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urlaubslotse 2015 Veranstalter: Fachausschuss für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund CVJM-Westbund Rheinland-Saar CVJM-Kreisverband Oberberg CVJM-Feriendorf Herbstein Ferien mit Gottes Wort Jungschar Jungenschaft Mädchen Erwachsene Mitarbeiter

Urlaubslotse 2015

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Reiseprospekt der bündischen Jugendarbeit im CVJM-Westbund e.V.

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urlaubslotse 2015

Veranstalter:

Fachausschuss für bündischeJugendarbeit im CVJM-WestbundCVJM-Westbund Rheinland-SaarCVJM-Kreisverband OberbergCVJM-Feriendorf Herbstein

Ferien mit Gottes Wort

Jungschar

Jungenschaft

Mädchen

Erwachsene

Mitarbeiter

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2 herzliche einladung

„Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hatzu Gottes Lob!“ Römer 15, 7 (Jahreslosung 2015)

Ich kann mich noch genau an mein erstes CVJM-Zeltlager vor 32 Jahren erinnern: ein richtiges Aben-teuer im bayerischen Wald. Es gab dort einen Bach, der ein Stück weit unterirdisch floss, da er durcheinen Felsen hindurchging. Wir sind mit einer Luftmatratze auf diesem Bach durch diese Höhle„gefahren“. Noch viele andere Erlebnisse aus diesem Zeltlager sind in meinem Gedächtnis: meine ersteNachtwache, der Waldlauf, die Tagesfahrt und und und.

Danach war ich jedes Jahr im Zeltlager und habe auch an vielen anderen CVJM-Freizeiten teilgenommen.Und jedes Mal hatte ich das Gefühl: hier bin ich richtig! Der Moment, die Zeit stimmt! Hier geht es mirgut, hier fühle ich mich wohl. Ich erlebe Wertschätzung, Annahme und Toleranz. Für Paulus, demSchreiber des Römerbriefes (aus dem die Jahreslosung für 2015 stammt), erwächst aus dieser gelebtenAnnahme für Gott ein Lob. Denn Annahme ist ein göttliches Prinzip, wie ich im Gleichnis vom verlo-renen Sohn nachlesen kann: Der Vater steht wartend mit offenen Armen und nimmt seinen Sohn an.

Für unsere CVJM-Freizeiten in 2015 wünsche ich mir, dass viele Kinder das göttliche Prinzip derWertschätzung, Annahme und Toleranz erfahren!

Herzlich, Euer/Ihr

P.S.: Mittlerweile betreiben wir diese erfolgreiche Freizeitarbeit seit Jahrzehnten. Unzählige Frauen undMänner haben sich ehrenamtlich an den verschiedensten Stellen eingebracht oder unsere Arbeit finan-ziell unterstützt. An dieser Stelle möchte ich dafür DANKE sagen, denn ohne dieses Engagement wäreunsere Freizeitarbeit nicht möglich! Wenn Sie sich auch einbringen und unsere Jugendarbeit unterstüt-zen möchten, dann schreiben Sie mir – vieles ist hier möglich und denkbar: Von einer Patenschaft fürZelte und Freizeitmaterial bis hin zu einer Unterstützung unserer Aktion bunt, bunter, bündisch(www.cvjm-westbund.de/buendischejugend/freunde/spenden). Ich freue mich von Ihnen zu hören!

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urlaubslotse 2015 3

4 Adressen5 Biblisch-bündische Jugendarbeit im CVJM9 Ein Tag im Lager

28 Reisebedingungen35 Anmeldeformular36 Veranstaltungen 2015

Jungen von 13 – 1711 Jungenschaft über Karneval15 Seminar junger Mitarbeiter18 Kohtenlager24 Hüttentrekking25 Silvesterfreizeit

Mädchen von 9 – 1310 Tage echter Freude14 Häuptlingsfreizeiten17 Sommerlager22 Herbstfreizeit

Mitarbeiter14 Häuptlingsfreizeiten (10 – 14 Jahre)15 Seminar junger Mitarbeiter (14 – 16 Jahre)20 Leadership-Programm (20 – 25 Jahre)21 Mitarbeiterkurse (ab 14 Jahre)

Mädchen13 – 1712 Tage echter

Freude15 Seminar

junger Mitar-beiterinnen

19 Kohtenlager26 Silvester-

freizeit

Jungen von 9 – 1310 Tage echter Freude13 Osterfreizeit14 Häuptlingsfreizeiten16 Ritterlager22 Herbstfreizeit23 Freizeiten des

CVJM Oberberg

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über den tag hinaus 5

Abenteuer ohne EndeIm Folgenden wird eingeladen zu Zeltlagern und Hausfreizeiten, Seminaren und Treffen. Jungen undMädchen fahren gern mit anderen zusammen los, weil das Abenteuer, neue Freunde, Spaß undGemeinschaft bedeutet.

Aber dieses Heft ist mehr als ein Reiseprospekt, der für eine oder zwei Wochen großartige Ferien ver-spricht. Überall in Deutschland gibt es Gruppen von Jungen und Mädchen, die sich jede Woche tref-fen um zusammen auf Gottes Wort zu hören, zu spielen, zu singen und spannende Geschichten zuhören. Die überwiegende Zahl der Teilnehmer und Mitarbeiter der Freizeiten, zu denen wir im Fol-genden einladen, gehört zu solchen CVJM-Gruppen. Unser Leben mit Jesus Christus und unsereGemeinschaft im Glauben an ihn sind uns wertvoll. Sie sind kein vorübergehender Sommerspaß, dermit dem letzten Funken des Lagerfeuers verglüht.

Und auch unsere Gäste möchten wir einladen, sich auf das Gruppenleben zu Hause und – vor allem– auf ein Leben mit Jesus einzulassen. Auf das Abenteuer ohne Ende.

Zu den Freizeiten finden Sie folgende Informationen:T: Teilnehmer

Z: Zeit (An- und Abreisetag)

O: Ort, Anschrift des Hauses,Zeltplatzes etc.

P: Gesamtpreis, fällig vier Wochenvor Freizeitbeginn

L: Leistungen, die im Freizeitpreisenthalten sind

M: Mitarbeiter für Leitungund Betreuung

A: Anmeldungen; bitte Terminund Anschrift beachten!

K: Konto für Ihre Überweisungen

G: Anmeldegebühren, die mit der Anmel-dung fällig werden (bitte bei der Restzah-lung vom Gesamtpreis abziehen)

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6 biblisch-bündische jugendarbeit

Unsere Gruppen

Wir unterscheiden Angebote für folgende Altersgruppen:

Jungschar für Jungen von 9 – 13 Jahren

Jungschar für Mädchen von 9 – 13 Jahren

Jungenschaft für Jungen von 14 – 16 Jahren

Mädchenschaft für Mädchen von 14 – 16 Jahren

Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen

Junge Erwachsene

Absichtlich sind die Gruppen für Jungen und Mädchen getrennt, weil wir überzeugt sind, dass wirihnen auf diese Weise besser gerecht werden können.

Häuptlinge ohne AdlerfedernJungschar ist kein Programmangebot, das passiv wahrgenommen wird, sondern eine Gemeinschaftvon Jungscharlern und Mitarbeitern. Ein Zeichen, an dem diese Gemeinschaft sichtbar wird, sindunsere Fahrtenhemden und Halstücher, die wir tragen, wenn wir uns treffen.

