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U U S S E E D D O O M M & & D D I I E E P P O O L L N N I I S S C C H H E E O O S S T T S S E E E E K K Ü Ü S S T T E E 8-tägige Reise mit ab/an Frankfurt 22. bis 29. September 2018 Die Idylle in Swinemünde, der größten Stadt Usedoms, wusste bereits Theodor Fontane zu schätzen. Hier erwartet Sie eine malerische Landschaft, die zu ausgiebigen Strandspaziergängen einlädt. Europas längste Strandpromenade verbindet auf Deutschlands zweitgrößter Insel die Usedomer Kaiserbäder mit der polnischen Hafenstadt Swinemünde/Swinoujscie. Am Ende der Promenade liegt im Bäderviertel von Swinemünde das 2017 eröffnete moderne Radisson Resort. Ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge nach Misdroy, Stettin, Stralsund und zu den Kaiserbädern Usedoms.

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UUSSEEDDOOMM && DDIIEE PPOOLLNNIISSCCHHEE OOSSTTSSEEEEKKÜÜSSTTEE 8-tägige Reise mit ab/an Frankfurt

22. bis 29. September 2018 Die Idylle in Swinemünde, der größten Stadt Usedoms, wusste bereits Theodor Fontane zu

schätzen. Hier erwartet Sie eine malerische Landschaft, die zu ausgiebigen Strandspaziergängen einlädt. Europas längste Strandpromenade verbindet auf Deutschlands zweitgrößter Insel die

Usedomer Kaiserbäder mit der polnischen Hafenstadt Swinemünde/Swinoujscie. Am Ende der

Promenade liegt im Bäderviertel von Swinemünde das 2017 eröffnete moderne Radisson Resort. Ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge nach Misdroy,

Stettin, Stralsund und zu den Kaiserbädern Usedoms.

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REISEVERLAUF:

1. Tag: Anreise Am Nachmittag Linienflug mit Lufthansa nach Heringsdorf/ Use-dom. Kurzer Transfer zu Ihrem Hotel in Swinemünde. Abendessen im Hotel.

2. Tag: Usedoms Kaiserbäder Am Vormittag lernen Sie die wunderschönen Kaiserbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin kennen. Der heute als Bäderarchitektur bezeichnete Baustil mit filigranen Villen, Strandpromenaden und verspielten Musikpavillons wurde auf Usedom zur Blüte gebracht. Auch deswegen war die östlichste deutsche Insel zur Zeit Wilhelms das beliebteste Reiseziel der Berliner – noch heute wird Usedom liebevoll als "Badewanne der Berliner" bezeichnet. Mittags Rück-kehr zu Ihrem Hotel. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfü-gung. Abendessen im Hotel.

3. Tag: Tagesausflug Stettin/Szczecin Die größte Stadt im nordwestlichen Polen liegt an der Mündung der Oder ins Stettiner Haff. Wahrzeichen der Stadt ist das Schloss der Pommerschen Fürsten, das nach der Zerstörung im II. Weltkrieg wieder errichtet wurde und heute das Kulturzentrum der Stadt beheimatet. Aus der Zeit der Hanse stammt die gotische Kathedrale des Heiligen Jakob. Wunderschön wieder aufgebaut wurde auch das Alte Rathaus aus dem 13. Jahrhundert. Auf einer Stadtrundfahrt kommen Sie auch zum Hafentor, dem Franziskanerkloster St. Johann, der St. Peter und Paulkirche mit dem Turm der Sieben Mäntel, einem Abschnitt der gotischen Stadtbefestigung. Stolz sind die Stettiner auf die neue Philharmo-nie, die von internationalen Stararchitekten entworfen und 2015 eröffnet wurde. Am Nachmittag kehren Sie zu Ihrem Hotel zurück. Abendessen im Hotel.

4. Tag: Ausflug Wollin Usedoms Nachbarinsel Wollin ist geprägt von Wäldern und Seen. Ein Teil der Insel wurde zum Nationalpark erklärt, dessen Eichen- und Buchenwälder sich bis zu den mit Kiefern bewachsenen Sand-dünen hinziehen. Hier leben etwa 200 Vogelarten. Das Seebad Misdroy besticht durch breite Sandstrände und eine beeindruckende Steilküste. Sie haben ausreichend Zeit für einen Bummel entlang der Promenade und zur 392 m langen Seebrücke. Mittags Rückkehr zu Ihrem Hotel. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Abendessen im Hotel.

