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ICS 91.140.30 VDI-RICHTLINIEN März 2009 VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Raumlufttechnik Verkaufsstätten (VDI-Lüftungsregeln) VDI 2082 Entwurf Air conditioning – Sales outlets (VDI ventilation code of practice) Einsprüche bis 2009-08-31 vorzugsweise in Tabellenform als Datei per E-Mail an [email protected] Die Vorlage dieser Tabelle kann abgerufen werden unter http://www.vdi-richtlinien.de/einsprueche in Papierform an VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung Postfach 10 11 39 40002 Düsseldorf VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung VDI-Handbuch Technische Gebäudeausrüstung, Band 2: Raumlufttechnik Frühere Ausgabe: 07.00 Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................................................................2 Einleitung .........................................................................................................2 1 Anwendungsbereich ................................................................................2 2 Normative Verweise..................................................................................2 3 Begriffe ......................................................................................................3 4 Aufgaben der Lüftung ..............................................................................3 4.1 Grundlagen ........................................................................................3 4.2 Lufttechnische Systeme .....................................................................3 4.3 Sonstige Anlagen ...............................................................................4 5 Anforderungen ..........................................................................................4 5.1 Bauliche Anforderungen ....................................................................4 5.2 Brandschutz .......................................................................................5 5.3 Technische Anforderungen ................................................................5 5.4 Hygiene ..............................................................................................7 6 Bemessung der Anlage und Anlagentechnik .........................................8 6.1 Lasten ................................................................................................8 6.2 Freie Lüftung .....................................................................................9 6.3 Maschinelle Lüftung ..........................................................................9 6.4 Tür/Torluftschleieranlagen ..............................................................10 6.5 Entrauchung .....................................................................................12 7 Betriebliche Anforderung.......................................................................13 8 Hinweise zur technischen Abnahme.....................................................14 8.1 Allgemeines .....................................................................................14 8.2 Unterlagen........................................................................................14 8.3 Prüfungen zur Abnahme der Lüftungsanlagen ................................14 8.4 Abnahmeprotokoll ...........................................................................15 Schrifttum ......................................................................................................16

VDI 2082 E 2009-03.pdf

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ICS 91.140.30 VDI-RICHTLINIEN März 2009

VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE

Raumlufttechnik

Verkaufsstätten (VDI-Lüftungsregeln) VDI 2082

Entwurf

Air conditioning – Sales outlets (VDI ventilation code of practice)

Einsprüche bis 2009-08-31

vorzugsweise in Tabellenform als Datei per E-Mail an [email protected] Die Vorlage dieser Tabelle kann abgerufen werden unter http://www.vdi-richtlinien.de/einsprueche

in Papierform an VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung Postfach 10 11 39 40002 Düsseldorf

VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung

VDI-Handbuch Technische Gebäudeausrüstung, Band 2: Raumlufttechnik

Frü

here

Ausgabe: 07.0

0

Inhalt Seite

Vorbemerkung .................................................................................................2

Einleitung.........................................................................................................2

1 Anwendungsbereich ................................................................................2

2 Normative Verweise..................................................................................2

3 Begriffe ......................................................................................................3

4 Aufgaben der Lüftung ..............................................................................3

4.1 Grundlagen ........................................................................................3 4.2 Lufttechnische Systeme .....................................................................3 4.3 Sonstige Anlagen ...............................................................................4

5 Anforderungen ..........................................................................................4

5.1 Bauliche Anforderungen....................................................................4 5.2 Brandschutz .......................................................................................5 5.3 Technische Anforderungen................................................................5 5.4 Hygiene..............................................................................................7

6 Bemessung der Anlage und Anlagentechnik .........................................8

6.1 Lasten ................................................................................................8 6.2 Freie Lüftung .....................................................................................9 6.3 Maschinelle Lüftung ..........................................................................9 6.4 Tür/Torluftschleieranlagen ..............................................................10 6.5 Entrauchung.....................................................................................12

7 Betriebliche Anforderung.......................................................................13

8 Hinweise zur technischen Abnahme.....................................................14

8.1 Allgemeines .....................................................................................14 8.2 Unterlagen........................................................................................14 8.3 Prüfungen zur Abnahme der Lüftungsanlagen ................................14 8.4 Abnahmeprotokoll ...........................................................................15

Schrifttum ......................................................................................................16

– 2 – VDI 2082 Entwurf

Vorbemerkung

Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000.

An der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie waren beteiligt:

Dipl.-Ing. Knut Czepuck VDI, Düsseldorf (Stellv. Obmann)

Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Detzer VDI, Hamburg

Dipl.-Ing. Klaus Dierker VDI, Herford

Dipl.-Ing. (FH) Björn Düchting VDI, Düsseldorf (VDI)

Dipl.-Ing. Hermann Ensink VDI, Lingen

Dr.-Ing. Ulrich Finke VDI, Berlin (Obmann)

Dipl.-Ing. Günter Grabbert, Bingen

Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Lieb VDI, Aachen

Dipl.-Ing. (FH) Udo Ranner VDI, Pocking

Dipl.-Ing. Clemens Schickel VDI, Bonn

Dipl.-Ing. Robert Schwarz VDI, Duisburg

Dipl.-Ing. Michael Steffens, Großmaischeid

Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.

Einleitung

Art und Aufbau von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) für Verkaufsstätten bestimmen sich im Wesentlichen aus den Anforderungen an das Raumklima. Dabei werden vorrangig die Be-haglichkeitsanforderungen des Personals und der Kunden sowie die Anforderungen an die Lagerung und Präsentation von Waren berücksichtigt. Wechselwirkungen aus gegensätzlichen An-forderungen sind bei der Konzeption von RLT-Anlagen zu berücksichtigen und sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie wurden Aspekte europäischer Normen einbezogen, die gestiegenen Anforderungen an energetische Effizienz aufgenommen und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt. Grundlage dieser Richt-linie sind die Inhalte der EN 15251 und der EN 13779. Ziel ist es, das Vorgehen bei der Fest-

stellung der grundlegenden lüftungstechnischen Aufgaben und Anforderungen sowie der Planung solcher Systeme zu unterstützen. Für den späteren Betrieb der Anlagen werden ergänzende Hinweise gegeben.

1 Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Lüftung von Verkaufs-stätten unabhängig von ihrer Größe.

Voraussetzung für die Einordnung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen als Verkaufsstätte ist, dass deren Bereiche

a) ganz oder teilweise dem Verkauf von Waren dienen,

b) mindestens einen Verkaufsraum haben und

c) keine Messebauten sind.

Angewendet werden soll diese Richtlinie für die Bemessung und Planung lufttechnischer Systeme von Verkaufs- und Dienstleistungsräumen. Diese Richtlinie gilt auch für Nebenräume, soweit keine anderen Regelwerke angewendet werden können. Bilden Bereiche unterschiedlicher Nutzung einen Raumluftverbund, so ist die Lüftung besonders darauf abzustimmen.

Sonderbauverordnungen der Länder für Verkaufs-stätten sind zu einzuhalten.

Die Richtlinie kann nicht zur Bemessung von Rauchabzugsanlagen für Verkaufsstätten an-gewendet werden.

2 Normative Verweise

Die vorliegende Richtlinie soll angewendet werden in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten Dokumenten:

DIN EN ISO 7730:2006-05 Ergonomie der ther-mischen Umgebung; Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit (ISO 7730:2005); Deutsche Fas-sung EN ISO 7730:2005

DIN EN 13779:2007-09 Lüftung von Nichtwohn-gebäuden; Allgemeine Grundlagen und Anfor-derungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme; Deutsche Fassung EN 13779: 2007

DIN EN 15251:2007-08 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden; Raumluft-qualität, Temperatur, Licht und Akustik; Deutsche Fassung EN 15251:2007

VDI 2050 Anforderungen an Technikzentralen

Entwurf VDI 2082 – 3 –

VDI 2052:2006-04 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen

VDI 3803 Blatt 1:2008-07 Raumlufttechnik; Bau-liche und technische Anforderungen an zentrale Raumlufttechnische Anlagen

VDI 3810 Betreiben und Instandhalten von ge-bäudetechnischen Anlagen

VDI 6022 Blatt 1:2006-04 Hygiene-Anforderun-gen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte

VDI 6022 Blatt 2:2007-07 Hygiene-Anforderun-gen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte; Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen

3 Begriffe

In der vorliegenden Richtlinie werden die nach-folgend aufgeführten Begriffe verwendet:

Aufenthaltsbereich

Bereich, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regel-mäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.

