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Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Vortrag für den Dachverband der Pflegeverbände am 27.07.2011
in Augsburg durch den Landschaftspflegeverband Freising
Vorgehensweise und Probleme bei der Renaturierung Gewässer 3. Ordnung
im Landkreis Freising
Abbildung 3: Streckenverlauf der Exkursion mit Exkursionspunk-tenHutgraben mit starken Erosions-schäden
Abbildung 2: Hutgraben während der Umgestal-tung – Anhebung der Gewässersohle mit Kies
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 3: Streckenverlauf der Exkursion mit Exkursionspunkten
1. Hutgraben – ca 2,3 km Läng, Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt, öko-
logischer Ausbau und Hochwasserschutz (2008)
2. Flitzinger Bach – 2,8 km Länge, Förderung nach den Landschaftspflegerichtli-
nien, ökologische Renaturierung (2004)
3. Graben bei Eisenthal – Förderung durch Landschaftspflegerichtlinie (1999)
4. Rudertshauser Graben - Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt, Renatu-
rierung und Hochwasserschutz (2009)
5. Abens - Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt, Renaturierung und Hoch-
wasserschutz (2000)
Exkursionsroute
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
1. Hutgraben
Maßnahmenstatus: - Südlicher Abschnitt: Renaturierung durchgeführt vor 10 Jahren
- Nördlicher Abschnitt: in Ausführung seit 2008
- Für beide Abschnitte wurden zwei getrennte Gewässerentwicklungspläne
erstellt (wichtig für die Förderung)
Lage: Der Hutgraben verläuft westlich der Gemeinde Wolfersdorf. Er ent-
springt bei Heigenhausen und Oberhaindlfing und läuft nach Süden bis ins
Ampertal. Er durchquert zwei Gemeinden (Wolfersdorf und Zolling).
Ausgangs - Problematik: periodisch auftretende Hochwasserspitzen nach
Starkregenereignissen; große Erosionsschäden an den Ufern mit starker
Eintiefung in die Gewässersohle
Historie: Teile des Bachlaufes südlich von Jägersdorf wurden bereits vor
10 Jahren renaturiert. Erosionserscheinungen im Bachbett, die zu Bö-
schungsabbrüchen und schließlich zu einer Gefährdung der nah angren-
zenden Gemeindestraße führten, stellten hier ein so großes Problem dar,
so dass die angrenzende Straße gesperrt werden musste.
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 4 und 5: südlicher Abschnitt Hutgraben Straße mit Erosionsschäden (oben), Sohlschwellen kurz nach dem Einbau (unten) Sicherung durch Querverbauungen Problem: zu wenig Platz seitlich des Gewässers
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Ziele: Hauptziel dieser Renaturierungsmaßnahme war die Sicherung der Straße. Aber
auch die Verbesserung des ökologischen Zustandes war ein wichtiges Planungskrite-
rium.
Zunächst wurde ein Gewässerentwicklungsplan erstellt, dessen ökologische Zielset-
zungen auf Grund der engen Straße jedoch nicht vollkommen berücksichtigt werden
konnten (daher nur 30 % Förderung).
Maßnahmen im südlichen Abschnitt:
• durch Aufweitung der Profile um etwa 2-3 m und Verlegung des Gewässers nach
Osten konnten die Niedrig- bzw. Mittelwasserereignisse in den Bereich der bis-
herigen Böschungsoberkante verlegt werden.
• Sicherung und leichte Anhebung der Sohle mit Hilfe von Grundschwellen (Steine
und Querverbauung mit Gehölzen).
• Sicherung der straßenseitigen Böschung durch Pflanzung bzw. Kombination von
Pflanzung und naturnaher Bauweise
Abbildung 6: Ausgangszustand Hutgraben südlicher Abschnitt
Abbildung 7: Schnitte :Verlegung des Gewässers nach links von der Straße
Abflachung des linken, Anböschung des rechtes Ufers
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Kosten Hutgraben: Der Maßnahmenträger war die Gemeinde Wolfersdorf.