5. Tag: Zusatzausflug Kolberg/Kolobrzeg (fakultativ) Die frühere Hansestadt Kolberg ist heute ein bedeutendes Seebad und Kurort mit einem sehr schönen Dünenstrand und großzügigen Parkanlagen. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten zählen der Mariendo, das Rathaus, gebaut nach den Plänen von Karl Friedrich Schinkell und der mittelalterliche Pulverturm.

6. Tag: Tagesausflug Stralsund Heute besuchen Sie die Hansestadt Stralsund. Jahrhundertealte Bürgerhäuser, bedeutende Bauwerke und Kunstschätze künden auch in Stralsund vom einstigen Reichtum dieser Stadt. Bei einem Stadtrundgang lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten kennen, wobei der Alte Markt mit seinem historisch bedeutenden Rathaus das Herzstück der Stadt bildet. Am Nachmittag besuchen Sie das Meereskundemuseum – das Ozeaneum. Es wurde 2008 eröffnet und schon zwei Jahre später zum „Europäischen Museum des Jahres“ gewählt. Rückkehr zu Ihrem Hotel. Abendessen im Hotel.

7. Tag: Tag zur freien Verfügung Genießen Sie noch einmal die Annehmlichkeiten Ihres Hotels oder nutzen Sie die Zeit für einen ausgiebigen Strandspaziergang. Abendessen im Hotel.

8. Tag: Abreise Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Frankfurt.

Änderungen im Reiseverlauf vorbehalten.

IHR 5-STERNE-HOTEL RADISSON BLU RESORT SWINEMÜNDE o. ä.

Das neu erbaute und moderne Hotel befindet sich im neuen Bäder-viertel und nur ca. 20 m vom Strand entfernt. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 500 m. Das Hotel verfügt über 340 Zimmer und ist ausgestattet mit Rezep-tion, Lobby, Lifts, 2 Restaurants, Bar, Café im 13. Stockwerk („Sky Molo”, gegen Gebühr), Aquapark mit Saunen und Wasserrutschen sowie Sonnenterrasse. Die komfortablen Zimmer verfügen über ein Bad mit Dusche, WC, Föhn sowie Klimaanlage, Minibar, Kaffee-/Teezubereiter, WLAN (inklusive), Telefon, Sat.-TV, Minibar und Balkon mit seitlichem Meerblick Wellnessangebot inklusive: Fitness Club, Infinitypool mit Bar auf der Dachterrasse (witterungsbedingt geöffnet), Trockensauna, Tepidarium, Wassergymnastik. Gegen Gebühr: BluSPAce & Wellness. Hallenbad, Wellenbad, Whirlpools, verschiedene Massagen, Ge-sichts- und Körperanwendungen, Maniküre, Pediküre

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:

Linienflug mit Lufthansa von Frankfurt nach Heringsdorf/ Usedom in der Economy Class

Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen 7 Übernachtungen im 5-Sterne Hotel Radisson Blu Resort

Swinemünde in Superior Zimmern Halbpension (Frühstück und Abendessen) Ausflugsprogramm wie beschrieben inkl. der Eintrittsgelder Örtliche, Deutsch sprechende Reiseleitung Klimataxe

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

REISEPREISE PRO PERSON:

im Doppelzimmer € 1.199,-

Einzelzimmerzuschlag € 495,-

Zusatzausflug Kolberg/Kolobrzeg € 37,-

Bustransfer von Saarbrücken zum Flughafen u. z.* € 59,- (ab/bis Saarbrücken, St. Ingbert, Neunkirchen oder Homburg)

* Für SZ-Card-Inhaber ist der Bustransfer von Saarbrücken zum Flughafen und zurück kostenlos!