Sekundärluft

Luftstrom, der einem Raum entnommen und nach Behandlung demselben Raum wieder zugeführt wird. [nach DIN EN 13779]

Türbereich

Bereich, in dem Behaglichkeitsanforderungen nur mit Einschränkungen einzuhalten sind. Er ist durch einen Abstand von 3,5 m ab Innenkante Bodenrost oder einen Abstand von 5 m ab Türachse bei ge-schlossener Tür definiert.

Umluft

Abluft, die der Luftbehandlungsanlage wieder zugeführt wird und als Zuluft wiederverwertet wird. [nach DIN EN 13779]

4 Aufgaben der Lüftung

4.1 Grundlagen

Die Lüftung von Verkaufsstätten soll ein für Be-schäftigte und Kunden zuträgliches Raumklima schaffen, gesundheitsschädigende Einflüsse minimieren und Luftzustände schaffen, die bei besonderen Waren wie verderblichen Nahrungs- und Genussmitteln vorgeschrieben sind. Ferner soll die Ausbreitung von Gerüchen eingeschränkt und überschüssige Wärme abgeführt werden.

Erschwerend wirkt sich in den Verkaufsräumen die Wärmebelastung durch die Raumbeleuchtung und Beleuchtungseffekte aus. Kühlmöbel können sich je nach Aufbau positiv oder negativ auf die

Wärmebilanz auswirken und müssen daher bei der Planung berücksichtigt werden.

Luftschleier an den Eingängen haben die Aufgabe, Störungen des Raumluftzustands durch offene Eingänge zu minimieren, desgleichen Warmluft-vorhänge in Verbindung mit Türen in Schleusen-anordnung oder Karusselltüren. Die Einsatz-bereiche werden durch die zu beherrschenden Druckdifferenzen an den Eingängen (wind- und thermikbedingt) bestimmt. Je größer die Druck-differenzen sind, umso wichtiger wird zur Sicher-stellung des Raumzustands der Einsatz einer Schleusenanlage.

4.2 Lufttechnische Systeme

4.2.1 Freie Lüftung

Bei freien Lüftungssystemen wird unterschieden zwischen

Fensterlüftung und

Schachtlüftung.

Die Antriebe für beide Lüftungssysteme resultieren aus thermischen Auftriebskräften und windbeding-ten Druckdifferenzen zwischen Zu- und Abluft-öffnungen. Je nach Standort können an bis zu 30 % der Jahresstunden die windbedingten Druckdiffe-renzen aufgrund von Windstille ausfallen oder bei starkem Wind deutlich über den thermischen Auf-triebskräften liegen. Daher besteht die Planungs-aufgabe darin, den Windeinfluss zu minimieren.

Thermische Auftriebskräfte basieren auf dem Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft. Es gibt daher theoretisch kurze Zeiten der Temperaturgleichheit, wo auch dieser Antrieb nicht zur Verfügung steht. In der Praxis führen abzuführende innere Lasten in der Regel zu einer Übertemperatur des Innenraums. Da die Höhen-differenz die Druckdifferenz bestimmt, sind Schachtsysteme leistungsfähiger als Fenster-lüftungen, jedoch durch die baulich möglichen Schachtflächen begrenzt. Häufig wird Zuluft über Fenster mit einer Abluft über Schächte kombiniert. Es stellt sich eine Querlüftung zwischen Fenster und Schacht ein.

Systeme der freien Lüftung finden ihre Grenzen wenn:

Die Außenluft verunreinigt oder gesundheitlich unzuträglich ist.

Der Außenlärm den Raum unzulässig beein-trächtigt.

Die inneren Wärmelasten über 30 W/m2 liegen.

Der Außenbereich aus dem die Zuluft zugeführt wird, z. B. infolge Umbauung bzw. Überda-chung, selbst nicht ausreichend frei belüftet ist.

– 4 – VDI 2082 Entwurf

Die erforderliche Größe und Lage der Zu- und Abluftöffnungen nicht realisiert werden kann.

4.2.2 Maschinelle Lüftung

Maschinelle Lüftungsanlagen verfügen über mindestens einen Ventilator und werden unter-schieden nach den thermodynamischen Luft-behandlungsfunktionen:

Heizen Kühlen Befeuchten Entfeuchten

Maschinelle Lüftungsanlagen sind auszulegen nach:

hygienisch notwendigem Außenluftstrom

Kühllast

Heizlast

Alternativ können Sie mit wasserführenden oder kältemittelführenden Systemen zur Lastabfuhr in Verkaufsräumen kombiniert werden, um die zu fördernden Luftvolumenströme zu reduzieren.

4.2.3 Mischformen

Die freie Lüftung kann durch Einsatz von Zu- oder Abluftventilatoren in ihrer Wirkung unterstützt werden. Dadurch lassen sich die in Abschnitt 4.2.1 beschriebenen Grenzen ausweiten.

Häufige Anwendung ist die Mitnutzung maschineller Zuluftanlagen von Läden für die Lüftung nach außen abgeschlossener Verkehrs-wege (geschlossene Ladenstraße (Mall)).

4.3 Sonstige Anlagen

Neben den Systemen zur Be- und Entlüftung von Verkaufsstätten können lufttechnische Anlagen für bestimmte Aufgabenstellungen erforderlich sein.

Tür- oder Torluftschleieranlagen können zur Ab-trennung von Innen- und Außenklima eingesetzt werden. Diese haben die Aufgabe, an stark frequentierten Eingängen Störungen des Raumluft-zustands zu minimieren. Grundlagen zur Aus-führung und Bemessung von Luftschleieranlagen sind unter Abschnitt 6.4 aufgeführt.

Luftschleier können auch im Bereich von Schleusen, z. B. als Bestandteil einer Windfang-anlage, eingesetzt werden.

Der Einbau einer Windfanganlage in Form einer Doppeltüranlage ist aus energetischen Gründen einem Vollportal oder einem offenen Durchgang mit Luftschleier vorzuziehen.

Bei spezifischen Anforderungen durch spezielle Nutzungen oder Waren, beispielsweise Hygiene-anforderungen bei der Präsentation unverpackter

Lebensmittel, können zusätzliche Lüftungssysteme erforderlich werden. Hinweise zu Planung und Ausführung solcher Systeme sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Die entsprechenden Normen, z. B. DIN 10505, DIN 18869, DIN 68905, VDI 2052, sind zu beachten.

Hinweise zur Entrauchung werden in Abschnitt 6.5 gegeben.

5 Anforderungen

5.1 Bauliche Anforderungen

Durch eine frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Architekt und Fachingenieuren (integrale Planung) können die Gebäudekonzeption, die Integration der benötigten technischen Anlagen in das Bauwerk sowie die Auswahl und Unterteilung der technischen Systeme so vorgenommen werden, dass der Energiebedarf minimiert wird, siehe hier-zu auch VDI 3807.

Ziel muss es sein,

Gebäude und Räume anforderungsgerecht sowie zukunftssicher bereitzustellen und

nutzungsspezifische, bauliche, anlagen-technische sowie energetische Gesichtspunkte aufeinander abzustimmen.

Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet werden können (vgl. § 47 MBO).

Zur Bemessung und Ausstattung der luft-technischen Systeme für eine Verkaufsstätte sind folgende Informationen zu berücksichtigen.

