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ver.di -BV Bereich Berufsbildungspolitik | Seite 1 Das Qualifizierungskonzept der ver.di für Beschäftigte in Schulsekretariaten Präsentation im Seminar „ Arbeits- und Einkommensbedingungen für Sekretärinnen und Sekretäre an Hochschulen“ 10.-12.09.2008 in Münster Uta Kupfer Bereich Berufsbildungspolitik

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Das Qualifizierungskonzept der ver.di

für Beschäftigte in Schulsekretariaten

Präsentation im Seminar „ Arbeits- und Einkommensbedingungen für Sekretärinnen und Sekretäre an Hochschulen“

10.-12.09.2008 in Münster

Uta Kupfer Bereich Berufsbildungspolitik

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Warum gibt es das Qualifizierungskonzept?

Schulsekretärinnen fühlen sich nicht wertgeschätzt und unterbezahlt

Eingruppierungsklagen mit der ÖTV gingen negativ aus

Fraunhofer- Institut wurde beauftragt, ein Gutachten zu erstellen

Ergebnis: Schulsekretärinnen müssen qualifiziert sein, um diese Tätigkeit ausüben zu können,

Steigende Qualifikationsanforderungen in den Bereichen: Schulbetriebsmanagement, Rechnungswesen, Schülerangelegenheiten, Personalwesen und Schulentwicklung

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Wie ist das Qualifizierungskonzept entstanden?

2003 Beschluss zur Entwicklung eines Qualifizierungskonzeptes im Fachbereich Gemeinden

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus sechs Frauen und der Begleitung durch den Fachbereich Gemeinden und den Bereich Berufsbildungspolitik hat den Entwurf einer Fortbildungsordnung nach §54 Berufsbildungsgesetz erarbeitet

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Wie sieht das Qualifizierungskonzept aus?

Rechtlicher Rahmen:

Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben wurden, kann die nach Berufsbildungsrecht zuständige Stelle Prüfungen durchführen

Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung ist eine Beschlussfassung nach § 54 Berufsbildungsgesetz durch den Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle

Mit der Beschlussfassung werden Prüfungsziel und Bezeichnung des Abschlusses, Prüfungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen und das Prüfungsverfahren festgelegt

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Ziel der Prüfung:

ist der Nachweis der Prüfungsteilnehmerinnen in schulträgerbezogenen und schulorganisatorischen Angelegenheiten folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:

 Management und Organisationsaufgaben im Schulbetrieb. Planen, steuern und kontrollieren von schulinternen

Geschäftsabläufen. Sach- und situationsgerechte Kommunikation mit in- und

externen Partnern des Schulbetriebs.

 

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Ziel der Prüfung (II):

Bearbeiten der individuellen und schullaufbahnbezogenen Schülerangelegenheiten. Unterstützung der Planungsprozesse, Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Unterstützung der Controllingprozesse. Bearbeiten der Personalangelegenheiten des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals. Sachgerechtes Einsetzen der Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik inklusive der schulspezifischen Software bei allen Geschäftsprozessen. 

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Umfang der Qualifikationen:

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche: 

• Schulbetriebsmanagement• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen• Schülerangelegenheiten• Personalwesen und• Schulentwicklung (fakultativ)

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Schulbetriebsmanagement

In diesem Prüfungsbereich soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, die Schulverwaltungsprozesse zu planen, durchzuführen und in den Schuljahresablauf zu integrieren. Dabei können geprüft werden:

Grundlagen des Schulrechts  Verwaltungsverfahrensgesetz   Zeit-, Selbst und Informationsmanagement  In- und externe Kommunikation und Kooperation Konfliktmanagement  Projektmanagement  Qualitätsmanagement  Organisationsentwicklung

 

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Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Hier soll die Handlungskompetenz nachgewiesen werden, Haushaltsmittel zu bewirtschaften und Planungs- und Controllingprozesse für die der Schule zur Verfügung stehenden Budgets eigenverantwortlich durchzuführen. Dabei können geprüft werden: 

KommunalverfassungsrechtHaushalts- und Kassenrecht der GebietskörperschaftenGrundzüge des RechnungswesensKosten- und Leistungsrechnung

 

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Schülerangelegenheiten Schullaufbahnangelegenheiten und einzelfallbezogene Schülerangelegenheiten selbstständig bearbeiten. Dabei können geprüft werden: 

SchulrechtDatenschutzgesetzeVerwaltungsverfahrensgesetzVersicherungsbestimmungenAllgemeine und vertragsrechtliche Vorschriften des BGB

 

 

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Personalwesen  Personalangelegenheiten des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals selbstständig bearbeiten. Dabei können geprüft werden: 

Arbeits-, Tarif- und BeamtenrechtDatenschutzrechtliche VorschriftenAllgemeine und vertragsrechtliche Vorschriften des BGBSchulrechtliche Gesetze, Verordnungen und ErlassePersonalentwicklungLehrerfortbildung

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Schulentwicklung (fakultativ) Im Rahmen einer Projektarbeit bildungspolitische Zielsetzungen, ressourcen- und bedarfsorientiert auf der schulischen Ebene umsetzen.

Konkretisierung einer bildungspolitischen Entscheidung mittels eines Umsetzungskonzeptes für die Schule und Entwicklung möglicher Alternativen

 Beurteilen der Folgen für die Aufbau- und Ablauforganisation, Veränderungen der inneren Verfasstheit des Schulsekretariats und Auswirkungen auf in- und externe Beteiligte

 Evaluierung des Projektergebnisses

  

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Wie weit sind wir heute?

Entwurf einer Rechtsvorschrift nach § 54 Berufsbildungsgesetz ist fertig

Vorschlag für einen Rahmenstoffplan liegt vor

Rechtsvorschrift wird den zuständigen Stellen zur Beschlussfassung angeboten

Erarbeitung einer Umsetzungshilfe

„Schule im Umbruch (4)“

Erste Beschlussfassung in Hessen

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VIELEN DANK!

Weiter geht‘s…