EINREISEBESTIMMUNGEN:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

INFORMATION & BUCHUNG:

Gutenbergstraße 11-23, 66103 Saarbrücken

Informationen und Anmeldungen unter: Tel.: 06 81/5 02 34 26, Fax: 06 81/5 02 79 34 26 E-Mail: [email protected]

Reiseveranstalter: wtt Rhein-Kurier GmbH, Pastor-Klein-Str. 17 a, 56073 Koblenz Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. Mit Erhalt der schriftlichen Bestä-tigung sowie des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

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WIR MÖCHTEN AN DER FOLGENDEN REISE TEILNEHMEN:

Reiseziel: ________________________________________________________________ Reiseveranstalter: ���������������������������������

q Doppelzimmer q Einzelzimmer Reisetermin: vom �������������� bis ����������������

Teilnehmer: q 1 q 2

MEINE DATEN:

Name: ________________________ Vorname: _______________________________ Geb. Datum: ____________________________________

Straße & Hausnummer: ___________________________________________________ Postleitzahl & Ort: ________________________________

E-Mail-Adresse*: ________________________________________________________ Telefon: _______________________________________

* freiwillige Angabe

WEITERE TEILNEHMER/-INNEN:

2. Name: _________________________________ Vorname: _____________________________ Geb. Datum: ___________________________

SZ-Card-Nummer/Abonnenten-Nummer: �����������������������������������������������������������������������������������

(Zu finden auf der Rückseite Ihrer SZ-Card.)

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN:

Transfer (sofern angeboten / zustande kommend): q Ja q Nein Abfahrtsort (sofern auswählbar): ���������������������

Ausflug (sofern angeboten): _________________________________________________Personenzahl: ___________________________________

Ausflugspaket (sofern angeboten): ___________________________________________Personenzahl: ___________________________________

Verlängerung (sofern angeboten): q Ja q Nein Personenzahl: ___________________________________

Sonstiges/Extras/Bemerkungen: ____________________________________________________________________________________________

Angebot Reisekostenrücktrittsversicherung gewünscht: q Ja q Nein

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Ort/Datum ������������������������������������������������������ Unterschrift �������������������������������������������

Reiseleistungen laut Ausschreibungen des Veranstalters. Die Saarbrücker Zeitung ist ausschließlich der Vermittler der Reise. Im Falle einer erfolgreichen Buchung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bestätigung/Rechnung. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. Die ausführlichen Reisebedingungen (AGB) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern zur Reise, die wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Ausbuchungen und Druckfehler vorbehalten.

Wir empfehlen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Denken Sie im Vorfeld Ihrer Reise an unseren Urlaubsservice, wenn Sie Ihre Zeitung in der Urlaubszeit nicht nach Hause geliefert bekommen möchten. Wir stehen Ihnen unter der Rufnummer 0681/502-502 hierfür gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise auf der nächsten Seite.

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Anmeldung zur SZ-Leserreise

Bitte einsenden an:Saarbrücker Zeitung/Leserreisen oderGutenbergstr. 11– 23 per Fax an (06 81) 502 79 34 2666117 Saarbrücken per E-Mail: [email protected]

Hinweis: Ihre Daten werden an den ausführenden Reiseveranstalter weitergeleitet.

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Einwilligungen (optional): Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass mich die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, auch

durch ihre Dienstleister, über ihre Print- und Online-Verlagsprodukte (Zeitungen, Zeitschriften, Magazine), Vorteile entsprechender Abonnements sowie

weitere durch sie angebotene bzw. vermittelte Produkte und Dienstleistungen (Tickets, Veranstaltungen, Reisen, Handelswaren) informiert (§ 7 Abs. 2 Nr.

2, 3 UWG, § 6 Abs. 1 a DSGVO). Informationsweg bitte auswählen.

Ich möchte Informationen per Telefon Ich möchte Informationen per E-Mail

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Datenschutzhinweise

Die Saarbrücker Zeitung ist verantwortlich für Ihre Daten:

Wir sind verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir, das sind die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Guten-

bergstr. 11–23, 66103 Saarbrücken, und unsere Dienstleister (im Folgenden: Saarbrücker Zeitung).

