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1 Informationen für Studierende im Studiengang Öffentliche Verwaltung Wintersemester 2017/2018

Vorlage Studiengangsführer ÖV Final - hwr-berlin.de · 3 Sehr geehrte Studierende unseres Fachbereichs 3! Ich heiße Sie als neue Studierende, welche in diesem Semester ein Bachelor-

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Informationen für Studierende

im Studiengang

Öffentliche Verwaltung

Wintersemester 2017/2018

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Herausgegeben von: Dekanat des Fachbereichs 3

Alt-Friedrichfelde 60 10315 Berlin Tel: +49(0)30 30877-2610 Fax: +49(0)30 30877-2619

Nachdruck: mit Quellenhinweis erlaubt, Belegexemplar wird erwartet

Stand: September 2017

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Sehr geehrte Studierende unseres Fachbereichs 3! Ich heiße Sie als neue Studierende, welche in diesem Semester ein Bachelor- oder Master-studium aufnehmen, im Namen des gesamten Fachbereichs herzlich willkommen. Für den allergrößten Teil von Ihnen ist das der erste Berührungspunkt mit der HWR oder auch mit dem Studieren überhaupt. Viele von Ihnen kommen bereits aus Berlin, aber nicht wenige haben ihren Lebensmittelpunkt erst kürzlich nach Berlin verlegt und beginnen somit auch einen neuen privaten Lebensabschnitt. Dazu wünsche ich Ihnen alles Gute und viele wertvol-le Begegnungen und Erfahrungen. Diese Broschüre mit Informationen für Studierende will Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihr Studium sein. Die hier abgedruckten Dokumente und Informationen finden Sie zwar auch alle auf verschiedenen Internetseiten der HWR und des Fachbereichs 3, aber nirgendwo so kompakt in einem Handbuch zusammengefasst wie hier. Bitte verschaffen Sie sich einen groben Überblick über die Inhalte, so dass Sie im Bedarfsfall schnell wissen, wo Sie vertie-fend nachlesen können. Auf viele Ihrer Fragen gibt es hier bereits eine Antwort. Den jeweils aktuellsten Informationsstand kann freilich nur das Internet bieten, etwas Geduld beim Su-chen ist manchmal notwendig. Unser Fachbereich Allgemeine Verwaltung bietet zur Zeit 4 Bachelor- und 2 Masterstudiengänge an, zwei davon in Kooperation mit der HTW Berlin. Rund 1.350 Stu-dierende gehören dem Fachbereich an sowie 25 hauptamtliche Professorinnen/Professoren und Gastdozentinnen/Gastdozenten, 11 Verwaltungsmitarbeiterinnen und dutzende Lehrbe-auftragte. Wir sind ein leicht wachsender Fachbereich, was sich in allen genannten Berei-chen niederschlägt. Dies ist ein Zeichen für die Wichtigkeit von und das Vertrauen in unsere Arbeit. Zugleich dokumentiert es die steigende Nachfrage nach unseren Absolventinnen und Absolventen in verschiedenen beruflichen Bereichen – das kommt letztlich Ihnen zu Gute. Doch zunächst gilt es, diesen Weg zu beginnen und in den nächsten Jahren erfolgreich zu beschreiten. 82% unserer Absolventinnen/Absolventen schließen ihr Studium genau in der Regelstudienzeit ab – ein Beleg dafür, dass dies eine realistische Zielsetzung ist. So wün-sche ich Ihnen für Ihr Studium viel Erfolg, viele neue Einsichten und Perspektiven und neben einiger Anstrengung und Mühe, die Sie bestimmt investieren müssen, hoffentlich auch viel Freude an den Inhalten. Ihr

Prof. Dr. Robert Knappe Dekan des Fachbereichs 3

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Terminplan für das Wintersemester 2017/2018 (1. Oktober 2017 – 31.03.2018) Einführungsveranstaltung Gemeinsame Begrüßung aller Studierenden des FB 3

04.10.2017 Audimax (Haus 1, 1. Etage)

Vorlesungen/Belegungen/Prüfungen Vorlesungsbeginn Vorlesungsende

04.10.2017 03.02.2018

Vorlesungsfrei - Weihnachten 23.12.2017 - 30.12.2017

Prüfungszeitraum 22.01.2018 - 17.02.2018

Wiederholungsprüfungen 26.03.2018 – 06.04.2018

Abgabe Hausarbeiten vier Wochen nach Ausgabe der Themen Abgabe Projektberichte 08.03.2018

Anmeldephase der Online-Belegung 28.09.2017, 10.00 Uhr – 15.10.2017, 24.00 Uhr Abmeldephase der Online-Belegung 16.10.2017, 00.00 Uhr – 17.11.2017, 24.00 Uhr Wichtige Hinweise Mit der Veranstaltungsanmeldung ist – soweit eine Prüfung gem. Prüfungsordnung vorgeschrieben ist – eine Prüfungsanmeldung unmittelbar verbunden. Die Prüfungsform ist direkt mit der Lehrkraft zu vereinbaren (sofern die Prüfungsordnung verschiedene Prüfungsformen zulässt). Ein Rücktritt von der Belegung (Anmeldung) ist gleichzeitig auch ein Prüfungsrücktritt, d. h. eine Prü-fung, die nach der Abmeldung abgelegt wird, kann nicht anerkannt werden. Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studienleistungen Gast- oder Nebenhörerschaft Beurlaubung Anträge auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Sommersemester 2018

bis 15.10.2017 bis 15.10.2017 bis 31.01.2018 bis spätestens 22.02.2018

Rückmeldung zum Sommersemester 2018 (mit Säumnisgebühr 19,94€)

01.12.2017 – 15.01.2018 bis 15.02.2018

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Inhaltsverzeichnis  

I.  Studieren am Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung - Allgemeines ............. 9 

1.  Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens am FB 3 der HWR zur Orientierung für ein gutes Miteinander ................................................................................ 9 

2.  Who is Who .................................................................................................................... 11 

2.1. Hauptamtliche Lehrkräfte mit Lehrgebieten im WS 2017/2018 ....................................... 11 2.2. Lehrbeauftragte ............................................................................................................... 12 2.3. Studiengangs- / Praktikumsverantwortliche und Prüfungsausschussvorsitzende .......... 12 2.4.  Ihre Ansprechpartner/innen in der Hochschulverwaltung ............................................... 14 2.5. Hochschulgremien und Interessenvertretung der Studierenden ..................................... 17 2.5.1  Fachbereichsrat ....................................................................................................... 17 2.5.2  Ausbildungskommission .......................................................................................... 17 2.5.3  Prüfungsausschüsse ................................................................................................ 17 2.5.4  StuPa und AStA ....................................................................................................... 18 

3.  Wie werden die Lehrveranstaltungen organisiert? .................................................... 19 

3.1. Wo sind die Lehrinhalte dokumentiert? ........................................................................... 19 3.2. Wann finden meine Lehrveranstaltungen statt? .............................................................. 19 3.3. Wie belege ich Lehrveranstaltungen? ............................................................................. 20 3.4. Wie komme ich an Vorlesungsunterlagen ....................................................................... 21 

4.  Was muss ich bei Prüfungen beachten? .................................................................... 22 

4.1. Wie melde ich mich zu studienbegleitenden Prüfungen an? .......................................... 22 4.2. Wann finden die semesterbegleitenden Prüfungen statt? .............................................. 22 4.3. Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann? .................................... 23 4.4. Wie erfahre ich meine Note? ........................................................................................... 24 4.5. Wann und wie kann ich eine Prüfung wiederholen? ....................................................... 25 4.6. Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen? .................................................................... 25 

5.  Infoblatt für Studierende zur Orientierung an den Hochschulsystemen am Campus Lichtenberg? ......................................................................................................................... 27 

6.  Studierendenkarte „CampusCard“ .............................................................................. 29 

7.  Zentrale Einrichtungen und Services .......................................................................... 30 

7.1. Hochschulbibliothek ........................................................................................................ 30 7.2. Medien ............................................................................................................................ 30 7.3. Vervielfältigung ................................................................................................................ 30 7.4. Hochschulrechenzentrum ............................................................................................... 31 7.5. Studierendenservice ....................................................................................................... 31 7.6. Studierende mit Familie am Fachbereich ........................................................................ 32 

8.  Wer? Wo? Was? ............................................................................................................ 35 

II.  Informationen zum Studiengang Öffentliche Verwaltung ............................ 41 

III.  Anhänge ............................................................................................................ 43

1. Übersicht über die Modulbeauftragten 2. Modulbeschreibung 3. Studien- und Prüfungsordnung (StO/PrüfO) 4. Praktikumsordnung (PrakO)

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5. Satzung zur Evaluation der Lehre 6. Musterevaluierungsbogen HWR (Lehrerevaluation)  

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I. Studieren am Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung - Allgemei-nes

1. Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens am FB 3 der HWR zur Ori-

entierung für ein gutes Miteinander

(1) Die Studierenden achten auf ein konstruktives Studierverhalten in den Lehrveranstal-

tungen, um möglichst viel fachliche und persönliche Weiterentwicklung aus dem Be-such ziehen zu können. Dazu gehört unter anderem, sich nicht abzulenken zu lassen und ebenfalls andere Studierende nicht abzulenken sowie ein fairer und zuverlässiger Umgang miteinander, auch bei Team- und Projektarbeiten.

(2) Die Lehrenden achten darauf, berechtigte Anfragen und Fachfragen von Studieren-den konstruktiv und zeitnah zu beantworten sowie klare organisatorische Regelungen für die Lehrveranstaltungen zu treffen.

(3) Am Ende von Lehrveranstaltungen wird die Tafel gewischt und die technische Ein-richtung, insbesondere Verkabelungen von PC und Beamer, im ursprünglichen Zu-stand hinterlassen.

(4) Es wird ein wertschätzender Umgang zwischen Lehrenden und Studierenden und un-tereinander gepflegt. Dazu gehört das gegenseitige aufmerksame Zuhören, das sachliche Argumentieren im konstruktiven Ton und das ebensolche Rezipieren, ge-genseitige höfliche Anreden inklusive akademischem Titel in verbaler und schriftlicher Form. Herabsetzende und beleidigende Äußerungen sind tabu.

(5) Lehrveranstaltungen beginnen pünktlich. Alle Beteiligten mühen sich um ein rechtzei-tiges Erscheinen. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, so geschieht ein unauffälliges Betreten des Raumes und Aufsuchen eines nahegelegenen Platzes.

(6) Verzehr von Speisen, persönliche Telefonate / Textnachrichten werden in den Pau-sen und in den Zeiten vor und nach Lehrveranstaltungen getätigt. Während einer lau-fenden Lehrveranstaltung ist beides nicht angemessen.

(7) Elektronische Geräte werden ausschließlich zu Unterrichtszwecken eingesetzt. Um Störungen zu vermeiden, werden alle Geräte während Lehrveranstaltungen ansons-ten in einen Ruhemodus geschaltet. Telefone / Smartphones liegen während der Lehrveranstaltung nicht auf den Tischen. Wer aus unvermeidbaren, persönlichen Gründen erreichbar sein muss (z.B. Eltern, deren Kinder gerade betreut werden), kann eine - diskrete - Ausnahme praktizieren.

(8) Informationen, die öffentlich zugänglich sind, z.B. verschickte Rundmails, Internetsei-ten des Fachbereichs, Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen, Dateien in Moodle etc. werden zunächst sorgfältig recherchiert und gelesen, so dass ggf. un-nötige Anfragen an Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter/innen vermieden werden. Es empfiehlt sich auch, den Kontakt zu den Kommiliton/innen zu pflegen und diese ggf. um Rat zu fragen.

