredeundVerleumdungeineStraftatundsomitverboten.WaseineBeleidigungetc. ist,muss imZweifelsfall einGerichtklären. ImBeispiel soll abervielmehrdiemoralischeKomponentebedachtwerden.VielenVerursachern ist oftnichtklar,was sieunterUmständenanrichtenkönnen.DennwenneinBildersteinmalmiteinemnegativenKommentarversehen ist, folgen schnellweitere.AuchdieVerbreitungvonFotos sowie vonmanipuliertenFotoswirdhäufigunterschätztZuFall2:SchlechteNachricht

OftdenkenSchüler,dassdasHochladen(alsodasVeröffentlichen)vonStar‐Fotosunproblema‐tisch ist,daes ja schließlichWerbung fürdenentsprechendenKünstler ist.Einigewerdenaufdas„Copyright“hinweisenundvielenistesunklar,dasseseventuellzuProblemenführenkann.GenaugenommenisthiernichtdasCopyright,sondernvielmehrdasUrheberrechtausschlagge‐bend. In der Regel sind Fotos,wenn nicht anders gekennzeichnet, urheberrechtlich geschütztund eine Verwertung somit nurmit Zustimmung des Urhebersmöglich (§§ 15‐18 UrhG). BeiAbmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (auch in Bezug auf das herunterladen vonMusikundVideos) istessinnvoll,miteinemAnwaltodereinerBeratungsstelleKontaktaufzu‐nehmen.ZuFall3:DerBilderrahmen

DenmeistenSchüler/innenistesnichtbewusst,dassFotosausdemInternetproblemloskopiertundauchausgedrucktwerdenkönnen.Darüberhinausdenkensieoftnichtdarübernach,wieFotosaufanderewirken.EinvermeintlichharmlosesBildwirktaufanderewomöglichbeleidi‐gend, peinlich oder sexy. Den Schüler/innen muss deutlich werden, dass sie lieber zweimalnachdenken, bevor sie etwas insNetz stellen.DasKopierenundAusdrucken für denprivatenBereichstelltzunächsteinmalkeineStraftato.dgl.dar.ZuFall4:SpäteFolgen

DieMehrheitder Schüler/innenwirddavonausgehen,dassman fotografierenkann,wasmanwill.EinigewerdenUnbehageninBezugaufdiePrivatsphäreäußern.Häufigwirdangenommen,dassmandasFotozwarmachen,esabernichtveröffentlichendarf.DasentsprechendeGesetz,das in diesemFall zumTragen kommt, ist der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichsdurch Bildaufnahmen (§ 201a StGB). Genausowie Klassenräume, Umkleidekabinen oder Kin‐derzimmerzählteinJugendherbergszimmerzudengeschütztenRäumen, indenennichtdamitzurechnenist,dass fotografiertwird.AndemFallbeispielmitdem(Malz‐)Bier(MS1d)wirdaußerdemdeutlich,dassBilderganzanderswirkenkönnen,wennmanwomöglichbeidemfoto‐grafiertenEreignisnichtdabeigewesenwar.

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AmEndederSchulstundesolltendieSchüler/innenauf jedenFalldieGelegenheitbekommen,über eigene Erfahrungen zu berichten. Sicherlich haben einige Jugendliche der Klasse bereitseineähnlicheSituationerlebt.DieAntwortenderSchüler/innenwerdenzurErgebnissicherung inFormeinerTabelleanderTafelfestgehalten(sieheAnhangML2).DidaktischeReserve

Falls nach der Unterrichtseinheit noch Zeit zur Verfügung steht, können die Schüler/innen inPartnerarbeit das vorliegendeArbeitsblatt (MS3) bearbeitenund somit ihr neu erworbenesWissen überprüfen. Auf dem Arbeitsblatt finden die Jugendlichen verschiedene Fallbeispiele.Gemeinsammiteinem/rGesprächspartner/insollensieentscheiden,obdiebeschriebenenFo‐tosveröffentlichtwerdendürfenodernicht.DasArbeitsblattkannalternativauchalsHausauf‐gabevondenSchüler/innenbearbeitetwerden.

