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München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) CIMA Beratung + Management GmbH Eupener Straße 150 50933 Köln T 0221-93 729 620 F 0221-93 729 621 [email protected] www.cima.de Stadtentwicklung Marketing Regionalwirtschaft Einzelhandel Wirtschaftsförderung Citymanagement Immobilien Organisationsberatung Kultur Tourismus Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung an der Dingdener Straße in Bocholt Gutachten zur Änderung des Bebauungsplanes SW 41 Ansprechpartner: Dipl.-Geogr. Michael Karutz Köln, Februar 2015

Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines ... · PDF fileBearbeitungszeit 1996 bis 2003 die Festsetzung der Art der bauli- ... Die cima prüft die Vereinbarkeit dieser Festsetzungen

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München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) CIMA Beratung + Management GmbH Eupener Straße 150 50933 Köln T 0221-93 729 620 F 0221-93 729 621 [email protected] www.cima.de

Stadtentwicklung

Marketing

Regionalwirtschaft

Einzelhandel

Wirtschaftsförderung

Citymanagement

Immobilien

Organisationsberatung

Kultur

Tourismus

Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung an der Dingdener Straße in Bocholt

Gutachten zur Änderung des Bebauungsplanes SW 41

Ansprechpartner: Dipl.-Geogr. Michael Karutz

Köln, Februar 2015

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 2

Nutzungs- und Urheberrechte

Der Auftraggeber kann den vorliegenden Projektbericht innerhalb und außerhalb seiner Organisation verwenden und verbreiten, wo-bei stets auf die angemessene Nennung der CIMA Beratung + Ma-nagement GmbH als Urheber zu achten ist. Jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet.

Der Bericht fällt unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Die Weitergabe, Vervielfältigungen und Ähnliches durch andere als den Auftraggeber auch auszugs-weise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH, Köln.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 3

Inhalt

1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 6

2 Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels unter Be-rücksichtigung der Segmente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gar-tenbedarf‘ 9

2.1 Abgrenzung des Einzugsbereichs 9

2.2 Einzelhandelsrelevante Nachfragevolumina 11

3 Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencenter-segment im potenziellen Einzugsbereich 14

3.1 Vorbemerkungen 14

3.2 Bocholt 15

3.3 Isselburg 19

3.4 Rees 19

3.5 Hamminkeln 22

3.6 Rhede 24

3.7 Borken 28

3.8 Zum relevanten Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versorgungsbereichen der relevanten Städte im Einzugsgebiet 32

4 Bewertung des Projektvorhabens im Kontext der Vor-gaben der Landesplanung und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 35

4.1 Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich (Ziel 1 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW) 35

4.2 Einhaltung von Grundsatz 3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 35

4.3 Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes (Ziel 3 und Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW‘) 36

4.3.1 Ermittlung der relevanten warengruppenspezifischen Umsatz-Kaufkraft-Relationen 36

4.3.2 Ökonometrische Auswirkungsanalyse 38

5 Anmerkungen zum Entwurf der textlichen Festsetzungen in Bezug auf die Randsortimente des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 44

6 Anhang 52

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 4

Abbildungen

Abb. 1: Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels 10

Abb. 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im Einzugs-bereich des Bocholter Einzelhandels (2014 / 2015) 11

Abb. 3: Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen des statio-nären Einzelhandels im Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels (in Mio. €) 12

Abb. 4: Das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Warengruppen in den Städten des relevanten Verflechtungsbereichs (in Mio. €) 13

Abb. 5: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenter-relevanten Sortiment in der Stadt Bocholt 15

Abb. 6: Relevante Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt 16

Abb. 7: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Bocholt 17

Abb. 8: RAIFFEISENMARKT in Isselburg-Werth 19

Abb. 9: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenter-relevanten Sortiment in der Stadt Rees 20

Abb. 10: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rees 21

Abb. 11: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencente-rrelevanten Sortiment in der Stadt Hamminkeln. 22

Abb. 12: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Hamminkeln 23

Abb. 13: BORGERS Bauzentrum in Hamminkeln 24

Abb. 14: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenter-relevanten Sortiment in der Stadt Rhede 25

Abb. 15: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rhede 26

Abb. 16: HAGEBAU Baufachmarkt in Rhede 26

Abb. 17: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencente-rrelevanten Sortiment in der Stadt Borken 28

Abb. 18: Baufachmärkte in Borken 29

Abb. 19: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Borken 30

Abb. 20: Standorte der relevanten Baufachmärkte und Gartencenter im Einzugsbereich (Großflächige Anbieter) 31

Abb. 21: Einzelhandelsbesatz in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsbereichen der Städte im relevanten Einzugsbereich. 32

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 5

Abb. 22: Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungs-bereich ‚Bocholt Innenstadt‘ (Erhebungsstand: Juni 2014) 34

Abb. 23: Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Gesamt-verkaufsfläche von 9.000 m² 36

Abb. 24: Umsatz-Kaufkraft-Relation in den relevanten Kernsorti-mentsbereichen des projektierten Baufachmarktes in Bocholt 37

Abb. 25: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Baumarktkernsortimente‘ 41

Abb. 26: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ (Pflanzen, Gartenbedarf‘) 42

Abb. 27: Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (1. vorgelegte Entwurfsfassung) 46

Abb. 28: Überarbeiteter Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (2. vorgelegte Entwurfsfassung) 47

Abb. 29: CIMA-Warengruppen 53

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1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen

Planungsanlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes SW 41 im Standortbereich ‚Dingdener Straße‘ ist die Wiedernutzung des Areals des leestehenden Baumarktes.. An die Stelle des ehemaligen PRAKTIKER Baumarktes soll ein neuer Baufachmarkt mit Gartencen-ter treten. Die Verkaufsfläche des neu zu etablierenden Baufach-marktes einschließlich Gartencenter soll bei rd. 9.000 m² liegen. Die vorgesehene Verkaufsfläche liegt um knapp 3.000 m² über der Verkaufsfläche des seinerzeit dort etablierten PRAKTIKER Baumark-tes. Die Änderung des Bebauungsplanes SW 41 (1. Änderungsplan) unter Einbeziehung einer Teilfläche des Bebauungsplanes SW 14 umfasst das Gebiet westlich der Dingdener Straße, nördlich der Schaffeldstraße, östlich der Eisenbahnlinie Bocholt-Wesel und süd-lich der Umspannanlage der Bocholter Energie- und Wasserversor-gungs-GmbH (BEW). Das Plangebiet ist heute überwiegend bebaut aber nicht in allen Bereichen baulich genutzt. Den größten Bereich nahm bis 2013 als Nachfolgenutzung eines aufgegebenen Holzver-arbeitungsbetriebes ein Baumarkt mit rd. 6000 m² Verkaufsfläche und seinen zugehörigen Stellplätzen ein. Dieser Baumarkt steht seit 2013 leer. Bereits im Bauleitplan (Flächennutzungsplan) von 1960 wurde der gesamte Bereich vorwiegend als vorhandenes, teilweise als geplantes Industriegebiet gekennzeichnet. Aufgrund der Ge-schichte der Aufstellung des Bebauungsplanes SW 41 wurde in der Bearbeitungszeit 1996 bis 2003 die Festsetzung der Art der bauli-chen Nutzung Gewerbegebiet für den Geltungsbereich gewählt. 2006 wurde dann eine Ausnahme hinsichtlich des Verkaufs von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in einer Größenordnung von 10 % der Verkaufsfläche, maximal 700 m² in den Bebauungs-plan eingeführt. Dies wurde notwendig, um den vorhandenen Fach-markt wirtschaftlich führen zu können. Gemäß des Einzelhandels-gutachtens von 2005 wurde bei diesen betrieben ein Anteil von

zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf 10 % der Verkaufsfläche (maximal 700 m²) als stadtverträglich angesehen.

Der nunmehr vorgesehenen Neuansiedlung eines Baufachmarktes mit Gartencenter auf einer Verkaufsfläche von rd. 9.000 m² erfor-dert sowohl mit Blick auf das vorliegende Einzelhandelskonzept der Stadt Bocholt von 20111 als auch den ‚Sachlichen Teilplan Groß-flächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW2 eine Änderung des Bebau-ungsplanes.

Für den Planbereich des projektierten Baumarktes soll ein Sonder-gebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung ‚Bau- und Heim-werkermarkt‘ festgesetzt werden. Dabei sollen dezidierte Regelungen zur Größe der Verkaufsfläche und der Teilsortimente aufgenommen werden.

Die cima prüft die Vereinbarkeit dieser Festsetzungen mit den Vor-gaben der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt von 2011 sowie den resultierenden landesplaneri-schen Vorgaben des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzel-handel‘ zum LEP NRW‘. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 BauNVO hinsichtlich der Auswirkungen. Voraussetzung hierfür war die Aktualisierung der Be-standsdaten aus der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 für die relevanten Kernsortimente eines Baufachmarktes mit Gartencenter für die Stadt Bocholt und die

1 Am 21.12.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung gem. § 1

Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als Leitlinie der Bauleitplanung beschlossen. 2 In Kraft getreten am 11.07.2013

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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Neuerhebung des relevanten Einzelhandels im Naheinzugsbereich3. Die relevanten Bestandserhebungen wurden im Februar 2015 durchgeführt.

Die Bezirksregierung Münster sieht mit Blick auf den vorgelegten Bebauungsplanentwurf SW 41 noch weiteren Klärungsbedarf zur landesplanerischen Abstimmung hinsichtlich der Ansiedlung eines Baufachmarktes mit Gartencenter an der Dingdener Straße in Bocholt:

Die Bezirksregierung fordert einen dezidierten Nachweis der Stadt- und Regionalverträglichkeit des Neubauvorhabens vor dem Hintergrund der 2011 im Einzelhandelskonzept doku-mentierten Handelszentralität des Bocholter Einzelhandels im Baumarkt- und Gartencentersegment von 144. Damit wird insbesondere auf Grundsatz 5 des Einzelhandelskon-zeptes hingewiesen: „Auch bei Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sor-timenten sind Standortentwicklungen mit nahezu ausschließ-lichen Verdrängungseffekten zu vermeiden. Sie induzieren in der Regel zusätzliche Ladenleerstände. Ein Eingriff in den ‚normalen‘ Wettbewerb darf jedoch nicht mit einem solchen Handeln nicht verbunden sein. Es muss ausschließlich städtebaulich argumentiert werden. In Bocholt dürfte dieser Grundsatz insbesondere für das Segment der Bau- und Heimwerkermärkte gelten“. Die Bezirksregierung fordert ei-nen Nachweis, dass dieser formulierte Grundsatz 5 des Ein-

3 Für die jeweiligen beschlossenen und faktischen Zentralen Versorgungsbereiche

erfolgte eine vollständige Bestandserhebung. Außerhalb der Zentralen Versor-gungsbereiche wurden alle relevanten Verkaufsflächen ab 400 m² im Kernsorti-ment erfasst. Die relevanten Warengruppen sind in der cima-Warengruppensystematik die Warengruppen ‚Schnittblumen‘ (5), Baumarktkernsor-timente (18), ‚Farben, Tapeten, Lacke, Bodenbeläge‘ (20), ‚Gartenbedarf‘ (32).

zelhandelskonzeptes nicht verletzt wird. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf die Grundsätze 3 und 44. Die cima wird hier den Nachweis über die warengruppenspezifischen Han-delszentralitäten und Marktabschöpfungsquoten auf Basis der aktuellen Bestandserhebungen führen. Außerdem werden die durch den zu etablierenden Baufachmarkt ausgelösten Umsatzverlagerungen für die relevanten Kernsortimente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gartenbedarf‘ dokumentiert. Voraus-setzung hierfür ist eine Abschätzung der Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Ziele und Grundsätze des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW nochmals zu belegen.

Die Bezirksregierung Münster regt an auch die Verkaufsflä-che für das Sortiment ‚Gartenbedarf‘ separat als Hauptsor-timent auszuweisen. Die cima hält diese Empfehlung für nachvollziehbar und nimmt entsprechend Stellung. Somit werden die Auswirkungen, hier insbesondere dokumentiert durch die jeweiligen Umsatzverlagerungen, separat für ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Gartenbedarf‘ ausgewiesen.

Des Weiteren hält die Bezirksregierung Münster die Festset-zungen zu den zentrenrelevanten Randsortimenten für nicht hinreichend begründet und nimmt hier Bezug zu Ziel 5 des ‚Sachlichen Teilplanes zum großflächigen Einzelhandel‘ zum LEP NRW. Die cima wird hier dezidiert begründen, dass die vorgesehenen textlichen Festsetzungen aus dem derzeit gül-

4 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die

Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41f.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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tigen Einzelhandelskonzept der Stadt Bocholt sowie den stadträumlichen Einzelhandelsstrukturen der Stadt Bocholt abgeleitet sind.

Die relevanten Bestandserhebungen ‚vor Ort‘ sowie statistischen Recherchen wurden im Februar 2015 durchgeführt.

Das vorliegende Gutachten gliedert sich in folgende Abschnitte:

� Abschnitt 2 dokumentiert den relevanten Einzugsbereich und weist die relevanten warengruppenspezifischen Nachfragevolumi-na aus.

� Abschnitt 3 beschreibt die relevanten Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencentersegment. Es werden die Daten der durchgeführten warengruppenspezifischen Bestandserhebungen dokumentiert.

� Abschnitt 4 bewertet des Projektvorhaben des projektieren Bau-fachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bezug auf die Vorga-ben der Landesplanung und hinsichtlich der relevanten Grunds-ätze zur Steuerung des Einzelhandels der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011. An die Ana-lyse der warengruppenspezifischen Umsatz-Kaufkraftrelationen, schließt sich die ökonometrische Auswirkungsanalyse mit der Prognose relevanter Umsatzverlagerungen. Dieser Abschnitt be-wertet abschließend die Stadt- und Regionalverträglichkeit des Projektvorhabens.

� Abschnitt 5 kommentiert den Entwurf der textlichen Festsetzun-gen zum Bebauungsplan SW 41 hinsichtlich der Sortimentsge-staltung des projektierten Baufachmarktes.

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2 Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels unter Berücksichtigung der Segmente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gartenbedarf‘

2.1 Abgrenzung des Einzugsbereichs

Nach wie vor gelten die in der Fortschreibung des Einzelhandels-konzeptes (2011) formulierten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kundenbindung des Bocholter Einzelhandels. Fußend auf einen Be-völkerungsstand vom 31.12.2014 bzw. vom 30.06.2014 kann für das Marktgebiet von einem Einwohnerpotenzial von rd. 4558.340 Ein-wohnern ausgegangen werden. Mit zunehmender Entfernung von Bocholt nimmt die Intensität der der Marktabschöpfung durch den Bocholter Einzelhandel ab. Das Marktgebiet gliedert sich in drei Marktgebietszonen und weiteren diffusen Kaufkraftzuflüssen (Zone IV) aus den Städten Emmerich am Rhein und Wesel. Dementspre-chend kann nachfolgende Gliederung des Einzugsbereichs nach Marktgebietszonen vorgenommen werden.