Sie hatte auch den Gewässerentwicklungsplan in Auftrag gegeben.
Die Planung unter der Leitung der Landschaftspflegeverbandes Freising
übernahm das Ingenieurbüro Beckmann.
Die Kosten der Renaturierung betrugen auf einer Länge von etwa 600 m
8 000,- €.
Maßnahmen im nördlichen Abschnitt: Auch der nördliche Teil des
Hutgrabens zwischen Jägersdorf und dem Ursprungsgebiet des Hutgra-
bens konnten ab Sommer 2008 renaturiert werden.
Maßnahmenträger ist die Gemeinde Wolfersdorf. Sie erteilte auch 2006 den
Auftrag zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes – als Grundlage
für die Antragsstellung für die Renaturierungsmaßnahmen beim Wasser-
wirtschaftsamt Freising.
Abbildung 8: Stark eingetieftes Bachbett mit extremen Erosionsschäden vor der Rena-turierung
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 9: Während der Renaturierung: Einbau von Erosionsschutzmatten
Abbildung 10: Nach der Renaturierung: eingewachsene Ufer
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Abbildung 11: Während der Renaturierung: Einbau von Erosions-schutzmatten und Wasserbausteinen
Abbildung 12: Während der Renaturierung: Einbau von Kies, Erosi-onsschutzmatten und Wasserbausteinen
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 13: Während der Renaturierung: Einbau von Kies zur An-hebung der Gewässersohle
Abbildung 14: nach der Renaturierung bildet sich langsam wieder eine Gewässersohle
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Maßnahmenstand und Kosten Hutgraben: Der Maßnahmenträger ist die Gemeinde Wolfersdorf. Die Planung und das
Ausschreibungsverfahren erfolgten unter der Leitung des Landschaftspfle-
geverbandes Freising mit dem Ingenieurbüro Stocker.
Die Kosten der Renaturierung betragen auf einer Länge von etwa
circa 2.300 m 81.000,- €.
Die Gesamtkosten werden zu 60 % vom WWA gefördert.
Die Gemeinden stellten dem Pflegeverband das Geld zur Vorfinanzierung
der Maßnahme zur Verfügung.
Der Pflegeverband organisierte die Fördergelder, die wasserrechtliche Ge-
nehmigung, die Bauüberwachung und Abrechnung uns das Ausschrei-
bungsverfahren.
2. Flitzinger Bach
Lage: Der Flitzinger Bach liegt als Teil eines Bachsystems zwischen Atten-
kirchen und Zolling, im südlichen Bereich der Hallertau.
Problematik: Durch Begradigungen, Verlegungen des Bachbettes und
Verrohrungen kam es zu Eintiefungen der Bachsohle und Ufererosionen.
Diese Probleme waren im Bereich der Verrohrungen besonders stark.
Ziele: Es wurde eine Sanierung des Bachbettes mit einer gleichzeitigen ö-
kologischen Verbesserung der Talaue angestrebt. Die Renaturierung sollte
sich über circa 2 800 m erstrecken.
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Maßnahmen:
• Abwechslungsreiche Gestaltung des Gewässerbettes mit unterschied-
lichen Tiefenverhältnissen
• Sohlbefestigung bzw. Anhebung der Sohle in einigen Teilbereichen
• Pflanzung von Uferschutzgehölzen autochthoner Herkunft
• Ersatz der Verrohrungen durch großzügige Tunnelungen, um die
Durchgängigkeit des Lebensraumes Fließgewässer zu gewährleisten.
Maßnahmenstand und Kosten Flitzinger Bach: Der Maßnahmenträger war der Landschaftspflegeverband Freising
im Auftrag der Gemeinden Attenkirchen und Zolling. Die Planung
erfolgte unter der Leitung Landschaftspflegeverbandes Freising
mit dem Ingenieurbüro Gertberg.