Die Gruppe bietet den Jungen und Mädchen viele Möglichkeiten sich einzusetzen und selbst zumGelingen beizutragen. Besonders deutlich wird dies bei den „Häuptlingen“, die für eine Kleingruppeverantwortlich sind. Diese Kleingruppen sind Teil der Jungschar, sie bilden während der Spiele eineMannschaft und können auch nur gemeinsam den Gruppenwettkampf für die treuesten und bestenJungscharler gewinnen. Die Kleingruppen und ihre Häuptlinge sind es, die dafür sorgen, dass auch ineiner großen Jungschar niemand „untergeht“. Die Häuptlinge tragen zwar keinen Federschmuck(eigentlich haben sie auch gar nichts mit Indianern zu tun, „Häuptlinge“ oder „Hauptleute“ gab esauch schon im alten Israel, bei den Germanen und eigentlich überall, wo Menschen zusammenleben),aber erkennen kann man sie trotzdem: An ihrem Halstuch tragen sie einen bunten Streifen. Und siesind stolz auf ihre Aufgabe und auf ihre Gruppe (und die Gruppe auf sie).

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Wir werden immer besserNach der Jungscharzeit kommt die Einladung in Jungenschaft oder Mädchenkreis. Jetzt ist mehr Ver-antwortung und mehr Erlebnis für alle möglich.

Weil die Mitglieder der Gruppen selbstständiger werden, suchen sie Vorbilder für ihre Lebensplanungund ihren Alltag – und wollen es auch mit dem Glauben an Jesus Christus genauer wissen. Viele Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des CVJM haben in ihrer eigenen Mädchenkreis- oder Jungenschafts-zeit begonnen in anderen Gruppen mitzuarbeiten.

Barfuß über die schönsten Wiesen des JahresHöhepunkt des Jahres ist das Zeltlager im Sommer. Hier haben wir viel mehr Zeit für unsere Unter-nehmungen und erleben nicht nur Gruppenstunden, sondern auch „Alltag“ zusammen. Ziel ist dieGlaubens- und Lebensgemeinschaft über den Tag hinaus. Deshalb sind Singen und Beten, das Lesen inder Bibel und das Fragen nach Gottes Willen das Erste und Letzte, was wir jeden Tag gemeinsam tun.

Bei den Bibelarbeiten soll nicht nur Wissen über die biblischen Berichte angesammelt werden, sondernwir glauben, dass Jesus Christus auch Jungen und Mädchen im Jungscharalter in seine Nachfolge ruft.Wenn Jungscharler sich entschließen die Halstuchprüfung abzulegen (Fahrtenhemden werden ver-kauft, Halstücher werden im Lager feierlich verliehen), zeigen sie damit im Zeltlager und später zuHause, dass sie zu dieser Gemeinschaft gehören wollen.

Das Leben im Zeltlager ist bewusst einfach und frei: zwei Wochen lang unabhängig von Strom, Tele-fon, Kiosk, Cola und Fernseher! Den ganzen Tag findet das Programm im Freien statt und jedenAbend brennt ein Lagerfeuer.

Vieles erleben die Jungen und Mädchen hier zum ersten Mal oder doch besonders intensiv: das Wetterund seine Vorzeichen, die Wiese und den Erdboden unter den Fußsohlen, den Abendtau, den Ster-nenhimmel, wie er in der Stadt nicht zu sehen ist, und die Geräusche im Wald, die den ganzen Tagnicht zu hören waren und während der Nachtwache plötzlich so nahe scheinen …

Die Jungscharzeltlager folgen einer großen Spielidee: Edle Ritter, tapfere Mannen und kühne Knappenmessen ihre Kräfte in Turnieren, halten Festmahle im Rittersaal und treffen sich zu nächtlichen Kapi-telsitzungen bei Fackelschein.

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8 biblisch-bündische jugendarbeit

Im Lauf dieses Spiels haben sich die Jungscharler und Mitarbeiter mit den Jahren einen Schatz vonErfahrungen, ritterlicher Ausrüstung, Wissen über die Ritterorden und ihre Geschichte, geheimnis-vollen Besitzungen und wohlklingenden Titeln angesammelt.

Mitarbeiten kann man lernenFür Jungen und Mädchen, die im CVJM mitarbeiten möchten, gibt es das Angebot von Häuptlings-freizeiten, Seminaren für junge Mitarbeiter und Mitarbeiterkursen. Das Programm reicht von Kir-chengeschichte und Bibelkunde bis hin zur Orientierung in der Natur, Erster Hilfe und vielenpraktischen Fähigkeiten, die beim großen Waldlauf unter Beweis gestellt werden müssen. Hier kannman viel lernen, um ein guter Mitarbeiter zu werden und zu bleiben, aber vor allem trifft sich hier dieGemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die an verschiedenen Orten stehen und trotzdem gemein-sam am Reich Gottes bauen wollen.

Szoke és barna fiúkMit der Öffnung des ehemaligen Ostblocks bekamen wir eine besondere Aufgabe und eine besondereBereicherung: An vielen Zeltlagern und Seminaren nehmen Mädchen und Jungen aus Ungarn teil.

Das Abenteuer wartet schonEigentlich müsste noch viel geschrieben werden über den Lageralltag mit Kakao, Ordnungswettkampfund Sängerwettstreit, über Lederhosen, Ordensmäntel und Kuscheltiere … Aber vielleicht haben wirunser Ziel schon erreicht: Neugierig zu machen auf die Freizeiten und Veranstaltungen in diesem Heft.Gäste sind uns herzlich willkommen. Das Abenteuer wartet schon.

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Ein Tag auf derHäuptlingsfreizeitIn den verschiedenen Arbeitsgrup-pen gibt es jede Menge zu lernen.Abends ist Jungscharprogramm mitSingen, Spielen und einer spannen-den Fortsetzungsgeschichte.

Der Tag im ZeltlagerDie „normalen“ Lagertage sind so aufgebaut: morgens,

nach der Bibelarbeit, Spiele auf dem Platz und nach-mittags Unternehmungen im Wald oder unterwegs.

Abends brennt das Lagerfeuer.

Und dann gibt es noch den großen Waldlauf, dieTagesfahrt, die Tageswanderung, die Lagerbe-

gegnung …

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10 tage echter freude jungschar

Im Dschungel!Vor uns liegt eine schier undurchdringbare grüne Wand. Da wollt ihr rein? OK! Los geht es, auf in denDschungel! Was wird uns alles begegnen, wenn wir im Dschungel sind? Wir müssen uns mit unsererMachete durchschlagen und uns gegen stechende Mosquitos zu Wehr setzen. Nur langsam könnenwir uns einen Weg bahnen und ständig hören wir Geräusche von Tieren, die uns unbekannt sind unddie wir noch nie gesehen haben. Wegversperrendes Gestrüpp verschafft uns Arbeit, aber riesengroßeMammutbäume weisen uns den Weg. Manchmal bewegen wir uns tarzanartig mit Lianen von Baumzu Baum und in der Ferne können wir am Abend den König des Dschungels hören, den Tiger. Wenndu bei unserer spannenden Dschungelsafari dabei sein möchtest, in der wir auch täglich von Gott undseinem Plan, uns im Dschungel des Lebens zu helfen, hören werden, dann such schnell deine Macheteund deinen Tropenhelm und melde dich an.

T: Mädchen und Jungen im Alter zwischen 9 und 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl je Freizeit: 20 Kinder

Z: 13. – 16. Februar 2015

O: Freizeitheim Lindenmühle, 56398 Ergeshausen bei Katzenelnbogen im Taunus (Jungen)Haus Silvanus, 56317 Urbach im Westerwald (Mädchen)

P: € 55,– für CVJM-Jungscharler (Mitglieder) € 60,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Sandra Wehnert (Mädchen), Martin Hamsch (Jungen) und bewährte Mitarbeiter

A: Bis zum 2. Februar 2015 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bar gezahlt (Kennziffer Jungen 695008 / Mädchen 695007)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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jungenschaft über karneval 11

Ganz Dreifelden?Wir befinden uns im Jahre 2015 und ganz Dreifelden hat sich über die freien Tage um Karneval zueinem wohligen Winterschlaf in die Häuser zurückgezogen … Ganz Dreifelden? Nein! Ein von Jun-genschaftlern bevölkertes Freizeitheim trotzt dem Wetter und hat allerlei zu erleben.