Betriebsart und Größe z. B. Einzelhandelsgeschäft, Kaufhaus, Shop-in-Shop, Supermarkt, Selbstbedienungsgroß-handel, Einkaufscenter, Verbrauchermarkt, ge-schlossene Ladenstraße (Mall)

Verkaufsform z. B. Bedienung, Selbstbedienung, Dienstleis-tung, Restauration, Verpackungsart, niedrige, normale oder extreme, stetige oder stoßweise Kundenfrequenz

Bauart und Bauweise

z. B. Gebäudeform, Geschosszahl, Geschoss-lage, Raumabmessungen, Fassadenart, Ein-gangsart, Wärme- und Sonnenschutz, Speicher-fähigkeit, Erdreicheinfluss

örtliche Lage, Immission und Emission z. B. Bebauungsdichte, Straßenverkehr, Nach-barschaftsbebauung, Himmelsrichtung, Wind-angriff, Raumlage

innere Belastung und Ausstattung Wärmequellen, z. B. Beleuchtung, Personen, Kühlmöbel, Kochstellen, maschinelle Einrich-

Entwurf VDI 2082 – 5 –

tungen, äußere Wärmelasten sowie Lärmanfall, Geruchsentwicklung, Wärmeempfindlichkeit von Waren oder Arbeitsgängen

besondere Bedingungen

Je nach Warenart und Verkaufsform liegen be-sondere Bedingungen vor, z. B. Fleisch, Fisch, Käse, Backwaren, Lederwaren, Reinigung. Gegebenenfalls ist auch die Konditionierung der angrenzenden Nutzungsbereiche zu berück-sichtigen.

5.2 Brandschutz

Brandschutztechnische Anforderungen an Gebäude regeln die Landesbauordnungen und Sonderbau-verordnungen. Die technischen Baubestimmungen der Länder sind zu beachten, welche auf folgenden Verwaltungsvorschriften basieren:

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR)

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie M-LAR)

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie MSysBöR)

Besondere Schwerpunkte im Brandschutz bilden Schächte, Durchdringungen von Wänden und die Belegung von Doppelböden und Abhangdecken mit Lüftungsleitungen.

Auf eine ordnungsgemäße Ausführung der Brand-schutzmaßnahmen entsprechend den Verwendbar-keitsnachweisen (allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen, Zustimmungen im Einzelfall) der verwendeten Bauprodukte ist in der Bauphase zu achten. Die Ausführung der Brandschutzmaßnahmen ist zu dokumentieren.

Die Richtlinie VDI 3819 Blatt 1 gibt eine Über-sicht der Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln zum Brandschutz.

5.3 Technische Anforderungen

Die Lüftung von Verkaufsstätten ist grundsätzlich notwendig. Sie soll die Anforderungen im Bezug auf Luftwechsel, Raumtemperaturen und Abfuhr von inneren Lasten sicherstellen. Die Mindest-anforderungen der Arbeitstättenverordnung sind einzuhalten.

Eine freie Lüftung ist unter Beachtung der Hin-weise aus Abschnitt 4.2.1 in der Regel für Ver-kaufsstätten möglich, wenn

bei einseitiger Lüftung die Raumtiefe maximal das 2,5-Fache der Raumhöhe,

und bei Querlüftung maximal das 5-Fache der Raumhöhe beträgt.

In allen anderen Fällen sind RLT-Anlagen er-forderlich. Sofern hohe thermische oder stoffliche Lasten vorhanden sind, kann auch bei Unter-schreitung der oben genannten Grenzen eine RLT-Anlage erforderlich werden.

Sekundärluft kann zu Heiz- und Kühlzwecken verwendet werden. Die Nutzung von Umluft ist im Einzelfall zu prüfen (siehe EN 13779).

Zur Reduzierung des Energieeinsatzes sollen Wärmerückgewinnungssysteme eingesetzt werden. Hier ist die Wirtschaftlichkeit, z. B. nach VDI 2071, zu prüfen.

Bei größeren inneren Wärmelasten besteht in einer Verkaufsstätte ganzjährig ein Kühlbedarf. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob ein Teil dieser inneren Wärmelasten wirtschaftlich über Sekundärsysteme abzuführen ist.

Typische Anforderungen an RLT-Anlagen und RLT-Geräte nach VDI 6022 sind einzuhalten. Auf saubere Lüftungsleitungen und Anlagen ist zu achten, auch in der Bauphase. Deshalb wird empfohlen, bei Errichtung der Anlagen ein Sauber-keitsmanagement (siehe VDI 6022 Blatt 1, Ab-schnitt 4.4) einzuführen. Die Mindestanforderun-gen an Transport, Lagerung und Montage raum-lufttechnischer Komponenten sind einzuhalten.

5.3.1 Behaglichkeit

5.3.1.1 Temperatur

Das Behaglichkeitsempfinden von Personen ist abhängig von deren Aktivität und Bekleidung (siehe auch ISO 7730). Bei der Festlegung der zulässigen operativen Temperaturen sind diese Parameter zu berücksichtigen. Anhaltswerte für verschiedene Raumgruppen sind in Tabelle 1 beschrieben.

Tabelle 2 zeigt den Einfluss von Temperatur und Aktivität auf die Wärmeabgabe von Personen. Bei hohen Aktivitäten sind eher niedrigere operative Temperaturen behaglich als bei sitzender Tätigkeit. Weiterhin ist die Wärmeabgabe der Person bei der Lastberechnung zu berücksichtigen.

Bei der thermischen Behaglichkeit muss in be-sonderen Fällen z. B. im Kassenbereich (siehe BGI 532) zwischen der Behaglichkeit der Mit-arbeiter und der Kunden unterschieden werden. In solchen Fällen ist es ratsam, für Mitarbeiter ge-sonderte Zonen z. B. durch zusätzliche, örtliche Raumheizung oder durch Abschottung zu schaffen. Eine solche zusätzliche Beheizung kann beispiels-weise durch Deckenstrahlplatten oder separate Beheizung der Kassenboxen erfolgen.

– 6 – VDI 2082 Entwurf

Tabelle 1. Operative Temperaturen für ver-schiedene Raumgruppen

Operative Temperatur in °C

Raumgruppen

Winter Sommerb)

Verkauf allgemein, z. B. verpackte Ware, Textilien, Hartwaren, Schuhe, Schmuck

19 bis 22 22 bis 26

Verkauf geruchsintensiv z. B. Reinigung, Schuster, Parfümerie

19 bis 22 22 bis 26

Verkauf mit hohem Wärme-anfall, z. B. Lampen, Funk und Fernsehen, Friseurladen

20 bis 24 22 bis 28

Verkauf mit geringer Kunden-frequenz, z. B. Möbel, Hausrat

19 bis 22 22 bis 26

Verkaufsraum Backwarena) 19 bis 24 22 bis 26

Verkaufsräume, z. B. für Fleisch, Wurst, Käse, Fisch (Kundenbereich)

18 bis 22 18 bis 22

Eingegliederte Gastronomie-betriebe (nur Speisebereich) z. B. Erfrischungsraum, Café, Schnellimbiss, Kasinob)

20 bis 23 22 bis 26

Verbundbereiche z. B. markt-offene Lebensmittelverkaufs-stätten (Bedienbereich)

c) c)

a) Im Umgebungsbereich von stark wärmeabgebenden Geräten sind höhere Temperaturen zulässig. b) Die genannten Werte sind Auslegungswerte für die Kompo-nenten; betriebsbedingte Unterschreitung (Nachtkühlung) sind möglich. c) Werte sind der DIN 10505 zu entnehmen.

Tabelle 2. Wärmeabgabe von Personen (Rechenwerte)

Wärmeabgabe in W

Raumlufttemperatur in °C

22 26

Tätigkeit �

ges �

tr �

f �tr �f

Sitzende Tätigkeit 120 90 30 75 45

Verkauf, Einkauf 175 105 70 80 95

Verpacken, Transportieren

270 155 115 95 175

Im Türbereich können die Bedingungen für den Raumluftzustand nicht eingehalten werden. Auch bei geschlossener Tür sind Abweichungen der Temperatur von ±3 K zulässig.

Zeitlich begrenzte Überschreitungen der operativen Temperaturen sind möglich. Eine konkrete Be-wertung der Überschreitungen kann nach EN 15251 durchgeführt werden.

5.3.1.2 Feuchtigkeit

Die Grenzen der Luftfeuchte im Raum und die daraus resultierenden technischen Maßnahmen sind zwischen Planer und Bauherrn abzustimmen.

5.3.1.3 Luftgeschwindigkeit

Die zulässige Luftgeschwindigkeit im Verkaufs-raum für Personen mit leichter Tätigkeit wird durch das „Zugluftrisiko“ beschrieben (siehe Gleichung 1).