Die Kosten der Renaturierung betrugen auf einer Länge von
circa 2.800 m 128.000,- €.
Die Gesamtkosten wurden zu 70 % aus dem Landschaftspflege-
programm gefördert.
Die Gemeinden stellten dem Pflegeverband das Geld zur Vorfinan-
zierung der Maßnahme zur Verfügung.
Der Pflegeverband organisierte die Fördergelder, die wasserrecht-
liche Genehmigung, die Bauüberwachung und Abrechnung, das
Ausschreibungsverfahren und die Erhöhung der Bausumme nach
einem Hochwasserereignis.
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 15: Flitzinger Bach mit Ufererosion nach Verrohrung einer Überfahrt
Abbildung 16: Nach den Renaturierungsmaßnahmen
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Abbildung 17: Detailplan: Renaturierung des Flitzinger Baches
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Abbildung 18: Baumaßnahmen am Flitzinger Bach 2003 mit einem Schreit-bagger :Einbau einer Sohlschwelle
Abbildung 19: eingewachsene Uferverbauung mit stärkeren Flussbausteinen als Schutz vor Erosion bei Hochwässern
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3. Graben bei Eisenthal
Maßnahmenstatus: Abgeschlossene Landschaftspflegemaßnahme; geför-
dert nach den Landschaftspflegerichtlinien
Lage: Der Graben verlässt den Weiler Eisenthal in östlicher Richtung, ver-
läuft dann Richtung Süden und schließlich in westlicher Richtung entlang
der Straße.
Problematik: Der Graben wurde in seinem gesamten Verlauf durch Begra-
digung technisch überformt. Entlang der Straße fanden sich stellenweise
starke Eintiefungen und der Bach drohte die Straße zu unterspülen. Die an-
grenzenden Acker- und Grünlandflächen wurden im Frühjahr und im Herbst
stellenweise überflutet. Das Hauptaugenmerk bei dieser Maßnahme lag
aber auf ökologischen Gesichtspunkten. Der Graben besaß keinerlei Quali-
täten als Lebensraum mehr. Bei Eisenthal hatten sich jedoch auf den an
den Graben grenzenden Flächen noch wertvolle Hecken- und Feldgehölz-
bestände erhalten, die in der Umgebung einzigartig sind und das Gewässer
vor Einschwemmungen schützen. Daher wurden sie erhalten und in das
Konzept integriert.
Ziele: Das naturschutzfachlich motivierte Hauptziel dieser Maßnahme war
die Schaffung neuer Teillebensräume für Pflanzen- und Tierarten der
Feuchtgebiet. Dafür bildeten auch die Vorgaben des Arten- und Bio-
topschutzprogrammes eine wichtige Grundlage, die eine Renaturierung
des Gewässernetzes in Verbindung mit der Erhöhung der Strukturvielfalt
durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen vorsehen. Außerdem sollte
eine zusätzliche Retentionsfläche in dem Bachtälchen geschaffen werden.
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Maßnahmen:
• Wiederherstellung eines natürlichen Bachlaufes mit Schlingen, sowie
mit Prall- und Gleithang
• Ausschieben von Bodenmulden als Retentionsraum zur Verhinderung
der Überschwemmung angrenzender Flächen, sowie zur Schaffung von
Standorten für Überflutungen
• Bepflanzung der noch offenen Steilkantenbereiche (vorrangig Schlehe)
• Bepflanzung des Grünlandbereiches mit Streuobst
• Biotopvernetzung durch Anbindung der Streuobstwiese an ein westlich
gelegenes Feldgehölz, Pflanzung eines weiteren Feldgehölzes
Maßnahmenstand und Kosten Graben bei Einsenthal: Der Maßnahmenträger war der Landschaftspflegeverband Freising im Auf-
trag der Gemeinden Attenkirchen. Die Planung erfolgte unter der Leitung
Landschaftspflegeverbandes Freising
Die Kosten der Renaturierung betrugen auf einer Länge von circa 1.000 m
5.613,- €, Die Maßnahme wurde aus dem Landschaftspflegeprogramm zu
70 % gefördert. Die restlichen Mittel wurden vom Grundstücksbesitzer
durch Eigenleistung erbracht.