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2. Who is Who

2.1. Hauptamtliche Lehrkräfte mit Lehrgebieten im WS 2017/2018

Name der hauptamtli-chen Lehrkraft

Professur Fachgebiet

Adam Prof. Dr. Berit

Öffentliches Management m. d. Schwerpunkt Controlling u. Finanzma-nagement

Öffentliches Management m. d. Schwerpunkt Controlling u. Fi-nanzmanagement im öffentlichen Sektor

Bautze Prof. Dr. Kristina

Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- u. Ordnungsrecht

Völkerrecht

Busch, Prof. Dr. Dörte

Zivil- und Sozialrecht Bürgerliches Recht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Insolvenz-recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Europarecht, Wirtschaftsverwal-tungsrecht, Umweltrecht, Verfah-rensrecht

Dastig Dr. Martin (Gastdozent)

Öffentliche Betriebswirtschaftsleh-re

Eckebrecht Prof. Dr. Marc

Bürgerliches Recht und Zivilprozess-recht, Zivilrecht- u. Sozialrecht

Bürgerliches Recht, Zivilprozess-recht

Egger de Campo Prof. Dr. Marianne

Allgemeine Soziologie, Organisations-soziologie, empirische Sozialforschung

Soziologie

Elkina Prof. Dr. Margarita

Verwaltungsinformatik Verwaltungsinformatik

Erdmann Prof. Dr. Christian

Öffentliche Finanzwirtschaft m. d. Schwerpunkt Haushaltsrecht

Öffentliche Finanzwirtschaft, Staatliches Haushaltsrecht, Recht d. Selbstverwaltung

Furtak Prof. Dr. Florian

Europäisches Recht u. Politikwissen-schaft m. d. Schwerpunkt Europäische Integration

Öffentliches Recht

Groh Dr. Thomas (Gastdozent)

Öffentliches Recht

Hagelskamp Prof. Dr. Carolin

Sozialwissenschaften m. d. Schwer-punkt Forschungsmethoden

Hohn Prof. Dr. Bettina

Öffentliches Management m. d. Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre

Public u. Nonprofit Management

Klüppel Dr. Vera (Gastdozentin)

Englischsprachige Lehre

Knappe Prof. Dr. Robert

Betriebswirtschaftslehre d. öffentlichen Verwaltung

Public u. Nonprofit-Management m. d. Schwerpunkt Controlling

Kraatz Prof. Dr. Erik

Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer

Lück-Schneider Prof. Dr. Dagmar

Verwaltungsinformatik Datenbanken u. Geschäftspro-zessmanagement

Otter Prof. Dr. Nils

Volkswirtschaftslehre

Pracher Prof. Dr. Christian

Öffentliches Management m. d. Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre

Schneider Dr. Stefan (Gastdozent)

Öffentliche Wirtschaft, Kosten-rechnung/Controlling

Steckmeister Prof. Dr. Gabriele

Politisches System d. Bundesrepublik Deutschland sowie ein verwaltungsbe-zogenes Politikfeld

Politikwissenschaft/Europäische Ethnologie

Tangermann Prof. Dr. Christoph

Öffentliches Recht m. d. Schwerpunkt Staats- u. Europarecht

Rechtswissenschaftliche Grund-lagenfächer

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Tessmann Dr. Jens (Gastdozent)

Verwaltungswissenschaft

Tomerius Prof. Dr. Stephan

Öffentliches Recht m. d. Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliche Grund-lagenfächer

Winkel Prof. Dr. Olaf

Öffentliches Management m. d. Schwerpunkt Verwaltungswissenschaft

Wüstner Prof. Dr. Kerstin

Psychologie

2.2. Lehrbeauftragte

Neben den Professorinnen und Professoren werden Sie in Ihrem Studiengang von Lehrbe-auftragten unterrichtet, die nicht hauptamtlich an der Hochschule tätig sind. Es handelt sich durchweg um Personen, die sich – neben einer einschlägigen akademischen Ausbildung versteht sich – durch eine besondere fachliche Nähe zu einem bestimmten Themengebiet auszeichnen und darin i.d.R. über umfassende berufliche Erfahrung verfügen, die sie an Sie weitergeben möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass solche Dozentinnen und Dozenten Lehraufgaben vor allem aus Freude an der Lehre und um der Reputation willen übernehmen, die mit der Tätigkeit an einer Hochschule verbunden ist. Lehraufträge werden an allen Hochschulen vergleichsweise schlecht bezahlt. Angesichts dieser Rahmenbedingungen hoffen wir, dass Sie das Engage-ment der Lehrbeauftragten genauso hoch einschätzen, wie wir das tun. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass manchen Dozentinnen und Dozenten die nebenberufliche Lehrtätig-keit nur zu Randzeiten oder im Rahmen von Blockveranstaltungen möglich ist.

2.3. Studiengangs- / Praktikumsverantwortliche und Prüfungsausschussvor-sitzende

Studiengangsbeauftragte sind für alle grundlegenden studiengangsbezogenen Angelegen-heiten im Zusammenhang mit Ihrem Studiengang zuständig.

Studiengangsbeauftragte/r für den Studiengang

Wer Erreichbarkeit

Öffentliche Verwaltung (ÖV) Prof. Dr. Tomerius Raum 1.2079 Tel: 30877-2653 [email protected]

Recht/Ius Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Recht öffentliche Verwaltung (RöV)

Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Verwaltungsinformatik (VI) Prof. Dr. Lück-Schneider Raum 1.1047 Tel: 30877-2654 E-Mail [email protected]

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Praktikumsbeauftragte sind für alle studiengangsbezogenen Angelegenheiten im Zusam-menhang mit obligatorischen oder freiwilligen Praktika zuständig. Praktikumsbeauftragte/r für den Studiengang

Wer Erreichbarkeit

Öffentliche Verwaltung (ÖV) Prof. Dr. Tomerius Raum 1.2079 Tel: 30877-2653 [email protected]

Recht/Ius Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Recht öffentliche Verwal-tung (RöV)

Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Verwaltungsinformatik (VI) Prof. Dr. Elkina Raum 1.2078 Tel: 30877-2656 [email protected]

Siehe Kapitel 2.5.3 zu Prüfungsausschüssen

Vorsitzende/r des Prü-fungsausschusses für den Studiengang

Wer Erreichbarkeit

Öffentliche Verwaltung (ÖV) Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Recht/Ius Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Recht öffentliche Verwal-tung (RöV)

Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

Verwaltungsinformatik (VI) Prof. Dr. Eckebrecht Raum 1.1035 Tel: 30877-2657 [email protected]

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2.4. Ihre Ansprechpartner/innen in der Hochschulverwaltung Postanschrift: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin FB 3, Allgemeine Verwaltung Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin Fax: +30-30877-2619 Das Dekanat ist vor allem für die rechtlichen Angelegenheiten des Fachbereichs zuständig. In diesen Bereich fallen insbesondere das Verfassen von den den Fachbereich betreffenden Ordnungen sowie die Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten. Zudem unterstützt das Dekanat die Weiterentwicklung des Fachbereichs. Dekanat des FB 3 Erreichbarkeit Zuständigkeit

Prof. Dr. Knappe, Robert Raum 1.2052

Tel: 30877-2619 [email protected]

Dekan

Prof. Dr. Adam, Berit Raum 1.1039 Tel: 30877-2666 [email protected]

Prodekanin

Prof. Dr. Furtak, Florian Raum 1.1048 Tel: 30877-2668 [email protected]

Studiendekan

Seyffer, Christiane Raum 1.1034 Tel: 30877-2618 [email protected]

Dekanatsassistenz Frauenbeauftragte FB 3

Ringk, Gabriele Raum 1.2051 Tel: 30877-2616 [email protected]

Sekretariat des Dekans

Die Fachbereichs-Geschäftsführung arbeitet in enger Abstimmung mit dem Dekan. Geschäftsführung des FB 3

Erreichbarkeit Zuständigkeit

Kaczinski, Ulrike Raum 1.2060 Tel: 30877-2611 [email protected]

Geschäftsführung

Die Mitarbeiter/innen der Verwaltung sind Anlaufstelle für Studierende und Lehrende des Fachbereichs. Sie geben entsprechend ihrer Zuständigkeit Auskünfte zur Studien- und Prü-fungsorganisation sowie zur Prüfungs- und Praktikumsverwaltung, Noten, Abschluss und sonstigen Fragen, die das Studium betreffen. Die Mitarbeiter/innen sind zudem für die Lehr-planung und Dozentenbetreuung sowie den reibungslosen Ablauf der Lehrveranstaltungen verantwortlich.

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Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes im Besonderen sind Ihre Ansprechpartner/innen bzgl. Anerkennung von Studienleistungen, Notenabgleich, Annahme von Versäumnisanträ-gen, Studienverlaufsberatung, BaföG-Formblatt 5, Geschäftsstelle Prüfungsausschuss, Pla-nung Abschlussprüfungen Bachelor/Master, Erstellung der Abschlussunterlagen etc. Außerhalb der genannten Öffnungszeiten können Sie per Mail oder per Telefon mit den Mit-arbeiter/innen in Kontakt treten. Mitarbeiter/in FB 3 Erreichbarkeit Zuständigkeit /

ggfs. Öffnungszeiten Bund, Daniela Raum 1.2042

Tel: 30877-2622 [email protected] oder [email protected]

Prüfungsamt SG Recht/Ius u. VI Mo, Di, Do 8.00 Uhr – 12.00 Uhr u. Do 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Gardein, Heike Raum 1.2049 Tel: 30877-2614 [email protected]

Studienbetrieb Mo u. Di 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Do 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Goldner, Anja Raum 1.2043 Tel: 30877-2621 [email protected] oder [email protected]

Prüfungsamt SG ÖV Mo, Di, Do 8.00 Uhr – 12.00 Uhr u. Do 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Keibel, Sabine Raum 1.2062 Tel: 30877-2615 Do tel. unter 30877-1316 [email protected]

Gremiensachbearbeitung (FBR u. GK) Mo – Mi anwesend

Lade, Manja Raum 1.2063 Tel: 30877-2612 [email protected]

Lehrplanung / Dozentenbetreuung / Studentische Hilfskräfte

Noack, Ines Raum 1.2044 Tel: 30877-2620 [email protected] oder [email protected]

Prüfungs- u. Praktikantenamt SG RöV, PuMa u. MaNGo Mo, Di, Do 8.00 Uhr – 12.00 Uhr u. Do 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Schierz, Oliver Raum 1.1035 Tel: 30877-2642 [email protected]

Betreuung der juristischen SG Recht/Ius u. RöV

Wendler, Martina Raum 1.2062 Tel: 30877-2613 [email protected]

Praktikantenamt SG ÖV, VI u. Recht/Ius Berufungskommissionen

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Das Büro für Zulassung und Immatrikulation ist zuständig für Beratung und Betreuung von Bewerber/innen, unterstützt bei der Durchführung der Zulassungsverfahren für die grund-ständigen Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge (außer Fernstudiengänge) und der Immatrikulation. Des Weiteren ist es zuständig für Beurlaubungen, Rückmeldungen und Exmatrikulationen der Studierenden. Mitarbeiterin Zulassung u. Immatriku-lation FB 3 - 5

Erreichbarkeit Öffnungszeiten

- Buchstaben A - H Wollenberg, Andrea

Raum 1.2035 Tel: 30877-2541 [email protected] oder [email protected]

Mo, Mi 10.00 Uhr – 13.00 Uhr Do 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

- Buchstaben I - N Schmutzler, Petra

Raum 1.2033 Tel: 30877-2540 [email protected] oder [email protected]

Mo, Mi 10.00 Uhr – 13.00 Uhr Do 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

- Buchstaben O – Z Böhm, Martina

Raum 1.2034 Tel: 30877-2542 [email protected] oder [email protected]

Mo, Mi 10.00 Uhr – 13.00 Uhr Do 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

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2.5. Hochschulgremien und Interessenvertretung der Studierenden Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bildet den Rechtsrahmen für den akademischen Betrieb an Berliner Hochschulen und enthält abschließende Ausführungen zu den Selbst-verwaltungsorganen der Mitglieder der Hochschulen. Unter dem Begriff "Akademische Selbstverwaltung" werden dabei alle gewählten Gremien und Ämter einer Hochschule verstanden, in denen die wesentlichen Entscheidungen zur Fachstruktur der Hochschule, zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung, zur inne-ren Organisation usw. durch die Mitglieder der Hochschule getroffen werden. Für die Vertretung in den Gremien werden für die Mitglieder verschiedene Mitgliedergruppen gebildet: Professorinnen und Professoren Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/ Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung Studierende Studierende haben u.a. die Möglichkeit, als benannte bzw. gewählte Vertreter/innen die Be-lange der Studierenden in folgenden Gremien oder Kommissionen ihres Fachbereiches zu vertreten. 2.5.1 Fachbereichsrat

Ein Fachbereich ist gemäß § 69 BerlHG eine organisatorische Grundeinheit der Hochschule, der für sein Gebiet die Aufgaben der Hochschule übernimmt. Er trägt dafür Sorge, dass die in seinem Gebiet tätigen Personen und Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen können. Fach-bereiche sollen miteinander verwandte Fächer oder fächerübergreifende Bereiche umfassen. Organe des Fachbereichs sind der Fachbereichsrat und die Dekanin oder der Dekan als Sprecherin oder Sprecher des Fachbereichs. Nach § 70 BerlHG gehören dem Fachbereichsrat an den Hochschulen neun Mitglieder an, und zwar fünf Professorinnen oder Professoren, eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter, zwei Studentinnen oder Studenten und eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter. Die Aufgaben des Fachbereichsrats werden in § 71 BerlHG aufgeführt. 2.5.2 Ausbildungskommission

Gemäß § 73 BerlHG setzt der Fachbereichsrat eine Ausbildungskommission ein, in der die Studierenden über die Hälfte der Sitze und Stimmen verfügen. Die Ausbildungskommission berät alle Angelegenheiten des Studiums und der Lehre. Die Beratungsergebnisse haben gegenüber dem Fachbereichsrat empfehlenden Charakter. Die Kommission tagt in der Regel einmal im Jahr. 2.5.3 Prüfungsausschüsse

Dem Prüfungsausschuss für den jeweiligen Studiengang obliegt die Überwachung der Ein-haltung der Prüfungsordnungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, schriftliche Prüfungen einzusehen und bei mündlichen Prüfungen anwesend zu sein. In jedem Prüfungsausschuss arbeiten ein studentisches Mit-glied und ein stellvertretendes studentisches Mitglied mit. Eine Übersicht über die „amtieren-den“ studentischen Vertreter finden sich unter:  http://www.hwr-berlin.de/fb-av/akademische-selbstverwaltung/pruefungsausschuesse/