� Zone I des Marktgebietes umfasst das Gebiet der Stadt Bocholt. Hier leben derzeit rd. 72.185 Einwohner5.

� Zone II des Marktgebietes als Naheinzugsbereich umfasst, die an Bocholt angrenzenden Gemeinden auf ‚deutscher Seite‘ von

5 Einwohner mit Hauptwohnsitz nach Melderegister der Stadt Bocholt zum

31.12.2014

Rees und Hamminkeln im Westen bis Rhede im Osten. Im Nah-einzugsbereich leben 77.564 Einwohner6.

� Der weitere Verflechtungsbereich (Zone III) umfasst den ländli-chen Standortbereich bis unmittelbar vor die Gemarkung Rees und schließt in östlicher bzw. nordöstlicher Richtung die Städte Borken, Südlohn, Stadtlohn und Vreden mit ein. Auf niederländi-scher Seite sind die Gemeinden Aalten (mit den unmittelbar an Bocholt-Suderwick angrenzenden Ortsteil Dinxperloo) sowie ‚Oost-Gelre‘ und ‚Oude Ijsselstreek‘ zu berücksichtigen. Im weite-ren Verflechtungsbereich leben 218.407 Einwohner

� Zone IV berücksichtigt ergänzende, als diffus einzuordnende un-regelmäßige Kaufkraftzuflüsse aus Emmerich am Rhein und We-sel. Hier leben zusammen 90.184 Einwohner.

6 Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden im Einzugsbereich: Hauptwohnsitz

zum 30.06.2014 auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung durch it.nrw. Einwoh-nerzahlen Niederlande: Bevölkerungsstand zum 31.12.2013.

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Abb. 1: Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels

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Baumarktsortimente und Gartenbedarf sind Sortimente mit geringe-rer Zentralität. Überdurchschnittliche Fahrwege werden zur Deckung des relevanten Bedarfs vom Konsumenten nicht mehr wahrgenom-men. Die Baumarktbetreiber haben ihre Standorte dementsprechend angepasst. Neue Standorte werden in der Regel nur noch dort rea-lisiert, wo der regionale Wettbewerb Gestaltungsspielräume zulässt, die Kaufkraft sich positiv entwickelt und wo durch anhaltende Wei-terentwicklung von Neubaugebieten eine nachhaltige Nachfrage er-wartet und gestützt wird.

Als relevanter Einzugsbereich für den hier in Rede stehenden in Bocholt neu anzusiedelnden Baufachmarkt mit Gartencenterabtei-lung in einer Dimensionierung von 9.000 m² sind die Zonen I und II des Marktgebietes sowie die Stadt Borken aus Zone III zu be-rücksichtigen. In diesem spezifisch abzugrenzenden Einzugsbereich leben 191.216 Einwohner.

Die rechts stehende Abb. 2 dokumentiert die einzelhandelsrelevan-ten Kaufkraftkennziffern in den Städten und Gemeinden des Ein-zugsbereichs des Bocholter Einzelhandels.

Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau in der Stadt Bocholt liegt mit einer Kennziffer von 99,6 auf dem Niveau des Bundes-durchschnittes. Im deutschen Einzugsbereich verzeichnet Bocholt damit das zweithöchste Niveau. Nur in Hamminkeln wird mit 100,8 ein leicht höheres Niveau realisiert.

Abb. 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im Einzugsbe-reich des Bocholter Einzelhandels (2014 / 2015)

Quelle: mb research, Nürnberg, 2014

2.2 Einzelhandelsrelevante Nachfragevolumina

Die nachfolgende Abb. 3 dokumentiert nachrichtlich für den Ein-zugsbereich des Bocholter Einzelhandels das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen über alle Warengruppen, auf das der stationäre Einzelhandel zurückgreifen kann. Als Potenzialreserve für zusätzliche Besucher und Gäste werden konservativ 0,5 % des Nachfragevolu-mens über die Marktgebietszonen I – III angesetzt.

89,6

92,5

93,0

95,6

95,8

97,0

98,3

98,5

98,7

99,6

100,8

106,0

85 90 95 100 105 110

Emmerich

Rees

Isselburg

Stadtlohn

Südlohn

Vreden

Borken

Rhede

Wesel

BOCHOLT

Hamminkeln

relevante GemeindenNiederlande

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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Abb. 3: Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen des stationären Einzelhandels im Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels (in Mio. €)

Quelle: cima Kaufkraftanalysen 2015

CIMA Warengruppen

Zone I :

Stadt

Bocholt

Zone I I :

Nah-

e inzugs-

bereich

Zone I I I :

weiterer

Verf lechtungs-

bereich

Zone IV:

Ergänzände

Kaufkraft-

bindung

(Wese l,

Emmerich)

Potenzial-

reserve insgesam t

Periodischer Bedarf 213,7 223,3 663,6 256,4 5,5 1.362,6

Lebensmittel, Reformwaren 150,0 156,8 466,0 180,0 3,9 956,8

Gesundheit, Körperpflege 57,0 59,6 177,1 68,4 1,5 363,6

Schnittblumen, Zeitschriften 6,6 6,9 20,5 7,9 0,2 42,2

Persönlicher Bedarf insgesam t 62,3 65,2 193,6 74,8 1,6 397,5

Bekleidung, Wäsche 34,6 36,1 107,4 41,5 0,9 220,5

Schuhe, Lederwaren 11,5 12,0 35,7 13,8 0,3 73,4

Uhren, Schmuck, medizinisch-orthopädischer Bedarf 16,2 17,0 50,5 19,5 0,4 103,6

Medien und Technik insgesam t 42,7 44,6 132,6 51,2 1,1 272,3

Bücher, Schreibwaren 8,4 8,8 26,1 10,1 0,2 53,6

Elektroartikel, Foto, Unterhaltungselektronik 34,3 35,8 106,5 41,2 0,9 218,7

Spie l, Sport, Hobby insgesam t 20,2 21,1 62,7 24,2 0,5 128,8

Sportartikel, Fahrräder 11,6 12,1 36,0 13,9 0,3 73,8

Spielwaren 4,1 4,3 12,7 4,9 0,1 26,1

Hobbybedarf, Zooartikel 4,5 4,7 14,1 5,4 0,1 28,9

Glas, Porze llan, Keram ik, Hausrat 6,4 6,7 19,9 7,7 0,2 40,8

Einrichtungsbedarf 28,0 29,3 87,1 33,6 0,7 178,8

Möbel, Antiquitäten 22,8 23,8 70,8 27,3 0,6 145,3

Heimtextilien 5,2 5,5 16,3 6,3 0,1 33,5

Baumarktartike l, Gartenbedarf 34,2 35,7 106,1 41,0 0,9 217,8

SUMME 407,5 425,9 1.265,7 489,0 10,5 2.598,6

EINWOHNER 72.185 77.564 218.407 90.184 458.340

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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In der Stadt Bocholt (Zone I) beläuft sich das einzelhandelsrelevan-te Nachfragevolumen für die Hauptwarengruppe ‚Baumarktartikel und Gartenbedarf‘ auf 34,2 Mio. €. Davon entfallen 30,4 Mio. € auf ‚Baumarktartikel‘7 und 3,8 Mio. € auf ‚Gartenbedarf‘. Auf das Sorti-ment ‚Schnittblumen‘ entfallen weitere 3,2 Mio. €.

Im Naheinzugsbereich des Bocholter Einzelhandels beläuft sich das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in der Hauptwarengruppe ‚Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ insgesamt auf 35,7 Mio. €. Davon entfallen 4,0 Mio. € auf das Segment ‚Gartenbedarf‘. Der Nahein-zugsbereich umfasst die Städte Rees, Isselburg, Hamminkeln und Rhede.

Abb. 4: Das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Warengruppen in den Städten des relevanten Verflechtungsbereichs (in Mio. €)

Quelle: cima Kaufkraftanalysen 2015

Im weiteren Verflechtungsbereich, der die angrenzenden Städte und Gemeinden in den Niederlanden sowie die Gemeinde Südlohn und

7 Die Warengruppe ‚Baumarktartikel‘ fasst die Sortimente Baumarktartikel (CIMA

Warengruppe 18), ‚Farben, Lacke, Tapeten, Teppichböden‘ (CIMA Warengruppe 20) und ‚Kfz-Zubehör (CIMA Warengruppe 29) zusammen.

die Städte Vreden, Stadtlohn und Borken umfasst beläuft sich das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in der Hauptwarengruppe ‚ Baumarktsortimente, Gartenbedarf‘ auf 106,1 Mio. €. Davon entfal-len auf das Segment ‚Gartenbedarf‘ auf 11,8 Mio. €.

Im Standortraum mit zusätzlichen diffusen Kaufkraftzuflüssen nach Bocholt (Städte Wesel, Emmerich) beträgt das einzelhandelsrelevan-te Nachfragevolumen auf 41,0 Mio. €. Davon entfallen 4,6 Mio. € auf das Segment ‚Gartenbedarf‘.

Die Abb. 4 dokumentiert das einzelhandelsrelevante Nachfragevo-lumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimen-ten in den Städten des zu berücksichtigenden Einzugsbereichs.

CIMA Warengruppen

Stadt

Bocholt

Stadt

Isse lburg

Stadt

Rees

Stadt

Hamm inkeln

Stadt

Rhede

Stadt

Borken

Baumarktartikel, Farben, Lacke, Tapeten, Kfz-Zubehör 30,3 4,2 8,3 11,3 7,9 17,2

Gartenbedarf 3,8 0,5 1,0 1,4 1,0 2,2

Schnittblumen 3,2 0,4 0,9 1,2 0,8 1,8

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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3 Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencentersegment im potenziel-len Einzugsbereich

3.1 Vorbemerkungen

In den Zentralen Versorgungsbereichen in den Städten und Ge-meinden des Einzugsbereichs eines sich zusätzlich in Bocholt etab-lierenden Baufachmarktes erfolgte die vollständige Erhebung des Einzelhandels mit Kernsortiment in den Warengruppen

� Eisenwaren, Baumarktsortimente (CIMA Warengruppe 18),

� Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden (CIMA Warengruppe 20)

� Gartenbedarf (CIMA Warengruppe 32)

� Schnittblumen (CIMA Warengruppe 5)8

Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche wurden alle Fach-märkte mit Verkaufsflächenanteilen in den relevanten Sortimenten von über 200 m² erfasst.

In den als relevant zu erfassenden Fachmärkten wurden dort alle relevanten Ergänzungs- und Randsortimente erfasst, sofern mit Ver-kaufsflächen von über 20 m² eindeutig identifizierbar..

8 Vor dem Hintergrund der geringen Relevanz des Segmentes Kfz-Zubehörs in

Baufachmärkten wird auf die Erfassung weiterer Betriebe in diesem Segment verzichtet. Die Warengruppe ‚Schnittblumen‘ wird mit Blick auf den im B-Plan-Entwurf vorgesehenen nur marginalen Verkaufsflächenanteil von 10 m² nur in Bocholt im Stadtgebiet umfassend erhoben, in den übrigen Städten beschränkt sich die Erhebung auf die Zentralen Versorgungsbereiche.

Im Anschluss an die Dokumentation der Strukturdaten werden die Marktabschöpfungsquoten für die relevanten Sortimente

� Eisenwaren, Baumarktsortimente, Tapeten, Farben, Lacke, Tep-pichböden, Kfz-Zubehör (CIMA Warengruppen 18, 20 und 29)

� Gartenbedarf (Warengruppe 32),

� Schnittblumen (Warengruppe 5)

die Marktabschöpfungsquoten ausgewiesen. Der jeweils erfasste Einzelhandelsumsatz wird den jeweiligen einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumina gegenüber gestellt9. Die Marktabschöpfungsquo-te vermitteln erste Hinweise auf die Auswirkungen eines sich zu-sätzlich in Bocholt etablierenden Baufachmarktes mit Gartencenter-abteilung.

9 Die Marktabschöpfungsquote beschreibt die Division eines warengruppenspezifi-

schen Einzelhandelsumsatzes durch das entsprechende Nachfragevolumen im Stadtgebiet. Durch Multiplikation dieser Division mit dem Faktor 100 wird die Marktabschöpfungsquote als Messzahl ausgewiesen. Werte von über 100 signali-sieren relevante Kaufkraftzuflüsse. Es wird hier der Begriff ‚Marktabschöpfungs-quote‘ verwendet, da die Sortimente nicht vollständig erfasst werden. Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche wird in den Städten des Einzugsbereichs auf die Erfassung des Sortimentes ‚Schnittblumen‘ verzichtet. Ebenso unterblieb we-gen ihrer nachrangigen Relevanz grundsätzlich die Erfassung von ‚Kfz-Fachmärkten.

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3.2 Bocholt

In der Stadt Bocholt wurden in den baumarkt- und gartencenterre-levanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 42 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 26.800 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 42,7 Mio. €.

Abb. 5: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevan-ten Sortiment in der Stadt Bocholt

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 10.120 m². Der dort realisierte Einzel-handelsumsatz beläuft sich auf 19,3 Mio. €.

Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ ent-fallen 3.280 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandels-umsatz beläuft sich auf 7,5 Mio. €.

Im Segment der Gartencenter wurden fünf Betriebe erfasst. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufs-fläche von 8.800 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 7,7 Mio. €.

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte ilung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 20 0,1% 0,1 0,2%

Schnittblumen 18 42,9% 1.260 4,7% 2,8 6,6%

Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Heimtextilien 0 0,0% 550 2,1% 1,2 2,8%

Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Zooartikel 0 0,0% 1.060 4,0% 0,0 0,0%

Möbel 0 0,0% 110 0,4% 0,2 0,5%

Eisenwaren, Baumarktartikel 10 23,8% 10.120 37,8% 19,3 45,2%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 9 21,4% 3.280 12,2% 7,5 17,6%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 770 2,9% 1,5 3,5%

Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 580 2,2% 1,7 4,0%

Fahrräder 0 0,0% 200 0,7% 0,6 1,4%

Kfz-Zubehör 0 0,0% 50 0,2% 0,1 0,2%

Pflanzen, Gartenbedarf 5 11,9% 8.800 32,8% 7,7 18,0%

Sortimente insgesamt 42 100,0% 26.800 100,0% 42,7 100,0%

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In der Stadt Bocholt wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, zumeist in Blumenfachgeschäften 18 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 1.260 m². Der dort realisierte Einzel-handelsumsatz beläuft sich auf 2,8 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Randsortimente der Baumärkte und Gar-tencenter sind

� Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat mit 770 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,5 Mio. €,

� Elektroartikel, Leuchten mit 580 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,7 Mio. €,

� Heimtextilien mit 550 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,2 Mio. €,

� Fahrräder mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,6 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt sind derzei10t:

� HAGEBAU Baufachmarkt an der Werther Straße mit 9.320 m² Verkaufsfläche,

� I & M GEUKES Baufachmarkt in Bocholt-Lowick an der Werkstraße mit 4.250 m²,

� MEYERING’s Blumenparadies mit 1.000 m² Verkaufsfläche,

� METELING Gartencenter mit 2.150 m² Verkaufsfläche,

10 Es werden hier jeweils nur die maßgeblich relevanten großflächigen Anbieter ge-

nannt

� GARTENWELT Gartencenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche.