Denn auch in diesem Jahr haben wir die besondere Gelegenheit, Karneval einmal ganz anders zu erle-ben. In unserer gemeinsamen Zeit in Dreifelden triffst du auf Jungs in deinem Alter, die echte Gemein-schaft erleben wollen.

Zusammen gilt es jede Menge Action, Sport, Geländespiele und den legendären Hallenbadbesuch zubestreiten. Vor allem aber wollen wir uns fragen, was Gott uns persönlich durch sein Wort auch heutenoch für unser Leben sagen möchte, denn er selbst möchte in Jesus Christus Mittelpunkt unsererGemeinschaft sein.

Deshalb wollen wir uns in den Bibelarbeiten, Morgenwachen und Abendausklängen täglich Zeit fürGott und sein Wort nehmen.

Wir freuen uns auf dich!

T: Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 13. – 16. Februar 2015

O: Dreifelden, Westerwald

P: € 60,–

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Jan-Philipp Roth, Hendrik Stein, Benedikt Scharfenberger, Fabian Engel und weitere bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 695009)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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12 tage echter freude mädchenschaft

Howdie Freunde!Für ein paar Tage machen wir den Wilden Westen unsicher. Packdeine Satteltaschen und schwing dich in den Sattel.

Spannende Geschichten, packende Geländespiele auf den Fährten derBisons, freudige Gemeinschaft von Cowboys und Indianern und aben-teuerliche Aktionen warten auf dich.

Natürlich werden wir auch jeden Tag in der Bibel lesen und bei Bibel-arbeiten und Morgenwachen von Gott hören, der Mittelpunkt unse-rer Gemeinschaft ist.

Sei dabei, wenn wir mit Mädchen in deinem Alter Tage echter Freudeerleben.

T: Mädchen von 13 bis 18 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 13. – 16. Februar 2015

O: Haus Silvanus, Urbach (Westerwald)

P: € 55,– für CVJM-Mitglieder; € 60,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Saskia Steinbeck, Anne Störger, Deborah Kaufmann (geb. Trapp)

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle gezahlt.(Kennziffer 695007)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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osterfreizeit 13

Hugh, ich habe gesprochen!Nach Jahren des Umherziehens ruft der Rat der Stammesältesten alle mutigen Indianer der Apachen,Navajo, Irokesen, Mohikaner, Sioux, Cheyenne und Kiowa zum großen Stammestreffen in die ehr-würdigen Jagdgründe des Dörsbach-Tales zusammen.

Gemeinsam werden sie sich auf die Spuren der großen Bisonherden machen, den Bären bis in dieHöhle nachjagen und ihr Stammesgebiet gegen eindringende Trapper und Fallensteller verteidigen.Freudentänze ums Lagerfeuer, spannende Geschichten aus den Zeiten der Vorfahren, gegenseitigesKräftemessen beim großen Lacrosse-Spiel und das Hören auf Gottes Wort werden das Zusammenseinprägen.

So bist du denn bereit, dein Bärenfell zusammenzurollen, Pfeil und Bogen zu packen um den heimi-schen Wigwam für einige Zeit gegen ein echtes Abenteuer einzutauschen? Oder bleibst du lieber beiden Squaws, Alten und kleinen Kindern im Dorf zurück?

T: Jungen zwischen 9 und 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 6. – 11. April 2015

O: Freizeitheim Lindenmühle, 56398 Ergeshausen bei Katzenelnbogen im Taunus

P: € 80,– für CVJM-Jungscharler (Mitglieder) € 100,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Martin Hamsch und bewährte Mitarbeiter

A: Bis zum 15. März 2015 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird bar vor Ort bezahlt. Falls lieber überwiesen wird:CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank) IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35 (Kennziffer 695010)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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14 mhäuptlingsfreizeit

In froher Gemeinschaft der Jungscharler aus dem CVJM-Westbund und unter der frohen Botschaft unseresHerrn Jesus Christus wollen wir in der Häuptlingsfreizeit zusammen sein. Die FREUDE an der gemeinsamenArbeit wird bei uns groß geschrieben. Wenn du bereit bist, in der Jungschar mitzuhelfen, oder wenn du alsStellvertreter oder Häuptling ein Stück Mitverantwortung übernehmen möchtest, dann solltest du unbedingtin der Häuptlingsfreizeit mit dabei sein. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten undAndachten prägt diese Freizeit. In den abendlichen Gebetsgemeinschaften bringen wir Lob und Dank gemein-sam vor unseren Herrn. Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Karte undKompass, Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Werkzeugkunde undFrühsport, Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und Heraldik, Gruppenbuch und Häuptling, Bibel-kunde und Andacht. Nachmittags wird draußen geübt, was wir gelernt haben. Beim Karten- oder Kompasslauf,dem Bau einer Feuerstelle oder dem Aufbau einer Kohte hat jeder die Gelegenheit, sein Können unter Beweiszu stellen. Die Abende verbringen wir mit fröhlichem Singen und Spielen. Eine spannende Fortsetzungsge-schichte und eine Andacht beschließen jeden der sieben erlebnisreichen Tage. Qualifizierte Mitarbeiter stehenmit Rat und Tat zur Seite, wenn es nicht auf Anhieb gelingen will, die Theorie in die Praxis umzusetzen.

T: Jungen und Mädchen von 10 – 14 Jahren, Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Z: 29. Dezember 2014 – 5. Januar 2015 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 695003)28. März – 4. April 2015 (Häger, Jungen, Klaus Volmer, K. 695004)28. März – 4. April 2015 (Lindenmühle, Mädchen, Brigitte Kapps, K. 695005)24. – 31. Oktober 2015 (Niederdieten, Jungen, Christian Reifert, K. 695027)17. – 25. Oktober 2015 (Lindenmühle, Mädchen, Deborah Kaufmann, K. 695006)29. Dezember 2015 – 5. Januar 2016 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 696003)

O: Freizeitheim Lindenmühle, 56398 Ergeshausen bei Katzenelnbogen im Taunus;Waldheim Häger, 33824 Werther; Freizeitheim Niederdieten, 35236 Breidenbach

P: € 99,–

L: Unterricht, Programm, Unterkunft, Verpflegung

A: [email protected]

K: Beitrag bitte passend zur Freizeit mitbringen

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

Häuptlingsfreizeit

Oberberg: S. 23

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seminar junger mitarbeiter 15

Trimm dich fit für die Mitarbeit! Wir wollen uns im Namen Jesu Christi einsetzen für die uns anvertrauten Jungen und Mädchen. Wirwollen fähig werden, in Gruppenstunden, Zeltlagern und Freizeiten mitzuarbeiten und Verantwor-tung zu übernehmen. Viele haben schon in den Häuptlingsfreizeiten gelernt, sich für ihre Gruppe ein-zusetzen. Im Seminar junger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht das Fitnessprogramm weiter.

Unser Programm in Stichworten: Klärung von Fragen des Christseins und des persönlichen Lebens –Durchführung von Spielprogrammen, Geländespielen und spannenden Geschichten – Zeltlager-kenntnisse, Jurtenburg und Orientierung in der Natur – und vieles mehr. Wer alle Arbeitsgruppenerfolgreich absolviert hat, bekommt von uns bescheinigt, dass er die Schulungsvoraussetzungen fürdie Jugendleitercard („Juleica“) erfüllt (zusätzlich notwendig: 1.-Hilfe-Lehrgang).

Gründonnerstag und Karfreitag werden auch dieses Mal wieder ein Höhepunkt des Seminars sein,wo wir dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus neu begegnen wollen.

T: 14- bis 16-jährige Jungen und Mädchen, die an der Mitarbeit in Gruppen interessiert sind. Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer für jedes Seminar.