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AblaufplanPhase Zeit Lehrer‐Schüler‐Interaktion Aktions‐,Sozial‐und

OrganisationsformMedien

Einstieg 15’ DerEinstiegfindetinFormeines„Kugella‐gers“statt,d.h.dieMitgliederderLern‐gruppesitzen–einanderzugewandt–inei‐nemInnen‐undeinemAußenkreis.DerLehrerliestderKlassedieGeschichte„KlassenfahrtmitFolgen“vor.DerLehrerunterbrichtdieGeschichteandenmarkier‐tenStellenundstelltdenSchüler/inneneineFrage.DieeinanderjeweilsgegenübersitzendenPersonenversuchendieFragegemeinsamzubeantworten.Nachca.zweiMinutenbewegensichdieKreiseinentge‐gengesetzterRichtung,sodassjede/reine/nneue/nGesprächspartner/inerhält.MitdemneuenGegenüberwiederholtsichderAblauf.AufdieseWeiselaufensechsPartnergesprächsphasenzuunter‐schiedli‐chenFragestellungenab(s.AnhangML1).DerLehrerbeendetdieGeschichtemitdenWorten:Dannschauenwirmal,wiedieGe‐schichteweitergeht!

„Kugellager“,Klassenverband,doppelterSitzkreis

Geschichte(FallbeispielML1)

Hinführung 10’ DieSchüler/innensolleninRollenspielenerarbeiten,wiedieGeschichteweitergehenkönnte.DerLehrerbesprichtdengeplantenAblaufmitseinerKlasse.MöglicheBeteili‐gungsängstewerdenangesprochenunddieKlasseinGruppeneingeteilt.DerLehrerverteiltdieSituations‐undRollenkartensowiedieBeobachtungsauf‐trägeundentlässtdieSchüler/innenindieArbeitsphase.

Lehrervortrag,Klassenverband,frontal

Situations‐undRollenkarten,Beobachtungs‐aufträge(MS1+MS2)

Erarbeitung 30’ DieeinzelnenGruppenerarbeitenihrRollenspiel.Untereinanderwirdzunächstgeklärt,werwelcheRollespieltundwerdieBeobachterfunktionübernimmt.DasRollenspielwird–jenachvorhandenerZeit–innerhalbderKleingruppenmehrmalsdurchgespielt.DieBeobachterbeschreibenundinterpretierendenSpielablaufundgebendenspielendenPersonenTippsfürdieUmsetzung.DerLehrerstehtdenSchüler/innenbera‐tendzurSeiteundgibt–fallserforderlich–Hilfestellung.

Rollenspiel,Gruppenarbeit,freieSitzordnung

Situations‐undRollenkarten,Beobachtungs‐aufträge(MS1+MS2)

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PräsentationmitReflexion

35’ DieeinzelnenGruppenpräsentierenihreRollenspiele.EsfolgteinAuswertungsge‐sprächimKlassenverband.FolgendePunktesollenbesprochenwer‐den:WelchesProblemwurdedargestellt?WelcheGefahren(moralisch/rechtlich)könnensichergeben?WashabendieSchülergelernt?DieAntwortenderSchüler/innenwerdeninFormeinerTabellefestgehalten(s.AnhangML2).DieSchüler/innenbekommendieGelegen‐heitübereigeneErfahrungenzuberichten

PräsentationundgelenktesUnterrichts‐gespräch,Klassenverband,Halbkreis

Tafel

DidaktischeReservebzw.Hausaufgabe

DieSchüler/innenerhalteneinArbeitsblatt,aufdemverschiedeneFallbeispielenotiertsind.InPartnerarbeitsollensieentschei‐den,obdieFotosveröffentlichtwerdendürfenodernicht

ArbeitamArbeitsblatt,Partnerarbeit,frontaleSitzordnung

Arbeitsblatt(MS3)

Legende:AB=Arbeitsblatt;ML=MaterialienLehrer/innen;MS=MaterialienSchüler/innen

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AnhangMaterial(fürLehrkräfte)

• Fallbeispielfürdas„Kugellager“:KlassenfahrtmitFolgen(ML1)

• TafelbildzumAbschluss(ML2)

• RelevanteGesetzestexte(ML3)

Material(fürSchüler/innen)

• Rollenspiel:BeschreibungundRollenkarten(MS1a‐d)

• BeobachtungsbogenfürdasRollenspiel(MS2)

• ArbeitsblattzumThemaBilderimInternet(MS3)