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2.5.4 StuPa und AStA

Neben diesen für den Fachbereich Allgemeine Verwaltung relevanten Gremien können Sie sich auch fachbereichsübergreifend im AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) oder StuPa (Studierendenparlament) engagieren. Zu den Aufgaben des StuPa gehören insbesondere die Aufstellung und Überwachung des Haushalts der Studierendenschaft sowie die Wahl und Kontrolle des AStA. Der AStA ist als Gremium der studentischen Selbstverwaltung Sprachrohr der gesamten Studierendenschaft einer Hochschule. Er wird vom Studierendenparlament für die Legisla-turperiode eines Jahres gewählt. Aufgabenfelder Der AStA wird dabei immer dann aktiv, wenn Belange der Studierenden berührt sind. Die konkreten Aufgaben des AStA umfassen dabei beispielsweise die Verwaltung der Stu-dierendengelder, die Organisation und Durchführung studentischer Projekte jeglicher Form, die Information von Studierenden bezüglich verschiedener hochschulbezogener Themen, die Kommunikation und Konfliktbehebung zwischen den Studentinnen und Studenten und der Hochschulverwaltung bzw. den Lehrenden und der Fällung von Entscheidungen bei fragli-chen Semesterticketbefreiungsanträgen. Dabei unterstützt und informiert er bei der Besetzung von Gremien und Kommissionen der HWR. Außerdem bietet er verschiedene Serviceleistungen an, wie Beratung und Hilfestel-lung in allen Fragen des Studiums. Alle Mitglieder des AStA (Referenten/Referentinnen) sind Studierende und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Allerdings führen alle Referentinnen und Referenten diese ehrenamtliche Tätigkeit neben dem Studium aus und sind somit auf die Zusammenarbeit mit allen Studierenden angewiesen. Sowohl in Bezug auf Problemerken-nung und Innovation, als auch die tatsächliche Ausführung von Projekten kann der AStA nur mit einer aktiven Studierendenschaft greifbare Erfolge erzielen. Ebenfalls ist der AStA für die angenehmen Seiten des Studiums zuständig. Die Referentin-nen und Referenten organisieren kleine und große kulturelle oder sportliche Veranstaltungen an den verschiedenen Standorten der HWR oder einem anderen geeigneten Ort. Leistungen des AStA Zuschüsse für Projekte, Studienfahrten und Studienabschlussfeiern. Schließfachvergabe (CL), internationaler Studierendenausweis, Beratungsangebote, Semesterticketangelegen-heiten und verschiedene Angebote für die Studierenden in den Bereichen Sport/Kultur/Veranstaltungen, Soziales, Hochschulpolitik usw.

Campus Schöneberg Campus Lichtenberg AStA der HWR Berlin AStA der HWR Berlin Badensche Straße 50-51 Alt – Friedrichsfelde 60 10825 Berlin 10315 Berlin Tel: 30877-1555 Tel: 30877-2590 Raum 121 (Haus B) Raum 003 (Haus 6A) E-Mail: [email protected] Webseite: asta.hwr-berlin.de Facebook: www.facebook.com/astahwrberlin

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3. Wie werden die Lehrveranstaltungen organisiert? 3.1. Wo sind die Lehrinhalte dokumentiert?

Das Lehrprogramm in jedem Studiengang wird durch die Studienordnung festgelegt, die auch die Ausbildungsziele des Studiums regelt. Welche Fächer in welchem Semester auf dem Programm stehen, können Sie dem Studienplan entnehmen. Der Studienplan ist Teil der Studienordnung, die Sie in diesem Kompendium im Anhang finden sowie im Internet auf der HWR-Webseite (Rubrik: Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Studiengänge/…). Welche Inhalte in den einzelnen Lehrveranstaltungen behandelt werden, ist in einer Modul-übersicht und in kurzen Modulbeschreibungen dokumentiert, die ebenfalls Bestandteil der Studienordnung sind. Darüber hinaus existieren detaillierte Modulbeschreibungen, in de-nen für jede Veranstaltung Ziele und inhaltliche Richtlinien formuliert wurden. Sie finden die-se ausführlichen Modulbeschreibungen in FINCA, dem Intranet der HWR am Campus Lich-tenberg. 3.2. Wann finden meine Lehrveranstaltungen statt?

Das Sommersemester umfasst den Zeitraum April bis September, das Wintersemester den Zeitraum Oktober bis März. An Fachhochschulen umfasst die Vorlesungszeit 18 Wochen, von denen die zwei letzten Wochen der Vorlesungszeit und die ersten zwei Wochen der vor-lesungsfreien Zeit als Prüfungszeitraum dienen, in dem aber grundsätzlich auch noch Vorle-sungen abgehalten werden können. Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Anfang April bzw. Anfang Oktober. Die genauen Semestertermine werden von der Hochschulverwaltung bekannt gegeben und auf der Webseite der HWR unter der Rubrik Studium/Studienorganisation/Arbeitsmittel/ Se-mestertermine veröffentlicht. Die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen Weihnach-ten und Neujahr sind vorlesungsfrei. Eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten. In Ausnahmefällen werden Blockveranstaltungen angeboten. Die Fachbereichsverwaltung plant, wann und wo die einzelnen Vorlesungen eines Semes-ters stattfinden. Die Stundenpläne finden Sie auf der HWR-Webseite (Rubrik: Studi-um/Studienorganisation/Arbeitsmittel/ Vorlesungsverzeichnis/Studienpläne Fachbereich All-gemeine Verwaltung). Sie enthalten Angaben zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen, den Dozentinnen und Dozenten, Veranstaltungszeiten und Raumangaben. Diese Stundenpläne sind jeweils auf dem Stand zu Semesterbeginn. Änderungen und Ergänzungen werden in FINCA, dem Intranet der HWR am Campus Lichtenberg, eingepflegt. Dort können Sie sich unter "Mein FINCA" Ihren tagesaktuellen Stundenplan ansehen. Lehrveranstaltungsausfälle oder andere kurzfristige Änderungen werden im Intranet unter "Mein FINCA" angezeigt. Es empfiehlt sich also, dort täglich einen Blick hineinzuwerfen. Da nur die Fachbereichsverwaltung direkten Zugriff auf die Veröffentlichung in FINCA hat, ge-hen manche Dozentinnen und Dozenten auch den direkten Weg und nutzen den E-Mail-Verteiler. Achtung: Wir sind grundsätzlich darum bemüht, auch Ihre „sonstigen Bedürfnisse“ als Stu-dierende bei der Lehrplanung mit im Auge zu behalten (z.B. Job, Familienpflichten, Ehren-amt). Dies ist allerdings angesichts der vielfältigen Anforderungen erfahrungsgemäß nur in begrenztem Rahmen möglich. Sie haben ein Studium gewählt, das von der Form her un-missverständlich als ein Vollzeitstudium ausgewiesen und akkreditiert ist. Die Arbeitsbelas-tung („Workload“) durch Studium und Prüfungen ist konsequent darauf hin kalkuliert.

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Allerdings wissen die meisten noch nicht: Studierende, die ihr Studium aus finanziellen, be-ruflichen, familiären oder sonstigen Gründen in Teilzeit absolvieren möchten, können dies auf Antrag tun. Bitte nutzen Sie ggf. diese offizielle Möglichkeit des Teilzeitstudiums – aber haben Sie auch Verständnis, dass wir für Bestrebungen, individuelle private Zeitprobleme zu unserem Problem zu machen, grundsätzlich kein Verständnis haben. Ihre Ansprechpartner/innen in Sachen Studienplan und - ablauf: Manja Lade HWR, Haus 1, Raum 1.2063 Tel.: 030/30877-2612 E-Mail: [email protected] bei Lehrveranstaltungsausfällen: Manja Lade HWR, Haus 1, Raum 1.2063 Tel.: 030/30877-2612 E-Mail: [email protected] in Sachen Teilzeitstudium: Ines Noack (Prüfungs- und Praktikantenangelegenheiten) HWR, Haus 1, Raum 1.2044 Tel.: 030/30877-2620 E-Mail: [email protected] 3.3. Wie belege ich Lehrveranstaltungen?

Die HWR informiert Sie per Brief über die Modalitäten der Rückmeldung zum folgenden Se-mester. Die Rückmeldefristen können Sie auch in FINCA, dem Intranet der HWR am Cam-pus Lichtenberg, einsehen. Die Anmeldephase der Online-Belegung liegt i. d. R. in den ersten beiden Wochen des Se-mesters. Mit der Belegung der Lehrveranstaltung melden Sie sich zugleich automatisch zur zugehörigen Prüfung in dem laufenden Semester an, die Sie dann auch absolvieren müssen. Ein Rücktritt ist nur bis Anfang/Mitte Mai bzw. November möglich. Die genauen Fristen wer-den zusammen mit allen anderen Semesterterminen auf der Webseite der HWR unter der Rubrik Studium/ Studienorganisation/Arbeitsmittel/Semestertermine veröffentlicht. Die Belegung von Lehrveranstaltungen erfolgt über FINCA. Wie das geht, ist in einer Bro-schüre beschrieben, die Sie zusammen mit Ihrem Immatrikulationsbescheid erhalten haben. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auch unter dem Link: http://www.it.hwr-berlin.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/3_IUK/Finca_Handbuch_Portal_Studierende.pdf Bei der nachstehend beschriebenen Vorgehensweise wird davon ausgegangen, dass Sie in FINCA mit Ihrer persönlichen Kennung eingeloggt sind.

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Kurzanleitung (z. B. für den Studiengang ÖV) Hier zunächst die Modulanmeldung vornehmen. (Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit der Anmeldung zum Modul oder zur Veranstaltung) Aktionsabfolge Modul- und Veranstaltungsanmeldung

‐ Bereich: Anmeldung zu Veranstaltungen ‐ VA-Bereich auswählen (z.B. studienbegleitende Leistungen) ‐ ggf. Fachsemester auswählen (z.B. 1. Fachsemester) oder Pflichtmodule ‐ im Feld des Moduls M-10… anmelden ‐ weiter ‐ ggf. TAN eingeben ‐ abschicken ‐ zurück zur Anmeldung ‐ im Feld der Veranstaltung 10… anmelden ‐ abschicken ‐ weiter ‐ ggf. TAN eingeben ‐ zurück zur Anmeldung

mit den nächsten Modulen genauso verfahren. Ihre Ansprechpartner/innen Manja Lade HWR, Haus 1, Raum 1.2063 Tel.: 030/30877-2612 E-Mail: [email protected] 3.4. Wie komme ich an Vorlesungsunterlagen

Zu Semesterbeginn bekommen Sie von Ihren Dozentinnen und Dozenten i. d. R. eine schrift-liche Übersicht über Termine, den Aufbau der Lehrveranstaltung, die Art des Leistungs-nachweises sowie i. d. R. Literaturhinweise. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden: - allgemeine Empfehlung: Einstellen von Unterlagen in die Lernplattform Moodle: Übersicht

zu meinen Kursen - Kopiervorlage: Organisation der Vervielfältigung und Abrechnung durch die Studierenden - Skript - Versand per E-Mail - Handapparat im Lesesaal der Hochschulbibliothek - Persönliche Webseite der Dozentin/des Dozenten Wir bemühen uns um "Vertriebswege", die schnell und für Sie kostengünstig sind. Bei Ko-piervorlagen ist Ihr Teamgeist gefragt!

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4. Was muss ich bei Prüfungen beachten?

Maßgeblich für die verbindlichen Regelungen zu studienbegleitenden Prüfungen sowie dem Studienabschluss ist die jeweilige Prüfungsordnung für jeden Studiengang. Die für Sie gel-tende Prüfungsordnung finden Sie im Anhang sowie auf der Webseite der HWR (Rubrik: Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Studiengänge/Studiengang/Weitere Informatio-nen/Studiengangsordnungen). Im Folgenden finden Sie zunächst nur allgemeine Hinweise. 4.1. Wie melde ich mich zu studienbegleitenden Prüfungen an?