Z: 28. März – 4. April 2015 (Jungen); 29. März – 4. April 2015 (Mädchen)

O: 56137 Urbach/Westerwald (Jungen) Naturfreundehaus Neuenkamp, 42799 Leichlingen (Mädchen)

P: € 99,–

L: Programm, Unterkunft, Verpflegung

M: Peter Meiners, Malte Schilling, Mirjam Fauth, Nazli Römer u. a.

A: bis spätestens zum 1. März 2015 an: [email protected]

K: Der Seminarbeitrag wird bar vor Ort bezahlt. Falls lieber überwiesen wird:CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35 (Kennziffer Jungen: 695012 / Mädchen: 695011)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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16 jungschar-ritterlager

Zeit für ein Abenteuer!Sommerzeit! Ferienzeit! Unsere Zelte stehen diesmal bei Schlitz, der Dreiburgenstadt nördlich vonFulda, und bei Dalherda, dem höchstgelegenen Dorf Hessens in der Rhön. Es ist eine tolle Gegend fürunser Ritterleben und spannende Unternehmungen in der Natur. Edle Ritter und tapfere Mannenmessen ihre Kräfte bei spannenden Wettkämpfen. Ritterspiele, Wald- und Geländespiele, Indiacaund Völkerball, Ausflüge in die Umgebung, Tagesfahrt und Schwimmbadbesuche lassen es bestimmtnicht langweilig werden.Jeden Abend erklingen zur Gitarre unsere Lieder am Lagerfeuer. Spiele undspannende Geschichten unterm Sternenhimmel ziehen dich in ihren Bann. Eine Zeit, die sicher unver-gesslich bleiben wird! In Bibelarbeiten hören wir von Männern der Bibel, die sich ganz auf Gott ein-gelassen haben. Wir erfahren dabei, wie Jesus auch uns zu sich einlädt. Besondere Ferientage inritterlicher Gemeinschaft erwarten dich. Bewährte Mitarbeiter freuen sich auf dein Kommen!

T: Jungen von 9 – 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl pro Lager: 20 Jungen

Z: Lager 1: 26. Juli – 8. August 2015 – Christian ReifertLager 2: 26. Juli – 8. August 2015 – Peter MeinersLager 3: 8. – 22. August 2015 – Ulrich Rink

O: Lager 1 und 2: 36110 Schlitz, Lager 3: Dalherda, 36129 Gersfeld

P: € 199,– für CVJM-Mitglieder, € 250,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

M: Christian Reifert (Lager 1), Peter Meiners (Lager 2), Ulrich Rink (Lager 3) und bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35; BIC: FUCEDE77XXX Kennziffern: 695019 (Lager 1); 695018 (Lager 2); 695017(Lager 3)

G: € 25,–

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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mädchensommerlager 17

Wir wollen bald ins Lager fahr'n mit einem weißen Zelt.Wir fahren los und stehen dann auf einem grünen Feld.Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so - das Lager, das macht Spaß!Wir lachen viel und machen Quatsch und manchmal sind wir nass.

Im Lager hören wir von Gott und was er Tolles macht.In der Bibel lesen wir ganz viel – nicht nur bei der Andacht.Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so – das Lager, das macht Spaß!Wir laufen barfuß auf dem Feld und haben keinen Hass.

Das Abenteuer, das beginnt – ja melde dich doch an!Denn du alleine fehlst uns noch, in unserm Freundes-„Clan“.Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so – das Lager, das macht Spaß!Denn die Gemeinschaft ist echt toll – zusammen wird das was!

T: Mädchen von 9 – 13 Jahren; Mindestteilnehmerinnenzahl: 20 Mädchen

Z: 26. Juli – 8. August 2015

O: Dalherda, 36129 Gersfeld

P: € 199,– für CVJM-Mitglieder; € 250,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

M: Hannah Holka und ein Team bewährter Mitarbeiterinnen

A: Bis zum 1. Juli 2015 an: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35; BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 695020)

G: € 25,–

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

Page 17: Urlaubslotse 2015

Wo gibt’s denn sowas?Wo kann man heute noch echte Abenteuer erleben? Wo kann man heute noch richtig was reißen?Und wo kann man heute noch in einer tollen Gemeinschaft ein sinnvolles Leben entdecken?

Das alles gibt es auf dem Jungenschafts-Kohtenlager! Hier gibt es jeden Tag atemberaubende Aben-teuer und geballte Action am lodernden Lagerfeuer! Hier erlebst du zusammen mit anderen Jungenund einem Mitarbeiter in der Kohte ein abwechslungsreiches Programm bei herausfordernden Sport-wettkämpfen und actionreichen Spielen in Wald, Feld und Wasser. Hier gibt es Fahrten in eine Stadtund eine zweitägige Wanderung mit unvergesslichen Erlebnissen. Hier hören wir täglich von JesusChristus und dem Ziel, das ein Leben im Glauben hat. Hier hast du die Gelegenheit, dein Leben demHerrn Jesus anzuvertrauen, Fragen loszuwerden und den prägenden Glaubensschwung des Kohten-lagers mit in den Alltag zu nehmen. Sei daher dabei, wenn es wieder heißt: Das Jungenschafts-Kohtenlager, der Höhepunkt des Sommers, ist gekommen!

T: Jungen von 13 – 17 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20 je Freizeit

Z: Lager 1: 25. Juli – 8. August 2015; Lager 2: 8. – 22. August 2015

O: Lenkermühle, 92665 Kirchendemenreuth

P: € 230,– für CVJM-Mitglieder, € 270,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Eintritte

M: Lager 1: Malte Schilling und Jörg Sorhage, Lager 2: Jonathan Lorenz

A: Bis zum 1. Juli 2015 an [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35; BIC: FUCEDE77XXX Kennziffern: 695022 (Lager 1); 695023 (Lager 2)

G: € 35,–

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

18 kohtenlager

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mädchen-kohtenlager 19

Ich höre es noch bis heute, das Rauschen des Windes über unserem Lagerplatz. Singende lachende Mäd-chen und unter ihnen nette, verrückte Mitarbeiterinnen. Ich habe noch immer den Duft des Lagerfeuersin der Nase und erinnere mich an kulinarische Experimente in den Töpfen über den Kohtenfeuern.

Erinnerst du dich auch oder möchtest auch solche Erinnerungen haben? Dann sei dabei, wenn wir2015 wieder losziehen und Kohtenlager erleben dürfen. Sei dabei, wenn wir Gott suchen, erforschenund bejubeln. Sei dabei, Freundschaften lebendig werden zu lassen.

Wir freuen uns auf dich! Steffi, Jasmin, Tanja und alle Mitarbeiter

T: Mädchen von 14 – 17 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 25. Juli – 8. August 2015

O: 54424 Thalfang

P: € 230,– für CVJM-Mitglieder, € 270,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Eintritte

M: Stefanie Punge, Jasmin Behrensmeier, Tanja Beschnitt und bewährte Mitarbeiter

A: Bis zum 1. Juli an [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35; BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 695021)

G: € 35,–

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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Das Leadership-Programm des CVJM-Westbundes für 20- bis 25-jährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CVJM, die auf Basis ihrer Werte und ihres christlichen Glaubens andere Menschen mit ihren Träumen anstecken und sie in ihren Stärken fördern wollen. Leadership bedeutet für uns dabei – neben dem Erlernen wesentlicher Führungskompetenzen – insbesondere eine intensive Reflexion: der eigenen Persönlichkeit, des eigenen Glaubens und der eigenen Werte; der eigenen Berufung.

In einer intensiven Gemeinschaft setzen wir uns eine Woche mit diesen drei Themenbereichen aus-einander. Nach der Woche beginnt „Follow Me“ dann so richtig. Mit der Begleitung einer Mentorin/eines Mentors wenden wir das Erlernte in einem ausgewählten Projekt an; und nach sechs Monatentreffen wir uns wieder, um gemeinsam zu reflektieren, wie wir und unsere Projekte uns entwickeln.