Ihre personenbezogenen Daten sind die erforderlichen Pflichtangaben auf Ihrer Reiseanmeldung sowie Ihre zusätzlichen freiwilligen Angaben auf Ihrer Rei-

seanmeldung und aus der weiteren Kommunikation mit der Saarbrücker Zeitung zur Reiseanmeldung per Post, per Telefon, per E-Mail und über die Interne-

tseite www.saarbruecker-zeitung.de. Pflichtangaben sind für den Abschluss und die Erfüllung der gewünschten Reise erforderlich. Die Saarbrücker Zeitung

übermittelt Ihre personenbezogenen Daten zum Abschluss und der Abwicklung des Reisevertrages, zur Rechnungsstellung sowie der internen Abrechnung

mit unserem jeweiligem Partner (Reiseveranstalter). (Art. 6 Abs.1 b DSGVO). Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet die Saarbrücker Zeitung außerdem in

pseudonymer Weise für eigene Kundenanalysen und Werbung per Post (Art. 6 Abs.1 f DSGVO).

Die Saarbrücker Zeitung speichert Ihre vertragsbezogenen Daten nach Anmeldung zur Reise nach den gesetzlichen Vorschriften für sechs bzw. zehn Jahre

(§§ 147 AO, 257 HGB, Art. 6 Abs. 1 c DSGVO). Ihre für werbliche Zwecke verarbeiteten Daten werden auch darüber hinaus aufbewahrt, solange der Werbe-

zweck fortbesteht bzw. bis Sie der Verarbeitung für Werbung widersprechen oder eine für die Verarbeitung erforderliche Einwilligung widerrufen.

Den Datenschutzbeauftragten der Saarbrücker Zeitung erreichen Sie über deren Postanschrift, Abt. Datenschutz und per E-Mail über [email protected]

Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),

Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17) sowie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz-

Aufsichtsbehörde (Art. 77).

Widerspruchs-/Widerrufsrecht: Wenn Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Wer-

bung oder aufgrund Ihrer besonderen Situation widersprechen möchten, genügt jederzeit eine kurze Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragten per Post

an Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Abt. Datenschutz, Gutenbergstr. 11–23, 66103 Saarbrücken, per E-Mail an [email protected]

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf bzw. Widerspruch erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

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REISEBEDINGUNGEN SEITE 1 / 3 Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwi-schen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundla-ge der Empfehlung des DRV (Deutscher Reise-büro Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung aner-kannt. Abweichungen in der jeweiligen Reise-ausschreibung und den besonderen Katalog-hinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit Ihrer Buchung/Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertra-ges verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teil-nehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Er-klärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zu-stande. Sie erhalten von uns eine schriftli-che Bestätigung. 1.2 Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neu-es Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reise-vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Er-klärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des An-trittes der Reise erfolgen. 1.3 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zah-lungsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung / Rechnung über-sandt. Die Reise- und Zahlungsbedingun-gen werden mit der Maßgabe der Rege-lung in 1.2 Bestandteil des Reisevertra-ges. 1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungs-beschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reise-bestätigung / Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. 1.5 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Reisedokumente nicht spä-testens 7 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Rei-sedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zah-lungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. 2. BEZAHLUNG 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungs-scheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2.2 Soweit unseren Reiseausschreibungen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. Rücktritts- und

Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stun-den, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungs-scheins verlangt werden. 2.3 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fäl-lig ist. 2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig bei uns ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, kön-nen wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 5.3 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen. 3. REISEPROGRAMM UND LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leis-tungen ergibt sich aus der Leistungsbeschrei-bung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den ent-sprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch aus-drücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheb-lichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospekt-angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich infor-mieren werden. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In-halt des Reisevertrages (z.B. Flugzeiten-änderungen, Änderung des Programmab-laufs), die nach Vertragsschluss notwen-dig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen o-der Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abwei-chungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Um-buchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. 4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebe-nen und mit der Buchung bestätigten Prei-se im Fall der Erhöhung der Beförde-rungskosten oder der Abgaben für be-stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhö-hen sich die bei Abschluss des Reisever-trages bevorstehenden Beförderungskos-ten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Be-förderungsunternehmen pro Beförde-rungsmittel geforderten, zusätzlichen Be-förderungskosten durch die Zahl der Sitz-plätze des vereinbarten Beförderungsmit-tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-hungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Mo-nate liegen und die zur Erhöhung führen-den Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertrags-abschluss für uns nicht vorhersehbar wa-ren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüg-lich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirk-sam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von einem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Rei-seangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. 5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnis-sen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßge-bend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie sind verpflichtet, bereits ausgehändig-te Reiseunterlagen zurückzureichen. 5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir an-gemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwen-dungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kos-ten entstanden sind als mit den nachfol-genden Pauschalen oder den Stornorege-lungen lt. Prospekt. 5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reise-preis. In der Regel betragen die Pauscha-len, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils p. P. bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: 5.3.1 Bei Flugreisen bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 35% ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55% ab 6. Tag vor Reisebeginn 65% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% 5.3.2 Bei eigener Anreise, Bahn- und Bus-reisen (außer Ferienwohnungen) bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30% ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 45% ab 6. Tag vor Reisebeginn 55% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% 5.3.3 Bei Schiffsreisen bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50% ab 14. – 1. Tag vor Reisebeginn 80%

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REISEBEDINGUNGEN SEITE 2 / 3 am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% 5.3.4 Bei Ferienwohnungen pro Wohnung bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20% ab 44. – 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50% ab 34. Tag vor dem vereinbarten Miet-beginn sowie bei Nichterscheinen 80% 5.3.5 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Ein-trittskarten (z. B. Musicals) verbunden sind: bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%. 5.3.6 Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: EUR 25,-; Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100% sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1 oder 5.3.3. ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen. Bei Buchung von günstigen Spezialtarifen müssen die Flugscheine sofort ausge-stellt werden und sind dann nicht mehr erstattbar – somit fallen auch hier 100% Stornokosten an. 5.3.7 Kosten wie VISA, Bearbeitungsgebüh-ren, ESTA, Rail & Fly, Flugzuschläge (Aufpreis Business/Premium Economy Class), Meerblickzimmer, Sonderleis-tungen (Sitzplatzreservierungen, Mahlzeiten im Flugzeug) sowie die über uns an einen Reiserücktrittsversi-cherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. 5.3.8 Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO. 5.3.9 Sofern bei Angeboten und Sonderleis-tungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen ge-nannt sind, gehen diese vor. 5.4 Werden auf Ihren Wunsch nach der Bu-chung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unter-kunft oder die Beförderungsart bis 30 Ta-ge vor Reiseantritt vorgenommen (Umbu-chung), sind wir berechtigt, pro Reiseteil-nehmer ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- je Reiseteilnehmer zu erheben. So-weit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (insbesondere der Fluggesellschaften) anfallen, werden diese gesondert belastet. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz von Ihnen zu zahlen. Um-buchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmel-dung. 5.5 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widerspre-chen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste-hen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ent-standenen Mehrkosten. Wir sind berech-

tigt für die durch die Teilnahme der Er-satzperson entstehenden Bearbeitungs-kosten pauschal EUR 50,- zu verlangen. Soweit durch den Personenwechsel weite-re Kosten seitens der Leistungsträger (insbesondere der Fluggesellschaften) an-fallen, werden diese gesondert belastet. 5.6 Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungs-erklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schrift-lich erfolgen. 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwin-genden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behörd-liche Bestimmungen entgegenstehen. 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise un-geachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den An-spruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die wir aus einer ander-weitigen Verwendung der nicht in An-spruch genommenen Leistungen erlan-gen, einschließlich der uns von den Leis-tungsträgern gutgebrachten Beträge. 7.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteil-nehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie un-verzüglich nach Eintritt der Vorrausset-zung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzu-leiten. Sie erhalten den eingezahlten Rei-sepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie da-von unterrichten. 8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichge-wichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheb-lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnah-men zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzube-

fördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförde-rung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS 9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die ge-wissenhafte Reisevorbereitung; die sorg-fältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Be-schreibung aller in den Katalogen ange-gebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben er-klärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beige-fügt sind; die ordnungsgemäße Erbrin-gung der vertraglich vereinbarten Reise-leistungen. 9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 10.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadens-ersatzansprüche aus unerlaubter Hand-lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je-weils je Reisenden und Reise. 10.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-den (z.B. Sportveranstaltungen, Theater-besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 10.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlos-sen, als aufgrund internationaler Überein-kommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein An-spruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vo-raussetzungen oder Beschränkungen gel-tend gemacht werden kann oder unter be-stimmten Voraussetzungen ausgeschlos-sen ist. 10.5 Kommt uns die Stellung eines vertragli-chen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von War-schau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkom-men beschränken in der Regel die Haf-tung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,