! ! !14,337,005,034 U62,0

a !!!"!"# Tvv�

DR (1)

Dabei ist

DR Zugluftrisiko (Draft Rating) in %

a

� lokale Lufttemperatur in °C

(19 °C < a

� < 27 °C)

v lokale mittlere Luftgeschwindigkeit in m/s

TU Turbulenzgrad in %

Bei sitzender Tätigkeit wird empfohlen, ein Zug-luftrisiko von 15 % nicht zu überschreiten (siehe Bild 1). In Bereichen ohne ständige Arbeitsplätze mit sitzender Tätigkeit kann ein höheres Zugluft-risiko (z. B. DR = 20 %) vereinbart werden.

5.3.2 Geruchsübertragung

Gerüche können in Verkaufsstätten bei der Präsentation von Waren oder bei der Verarbeitung von Waren entstehen (z. B. Fischtheke, Degustation, Bäckerei). Beeinträchtigungen, auch durch Wohlgerüche, der Nachbarbereiche sind soweit technisch möglich zu verringern.

Die Gerüche sollen am Entstehungsort erfasst und beseitigt oder abgeführt werden. Geruchsintensive Abluft ist nicht als Umluft zu verwenden. Lebens-mittelhygienische Anforderungen auch zur Lüftung sind zusätzlich zu beachten (siehe z. B. DIN 10505).

Entwurf VDI 2082 – 7 –

20 21 22 23 24 25 26 27

0,00

0,05

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

0,35

0,40

0,45

0,50

Luftg

esc

hw

ind

igke

it in

m/s

Raumlufttemperatur in °C

Tu = 5 % Tu = 20 % Tu = 40 %

DR=15%

20 21 22 23 24 25 26 270,00

0,05

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

0,35

0,40

0,45

0,50

Luftge

schw

indig

keit

in m

/s

Raumlufttemperatur in °C

Tu = 5 % Tu = 20 % Tu = 40 %

DR=20%

Bild 1. Zulässige Luftgeschwindigkeit bei einem Zugluftrisiko von DR = 15 % und DR = 20 %

5.3.3 Geräusche

Die A-bewerteten Schalldruckpegel, die durch RLT-Anlagen verursacht werden, sind auf die Werte nach Tabelle 3 zu beschränken. Sie gelten für den unbesetzten, eingerichteten Raum und dürfen im Aufenthaltsbereich nicht überschritten werden.

Messort ist der den Geräuschquellen nächst-liegende Aufenthaltsbereich gemäß EN 13779. Die Messung erfolgt in 1,1 m Höhe (sitzende Person) bzw. 1,7 m Höhe (stehende Person), bei Luft-schleieranlagen in 3,0 m Abstand vom Gerät siehe auch Abschnitt 8).

Bei Geräuschen mit deutlich heraus hörbaren Tönen müssen die Grenzwerte je nach Auffällig-keit um 3 db (schmalbandiges Rauschen) bzw. 6 dB (Einzeltöne) niedriger liegen. Um den Ein-fluss von Fremdgeräuschen berücksichtigen zu können, sind die Schalldruckpegel bei ein- sowie ausgeschalteter Anlage zu messen und zu be-werten.

5.4 Hygiene

Anforderungen an die Hygiene von RLT-Anlagen und RLT-Geräten sind in der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 beschrieben.

Für Lebensmittelverkaufsstätten wird auf die be-sonderen Hygienevorschriften verwiesen (z. B. HACCP, DIN 10505).

Tabelle 3. Bereiche und Standardwerte der Schalldruckpegel

Raumart

Bereich Schalldruckpegel

in dB(A)

Standardwerte Schalldruckpegel

in dB(A)

Personal-, Ruheräume 35 bis 45 40

Warenannahme, Warenvorbereitung, Warenausgabe, Warenversand

40 bis 55 50

Verarbeitungsräume, Küchen, Werkstätten, Kantinen, Garderoben

40 bis 55 50

Verkaufs-, Dienstleistungsräume 40 bis 50 45

Ladengeschäfte mit erhöhten Anforderungen, z. B. Juwelier

35 bis 50 40

Restaurants 35 bis 50 45

Selbstbedienungsläden 40 bis 55 50

Luftschleierbereich 50 bis 65 60

TU

TU

TU

DR

TU

TU

TU

DR

– 8 – VDI 2082 Entwurf

6 Bemessung der Anlage und Anlagen-technik

6.1 Lasten

Die Auslegung einer RLT-Anlage wird im Wesent-lichen durch die abzuführenden Raumlasten be-stimmt:

Luftverschlechterung durch stoffliche Lasten (Personen, Gebäude, Waren)

innere thermische Lasten durch Personen, Be-leuchtung, Kühlmöbel, Exponate

äußere thermische Lasten durch Sonnenein-strahlung, Transmission, Infiltration

Sowohl die stofflichen als auch die thermischen Lasten sollen projektbezogen als Auslegungs-grundlagen dokumentiert werden.

Während die stofflichen Lasten durch Personen infolge der Nutzung meist bereits vorgegeben sind, können die stofflichen Lasten durch Aus-dünstungen der Ausstattung in der Planungsphase meist nicht genau vorhergesagt werden. EN 15251 gibt Kennwerte für die pauschale Berücksichtigung niedrig, normal oder stark emittierender Aus-stattung, wobei niedrig emittierende Ausstattung in Verkaufsstätten variabler Nutzung nur unter be-stimmten seltenen Umständen realisierbar ist. Die stofflichen Emissionsquellen sind dabei zwar meist über längere Zeiträume abklingend, können aber durch Neuausstattung mit Waren, Dekoration oder auch Böden und Mobiliar jederzeit auch erneut eingebracht werden.

Die thermischen Lasten lassen sich anhand der vorgesehenen technischen Ausstattung und Fassadengestaltung schon in der Planungsphase berücksichtigen. Es muss in Grund- und Sonder-beleuchtung (z. B. Schmuckbeleuchtung) unter-schieden werden. Anteilige Einschaltzeiten sind zu berücksichtigen. Die Wärmeabgabe der Be-leuchtung entspricht ihrer Nennanschlussleistung. Die Wärmebelastung für den Raum kann reduziert werden, indem ein Teil der Beleuchtungsabwärme direkt durch die Abluft in die Zwischendecke ab-geführt wird. Durch den Einsatz energieeffizien-terer Beleuchtungstechnik (z. B. LED-Spots) kann die Wärmefreisetzung deutlich verringert werden.

Die Wärmebelastung eines Verkaufsraums durch Kühlmöbel kann verringert werden, wenn die Rückkühlung außerhalb des Gebäudes angeordnet ist. Werden Kühlmöbel in einem Raum fest an-geordnet, z. B. in Lebensmittelabteilungen, sind diese in der Wärmebilanz zu berücksichtigen. Geräte mit Rückkühlung im Raum erzeugen durch die Wirkungsgrade der Wärmepumpen noch zu-sätzlich Lasten. Geräte mit Rückkühlung außerhalb

des Raums können als Wärmesenke berücksichtigt werden.

Der äußeren Last durch Sonneneinstrahlung bei großflächig verglasten Gebäuden ist besondere Bedeutung beizumessen. Lastmindernde Maß-nahmen, z. B. durch außen liegenden Sonnen-schutz, sind zu empfehlen. Sonnenschutzver-glasungen können die eingestrahlte Wärmemenge reduzieren. Eine Kombination von Sonnenschutz-verglasungen mit innenliegendem Sonnenschutz führt aber in der Regel zu keiner weiteren Reduktion, da fast alle Sonnenschutzverglasungen von der Innenseite her spiegeln und das zurück-geworfene Tageslicht so zum größten Teil doch im Raum verbleibt.

Anhaltswerte für Personenzahl und Wärmeabgabe der Beleuchtung sind in der Tabelle 4 dargestellt. Für weitere Kennzahlen wird auf VDI 3807 Blatt 4 verwiesen.