Follow Me ist vom Fachausschuss für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund initiiert und wirdu. a. von der CVJM-Hochschule mitgetragen.

Informationen und Anmeldeunterlagen unter: www.follow-me-leadership.de

T: 20- bis 25-Jährige, die schon einmal Verantwortung (z. B. in Kinder- und Jugendarbeit) über-nommen haben und dadurch ihr Potenzial und ihren Willen zu Leadership gezeigt haben. Siesind bereit, sich mit der eigenen Persönlichkeit, dem eigenen Glauben und ihren Wertensowie der eigenen Biographie auseinanderzusetzen.

Z: 1. Basiswoche: 28. August bis 4. September 2015, 2. Basiswoche: 1. – 8. Oktober 2015

O: 1. Basiswoche: Kloster Plankstetten, 2. Basiswoche: Kloster Volkenroda, Wrap-Up-Wochenende: voraussichtlich Mai 2016

P: Follow Me-Basiswoche, Mentoringunterstützung und das Wrap-Up-Wochenende: € 379,– für erwerbstätige Teilnehmende, bzw. € 299,– für Nicht-Erwerbstätige

L: Professionelles werteorientiertes Leadershiptraining. Dies beinhaltet die Basiswoche, einMentoringprogramm und ein Wrap-Up-Wochenende

M: u. a. Martin Hamsch, Constanze Sorhage, Germo Zimmermann, Malte Schilling, Ruben Ullrich, Johannes Rukowsky, Dietrich Sümmermann

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

20 follow me

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mitarbeiterkurse 21

Wir möchten euch wieder ganz herzlich zu unseren Wochenend-Mitarbeiterkursen einladen. DieKurse sollen dabei helfen, Grundlegendes für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichenzu erlernen, zu reflektieren und zu vertiefen. Über die Schulungen hinaus entsteht an den Wochen-enden eine gute und tragende Mitarbeitergemeinschaft, die auch ein gemeinsames persönlichesWachstum ermöglicht. Die Mitarbeiterkurse sind inhaltlich auch an den Bedingungen für die Bean-tragung der Juleica ausgerichtet. Wir freuen uns auf eine gute gemeinsame Zeit, also meldet euchschnell an:

Z: Jungen und Männer15./16. 11. 2014, Start: 16.45 Uhr13./14. 12. 2014, Start: 15.00 Uhr24./25. 1. 2015, Start:16.45 Uhr27. 2. – 1. 3. 2015, Start: 19.00 Uhr21./22. 3. 2015, Start: 16.45 UhrEnde sonntags ist immer um 15.30 Uhr.

O: November/Januar/Februar/März –Freizeitheim Lindenmühle, 56368 ErgeshausenDezember – CVJM-BildungsstätteElsenburg, 56349 Kaub

P: Preis für alle Wochenenden: € 65,–Preis Nov/Jan/März: je 20,00 €Preis Februar: 30,00 €Preis Dezember (Kaub): 35,00 €

Bitte den Beitrag im Vorfeld überweisen. Danke!Bankverbindung: CVJM-Westbund e.V. Rheinland – Saar, KD-BankIBAN: DE36 3506 0190 1010 2570 73, BIC: GENODED1DKD

Informationen unter [email protected] oder [email protected].

Veranstalter: CVJM-Westbund e.V. – Region Rheinland-Saar

Mädchen und Frauen21. – 23. 11. 2014, Beginn: 18.30 Uhr13./14. 12. 2014, Beginn: 14.30 Uhr16. – 18. 1. 2015, Beginn: 18.30 Uhr7./8. 2. 2015, Beginn: 14.30 UhrEnde ist immer um 14.30 Uhr

Seminarhaus Engel, 55494 Rheinböllen

Preis für alle Wochenenden: € 79,–Wochenenden Nov 14/Jan 15: je 35,00 €Wochenenden Dez 14/Feb 15: je 25,00 €

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22 jritter im westfalenland

Bei unseren Ordensfreizeiten erwarten dich jeden Tag neue Spiele, sportliche Herausforderungen,ritterliche Wettkämpfe, kreative Bastelaktionen, eine spannende Geschichte am Abend und vielesmehr. Eine ganz besondere Gemeinschaft erfährst du auf unserem Ordenslager, da Gott im Mittel-punkt steht.

Jeden Tag finden wir Zeit in der Stille oder in Bibelarbeiten, auf Gottes Wort zu hören, und suchenihn im Gebet. Es wird eine ganz besondere und schöne Zeit mit Jungscharlern unter Gottes Wort.Melde dich schnell an, denn es freuen sich bereits bewährte Mitarbeiter auf dich.

Jungen:

T: Jungen von 8 – 13 Jahren (Mindestteilnehmerzahl: 15 Teilnehmer)

Z: 11. – 18. Oktober 2015

O: Freizeitheim Häger, 33848 Werther

P: € 135,– für CVJM-Mitglieder € 140,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Søren Zeine, Richard Klose, Marius Knautz

A: bis zum 30. September 2015 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stellebezahlt. (Kennziffer 695029)

Mädchen:

T: Mädchen von 8 – 13 Jahren (Mindestteilnehmerzahl: 15 Teilnehmerinnen)

Z: 11. – 18. Oktober 2015

O: Freizeitheim Hesseln, 33790 Halle

P: € 135,– für CVJM-Mitglieder € 140,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Nathalie Jouteux, Magdalena Tropp

A: bis zum 30. September 2015 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stellebezahlt. (Kennziffer 695026)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund

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freizeiten cvjm oberberg 23

Hallo DU!Wir laden dich herzlich zur Häuptlingsfreizeit und zum Ritterlager des CVJM-Kreisverband Ober-berg ein. Zusammen mit vielen anderen Jungs in deinem Alter kannst du bei der Häuptlingsfreizeitspannende Dinge, wie Feuermachen, Knoten- und Seiltechnik, Schätzen und Messen, Bibelkundeund CVJM-Geschichte und noch vieles mehr lernen. Am Nachmittag probieren wir alles praktischaus, was wir vormittags gelernt haben. In den Bibelarbeiten und bei leckerem Essen können wir unsfür die Herausforderungen des Lebens stärken.

Beim Ritterlager freuen sich jedes Jahr auf’s Neue viele Jungen auf Abenteuer, Lagerfeuer, Wettkämp-fe, gute Gemeinschaft und sportliche Herausforderungen. Alles das kannst du hier erleben! Hier kannstdu dich mit anderen Mannen, tapferen Knappen, bewährten Edel- und Schildknappen fröhlich messen.Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem Wettstreit mit-einander: in ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und im Schnelligkeitswettkampf.

Häuptlingsfreizeit:

T: Jungen von 10 – 14 Jahren

Z: 28. März – 4. April 2015

O: Münchhausen

P: € 135,–

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Markus [email protected]

A: bis 28. Februar 2015 an [email protected]

Ritterlager:

T: Jungen von 9 – 13 Jahren

Z: 18. Juli – 1. August 2015

O: Alf an der Mosel

P: € 180,–

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Torben [email protected]

A: bis 26. April 2015 an [email protected]

Veranstalter für beide Freizeiten: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Veranstalter dieser Freizeiten ist nicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den in diesem Prospektgenannten Reisebedingungen abweichende Bedingungen. Beim jeweiligen Freizeitleiter können dieausführlichen Freizeitausschreibungen angefordert werden.

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24 jungenschafts-hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen demGipfelkreuz zu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht …“

Verpasse auf keinen Fall das vierte Jungenschafts-Hüttentrekking!Pack’ deinen Rucksack und sei dabei, wenn wir zusammen in denBerchtesgadener Alpen von Berghütte zu Berghütte wandern, vieleHöhenmeter überwinden, eine wunderbare Gemeinschaft erleben,lustige Spieleabende haben, einsame Schneefelder überqueren, Gämse,Adler und Auerhahn treffen und Gottes wunderbare Schöpfung in derNatur und in den gemeinsamen Bibelarbeiten ganz neu erleben werden.