Abb. 6: Relevante Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt

Die Abbildung oben links zeigt den HAGEBAU Baufachmarkt; die Abbildung oben rechts den I & M GEUKES Baufachmarkt. Die Abbildung unten links zeigt den leer-stehenden ehemaligen PRAKTIKER Baufachmarkt. An diesem Standort soll der neue Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² etabliert werden. Die Abbildung rechts unten zeigt das Gartencenter ME-TELING. Fotos: cima 2015.

Die Marktabschöpfungsquote im Segment ‚Schnittblumen‘ liegt bei 87. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 2,8 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 3,2 Mio. € gegen-

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über. Diese Quote ist mit Blick auf den starken Besatz an Garten-centern als akzeptabel einzuordnen.

Abb. 7: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Bocholt

Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen.

In den Warengruppen der baumarktspezifischen Sortimente (Eisen-waren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) realisiert der relevante Einzelhandel in Bocholt eine Marktabschöpfungsquote von 89. Nach Schließung des PRAKTIKER Baufachmarktes realisiert die Warengruppe nunmehr geringfügige Kaufkraftabflüsse. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 26,9 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 30,3 Mio. € gegenüber.

In der Warengruppe Pflanzen, Gartenbedarf‘ resultiert eine Markt-abschöpfungsquote von 202 deutliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 7,7 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 3,8 Mio. € gegenüber.

Die Etablierung eines zusätzlichen Baufachmarktes in Bocholt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² und einer Umsatzerwartung von rd. 12,3 Mio. €11 wird sich mit Blick auf die vergleichsweise hohe, sich dem Wert von 100 annähernde, Marktabschöpfungsquote im Baumarktsegment vor allem der Wettbewerbsdruck auf das beste-hende Angebot deutlich erhöhen. Insgesamt dürften sich die Flä-chenproduktivitäten in diesem Sortimentssegment spürbar verrin-gern. Darüber hinaus dürften sich die mittlerweile eingetretenen Kaufkraftabflüsse abbauen lassen.

Im ‚Gartencentereffekt‘ sind deutliche Umverteilungen innerhalb der Stadt Bocholt zu erwarten, da hier bereits heute mehr als das Doppelte der örtlichen Kaufkraft erwirtschaftet wird..

11 Siehe hierzu insbesondere auch Abschnitt 4.3.2

CIMA Warengruppe

Umsatz

Stadt

Bocholt

( in Mio. €)

Nachfrage-

volumen

Stadt

Bocholt

( in Mio. €)

Markt-

abschöpfung

Stadt

Bocholt

Schnittblumen 2,8 3,2 87

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 26,9 30,3 89

Pflanzen, Gartenbedarf 7,7 3,8 202

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3.3 Isselburg

In der Stadt Isselburg wurden in den baumarkt- und gartencenter-relevanten Sortimenten lediglich der RAIFFEISENMARKT im Ortsteil Werth mit einer Verkaufsfläche von 800 m² erhoben. Aus Daten-schutzgründen können hier keine sortimentsspezifischen Umsätze und konkreten Marktabschöpfungsquoten ausgewiesen werden12.

Auf die Warengruppe ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ entfällt ein Verkaufs-flächenanteil von 370 m², auf die Warengruppe ‚Zooartikel‘ 300 m² und auf die Warengruppe ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ 100 m².

Das Sortiment ‚Schnittblumen‘ ist mit rd. 30 m² präsent.

Abb. 8: RAIFFEISENMARKT in Isselburg-Werth

Foto: cima 2015

Da kein Angebot in den Baumarktsortimenten vorliegt, resultiert hier eine Marktabschöpfungsquote von 0. Die Nachfrage der Issel-

12 Die relevanten Einzelhandelsstrukturen in der Differenzierung nach Teilsortimen-

ten beschränken sich auf einen Betrieb.

burger Bevölkerung wird vornehmlich in Bocholt und Hamminkeln gedeckt werden.

In der Warengruppe ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ legt die Marktabschöp-fungsquote bei unter 60, in der Warengruppe ‚Schnittblumen resul-tiert eine Marktabschöpfungsquote von unter 30.

Das Angebot in Isselburg im Segment der Baumarkt- und Garten-sortimente ist weniger attraktiv. Der in Bocholt projektierte zusätzli-che Baufachmarkt dürfte hier nur in sehr marginalem Umfang Kaufkraft binden können.

3.4 Rees

In der Stadt Rees wurden in den baumarkt- und gartencenterrele-vanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 11 Betriebe mit ei-ner Verkaufsfläche von 5.490 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 10,3 Mio. €.

Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 1.620 m². Der dort realisierte Einzel-handelsumsatz beläuft sich auf 3,6 Mio. €.

Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ ent-fallen 950 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandels-umsatz beläuft sich auf 2,0 Mio. €.

Im Segment der Gartencenter wurden zwei Betriebe erfasst. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufs-fläche von 2.090 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 2,5 Mio. €.

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Abb. 9: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevan-ten Sortiment in der Stadt Rees

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

In der Stadt Rees wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versor-gungsbereichen 6 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufs-fläche von 270 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,7 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Rees etablierten Baufachmärkte und Gartencenter sind:

� Zooartikel mit 280 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €.

� Lebensmittel, Reformwaren mit 250 m² Verkaufsfläche und ei-nem Umsatzanteil von 1,0 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Rees sind derzeit:

� BORGERS Bauzentrum an der Max-Planck-Straße mit 2.800 m² Verkaufsfläche,

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte ilung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 250 4,6% 1,0 9,7%

Schnittblumen 6 54,5% 270 4,9% 0,7 6,8%

Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,1 1,0%

Zooartikel 0 0,0% 280 5,1% 0,4 3,9%

Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Eisenwaren, Baumarktartikel 2 18,2% 1.650 30,1% 3,6 35,0%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 9,1% 950 17,3% 2,0 19,4%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Pflanzen, Gartenbedarf 2 18,2% 2.090 38,1% 2,5 24,3%

Sortimente insgesam t 11 100,0% 5.490 100,0% 10,3 100,0%

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� RAIFFEISENMARKT am Groiner Kirchweg mit 1.100 m² Verkaufs-fläche.

Abb. 10: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rees

Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen.

Die Marktabschöpfungsquote in den Warengruppen der ‚Bau-marktsortimente‘ (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, La-cke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) beläuft sich auf 68. Einem reali-sierten Einzelhandelsumsatz von 5,6 Mio. € steht einem warengrup-penspezifischen Nachfragevolumen von 8,3 Mio. € gegenüber. In maßgeblich relevantem Umfang fließt hier Kaufkraft insbesondere nach Bocholt und Emmerich ab.

Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ ermittelt sich eine Markt-abschöpfungsquote von 240. Einem realisierten Umsatz von 2,5 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von

240 gegenüber. Das Segment profitiert von relevanten Kaufkraftzu-flüssen aus Isselburg, Kalkar und Xanten.

In der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöp-fungsquote der Betriebe in den Zentralen Versorgungsbereichen auf gute 79.

Mit Blick auf die Etablierung eines zusätzlichen Baufachmarktes in Bocholt ist davon auszugehen, dass im Baumarktsegment nur in sehr mäßigembegrenztem Umfang zusätzlich Kaufkraft gebunden werden kann. Vom hohen Kaufkraftzufluss im Segment der ‚Gar-tenmarktsegmente‘ könnte durchaus in relevantem Umfang Kauf-kraft auch nach Bocholt umgelenkt werden.

CIMA Warengruppe

Umsatz in

Mio. €

Stadt

Rees

Nachfrage-

volumen

Stadt

Rees

( in Mio. €)

Markt-

abschöpfung

Stadt

Rees

Schnittblumen 0,7 0,9 79

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 5,6 8,3 68

Pflanzen, Gartenbedarf 2,5 1,0 240

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3.5 Hamminkeln

In der Stadt Hamminkeln wurden in den baumarkt- und gartencen-terrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 14 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 9.330 m² erhoben. Sie realisieren ei-nen Einzelhandelsumsatz von 12,4 Mio. €.

Abb. 11: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevan-ten Sortiment in der Stadt Hamminkeln.

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 2.580 m². Der dort realisierte Einzel-handelsumsatz beläuft sich auf 5,1 Mio. €.

Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ ent-fallen 1.300 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandels-umsatz beläuft sich auf 2,0 Mio. €.

Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 4.670 m² mit einem realisierten Einzelhandel-sumsatz von 3,0 Mio. €.

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte ilung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 40 0,4% 0,2 1,6%

Schnittblumen 5 35,7% 520 5,6% 1,3 10,5%

Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,4 3,2%

Zooartikel 0 0,0% 220 2,4% 0,4 3,2%

Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Eisenwaren, Baumarktartikel 3 21,4% 2.580 27,7% 5,1 41,1%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 7,1% 1.300 13,9% 2,0 16,1%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Pflanzen, Gartenbedarf 5 35,7% 4.670 50,1% 3,0 24,2%

Sortimente insgesam t 14 100,0% 9.330 100,0% 12,4 100,0%

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Seite 23

In der Stadt Hamminkeln wurden in der Warengruppe ‚Schnittblu-men‘ in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen 5 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 520 m². Der dort realisierte Einzelhandelsum-satz beläuft sich auf 1,3 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Hamminkeln sind derzeit:

� BORGERS Baustoffe an der Dasshorst mit 3.400 m² Verkaufsflä-che,

� RAIFFEISENMARKT an der Güterstraße mit 340 m² Verkaufsfläche

� VALK Gartenfachmarkt an der Vennstraße mit 800 m² Verkaufs-fläche,

� BITTERS, Gartencenter am Standort ‚Up de Woort‘ mit 2.400 m²

Abb. 12: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Hamminkeln

Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen.

Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Hamminkeln etab-lierten Baufachmärkte und Gartencenter sind:

� ‚Zooartikel‘ mit 220 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €.

� ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ mit 40 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,2 Mio. €.

Die Marktabschöpfungsquote der erfassten Betriebe mit Bau-marktsortimenten (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) beläuft sich auf 63. Einem reali-sierten Einzelhandelsumsatz von 7,1 Mio. € steht ein einzelhandels-relevantes Nachfragevolumen von 11,3 Mio. € gegenüber. Im maß-geblichen Umfang fließt hier somit Kaufkraft ab. Es dürften Wech-selbeziehungen nach Bocholt und Wesel bestehen.

Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ beläuft sich die Marktabschöp-fungsquote auf 211. Auch Hamminkeln verzeichnet in diesem Seg-ment deutliche Kaufkraftzuflüsse.

CIMA Warengruppe

Umsatz

Stadt

Hamminkeln

( in Mio. €)

Nachfrage-

volumen

Stadt

Hamminkeln

( in Mio.€)

Markt-

abschöpfung

Stadt

Hamm inkeln

Schnittblumen 1,3 1,2 108

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 7,1 11,3 63

Pflanzen, Gartenbedarf 3,0 1,4 211

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Einem realisierten Kaufkraftzufluss von 3,0 Mio. € steht ein einzel-handelsrelevantes Nachfragevolumen von 1,4 Mio. € gegenüber. Der Kaufkraftzufluss konstituiert sich sowohl aus Isselburg, als auch aus den nördlichen Ortsteilen von Wesel und den Städten Hünxe und Raesfeld.

Abb. 13: BORGERS Bauzentrum in Hamminkeln

Fotos: cima 2015

Im der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöp-fungsquote der Betriebe in den Zentralen Versorgungsbereichen auf 108. Auch hier wird Kaufkraft aus dem Umland gebunden.

Der projektierte Baufachmarkt in Bocholt dürfte in nur mäßigen Umfang Kaufkraft aus Hamminkeln in den ‚Baumarktsortimenten‘ binden.

Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ könnten in begrenzten Umfang Kaufkraftzuflüsse nach Hamminkeln durch das zusätzliche Angebot im Gartencentersegment in Bocholt abgeschmolzen werden.

3.6 Rhede

In der Stadt Rhede wurden in den baumarkt- und gartencenterrele-vanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 6 Betriebe mit ei-ner Verkaufsfläche von 4.410 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 8,2 Mio. €.

Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beträgt die er-hobene Verkaufsfläche auf 2.300 m². Der dort realisierte Einzelhan-delsumsatz beläuft sich auf 4,6 Mio. €.

Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ ent-fallen 460 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandels-umsatz beläuft sich auf 0,9 Mio. €.

Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 950 m² mit einem realisierten Einzelhandelsum-satz von 1,0 Mio. €.

In der Stadt Rhede wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versor-gungsbereichen 3 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufs-fläche von 220 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,6 Mio. €.

Der maßgeblich relevante Baufachmarkt in Rhede ist derzeit:

� HAGEBAU Baufachmarkt an der Gronauer Straße mit 3.400 m² Verkaufsfläche.13

13 Als kleinflächiger Anbieter ist innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs Rhede

ist noch der Werkzeugmarkt STRAATMAN zu nennen.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 25

Abb. 14: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevan-ten Sortiment in der Stadt Rhede

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

Die maßgeblich relevanten Randsortimente des in Rhede etablierten Baufachmarktes sind:

� ‚Zooartikel‘ mit 280 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €,

� ‚Elektroartikel, Leuchten‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von rd. 0,6 Mio. €.

Die Marktabschöpfungsquote der in den Warengruppen der Bau-marktsortimente (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, La-cke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) in den in Rhede erfassten Betrie-ben beläuft sich auf 69. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 5,5 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 7,9 Mio. € gegenüber. Die niedrige Marktabschöpfungsquote resultiert hier aus der intensiven Wettbewerbslage zwischen Bocholt und Borken.

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m ² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte i lung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Schnittblumen 3 50,0% 220 5,0% 0,6 7,3%

Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,1 1,2%

Zooartikel 0 0,0% 280 6,3% 0,4 4,9%

Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Eisenwaren, Baumarktartikel 2 33,3% 2.300 52,2% 4,6 56,1%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 16,7% 460 10,4% 0,9 11,0%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 200 4,5% 0,6 7,3%

Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Pflanzen, Gartenbedarf 0 0,0% 950 21,5% 1,0 12,2%

Sortimente insgesamt 6 100,0% 4.410 100,0% 8,2 100,0%

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 26

Im Segment der gartencenterrelevanten Sortimente wird eine Marktabschöpfungsquote von 100 realisiert. Umsatz und Nachfrage-volumen liegen auf dem gleichen Niveau von 1,0 Mio. €. Es ist da-von auszugehen, dass unter Berücksichtigung von Wechselbezie-hungen Kaufkraftabflüsse sowohl nach Bocholt, als auch nach Bor-ken bestehen. Gleichzeitig wird ein entsprechendes Volumen auch ‚von außen‘ gebunden.

Abb. 15: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rhede

Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen.