ML1:Fallbeispielfürdas„Kugellager“:KlassenfahrtmitFolgen„DieKlasse7b/8aeinerRealschule/HauptschulewaraufKlassenfahrt.NebenvielenAusflügenwurdena­türlich auch eineNachtwanderung unternommen und eine tolle Abschlussparty gefeiert. Allen hat es eineMengeSpaßgemachtundauchderKlassenlehrerHerrMüller­BrunkelwarsehrzufriedenmitdemVerhaltenseinerKlasse.ZweiTagespätertreffensichThomas,LeonieundVivian,umgemeinsameinpaarFotosvonderKlassenfahrtanzusehen.SchnellkommendiedreiaufdieIdee,einpaarderFotosauchinsInternetzustellen.LeonielegteinFotoalbumbeiSchülerVZanundsiefangenan,Bilderauszusuchen.AlsersteswählensieeinpaarBildervonderJugendherbergeaus.DasalteFachwerkausstandobenaufei­nemkleinenBerg,daherladensienatürlichaucheinpaarBildervonderschönenAussichthoch.“Frage1zurDiskussionimKugellager:DürfenThomas,LeonieundViviandieFotosvonderJugendherbergebedenkenlosinsInternetstellen?„SiefindenaucheinpaarschöneFotosvoneinemSchloss,dassiebesichtigthabenundvieleFotosausdemFreizeitpark.AuchdieseFotosstellensieindasAlbum.“Frage2:DürfendiedreiFotoshochladen,obwohlaufdemFotoauchPersonenzusehensind,dieebenfallsimFreizeit‐parkwaren?

„DienächstenFotos,dieSiehochladen, sind imZimmerderMädchenentstanden.VivienundLeoniehabensich lustigeHüteundShirtsgekauftundsichgegenseitigdamit fotografiert.Beide findendieFotoseinfachnurwitzigundladenSiehoch.“Frage3:KönnendiebeidendieBilderbedenkenloshochladen?„AneinemNachmittagwarendieSchülerinKleingruppenalleinunterwegsunddurftendieGroßstadtinderNäheerkunden.PeterhatnocheinpaarFotosaufseinemHandy,aufdemermitfünfanderenJungenunteranderembeimPizzaessenundbeimFußballspielenimParkzusehenist.NatürlichmüsseneinpaarvondenFotosauchinsNetz.“Frage4:Sprichtetwasdagegen,dassdieFotosimSchülerVZveröffentlichtwerden?„AlsThomasweiterinseinemHandystöbert, fällt ihmauf,dasserauchnocheinpaaranderelustigeFotosaufseinemHandyhat.AneinemAbendistSebastianausseinemZimmersehrfrüheingeschlafenundhatun­glaublich laut geschnarcht. Als die Jungen feststellten, dass er tief und fest schlief, haben sie ihnmit demSchminkzeugderMädchenverunstaltet.DieseFotossindnochviellustigeralsdievonVivianundLeonie,unddiedreiladendiesemitindasAlbum.“Frage5:DürfendieDreieinfachsoFotosvomschlafendenMitschülerhochladenoderhätteThomasdieFotosvielleichtnichteinmalaufnehmendürfen?“

„UmdasAlbumzu vervollständigen suchendie drei noch einpaarFotos im Internet. Auf derKlassenfahrtwurdenämlichdieganzeZeitdieCDeinesbeliebtenRappersgehört.DaherdürfencooleFotosvonihmnichtfehlen.SchnellsindeinpaarimNetzgefunden,kopiertundinseigeneAlbumhochgeladen!“Frage6:NatürlichkannmanBilderausdemInternetkopieren,dochstelltsichdieFrage,obesaucherlaubtist?

ML2:TafelbildzumAbschluss

Fotos Recht Moral

…vonsichhochladen isterlaubt nichtzufreizügig,peinlich

etc.

…vonanderenhochladen

nurmitEinverständniserlaubt

s.o.

…vomRummelo.Ä.

veröffentlichen

Atmosphäreerlaubt/

Personennurmitderen

Einverständnis

Freundenichtbloßstellen

…imKlassenraummachen nichtheimlichfotografieren/

nurmitEinverständnis

machtmannicht!

…inderUmkleidekabinemachen s.o. machtmangrundsätzlich

nicht!