Tabelle 4. Anhaltswerte für Personenzahl und Wärmeabgabe der Beleuchtung

Raumgruppen Beleuchtungs- wärme

in W/m2

Personen-dichte

in

Personen/m2

Verkauf allgemein, z. B. verpackte Ware, Textilien, Hartwaren

15 bis 40 0,1 bis 0,2

Verkauf geruchs-intensiv, z. B. Reinigung, Schuster, Parfümerie, Lederwaren, Farben und Lacke

15 bis 40 0,05 bis 0,1

Verkauf mit hohem Wärme-anfall, z. B. Lampen, Funk und Fernsehen, Friseurladen, Schmuck

50 bis 200 0,05 bis 0,1

Verkauf mit geringer Kunden-frequenz, z. B. Möbel, Hausrat

15 bis 30 0,01 bis 0,05

Verkauf Back-waren

15 bis 30 0,2 bis 0,4

Vorbereitungs-, Verarbeitungs- und Verkaufszone, z. B. für Fleisch, Wurst, Käse, Fisch

15 bis 30 0,05 bis 0,15

Entwurf VDI 2082 – 9 –

6.2 Freie Lüftung

Die Lüftungsquerschnitte werden bei freier Lüftung in der Anordnung und Größe nach Tabelle 5 gewählt. Unter dieser Voraussetzung kann bis auf warme, windstille Tage mit einer aus-reichenden Lüftung gerechnet werden, falls die Summe der inneren Lasten 30 W/m² nicht über-schreitet. An kalten und windigen Tagen muss eine ausreichende Verringerung der freien Querschnitte (auf 20 %) möglich sein, bei Querlüftung soll die Möglichkeit einer nur einseitigen Lüftung vor-behalten werden. Bei großen Verkaufsstätten ist eine automatische Steuerung der Lüftungs-öffnungen (z. B. Seitenwandöffnungen, Fenster, Deckenöffnungen) sinnvoll. In kleinen Verkaufs-stätten kann diese Steuerung vom Nutzer/Verkaufspersonal wahrgenommen werden.

Der Ermittlung der Zuluftquerschnitte in Tabelle 5 liegen folgende Ansätze zugrunde:

Geschwindigkeit im Querschnitt 0,08 m/s bei einseitiger, 0,14 m/s bei Quer- und 0,2 m/s bei Schachtlüftung

geforderte Außenluftrate von 40 m3/h Personen in Räumen ohne und von 60 m3/h Personen in Räumen mit geruchsintensiven Waren

Personendichte von 0,15 Person/m2

Diese Ansätze können in abweichenden Fällen als Referenz zur Berechnung abweichender An-forderungen herangezogen werden. Bei wesentlich geringerer Personenbesetzung können z. B. die Lüftungsquerschnitte verkleinert werden.

Außenluftstrom und Raumtemperatur Die in Tabelle 5 vorausgesetzten Außenluftraten oder freien Luftwechsel im Raum hängen von der Witterung und den vorhandenen inneren Lasten ab. Eine Temperaturdifferenz von 3 K bis 4 K (innen außen) ergibt bereits eine Lüftung des Raumes mit einem etwa 6- bis 8-fachen stündlichen Luft-wechsel, der ausreicht, eine mäßige Wärme-belastung durch Beleuchtung und Personen auszu-gleichen. Ab einer Außenlufttemperatur von 25 °C wird, soweit kein Wind herrscht, der Luftwechsel dennoch nicht in der Lage sein, die Raumluft-temperatur je nach Wärmebelastung in mehr oder weniger behaglichen Bereichen zu halten. Diese hochsommerliche Überschreitung behaglicher Innentemperaturen muss bei freier Lüftung in Kauf genommen werden. Ihr kann (in Grenzen) ent-gegen gewirkt werden, indem die innere Wärme-belastung an warmen Tagen gering gehalten wird, die Öffnungsflächen im Sommer weiter vergrößert werden und durch aktive Auskühlung massiver

Bauteile über Nacht das instationäre Speicherver-halten dieser Bauteile zur Lastreduzierung aus-genutzt wird.

Bei freier Lüftung im Winter ist eine Raumluft-temperatur von mindestens 19 °C einzuhalten, wenn keine abweichenden warenspezifischen An-forderungen vorliegen.

Übersteigt die innere Wärmebelastung den spezi-fischen Wert von 20 W/m2 Verkaufsfläche, ist bei geringer Speicherfähigkeit der Wände und Decken an warmen, sonnigen Tagen mit einer über den angegebenen Werten liegenden Raumlufttempera-tur zu rechnen.

Freie Lüftungssysteme, unterstützt durch Ventilatoren Ist die freie Lüftung durch Einbau von Zuluft- oder Abluftventilatoren auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen gesichert, wird eine dem Luftstrom des Ventilators entsprechende Ver-ringerung der Lüftungsquerschnitte bis auf 20 % zugelassen.

Bei Querlüftung gilt für die Raumtiefe die An-merkung zur Tabelle 5, wenn die Abluftöffnung in Raummitte angeordnet und Zuluftventilatoren in den Außenwänden oder Abluftventilatoren in Raummitte eingesetzt werden.

6.3 Maschinelle Lüftung

6.3.1 Auslegung

Die Auslegung der RLT-Anlage hat insbesondere unter Berücksichtigung von

hygienisch notwendigem Außenluftvolumen-strom,

Kühllast und

Heizlast

zu erfolgen (siehe Abschnitt 6.1).

Der hygienisch notwendige Außenluftstrom wird auf der Basis der maximal zu erwartenden Personendichte bestimmt. Die Auswahl der Raum-luftqualität und Auslegungsparameter sind in der Planungsphase mit dem Auftraggeber (Bauherrn, Nutzer) abzustimmen. Anhaltswerte sind in Tabelle 6 angegeben. Ist nichts vereinbart, sind die Auslegungswerte für Verkaufsräume mit Ge-ruchsverschlechterung anzusetzen.

Innere Lasten sind, soweit möglich, an der Stelle der Entstehung abzuführen.

– 10 – VDI 2082 Entwurf

Tabelle 5. Querschnitt und Anordnung der Lüftungsöffnungen bei freien Lüftungssystemen für Verkaufs- und Arbeitsräume

Zuluftquerschnitt Abluftquer-schnitt

bezogen auf m2 Bodenfläche

System Ausführung MaximaleRaumtiefebezogenauf lichte

Raumhöhe

in m

ohne geruchs-intensive

Ware in cm2/m2

mit geruchs-intensiver

Ware

in cm2/m2

Einseitige Lüftung mit Öffnungen in einer Außen-wand

Fenster oder Lüftungs-gitter oben und unten oder Tür

2,5 × Höhe 150 bis 200 200 bis 300 wie

Zuluftquer- schnitt

Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außen-wänden oder in einer Außen-wand und Dachfläche

Fenster oder Lüftungs-gitter oder Fenster und Lüftungsgitter oder Fenster bzw. Lüftungs-gitter und Dachaufsatz

5 × Höhe 80 bis 120 120 bis 180 wie

Zuluftquer- schnitt

Querlüftung mit Öffnungen in einer Außenwand mit gegen-über liegendem Schacht

Fenster oder Lüftungs-gitter und Schacht 5 × Höhe 60 bis 80 80 bis 120

je nach Schachthöhe

Nicht zu vernachlässigen ist bei Lüftungsanlagen die Wärmeabgabe des Ventilators und des im Luft-strom liegenden Motors, die eine Aufheizung der Zuluft bis zu 2 K bewirken können. Ein guter Ventilator-Wirkungsgrad und möglichst geringe Druckverluste in der Anlage sind anzustreben.

Es wird empfohlen, den Auslegungsvolumenstrom der RLT-Anlage auf den hygienisch notwendigen Volumenstrom zu begrenzen. Kann in diesem Fall die zur Temperierung der Räume erforderliche Heiz- und Kühlleistung nicht gedeckt werden, ist der Einsatz von energieeffizienteren Sekundär-systemen (z. B. stille Kühlung mit Lüftungsanlage, Umluftkühlgeräte) im Vergleich zu einer Luft-volumenstromanhebung (Nur-Luft-Anlage) zu prüfen. In Grenzfällen ist eine Wirtschaftlichkeits-betrachtung zu empfehlen.

Die Zulufttemperatur ist von der Luftführung bzw. dem Luftdurchlass abhängig. Für den üblichen Einsatzfall von in 3 m Höhe ausblasenden Drall-durchlässen, hat sich zur Dimensionierung eine Temperaturdifferenz von 8 K bis 10 K (Zuluft/ Raumtemperatur) bewährt.