Sie müssen in jeder Lehrveranstaltung studienbegleitende Leistungsnachweise er-bringen. Die Anmeldung zur Prüfung ist an die Online-Belegung gekoppelt. Indem Sie unter FINCA eine Lehrveranstaltung belegen, melden Sie sich automatisch zur zugehörigen Prüfung an. Achtung: Ihre Anmeldungen sind verbindlich! Die Teilnahme an der Prüfung ist verpflich-tend, sofern kein zulässiger Belegungsrücktritt erfolgt oder ein wichtiger Grund für das Prüfungsversäumnis (§ 13 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung) nachgewiesen wird. Soll-te in einem Modul eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Form des Leistungsnachweises be-stehen, müssen Sie die Einzelheiten hierzu in der betreffenden Lehrveranstaltung mit der oder dem jeweiligen Lehrenden verbindlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin vereinbaren. Eine Abmeldung von der Prüfung ist nur in Verbindung mit einer Abmeldung von dem Kurs während der Abmeldephase der Online-Belegung möglich. Wenn Sie nicht in FINCA gelistet sind, was die Dozentinnen und Dozenten anhand von Anmeldelisten sehen können, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Soweit es sich bei einem Modul nicht ausdrücklich um ein Wahlpflichtangebot handelt, müs-sen Sie sich bei einer Aufteilung Ihrer Jahrgangsgruppe an die vorgesehene Gruppeneintei-lung halten. Dies gilt auch dann, wenn FINCA individuelle Änderungen nicht technisch aus-schließt. Eigenmächtige Gruppenwechsel sind grundsätzlich nicht gestattet. Auf diese Verbindlichkeit müssen wir pochen, um eine überschneidungsfreie Lehrplanung, einen ge-ordneten Lehrbetrieb sowie eine gleichmäßige Verteilung der Studierenden auf die Teilneh-mergruppen zu gewährleisten. In begründeten Ausnahmefällen könnten sich Studierende mit Eltern- oder Pflegepflichten an die für Studienplan und -ablauf verantwortliche Mitarbeiterin der Fachbereichsverwaltung wenden, um eine individuelle Problemlösung zu finden. Ihre Ansprechpartner/innen Manja Lade HWR, Haus 1, Raum 1.2063 Tel.: 030/30877-2612 E-Mail: [email protected] 4.2. Wann finden die semesterbegleitenden Prüfungen statt?

Der vierwöchige Prüfungszeitraum liegt am Ende eines jeden Semesters, wobei Prüfungs-termine nur in Ausnahmefällen in die vierte Woche fallen werden. Die genauen Daten finden Sie auf der Webseite der HWR (Rubrik: Studium/Studienorganisation/ Arbeitsmit-tel/Semestertermine). Die einzelnen Prüfungstermine werden in FINCA für Studieren-de/Prüfungstermine veröffentlicht. Sämtliche Prüfungstermine werden von der für den Studienbetrieb zuständigen Sachbear-beiterin koordiniert und direkt mit den Prüferinnen und Prüfern abgesprochen. Ein Prüfungs-

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termin ist erst dann verbindlich, wenn er von der zuständigen Sachbearbeiterin in FINCA eingetragen wurde. Allerdings kann es im begründeten Einzelfall auch dann noch zu nach-träglichen Terminänderungen kommen. Wir bemühen uns, Ihnen nur einen Leistungsnach-weis pro Tag zuzumuten. Sie müssen aber damit rechnen, dass sich die einzelnen Prüfun-gen nicht gleichmäßig über den Prüfungszeitraum verteilen. Klausuren werden grundsätzlich im Prüfungszeitraum bzw. im Wiederholungsprüfungszeit-raum des jeweiligen Semesters durchgeführt. Von der Terminierung von Klausuren und mündlichen Prüfungen im Prüfungszeitraum kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Lehrveranstaltung in der ersten Semesterhälfte durchgeführt und abgeschlossen wurde. Mündliche Prüfungen werden ebenfalls im Prüfungszeitraum abgenommen. Refera-te können während des gesamten Semesterzeitraums gehalten werden. Für Research Paper/Hausarbeiten gilt in der Regel der Abgabetermin - vier Wochen nach Ausgabe der Themen. Hausarbeiten sind in erster Linie bei den Dozent/innen abzugeben. Nur bei Abwesenheit eines/einer Dozent/in sind Hausarbeiten von den Studierenden im Raum 1.2049 (Studienbetrieb, Heike Gardein) abzugeben. Die Terminkoordination der Klausuren erfolgt zu Beginn des Semesters! Die Prüfungstermine sind in FINCA einsehbar. Die Prüfungslisten können sich die Dozent/innen selbst aus FINCA erstellen. Für zu erbringende mündliche Leistungsnachweise und für Referate liegen im Raum 1.2049 (Studienbetrieb, Frau Gardein) spezielle Vordrucke bereit, die von den Studierenden in eigener Verantwortung ausgefüllt werden und zur Eintragung der Noten dem/der Do-zent/in vorgelegt werden. Ihre Ansprechpartner/innen Heike Gardein HWR, Haus 1, Raum 1.2049 Tel.: 030/30877-2614 E-Mail: [email protected] 4.3. Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?

Bitte beachten Sie dazu unbedingt den § 13 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der HWR Berlin sowie Ihre Bachelor- oder Masterstudien- und Prüfungsordnung: „Die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prü-fungsausschuss bzw. der von ihm beauftragten Stelle der Hochschulverwaltung (Prüfungs-amt) innerhalb von drei Werktagen nach dem Termin für die Prüfung bzw. für die Erbrin-gung der Leistung schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden;… Eigene Prüfungs-unfähigkeit oder Erkrankung eines Kindes sind durch ärztliches Attest glaubhaft zu machen.“ (Auszug aus § 13 Abs. 2 RStud/PrüfO) Bitte legen Sie beim Prüfungsamt immer folgende Unterlagen vor:

- „Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund von Prüfungen1“ - Originalattest

Das Rücktrittsformular finden Sie auf der Homepage der HWR unter: Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung/Service/Online-Service/Downloads/Formulare bzw. in Moodle. Mit einem Fax und/oder einer E-Mail kann die Frist nicht gewahrt werden. Anträge wegen Versäumnis oder Rücktritt sind persönlich oder per Einschreiben im Prüfungsamt einzu-

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reichen, da ansonsten grundsätzlich keine Anerkennung bei Verlust auf dem Postweg mög-lich ist. Nicht vollständig und nicht korrekt ausgefüllte Anträge werden abgelehnt. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere im Wiederholungsfall, kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Ein Rücktritt von der Belegung (Abmeldung) ist gleichzeitig auch ein Prüfungsrücktritt, d. h. eine Prüfung, die nach der Anmeldung abgelegt wird, kann nicht anerkannt werden! Wichtig: Das Prüfungsamt trägt ggf. eine 5,0 in die Prüfungsunterlagen ein, wenn Sie die Prüfung oder den Abgabetermin für eine Hausarbeit unentschuldigt versäumt haben. Wenn Sie also zum Prüfungstermin, obwohl Sie angemeldet sind, nicht erscheinen, müssen Sie die Gründe beim Prüfungsamt schriftlich nachweisen innerhalb der drei Werktage (alle Wochen-tage außer Sonn- und Feiertage). Der häufigste Grund für das Versäumen von Prüfungen ist Krankheit. In diesem Fall müssen Sie beim Prüfungsamt innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest vorlegen. Hinweis! Um Missverständnisse zu vermeiden, legen Sie bitte eine Kopie der Krankschrei-bung in die Hausarbeit/Research Paper, damit auch Ihre Dozent/innen über den Grund der verspäteten Abgabe informiert sind bzw. informieren Sie sie entsprechend. Ihre Ansprechpartner/innen Prüfungs- und Praktikantenangelegenheiten HWR, Haus 1, Raum 1.2042-44 Tel.: 030/30877-2620/21/22 E-Mail: [email protected] 4.4. Wie erfahre ich meine Note?

Sie können Ihre Noten direkt über "Mein FINCA" einsehen, sobald sie erfasst und zur Veröf-fentlichung freigegeben sind. Auch wenn Ihnen die Frage, wann denn eine Klausur korrigiert ist, auf den Nägeln brennt, können Ihnen die Prüfer/innen diese Frage unmittelbar nach der Klausur i. d. R. nicht genau beantworten. Bitte machen Sie sich bewusst, dass manche Pro-fessorinnen und Professoren einen Berg von bis zu 200 Prüfungsarbeiten zu bewältigen ha-ben und das akademische Dasein auch noch aus zahlreichen anderen Pflichten besteht. Verschonen Sie sie also bitte und fragen Sie in der vorlesungsfreien Zeit auch nicht nach dem Sachstand, Ihrem Ergebnis oder den Terminen für die Wiederholungsprüfung. Aber es gibt auch für die Dozentinnen und Dozenten bestimmte Spielregeln. Sie sind näm-lich gehalten, über FINCA bis spätestens Anfang März bzw. September die Prüfungsergeb-nisse zu melden. Klausuren müssen vier Wochen nach dem Prüfungsdatum korrigiert und benotet sein. Falls diese Frist im Einzelfall einmal ohne entsprechende proaktive Information und Begründung deutlich überschritten wird, dann wenden Sie sich bitte an die für die Prü-fungskoordination zuständige Sachbearbeiterin. Sie wird dann mit dem betreffenden Prü-fer/der Prüferin Kontakt aufnehmen. Bewertung von Leistungsnachweisen Klausuren vier Wochen nach Klausurtermin Hausarbeiten vier Wochen nach Abgabe Die Prüfer geben Ihnen insbesondere bei Referaten/Präsentationen und Research Paper auf Wunsch (= „Holschuld“) gern ein Feedback zu Ihrer Leistung. Die Möglichkeit der Klausur-

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einsicht ist zumindest bei den Professorinnen und Professoren Standard, d. h. Sie können sich Ihre Klausur zu den üblichen Sprechzeiten oder zu einem besonders angekündigten Termin ansehen und ggf. nachfragen. Bei den Lehrbeauftragten kann eine Einsichtnahme in Absprache mit diesen auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Klausuren und Hausarbeiten werden jedoch i.d.R. nicht an die Studierenden herausgegeben. Ihre Ansprechpartner/innen Prüfungs- und Praktikantenangelegenheiten HWR, Haus 1, Raum 1.2042-44 Tel.: 030/30877-2620/21/22 E-Mail: [email protected] oder Studienbetrieb Heike Gardein HWR, Haus 1, Raum 1.2049 Tel.: 030/30877-2614 E-Mail: [email protected] 4.5. Wann und wie kann ich eine Prüfung wiederholen?

Wenn Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden bzw. den Leistungsnachweis nicht erbracht haben, können Sie die Prüfung wiederholen. Wenn Sie zu einer Prüfung nicht angetreten oder durchgefallen sind, sind Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet, d. h. es ist keine Bestätigung über FINCA nötig – und Sie müssen zur Wiederholungsprüfung antreten. Wiederholungsprüfungen werden im dafür vorgesehenen Zeitraum des folgenden Semes-ters abgenommen. Der Nachprüfungszeitraum beginnt i. d. R. eine Woche vor Vorlesungs-beginn und schließt zum Ende der ersten Vorlesungswoche. Die Termine werden von der Fachbereichsverwaltung bekanntgegeben. Sie finden sie auf der HWR-Webseite Rubrik: Studium/Studienorganisation/Arbeitsmittel/Semestertermine). Wenn die Wiederholungsprü-fung in einer Hausarbeit o.ä. besteht, wird Ihr Prüfer oder Ihre Prüferin spätestens in diesem Zeitraum ein Thema stellen, das Sie innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe des The-mas bearbeiten müssen. Wurde eine Prüfung im Wiederholungszeitraum auch nicht bestanden oder durch Krankheit entschuldigt, müssen Sie sich im Anmeldezeitraum (s. Semestertermine) des Folgesemes-ters über Frau Lade, E-Mail: [email protected] anmelden lassen. Ihre Ansprechpartner/innen Studienbetrieb Heike Gardein HWR, Haus 1, Raum 1.2049 Tel.: 030/30877-2614 E-Mail: [email protected] 4.6. Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen? Die Wiederholung einer Prüfung, die Sie bereits bestanden haben, ist nicht zulässig, auch wenn Sie meinen, dass Sie Ihre Note noch verbessern könnten. Anerkannte Versäumnisse zählen nicht als Prüfungsversuch. Wenn Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden bzw. bei der Prüfung unent-schuldigt gefehlt haben, haben Sie maximal zwei Wiederholungsmöglichkeiten. Die erste Wiederholungsmöglichkeit gibt es im regulären Wiederholungsprüfungszeitraum. Falls erfor-

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derlich, ist ein zweiter Wiederholungsversuch zulässig und verpflichtend, wenn zu der regulär angeboten Lehrveranstaltung nächstmalig eine Prüfung stattfindet. Bitte beachten Sie, dass diese Lehrveranstaltung und die entsprechende Prüfung dann auch von einem/einer anderen Lehrenden angeboten werden kann. In jedem Fall müssen Sie die Prüfung bei der nächsten angebotenen Möglichkeit absolvieren, d.h. i.d.R. im Nachprüfungszeitraum, spätestens aber innerhalb der folgenden zwei Semester. Bitte beachten Sie zu Möglichkeiten der Verlänge-rung dieser Wiederholbarkeitsfrist entspr. der gültigen Prüfungsordnung. Wichtig: Ihre Modulnoten entscheiden darüber, ob Sie Ihr Studium fortsetzen können oder nicht. Wenn Sie alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft und die betreffende Modul-prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie exmatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie den Studiengang nur dann erfolgreich abschließen können, wenn Sie sämtliche Modulprü-fungen mindestens mit der Note 4,0 bestehen. Ihre Ansprechpartner/innen Prüfungs- und Praktikantenangelegenheiten HWR, Haus 1, Raum 1.2042-44 Tel.: 030/30877-2620/21/22 E-Mail: [email protected]

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5. Infoblatt für Studierende zur Orientierung an den Hochschulsystemen am Campus Lichtenberg?