Im der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöp-fungsquote der Betriebe im ausgewiesenen Zentralen Versorgungs-bereichen auf zufriedenstellende 71. Einem realisierten Einzelhan-delsumsatz von 0,6 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nach-fragevolumen von rd. 0,8 Mio. € gegenüber.

Der in Bocholt projektierte Baufachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² dürfte aufgrund der Nähe zu Rhede noch zusätzlich Kaufkraft im Segment der ‚Baumarktartikel binden.

Auch im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ profitiert Bocholt bereits heute, zusätzliche Kaufkraftzuflüsse sind kaum zu erschließen..

Abb. 16: HAGEBAU Baufachmarkt in Rhede

CIMA Warengruppe

Umsatz

Stadt

Rhede

( in Mio. €)

Nachfrage-

volumen

Stadt

Rhede

( in Mio.€)

Markt-

abschöpfung

Stadt

Rhede

Schnittblumen 0,6 0,8 71

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 5,5 7,9 69

Blumen, Gartenbedarf 1,0 1,0 100

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 27

Foto: cima 2015

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 28

3.7 Borken

In der Stadt Borken wurden in den baumarkt- und gartencenterre-levanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 9 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 17.880 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 30,7 Mio. €.

Abb. 17: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevan-ten Sortiment in der Stadt Borken

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 4.100 m². Der dort realisierte Einzel-handelsumsatz beläuft sich auf 9,8 Mio. €.

Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ ent-fallen 3.650 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandels-umsatz beläuft sich auf 7,3 Mio. €.

Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 6.650 m² mit einem realisierten Einzelhandel-sumsatz von 5,8 Mio. €.

In der Stadt Borken wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften im ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbe-reich der Innenstadt 2 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Ver-

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte i lung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 230 1,3% 0,9 2,9%

Schnittblumen 2 22,2% 180 1,0% 0,4 1,3%

Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 450 2,5% 1,2 3,9%

Heimtextilien 0 0,0% 200 1,1% 0,4 1,3%

Spielwaren 0 0,0% 170 1,0% 0,4 1,3%

Zooartikel 0 0,0% 900 5,0% 1,4 4,6%

Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Eisenwaren, Baumarktartikel 1 11,1% 4.100 22,9% 9,8 31,9%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 2 22,2% 3.650 20,4% 7,3 23,8%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 200 1,1% 0,4 1,3%

Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 800 4,5% 2,2 7,2%

Fahrräder 0 0,0% 130 0,7% 0,3 1,0%

Kfz-Zubehör 0 0,0% 220 1,2% 0,2 0,7%

Pflanzen, Gartenbedarf 4 44,4% 6.650 37,2% 5,8 18,9%

Sortimente insgesamt 9 100,0% 17.880 100,0% 30,7 100,0%

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 29

kaufsfläche von 180 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,4 Mio. €.

Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Bor-ken sind derzeit:

� OBI Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung an der Gelsenkir-chener Straße mit einer Verkaufsfläche von 6.200 m²,

� WESCH Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung an der Otto-Hahn-Straße mit einer Verkaufsfläche von 4.800 m²,

� WANSING Gartencenter an der Heidener Straße mit 1.300 m² Verkaufsfläche,

� RAIFEISENMARKT an Raiffeisenstraße mit 3.700 m² Verkaufsflä-che,

� RAIFFEISENMARKT an der Bocholter Straße mit 400 m² Verkaufs-fläche.

Abb. 18: Baufachmärkte in Borken

Die linke Abbildung zeigt den OBI Baufachmarkt, die rechte Abbildung den WESCH Baufachmarkt mit Gartencenter. Fotos: cima 2015

Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Borken etablier-ten Baufachmärkte und Gartencenter sind:

� ‚Zooartikel‘ mit 900 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,4 Mio. €,

� ‚Elektroartikel, Leuchten‘ mit 800 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von rd. 0,6 Mio. €,

� ‚Bekleidung, Wäsche‘ mit 450 m² und einem Umsatzanteil von 1,2 Mio. €,

� ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ mit 230 m² Verkaufsfläche und ei-nem Umsatzanteil von 0,9 Mio. €,

� ‚Heimtextilien‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzan-teil von 0,4 Mio. €,

� ‚Geschenkartikel, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €,

� Spielwaren mit 170 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €,

� Fahrräder mit 130 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,3 Mio. €.

Im regionalen Vergleich beherbergen die Baufachmärkte und Gar-tencenter den höchsten Anteil zentrenrelevanter Sortimente. Er liegt bei Aufsummierung der Warengruppen ‚Lebensmittel, Reformwaren‘, ‚Bekleidung, Wäsche‘, ‚Heimtextilien‘ sowie ‚Geschenkartikel, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat‘ und ‚Spielwaren‘ bei 1.050 m² Er liegt damit dennoch unter 10 % der Gesamtverkaufsfläche der Bau-fachmärkte und Gartencenter in Borken von 17.650 m², ist aber durchaus als relevant einzuordnen.

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Seite 30

Abb. 19: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Borken

.

Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen.

In den Warengruppen der Baumarktsortimente ((Eisenwaren, Bau-marktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) realisieren die in Borken erfassten Betriebe eine Marktabschöp-fungsquote von 101. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 17,3 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 17,2 Mio. € gegenüber. Der Bocholter Einzelhandel deckt hier seinen Markt selbst. Diese Marktabschöpfungsquote signalisiert, dass der projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² die Versorgungs-funktion des Borkener Einzelhandels in diesem Segment nicht ge-fährden kann.

Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ realisiert der Borkener Einzel-handel eine Handelszentralität von 268. Einem realisierten Einzel-

handelsumsatz von 5,8 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 2,2 Mio. € gegenüber.

Der relevante Borkener Einzelhandel dürfte hier Kaufkraftzuflüsse aus Südlohn, Velen, Raesfeld und Reken binden. Das breite, robus-te Angebot in Borken stellt sicher, dass der in Bocholt projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung hier nicht in einem rele-vanten Umfang Kaufkraft binden kann, so dass die Versorgungs-funktion in Borken gefärdet werden könnte.

Im Segment ‚Schnittblumen realisiert der Einzelhandel in den Blu-menfachgeschäften im Zentralen Versorgungsbereich Borken ledig-lich eine Marktabschöpfungsquote von 22. Dieser Wert ist zu relati-vieren, da ein Teil des Umsatzes im Segment ‚Pflanzen, Gartenbe-darf‘ gebunden werden dürfte und Betriebe in den Ortsteilen au-ßerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen nicht erfasst wurden.

CIMA Warengruppe

Umsatz

Stadt

Borken

( in Mio. €)

Nachfrage-

volumen

Stadt

Borken

( in Mio.€)

Markt-

abschöpfung

Stadt

Borken

Schnittblumen 0,4 1,8 22

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 17,3 17,2 101

Blumen, Gartenbedarf 5,8 2,2 268

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 31

Abb. 20: Standorte der relevanten Baufachmärkte und Gartencenter im Einzugsbereich (Großflächige Anbieter)

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 32

3.8 Zum relevanten Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versorgungsbereichen der relevanten Städte im Einzugsgebiet

Die nachfolgende Abb. 21 dokumentiert den in den relevanten Sor-timenten erhobenen Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versor-gungsbereichen der zu berücksichtigtenden Städte. Erfasst wurden nur die Betriebe mit den relevanten Sortimenten als Hauptsorti-ment.14

Abb. 21: Einzelhandelsbesatz in den baumarkt- und gartencenterre-levanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsberei-chen der Städte im relevanten Einzugsbereich.

Zentrale Versorgungsbereiche Bocholt (Innenstadt, Birkenallee)

Zentrale Versorgungsbereiche Rees (Rees, Haldern, Millingen)

14 Siehe hierzu die Vorbemerkungen in Abschnitt 3.1.

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte i lung

in %

Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 20 0,0% 0,1 0,0%

Schnittblumen 3 50,0% 335 21,6% 0,5 13,6%

Eisenwaren, Baumarktartikel 1 16,7% 100 7,8% 0,1 4,5%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 2 33,3% 750 58,8% 1,5 68,2%

Sortimente insgesam t 6 100,0% 1.275 100,0% 2,2 100,0%

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte i lung

in %

Schnittblumen 6 100,0% 270 100,0% 0,8 100,0%

Sortimente insgesamt 6 100,0% 270 100,0% 0,8 100,0%

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 33

Zentrale Versorgungsbereiche Hamminkeln (Hamminkeln, Dingden, Brünen)

Zentraler Versorgungsbereich Rhede

Zentraler Versorgungsbereich Borken

Quelle: cima Bestandserhebungen 2015

Das Gros des Einzelhandelsbesatzes in den baumarkt- und garten-centerrelevanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsberei-chen der zu berücksichtigen Städte entfällt auf ‚Schnittblumen‘.

Mit Blick auf die für dieses Sortiment vorgesehene Verkaufsflä-chenbegrenzung auf 10 m² der Gesamtverkaufsfläche im Rahmen der Sortimentsfestsetzungen zum Baufachmarkt mit Gartencenterab-teilung im Bebauungsplan SW 41 ist keine wesentliche Beeinträch-tigung der relevanten Zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten.

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte i lung

in %

Schnittblumen 4 100,0% 220 100,0% 0,5 100,0%

Sortimente insgesamt 4 100,0% 220 100,0% 0,5 100,0%

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte ilung

in %

Schnittblumen 3 60,0% 220 30,1% 0,7 43,8%

Eisenwaren, Baumarktartikel 1 20,0% 300 41,1% 0,6 37,5%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 20,0% 60 8,2% 0,1 6,3%

Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0%

Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 150 20,5% 0,2 12,5%

Sortimente insgesamt 5 100,0% 730 100,0% 1,6 100,0%

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Umsatz in

Mio. €

Umsatz-

verte ilung

in %

Schnittblumen 2 66,7% 80 7,1% 0,2 9,1%

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 33,3% 900 79,6% 1,8 81,8%

Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 150 13,3% 0,2 9,1%

Sortimente insgesamt 3 100,0% 1.130 100,0% 2,2 100,0%

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Seite 34

Für die Zentralen Versorgungsbereiche ‚Bocholt‘, ‚Rhede‘ und Bor-ken sind die dort realisierten Umsätze in den Warengruppen ‚Ei-senwaren, Bauartikel‘, ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppiche‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ explizit in der Auswirkungsanalyse zu be-rücksichtigen. Vor dem Hintergrund der bis auf eine Ausnahme un-ter der Grenze zur Großflächigkeit liegenden Verkaufsflächenansätze sind alles in allem nur zu vernachlässigende Umsatzverlagerungen zu erwarten.

Die Abb. 22 dokumentiert die Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt‘ insgesamt. Die relevanten etablierten Verkaufsflächendimensionierungen in den Warengruppen

� Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche mit 2.320 m²

� Sportartikel mit 2.735 m²,

� Bücher mit 1.465 m²,

� Spielwaren, Bastelbedarf, Sammlerhobbies mit 1.045 m²,

� Elektroartikel, Leuchten (inklusive ‚Weißer Ware‘) mit 750 m²

� Möbel, Antiquitäten mit 9.110 m²

sind im Kontext der Sortimentsfestsetzungen besonders zu beach-ten. Die Gestaltungsspielräume des innenstädtischen Angebotes sol-len in vollem Umfang erhalten bleiben.

Abb. 22: Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt‘ (Erhebungsstand: Juni 2014)

CIMA Warengruppe

Anz. der

Betriebe in %

Verkaufs-

f läche in

m² VKF in %

Lebensm itte l 37 13,3% 6.625 10,0%

Reformwaren 1 0,4% 170 0,3%

Apotheken 9 3,2% 485 0,7%

Drogerien, Parfümerien 11 3,9% 2.735 4,1%

Blumen (5) 2 0,7% 110 0,2%

Zeitschriften (33) 1 0,4% 150 0,2%

kurzfristiger Bedarf 24 8,6% 3.650 5,5%

Oberbekleidung 82 29,4% 20.945 31,6%

Wäsche, Strümpfe 3 1,1% 995 1,5%

Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche 10 3,6% 2.320 3,5%

Sportartikel 3 1,1% 2.735 4,1%

Schuhe 15 5,4% 2.505 3,8%

Sanitätshäuser 3 1,1% 270 0,4%

Bücher 4 1,4% 1.465 2,2%

Schreibwaren 4 1,4% 850 1,3%

Spielwaren, Bastelbedarf, Sammlerhobbies 4 1,4% 1.045 1,6%

Zoobedarf 2 0,7% 1.060 1,6%

mitte lfristiger Bedarf 130 46,6% 34.190 51,6%

Möbel 5 1,8% 8.620 13,0%

Antiquitäten 4 1,4% 490 0,7%

Eisenwaren, Baumarktsortimente 2 0,7% 130 0,2%

Hausrat, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenke 17 6,1% 3.730 5,6%

Farben, Lacke, Tapeten 2 0,7% 900 1,4%

Elektrogeräte, Leuchten 2 0,7% 750 1,1%

Unterhaltungselektronik 9 3,2% 2.320 3,5%

Foto 2 0,7% 495 0,7%

Optik 12 4,3% 970 1,5%

Uhren, Schmuck 21 7,5% 910 1,4%

Lederwaren 4 1,4% 345 0,5%

Musikinstrumente, Musikalien 1 0,4% 320 0,5%

Fahrräder 1 0,4% 1.000 1,5%

Autozubehör 0 0,0% 0 0,0%

Büromaschinen, PC 6 2,2% 875 1,3%

Babybedarf 0 0,0% 0 0,0%

Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 0 0,0%

langfristiger Bedarf 88 31,5% 21.855 33,0%

insgesam t 279 100,0% 66.320 100,0%

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 35

4 Bewertung des Projektvorhabens im Kontext der Vorgaben der Landes-planung und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011

4.1 Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich (Ziel 1 des Sachlichen Teilplanes Großflä-chiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW)

Der vorgesehene Projektstandort liegt innerhalb des ASB (Allgemei-ner Siedlungsbereich). Dementsprechend ist Ziel 1 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW zur Auswei-sung eines Sondergebietes für Großflächigen Einzelhandel erfüllt.

Bei dem Standort handelt es sich um eine nicht integrierte Standortlage. Sie kann zur Realisierung eines Sondergebietes für Großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsorti-ment herangezogen werden, sofern im Rahmen eines Einzelhan-delskonzeptes der entsprechende Standortraum als ‚Sonderstand-ort‘ für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ausgewiesen wird.

4.2 Einhaltung von Grundsatz 3 der Fort-schreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt

Grundsatz 3 des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 201115 weist dem Standortraum an der Dingender Straße explizit diese Funktion zu: „‚Großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel‘ kann sowohl in der Innenstadt, aber auch entlang der definierten Verkehrsachsen Münsterstraße, Dingender Straße / Kaiser-Wilhelm-Straße und Werther Straße etabliert werden. Für Fachmarktkonzepte mit Nischenangeboten und begrenzter Verkehrserzeugung können auch Revitalisierungsflächen im ‚Alten Industriegürtel‘ südöstlich der Innenstadt in Frage kommen. Grundsätzlich können nur Standorte entwickelt werden, die in ASB-Bereichen liegen.“

Grundsatz 3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 wird eingehalten.