T: Fitte Jungen von 13 bis 18 Jahren, mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer

Z: 4. – 7. Juni 2015

O: Berchtesgadener Alpen

P: € 140,–

L: Drei Übernachtungen mit Frühstück und Abendessen in schönen Berghütten, eine Schifffahrt auf dem Königssee, Benzingeld für die Fahrt in Kleinbussen

M: Fabian Strunk, Frieder Elberskirch, Nils Hofemann, Tobias Enders

A: Bis 1. Mai 2015 an: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (FürstlichCastell'sche Bank) IBAN: DE17 7903 0001 0011 0015 35;BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 695024)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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Das Ende ist nahJedenfalls das Ende des Jahres des Herrn 2015 und dieses werden wirim Begegnungszentrum Silvanus begehen. Wenn du also den Jahres-wechsel ebenfalls nicht im Winterschlaf, sondern vielmehr mit einerordentlichen Portion Action in Stadt, Haus und Wald verbringenwillst, dann bist du auf der Jungenschafts-Silvesterfreizeit goldrichtig.

Vor allem aber wollen wir die Zeit des Jahreswechsels zum Innehaltennutzen, um Gott für das vergangene Jahr zu danken und ihm das neueJahr anzubefehlen. Dabei konzentrieren wir uns auf sein Wort, das eruns mit der Bibel gegeben hat, denn: Glaube und Action gehören füruns untrennbar zusammen; nur diese (explosive) Mischung führt zueinem sinnerfüllten und spannenden Leben.

T: Jungen von 13 bis 18 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 28. Dezember 2015 – 2. Januar 2016

O: Haus Silvanus in 56317 Urbach

P: € 80,–

L: Unterbringung und Versorgung

M: Fabian Strunk und ein bewährtes Mitarbeiterteam

A: Bis 10. Dezember 2015 an:[email protected]

K: Beitrag wird vor Ort in bar bezahlt (Kennziffer 696001)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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26 mädchenschafts-silvesterfreizeit

Wetten, dass …?Wetten, dass es nichts Besseres gibt, als den Jahreswechsel mit einem verrückten Haufen andererMädels in einem ehrwürdigen Kloster zu verbringen? Wetten, dass du dich fragen wirst, warum dudas nicht schon immer getan hast? Und wetten, dass das Allerbeste daran ist, dass Jesus Christus imMittelpunkt steht?!

Komm mit und überzeuge dich selbst, wenn wir Stadt und Umland unsicher machen, spannende Spie-le erleben und Silvester unsere Wettkönigin krönen!

Vor allem wollen wir in Bibelarbeiten, Morgenandachten und Abendausklängen unseren Herrn undErlöser besser kennenlernen, Vergangenes hinter uns lassen und ganz bewusst unter Gottes Führungin das neue Jahr gehen.

Sei dabei, wenn es heißt: Wetten, dass Gott im Jahr 2016 große Überraschungen für dich bereithält?!Top, die Wette gilt!

T: Mädchen von 13 – 18 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20

Z: 28. Dezember 2015 – 2. Januar 2016

O: Kloster Schönau, Strüth

P: € 80,–

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Johanna Krahl und bewährte Mitarbeiterinnen

A: Anmeldung bis 15. Dezember [email protected]

K: Freizeitbeitrag wird vor Ort bezahlt (Kennziffer 696002)

Veranstalter: Fachausschuss für Bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund e. V.

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Abenteuer für Väter mit KindernEin Wochenende lang „Väterzeit“ für die Kinder. Ein Wochenende lang „Kinderzeit“ für Väter. Soheißt die Werbung für die Vater-Kind-Freizeit. Ich möchte euch einladen, mit euren Kindern diesesmal an einem Wochenende auszuprobieren.

Wieder an einer „Jungscharfreizeit“ teilnehmen, ausprobieren was „Mann“ beim Spielen so alles kann.Mit den eigenen Kindern Zeit in einer Gemeinschaft unter Gottes Wort erleben. Abenteuer auf einerNachtwanderung erleben. Testen, ob es uns bei dieser Freizeit gelingt, den Ellerbach aufzustauen? Dasist die Möglichkeit, für jeden, der mal Jungscharler war und mittlerweile eigene Kinder hat, mit seinenKindern in ein Jungscharprogramm einzutauchen! Ich lade euch dazu herzlich ein.

Begonnen wird die Zeit in Herbstein nach dem Beziehen der Blockhütten mit einen Spieleabend, vomFunkerspiel über Topfschlagen bis hin zu Rätseln wird alles ausprobiert. Nach dem Abendausklang undnachdem die Kinder in die Hütten gegangen sind, folgt noch eine Väterrunde am Kamin. Am nächstenMorgen steht nach Bibelarbeiten für Väter und Kinder Kreatives oder ein Abenteuer im Wald auf demProgramm. Gestärkt durch ein leckeres Mittagessen, warten ein Waldspiel, die Sommerrodelbahn, derMinigolfplatz oder der Ellerbach auf uns. Zum Abend hin versammeln wir uns um ein Lagerfeuer zuFleisch, Stockbrot, Liedern, Geschichten und mehr, oder der Pizzaofen wartet darauf, angeheizt und gefülltzu werden. Vor der Nachtruhe folgt dann die Erkundung der Umgebung in der Dunkelheit. Am nächstenMorgen feiern wir zusammen einen Gottesdienst. Nach dem Mittagessen ist dann auch schon die Zeit inHerbstein vorüber. Neugierig geworden? Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

T: Für Väter mit Kindern von 6 – 14 Jahren

Z: 23. – 25. Oktober 2015

O: CVJM-Feriendorf Herbstein

P: € 85,– Väter ; € 45,– für das erste Kind; € 29,– für Geschwister

L: VP und Programm

M: Klaus Volmer und Team vom Feriendorf

A: Anmeldung bis 20. Oktober 2015 an [email protected]

Veranstalter: CVJM-Feriendorf Herbstein

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28 reisebedingungen

Liebe Teilnehmerin,lieber Teilnehmer,zu einem optimalen Verlauf Ihrer Reise und einerreibungslosen Abwicklung Ihrer Buchung tragenklare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rech-te und Pflichten bei. Diese wollen wir mit Ihnen inForm der nachfolgenden Reisebedingungen tref-fen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirk-sam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nach-stehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ ab-gekürzt – und uns als Reiseveranstalter – nachste-hend „RV“ abgekürzt – im Buchungsfall zustandekommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die ge-setzlichen Vorschriften der §§ 651a bis m BGB überden Pauschalreisevertrag und die Bestimmungender §§ 4 bis 13 der Verordnung über die Informati-ons- und Nachweispflichten für RV und füllen dieseBestimmungen aus. Lesen Sie diese Reisebedin-gungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältigdurch.