Persönliche Kennung Mit Studienbeginn erhalten alle Studierenden eine Initialkennung, die für sämtliche elektroni-sche Systeme der HWR am Campus Lichtenberg (Fachbereiche 2-5/ FSI) gilt. Open Xchange E-Mail-System für Studierende Jeder Studierende erhält mit der Immatrikulation eine eigene E-Mail-Adresse mit Webzugriff (OpenXchange) in der Domäne @stud.hwr-berlin.de. Sie erhalten über dieses Postfach In-formationen der Hochschule und können dieses für die Kommunikation während des Studi-ums nutzen. Für den Umgang mit der hochschuleigenen E-Mailadresse wurde eine Ordnung erlassen, die die Nutzung des Mediums E-Mail an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) Berlin regelt. http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/Mitteilungsblaetter/2014/Mitt2014_32.pdf Zugang: https://webmail.stud.hwr-berlin.de/appsuite oder über http://www.hwr-berlin.de Schnellzugriff Der Abruf von E-Mails via imap/smtp für die Verwendung von MS Outlook oder Mozilla Thunderbird ist dokumentiert unter http://www.it.hwr-berlin.de/de/anleitungen/e-mail/. Moodle Lernmanagementsystem Moodle ist das zentrale Lernmanagementsystem der HWR Berlin und bietet Ihnen die Mög-lichkeit, online in Kursräumen mit den Studierenden zusammen zu arbeiten. Dort können Sie Lerninhalte der Dozenten herunterladen und Kommunikations-, Kooperations- und Prü-fungswerkzeuge verwenden. Zugang: http://moodle.hwr-berlin.de/ oder über http://elearning.hwr-berlin.de FINCA Campusmanagementsystem FINCA ist die virtuelle Serviceplattform der HWR Berlin zur Organisation Ihres Studiums an den Fachbereichen 3-5 sowie für das Fernstudieninstitut. Hier nehmen Sie die Kursbelegung vor und können Noten einsehen. Zugang: https://finca.hwr-berlin.de oder über http://www.hwr-berlin.de Schnellzugriff Finca Service E-Mail: [email protected] Speicherplatz Die HWR Berlin bietet Ihnen die Möglichkeit, Daten sicher im Netz der Hochschule zu spei-chern. Das zu jeder Benutzerkennung gehörende Homeverzeichnis ist über die Computer-pools und WLAN erreichbar. Zugriff: \\student.hwr-berlin.de\home\benutzername Campus W-LAN Eduroam Sie können das W-LAN Netz „eduroam“ für den Internetzugang nutzen. Melden Sie sich da-zu mit Ihrer [email protected] und Ihrem Passwort an. Anleitungen zum Einrichten der W-LAN Verbindung auf verschiede-nen Betriebssystemen finden Sie hier: http://www.it.hwr-berlin.de/de/anleitungen/wlan/

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Eduroam ist eine europäische Initiative, die es den Nutzern ermöglicht, nicht nur an der ei-gene Hochschule W-LAN zu benutzen, sondern auch an allen anderen teilnehmenden Hochschulen. Bibliothek Katalog und Online-Dienste Sie können die Freihandbibliothek nutzen und auf einen umfangreichen Bestand von Online-Datenbanken zugreifen. http://www.hwr-berlin.de/service/bibliothek/ Passwortänderung Alle Systeme verwenden die gleiche Passwortverwaltung. Sie können das Passwort zentral über den Windows-Dialog „Kennwort ändern“ (Strg+Alt-Entf) ändern oder die Änderungs-funktion im OpenXchange nutzen. Ausnahme: Bibliothek. Bitte ändern Sie das Passwort direkt im OPAC Benutzerkonto. Kontakt & Helpdesk Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie an die studentischen Mitarbeiter des IT-Teams wenden. http://www.it.hwr-berlin.de/de/anleitungen/ Hotline Tel: +49 (0)30 30877-2525 E-Mail: [email protected] Sprech- und Öffnungszeiten: http://www.it.hwr-berlin.de/de/helpdesk/ E-Learning Service Tel.: +49 (0)30 30877-2534 E-Mail: [email protected]

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6. Studierendenkarte „CampusCard“

Die HWR Berlin CampusCard ist eine multifunktionale Karte im Kreditkartenformat und ver-eint folgende Funktionen:

- Studierendenausweis - VBB Semesterticket (bei berechtigten Studiengruppen) - Mensakarte mit Bezahlfunktion - Bibliotheksausweis für die HWR Bibliothek

Die Ausstellung der HWR Berlin CampusCard erfolgt einmalig personalisiert über einen QR Code an einem Kartenausgabeautomaten, den es an jedem Campus gibt. Die Rückseite der Karte wird mit der aktuellen Semestergültigkeit versehen. Dazu muss die Studierendenkarte nach jeder Rückmeldung für das Folgesemester am Kartenaktualisierungsautomaten von Ihnen validiert werden. Den für die Ausgabe notwendigen QR Code finden Sie in FINCA unter dem Menüpunkt Do-kumente. Bitte drucken Sie sich das Schreiben mit dem QR Code aus oder halten Sie den QR Code auf dem Smartphone bereit. Nach der Kartenerstellung gehen Sie bitte zum Kar-tenaktualisierungsautomaten um Ihre Karte mit der aktuellen Semestergültigkeit zu verse-hen. Sie können die CampusCard bereits vor Semesterstart erstellen, sofern Sie vollständig im-matrikuliert und alle Gebühren verbucht sind. Zum Semesterstart Anfang Oktober müssen Sie mit längeren Wartezeiten vor dem Automaten rechnen. Der Verlust der CampusCard ist umgehend beim zuständigen Immatrikulationsbüro zu mel-den. Nach der Zahlung einer Verwaltungsgebühr wird ein neuer QR Code für die Ersatzaus-stellung bereitgestellt. Weitere Informationen inklusive einer ausführlichen FAQ Liste finden Sie unter http://campuscard.hwr-berlin.de.  

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7. Zentrale Einrichtungen und Services

7.1. Hochschulbibliothek

Als Studierende/r steht Ihnen die Bibliothek der HWR an beiden Standorten offen. Nutzen Sie auch die Bibliotheken der anderen Berliner Hochschulen, öffentliche Bibliotheken und Spezialbibliotheken wie die Senatsbibliothek und die Bibliothek des Maecenata-Instituts. An der HWR dient Ihr Studierendenausweis (Campus Card) gleichzeitig als Bibliotheksaus-weis. Auf die Kataloge der Hochschulbibliotheken können Sie online über die Webseite der HWR zugreifen (Rubrik: Service/Bibliothek/Campus Lichtenberg bzw. Service/Bibliothek). Anschaf-fungsvorschläge nehmen die Bibliotheken gerne entgegen. 7.2. Medien

Tafeln, Overhead-Projektoren und Flip Charts gehören zur Standardausstattung der Semi-narräume an der HWR. In den meisten Räumen sind fest installierte PCs und Beamer vor-handen; in einigen wenigen Räumen ist zudem ein Smartboard installiert. Mit ihrer persönli-chen Kennung können Sie sich an den PCs anmelden und meist auch das Internet nutzen. Wenn Sie gern kurzfristig bestimmte Medien einsetzen möchten, sprechen Sie bitte die Mit-arbeiterInnen der Ausleihe in der Bibliothek an. Hier können Sie audiovisuelle Medien (Flip Chart-Bögen, Laptop, Beamer, Lautsprecher, Moderatorenkoffer etc.) bestellen und auslei-hen. Darüber hinaus können Sie Seminarräume buchen, die mit Kameras, Videogeräten etc. ausgestattet sind. Bitte reservieren Sie entsprechenden Bedarf möglichst vorab per Mail. Ihre Ansprechpartner/Innen Ausleihe HWR Campus Lichtenberg HWR, Raum 6 B 171 / 172 Tel.: 030/30877-2582 (zentrale Bibliothekshotline) E-Mail: [email protected] http://www.hwr-berlin.de/service/bibliothek/campus-lichtenberg/basics/ansprechpartner/ 7.3. Vervielfältigung

Die Vervielfältigung und Poststelle befindet sich im Haus 1, im Raum 1.0070. Sie können dort Kopieraufträge bearbeiten lassen. Die Vervielfältigungsstelle nimmt auch (zu bezahlen-de) Druckaufträge per Mail entgegen. Weitere Kopiermöglichkeiten stehen in den Räumen der Hochschulbibliothek sowie neben den PC-Räumen zur Verfügung. Die Kopiergeräte arbeiten mit Münzen oder Kopierkarten, die Sie an den entsprechenden Automaten neben der Bibliothek erhalten. Ihr Ansprechpartner Udo Piechaczek / Fabian Rauchholz HWR, Haus 1, Raum 1.0070 Tel.: 030/30877-2516 / -2517 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Mo bis Do: 07.30 Uhr - 14.45 Uhr Fr: 07.30 Uhr - 12.45 Uhr

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7.4. Hochschulrechenzentrum

Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bietet Lehrenden, Studierenden und der Hochschul-verwaltung Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik an. Auf der Webseite der HWR (Rubrik: Service/Rechenzentrum/Campus Lichten-berg/Studienservices/Hochschulrechenzentrum) finden Sie Informationen zum Serviceange-bot, wichtige Informationen zu allen Systemen und zahlreiche Benutzeranleitungen. Ihr Ansprechpartner Hochschulrechenzentrum (HRZ) HWR, Haus 1, 2. OG Tel.: 030/30877-2525 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Mo bis Do: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr Fr: 09.00 Uhr - 14.00 Uhr 7.5. Studierendenservice

Der Studierendenservice der HWR Berlin bietet Ihnen vielfältige Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsangebote. Allgemeine Studienberatung Studienfachwahl und berufliche Perspektiven – Schwierigkeiten im Studienverlauf und bei Prüfungen – Übergang vom Bachelor zum Master – Neuorientierung und Studienabbruch – Studienfinanzierung Psychologische Beratung Beratung bei Motivations- und Orientierungsschwierigkeiten – Prüfungs- und Redeängsten – Lern- und Arbeitsschwierigkeiten – Stress, persönlichen Krisen, Trauer – psychischen Er-krankungen Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen Information und Beratung zu Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen – Nachteil-sausgleich – Barrierefreiheit – Integrationshilfen und mehr Familienbüro Angebote und Beratung für Studierende mit Familienaufgaben zu Studienorganisation – In-formationsveranstaltungen – flexible Kinderbetreuung – Familienräume Studium mit Berufserfahrung Angebote und Beratung zu Studienorganisation – Vernetzungstreffen – Tutorien für Mathe-matik Career Service Angebote und Beratung zu Qualifizierung – berufliche Orientierung – Bewerbung – Berufs-einstieg – Online-Stellenmarkt mit News und Events in Moodle Deutschlandstipendium Time for Talents – Stipendien für Studierende mit herausragenden Leistungen und ehren-amtlichem Engagement

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Studierendenförderung Beratung zu Fördermöglichkeiten wie dem HWR Talente-Programm Alumni Networking für alle Absolventinnen und Absolventen Studium Generale Kurse und geblockte Seminare für alle Studierenden zu den Themenbereichen Wirtschaft, Soziologie, Recht, Geschichte, Kultur, Sprache, Philosophie, Ethik, Schlüsselqualifikationen und erfolgreiches Studieren. Cross Cultural Mentoring (CCM) Das Programm fördert den Austausch zwischen praxiserfahrenen Professionals aus Wirt-schaft, Wissenschaft und Gesellschaft (Mentor/innen) und Studierenden der HWR Berlin (Mentees). Mehr unter: http://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/verwaltung/zentralreferate/studierendenservice/  

7.6. Studierende mit Familie am Fachbereich

Sie stehen vor der Herausforderung, Studium und Familie zu vereinbaren, weil Sie Kinder haben, schwanger sind oder Angehörige pflegen? Das Familienbüro unterstützt Sie bei Fra-gen und auftretenden Schwierigkeiten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail oder telefonisch an das Familienbüro wenden oder einen persönlichen Beratungstermin vereinba-ren. Ihre Ansprechpartner/innen: Sonja Janositz Campus Lichtenberg, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 6 A, Raum 005 Campus Schöneberg, Badensche Str. 52, Haus A, Raum 3.07 Tel.: 030/30877-1434 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwr-berlin.de/familienbuero Informationsveranstaltung „Studieren mit Kindern an der HWR Berlin“ In Kooperation mit der Sozialberatung des studierendenWERKs BERLIN bietet das Famili-enbüro regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Studieren mit Kindern an. Bitte infor-mieren Sie sich beim Familienbüro über die aktuellen Termine. Familienraum: Haus 1, Raum 1.0083 Für die selbstorganisierte Kinderbetreuung und zum Ausruhen für Schwangere steht der Familienraum zur Verfügung. Der Raum ist mit einer Couch, einem Kinderbett, Wickel- und Stillmöglichkeiten, einem Kühlschrank, einem Babykostwärmer und diversen Spielsachen ausgestattet. Aus Sicherheitsgründen ist der Raum bei Nichtnutzung verschlossen. Den Transponder erhalten Betreuende und Schwangere gegen Vorlage ihres Studierendenaus-weises in der Pförtnerei (Haus 3). Die Zweckentfremdung des Raumes ist nicht gestattet. Flexible Kinderbetreuung Zur Absicherung von Notsituationen oder als verkürzte Regelbetreuung für die Dauer eines Semesters bietet das Familienbüro eine flexible Kinderbetreuung an. Dafür kooperiert die Hochschule mit dem anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe „Die Kinderwelt GmbH". Es werden Kinder im Alter von 8 Wochen bis 12 Jahren betreut. Weitere Informatio-nen und das Antragsformular finden Sie unter www.hwr-berlin.de/flexible-kinderbetreuung

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Regelungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben In den hochschulinternen Ordnungen sind diverse Familien unterstützende Regelungen ver-ankert, die für die meisten Studiengänge an der HWR Berlin gelten. In der Studierendenordnung ist festgelegt, dass

‐ für Studierende mit Familienaufgaben erweiterte Beurlaubungsregelungen gelten; ‐ Personen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen ihr Studium nicht antreten konnten,

im folgenden Zulassungsverfahren bevorzugt einen Studienplatz erhalten und ‐ ein Teilzeitstudium in Vollzeitstudiengängen möglich sein kann

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung besagt, dass

‐ familiäre Gründe als triftige Gründe für das Versäumnis oder den Rücktritt von Prü-fungen anerkannt werden,

‐ aufgrund familiärer Verpflichtungen die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten ver-längert werden kann,

‐ eine Beantragung von Nachteilsausgleichen aufgrund familiärer Verpflichtungen mög-lich ist,

‐ Fristen gemäß den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in Anspruch genom-men werden können und diese studienrelevante Fristen entsprechend unterbrechen.