15 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die

Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

Seite 36

4.3 Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes (Ziel 3 und Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW‘)

4.3.1 Ermittlung der relevanten warengruppenspezifi-schen Umsatz-Kaufkraft-Relationen

Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW führt aus:

„Bei der Darstellung von und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der er-wartete Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermög-lichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der je-weiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht über-schreiten.“

Ausgangspunkt zur Überprüfung der Einhaltung des Grundsatzes 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW ist die Prognose der warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen für den projektierten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung. Mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² im Standortbereich des aufgegebenen PRAKTIKER Baufachmarktes. Die Prognose der Um-satzerwartung fußt auf den Festsetzungen des Bebauungsplanes SW 41, der für das gartencenterrelevante Sortiment eine maximale Verkaufsfläche von 3.000 m² vorsieht. Unter Berücksichtigung eines Randsortimentsanteils von 800 m², resultiert für das Baumarktsor-timent eine Verkaufsflächendimensionierung von 5.200 m².

Der projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² dürfte dann eine Umsatzerwar-tung von 12,3 Mio. € realisieren können. Diese Umsatzerwartung trägt in ihrer warengruppenspezifischen Differenzierung der intensi-ven örtlichen und regionalen Wettbewerbssituation Rechnung. Auch im Kontext eines ‚Worst Case‘-Szenarios werden keine überdurch-schnittlichen warengruppenspezifischen Flächenproduktivitäten reali-siert werden können. Die nachfolgende Abb. 23 dokumentiert die warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen und Flächenprodukti-vitäten des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung.

Abb. 23: Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Gesamtver-kaufsfläche von 9.000 m²

Quelle: cima Betriebsanalysen2015

Verkaufs-

fläche in m2

Umsatz

in Mio. €

Flächen-

produktivität

(in € /m2

VKF)

Baufachmarkt mit Gartencenter-

abteilung9.000 12,3 1.367

davon Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten,

Farben, Lacke, Teppiche, Kfz-Handel; Kfz-

Zubehör

5.200 8,0 1.538

davon Pflanzen, Gartenbedarf 3.000 2,7 900

davon Randsortimente 800 1,6 2.000

Projektierter Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung mit einer Gesamtvekaufsfläche

von 9.000 m²

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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Auf die Baumarktkernsortimente entfällt bei einer Verkaufsfläche von 5.200 m² ein Umsatzanteil von 8,0 Mio. €. Im Segment ‚Pflan-zen, Gartenbedarf‘ dürfte mit einer Verkaufsfläche von 3.000 m² ein Umsatzvolumen von 2,7 Mio. € realisiert werden. Die Randsortimen-te könnten bei einer Verkaufsfläche von 800 m² einen Umsatzan-teil von 1,6 Mio. € erwirtschaften.

Die nachfolgende Abb. 24 dokumentiert, fußend auf den ermittelten Umsatzerwartungen die projektspezifischen Umsatz-Kaufkraft-Relationen.

Abb. 24: Umsatz-Kaufkraft-Relation in den relevanten Kernsorti-mentsbereichen des projektierten Baufachmarktes in Bocholt

Quelle: cima Kaufkraft- und Betriebsanalysen2015

Die resultierenden Umsatz-Kaufkraft-Relationen für die beiden Kern-sortimente ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf liegen deutlich unter 100. Damit liegt die sortimentsspezifische Umsatzer-wartung deutlich unter dem Nachfragevolumen der Standortge-meinde. Somit ist auch Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW wird somit erfüllt. Die

Verkaufsflächendimensionierung des projektierten Baufachmarktes ist mit den Zielen der Landesplanung grundsätzlich konform.

Die Verkaufsfläche der dem Kernsortimenten zu zuordnenden Randsortimente darf gemäß den textlichen Festsetzungen des Be-bauungsplanes SW 41 800 m² nicht überschreiten. Der in den Randsortimenten erzielbare Gesamtumsatz dürfte bei maximal 1,6 Mio. € liegen. Es ist davon auszugehen, dass in allen Sortimen-ten der erwartete Umsatz unter dem entsprechenden Nachfragevo-lumen in der Stadt Bocholt liegt.

Die Bezirksregierung Münster gibt jedoch vor dem Hintergrund der in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 ausgewiesenen hohen Handelszentralität für die CIMA Hauptwarengruppe Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ von insgesamt 144 zu bedenken, dass dennoch schädliche Auswirkungen im Kon-text einer deutlichen Angebotsverschlechterung auftreten könnten,

CIMA Warengruppe

Umsatz

erwartung

Baufach-

markt

( in Mio. €)

Nachfrage-

volumen

Stadt

Bocholt

( in Mio. €)

Umsatz-

Kaufkraft-

Relation

Eisenwaren, Baumarktartikel

Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 8,0 30,3 26

Pflanzen, Gartenbedarf 2,7 3,8 71

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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sollte ein zusätzlicher Baufachmarkt in Bocholt realisiert werden16. Sie verweist dabei insbesondere auch auf den in der Fortschrei-bung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 for-mulierten Grundsatz 517:

„Auch bei Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind Standortentwicklungen mit nahezu ausschließlichen Verdrängungseffekten zu vermeiden. Sie induzieren in der Regel zusätzliche Ladenleerstände. Ein Eingriff in den ‚normalen‘ Wettbewerb darf jedoch nicht mit einem solchen Handeln nicht verbunden sein. Es muss ausschließlich städtebau-lich argumentiert werden. In Bocholt dürfte dieser Grundsatz insbe-sondere für das Segment der Bau- und Heimwerkermärkte gelten“. Die Bezirksregierung fordert einen Nachweis, dass dieser formulier-te Grundsatz 5 des Einzelhandelskonzeptes nicht verletzt wird. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf die Grundsätze 3 und 418.

Dieser Nachweis ist nur über eine dezidierte ökonometrische Aus-wirkungsanalyse abzuklären die in Abschnitt 4.3.2 dokumentiert ist.

Mit der Begrenzung der Randsortimente auf maximal 800 m² wer-den sowohl das Ziel 5 und der der Grundsatz 6 des Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW erfüllt. Gleiches gilt auch für den Grundsatz 4 des Einzelhandelskonzeptes 2011: „Die Beschränkung zentrenrelevanter Randsortimente bei nicht zen-

16 Die seinerzeit ausgewiesene Handelszentralität berücksichtigte seinerzeit noch

den PRAKTIKER Baumarkt. Heute beläuft sich die Marktabschöpfungsquote in der Hauptwarengruppe Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ auf 101. Einem realisiertem Einzelhandelsumsatz von 34,6 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfra-gevolumen von 34,1 Mio. € gegenüber.

17 Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 30.09.2014 18 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die

Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41f.

trenrelevantem Kernsortiment ist strikt einzuhalten. Bewährt hat sich eine Begrenzung auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche, aber jedoch maximal 800 m² Verkaufsfläche. Standortanfragen re-gionaler Möbelhäuser mit Verkaufsflächen über 10.000 m² sind hin-sichtlich des Randsortiments gesondert zu regeln. Vor dem Hinter-grund des noch diversifizierten Besatzes in den Sortimenten ‚Haus-rat, Einrichtungszubehör‘ in der Innenstadt von Bocholt sollte den-noch die Verkaufsfläche des zentrenrelevanten Randsortimentes des eher restriktiv behandelt werden. Grundsätzlich ist bei jedem Ansiedlungsvorhaben abzuklären, dass die Versorgungsfunktion der ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereiche nicht gefährdet wird.“

Mit der Einziehung von Obergrenzen für die zentrenrelevanten Randsortimente ‚Einrichtungszubehör (ohne Möbel) / Haus- und Heimtextilien‘ bzw. ‚Haushaltswaren und Hausratsartikel‘ auf jeweils 100 m² wird grundsätzlich der Relevanz dieser Sortimente in der Bocholter Innenstadt Rechnung getragen19. Damit wird dem Grund-satz 4 des Einzelhandelskonzeptes hinsichtlich der Bedeutung der Sortimente ‚Einrichtungsbedarf‘ und ‚Hausrat‘ für die Bocholter In-nenstadt beachtet20.

4.3.2 Ökonometrische Auswirkungsanalyse

4.3.2.1 Vorbemerkungen

Die Prognose der Umsatzverlagerungen der Absatzformen des hier in Rede stehenden Projektvorhabens geht auf den ökonometrischen Modellansatz von HUFF zurück. In die Berechnungen fließen die At-

19 Siehe hierzu auch Abb.22 auf S.30 sowie Abb. 27 auf S.42 20 Siehe hierzu insbesondere auch Abschnitt 5

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traktivität aller konkurrierenden Einzelhandelsstandorte sowie das Abwägen des Zeitaufwandes zum Aufsuchen von unterschiedlichen Wettbewerbsstandorten ein. Voraussetzung für die Entwicklung eines für Bocholt und das Segment ‚Baufachmärkte‘ spezifischen Verhal-tensmodells war die detaillierte Analyse der Einzelhandelsstrukturen im relevanten Einzugsbereich des projektierten Baufachmarktes.

Die cima GmbH interpretiert das HUFF-Modell als ein Denkmodell, das keine schlussfertigen Ergebnisse aus einer Formel ableitet. Vielmehr sind die Ergebnisse immer wieder in ihrer Plausibilität zu hinterfragen, ob tatsächlich ein realistisches Konsumverhalten ab-gebildet wird. So sind z.B. spezifische Vorlieben für einzelne Be-triebstypen und Anbieter (z.B. Oligopol- oder Monopolvorteile ein-zelner Betreiber) regionalspezifisch zu berücksichtigen. Im vorlie-genden Falle spielen die engen Verflechtungen in der Region und die spezifische Attraktivität der Gartencenter, die aus Gartenbaube-trieben hervorgegangen sind, eine besondere Rolle.

Bei den nachfolgend gerechneten Umverteilungswirkungen wurden folgende Prämissen berücksichtigt:

� Gleichartige Betriebskonzepte und Absatzformen stehen intensi-ver im Wettbewerb als unterschiedliche Absatzformenkonzepte. Somit konkurriert ein Baufachmarkt zunächst unmittelbar mit benachbarten Baufachmarktstandorten; ein Gartencenter unmit-telbar mit benachbarten Gartencentern. Maßgebliche Relevanz hat hierbei der bereits bestehende intensive Wettbewerb inner-halb der Stadt Bocholt.

� Je besser die regionale Verkehrsanbindung des Projektstandor-tes, umso größer ist die Reichweite in die Region. Der vorgese-hene Realisierungsstandort des projektierten Baufachmarktes an

der Hauptverkehrsachse Dingdener Straße ist durch eine gute verkehrliche Erreichbarkeit gekennzeichnet. Dementsprechend kann grundsätzlich von einer hohen Reichweite in die Region ausgegangen werden.

� Erfolgt eine Projektentwicklung an einem Standort und in einem Segment mit bereits deutlichen Kaufkraftzuflüssen aus dem Um-feld, werden deutlich höhere Umsatzverlagerungen ‚vor Ort’ ge-neriert, als wenn noch von einem Angebotsdefizit auszugehen wäre. Es bestehen bereits heute hohe Handelszentralitäten in den beiden Kernsortimentsbereichen ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ in Bocholt. Dementsprechend dürfte sich ein maßgeblich relevanter Anteil der resultierenden Umsatzverla-gerungen sich auf das Stadtgebiet von Bocholt konzentrieren.

Die Umsatzerwartungen und Reichweiten einzelner Betriebstypen fu-ßen auf den der cima bekannten branchenüblichen Kennzahlen. Grundlage sind ‚Experteninformationen‘ und kontinuierliche Auswer-tungen der Branchenberichterstattung. Die seitens der cima prog-nostizierten Umsatzpotenziale orientieren sich an der maximal er-reichbaren Attraktivität und sind als ‚Worst Case‘ im Sinne der zu beurteilenden Auswirkungen zu verstehen.

Hinsichtlich der Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des Einzugsbe-reichs wird davon ausgegangen, dass rd. 10 % der warengruppen-spezifischen Umsatzerwartungen durch Kunden aus den Niederlan-den gebunden werden.

In Bezug auf zusätzliche ‚diffuse Kaufkraftzuflüsse‘ von außerhalb des abgegrenzten Einzugsbereichs (z.B. aus Emmerich, Wesel, Süd-

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lohn) ist davon auszugehen, dass dieser Anteil in Bezug auf die warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen bei unter 10 % liegt.

Die räumlichen Umsatzverlagerungseffekte werden für das Projekt-vorhaben warengruppenspezifisch für die Sortimentssegmente ‚Bau-marktsortimente (Warengruppen ‚Eisenwaren, Baumarktsortimente‘, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichboden‘, ‚Kfz-Zubehör‘) und Garten-centerrelevante Sortimente (‚Pflanzen, Gartenbedarf‘) ausgewiesen. Dabei erfolgt die Ausweisung der Umsatzverlagerungseffekte für folgende räumliche Einheiten:

� Zentrale Versorgungsbereiche in Bocholt,

� übrige Standorte in Bocholt,

� Isselburg21,

� Zentrale Versorgungsbereiche in Rees,

� übrige Standorte in Rees,

� Zentrale Versorgungsbereiche in Hamminkeln,

� übrige Standorte in Hamminkeln,

� Zentraler Versorgungsbereich in Rhede,

� übrige Standorte in Rhede,

� Zentraler Versorgungsbereich in Borken,

� übrige Standorte in Borken,

� diffuse Kaufkraftzuflüsse aus Städten und Gemeinden von au-ßerhalb des relevanten Einzugsbereichs,

� diffuse Kaufkraftzuflüsse aus den Niederlanden,

21 Die Stadt Isselburg hat keine Zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen.

Aus der Summe der ausgewiesenen Umsatzverlagerungen resultiert die prognostizierte warengruppenspezifische Umsatzerwartung.

4.3.2.2 Auswirkungsanalyse für die Baumarktkernsortimente (Warengruppen ‚Eisenwaren, Baumarktartikel‘, ‚Tape-ten, Farben, Lacke, Teppichböden‘, ‚Kfz-Zubehör‘)

Die Abb. 25 auf der nächsten Seite (rechts stehend) dokumentiert die resultierenden Umsatzverlagerungseffekte für die Baumarktkern-sortimente.