Die Anordnung von Zuluftdurchlässen im Bereich der Kühlmöbel ist zu vermeiden, damit die Funktion der Kühlmöbel aufgrund der Luft-strömung nicht beeinträchtigt wird.

Es kann geprüft werden, ob die Erhöhung des Außenluftvolumenstroms in Übergangszeiten sinnvoll ist, um die Nutzung der „freie Kühlung“ (ohne Kältemaschine) auszuweiten. Anlage und Kanalnetz sind dann entsprechend größer auszu-

legen; im Normalbetrieb der Anlage sind die Druckverluste entsprechend geringer.

6.3.2 Regelungsstrategien

Eine energiesparende, bedarfsgerechte Regelung ist vorzusehen. Zweckmäßig sind Regelungen nach Personenzahl oder Regelungen, die die Raumluft-qualität entsprechend Indikatoren, (z. B. CO2-Fühler) optimieren. Der Außenluftvolumenstrom kann in Schwachlastzeiten entsprechend der Personendichte reduziert werden.

Ersatzweise, mit weit minderer Qualität können Stoßlüftungstasten eingesetzt werden, die die Lüftungsanlage für bestimmte Zeiten auf höchster Stufe aktivieren.

Mit einer bedarfsgesteuerten Nachtlüftung und Auskühlung können Temperaturspitzen am Tage minimiert werden. Dabei ist die Wärmeabgabe des Ventilators zu beachten.

6.4 Tür/Torluftschleieranlagen

Türluftschleieranlagen haben die Aufgabe, an stark frequentierten Eingängen Störungen des Raumluft-zustands durch Eindringen von Außenluft zu minimieren; desgleichen Warmluftvorhänge in Verbindung mit Türen in Schleusenanordnung oder Drehtrommeltüren. Die Einsatzbereiche werden durch die zu beherrschenden Druck-differenzen an den Eingängen (wind- und thermik-bedingt) bestimmt. Je höher die Druckdifferenzen, desto wichtiger ist die Unterstützung durch eine Schleusenanlage.

Entwurf VDI 2082 – 11 –

Tabelle 6. Anhaltswerte für die Auslegung der Anlagen (Angaben stellen Werte nach IDA3 da.)

Raumgruppen Personen-dichte

Mindestaußenluft-volumenstrom a)

Maximal abführbare Lasten durch den Mindestaußenluft-volumenstrom b)

in Personen/m2 in m3/h m2 c) in W/m2 c)

Verkauf, allgemein (z. B. verpackte Ware, Textilien, Hartwaren, Schmuck)

0,15 6,0 20

Verkauf, geruchsintensiver (z. B. Reinigung, Schuster, Parfümerie, Lederwaren, Farben u. Lacke)

0,10 9,0 30

Verkauf mit hohem Wärmeanfall (z. B. Lampen, Funk und Fernsehen, Friseurladen)

0,10 5,0 17

Verkauf, allgemein, mit geringer Kundenfrequenz (z. B. Hausrat)

0,05 4,0 13

Verkauf, geruchsintensiver, mit geringer Kunden-frequenz (z. B. Möbel, Teppiche)

0,05 5,5 18

Verkaufszone, Backwaren 0,40 11,5 38

Verkaufszone, offene Lebensmittel (z. B. für Fleisch, Wurst, Käse, Fisch)

0,15 12,0 40

Angegliederte Gastronomiebetriebe (nur Speise-bereich) (z. B. Erfrischungsraum, Café, Schnellimbiss, Kasino)

0,60 11,5 38

Lager allgemein keine Dauer-arbeitsplätze

4,5 15

Lager mit geruchsintensiven Waren keine Dauer-arbeitsplätze

6,0 20

a) Berechnungsgrundlagen für die Mindestaußenluftvolumenströme: Aktivität: 1,2 met bzw. 1,6 met; unbelastete Außenluft; Lüftungs-effektivität V: 1,0 (Mischlüftung)

b) Annahme: diffuses Luftführungssystem mit 10 K Temperaturdifferenz zwischen Zuluft- und Raumlufttemperatur.

c) m2 Bezogen auf die Brutto-Bodenfläche

Bild 2. Übersicht Luftschleieranlagen

– 12 – VDI 2082 Entwurf

Türluftschleieranlagen werden unterschieden zwi-schen Luftschleiern mit horizontaler oder vertika-ler Luftführung sowie einer oder mehreren Strahl-ebenen (siehe Bild 2). Ferner können die Anlagen eine Absaugung gegenüber dem Strahlaustritt oder Türen zur Stabilisierung der Strahllage aufweisen.

Die Anlagen sollen über eine, die komplette Tür-breite/-höhe überdeckende, weitestgehend unter-brechungsfreie Luftaustrittsöffnung verfügen. Die Luftaustrittsrichtung soll zur Anpassung an die jeweilige Eingangssituation an der Anlage einstell-bar sein.

Unbeheizte Luftschleieranlagen erfüllen in der Regel nicht ganzjährig die für Verkaufsstätten erforderlichen Komfortanforderungen und sollen daher vermieden werden. Je nach Heiz- oder Kühl-fall im Raum soll die Ausblastemperatur regelbar sein. Bei Heizbetrieb des Geräts ist die Ausblas-temperatur auf mindestens 32 °C zu dimensionie-ren, empfohlen werden 36 °C. Bei mehrstrahligen Anlagen gilt diese Anforderung für die raumseitige Ebene.

Die Geräteauswahl und -anordnung wird durch die herrschenden Druckdifferenzen an den Eingängen bestimmt. Die Dimensionierung der Luftschleier-anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der:

Türhöhe und Türbreite

Gebäudelage und -höhe

Winddruckverhältnisse

Anzahl und Lage der Eingänge

Art der Eingangstüren

Verkaufsraumgröße

Montagehöhe

Frequentierung

Bei üblichen Druckdifferenzen werden über-wiegend einfache Anlagen mit einem Strahl von oben und Ansaugung im Raum (Luftwalze dreht nach innen) eingesetzt. Bei hohen Druck-differenzen wird eine zusätzliche Stabilisierung erforderlich. Diese kann erreicht werden durch:

eine zusätzlich angeordnete Türebene (Windfang)

Einbau eines Geräts mit nach außen drehender Luftwalze

Einbau eines Geräts mit mehreren Strahlebenen

Absaugung unterhalb/gegenüber des Strahls

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass bei direkt einwirkenden Winddrücken und geringen Außentemperaturen sogenannte „Durchschläge“ durch eine Windfanganlage oder Türluftschleier-anlage nicht abzudecken sind. Die Auslegung der

Türluftschleieranlagen auf mögliche Extremfälle ist aus energetischen Gründen nicht zweckmäßig.

Der Einbau einer Windfanganlage in Form einer Doppeltüranlage ist aus energetischen Gründen einem Vollportal oder einem offenen Durchgang mit Luftschleier vorzuziehen.

6.5 Entrauchung

Öffentlich-rechtliche Anforderung zur Rauch-abführung In Verkaufsstätten sind zur Erfüllung der öffent-lich-rechtlichen Schutzzielanforderungen gemäß den Verkaufsstättenverordnungen der Länder Rauchabzugsanlagen oder Rauchabzugsvorrich-tungen im Regelfall nur in Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen und in Treppenräumen erforde-lich. In innenliegenden Treppenräumen können zur Rauchfreihaltung Druckbelüftungsanlagen zum Einsatz kommen. In Verkaufsstätten mit Sprinkler-anlagen sollen die Lüftungsanlagen im Brandfall nur als Entlüftungsanlage betrieben werden, bis die Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung gemäß ihrer Zweckbestimmung schließen.

Besondere Bemessungen der Lüftungsanlagen sind für diesen Betriebsfall nicht erforderlich.

Einzelfallbetrachtungen Sofern Verkaufsstätten abweichend von den ge-setzlichen Vorschriften errichtet werden sollen, kann es notwendig sein, die Rauchabführung mit Entrauchungsanlagen sicherzustellen.