...vonStarsausdemInternetins

SchülerVZstellen

…vonanderenverändern

nur,wennnichturheber‐

rechtlichgeschützt

fürprivaterlaubt

großeVerantwortung

…vonderFreundin/demFreundan

Freundeversenden

…usw.

ohneEinverständnisnicht

erlaubt

selbstmitEinverständnis

zweimaldarübernachdenken

ML3:RelevanteGesetzestexteGesetzbetreffenddasUrheberrechtanWerkenderbildendenKünsteundderPhotographie

KunstUrhG–§22

BildnissedürfennurmitEinwilligungdesAbgebildetenverbreitetoderöffentlichzurSchauge‐stelltwerden.DieEinwilligunggiltimZweifelalserteilt,wennderAbgebildetedafür,daßersichabbildenließ,eineEntlohnungerhielt.NachdemTodedesAbgebildetenbedarfesbiszumAb‐laufe von10 JahrenderEinwilligungderAngehörigendesAbgebildeten.Angehörige imSinnediesesGesetzessindderüberlebendeEhegatteoderLebenspartnerunddieKinderdesAbgebil‐detenund,wennwedereinEhegatteoderLebenspartnernochKindervorhandensind,dieEl‐terndesAbgebildeten.KunstUrhG–§23

(1)Ohnedienach§22erforderlicheEinwilligungdürfenverbreitetundzurSchaugestelltwer‐den:

1. BildnisseausdemBereichederZeitgeschichte;2. Bilder,aufdenendiePersonennuralsBeiwerknebeneinerLandschaftodersonstigen

Örtlichkeiterscheinen;3. BildervonVersammlungen,AufzügenundähnlichenVorgängen,andenendiedargestell‐

tenPersonenteilgenommenhaben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder

SchaustellungeinemhöherenInteressederKunstdient.(2)DieBefugniserstrecktsich jedochnichtaufeineVerbreitungundSchaustellung,durchdieeinberechtigtesInteressedesAbgebildetenoder,fallsdieserverstorbenist,seinerAngehörigenverletztwird.Strafgesetzbuch

StGB–§185Beleidigung

DieBeleidigungwirdmit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr odermit Geldstrafe und,wenndieBeleidigungmittelseinerTätlichkeitbegangenwird,mitFreiheitsstrafebiszuzweiJahrenodermitGeldstrafebestraft.StGB–§186ÜbleNachrede

WerinBeziehungaufeinenandereneineTatsachebehauptetoderverbreitet,welchedenselbenverächtlich zumachen oder in der öffentlichenMeinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird,wennnicht dieseTatsache erweislichwahr ist,mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr odermit

Geldstrafeund,wenndieTatöffentlichoderdurchVerbreitenvonSchriften(§11Abs.3)began‐genist,mitFreiheitsstrafebiszuzweiJahrenodermitGeldstrafebestraft.StGB–§187Verleumdung

WerwiderbesseresWisseninBeziehungaufeinenandereneineunwahreTatsachebehauptetoderverbreitet,welchedenselbenverächtlichzumachenoderinderöffentlichenMeinungher‐abzuwürdigenoderdessenKreditzugefährdengeeignetist,wirdmitFreiheitsstrafebiszuzweiJahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durchVerbreitenvonSchriften(§11Abs.3)begangenist,mitFreiheitsstrafebiszufünfJahrenodermitGeldstrafebestraft.

StGB–§201aVerletzungdeshöchstpersönlichenLebensbereichsdurchBildaufnahmen

(1)WervoneineranderenPerson,diesichineinerWohnungodereinemgegenEinblickbeson‐dersgeschütztenRaumbefindet,unbefugtBildaufnahmenherstelltoderüberträgtunddadurchderen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem JahrodermitGeldstrafebestraft.(2)Ebensowirdbestraft,wereinedurcheineTatnachAbsatz1hergestellteBildaufnahmege‐brauchtodereinemDrittenzugänglichmacht.(3)WereinebefugthergestellteBildaufnahmevoneineranderenPerson,diesichineinerWoh‐nung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugteinemDrittenzugänglichmachtunddadurchderenhöchstpersönlichenLebensbereichverletzt,wirdmitFreiheitsstrafebiszueinemJahrodermitGeldstrafebestraft.(4)DieBildträgersowieBildaufnahmegeräteoderanderetechnischeMittel,diederTäteroderTeilnehmerverwendethat,könneneingezogenwerden.§74aistanzuwenden.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsge‐setz)

UrhG–§15Allgemeines

(1)DerUrheberhatdasausschließlicheRecht, seinWerk inkörperlicherFormzuverwerten;dasRechtumfaßtinsbesondere

1. dasVervielfältigungsrecht(§16),2. dasVerbreitungsrecht(§17),3. dasAusstellungsrecht(§18).