Aus den Zentralen Versorgungsbereichen im Einzugsbereich werden keine Umsatzverlagerungen ausgelöst, die das alles in allem hier niedrige Angebotsniveau gefährden könnten. Lediglich in Bocholt, Rhede und Borken sind hier relevante Betriebe etabliert. Aus dem Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt werden 0,1 Mio. €, aus den Zentralen Versorgungsbereichen ‚Borken‘ und ‚Rhede‘ werden jeweils rd. 0,05 Mio. € zum projektierten Baufach-markt in Bocholt umgelenkt. Dies entspricht relativen Umsatzverla-gerungen zwischen 2,8 % und 7,1 %. Die in den Zentralen Versor-gungsbereichen etablierten Betriebe werden nicht gefährdet.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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Von den übrigen relevanten Standorten der Stadt Bocholt dürften 3,95 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt an der Dingdener Straße umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatz-verlagerung von 15,6 %. Die Etablierung des zusätzlichen Bau-fachmarktes in Bocholt löst einen erheblichen Wettbewerbsdruck innerhalb der bestehenden Fachmarktsegmente aus. Die erzielbaren Flächenproduktivitäten in diesem Segment werden sich spürbar re-duzieren. Alles in allem dürften die hier ermittelten Umsatzverlage-rungen dennoch als beherrschbar eingeordnet werden.22 Der Wett-bewerb wird sich jedoch umfassend auf die neue Konkurrenzkons-tellation einstellen müssen.

Aus allen Standorten außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche in den Städten Isselburg, Rees, Hamminkeln, Rhede und Borken liegen die relativen Umsatzverlagerungen in Bezug auf die Bau-marktkernsortimente unter 10 %. Damit ist eine Gefährdung der entsprechenden Fachmarktstandorte grundsätzlich auszuschließen.

Die höchsten relativen Umsatzverlagerungen werden für die ‚übri-gen Standorte‘ in Rees und Rhede mit 8,9 % bzw. 9,1 % ausge-wiesen. Die absoluten Umsatzverlagerungen lieben dabei bei 0,50 Mio. € bzw. 0,45 Mio. €.

22 In Bezug auf Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment kann davon

ausgegangen werden, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungs- bzw. Angebotsstrukturen erst bei Umsatzverlagerungsquoten von über 20 % zu erwarten sind.

Abb. 25: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisie-rung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Baumarktkernsortimente‘

Quelle. Cima Auswirkungsanalysen nach HUFF 2015

Der diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden dürfte bei 0,70 Mio. € liegen, aus den Niederlanden dürften zusätz-lich 0,80 Mio. € gebunden werden.

Umsatz aktuell

in Mio. € in Mio. € in %

BocholtZentrale Versorgungs-

bereiche1,6 0,10 6,3

Bocholt übrige Standorte 25,3 3,95 15,6

Isselburg 0,0 0,00 0,0

ReesZentrale Versorgungs-

bereiche0,0 0,00 0,0

Rees übrige Standorte 5,6 0,50 8,9

HamminkelnZentrale Versorgungs-

bereiche0,0 0,00 0,0

Hamminkeln übrige Standorte 7,1 0,60 8,5

RhedeZentrale Versorgungs-

bereiche0,7 0,05 7,1

Rhede übrige Standorte 4,8 0,45 9,4

BorkenZentrale Versorgungs-

bereiche1,8 0,05 2,8

Borken übrige Standorte 15,5 0,80 5,2

diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden 0,70

diffuse Kaufkraftzuflüsse Niederlande 0,80

8,00

Umsatzumverteilung Baumarktkernsortimente

Projektierter Baufachmarkt BOCHOLT

Umsatzumverteilung

Umsatzerwartung Baumarkt

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Seite 42

4.3.2.3 Auswirkungsanalyse für das Segment ‚Gartencenterre-levante Sortimente‘

Die Abb. 26 (rechts stehend) dokumentiert die resultierenden Um-satzverlagerungseffekte für das Segment der ‚Gartencenterrelevan-ten Sortimente (‚Pflanzen, Gartenbedarf‘).

Aus den Zentralen Versorgungsbereichen innerhalb des relevanten Einzugsbereichs sind keine Umsatzverlagerungen nachzuweisen. Es fehlt hier an relevantem Angebot. Somit liegen hier keine messba-ren Auswirkungen für die Zentralen Versorgungsbereiche vor.

Von den ‚übrigen Standorten‘ in Bocholt dürften zum projektierten Baufachmarkt rd. 1,15 Mio. € umgelenkt werden. Dies entspricht ei-ner relativen Umsatzverlagerung von 14,9%. Diese prognostizierten Umsatzverlagerungen dürften einen deutlichen Wettbewerbsdruck auf die derzeit etablierten Baufachmärkte und Gartencenter auslö-sen. Es ist von deutlich abnehmenden Flächenproduktivitäten aus-zugehen. Unseres Erachtens dürfte bei Einstellung auf die sich neu einstellenden Wettbewerbsbedingungen, das bestehende breite An-gebot nur unwesentlich in seiner Versorgungsfunktion beeinträchtigt werden.

Von den übrigen Standorten in Rees dürften rd. 0,3 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Dies ent-spricht einer relativen Umsatzverlagerung von 12,0 % und bedeutet das Abschmelzen bestehender hoher Kaufkraftzuflüsse nach Rees. Die Versorgungsfunktion in diesem Segment dürfte nicht gefährdet werden.

Abb. 26: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisie-rung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ (Pflanzen, Gartenbedarf‘)

Quelle. Cima Auswirkungsanalysen nach HUFF 2015

Von den ‚übrigen Standorten‘ in Hamminkeln dürften rd. 0,35 Mio. € umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatzverlagerung von 11,7 %. Dies bedeutet auch her das Ab-

Umsatz aktuell

in Mio. € in Mio. € in %

BocholtZentrale Versorgungs-

bereiche0,0 0,00 0,0

Bocholt übrige Standorte 7,7 1,15 14,9

Isselburg 0,3 0,00 0,0

ReesZentrale Versorgungs-

bereiche0,0 0,00 0,0

Rees übrige Standorte 2,5 0,30 12,0

HamminkelnZentrale Versorgungs-

bereiche0,0 0,00 0,0

Hamminkeln übrige Standorte 3,0 0,35 11,7

RhedeZentrale Versorgungs-

bereiche0,2 0,00 0,0

Rhede übrige Standorte 0,8 0,05 6,3

BorkenZentrale Versorgungs-

bereiche0,2 0,00 0,0

Borken übrige Standorte 5,6 0,40 7,1

diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden 0,20

diffuse Kaufkraftzuflüsse Niederlande 0,25

Umsatzerwartung Baumarkt 2,70

Umsatzumverteilung 'Gartencenterrelevante Sortimente'

Projektierter Baufachmarkt BOCHOLT

Umsatzumverteilung

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schmelzen bestehender hoher Kaufkraftzuflüsse nach Hamminkeln. Die Versorgungsfunktion dürfe nicht gefährdet werden.

Von den ‚übrigen Standorten‘ in Rhede dürften 0,05 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Die relati-ve Umsatzverlagerung liegt bei 6,3 %. Damit wird das in Rhede vorliegende Angebot nicht in seiner Substanz gefährdet.

Von den ‚übrigen Standorten‘ in Borken dürften 0,4 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Dies ent-spricht einer relativen Umsatzverlagerung von 7,1 %. Das sehr breit aufgestellte Angebot im Segment der ‚Gartencenter‘ in Borken wird damit nicht wesentlich beeinträchtigt.

Der diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden dürfte bei 0,20 Mio. € liegen, aus den Niederlanden dürften zusätz-lich 0,25 Mio. € gebunden werden.

4.3.2.4 Fazit Auswirkungsanalyse

Das Gros der Umsatzverlagerungen konzentriert sich vor dem Hin-tergrund der bereits hohen Marktabschöpfungsquoten in den bei-den Segmenten ‚Baumarktkernsortimente‘ und ‚Gartencenterrelevan-te Sortimente‘ auf die Stadt Bocholt selbst. Der Wettbewerbsdruck wird deutlich spürbar werden und Umstrukturierungen auslösen. In seiner Substanz wird das bestehende Angebot jedoch nicht wesent-lich beeinträchtigt werden, da der Wettbewerb sich auf die neue Konkurrenzkonstellation einstellen wird.

Für die Angebotsstrukturen in den Städten des abgegrenzten Ein-zugsbereichs führt die Realisierung eines weiteren Baufachmarktes

mit Gartencenterabteilung mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² in Bocholt nicht zu einer Verwerfung der Angebotsstrukturen.

Das Projektvorhaben erreicht in seiner Dimensionierung die Verträg-lichkeitsschwelle; alles in allem wird das Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW jedoch nicht verletzt.

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5 Anmerkungen zum Entwurf der textlichen Festsetzungen in Bezug auf die Randsortimente des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41

Die Abb. 27 (nächste Seite) dokumentiert den Entwurf der textli-chen Festsetzungen zum Standortbereich des projektierten Bau-fachmarktes (Sondergebiet) innerhalb des Bebauungsplanes SW 41. Nur zu diesem Standortbereich nehmen die nachfolgenden Ausfüh-rungen Stellung.

Die Aufgliederung der Sortimentssegmente auf maximal 6.000 m² Baumarktsortimente und maximal 3.000 m² Gartencentersegmente entspricht den Marktgegebenheiten und ist somit nachvollziehbar23.

Die aufgeführten Kernsortimente des Baumarktsortimentes sind kor-rekt wiedergegeben. Innerhalb des Sortimentsbündels sind jedoch die Sortimente

� k) Lampen,

� m) Fahrräder,

� n) Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware),

� o) Möbel, Büromöbel, Küchen

als der Betriebsform Baufachmarkt zuzuordnende Ergänzungssorti-mente einzuordnen.

23 Für die dokumentierte Auswirkungsanalyse splitten wir das maximal zu realisie-

rende Baumarktsortiment in 5.200 m² Baumarktkernsortiment und 800 m² Rand-sortimente auf. Damit wird dem ‚Worst Case‘-Ansatz Rechnung getragen, da die Baumarktsegmente höhere Flächenproduktivitäten realisieren als die gartencen-terrelevanten Sortimente.

Unseres Erachtens sind die Sortimentsbegrenzungen für Fahrräder (30 m²), Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware), Möbel, Büromöbel (40 m²) sowie Möbel, Büromöbel, Küchen (100 m²) mit Blick auf das robuste Angebot in Bocholt als nicht nachvollziehbar einzuord-nen. Mit Blick insbesondere auch auf die vorliegenden Angebots-strukturen in der Innenstadt von Bocholt werden folgende Ver-kaufsflächenobergrenzen vorgeschlagen:

� Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware): 100 m²,

� Fahrräder: 200 m²

� Möbel, Büromöbel, Küchen: 200 m²

Es handelt sich hier um Verkaufsflächendimensionierungen, die für Baufachmärkte durchaus üblich sind. Darüber hinaus liegt in der Stadt Bocholt in diesen Warengruppen im Stadtgebiet ein robustes Angebot mit einer Gesamtverkaufsfläche im Stadtgebiet von jeweils über 900 m² vor.

Anbieter im Segment der Haushaltsgroßgeräte sind SATURN (230 m²)24, HOLZLEITNER (230 m²), I&M GEUKES (180 m²), HARTZ (180 m²), NIENHAUS (100 m²), MEYERS HAUSGERÄTE (120 m²), RE-AL (80 m²), MÖLDERS (60 m²), Das Gros des Angebotes liegt au-ßerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt. Ei-ne wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion Zentraler Versorgungsbereiche ist mit Blick auf die eingezogene Verkaufsflä-che von 100 m² auszuschließen. 24 Alle Verkaufsflächenanteil beziehen sich auf den Verkaufsflächenanteil des Sorti-

mentes ‚Elektrohaushaltsgeräte (Weiße Ware).

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Im Segment Fahrräder liegt ein überdurchschnittlich attraktives An-gebot in der Stadt Bocholt vor. Stellvertretend seien das ROSE RAD CENTER (1.000 m²)25 und die ROSE BIKE TOWN (3.860 m²) genannt. Eine Verkaufsflächendimensionierung von 200 m² im pro-jektierten Baufachmarkt kann das insgesamt breite Angebot in der Stadt Bocholt nicht gefährden.

Maßgeblicher Anbieter im Segment Möbel ist das Möbelhaus VAN OEPEN. Es belegt im in seinem Kernsortiment ‚Möbel‘ alleine eine Verkaufsfläche von 9.500 m²26. Darüber hinaus sind als relevante Anbieter zu nennen INSOLVENZHALLE (2.000 m²), JAKUBERT WAS-SERBETTEN (265 m²), WATERBED DISCOUNT (150 m²), DÄNISCHES BETTENLAGER (200 m²), EICHENSCHEUNE (500 m²), TEBROKE KÜ-CHENSTUDIO (400 m²), I & M GEUKES (110 m²), KEITEN-SCHMITZ Küchen (600 m²), ANKO Wasserbetten (340 m²); WÜPPING (800 m²), COLLIN KG Bäder (1.000 m²), KÜCHEN HORMANN (200 m²), KEITEN-SCHMITZ (2.200 m²), HEGERING Büromöbel (600 m²), KLEINMEIER Küchen (100 m²) und BÜINK Küchen (200 m²). Das breit aufgestellte Angebot wird durch 200 m² Nebensortiment im projektierten Möbelfachmarkt nicht gefährdet.

Diese Sortimente werden nunmehr in der überarbeiteten Fassung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan SW 41 korrekter-weise als Nebensortimente innerhalb der Randsortimente des Bau-fachmarktes aufgeführt.

Die aufgeführten Kernsortimente für das Segment ‚Gartenbedarf‘ sind umfassend und korrekt widergegeben. Bei den unter p) bis z

25 Alle Verkaufsflächen 26 Alle Verkaufsflächenangaben beziehen sich auf das Kernsortiment Möbel, Büro-

möbel, Küchen, Badmöbel.

zitierten Sortimenten handelt es sich um Kernsortimente eines Gar-tencenters.