Bestandteile einer Entrauchungsanlage müssen für den Verwendungszweck geeignet sein. Insbeson-dere müssen die Bauprodukte den Normen der Reihe EN 12101 entsprechen und es müssen er-forderliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassun-gen oder Prüfzeugnisse vorliegen.

In Lüftungsanlagen verwendete von Luft durch-strömte Bauteile sind in der Regel für den Einsatz in Entrauchungsanlagen nicht geeignet.

Für die Bemessung von Entrauchungsanlagen für Verkaufsstätten empfiehlt es sich, das Lüftungs- und Entrauchungsanlagen ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehören die Wege für die Rauch-abführung, die Nachströmung von Luft, die Luft-wechselzahlen, die genutzten Bauelemente, die Umgehung von nicht geeigneten Bauelementen, die Umgebung der Bauelemente, die Energiever-sorgung und die Sicherstellung der ständigen Ein-satzfähigkeit aller für die Entrauchung eingesetzten Bauelemente. Methoden zur Bemessung der Rauchableitung werden in der Richtlinie VDI 6019 beschrieben.

Entwurf VDI 2082 – 13 –

Tabelle 7. Beispiele für bezogene Luftvolumenströme qv in m3/h pro Meter Türbreite bei einstrahligen Luft-schleiergeräten in Abhängigkeit von der Türhöhe

Türhöhe in m 2,2 2,5 2,7 3,0

Höhe Ausblasebene in m 2,5 3 3,5 4

Tür mit Windfang oder mit geringer Nutzungsfrequenz 1200 1500 2300 2700

Tür ohne Windfang, nicht ständig geöffnet 1900 2500 3000 3400

Tür ohne Windfang, gelegentlich bis dauernd geöffnet bei normaler Gebäudelage*)

2700 3200 3600 3800

Eingangsbereich von mehrgeschossigen Verkaufsstätten oder dauernd geöffnet bei extremer Gebäudelage*)

3800 4000 _____ _____

*) Windexposition am Standort entsprechend EN 12831

7 Betriebliche Anforderung

Die RLT-Anlagen sind so zu betreiben, dass die geforderten Raumluftverhältnisse und besonderen Anforderungen (z. B. Überdruck bei Fleischtheken DIN 10505) eingehalten werden.

Die Verfügbarkeit der Anlagen ist durch regel-mäßige Inspektionen zu gewährleisten. Erforder-liche Reparaturen, Wartungsarbeiten und Prüfun-gen sind vom Betreiber zu veranlassen. Die An-forderungen nach Richtlinie VDI 6022 sind zu beachten.

Störungen müssen erkannt und behoben werden. Eine Erfassung der Störmeldungen durch die Ge-bäudeautomation ist sinnvoll.

Die durchgeführten Arbeiten und Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Unterlagen sind gemeinsam mit den Revisionsunterlagen und Bedienungs-anweisungen vor Ort aufzubewahren. Der Zugang für die verantwortliche Person ist sicherzustellen.

Hinweise für den wirtschaftlichen Betrieb:

Es wird empfohlen, die RLT-Anlagen mit einer energiesparenden, bedarfsgerechten Regelung zu betreiben.

Die Anpassung des Luftvolumenstromes der RLT-Anlage in Abhängigkeit von Wärme-belastung und Personenfrequenz kann bei An-triebsmotoren z. B. mit Frequenzumformern erfolgen. Durch den Einsatz von Luftqualitäts-fühlern (CO2) kann in Teillastzeiten der Außen-luftvolumenstrom deutlich reduziert werden, im Aufheizbetrieb vor Geschäftsöffnung kann 100 % Umluft gefahren werden.

Die Möglichkeit einer Nachtkühlung ohne An-lagenbetrieb ist von der Gebäudegeometrie und

der Lage und Größe der Ab- und Nachström-öffnungen in der Gebäudehülle abhängig. Gegebenenfalls können Rauch- und Wärme-abzugsanlagen (Dachkuppeln) in das Konzept einbezogen werden. Erfolgt eine Nachtkühlung über eine Lüftungsanlage, sind die für die Nachtzeiten zulässigen Lärmgrenzwerte zu be-achten. Der Kühlung des Verkaufsraums durch Außenluftzufuhr (freie Kühlung) sind durch die projektierten Luftvolumenströme und die Außenlufttemperatur Grenzen gesetzt. Bei Lüftungsanlagen mit Kältemaschine empfiehlt sich die Gegenüberstellung des Energieauf-wands und die erreichbare Temperaturdifferenz zwischen Betriebsfall A, einem mehrstündigen Betrieb ausschließlich der Lüftungsanlagen, und Betriebsfall B, einem kombinierten, kurz-zeitigen Betrieb von Lüftung und Kälte vor Ge-schäftsbeginn.

Es wird empfohlen, die Regelung der Luft-volumenströme und Zulufttemperatur im Teil-lastbetrieb unter Berücksichtigung der mög-licherweise notwendigen Kondensationsenergie zu optimieren.

Brandschutz im Betrieb In Verkaufsstätten kann es auch während des Be-triebs von RLT-Anlagen zu Bränden kommen. Aus diesem Grund sind zur Erfüllung der Schutzziele vorrangig die öffentlich-rechtlichen Anforderun-gen zu erfüllen. Daneben sind die Anforderungen der Verkaufsstättenbetreiber und Inhaber der bau-lichen Anlagen zu berücksichtigen.

Zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen An-forderungen im Betrieb gehört die ordnungs-gemäße Instandhaltung der baulichen Brand-

– 14 – VDI 2082 Entwurf

schutzmaßnahmen. Dazu zählen u. a. die Wartung der Brandschutzklappen, die Instandhaltung der Durchführungen durch Wände und Decken sowie die Instandhaltung der feuerwiderstandsfähigen Lüftungsleitungsabschnitte.

Sofern Rauchabzugsvorrichtungen oder anlagen in der Verkaufsstätte installiert wurden, sind auch diese ordnungsgemäß instandzuhalten. In der Regel sind alle Brandschutzmaßnahmen an diesen Anlagen wiederkehrend prüfpflichtig.

Zur Einhaltung der brandschutzrechtlichen Schutz-ziele kann es sinnvoll sein, RLT-Anlagen im Brandfall weiterzubetreiben (vgl. Abschnitt 6.5). Weitere Hinweise gibt auch der Richtlinie VDI 3803. Dabei ist genau zu prüfen, ob die RLT-Anlage rauchgasfreie Außenluft als Zuluft fördern soll, wenn damit der Ausbreitung des Rauchs ent-gegengewirkt werden kann. Oder die RLT-Anlagen werden auf reinen Abluftbetrieb um-geschaltet. Die rauchhaltigen Gase werden dann ins Freie gefördert. Dieser Abluftbetrieb ist bis zum Auslösen von Brandschutzeinrichtungen oder dem brandbedingten Versagen der RLT-Anlagen möglich.

Sofern eine RLT-Anlage nach einem Brandfall wieder in Betrieb genommen werden soll, ist alles dafür zu tun, um ein Verschmutzen der Anlagen durch Rauchgase zu vermeiden. Es empfiehlt sich Ventilatoren und andere Bauteile, die durch Brand-beanspruchung zerstört werden könnten, feuer-widerstandsfähig abzutrennen oder in eigenen Räu-men aufzustellen.

Es kann dabei notwendig werden, wenn von der öffentlich-rechtlichen Anforderung (Weiterbetrieb als Abluftanlagen) abgewichen wird, zusätzlich Anlagen oder Vorrichtungen zur Rauchableitung vorzusehen.

8 Hinweise zur technischen Abnahme

8.1 Allgemeines

Art und Umfang der technischen Abnahme von Lüftungsanlagen müssen den jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Eine Teilabnahme von Bauteilen, die später nicht oder nur schwer zugängig sind, ist zu empfehlen.

EN 12599 ist bei der technischen Abnahme ein-gebauter RLT-Anlagen zu beachten. Bei Erforder-nis muss der Umfang von durchzuführenden Funktionsprüfungen und Messungen im Einzelfall vereinbart werden. Soweit die Verkaufsstätten der Verordnung über Prüfungen von technischen An-lagen entsprechend dem jeweiligen Bauordnungs-recht unterliegen, sind vor der ersten Inbetrieb-

nahme Abnahmen der Lüftungsanlagen durch an-erkannte Sachverständige durchführen zu lassen. Für weiterführende technische Prüfungen wird auf die Muster-Prüfgrundsätze (DIBt-Mitteilungen) verwiesen.