Die Gesamtkosten wurden zu 70 % aus dem Landschaftspflegeprogramm
gefördert.
Der Pflegeverband finanzierte die Maßnahme vor.
Der Pflegeverband organisierte die Fördergelder, die wasserrechtliche Ge-
nehmigung, die Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, die Bau-
überwachung und Abrechnung der Maßnahme.
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 20: Graben mit angrenzenden Äckern ohne Pufferstrei-fen und Prall und Gleitufer; angrenzende wertvolle Feldgehölze, Hecken und Ranken als Erosionsschutz
Abbildung 21: Graben nach der Umgestaltung mit Pufferstreifen und Prall und Gleitufer
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Abbildung 22: Graben nach der Umgestaltung mit Pufferstreifen und Prall und Gleitufer
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
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Abbildung 23: Zweite Teilstrecke der Exkursion Punkt 4: Rudertshauser Graben Punkt 5: Abens
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4. Rudertshauser Graben Maßnahmenstatus: abgeschlossene Landschaftspflegemaßnahme Lage: Der Rudertshauser Graben liegt in der Gemeinde Au in der Hallertau
und fließt in die Abens.
Probleme: Durch eine Begradigung tiefte sich der Graben stark ein, wo-
durch er besonders bei Hochwasser erosionsgefährdet ist. Außerdem feh-
len die typischen Strukturen eines naturnahen Baches wie Ufervegetation
und Strukturvielfalt des Bachbettes, so dass es sich hier um einen stark
verarmten Lebensraum handele.
Ziele: Um insbesondere die Strukturvielfalt im Gewässer zu erhöhen und
die Hochwasserproblematik zu beheben, wurde eine naturnahe Gestaltung
des Bachlaufes mit einer leichten Mäandrierung zur Verminderung der
Fließgeschwindigkeit und zur Verlängerung der Fließstrecke durchgeführt.
Maßnahmen:
• Bachbettverlegung- und Verbreiterung:
Der Aushub aus dem neuen Bachbett wurde zur abschnittsweisen Ver-
füllung des neuen Bachbettes, das ständig Wasser führen soll, ver-
wendet. Das alte Bachbett, das dann auch als neuer Lebensraum für
Amphibien dienen soll, wird nur mehr bei Hochwasser wasserführend
sein.
• Sicherung der Ufer mit Bachsicherungsgewebe, Ansaat und Anpflan-
zung von Erlen, Weiden und Eschen
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Maßnahmenstand und Kosten Rudertshauser Graben: Der Maßnahmenträger war der Landschaftspflegeverband Freising
im Auftrag eines privaten Grundstücksbesitzers. Die Planung er-
folgte durch den Landschaftspflegeverband Freising.
Die Kosten der Renaturierung betrugen auf einer Länge von etwa
circa 250 m 3.618,- €.
Die Maßnahme wurde aus dem Landschaftspflegeprogramm zu 70
% gefördert. Die restlichen Mittel wurden vom Grundstücksbesitzer
durch Eigenleistung erbracht und vom Landschaftspflegeverband
aus Eigenmitteln organisiert.
Der Pflegeverband finanzierte die Maßnahme vor.
Der Pflegeverband organisierte die Fördergelder, die wasserrecht-
liche Genehmigung, die Absprache mit der Unteren Naturschutz-
behörde, die Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme.
