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Vergütung in der Logopädie, Ergo- und Physiotherapie
Studiengang IGM, 3. Semester
01.12.2016
Linda Cording, Logopädin, M.Sc. Health Sciences
Inhalt
Heilmittel
Heilmittelerbringer
Verordnung von Heilmittel
Von der Heilmittelrichtlinie zur Vergütungsliste
Heilmittelumsätze/-leistungen
Verdienst Heilmittelerbringer
Verdienst vs. Kosten
Heilmittel
Anspruch auf Behandlung und
Kostenerstattung
durch die
gesetzlichen (§ 32 SGB V)
und privaten
Krankenversicherungen
Heilmittel
Ergo-therapie
Logo-pädie
Podo-logie
Physio-therapie
Heilmittel
Wer bestimmt über Notwendigkeit eines Heilmittels?
Verordnung durch Vertragsärztin/-arzt (Heilmittelrichtline § 3 Absatz 3)
Vergewissert sich über Zustand der/des Betroffenen
Dokumentiert diesen
Ist erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert ist bereits aus der laufenden Behandlung bekannt
Verordnung durch Krankenhausärztin/-arzt im Rahmen des Entlassmanagements (G-BA 2016)
Wann wird ein Heilmittel verordnet?
Konkretisierung der Heilmittel in Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
notwendig, um ➢ Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern,
➢ eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
➢ einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
➢ Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu vermindern.
(§ 3 Heilmittelrichtlinie)
Wann wird ein Heilmittel verordnet?
Ein Anspruch auf Verordnung von Heilmitteln besteht jedoch nicht, wenn
➢ die Heilmittel der Eigenverantwortung des Versicherten zugerechnet werden (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB V),
➢ nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind (§ 12 Absatz 1 SGB V),
➢ von geringem oder umstrittenen therapeutischem Nutzen
➢ oder geringem Abgabepreis sind (§ 34 Absatz 4 Satz 1 SGB V)
(§ 3 Heilmittelrichtlinie)
Beispiel – Was ist verordningsfähig?
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten mit einem konkreten
Verordnungswunsch in die Praxis kommen. Doch bestimmte
Maßnahmen sind von der Verordnung ausgeschlossen.
Welche der aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich
verordnungsfähig? Mehrere Antworten können richtig sein.
a) Bindegewebsmassage
b) Fußreflexzonenmassage
c) Hippotherapie
d) Inhalationstherapie
e) Traktion
f) Eurythmisches Tanzen
Beispiel
Was ist verordnungsfähig?Immer wieder kommt es vor, dass Patienten mit einem konkreten Verordnungswunsch in die Praxis kommen. Doch bestimmte Maßnahmen sind von der Verordnung ausgeschlossen. Der Heilmittelkatalog gibt vor, welche Heilmittel verordnungsfähig sind.Welche der aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich verordnungsfähig? Mehrere Antworten können richtig sein.a) Bindegewebsmassageb) Fußreflexzonenmassagec) Hippotherapied) Inhalationstherapiee) Traktionf) Eurythmisches Tanzen
a, d und e. Die Fußreflexzonenmassage, die Hippotherapie und das Eurythmische Tanzen sind laut Anlage des Heilmittelkatalogs nicht verordnungsfähig, weil ihr therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.
Der Heilmittelkatalog (§ 4 der Heilmittelrichtlinie)
Heilmittelkatalog (Teil der Heilmittelrichtlinie) regelt
Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind,
o Einzeldiagnosen zu Diagnosegruppen zusammengefasst
o Zuordnung von Leitsymptomatiken und Therapiezielen
Art der verordnungsfähigen Heilmittel
Besonderheit Physiotherapie: Durchführung und Abrechnung bestimmter Maßnahmen nur nach abgeschlossener zertifizierter Weiterbildung (z.B. Manuelle Lymphdrainage, Chirogymnastik, Gerätegestützte Krankengymnastik, Manuelle Therapie)
Heilmittelkatalog(§ 4 der Heilmittelrichtlinie)
Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnosegruppe
Vorgabe der Gesamtverordnungsmenge für jede Diagnosegruppe
Erst- und Folgeverordnungen (Regelfall):
Physiotherapie bis zu 6 Einheiten
Logopädie und Ergotherapie bis zu 10 Einheiten
Voraussetzung für Folgeverordnung: Wiedervorstellung bei/m behandelnder/n Ärztin/Arzt, Berücksichtigung des Therapieverlaufes und zwischenzeitlicher Befunde
Verordnungen außerhalb des Regelfalls:
besondere Begründung mit prognostischer Einschätzung, Genehmigung durch Krankenkasse
Rahmenempfehlungen
Bundesebene
was ist ein Heilmittel?
wer darf es erbringen?
welche Maßnahmen zur Fortbildung und
Qualitätssicherung sind verpflichtend?
wie soll die Zusammenarbeit mit dem verordnenden
Vertragsarzt erfolgen?
welche Vorgaben gibt es für die Vergütung?