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der gesetzlichen Vertreter1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchungdes TN sind die Reiseausschreibung und die ergän-zenden Informationen in der Buchungsgrundlagesoweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.

b) Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohldas Vertragsangebot des Minderjährigen, dieservertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter,wie auch des/der gesetzlichen Vertreter selbstdar. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertragnach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungensowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mitdessen gesetzlichem(n) Vertreter(n) zustande.

c) Es entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorga-ben, sondern auch den Grundsätzen des RV, TN mitgesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behin-derungen die Teilnahme an den Reisen und Freizei-ten zu ermöglichen. Hierzu ist es jedoch unerläss-lich, dass der TN in der Anmeldung genaue Anga-ben über Art und Umfang bestehender Behinderun-gen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungenmacht, damit der RV prüfen kann, ob eine Teilnah-me und Buchungsbestätigung möglich ist. Solltendem RV solche Angaben nicht gemacht werden,

kann keine Buchungsbestätigung erfolgen, alsokein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgtdurch den RV eine Buchungsbestätigung, weil ihmüber eine solche gesundheitliche Beeinträchtigungnichts mitgeteilt wurde, so behält sich der RV vor,aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem TN zukündigen, falls eine Teilnahme nach dem pflicht-gemäßen Ermessen des RV aufgrund der besonde-ren Umstände der Freizeit nicht möglich oder zu-mutbar ist.

d) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RVvom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An-gebot des RV vor, an das er für die Dauer von zehnTagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf derGrundlage dieses neuen Angebots zustande, wennder TN innerhalb der Bindungsfrist dem RV die An-nahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlungoder Restzahlung erklärt.

e) Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen vonMitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,wie für seine eigenen einzustehen, sofern er dieseVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderteErklärung übernommen hat.

f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass bei sämt-lichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichenVorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Wider-rufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt,gilt:

a) Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Ab-schluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieBuchung ist der TN 3 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bu-chungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch denRV zustande, die keiner Form bedarf, mit derFolge, dass auch mündliche und telefonische Be-stätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Beimündlichen oder telefonischen Buchungen über-mittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung an den TN. Mündliche odertelefonische Buchungen des TN führen bei entspre-chender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung jedoch auch dann zum verbind-lichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechendeschriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigungdem TN nicht zugeht.

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommu-

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nikation über ein Online-Buchungsverfahren (Ver-trag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfol-gen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung imentsprechenden Internetauftritt des RV erläutert.

b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zurLöschung oder zum Zurücksetzen des gesamtenOnlinebuchungsformulars eine entsprechende Kor-rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzungerläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung ange-botenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweitder Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystemgespeichert wird, wird der TN über diese Speiche-rung und die Möglichkeit zum späteren Abruf desVertragstextes unterrichtet.

d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)"zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RVden Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.An dieses Vertragsangebot ist der TN drei Werktageab Absendung der elektronischen Erklärung gebun-den.

e) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.

f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durchBetätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustan-dekommen eines Reisevertrages entsprechend sei-ner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei inder Entscheidung, das Vertragsangebot des TN an-zunehmen oder nicht.

g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bu-chungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nachVornahme der Buchung des TN durch Betätigungdes Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch ent-sprechende Darstellung der Buchungsbestätigungam Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt derReisevertrag mit Zugang und Darstellung dieserBuchungsbestätigung beim TN am Bildschirm zuStande, ohne dass es einer Zwischenmitteilungüber den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf.In diesem Fall wird dem TN die Möglichkeit zurSpeicherung und zum Ausdruck der Buchungsbe-stätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Rei-severtrages ist jedoch nicht davon abhängig, dassder TN diese Möglichkeiten zur Speicherung oderzum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der RV wird dem

TN zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Faxübermitteln.

2. Leistungsverpflichtung des RV, Er-gänzende Vereinbarungen, Zusiche-rungen Dritter, Fremdprospekte2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sichausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-tigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt derBuchung gültigen Reiseausschreibung und nachMaßgabe sämtlicher in der Buchungsgrundlage(Prospekt, Internet) erhaltenen Hinweise und Er-läuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hin-weisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzen-der Informationsbriefe für die einzelnen Reisenoder Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfü-gung gestellt wurden.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Kooperati-onspartner des RV), Reise- und Freizeitleiter sowieLeistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunter-nehmen) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbartenInhalt des Reisevertrags abändern, über die ver-traglich zugesagten Leistungen des RV hinausge-hen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetaus-schreibungen, die nicht vom RV herausgegebenwerden, sind für den RV und dessen Leistungs-pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durchausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Ge-genstand der Reiseausschreibung oder zum Inhaltder Leistungspflicht des RV gemacht wurden.

2.4. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zuden in der Reiseausschreibung und der Buchungs-grundlage beschriebenen Leistungen sowie zu denReisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichenVereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweis-gründen schriftlich getroffen werden.

3. Bezahlung3.1. Nach Abschluss des Reisevertrags (Zugang derBuchungsbestätigung) und Aushändigung eines Si-cherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine Anzah-lung in Höhe von 10 % des Reisepreises (soweit einePflicht zur Kundengeldabsicherung besteht), je-doch maximal 255,- € pro TN, zu leisten.

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3.2. Die Restzahlung ist (falls eine Pflicht zur Kun-dengeldabsicherung besteht, soweit der Siche-rungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wo-chen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht,dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. ge-nannten Gründen abgesagt werden kann. Für dieRechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf denZeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an.

3.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 2 Wochen vorReisebeginn verpflichten den TN zur sofortigenZahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändi-gung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des§651 k BGB.

3.4. Abweichend von den vorstehenden Bestim-mungen ist ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGBnicht zu übergeben, wenn

a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, siekeine Übernachtung einschließt und der Reisepreispro TN 75,- € nicht übersteigt,

b) der RV Reisen nur gelegentlich und außerhalbeiner gewerblichen Tätigkeit veranstaltet.

3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungbereit und in der Lage ist und kein gesetzlichesoder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TNgegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlungdes Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inan-spruchnahme der Reiseleistung und keine Lei-stungsverpflichtung des RV.

3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungentrotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen undtrotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht frist-gemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kannder RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TNmit Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Reisebe-dingungen belasten.

4. Preiserhöhung4.1. Der RV behält sich vor, den im Reisevertragvereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-förderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reisegeltenden Wechselkurse entsprechend den nach-folgenden Bestimmungen zu ändern:

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs-sig, sofern zwischen Vertragsabschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen

und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver-tragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Ver-tragsabschluss für den RV nicht vorhersehbarwaren.

4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-trags bestehenden Beförderungskosten, insbeson-dere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Rei-sepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech-nung erhöhen:

4.4. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-hung kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbe-trag verlangen.

4.5. Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahlder Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für den Einzelplatz kann der RV vom Kundenverlangen.

4.6. Werden die bei Abschluss des Reisevertragsbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-gebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Be-trag heraufgesetzt werden.

4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-schluss des Reisevertrags kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich dieReise dadurch für den RV verteuert hat.

4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung desReisepreises hat der RV den Kunden unverzüglichnach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu infor-mieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tagvor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kundeberechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zu-rückzutreten oder die Teilnahme an einer minde-stens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn derRV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreisfür den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. DerKunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüg-lich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhö-hung gegenüber dem RV geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN5.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von derReise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüberdem RV unter der nachfolgend angegebenen An-schrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, denRücktritt schriftlich zu erklären.

30 reisebedingungen

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5.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritter die Reise nicht an, so verliert der RV den An-spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann derRV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertretenist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine an-gemessene Entschädigung für die bis zum Rücktrittgetroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwen-dungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-preis verlangen.

5.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigungder Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum ver-traglich vereinbarten Reisebeginn in einem pro-zentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliertund bei der Berechnung der Entschädigung ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wirdnach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-klärung des TN wie folgt berechnet:

EigenanreiseBis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21,- €)vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %

Bus- und BahnreisenBis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN.

Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnunggestellte Gesamtpreis.

5.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuwei-sen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlichgeringere Kosten als die geltend gemachte Kosten-pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist derTN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.

5.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehen-den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-gung zu fordern, soweit der RV nachweist, dassihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind.Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, soist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädi-gung unter Berücksichtigung etwa ersparter Auf-wendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-fern und zu belegen.

5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibtdas Recht des TN, gem. § 651b BGB einen Ersatz-teilnehmer zu stellen, unberührt.