In Bezug auf die als Randsortimente ausgewiesenen Sortimente sind die nachfolgend dokumentierten Anmerkungen relevant:

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Abb. 27: Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbe-reich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (1. vorgelegte Entwurfsfassung)

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Abb. 28: Überarbeiteter Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungs-plan SW 41 (2. vorgelegte Entwurfsfassung)

Zulässig sind: 1. eine Verkaufsfläche (VK) und Ausstellungsfläche von max. 9.000 m2 VK. 2. Folgende nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente als Hauptsortiment. Baumarktartikel max. 6.000 m² VK

a) Autoteile, -Zubehör und Reifen b) Baustoffe (inkl. Fliesen) c) Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, Bau- und Heimwerkerbedarf) d) Werkzeuge, Beschläge e) Sanitärartikel, Installationsbedarf für Gas, Sanitär und Heizung,

Badeinrichtungen, f) Holzprodukte g) Blockhäuser, Wintergärten, Zäune h) Malerartikel, Tapeten, Lacke i) Rollos, Rollläden, Markisen j) Teppichböden k) Herde, Öfen, Kamine, Holzbrennstoffe l) Lampen

Gartenbedarf max. 3.000 m² VK

m) Beet-/ Balkonpflanzen, Zimmerpflanzen, Sämereien, Blumenzwiebeln, Gemüsepflanzen

n) Gartendünger und Pflanzenschutz o) Freilandpflanzen, Bäume, Sträucher, Stauden p) Gartengeräte und –maschinen q) Gartenmöbel (inklusive Stuhl- und Sesselauflagen), Campingartikel (-möbel, -

mobile, Großzelte), Grillgeräte r) Brunnen, Artikel zur Teichtechnik, Wasserpflanzen s) Gartentöpfe aus Metall, Terrakotta und Kunststoff, Großkeramik und Übertöpfe t) Tröge, Findlinge, Gartenabtrennungen, Gartenfiguren (Stein, Ton und

Kunststoff) u) Außenspielgeräte v) Gartenhäuser und –pavillons w) Blumen- und Gartenerde (keine Schnittblumen)

3. Das nachfolgende Randsortiment ist in einer Größe von 10 % der

Gesamtverkaufsfläche, höchstens jedoch auf 800 m2 Verkaufsfläche zulässig. Das Randsortiment gehört zur Gesamtverkaufsfläche. Für die einzelnen Sortimentsgruppen des Randsortimentes ist eine höchstzulässige Verkaufsfläche erlaubt. Diese darf nicht überschritten werden. a) Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien 100 m² b) Bastelartikel, Geschenkartikel, Kunstbewerbe 40 m² c) Haushaltswaren und Hausratsartikel 100 m2 d) Tierfutter, Zoobedarf 100 m² e) Arbeits- und Berufskleidung 100 m2 f) Modellbau 30 m2 g) Fachbücher im Segment Heimwerken, Garten, Grillen,

Campen sowie Bastel- und Betriebsanleitungen 10 m2 h) Schnittblumen 10 m2 i) Lebensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak, 10 m2 j) Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte),

Computerbedarf und - zubehör, 100 m2

a) Teppiche (ohne Teppichböden) 50 m2 b) Campingartikel 50 m2

4. Innerhalb dieser festgesetzten Verkaufsfläche für Randsortimente ist Aktionsware

auf einer Fläche von 180 m2 Verkaufsfläche zulässig. Unter Aktionsware werden Saisonartikel verstanden, dies können z.B. Karnevals-, Oster- oder Weihnachtsartikel sein. Nahversorgungsrelevante Sortimente (Lebensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak) gehören nicht zu den Aktionswaren.

5. Innerhalb dieser festgesetzten Verkaufsfläche für Randsortimente ist ein Nebensortiment auf einer Fläche von insgesamt 500 m2 Verkaufsfläche zulässig. Nebensortimente sind: a) Fahrräder 200 m² b) Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware), 100 m² c) Möbel, Büromöbel, Küchen 200 m² Für die einzelnen Sortimentsgruppen des Nebensortimentes ist eine höchstzulässige Verkaufsfläche erlaubt. Diese darf nicht überschritten werden.

6. Ein Café oder ein Gastronomiebetrieb zur Bewirtung der Kunden ist zulässig. Die Flächen für den Aufenthalt und das Cafe/Gastronomiebetrieb ist auf 200 m2 Bruttogeschossfläche beschränkt.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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Das dem Baufachmarkt zu zuordnende zentrenrelevante Randsorti-ment beläuft sich einschließlich einer maximalen Verkaufsfläche für Aktionsware von 180 m² auf insgesamt auf 800 m². Die vorge-schlagene Einziehung von Verkaufsflächenobergrenzen für Teilsorti-mente berücksichtigend erfüllt dieser Ansatz den Grundsatz 4 des Einzelhandelskonzeptes 2011 sowie die Grundsätze 4 und 6 bzw. Ziel 5 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW.

Mit Ausnahme des Sortimentsbündels ‚Spielwaren, Sportartikel‘ sind alle genannten Teilsortimente dem Betriebstyp ‚Baufachmarkt mit Gartencenter‘ als Randsortimente zuzuordnen. Die im Bebauungs-planentwurf eingezogenen Verkaufsflächenobergrenzen garantieren, dass die zentrenrelevanten Randsortimente als ‚räumlich deutlich untergeordnet‘ eingeordnet werden können.27 Darüber hinaus wer-den folgende Empfehlungen gegeben:

� Mit Blick auf eine umfassende Beachtung des Grundsatzes 4 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 ist die eingezogene Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² als logisch abgeleitet und den örtlichen Versor-gungsstrukturen Rechnung tragend einzuordnen. Das Sortiment ist dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen. beachtet. Bei dieser Verkaufsflächendimensionierung bleibt das Sortiment auch räumlich deutlich untergeordnet. Die Bocholter Innenstadt verfügt mit den Häusern I und II des Unternehmens MÖBEL VAN OEPEN über ein relevantes Angebot im Angebot Einrichtungsbe-darf. Die qualitätsorientierten Anbieter im Segment ‚Heimtextilien‘ (u.a. BED, BAD & CO., DER NÄHKASTEN, DIE WÄSCHETRUHE, RAUMGENUSS, HAUS DER STOFFE) tragen zur Angebotskompe-tenz der Bocholter Innenstadt maßgeblich bei. Die ausgewiesene

27 Vgl. OVG NRW vom 22.06.1998 – 7a D 108/96

Verkaufsflächenobergrenze sichert die Gestaltungsspielräume des relevanten Einzelhandels in den Zentralen Versorgungsbereichen und insbesondere in der Innenstadt von Bocholt ab.

� Die Verkaufsflächenobergrenze für das Sortiment ‚Haushaltswa-ren / Hausratsartikel‘ von 100 m² ist angemessen und trägt dem besonderen Schutz der Absicherung der Angebotsvielfalt in der Innenstadt von Bocholt Rechnung. Grundsatz 4 der Fort-schreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 wird umfassend beachtet. Bei dieser Verkaufsflächendimensionie-rung bleibt das Sortiment auch räumlich deutlich untergeordnet. Die Warengruppe ‚Glas, Porzellan, Keramik‘ Hausrat verfügt über ein solides, qualifiziertes Angebot in der Innenstadt von Bocholt. Im Segment der Inhaber geführten Konzepte sind die Unterneh-men HUNGERKAMP, WOHNTREND und LOHSCHELLER hervorzu-heben. Sie profilieren sich insbesondere auch über Qualitäts-marken. Das stärker konsumige Segment wird als Randsortiment durch das Möbelhaus VAN OEPEN bedient. Als Fachmarktkon-zepte sind XENOS und ALKAZAR ansässig.

� Die Verkaufsflächenobergrenze von 40 m² für ‚Bastelartikel, Ge-schenkartikel, Kunstgewerbe‘ trägt ebenfalls dem Schutz des leistungsstarken Angebotes der Innenstadt Rechnung. Diese Di-mensionierung garantiert, dass kein spezifisches Anbieterkonzept in der Bocholter Innenstadt gefährdet wird.

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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� Die Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² für das Sortiment ‚Tierfutter, Zoobedarf‘‘ ist angemessen. Diese Verkaufsflächendi-mensionierung schließt nicht aus, dass sich ein Fachmarkt mit diesem Kernsortiment innerhalb der Zentralen Versorgungsberei-che der Stadt Bocholt etablieren kann. Das Sortiment ist dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen und räumlich dem Kernsortiment deutlich untergeordnet.

� Das Sortiment ‚Arbeits- und Berufsbekleidung‘ ist in dieser en-gen Definition dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen. Wir verstehen hierunter Arbeitsgarnituren, die ausgelegt sind, Schmutz aus der handwerklichen Tätigkeit (Holzreste, Schmier-stoffe, Öle, Farben und Lacke aufzunehmen) und die den Transport von Kleinwerkzeug mittels Spezialtaschen ermöglichen. Die empfohlene Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² sichert Gestaltungsspielräume in den Zentralen Versorgungsbereichen ab.

� Es wird empfohlen, das Sortimentsbündel ‚Spielwaren, Sportarti-kel, Modellbau‘ als zulässiges zentrenrelevantes Sortiment zu streichen, da hier keine Zuordnung zum Betriebstyp des ‚Bau-fachmarktes mit Gartencenter‘ besteht. Allenfalls könnte das Segment ‚Modellbau‘28 als den ‚Baumarktartikeln‘ zu zuordnen-des Sortiment definiert werden. Da sich dieses Marktsegment mittlerweile überwiegend ‚online‘ abspielt, wäre eine Verkaufsflä-

28 Die im vorliegenden Gutachten in den Städten des Einzugsbereichs zum Teil er-

hobenen Verkaufsflächen im Segment Spielwaren in Baufachmärkten und Raiffei-senmärkten sind als ‚grenzwertig‘ anzusehen, die zum Teil eine nachhaltige Standortsicherung dieses Sortimentes in Zentralen Versorgungsbereichen gefähr-den.

chenobergrenze von 30 m² akzeptabel, ohne die Gestaltungs-spielräume in der Bocholter Innenstadt einzuschränken

� Das sehr eng und spezifisch definierte Sortiment ‚Fachbücher im Segment Heimwerken, Garten, Grillen, Campen sowie Bastel- und Betriebsanleitungen mit einer Verkaufsflächenobergrenze von 10 m² ist eine der Absatzform ‚Baumarkt‘ gerecht werdende Di-mensionierung. Es erfolgt damit eine umfassende Klarstellung, dass das Sortiment den Kernsortimenten ‚Baumarktartikel, Gar-tenbedarf‘ zugeordnet ist Die strikte Verkaufsflächenobergrenze von 10 m² garantiert ebenfalls die Begrenzung auf ein schmales Teilsortiment aus dem Segment Bücher. Sie, sichert Gestaltungs-spielräume in den Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt ab und garantiert, dass das Sortiment räumlich deutlich untergeordnet ist.

� Die Zulässigkeit von 10 m² Verkaufsfläche im Sortiment ‚Schnitt-blumen‘ gefährdet das entsprechende Versorgungsangebot in den Zentralen Versorgungsbereichen im Einzugsbereich des Bau-fachmarktes nicht. Die strikte Verkaufsflächenobergrenze garan-tiert, dass es auch in den Bocholter Nahversorgungslagen nicht zu Verwerfungen kommt.

� Die Begrenzung des nahversorgungsrelevanten Sortimentes ‚Le-bensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak‘ auf 10 m² garantiert, dass das Sortiment räumlich untergeordnet ist und sich in der Regel auf die Kassenzone beschränken dürfte. Das Sortiment muss mittlerweile im Kontext der Konsumerwartungen von Besu-chern als ein nachgeordnetes Sortiment in Baufachmärkten ein-

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Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT

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geordnet werden. Die strikte Verkaufsflächenobergrenze garan-tiert, dass selbst die Etablierung von Kioskangeboten in den Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt weiter mög-lich bleibt. Relevant ist auch, dass, wie vorgesehen, die nahver-sorgungsrelevanten Sortimente von der Aktionsware explizit aus-geschlossen werden29.

� Das Sortiment ‚Elektrohaushaltswaren, Computerbedarf und –Zubehör‘ ist mit Blick auf Schnittstellen zum Heimwerker- und Bastelbedarf als Randsortiment dem Kernsortiment ‚Baumarktar-tikel‘ zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Segmente der Sicherheits- und Haustechnik, aber auch dem Modellbau als Segment des Bastelns und Heimwerkens. Die cima widerspricht hier fachlich der Stellungnahme der Bezirksregierung Münster. Beispielhaft zu nennen ist z.B. die Steuerung von Haustechnik über Tablets. In den kommenden Jahren werden Sicherheits- und Kommunikationssysteme noch viel stärker mit Komponenten des Computerbedarfs verschmelzen. Die empfohlene Verkaufsflä-chenobergrenze von 100 m² sichert ab, dass Gestaltungsspiel-räume für das Angebotsentwicklungen in der Bocholter Innen-stadt, aber auch in übrigen zentralen Versorgungsbereichen ge-wahrt bleiben. Das Sortimentsbündel bleibt deutlich dem Kern-sortiment untergeordnet. Das im Baufachmarkt vorgesehene Sor-timent ist kaum vergleichbar mit dem Sortiment eines Elektro-fachmarktes. Der SATURN Elektrofachmarkt beherbergt im Seg-ment Computerbedarf und Zubehör alleine eine Verkaufsfläche

29 Ein zeitlich befristeter Ausschank von z.B. Glühwein in der Weihnachts-

zeit (z.B. Adventssamstage) oder anderen alkoholischen Getränken z.B. an Weiberfastnacht kann ggf. unter Berücksichtigung des Jugendschut-zes gesondert genehmigt werden

von 640 m². Darüber hinaus sind acht Fachgeschäfte mit Ver-kaufsflächen zwischen 30 m² und 100 m² in Bocholt etabliert. Die Versorgungsfunktion des vorliegenden Angebots in der Stadt Bocholt wird durch die vorgesehene Verkaufsflächendimensionie-rung im projektierten Baufachmarkt von 100 m² nicht gefährdet. Die Fakten sprechen u.E. eine deutliche Sprache, dass durch diese Verkaufsflächendimensionierung das Ziel 5 zum ‚Sachli-chen Teilplan Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP nicht verletzt wird. Die Bewertung seitens der Bezirksregierung im Schreiben an die Stadt Bocholt vom 11.03.2015 bleibt uns unverständlich und wir sehen in dieser sehr strikten Bewertung einen Eingriff in die betrieblichen Gestaltungspotenziale eines Baufachmarktes.

� Die Zulässigkeit von Teppichen auf einer Verkaufsfläche von ma-ximal 50 m² sichert ebenfalls deutlich die relevanten Gestal-tungsspielräume für die Bocholter Innenstadt und die übrigen Hauptzentren im Einzugsbereich ab. Die Verkaufsflächendimensi-onierung bleibt deutlich unter der erforderlichen Verkaufsfläche eines qualitätsorientierten Orientteppichfachgeschäftes.

� Die Verkaufsfläche von maximal 10 m² Verkaufsfläche im Seg-ment ‚Campingartikel‘ sichert in jedem Fall die Gestaltungsspiel-räume für Betriebe in der Innenstadt von Bocholt ab. Mit Blick auf das robuste Qualitätsangebot in der Bocholter City, würde jedoch auch eine Verkaufsflächenobergrenze von 50 m² akzep-tabel sein.

� Die vorgesehene Verkaufsfläche für Aktionsware von 180 m² ist auf das gesamte zentrenrelevante Randsortiment anzurechnen.

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Der Bebauungsplanentwurf SW 41 nennt explizit Saisonware wie Karnevals-, Oster- oder Weihnachtsartikel. Die vorgesehene Ver-kaufsflächendimensionierung ist akzeptabel und hinsichtlich der Absicherung eines nachhaltigen Geschäftsbetriebes erforderlich. Da es sich hierbei in der Regel um niedrigpreisige ‚Schnelldre-her‘ im Discountsegment handelt, ist keine Gefährdung der Ver-sorgungsfunktion zentraler Versorgungsbereiche in Bocholt und den weiteren Städten des Einzugsbereichs zu sehen. Insbesonde-re das qualitätsorientierte Angebot in der Bocholter Innenstadt wird sich deutlich gegenüber dieser Aktionsware behaupten.