8.2 Unterlagen

Wartungs- und Revisionsunterlagen sind spätestens bei der Abnahme zu übergeben. Inhalte, Be-schaffenheit und Umfang dieser Unterlagen sind in der Richtlinie VDI 6026 beschrieben. Über diesen Umfang hinaus müssen auch Hinweise auf projekt-spezifische, technisch relevante Parameter wie Temperatur, Volumenstrom, Betriebszeiten etc. enthalten sein. Angaben aus den Raumdaten-blättern (Raumanforderungen) oder Gebäude-anforderungen (vgl. VDI 6028 Blatt 1, Anhang) sollen, falls vorhanden, ebenfalls Bestandteil der Revisionsunterlagen sein. Soweit die in der Richt-linie VDI 6026 genannten Angaben über die zu erbringenden Grundleistungen des Auftragnehmers hinausgehen, ist die Erbringung dieser Leistungen (Zusammenstellen bzw. Erstellen der Dokumente) separat zu beauftragen.

In Anlehnung an die Muster-Prüfgrundsätze für Lüftungsanlagen sind die dort genannten Unter-lagen bereitzustellen. Zu nennen sind insbeson-dere:

Baugenehmigung einschließlich der genehmig-ten Bauvorlagen

Brandschutzkonzept

Grundriss- und Schnittzeichnungen des Ge-bäudes, aus denen ersichtlich sind

Grundfläche und Rauminhalt

Brandabschnitte, Nutzungseinheiten

Wände und Decken mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand

Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze u. Ä.)

Pläne und Strangschema der RLT-Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile wie Außenluft-, Fortluftöffnungen und Brand-schutzklappen

Elektrischer Schaltplan der Lüftungsgeräte sowie der Überwachungs- und Steuerungs-einrichtungen

Funktionsbeschreibung

8.3 Prüfungen zur Abnahme der Lüftungs-anlagen

Es empfiehlt sich zur Prüfung der gesamten An-lage einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu beauftragen.

Entwurf VDI 2082 – 15 –

Der Umfang der technischen Prüfung der Lüftungsanlage im Rahmen der in EN 12599 be-schriebenen Leistungen soll umfassen:

Vollständigkeitsprüfungen

Funktionsprüfungen

Funktionsmessungen,

falls beauftragt, Sondermessungen

Eine Hygieneerstinspektion entsprechend der Richtlinie VDI 6022 ist durchzuführen.

8.4 Abnahmeprotokoll

Nach erfolgter Durchführung der Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll muss mindestens enthalten:

Bauherr und Standort der Anlage

Zeitpunkt der Prüfung

Namen der an der Abnahme beteiligten Personen

Übereinstimmung der Ausführung mit der Be-auftragung oder den Revisionsunterlagen

bei der Abnahme erkannte Mängel sowie deren Relevanz für den Anlagenbetrieb

Umfang fehlender oder noch nicht erbrachter Leistungen

Die Messberichte der im Rahmen der Abnahme oder der Inbetriebnahme durchgeführten Messun-gen sind dem Protokoll beizulegen.

– 16 – VDI 2082 Entwurf

Schrifttum

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften

Musterbauordnung (MBO)

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – M-LAR). Mitt DIBt, 2006, Nr. 4, S. 158–162

Muster-Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforder-ungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR). Mitt DIBt, 2006, Nr. 3, S. 119–134

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie – MSysBöR). Mitt DIBt, 2006, Nr. 3, S. 135–136

Technische Regeln

BGI 532:2005-07 BG-Information – Sitz-Kassenarbeitsplätze. Köln: Carl Heymanns Verlag

DIN 10505:1996-09 Lebensmittelhygiene; Lüftungseinrich-tungen für Lebensmittelverkaufsstätten; Anforderungen, Prü-fung (Food hygiene; Ventilation equipment for sales arrangements of foodstuffs; Requirements, testing). Berlin: Beuth Verlag

DIN 18869 Großküchengeräte; Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen (Equipment for commercial kitchens; Components for ventilation). Berlin: Beuth Verlag

DIN 68905:1977-02 Kücheneinrichtungen; Lüftungsgeräte, Begriffe (Kitchen equipment; ventilation appliances, concepts). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 12599:2000-08 Lüftung von Gebäuden; Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttech-nischer Anlagen; Deutsche Fassung EN 12599:2000 (Ventila-tion for buildings; Test procedures and measuring methods for handing over installed ventilation and air conditioning sys-tems; German version EN 12599:2000). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN ISO 3746:1995-12 Akustik; Bestimmung der Schall-leistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessun-gen; Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene (ISO 3746:1995); Deutsche Fassung EN ISO 3746:1995 (Acoustics; Determination of sound power levels of noise sources using sound pressure; Survey method using an enveloping measurement surface over a reflecting plane (ISO 3746:1995); German version EN ISO 3746:1995). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN ISO 7730:2006-05 Ergonomie der thermischen Um-gebung; Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Be-haglichkeit (ISO 7730:2005); Deutsche Fassung EN ISO 7730:2005 (Ergonomics of the thermal environment; Analytical determination and interpretation of thermal comfort using calculation of the PMV and PPD indices and local thermal comfort criteria (ISO 7730:2005); German version EN ISO 7730:2005). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 13779:2007-09 Lüftung von Nicht-wohngebäuden; Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme; Deutsche Fassung EN 13779:2007 (Ventilation for non-residential buildings; Performance requirements for ventilation and room-conditioning systems; German version EN 13779:2007). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 15251:2007-08 Eingangsparameter für das Raum-klima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden; Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik; Deutsche Fassung EN 15251:2007 (ndoor environmental input

parameters for design and assessment of energy performance of buildings addressing indoor air quality, thermal environment, lighting and acoustics; German version EN 15251: 2007). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN ISO 3740:2001-03 Akustik; Bestimmung des Schall-leistungspegels von Geräuschquellen; Leitlinien zur An-wendung der Grundnormen (ISO 3740:2000); Deutsche Fassung EN ISO 3740:2000 (Acoustics; Determination of sound power levels of noise sources; Guidelines for the use of basic standards (ISO 3740:2000); German version EN ISO 3740:2000). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN ISO 3747:2001-02 Akustik; Bestimmung der Schall-leistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruck-messungen; Vergleichsverfahren zur Verwendung unter Ein-satzbedingungen (ISO 3747:2000); Deutsche Fassung EN ISO 3747:2000 (Acoustics; Determination of sound power levels of noise sources using sound pressure; Comparison method for use in situ (ISO 3747:2000); German version EN ISO 3747:2000). Berlin: Beuth Verlag

VDI 1000:2006-10 Richtlinienarbeit; Grundsätze und An-leitungen (Establishing guidelines; Principles and procedures). Berlin: Beuth Verlag

VDI 2050 Anforderungen an Technikzentralen (Requirements at technique centers). Berlin: Beuth Verlag

VDI 2052:2006-04 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen (Ventilation equipment for kitchens). Berlin: Beuth Verlag

VDI 3803 Blatt 1:2008-07 Raumlufttechnik; Bauliche und technische Anforderungen an zentrale Raumlufttechnische Anlagen (VDI-Lüftungsregeln) (Air-conditioning; Structural and technical principles of central air-conditioning systems (VDI ventilation code of practice)

VDI 3810 Betreiben und Instandhalten von gebäudetech-nischen Anlagen (Operation and commissioning of building installations). Berlin: Beuth Verlag

VDI 6022 Blatt 1:2006-04 Hygiene-Anforderungen an Raum-lufttechnische Anlagen und Geräte (Hygienic requirements for ventilating and air-conditioning systems and air-handling units). Berlin: Beuth Verlag

VDI 6022 Blatt 2:2007-07 Hygiene-Anforderungen an Raum-lufttechnische Anlagen und Geräte; Messverfahren und Unter-suchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen (Hygienic requirements for ventilation and air-conditioning systems; Measurements procedures and examinations in hygiene check-ups and hygiene inspections). Berlin: Beuth Verlag