Rahmenverträge
Landesebene
richten sich nach den Rahmenempfehlungen zur
Heilmittelversorgung
regeln die Einzelheiten der Versorgung, u.a.
rechtlichen Voraussetzungen für Praxiszulassung
Leistungserbringung
Behandlungsdurchführung
Abrechnung
Rahmenverträge
Ärztliche Verordnung: Prüfpflicht für Therapeuten
Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität (formal und inhaltlich)
sämtliche Angaben müsse den Heilmittelrichtlinien (HMR) und dem Heilmittelkatalog (HMK) entsprechen
Zahlungsanspruch gegen die Krankenkasse nur bei Vorliegen einer gültigen Verordnung
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes:
• Ab 01.08.2016: verpflichtende Nutzung einer von der KBV zugelassenen Praxissoftware für Vertragsärzte zur Verordnung von Heilmitteln → Vermeidung künftiger Regresse gegenüber Heilmittelerbringern aufgrund falsch ausgestellter Rezepte
Musterrezept PT
1 Krankenkassendaten, Patientendaten,
2 Physiotherapie-Praxisdaten für Abrechnung
3 Verordnung im Regelfall: Erstverordnung, Folgeverordnung
4 Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Mit ärztlicher Begründung UND Rezeptvorlage vor Behandlung bei Primärkassen
5 Hausbesuch
6 Gruppentherapie
7 Behandlungsbeginn spätestens am: Ohne Eintrag Therapiebeginn innerhalb von 10 Tagen
8 Therapiebericht
9 Verordnungsmenge
10 Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
11 Anzahl pro Woche
12 Indikationsschlüssel
13 Diagnose und Leitsymptomatik, gegebenenfalls wesentliche Befunde
14 Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele
15 Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles
.
17 Genehmigung der Krankenkasse bei Verordnung außerhalb des Regelfalles
18 Empfangsbestätigung
19 Angaben zur Durchführung der Therapie
20 Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers
Rahmenverträge
Preisverhandlungen und Festlegung der Vergütungslisten variieren
bundesweit je nach Bundesland, Krankenkasse und Berufsverband
Verband der Ersatzkassen (vdek): Vergütung getrennt nach alten und
neuen Bundesländern
AOK oder BKK: vereinbaren Vergütung zwischen ihren
Landesverbänden und Berufsverbänden (Länderebene)
Ausnahme Physiotherapie Niedersachsen: jeweils eigene,
unterschiedliche Vergütungsvereinbarungen zwischen den
Krankenkassen und den verschiedenen Berufsverbänden (ZVK, IFK,
VPT, VDB) (Grosch 2015b)
Vergütungsliste Logopädie
Vergütungsvereinbarung gem. § 125/2 SGB V des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gültig ab 01.02.2016 (Hamburg)
Vergütungsliste Logopädie
Vergütungsvereinbarung gem. § 125/2 SGB V des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gültig ab 01.02.2016 (Brandenburg)
Vergütungsliste Physiotherapie
Alte Bundesländer
Vergütungsvereinbarung gem. § 125/2 SGB V des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gültig ab 01.03.2016
Neue Bundesländer
Vergütungsliste Ergotherapie
Alte Bundesländer
Vergütungsvereinbarung gem. § 125/2 SGB V des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gültig ab 01.10.2015
Neue Bundesländer
Heilmittelumsätze (Januar-Juni 2016)
Physio-therapie
Ergo-therapie
Logo-pädie Heilmittel gesamt
Bruttoum-satz
in Tsd. € (Bund)
Jan –Jun 2016
2.267.812 472.354 342.989 3.173.157
(GKV Heilmittel-Informationssystem 2016)
Die 15 umsatzstärksten Heilmittelleistungen
Im Zeitraum Januar bis Juni 2016 (GKV-Heilmittel-Informationssystem 2016)
Heilmittelverordnungen und -umsätze nach Altersgruppen
Im Zeitraum Januar bis Juni 2016 (GKV-Heilmittel-Informationssystem 2016)
Verdienst Logopädie
Datenbasis: 458 Datensätze aus 2015/2016, erhoben durch Vergütungsberatung PersonalMarkt
Verdienst Physiotherapie