Die cima begrüßt die detaillierte Festsetzung der Verkaufsflächen-obergrenzen für die zulässigen zentrenrelevanten Randsortimente. Sie sind konservativ gesetzt, das heißt sie sind so gesetzt, dass die Einschränkung der Versorgungsfunktion der zentralen Versor-gungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden kann und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der zentralen Ver-sorgungsbereiche in Bocholt und im Einzugsbereich umfassend ge-geben sind.

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6 Anhang

6.1 Bestimmung des Marktgebietes und des Nachfragepotenzials

Das Marktgebiet wird auf Basis einer intensiven Wettbewerbsanalyse vor Ort abgegrenzt. Ergänzend werden auch ökonometrische Modellrechnun-gen nach HUFF (siehe nähere Erläuterung im Glossar) berücksichtigt. In der Regel erfolgen Anpassungen gegenüber dem Rechenmodell. Ggf. lie-fern Haushaltsbefragungen und Expertengespräche auch aus vorangegan-genen Gutachten in der Region ergänzende Informationen.

Einflussgrößen für die Berechnung des Marktgebietes sind:

� Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren,

� Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten) zwischen den Wohnorten der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im Einzugsbereich,

� Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an der Kaufkraft,

� Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an Zentralitätsin-dices der verschiedenen Bedarfsbereiche.

Das einzelhandelsrelevante Nachfragepotenzial leitet sich ab aus:

� der Attraktivität der Konkurrenzorte,

� der geographischen Lage der Konkurrenzorte,

� der Einwohnerzahl im Einzugsbereich,

� den Kaufkraftverhältnissen im Einzugsbereich und

� den einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben pro Kopf und Jahr.

Grundlage für die Potenzialberechnung im Einzelhandel sind die jährli-chen Verbrauchsausgaben pro Kopf der Bevölkerung. Hierzu liegen Daten vor, die aus umfangreichem, sekundärstatistischem Material, Eigenerhe-bungen im Rahmen von Standortanalysen und Betriebsberatungen resul-tieren. Keine Berücksichtigung finden dabei die Verbrauchsausgaben für Kraftfahrzeuge, Landmaschinen, Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse. In Abzug gebracht ist der Anteil des Versandhandels und e-commerce an den Verbrauchsausgaben, sodass nur der Pro-Kopf-Verbrauch, der im stationären Einzelhandel realisiert wird, in die Berechnungen eingeht. Je-der Person, vom Baby bis zum Greis, steht entsprechend dieser Ver-brauchsausgaben-Ermittlung pro Jahr ein Betrag in Höhe von

5.668 €

für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung (Vorausberechnung für das Jahr 2014).

Die Nachfragepotenziale in den einzelnen Warengruppen ergeben sich aus dem Produkt der (rein rechnerisch) gebundenen Einwohner und den Pro-Kopf-Verbrauchsausgaben. Diese werden mit den jeweiligen einzel-handelsrelevanten Kaufkraftkennziffern gewichtet.

Die verwendeten Kaufkraftkennziffern wurden von mb research, Nürnberg ermittelt.

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Seite 53

6.2 Erhebung des bestehenden Einzelhandelsan-gebotes und Analyse der örtlichen Situation

Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Bestandsaufnahme aller existie-renden Einzelhandelsbetriebe durchgeführt. Entscheidendes Kriterium für die Erfassung eines Betriebes ist dabei die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Erhebung von einer branchentypischen Geschäftstätigkeit ausgegan-gen werden kann. Die Klassifizierung aller erfassten Betriebe erfolgte nach folgenden Merkmalen:

� Lage des Betriebes (Zentrum, integrierte Lage sowie Peripherie),

� Branche,

� Betriebstyp,

� Verkaufsfläche,

� Sortimentsniveau,

� allgemeiner Zustand des Betriebes.

Die Zuordnung eines Betriebes zu einer Branche orientiert sich grund-sätzlich am Schwerpunkt des angebotenen Sortiments. Handelt es sich um Betriebe mit mehreren Sortimentsbereichen (z.B. Warenhäuser, Ver-brauchermärkte), so wird für die Bestimmung der gesamten Verkaufsflä-che je Branche im betreffenden Untersuchungsort eine Aufspaltung in al-le wesentlichen Warengruppen vorgenommen. Die Klassifizierung der Be-triebstypen orientiert sich an folgenden Kriterien (vgl. auch nachfolgende Seite):

� Bedienungsform,

� Preisniveau,

� Sortimentstiefe und -breite,

� Verkaufsfläche.

Bei der Bestandserhebung erfolgt eine Differenzierung nach 33 Waren-gruppen, die in folgender Abb. 40 dokumentiert sind.

Abb. 29: CIMA-Warengruppen

Periodischer Bedarf

� Lebensmittel

� Reformwaren

� Apotheken

� Drogerie- und Parfümerieartikel

� Sanitätshäuser

� Schnittblumen

� Kioske, Zeitschriften

Persönlicher Bedarf

� Bekleidung

� Wäsche

� Schuhe

� Akustik, Optik

� Schmuck, Uhren

� Koffer, Lederwaren

Medien, Technik

� Bücher

� Bürobedarf, Schreibwaren

� Elektrogeräte, Leuchten

� Unterhaltungselektronik

� Foto

� Bürokommunikation, PC

Spiel, Sport, Hobby

� Sportartikel

� Spielwaren

� Fahrräder

� Musikinstrumente, Sammelhobbies,

Waffen, etc.

Geschenke, Glas, Keramik, Porzellan

� GPK, gehobener Hausrat

Einrichtungsbedarf

� Heimtextilien, Teppiche

� Möbel

� Antiquitäten, Galerien, weiterer Einrich-

tungsbedarf

Baumarktspezifisches Sortiment

� Blumen (Großgebinde, Gartenmarktsor-

timente)

� Zooartikel

� Baumarktspezifisches Sortiment, einfa-

cher Hausrat

� Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten

� Kfz-Zubehör

Quelle: CIMA GmbH. 2009

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6.3 Abgrenzung von Betriebstypen

Wir unterscheiden zwischen den folgenden Betriebstypen:

� Fachgeschäft

Sehr unterschiedliche Verkaufsflächengrößen, branchenspezialisiert, tiefes Sortiment, in der Regel umfangreiche Beratung und Kunden-service.

� Fachmarkt

Großflächiges Fachgeschäft mit breitem und tiefem Sortimentsange-bot, in der Regel viel Selbstbedienung und Vorwahl, häufig knappe Personalbesetzung.

� Supermarkt

Ca. 400 m² bis 1.500 m² Verkaufsfläche, Lebensmittelvollsortiment inklusive Frischfleisch, in der Regel ab 800 m² Verkaufsfläche be-reits zunehmender Non-Food-Anteil.

� Lebensmittel-Discounter

Meist Betriebsgrößen zwischen ca. 300 m² und 800 m² Verkaufs-fläche, ausgewähltes, spezialisiertes Sortiment mit geringer Artikel-zahl, grundsätzlich ohne Bedienungsabteilungen.

� Fachmarktzentrum

Großflächige Konzentration mehrerer Fachmärkte verschiedener Branchen, i.d.R. kombiniert mit einem Verbrauchermarkt und/oder einem Lebensmittel-Discounter, meist zusammen über 8.000 m² VKF, periphere Lage, viele Parkplätze.

� Verbrauchermarkt

Verkaufsfläche ca. 1.500 m² bis 5.000 m², Lebensmittelvollsortiment und mit zunehmender Fläche ansteigender Anteil an Non-Food-Abteilungen (Gebrauchsgüter). Der Begriff SB-Warenhaus wird in der Fachwelt hier synonym verwendet.

� SB-Warenhaus

Verkaufsfläche über 5.000 m², neben einer leistungsfähigen Le-bensmittelabteilung umfangreiche Non-Food-Abteilungen, Standort häufig peripher, großes Angebot an eigenen Kundenparkplätzen.

� Warenhaus

In der Regel Verkaufsflächengröße über 3.000 m², Lebensmittelab-teilung, breites und tiefes Sortiment bei den Non-Food-Abteilungen, in der Regel zentrale Standorte.

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� Kaufhaus

In der Regel Verkaufsflächen über 1.000 m², breites, tiefes Sorti-ment, im Gegensatz zum Warenhaus meist mit bestimmtem Bran-chenschwerpunkt.

� Shopping-Center

Großflächige Konzentration vieler Einzelhandelsfachgeschäfte diver-ser Branchen, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe i.d.R. unter einem Dach, oft ergänzt durch Fachmärkte, Kaufhäuser, Warenhäu-ser und Verbrauchermärkte; großes Angebot an Kundenparkplätzen; i.d.R. zentrale Verwaltung und Gemeinschaftswerbung.

� Mall in einem Shopping-Center

Zentraler, oft hallenartiger, überdachter Raum im Shopping-Center, von dem aus die einzelnen Betriebe zugänglich sind. Hier finden Aktionen und Veranstaltungen statt, Einzelhändler präsentieren ihre Waren in der Mall oft vor dem Geschäft.

6.4 Glossar

Handelszentralität: Relation von Einzelhandelsumsatz zu Nachfrage-volumen bezogen auf eine definierte räumliche Einheit. Die Han-delszentralität wird in Prozent als Messzahl ausgewiesen. Handels-zentralitäten von über 100 signalisieren Kaufkraftzuflüsse. Der Um-satz liegt dann über dem Nachfragevolumen. Handelszentralitäten von unter 100 zeigen per Saldo Kaufkraftabflüsse auf. Der realisier-te Einzelhandelsumsatz liegt unter dem Nachfragevolumen. Han-delszentralitäten werden für Stadtgebiete insgesamt, aber auch für Stadtteile und einzelne Nahversorgungsbereiche ausgewiesen.

Marktdurchdringung Innenstadt: Relation von Einzelhandelsumsatz in der Innenstadt zum Nachfragevolumen im Stadtgebiet. Die Markt-durchdringung beschreibt die Stärke des innerstädtischen Einzel-handels in der Kaufkraftbindung im Stadtgebiet. In den innerstädti-schen Kernsortimenten sollten die Marktdurchdringungskennziffern im Bereich von 100 oder darüber liegen.

Marktabschöpfung: Relation des Einzelhandelsumsatzes einer Stadt/ Gemeinde zum Nachfragevolumen im gesamten Einzugsbereich. Die Marktabschöpfung beschreibt somit den Marktanteil des städtischen Einzelhandels im Einzugsbereich.

Nachfragevolumen: Verfügbares Einkommen für Ausgaben im Einzel-handel. Das Nachfragevolumen berechnet sich aus dem Produkt der warengruppenspezifischen Verbrauchsausgaben je Einwohner und der Einwohnerzahl. Das Ergebnis wird gewichtet mit der einzel-handelsrelevanten Kaufkraftkennziffer der CIMA / BBE in Kooperati-on mit mb research, Nürnberg. Hierdurch werden regionale Ein-kommensunterschiede nachgezeichnet. Die Verbrauchsausgaben im Einzelhandel je Einwohner belaufen sich für 2011 auf 5.506 € je Einwohner.

Potenzialreserve: beschreibt Kaufkraft, die zusätzlich von außerhalb des Einzugsbereichs oder durch zusätzliche Bevölkerungspotenziale im Einzelhandel einer Stadt/ Gemeinde gebunden werden kann. Dies sind Ausgaben von Gästen, Geschäftsreisenden und Touristen

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sowie seltene Einkäufe von Kunden von außerhalb des Einzugsge-bietes. Ebenso fallen Ausgaben von Einwohnern mit Zweitwohnsitz in diese Kategorie. Dies betrifft z.B. im Besonderen Studenten. Die Potenzialreserve wird je nach den städtischen Strukturen, ihrem Aufkommen an Studenten und ihrer Bedeutung als Tourismusdesti-nation mit 2 % bis 8 % des Nachfragevolumens im Einzugsgebiet angesetzt.

HUFF-Modell: Das HUFF-Modell ist ein ökonometrisches Rechenmo-dell zur Ermittlung von Kaufkraftströmen. Es berücksichtigt die At-traktivitäten von Einkaufsorten und Zeitdistanzen zwischen Wohn- und Einkaufsorten. Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Zentren und die Distanzen zwischen Wohn- und Einkaufsorten bestimmen die Sogwirkung (Gravitation) einzelner Einkaufsorte. Im Modell kön-nen auch besondere Barrieren wie Grenzen, topographische Hin-dernisse (Bergrücken, Flüsse) oder landsmannschaftlich geprägte Verhaltensmuster berücksichtigt werden. Eine rein mathematische Betrachtung führt immer nur zu einer Annäherung an die Wirklich-keit. Anpassungen sind aufgrund von Befragungen, Expertengesprä-chen und Standortbewertungen vor Ort vorzunehmen. Entscheidend für das jeweilige Ergebnis sind die Prämissen in Bezug auf das ört-liche Konsumentenverhalten und die jeweilige Attraktivität der Ein-kaufsorte.

Das HUFF-Modell dient nicht nur der Abgrenzung von Einzugsberei-chen, sondern ist als ‚Denkmodell’ auch Ansatz zur Ermittlung von Umsatzverlagerungseffekten bei neu in den Markt eintretenden Mit-bewerbern.

Grundsätzlich sind folgende Prämissen bei der Ermittlung von Um-satzverlagerungseffekten von Bedeutung:

� Gleichartige Betriebskonzepte und Absatzformen stehen intensi-ver im Wettbewerb als unterschiedliche Absatzformenkonzepte. Somit konkurriert ein SB-Warenhaus zunächst unmittelbar mit benachbarten SB-Warenhausstandorten; ein Lebensmitteldiscoun-ter unmittelbar mit benachbarten Lebensmitteldiscountern.

� Große Unterschiede in den Angebotsqualitäten zwischen den geplanten Vorhaben und dem vorhanden Einzelhandelsangebot führen schneller zu einem ‚Rutschbahneffekt’ und somit zu hö-heren Umsatzverlagerungen. Sie sind geringer, wenn der Abstand in den Angebotsqualitäten deutlich geringer ausgeprägt ist.

� Je besser die regionale Verkehrsanbindung des Projektstandor-tes, umso größer ist die Reichweite in die Region. Es bestehen optimale Akquisitionspotenziale.

� Erfolgt eine Projektentwicklung an einem Standort und in einem Segment mit bereits deutlichen Kaufkraftzuflüssen aus dem Um-feld, werden deutlich höhere Umsatzverlagerungen vor Ort gene-riert, als wenn noch von einem Angebotsdefizit auszugehen wä-re.

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� Die prognostizierten Umsatzerwartungen der zu diskutierenden Projektvorhaben fußen auf warengruppen-, betriebstypen- und firmenspezifischen Flächenproduktivitäten. Neben der CIMA GmbH vorliegenden Umsatzdaten wird der aktuelle Stand der Bran-chenberichterstattung berücksichtigt. In die Ausweisung konkreter Planumsätze fließen die konkreten Standortbedingungen und die Attraktivität der Projektentwicklung aus der Kopplung mit ande-ren Absatzformen mit ein.