Abbildung 24: Planung Rudertshauser Graben
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Abbildung 25: Rudertshauser Graben nach der Umgestaltung
Abbildung 26: renaturierter Rudertshauser Grabens bei Hochwassers
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5. Abens
Maßnahmenstatus: abgeschlossene große Renaturierungsmaßnahme in-
nerhalb der Ortschaft Rudelszhausen
Lage: Der renaturierte Abschnitt der Abens liegt im Ortsrand von Rudelz-
hausen in einem ehemals stark eingeengten Wiesental.
Probleme: Durch die Begradigung des Baches hatte sich seine Fließge-
schwindigkeit deutlich erhöht. Infolge dessen kam es zu Eintiefungen im-
Bachbett. Besonders bei Hochwasserereignissen floss das Wasser unge-
bremst und somit viel zu schnell ab. Auf Grund der verkürzten Fließstrecke
trat es dabei schnell über die Ufer und führte so zu Erosion im Uferbereich.
Durch die Nährstoffbelastung im Oberlauf der Abens waren der Uferbereich
und das Bachteil sehr artenarm.
Abbildung 27: Begradigter Abschnitt der Abens am Ortsrand
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Ziele: Um die Hochwasserproblematik zu lösen wurde zusätzlicher Retenti-
onsraum geschaffen durch eine Verbreiterung des Gewässerquerschnitts
und die Neuanlage von Altwässern.
Mit der Verlängerung der Fließstrecke durch die Wiederherstellung eines
natürlichen Uferverlaufes wurde sowohl eine allgemeine Verringerung der
Fließgeschwindigkeit, als auch eine Verlangsamung und Zurückhaltung der
Hochwässer erreicht.
Für den Zweck einer ökologischen Umgestaltung wurden neue Lebensräu-
me für Pflanzen- und Tierarten der Feuchtgebiete durch die Gestaltung
neuer Fließgewässerstrukturen (Altarme) geschaffen.
Ein weiteres Ziel war die Sicherung der angrenzenden Erholungsflächen
(Festzeltwiese).
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Maßnahmen:
• Neuverlegung und Verbreiterung des Gewässerbettes mit Prall- und
Gleitufern, dabei Verlängerung der Fließstrecke von 240 m auf 275 m
• Anlage von periodisch überschwemmten Bereichen wie Flutmulden
und Gleitufern
• Sicherung der neu angeschütteten Ufer durch Bachbettgewebe und
die Bepflanzung der mit Erlen, Eschen, Weiden; Anlage von 2 Inseln
im neuen Gewässerbett
• Anlage eines periodisch überfluteten Eisstockweihers
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 28: Detailplan: Renaturierung der Abens; Aufweitung des Bachbettes mit Einbau einer Insel
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Abbildung 29: Renaturierung der Abens; Aufweitung des Bachbettes mit Einbau einer Insel
Maßnahmenstand und Kosten Abens: Der Maßnahmenträger war die Gemeinde Rudelzhausen. Die Planung er-
folgte unter der Leitung des Landschaftspflegeverbandes Freising durch
das Ingenieurbüro Werner Gertberg; die Bauüberwachung durch den Inge-
nieur Georg Stocker.
Die Kosten der Renaturierung betrugen auf einer Länge von etwa 275 m
175.000 €. Die Maßnahme wurde vom Wasserwirtschaftsamt zu 60 % ge-
fördert. Die restlichen Mittel wurden von der Gemeinde finanziert.
Die Gemeinde finanzierte die Maßnahme vor.
Der Pflegeverband organisierte die Fördergelder, die wasserrechtliche Ge-
nehmigung, die Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
die Bauüberwachung.
Abbildung 30: Renaturierter Abschnitt der Abens; Aufweitung des Bachbettes; Bepflanzung der Ufer; Schaffung von Prall und Gleitufern
Abbildung 31: Verlauf der Abens in Rudelzhausen
Wasserrahmenrichtlinien Umsetzung Bayerischer Landschaftspflegetag 27.07.2011
Abbildung 32: Detailplan: Verlauf der Abens in Rudelzhausen; Aufnahme der Höhenpunkte