In den Ordnungen Ihres Studiengangs sind ggf. detaillierte Regelungen (z. B. zur max. Dau-er einer Verlängerung) festgeschrieben. Beurlaubungsregelungen Eltern und Schwangere können bis zu sechs Semester als Urlaubssemester beanspruchen. Die Urlaubssemester müssen nicht zeitlich aufeinander folgen. Aufgrund von Schwanger-schaft kann bereits im ersten Semester ein Urlaubssemester beantragt werden. Während der Beurlaubung können Studierende mit Kindern auf Antrag Lehrveranstaltungen an der HWR Berlin belegen sowie Prüfungsleistungen ablegen oder Leistungsnachweise erbringen, wenn der zuständige Prüfungsausschuss dies bewilligt. Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Auszeit vom Studium sollten Sie die Auswirkungen auf Ihre konkrete Lebenssituation prüfen. Das Familienbüro berät Sie hierzu gern. Praktikum Studierende mit Familienaufgaben können das Praktikum auf Antrag in Teilzeit absolvieren. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich in der Regel die Dauer des Praktikums entspre-chend der Verkürzung der Arbeitszeit.

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8. Wer? Wo? Was?

Anschrift der Hochschule Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin Tel: 30877 – Apparatnummer Internet: www.hwr-berlin.de, www.hwr-berlin.de/fachbereich-allgemeine-verwaltung/

BAföG Für die Studienförderung der Studierenden der HWR Berlin ist das Studentenwerk Berlin zuständig: Studentenwerk Berlin Amt für Ausbildungsförderung Behrenstraße 40/41 10117 Berlin (Mitte) Tel: 93939-70 Fax: 93939-887279 Persönliche Beratungszeiten Di 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr Do 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Die Antragsformulare können dort von Mo bis Fr 07.00 – 18.00 Uhr abgeholt oder unter www.studentenwerk-berlin.de heruntergeladen werden. ACHTUNG: Der Antrag auf BAföG sollte möglichst im 1. Studienmonat gestellt werden, da erst ab Antragstellung eine Förderung stattfinden kann. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Sollte es Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Einreichung der vollständigen Unterlagen ge-ben, kann zur Fristwahrung

‐ ein formloser Antrag gestellt oder ‐ das Antragsformblatt mit dem Hinweis auf baldiges Nachreichen der fehlenden Unter-

lagen eingesendet werden. Formblatt 2: Immatrikulationsamt Formblatt 5: Prüfungsamt Möglichkeiten der Erlangung eines Stipendiums sind über die HWR-Internetseite unter Aktu-elles/Stellenmarkt und Stipendien zu erfahren.

Bibliothek Die HWR Berlin, Campus Lichtenberg, besitzt im Haus 6B eine eigene Bibliothek, die den Studierenden kostenlos zur Verfügung steht. In der Bibliothek stehen auch Kopierer zur Ver-fügung. Öffnungszeiten Mo 09.00 Uhr – 20.00 Uhr Di bis Do 09.00 Uhr – 19.00 Uhr Fr 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Sa 12.00 Uhr – 14.00 Uhr Tel: 30877-2582

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Beachten Sie bitte die eingeschränkten Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit (http://www.hwr-berlin.de/service/bibliothek/campus-lichtenberg/).

Campus Card Die HWR Berlin CampusCard ist eine multifunktionale Karte im Kreditkartenformat und ver-eint folgende Funktionen:

- Studierendenausweis - VBB Semesterticket (bei berechtigten Studiengruppen) - Mensakarte mit Bezahlfunktion - Bibliotheksausweis für die HWR Bibliothek

Coffee-Bar des Studentenwerks Die Coffee-Bar befindet sich im Haus 1, 1. Etage, vor dem Eingang zum Audimax. Öffnungszeiten (im laufenden Semester) Mo bis Do 08.00 Uhr - 16.30 Uhr Fr 08.00 Uhr - 15.30 Uhr Öffnungszeiten (in den Semesterferien) Mo bis Fr 08.00 Uhr - 15.00 Uhr

Computer Allen Studierenden stehen in den IT-Hörsälen Haus 6A, Räume 125 und 127 unentgeltlich PCs mit Zugang zum Intranet und Internet zur Verfügung, die außerhalb der Unterrichtszei-ten auch für die Anfertigung von Hausarbeiten genutzt werden können. Zusätzliche Compu-ter-Arbeitsplätze für Studierende gibt es in der Bibliothek gegenüber der Ausleihe.

ECTS European Credit Transfer System. Jedem Modul sind bestimmte Credits/Leistungspunkte zugewiesen, die Sie den jeweiligen Studienordnungen entnehmen können. Damit werden internationale Anerkennungen von vergleichbaren Leistungsnachweisen ermöglicht.

Formulare Hinweise, Informationen, Vorlagen, Formulare und Anträge rund um das Studium am Fach-bereich Allgemeine Verwaltung stehen zum Download auf der HWR-Internetseite zur Verfü-gung: FB3/Service/Formulare, Vorlagen, Dokumente.

Fundsachen Alle Fundsachen sind beim Pförtner im Haus 3 (Haupteingang) abzugeben.

Hausarbeit In einer Hausarbeit wird eine Aufgabe oder ein Fall aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstaltung unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Quellen theoretisch und/oder empirisch bearbeitet. Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden kann. Hausarbeiten sind in erster Linie bei den Do-zent/innen abzugeben. Abgabetermine sind den Semesterterminen (Homepage der HWR Berlin) zu entnehmen. Nur bei Abwesenheit eines/einer Dozent/in sind Hausarbeiten von den Studierenden im Zimmer 1.2049 (Heike Gardein – Studienbetrieb) abzugeben - bei Zusen-dung von Hausarbeiten zählt der Poststempel!

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International Office (akademisches Auslandsamt) Das International Office ist die erste Anlaufstelle für ein Auslandssemester bzw. eine ERAS-MUS-Förderung für ein Praktikum im ERASMUS-Raum (erste Infos auf Moodle - Beratungs-angebote der HWR - International Office FB3-5). Ansprechpartnerin Cathrine Caspari Raum 1.0065 Tel: 30877-2982 E-Mail: [email protected]

Jobs/studentische Tätigkeiten Um sog. Studentenjobs müssen sich die Studierenden eigenständig bemühen. Sie können hierzu die zahlreichen Aushänge innerhalb der HWR Berlin nutzen (wie z. B. HWR-Jobs bei Professor/innen). Bei den nachstehenden Institutionen können sie ebenfalls um Arbeit für Studierende nachfragen:

‐ Heinzelmännchen, Studentenwerk Berlin, Thielallee 38, 12205 Berlin, Tel: 8316071; ‐ Criteria GmbH, Studentische Personalvermittlung, Schillerstraße 7, 10625 Berlin,

Tel: 7877-110 /-111; ‐ Arbeitsamt II, Außenstelle TU, Tel: 3104389; ‐ effektiv, Studentische Arbeitsvermittlung, Luxemburger Straße 10, 13353 Berlin,

Tel: 454823-19, - 29, - 39.

Klausur In einer Klausur wird eine Aufgabe oder ein Fall aus dem Arbeitszusammenhang des Moduls unter Aufsicht schriftlich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt – je nach dem Umfang der Lehrveranstaltung – ein bis fünf Zeitstunden.

Lehrveranstaltungsausfälle Ausfälle werden in FINCA eingestellt.

Leistungsschein Ein Leistungsschein weist die Teilnahme und Mitarbeit des oder der Studierenden in der je-weiligen Lehrveranstaltung aus.

Mensa Im Erdgeschoss des Hauses 1 befindet sich eine Kantine, die kalte und warme Speisen, Ge-tränke etc. anbietet.

Mündliche Prüfung In einer mündlichen Prüfung wird festgestellt, ob die Studierenden über die in der Lehrveran-staltung zu erwerbenden Kompetenzen verfügen und sie anwenden können. Die Prüfungs-zeit beträgt für jede Studierende/jeden Studierenden – je nach Umfang der Lehrveranstal-tung – zwischen 15 und 30 Minuten. Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich; ausge-schlossen sind Studierende, die sich im jeweiligen Semester im betreffenden Modul prüfen lassen wollen.

Praktikumsbericht Der Praktikumsbericht informiert über Inhalt, Ablauf und Ergebnisse des Praktikums.

Preise und Stipendien An der HWR Berlin werden auch Preise und Stipendien vergeben. An dieser Stelle soll ins-besondere auf den Margrit Falck Gedächtnispreis hingewiesen werden. Mit diesem werden

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jährlich preiswürdige Bachelorarbeiten zum Thema „Verwaltungsmodernisierung durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik“ ausgezeichnet. Das Preisgeld be-trägt 500 Euro. Mehr dazu und zu weiteren Preisen, Wettbewerben, Stipendien und Förder-programmen können Sie von der Webseite des Falck-Preises aus recherchieren: http://www.hwr-berlin.de/aktuelles/stellenmarkt-stipendien-wettbewerbe/preise-und-wettbewerbe/margrit-falck-gedaechtnispreis/.

Qualitätsmanagement Die HWR Berlin ist einem kontinuierlichen Qualitätsmanagement verpflichtet. Zu diesem Zweck werden regelmäßig verschiedene Evaluationen durchgeführt. So werden alle Studie-renden im Verlauf ihres Studiums in einem festgelegten Befragungsrhythmus um ihr Feed-back zu den besuchten Lehrveranstaltungen sowie zu absolvierten Studiengangsmodulen und Praktika gebeten. Darüber hinaus werden im Rahmen einer in größeren Abständen stattfindenden studiengangsübergreifenden Befragung die Einschätzungen zu den Studien-bedingungen an der HWR Berlin insgesamt eingeholt etc. Ziel aller dieser Evaluationen ist die Qualitätssicherung und fortlaufende Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre an der HWR Berlin. Zu diesem Zweck werden die jeweils vorliegenden Evaluationsergebnisse zeitnah in den einschlägigen Gremien, insbesondere im Fachbereichsrat, unter Beteiligung von Studierenden und Lehrenden, diskutiert und notwendige Anpassungen und Veränderun-gen beschlossen. Das detaillierte Gesamtkonzept zum Qualitätsmanagement an der HWR Berlin kann in der „Satzung zur Evaluation“ nachgelesen werden (siehe Anhang). Ansprechpartner Nils Plambeck Raum 1.2057 Tel: 30877-2522 E-Mail: [email protected]

Referat/Präsentation In Referaten und Präsentationen setzen sich die Studierenden in freier Rede unter Benut-zung moderner Präsentationsmedien mit einem Problem aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstaltung unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur auseinan-der. Ihre Arbeitsschritte und -ergebnisse stellen die Studierenden anschließend auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung im mündlichen Vortrag dar.

Rückmeldung Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie auch im folgenden Semester an der HWR Berlin immatrikuliert bleiben wollen. Das Immatrikulationsbüro fordert die Studierenden vor jedem Semester schriftlich zu ihrer Rückmeldung auf und prüft, ob alle Voraussetzungen für die Rückmeldung erfolgt sind. Die Studierenden überweisen unter Angabe der Matrikel-nummer und des Namens in der vorgeschriebenen Frist. Mit der Rückmeldung müssen ggfs. nötige Änderungen des Studierendenstatus beantraget (z. B. eine Beurlaubung wegen Mut-terschutz, ein Auslandspraktika o. ä.) werden. Eine verspätete Rückmeldung kostet Säum-nisgebühren. Wer die Rückmeldung gänzlich unterlässt, wird von Amts wegen exmatrikuliert.

