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7/23/2019 Verweigerung Unterschr01 http://slidepdf.com/reader/full/verweigerung-unterschr01 1/1 Verweigerung der Unterschriftsbeglaubigung Zur Vorlage bei der Hohen Hand im In- und Ausland. Amt: ____________________________________________ Str. Nr. __________________________________________ PLZ. Ort __________________________________________ Verwaltungsangestellte(r) Frau / Herr _______________________________________ Die BRD ist keine Heimat Das Besatzungsstatut der Alliierten ist gültig. AGB Banken Haftung  Verfügungen von Hoher Hand in In- und Ausland. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin (Postsdamer Abkommen vom 2. August 1945) B. Wirtschaftliche Grundsätze 16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfang die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

Verweigerung Unterschr01

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7/23/2019 Verweigerung Unterschr01

http://slidepdf.com/reader/full/verweigerung-unterschr01 1/1

Verweigerung der Unterschriftsbeglaubigung

Zur Vorlage bei der Hohen Hand im In- und Ausland.

Amt: ____________________________________________

Str. Nr. __________________________________________

PLZ. Ort __________________________________________

Verwaltungsangestellte(r)

Frau / Herr _______________________________________

Die BRD ist keine Heimat

Das Besatzungsstatut der Alliierten ist gültig.

AGB Banken

Haftung … Verfügungen von Hoher Hand in In- und Ausland.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin

(Postsdamer Abkommen vom 2. August 1945)

B. Wirtschaftliche Grundsätze

16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat

errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist

in möglichst vollem Umfang die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen.

So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für dieseVerwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung die

dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.