5.7. Dem TN wird der Abschluss seiner Reiserück-trittskostenversicherung sowie einer Versicherungzur Deckung der Rückführungskosten bei Unfalloder Krankheit ausdrücklich empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihmordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in An-spruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind

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(z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonsti-gen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruchauf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RVwird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun-gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Ver-pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig uner-hebliche Leistungen handelt oder wenn einer Er-stattung gesetzliche oder behördliche Bestimmun-gen entgegenstehen.

7. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der TN ungeachteteiner Abmahnung des RV oder der von ihm einge-setzten Reise-/Freizeitleitung die Durchführungder Reise/Freizeit nachhaltig stört oder gegen dieGrundsätze des RV oder gegen die Weisung der ver-antwortlichen Leitung verstößt. Die Reise-/Frei-zeitleiterin/der Reise-/Freizeitleiter ist zur Abga-be der erforderlichen Erklärungen vom RV bevoll-mächtigt und berechtigt.

7.2. Bei Minderjährigen ist der RV, nach Benach-richtigung der Erziehungsberechtigten, berech-tigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, beiVolljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RVwird, soweit dies unter Berücksichtigung der Be-sonderheiten der vertraglich vereinbarten Beför-derung möglich ist (demnach z.B. nicht bei Busrei-sen mit gemeinsamer An- und Abreise), die ver-traglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen.Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmender vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzli-chen Vertreter.

7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vol-len Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich je-doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er auseiner anderweitigen Verwendung der nicht in An-spruch genommenen Leistungen erlangt, ein-schließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt des RVO wegen Nichter-reichen einer Mindestteilnehmerzahl8.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten Mindest-teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahme-bestätigung anzugeben oder es ist dort auf die ent-sprechenden Angaben in der ReiseausschreibungBezug zu nehmen.

b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wennfeststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des RV später als 2 Wochen vor Rei-sebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einemfrüheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min-destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,hat der RV unverzüglich von seinem Rücktritts-recht Gebrauch zu machen.

8.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Ange-bot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüg-lich nach der Erklärung des RV über die Absage derReise gegenüber dem RV geltend zu machen.

8.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Rei-sepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TNzurückbezahlt.

9. Pass-, Visa- und Gesundheits-bestimmungen9.1. Der RV informiert in der Reiseausschrei-bung/der Buchungsgrundlage über die obigen Be-stimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutscheStaatsbürger, bei denen keine besonderen Verhält-nisse gegeben sind. In der Person des TN begrün-dete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaats-bürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun-gen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweisusw.) können dabei nicht berücksichtigt werden,soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mit-geteilt worden sind.

9.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entspre-chend der vorstehenden Bestimmungen nach-kommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestim-mungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sichder RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haf-tet, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaf-fung übernommen hat, nicht für die rechtzeitigeErteilung und den Zugang solcher Unterlagen.

32 reisebedingungen

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9.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschrif-ten Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnah-me an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreienRücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur,wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung inder Lage ist und die genannten Schwierigkeitennicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprü-che des TN im Falle einer Verletzung der Informa-tionspflicht des RV bleiben unberührt.

10. Pflicht des TN zu Beachtung derHinweise des RV zur Mängelanzeigewährend der Reise; Kündigung desReisevertrages durch den TN; frist-wahrende Geltendmachung von An-sprüchen des TN nach Reiseende10.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, dieihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Rei-seantritt zugehen, verpflichtet.

10.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängel-anzeige (§§ 651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisenmit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er ver-pflichtet ist, auftretende Störungen und Mängelsofort der/dem vom RV eingesetzten Reise-/Frei-zeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. An-sprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenndiese Rüge unverschuldet unterbleibt.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels er-heblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infol-ge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RVerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kün-digung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Be-auftragten (Reise-/Freizeitleiter/in, örtlicheAgentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemes-sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfezu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es

nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RVoder seinen Beauftragten verweigert wird oderwenn die sofortige Kündigung des Vertrags durchein besonderes Interesse des TN gerechtfertigtwird.

10.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Reise-/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RVsind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemän-gel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzu-erkennen.

10.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach §651g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewähr-leistungsansprüche innerhalb eines Monats nachder vertraglich vorgesehenen Beendigung derReise gegenüber dem RV geltend zu machen, wirdin Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Rei-severtrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN nach Reiseende inner-halb eines Monats nach dem vertraglich vorgese-henen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltendzu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einenSonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages dernächste Werktag

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend und nurgegenüber dem RV unter dessen Anschrift (sieheunten) erfolgen.

c) Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische An-sprüche und für Ansprüche aus Körperschäden desTN.

d) Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Ge-päckschäden oder Zustellungsverzögerungen beimGepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Ge-währleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d,651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden.Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbe-

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schädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz-anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

e) Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht,wenn die fristgerechte Geltendmachung der An-sprüche durch den TN unverschuldet unterbleibt.

11. Beschränkung der Haftung11.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden,die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit resultieren, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der RV für einen dem TN entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport-veranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförde-rungsleistungen von und zum ausgeschriebenenAusgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittel-ten Vertragspartners als Fremdleistungen so ein-deutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TNerkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes RV sind. Der RV haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TNvom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringung wäh-rend der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.

12. Verjährung, Datenschutz12.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGBaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit einschließlich vertraglicher An-sprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diesgilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger

Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des RV oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen desRV beruhen.

12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bisf BGB verjähren in einem Jahr.

12.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 be-ginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den ver-traglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt derletzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Er-klärungsort staatlich anerkannten allgemeinenFeiertag oder einen Sonnabend, so tritt an dieStelle eines solchen Tages der nächste Werktag

12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und demRV Verhandlungen über den Anspruch oder die denAnspruch begründenden Umstände, so ist die Ver-jährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV dieFortsetzung der Verhandlungen verweigert. DieVerjährung tritt frühestens drei Monate nach demEnde der Hemmung ein.

12.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten ent-sprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Ver-treter des TN als Vertragspartner des Reisever-trags.

Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigtenPersonaldaten des TN werden mittels EDV erfasstund nur vom RV verwendet und nicht weitergege-ben.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand13.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder SchweizerStaatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und demRV die ausschließliche Geltung des deutschenRechts vereinbart. Solche TN können den RV aus-schließlich an dessen Sitz verklagen.

13.2. Für Klagen des RV gegen TN bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristi-sche Personen des öffentlichen oder privatenRechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart2000-2013

34 reisebedingungen

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(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Für meinen Sohn/meine Tochter/mich

habe ich Interesse an der Freizeit vom _________ bis ________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

Anmeldung zu Freizeiten des CVJM-Westbund

Buchungsinteresse

Bitte dieses untere Formular bei Interesse an einer Freizeit, die nicht vom CVJM-Westbund veranstaltet wird, benutzen.

(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter/mich

verbindlich zur Freizeit (Kennziffer ___________) vom _________________ bis ___________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________Er/sie wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das Baden/Schwimmen ist ihm/ihr unter Aufsichterlaubt. Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu.

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

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2015 veranstaltungen

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17. – 18. Januar Mitarbeiterwochenende OWL, Sundern

9. Mai 43. Gau-Waldlaufmeisterschaft, Jugendbildungsstätte Wilgersdorf

22. – 25. Mai Jungschar-Kongress, Wuppertal (www.jungschar-kongress.de)

29. – 31. Mai Häuptlingsprüfung Jungen, Lindenmühle (Ergeshausen)

12. September „100 Jahre Jungschar“ – Jungschartag, Altenseelbach

3. / 4. Oktober Weiße-Streifen-Träger/-innen-Treffen, Wuppertal

13. September Jungschar-Sportfest, Dautphetal (KV Biedenkopf)

23. – 25. Oktober Häuptlingsprüfung Mädchen, Lindenmühle (Ergeshausen)

7. – 8. November Mitarbeiterwochenende OWL, Münster

Man findet uns auch im Netz!www.cvjm-buendisch.de · www.facebook.de/CVJMBuendisch