(2)DerUrheberhatfernerdasausschließlicheRecht,seinWerkinunkörperlicherFormöffent‐lichwiederzugeben(RechtderöffentlichenWiedergabe).DasRechtderöffentlichenWiedergabeumfasstinsbesondere

1. dasVortrags‐,Aufführungs‐undVorführungsrecht(§19),2. dasRechtderöffentlichenZugänglichmachung(§19a),3. dasSenderecht(§20),4. dasRechtderWiedergabedurchBild‐oderTonträger(§21),5. dasRechtderWiedergabevonFunksendungenundvonöffentlicherZugänglichmachung

(§22).(3)DieWiedergabeistöffentlich,wennsiefüreineMehrzahlvonMitgliedernderÖffentlichkeitbestimmtist.ZurÖffentlichkeitgehörtjeder,dernichtmitdemjenigen,derdasWerkverwertet,odermit den anderenPersonen, denendasWerk in unkörperlicher Formwahrnehmbar oderzugänglichgemachtwird,durchpersönlicheBeziehungenverbundenist.

UrhG–§16Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke desWerkes herzustellen,gleichvielobvorübergehendoderdauerhaft,inwelchemVerfahrenundinwelcherZahl.(2)EineVervielfältigungistauchdieÜbertragungdesWerkesaufVorrichtungenzurwiederhol‐barenWiedergabevonBild‐oderTonfolgen(Bild‐oderTonträger),gleichviel,obessichumdieAufnahmeeinerWiedergabedesWerkesaufeinenBild‐oderTonträgeroderumdieÜbertra‐gungdesWerkesvoneinemBild‐oderTonträgeraufeinenanderenhandelt.

UrhG–§17Verbreitungsrecht

(1)DasVerbreitungsrecht istdasRecht,dasOriginaloderVervielfältigungsstückedesWerkesderÖffentlichkeitanzubietenoderinVerkehrzubringen.(2)SinddasOriginaloderVervielfältigungsstückedesWerkesmitZustimmungdeszurVerbrei‐tung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates desAbkommensüberdenEuropäischenWirtschaftsraumimWegederVeräußerunginVerkehrge‐brachtworden,soistihreWeiterverbreitungmitAusnahmederVermietungzulässig.(3)VermietungimSinnederVorschriftendiesesGesetzesistdiezeitlichbegrenzte,unmittelbaroder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedochnichtdieÜberlassungvonOriginalenoderVervielfältigungsstücken

1. vonBauwerkenundWerkenderangewandtenKunstoder2. imRahmeneinesArbeits‐oderDienstverhältnisseszudemausschließlichenZweck,bei

der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits‐ oder Dienstverhältnis benutzt zuwerden.

UrhG–§18Ausstellungsrecht

Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröf‐fentlichtenWerkesderbildendenKünsteodereinesunveröffentlichtenLichtbildwerkesöffent‐lichzurSchauzustellen.

MS1a:RollenspielFall1:DieSchweinenase

SabinebekommteinenAnrufvonihrerFreundinTanja.Tanjaerzähltihrganzaufgeregt,dasssieeinFotovonSabineimInternetgefundenhat.DasFotovonderKlassenfahrthatteSabineselbstinsNetzgestellt–dieseVersionwurdeaberbearbeitet.SchnellschaltetsieihrenComputereinundsurftaufdieentsprechendeSeite.Wassiedortsieht,gefällt ihrüberhauptnicht:Tom,einMitschüler,hatihrmiteinemBildbearbeitungsprogrammeineSchweinenasegebasteltunddasGanzemitfiesenKommentarenversehen…Arbeitsauftrag:

DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:

Sabine, Tanja und Tom, Frau Mühlmeister (Beratungslehrerin) und Lenard (Streitschlichter/Klassensprecher).DarüberhinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.GibteseingutesEnde?MöglicheRequisiten:

ZweiHandys,eineTastatur,evtl.KaffeebecherfürdieLehrerin.RollenkartenSabine

‐ ärgertsichüberdasFotound

dievielenbösenKommentare,

‐ istsaueraufTom,weilerdasFotoveränderthat,

‐ fühltsichvonderKlasseimStichgelassen,weilfastkeinerihrhilft.

Tanja

‐ weißnicht,wiesieihrerFreundinhelfenkann,

‐ hatdasBildzwarschongemeldet,esistaberimmernochnichtverschwunden,

‐ schlägtvor,dasGanzemitderBeratungslehrerinzubesprechen.

