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Presseerklärung Ehemaligen Güterbahnhof Wilmersdorf 1 verteidigen? Geht das? Ja!! - weil sein Grundstück (ca. 65.000 m²) nach wie vor planungsrechtlich als Eisenbahnfläche festgesetzt und damit noch immer Staatseigentum 2 ist. Wie die vom Bezirksamt jetzt zur Diskussion gestellten Scheinvarianten der Architekten 3 zeigen, sollen hier einmal mehr Renditeobjekte entstehen, die mit dem tatsächlichen Bedarf Friedenaus und seiner Bewohner_innen nichts zu tun haben. Nur wenn es gelingt, solche Absichten zu durchkreuzen, ist eine wirkliche Alternativplanung möglich. Eine effektive “Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung” 4 im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der vorliegenden Planung, von der noch nicht einmal mitgeteilt wurde, für welche “Teilfläche des Grundstücks” 5 der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurde entgegen § 3 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit bisher verweigert. Auch hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg den gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 6 bisher nicht gefasst. Es wird daher auch im Interesse der Anwohner erwartet, dass die betreffenden Verfahrensfehler unverzüglich behoben werden und eine Planung eingeleitet wird, bei der auch “sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung … in Betracht kommen” 7 , effektiv in das Verfahren einbezogen werden. V.i.s.d.P.: Jörg Simon, Dipl.-Ing. (Architektur und Stadtbau), [email protected] Berlin-Schöneberg, 8. Juli 2014 p.s.: über die vorgenannten E-Mail-Adressen kann diese Presseerklärung auch als pdf-Datei bezogen werden, worüber dann auch die unten angeführten Links mit den vom Bezriksamt veröffentlichten Unterlagen geöffnet werden können. 1 Grundstück Hauptstraße 64 2 Die Deutsche Bahn AG befindet sich noch (!) zu 100% in Staatseigentum 3 http://www.berlin.de/imperia/md/content/batempelhofschoeneberg/abtgesstadtqm/plangendenk/planen/wilmersdorfg bhf/7_68_plakate_fr__hz.___ffentlichk.pdf?start&ts=1403255700&file=7_68_plakate_fr__hz.___ffentlichk.pdf 4 Vgl.: § 3 Abs. 1 S.1 BauGB 5 http://www.berlin.de/imperia/md/content/batempelhofschoeneberg/abtgesstadtqm/plangendenk/planen/wilmersdorfg bhf/4.termin_fr__hz___ffbet_7_68_b_plan.pdf? start&ts=1403621666&file=4.termin_fr__hz___ffbet_7_68_b_plan.pdf 6 Vgl.: § 6 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum BauGB (Landesgesetz) 7 gemäß § 3 Abs. 1 S.1 BauGB

Verteidigt den ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf!

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Presseerklärung

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Presseerklärung

Ehemaligen Güterbahnhof Wilmersdorf1 verteidigen?Geht das?

Ja!! - weil sein Grundstück (ca. 65.000 m²) nach wie vor planungsrechtlich als Eisenbahnflächefestgesetzt und damit noch immer Staatseigentum2 ist.

Wie die vom Bezirksamt jetzt zur Diskussion gestellten Scheinvarianten der Architekten3 zeigen,sollen hier einmal mehr Renditeobjekte entstehen, die mit dem tatsächlichen Bedarf Friedenaus und

seiner Bewohner_innen nichts zu tun haben. Nur wenn es gelingt, solche Absichten zudurchkreuzen, ist eine wirkliche Alternativplanung möglich.

Eine effektive “Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung”4 im Rahmen einerDiskussionsveranstaltung der vorliegenden Planung, von der noch nicht einmal mitgeteilt wurde,

für welche “Teilfläche des Grundstücks”5 der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurdeentgegen § 3 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit bisher verweigert. Auch hat dasBezirksamt Tempelhof-Schöneberg den gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungbeschluss für die

Einleitung des Bebauungsplanverfahrens6 bisher nicht gefasst.

Es wird daher auch im Interesse der Anwohner erwartet, dass die betreffendenVerfahrensfehler unverzüglich behoben werden und eine Planung eingeleitet wird, bei derauch “sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung … in Betracht

kommen”7, effektiv in das Verfahren einbezogen werden.

V.i.s.d.P.: Jörg Simon, Dipl.-Ing. (Architektur und Stadtbau), [email protected]

Berlin-Schöneberg, 8. Juli 2014

p.s.: über die vorgenannten E-Mail-Adressen kann diese Presseerklärung auch als pdf-Datei bezogen werden, worüber dann auch dieunten angeführten Links mit den vom Bezriksamt veröffentlichten Unterlagen geöffnet werden können.

1 Grundstück Hauptstraße 642 Die Deutsche Bahn AG befindet sich noch (!) zu 100% in Staatseigentum3 http://www.berlin.de/imperia/md/content/batempelhofschoeneberg/abtgesstadtqm/plangendenk/planen/wilmersdorfg

bhf/7_68_plakate_fr__hz.___ffentlichk.pdf?start&ts=1403255700&file=7_68_plakate_fr__hz.___ffentlichk.pdf 4 Vgl.: § 3 Abs. 1 S.1 BauGB5 http://www.berlin.de/imperia/md/content/batempelhofschoeneberg/abtgesstadtqm/plangendenk/planen/wilmersdorfg

bhf/4.termin_fr__hz___ffbet_7_68_b_plan.pdf?start&ts=1403621666&file=4.termin_fr__hz___ffbet_7_68_b_plan.pdf

6 Vgl.: § 6 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum BauGB (Landesgesetz)7 gemäß § 3 Abs. 1 S.1 BauGB