Semesterticket Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Mit der Bezahlung der Zulassungsgebühr haben die Studierenden einen Betrag für die Nut-zung des Berlin-Brandenburgischen Verkehrsnetzes zu entrichten. Die CampusCard dient hierbei auch als Semesterticket für alle Studierenden.

Sport Den Studierenden der HWR steht das offizielle Hochschulsportangebot der Berliner Hoch-schulen offen. Das aktuelle Sportverzeichnis der HWR Berlin finden Sie auch unter: http://www.hwr-berlin.de/studium/studentenleben/sport/.

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Ansprechpartner Hochschulsportbeauftragter Rafael Schmelcher Tel: 30877-1246 E-Mail: [email protected] Campus Schöneberg, Haus B, Raum 0.18, Badensche Straße 50-51,10825 Berlin

Studienbetrieb/Prüfungskoordination In der Fachbereichsverwaltung, Raum 1.2049, sind sämtliche, den akademischen Betrieb am Fachbereich 3 betreffende Vordrucke erhältlich.

Studierendenordnung Die Studierendenordnung regelt die generellen Bestimmungen zu einem Studium an der HWR Berlin. Sie informiert über die Rechte und Pflichten der Studierenden. Details zu den einzelnen Studiengängen sind den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der einzel-nen Studiengänge zu entnehmen.

Studentische Hilfskräfte Studierende können als studentische Hilfskräfte bei einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer eingesetzt werden. Aushänge in den Informationskästen beachten.

Vervielfältigungsstelle Diese befindet sich im Raum 1.0070, Tel: 30877-2516, E-Mail: [email protected]. Zu kopierende Dateien bitten als Mail-Anhang einreichen – nicht per USB-Stick. Für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch stehen im Bereich der Bibliothek Kopierer zur Verfügung. Öffnungszeiten Mo - Do 07.30 Uhr – 14.45 Uhr Fr 07.30 Uhr – 12.45 Uhr

Wohnungen/Studentenwohnheime Um Wohnungen, WG-Zimmer oder Plätze in Studentenwohnheimen müssen sich die Studie-renden eigenständig kümmern. Das Studentenwerk Berlin bietet viele Möglichkeiten der Unterkünfte an: www.studentenwerk-berlin.de/wohnen. Weiterhin können Sie über diverse Internetbörsen eine Wohnung finden. Z. B.: www.immonet.de, www.Immobilienscout24.de.

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II. Informationen zum Studiengang Öffentliche Verwaltung In den folgenden Anhängen finden Sie die für Ihren Studiengang relevanten Informationen zum Aufbau und den Inhalten Ihres Studiums, den Ansprechpartnern für die jeweiligen Mo-dule sowie die für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie ggf. Praktikumsordnung. Bitte lesen Sie sich die Anhänge sorgfältig durch! Alle Ordnungen sind auch online auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge zu finden bzw. werden als Mitteilungsblatt veröffentlicht. Das Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist das hochschulinterne Verkündungsblatt, in dem Satzungen, Ordnungen und Richtlinien gem. § 90 Abs. 5 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bekannt gemacht werden.

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III. Anhänge

Modulbeauftragte der Studiengänge am FB 3 der HWR Berlin im WS 2017/2018

Studiengang Modul Titel Modulbeauftragte

ÖV: M 1 Einführung in die Öffentliche Verwaltung u. das wissenschaftliche Arbeiten

Prof. Dr. Hagelskamp

M 2 Politikwissenschaftliche, soziologische und sozialpsychologische Grundlagen

Prof. Dr. Furtak

M 3 Verwaltung in der Gesellschaft Prof. Dr. Winkel

M 4 Grundlagen des Öffentlichen Rechts Prof. Dr. Tangermann

M 5 Grundlagen wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung

Prof. Dr. Pracher

M 6 Zivilrecht Prof. Dr. Eckebrecht

M 7 Organisationslehre Prof. Dr. Egger de Campo

M 8 Vertiefung wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung

Prof. Dr. Knappe

M 9 Verwaltungsmodernisierung N. N.

M 10 Verwaltungs- u. Verfahrensrecht Prof. Dr. Bautze

M 11 Praktikum I Praktikumsbeauftragte/r

M 12 Ordnungs- u. Europarecht Prof. Dr. Bautze / Prof. Dr. Furtak

M 13 Personalwesen Prof. Dr. Busch

M 14 Selbstverwaltung N. N.

M 15 Grundzüge des Sozialstaats Prof. Dr. Busch

M 16 Projektdesign Prof. Dr. Egger de Campo

M 17 Projektdurchführung Prof. Dr. Wüstner

M 18 Wirtschaftliche Falllösungstechnik Prof. Dr. Otter

M 19 Juristische Fallbearbeitung Prof. Dr. Bautze

M 20 A

Fokus Soziales und Diversity Prof. Dr. Busch

M 20 B

Fokus Internationales Prof. Dr. Bautze

M 20 C

Fokus Wirtschaft und Umwelt Prof. Dr. Tomerius

M 21 Praktikum II Praktikumsbeauftragte/r

M 22 Ethik und Nachhaltigkeit Prof. Dr. Wüstner

M 23 Schlüsselkompetenzen Prof. Dr. Egger de Campo

M 24 Bachelorthesis Studiengangsbeauftragte/r

Modulhandbuch Studiengang ÖV – Stand SoSe 2017 inkl. vom FBR am 15. 2. 2017 beschlossenen redaktionellen Änderungen

Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (RStud/PrüfO) vom 09.02.2016 und 05.07.2016

§ 5 Modularisierung (1) Die Studiengänge der HWR Berlin werden in Modulen strukturiert.

(2) Ein Modul ist eine thematisch in sich abgeschlossene Einheit. Es wird beschrieben durch:

Modulname Einführung in die Öffentliche Verwaltung und das wissenschaftliche Arbeiten (Modul 1)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Tomerius Inhalte

Teilbereich Öffentliche Verwaltung und wissenschaftliches Arbeiten (2 SWS) Die Öffentliche Verwaltung im System der Wissenschaften Die Öffentliche Verwaltung und ihre Subdisziplinen Beziehungen zwischen den Subdisziplinen Ziele der Öffentlichen Verwaltung Methoden der Verwaltungswissenschaft Wissenschaftstheoretische Grundlagen Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Techniken wissenschaftlicher Recherche Präsentationstechnik Teilbereich Juristische Methoden (2 SWS) Einführung in das öffentliche Recht und das Privatrecht Juristische Methodik Techniken juristischer Recherche Verfassen juristischer Texte

Qualifikationsziele Teilbereich Öffentliche Verwaltung und wissenschaftliches Arbeiten

Die Studierenden

verfügen über die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und haben Techniken für ein selbstständiges Studium erlernt.

führen zur Informationssammlung Bibliotheks-, Datenbank- und Internetrecherchen selbstständig durch.

lesen Texte zielorientiert. beherrschen die Anwendung wissenschaftlicher Regeln

hinsichtlich Zitierregeln und Bibliografie. beherrschen die grundlegenden Präsentationstechniken. sind in der Lage, wissenschaftliche Arbeiten selbständig

anzufertigen.

Teilbereich juristische Methoden Die Studierenden beherrschen

verschiedene Methoden und Techniken der Rechtsanwendung,

Gliederung und Formalien bei der Anfertigung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit/Klausur,

die Techniken der Rechtsanwendung und des Wissensmanagements.

Sie haben die Fähigkeiten/Fertigkeiten,

juristische Fragestellungen zu bearbeiten und Lösungsansätzen mittels der Subsumtionsmethode zu entwickeln.

Rechtsbegriffe auszulegen. Fälle zu lösen.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur Die Modulprüfung kann organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert werden, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Politikwissenschaftliche, soziologische und sozialpsychologische Grundlagen (Modul 2)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Furtak Inhalte

Teilbereich Politikwissenschaft (2 SWS)

Normative und institutionelle Rahmenbedingungen der Politik in der Bundesrepublik Deutschland

Bundesrepublik als Parteiendemokratie, Grenzen und Möglichkeiten des Einflusses der Parteien auf staatliches Handeln

Stellung und Funktionen der Interessengruppen und Verbände auf staatliches Handeln

Teilbereich Soziologie (2 SWS) Soziologisches Basiswissen zu folgenden Kapiteln:

Einführung in die Soziologie Entstehung der Soziologie und frühe Vertreter Soziologische Grundbegriffe und populäre Theorien Soziale Ungleichheit (mit empirischen Befunden zum

gegenwärtigen Deutschland) Sozialer Wandel und Globalisierung Armut und Wohlfahrtsstaat

Teilbereich Sozialpsychologie (2 SWS) Es werden theoretische Grundlagen der Sozialpsychologie mit anwendungsbezogenen Beispielen zu folgenden Themen vermittelt:

Soziale Kognition Attribution Selbstkonzept Emotion Einstellung Kommunikation Interpersonale Attraktion Aggression Prosoziales Verhalten Konformität und Macht Gruppenprozesse Konflikte

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, Politikwissenschaftliche und soziologische Theorien im

Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit zur Beschreibung politischer Prozesse zu beurteilen und im Anwendungsbezug das Verhältnis zu anderen sozialwissenschaftlichen Ansätzen abzuschätzen.

die Ausgestaltung und die Organisationsstruktur der Bundesrepublik zu verstehen.

soziologischen Konzepte zu analysieren und eigenen Erfahrungen zu reflektieren.

sozialpsychologische Grundlagen zu nutzen, um menschliche

Wahrnehmung, Erleben und Verhalten zu verstehen. Sozialpsychologische Theorien zur Erklärung von

Gruppenprozessen, Konflikten und Konfliktbewältigung anzuwenden.

sachlich und konstruktiv über den erarbeiteten Stoff zu diskutieren.

erlernte Theorien und Befunde kritisch zu bewerten und begründete Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie können das vermittelte Wissen auf die erlebte Praxis anwenden.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag / Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul SW, VW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat. Aktive Teilnahme im Teilbereich „Sozialpsychologie“. Die Modulprüfung kann organisatorisch in mehrere Teile aufgegliedert werden, wobei die Teilbereiche Politikwissenschaft und Soziologie jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 80 Minuten, mündl. Prüfung max. 10 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 7 Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO bzw. im Teilbereich

Sozialpsychologie undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 210 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 6 SWS + Selbststudium: 129 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Verwaltung in der Gesellschaft (Modul 3)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Winkel Inhalte

Grundlagen und Zielsetzungen der öffentlichen Verwaltung wie öffentliche Aufgaben, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalwesen, Organisationskultur und Kontrollbeziehungen

Schnittstellen der Verwaltung zu anderen gesellschaftlichen Teilsystemen wie Verwaltung und Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Verwaltung und Wirtschaft und Verwaltung sowie Nonprofit-Organisationen (NPO)

Anforderungen an Verwaltungshandeln wie Rechtmäßigkeit, Effektivität, Effizienz, Bürgernähe und Mitarbeiterfreundlichkeit

Verwaltungen auf Bundes- und Landesebene einschließlich ihrer politischen und gesellschaftlichen Einbindung

Kommunale Selbstverwaltung einschließlich ihrer politischen und gesellschaftlichen Einbindung

Berliner Verwaltungen einschließlich ihrer politischen und gesellschaftliche Einbindung

Gesellschaftlicher Wandel wie demographische Entwicklung und Übergang zur Informationsgesellschaft als Herausforderung für Politik und Verwaltung

Verwaltungswissenschaftliche Methodik Verwaltungswissenschaft als Integrationswissenschaft

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen den Aufbau und die Funktionen der öffentlichen

Verwaltung in der Bundesrepublik und ihre Einbindung in gesamtgesellschaftliche Kontexte.

verfügen über verwaltungswissenschaftliche Grundkenntnisse und sind in der Lage Fachdiskussionen zu folgen und sich mit einschlägigen Phänomenen und Entwicklungen auf einem gehobenen Abstraktionsniveau auseinander zu setzen.

verfügen über erste Kenntnisse zur Verwaltungsreform, die im zweiten Semester zentralen Raum einnimmt.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul VW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 5 Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 150 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 3 SWS + Selbststudium: 109 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Grundlagen des Öffentlichen Rechts (Modul 4)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Tangermann Inhalte

Verfassungsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte) Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Verwaltungsrecht (Handlungsformen, Verfahrensarten, Der

rechtswidrige Verwaltungsakt, Vollstreckung)

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Grundlagen der beiden großen Teilgebiete des

Öffentlichen Rechts. die Strukturen von Eingriffsnormen und sind in der Lage

unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen sowie Ermessensentscheidungen überprüfen zu können.

Die Studierenden sind in der Lage,

praxisorientierte Entscheidungsvorschläge erarbeiten zu können.

methodisch korrekt Fälle aus dem jeweiligen Teilgebiet zu lösen.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme,

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur, mündliche Prüfung

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Grundlagen wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung (Modul 5)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Pracher Inhalte

Teilbereich Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (2 SWS)

Einführung in die Mikro- und Makroökonomie Grundlagen von Angebot und Nachfrage Analyse von Wettbewerbsmärkten Marktversagen und Begründung der Staatstätigkeit Theorie der öffentlichen Güter

Teilbereich Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft (2 SWS)

Grundlagen der Öffentlichen Finanzwirtschaft auf europäischer, staatlicher und kommunaler Ebene

Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland Finanzierung der öffentlichen Aufgaben durch öffentlich-

rechtliche Abgaben Grundlagen des Haushaltsrechts.