Tom

‐ hatsichnureinenkleinenScherzerlaubt,

‐ dachtenicht,dassdiehalbeSchuleböseSprüchemacht,

‐ hateinschlechtesGewissen.

FrauMühlmeister(Beratungslehrerin)

‐ weistdaraufhin,dassesauch

imInternetGesetzegibtundBeleidigungz.B.eineStraftatist,

‐ schlägteinGesprächmitSabineundTomvor.

Lenard

‐ möchteSabinehelfen,‐ fragtinderKlassenach,

warumsovielemitgemachthaben,

‐ möchteeinernsthaftesGesprächmitTomführen.

MS1b:RollenspielFall2:SchlechteNachricht

LeoniesitztmitihrerFamilieamMittagstisch.Esklingelt.NachkurzerZeitkommtderVatermiteinemBriefinderHandzurück–einEinschreiben.VerwundertöffneterdenBriefundliestihn.SeineLaunewirddeutlichschlechter.KurzdarauffragterLeonie:„WashastDudennjetztschonwiedergemacht?Wir sollen500Eurobezahlen,weilDuFotosvon irgendeinemSängerveröf‐fentlichthast…“.Anjaweißzunächstgarnicht,wasgemeintist.„Habichgarnicht!“,reagiertsiegenervt…Arbeitsauftrag:

DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:

Leonie, Mutter, Vater und Herr Michalski (Anwalt und Freund der Familie). Darüber hinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.MöglicheRequisiten:

EingroßerBriefumschlag,einGesetzbuch,zweiHandysundeineZeitungfürdenVater.RollenkartenMutter:‐ machtsichSorgen,weil

ElternjaangeblichfürihreKinderhaften,

‐ ärgertsich,dasssieihreTochternichtdeutlicheraufdieseGefahrhingewiesenhat,

‐ möchteeinenbefreundetenAnwalteinschalten,daessichbeidemBriefoffensichtlichumeineechteAbmahnunghandelt,dievoneinemAnwaltverschicktwurde.

Vater:‐ istsaueraufseineTochter,‐ würdeihramliebstendas

SchülerVZverbieten,‐ überlegt,obessogenannte

„Abzocke“ist,diemanignorierensollte.

HerrMichalski(Anwalt):‐ weiß,dassman

urheberrechtlichgeschützteFotosnichtveröffentlichendarf,

‐ weißauch,dassesnichtimmerzuerkennenist,obeinBildurheberrechtlichgeschütztist,

‐ gibtdenRat,imZweifelimmerdavonauszugehen,dasseinBildgeschütztist,

‐ übernimmtdenFall,dahiereinFachmann,alsoeinAnwaltgefragtist.

Leonie:

‐ fallendieFotosvondemRap‐perfürdasAlbumzurKlas‐senfahrtwiederein;sieweißabernicht,wasdaranfalschseinsoll,FotosausdemInter‐netzukopieren,

‐ machtsichSorgenumihrTa‐schengeld.

MS1c:RollenspielFall3:DerBilderrahmen:

Einige Tage später treffen sich Leonie undVivien im Internetcafé in ihrer Schule. GemeinsamsurfensieaneinemPCdurchdasSchülerVZ.AlssiesichdieneuestenKommentareunterihrenFotosvonderKlassenfahrtangucken,wirdVivienplötzlichganzblassundgerät fast inPanik.UntereinemderFotosstehtfolgenderKommentar:„CoolesFoto,echtsexy,habichmirausge‐druckt,stehtjetztaufmeinemSchreibtisch...!“

Arbeitsauftrag:

DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstundwennmöglicheinpositivesEndeerarbeitet.FolgendeRollensindzuverteilen:

Leonie,VivienundSimon(ViviensältererBruder).Darüberhinauskönnt ihrabernochPerso‐nendazuerfinden.MöglicheRequisiten:

ZweiHandys,eineTastatur,einBilderrahmen.RollenkartenVivien:‐ findetesüberhauptnicht

lustig,‐ DieVorstellung,dassjemand

FremdesihrFotoaufdemSchreibtischstehenhatmachtihreinwenigAngst,

‐ istsichgarnichtsosicher,obmanFotosausdemSchülerVZkopierenkann,

‐ findetihrFotonichtsexy.