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REISEBEDINGUNGEN SEITE 3 / 3 haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10.6 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestim-mungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes. 11. GEWÄHRLEISTUNG 11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß er-bracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mit-wirkung. Daher sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Be-hebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden mög-lichst gering zu halten oder ganz zu ver-meiden. Sie sind insbesondere verpflich-tet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. 11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemä-ßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reise-preises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unter-lassen haben, den Mangel anzuzeigen. 11.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir in-nerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wert-los waren. 11.4 Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf ei-nen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsan-sprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechts-grund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer in eigenem Namen. 11.5 Gepäckschäden oder -zustellungsverzöge-rungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-verlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters an-zuzeigen. 12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Er-bringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendi-

gung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert wa-ren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur An-meldung von Gepäckschäden, Zustellungsver-zögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.5. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die An-sprüche schriftlich geltend machen. Ihre An-sprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ver-jähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstän-de, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-gern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesund-heitsvorschriften sowie deren eventuelle Ände-rung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Ange-hörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwen-diger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besor-gung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verant-wortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol-gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformati-on bedingt sind. 14. VERSICHERUNGEN 14.1 Insolvenzschutzversicherung: Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn si-chergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähig-keit oder Konkurses des Reiseveranstal-ters der gezahlte Reisepreis und notwen-dige Aufwendungen für die Rückreise er-stattet werden. (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insol-venzrisiko bei der Aachen Münchener Versicherung AG abgesichert. Der Siche-rungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfä-higkeit oder Konkurs den direkten An-spruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. 14.2 Reiseschutz: Ob und welche Reiseversi-cherungen im Reisepreis enthalten sind, entnehmen Sie bitte den einzelnen Reise-programmen. Falls in den ausgeschriebe-nen Leistungen der jeweiligen Reise nicht ausdrücklich erwähnt, ist keine Versiche-rung im Reisepreis eingeschlossen. In diesem Fall raten wir zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Hier gelten die Bedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG, München. Obliegenheiten nach Eintritt eines Versiche-rungsfalls: Sie sind verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalls die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten so niedrig wie möglich zu halten. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die Ihnen umfassenden Versicherungsschutz

und Soforthilfe bei Unfall und Krankheit garan-tiert. Über die verschiedenen Versicherungsleis-tungen beraten wir Sie gerne. 15. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS (SOG. „BLACK LIST“) Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausfüh-renden Luftfahrtunternehmens sind wir ver-pflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämt-licher im Rahmen der gebuchten Reise zu er-bringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausfüh-rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-scheinlich den Flug durchführen wird bzw. wer-den. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesell-schaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesell-schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die sogenannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf 16. GERICHTSSTAND Gerichtsstand für alle Vollkaufleute, für Perso-nen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Koblenz. 17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. 18. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ Die Europäische Kommission stellt eine Platt-form zur Online-Beilegung verbraucherrechtli-cher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit, die der Kunde unter diesem Link findet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, auf folgende Institution hinzuweisen: Allgemeine Verbraucher-Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de). Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass wtt – world travel team, Gruppen- und Medienreisen, Rhein-Kurier GmbH, nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher-schlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist. 19. DATENSCHUTZ Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. wtt – world travel team Gruppen- & Medienreisen Rhein-Kurier GmbH Pastor-Klein-Str. 17, Haus A, D-56073 Koblenz Stand: März 2018

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Rhein-Kurier GmbH, WTT trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Rhein-Kurier GmbH, WTT über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Rhein-Kurier GmbH, WTT hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611-533 8559 (www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Rhein-Kurier GmbH, WTT verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Stand: Juni 2018