Datenbasis: 3399 Datensätze aus 2015/2016, erhoben durch Vergütungsberatung PersonalMarkt
Verdienst Ergotherapie
Datenbasis: 1227 Datensätze aus 2015/2016, erhoben durch Vergütungsberatung PersonalMarkt
Vergütung Heilmittelerbringer
Vergütung in der freien Praxis vs. öffentlichem Dienst
Vergütung nach Tarif ca. 40 % höher (Physiotherapie)
Einkommenssteigerung bedingt möglich durch einnahmeorientierte
Ausgabenpolitik
Bindung an Grundlohnsumme (Einnahmen aller Mitglieder der
Krankenkassen je Mitglied)
Veränderungsrate der Grundlohnsumme legt nach § 71 Abs. 3 SGB V
die gesetzliche Höchstgrenze für die Vergütungserhöhungen im
Heilmittelbereich fest
Entsprechende Erhöhung in den Verhandlungen der Verbände mit den
KK häufig nicht erreicht
(Bund vereinter Therapeuten (BvT) Lopez 2016)
Vergütung vs. Kosten
nahezu gleichbleibende Vergütungssätze der Gesetzlichen
Krankenversicherungen
Unberücksichtigt: Inflationsrate und steigende Energiekosten
Gefahr real sinkender Löhne
Diskussion
Leistungsgerechte Vergütung - Entkoppelung von der
Grundlohnsumme
‚auf Probe‘ (s. Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und
Hilfsmittelversorgung BMG 2016)
Verhandlungen der Berufsverbände entscheidend
Abhängigkeitssituation von ärztlichen Verordnungen
Budgetierung
Direktzugang (aktuell Diskussion Blankoverordnung Physiotherapie)
Entsprechendes Ausbildungsniveau
Mehr Autonomie = höhere Vergütung???
Quellen
▪ Betz, B. (2014). Praxis-Management für Physiotherapeuten Ergotherapeuten und Logopäden. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag.
▪ Lopez, D. (2016). Stellungnahme des Bund vereinter Therapeuten e.V. zum GKV-Positionspapier. Verfügbar unter: http://bund-vereinter-therapeuten.de/stellungnahme-zum-gkv-positionspapier-2/.
▪ Gemeinsamer Bundesausschuss. (2016). Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements vom 17.12.2015. Verfügbar unter: https://www.g- ba.de/informationen/ beschluesse/2448/.
▪ GKV-Heilmittel-Informationssystem. (2016). Heilmittel-Schnellinformation nach § 84 Abs. 5 i.V. m. Abs. 8 SGB V. Bundesbericht Januar bis Juni 2016. Verfügbar unter: http://www.gkv-heilmittel.de/fuer_vertragsaerzte/his_berichte/his_berichte.jsp.
▪ GKV-Spitzenverband. 2016. GKV-Kennzahlen. Leistungsausgaben insgesamt. Entwicklung von 2011-2015. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp#lightbox.
▪ Grosch, Martha. (2015a). Vergütung von Heilmitteln. Ein langer Weg: von der Heilmittelrichtlinie zur Vergütungsliste. pt_Fachzeitschrift für Physiotherapeuten 2015; 2.
▪ Grosch, Martha. (2015b). »Vergütungslandschaft« Physiotherapie. pt_Fachzeitschrift für Physiotherapeuten 2015; 2.
Quellen
▪ PersonalMarkt. n.d. Logopäde Gehalt bundesweit. Verfügbar unter: https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Logopaede-Logopaedin.
▪ PersonalMarkt. n.d. Ergotherapeut Gehalt bundesweit. Verfügbar unter: https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Ergotherapeut-Ergotherapeutin.
▪ PersonalMarkt. n.d. Physiotherapie Gehalt bundesweit. Verfügbar unter: https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Physiotherapeut-Physiotherapeutin.
▪ Statistisches Bundesamt. n.d. Anzahl der Beschäftigten im Bereich nichtärztlicher Therapie und Heilkunde in Deutschland nach Funktion im Jahr 2014 (in 1.000). Statista. Zugriff am 1. Dezember 2016. Verfügbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/461554/umfrage/beschaeftigte-im-bereich-nichtaerztlicher-therapie-und-heilkunde-nach-funktion/.
▪ Verband der Ersatzkassen. (2016). Rahmenverträge und Vergütungslisten bei Heilmitteln. Verfügbar unter https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/rahmenvertrag.html.