Leonie:

‐ findeteseinfachnurwitzig,‐ denkt,Leoniestelltsichan

undeswarbestimmtnureinScherzvondemJungen,

‐ findetdasFotonichtsexy,‐ kannsichnichtvorstellen,

dassjemandwirklichFotosausdruckt.

Simon(VivienältererBruder):

‐ wundertsich,dassLeoniedieBildernichtauf„nurfürFreunde“sichtbargestellthat,

‐ weiß,dassvieleJungenausseinerKlasseFotosvonMädchenausdrucken(ernatürlichnie),

‐ findetdasBildseinerSchwesterschonetwasgewagt.

MS1d:Rollenspiel

Fall4:SpäteFolgen

DreiWochennachderKlassenfahrtkommtderKlassenlehrerHerrMüller‐BrunkelindieKlasse.Allemerken sofort, dass etwas nicht stimmt.Wortlos schaltet er den Overhead‐Projektor einundanderWanderscheinenzweiFotovonderKlassenfahrt.Aufeinemisterselbstzusehen–nachtsimSchlafanzug,wahrscheinlichbeim„fürRuhesorgen“aufgenommen.Aufdemanderensind 5 Schüler zu sehen, die Pizza essen und offensichtlich Bier trinken. Sauer sagt er: „WirschreibenjetzterstmaleinenkleinenVokabeltest.“Arbeitsauftrag:

DenktdieGeschichteweiterundspieltsiespäterderKlassevor.AufdenRollenkartenfindetihreinpaar„Regieanweisungen“,HintergrundinformationenundTipps.DerBeobachternotiertaufdemBeobachtungsbogen,wiedieGruppedasProblemlöstund–wennmöglich–einpositivesEndeerarbeitet.

FolgendeRollensindzuverteilen:Thomas(hatdasFotogemacht),MalteundSascha(sindauchaufdemFotozusehen),HerrMül‐ler‐Brunkel,Leonie(inihremAlbumwurdedasFotogefunden),Tatjana(Mitschülerin).DarüberhinauskönntihrabernochPersonendazuerfinden.GibteseingutesEnde?

MöglicheRequisiten:

Overhead‐Projektor,eineAktentaschefürdenLehrerundeinpaarZettelfürdenVokalbeltest.RollenkartenHerrMüller‐Brunkel:‐ hatdasFotovoneiner

Mutterbekommen,‐ istenttäuschtvonderKlasse,‐ rechnetmitweiteren

AnrufenvonverärgertenEltern,

‐ vertrautderKlassenichtmehrundstreichtdenAusflugimSommer.

Leonie:‐ istsichkeinerSchuld

bewusst,istjanichtihrFoto,sondernnurihrAlbum,

‐ findetdasGanzelächerlich,‐ denkt,dassmanjanicht

immerallefragenkann.Siewirdauchniegefragt.

Thomas:‐ ärgertsich,dasserdasFoto

weitergegebenhat,‐ weiß,dasssienurMalzbier

getrunkenhaben,dasistaberleidernichtzuerkennen,

‐ versuchtHerrnMüller‐Brunkelzuberuhigen.

Malte‐ fühltsichunfairbehandelt,

daernurMalzbiergetrunkenhat,

‐ istsaueraufThomas,weilerdasFotoweitergegebenhat,ohnezufragen.

Sascha‐ weißgarnicht,aufwener

mehrWuthat.AufThomas(Fotogemacht),Leonie(FotoinsNetzgestellt)oderaufseinekleineSchwester,diedasFotoseinenElterngezeigthat,

‐ hatstundenlangversuchtseineElternzuüberzeugen,dassesnichtsowar,wieesaussieht.

Tatjana‐ fragtsich,wiemansolche

FotosinsNetzstellenkann,ohnevorherdarübernachzudenken

‐ ärgertsich,weildieganzeKlassedarunterleidenmuss,

‐ glaubtzwar,dassesMalzbierwar,kannabernachvollziehen,dassdieErwachsenendasnichtglauben.

MS2:BeobachtungsbogenfürdasRollenspiel

Gruppe:

Beobachter/in:

WiehatsichdieGruppedem

Problemgenähert?

WelcheBeispieleausder

eigenenErfahrungsindder

Gruppeeingefallen?

Wiehabensichdieeinzelnen

PersoneninihrerRollegefühlt?

WelcheProblemesind

aufgetreten?

Waswardiewichtigste

ErkenntnisderGruppe?

MS3:A

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Beispiel:

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