Qualifikationsziele Teilbereich Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Die Studierenden verstehen

die grundlegende Funktionsweise von Märkten sowie die Bedeutung funktionierenden Wettbewerbs.

dass es in der Marktwirtschaft zu Fehlentwicklungen kommen kann, die staatliches Handeln erfordern

grundlegende volkswirtschaftliche Größen. die Ursachen grundsätzlicher Fehlentwicklungen wie etwa

Wettbewerbsbeschränkungen, nicht nachhaltige Entwicklung und Ressourcenverbrauch oder Arbeitslosigkeit.

Ansätze der Wirtschaftspolitik, mit denen der Staat Fehlentwicklungen entgegenwirken kann.

Teilbereich Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft Die Studierenden

verstehen die Grundfunktionen der wirtschaftlichen Betätigung des Staates, die bei der Beschaffung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel bestehen.

sind in der Lage, die Aufgaben und Ziele sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu erkennen und grundlegende Prinzipien sowie Inhalte der Finanzverfassung selbständig darzustellen und zu erläutern.

sollen das Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans mit den maßgeblichen Entscheidungsprozessen der politischen Institutionen einschließlich der Gliederung und Haushaltssystematik kennen lernen und eine Verknüpfung mit den unterschiedlichen Ebenen des staatlichen Verwaltungshandelns herstellen können.

Lehrformen Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat. Die Modulprüfung kann organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert werden, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten, mündl. Prüfung max. 15 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Zivilrecht (Modul 6)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Eckebrecht Inhalte

Rechtsgeschäftslehre Vertragsrecht Sachenrecht Haftungsrecht Einführung in das Handelsrecht

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Grundlagen des Vertragsrechts, des Schuldrechts sowie die Verknüpfung mit den Prinzipien des Sachenrechts als Teil der Gesamtrechtsordnung sowie die Verantwortung für die Einhaltung relativer und absoluter Rechtspflichten, um eine eigenständige Lösungsfähigkeit entspre-chender Rechtsfälle zu erlangen. Ergänzend sollen dabei die Bezüge des allgemeinen Zivilrechts zu den Besonderheiten des Handels-rechts hergestellt werden.

Lehrformen,

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme,

Verwendbarkeit,

Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten,

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Organisationslehre (Modul 7)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Egger de Campo Inhalte

Teilbereich Organisationssoziologie (2 SWS)

Einführung und Überblick Rationalisierung und Bürokratie (Max Weber) McDonaldisierung (George Ritzer) Systemtheorie (Talcott Parsons, Niklas Luhmann) – Kritik an

dysfunktionaler Bürokratie (Robert K. Merton) Macht in Organisationen: Das eherne Gesetz der Oligarchie

(Robert Michels), Totale Institution (Erving Goffman), Greedy Institutions (Lewis Coser)

Organisationskulturen (Peter M. Blau) und geschlechtsspezifische Aspekte (Rosabeth Moss Kanter) oder Netzwerke (Mark Granovetter, Manuel Castells, Clay Shirky)

Teilbereich Organisationspsychologie (2 SWS)

Einführung und Überblick Einstieg in die Organisation: Selbst- und Fremdselektion Sozialisation Leistung – Motivation - Arbeitserleben Personalbeurteilung Führung Gruppe Kommunikation Personal- und Organisationsentwicklung Austritt aus der Organisation

Qualifikationsziele Die Studierenden

verfügen über ein Überblickswissen über die wichtigsten organisationssoziologischen Theorien, können diese kritisch hinterfragen und verstehen diese schlüssig auf Beobachtungen der Alltagswelt anzuwenden.

verfügen über ein Überblickswissen über die wichtigsten organisationspsychologischen Grundlagen sowie über die Fähigkeit zur Reflexion und zum kritischen Hinterfragen ausgewählter Konzepte. Sie können das vermittelte Wissen auf die erlebte Praxis anwenden.

sind in der Lage, in einer Kleingruppe arbeitsteilig Lösungen für die Themenstellung der Anwendung des vermittelten theoretischen Wissens auf konkrete praktische Beispiele auszuarbeiten, zu präsentieren und in der Diskussion und Reflexion mit ihren Kollegen/-innen zu verteidigen.

verstehen es, sachlich und konstruktiv Rückmeldung auf die vorgestellten Präsentationen zu geben und ihre Urteile mithilfe des gelernten Wissens zu begründen.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag, Übungen

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Besuch des Moduls 2 im 1. Semester

Verwendbarkeit

Pflichtmodul SW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat, Aktive Teilnahme Die Modulprüfung kann organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert werden, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten, mündl. Prüfung max. 15 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Vertiefung wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung (Modul 8)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Knappe Inhalte

Teilbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (2 SWS) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Einzelne betriebswirtschaftliche Funktionen Besonderheiten öffentlicher Unternehmen, öffentlicher

Verwaltungen und Nonprofit-Organisationen (NPOs) Drei-Komponenten-Rechnungswesen Kosten-Leistungs-Rechnung Wirtschaftlichkeitsberechnungen Sonderformen der Finanzierung in der öffentlichen

Verwaltung Teilbereich Finanzwissenschaft (2 SWS) Gegenstand der Finanzwissenschaft Öffentliche Haushalte im Überblick Steuern Staatsverschuldung Einkommens- und Vermögensverteilung Teilbereich Öffentliche Finanzwirtschaft (2 SWS) Bewirtschaftung der Einnahmen mit Veränderung von

Ansprüchen Bewirtschaftung der Ausgaben Zuständigkeiten und Handlungsvollmachten Grundlagen des Vergaberechts Grundlagen des Zuwendungsrechts Flexibilisierungsinstrumente der Haushaltswirtschaft, insb. Ausnutzung der Deckungsfähigkeit

Qualifikationsziele Teilbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Die Studierenden sind in der Lage, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren zu erfassen und zu beurteilen. Sie kennen die Grundzüge des reformierten öffentlichen Rechnungswesens, der Kosten-Leistungs-Rechnung in ihren typischen Ausprägungen für die öffentliche Verwaltung. Teilbereich Finanzwissenschaft Die Studierenden verstehen

die grundlegenden Konzepte zur Messung budgetärer Staatsausgaben sowie die Gründe für das Wachstum von Staatsausgaben.

die wesentlichen Steuerzwecke und Typologien von Steuerarten.

das deutsche Steuersystem und Grundlagen der Steuertechnik.

die Problematik der Staatsverschuldung und die daraus

resultierenden Konsequenzen. die Konzeption von Verteilungen wie Einkommens- und

Vermögensverteilung. Teilbereich Öffentliche Finanzwirtschaft Die Studierenden

verstehen die Managementmethoden und –instrumente für die Ausführung des Haushaltsplans (Haushaltswirtschaft).

können die wesentlichen Steuerungsinstrumente im Haushaltsvollzug sowie die möglichen Finanzierungsregelungen bei notwendigen Abweichungen vom Haushaltsplan anwenden und eine Beziehung zur Vorgehensweise und Anwendung im politisch-administrativen System herstellen und erläutern.

verstehen die einschlägigen haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge und sind in der Lage diese anzuwenden.

verstehen das Zuwendungsrecht sowie die einschlägigen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Gewährung von Geldleistungen an Dritte im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Besuch des Moduls 5 im 1. Semester

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Alle drei Teilbereiche sind für den weiteren Studienerfolg relevant und Bestandteil des kalkulierten Workloads. Folglich sind alle drei Teilbereiche zu belegen und zu besuchen; spätere Module (bspw. M18) bauen auf den hier vermittelten Kenntnissen auf. Die Online-Belegung des Moduls hat daher für alle drei Teilbereiche in der üblichen Frist (vgl. Semestertermine) zu erfolgen. Leistungsnachweis: Hier besteht eine individuelle Wahlmöglichkeit der Studierenden: nur in 2 von 3 zu besuchenden Teilbereichen ist eine Teilbereichs-Prüfungsleistung zu erbringen. Für diese Teilbereichs-Prüfungsauswahl ist im Modul 8 in Finca eine gesonderte Anmeldung bis zum 15. 5. erforderlich. Wer sich bis dahin nicht fristgerecht für zwei Prüfungs-Teilbereiche angemeldet hat, wird zwei Prüfungs-Teilbereichen zugeteilt. Mögliche Prüfungsformen in den Teilbereichen: Teilbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre: Klausur, mündliche Prüfung, Referat Teilbereich Finanzwissenschaft: Klausur, mündliche Prüfung, Referat Teilbereich Öffentliche Finanzwirtschaft: Klausur, mündliche Prüfung, Referat, Hausarbeit Die Modulprüfung ist organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma

mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten, mündl. Prüfung max. 15 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

7

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 210 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 6 SWS + Selbststudium: 129 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Verwaltungsmodernisierung (Modul 9)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. NN Inhalte

Betrachtung der Verwaltung unter divergierenden staatstheo-retischen Prämissen, insbesondere mit Blick auf die Ansätze des Sozialstaates, des neoliberalen Staates, des Gewährlei-stungsstaates und des aktivierenden Staates

Auseinandersetzung mit den Prozessen des gesellschaftli-chen Wandels – wie Globalisierung, Ausdifferenzierung und Digitalisierung – als Herausforderungen und Rahmenbedin-gungen politisch-administrativen Handelns

Betrachtung des bürokratisch-zentralistischen Modells Betrachtung des Neuen Steuerungsmodells als deutsche

Variante von New Public Management Betrachtung von Ansätzen der Aufgabenkritik und Ausgaben-

auslagerung Betrachtung von Ansätzen alternativer Dienstleistungspro-

duktion unter Kooperations- und Konkurrenzbedingungen Betrachtung von Ansätzen der Public Governance und der

Bürgerkommune als deren lokaler Variante Reformperspektiven unter Genderaspekten Betrachtung der Ansätze von E-Government und E-Gover-

nance Auswertung von Erfahrungen, die in Berlin und Deutschland

sowie in ausländischen Verwaltungen mit Reformprojekten gesammelt worden sind

Auseinandersetzung mit Innovationen, ihren Problemen, Diffusionsparametern und Innovationsstrategien in der öffent-lichen Verwaltung sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen von Verwaltungspolitik

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die zentralen Ansätze und Aktivitäten zur

Verwaltungsreform und zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Sie sind in der Lage, die Möglichkeiten und Grenzen der unterschiedlichen

Modernisierungsstrategien zu beurteilen und aus einer internationalen Perspektive zu vergleichen.

Sie erweitern und vertiefen ihr Theoriewissen insbesondere unter Be-zugnahme auf die Theorie des politisch-administrativen Handelns und ihre Anwendungsmöglichkeiten. Sie stärken ihre methodische Kompetenz, auch zukünftige Reforman-sätze unter Bezugnahme einschlägiger Theorien eigenverantwortlich zu beurteilen.

Lehrformen Seminaristischer Lehrvortrag Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Besuch des Moduls 3 im 1. Semester Verwendbarkeit Pflichtmodul

VW, WW Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 5

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 150 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 3 SWS + Selbststudium: 109 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Verwaltungs- und Verfahrensrecht (Modul 10)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Bautze Inhalte

Widerspruchsverfahren Klagearten Antragsarten im einstweiligen Rechtsschutz

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Grundlagen und Grundstrukturen des Verwaltungs- und Verfahrensrechts und sind in der Lage, diese Kenntnisse in verwaltungspraktischen Fällen eigenständig anzuwenden. Die Studierenden sind in der Lage,

die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer verwaltungsgerichtlichen Klage methodisch korrekt nach Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen

im konkreten Fall die richtige Klage- bzw. Antragsart der VwGO entsprechend dem Begehren des Klägers/der Klägerin erkennen und bearbeiten zu können.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls 4 im 1.Semester

Verwendbarkeit

Pflichtmodul Rechtswissenschaft

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Praktikum I (Modul 11)

Modulbeauftragte/r Praktikumsbeauftragte/r Inhalte

Berufspraxis in Einrichtungen der allgemeinen inneren Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in Deutschland, die Aufgaben umfasst, die der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes entsprechen.

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, das im Studium vermittelte Grundlagenwissen bei konkreten

Verwaltungs- und Betriebsaufgaben einzusetzen und konkrete Verwaltungs- bzw. Betriebsprobleme im angestrebten Berufsfeld bearbeiten zu können.

zur selbständigen Sachbearbeitung und Projektdurchführung zum selbständigen Planen und Organisieren von

Arbeitsabläufen zur selbständigen Anwendung der jeweils einschlägigen

fachgesetzlichen Vorschriften im Rahmen gehobener Sachbearbeitung

zum Sammeln, Auswerten und angemessenen Präsentieren von Informationen

zum Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen zum Knüpfen von informellen Netzwerken für ihre

Bachelorarbeit, für ein weiteres Praktikum oder eine zukünftige Arbeitsstelle.

Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion der praktischen Erfahrungen und erreichen mithilfe der bereits erworbenen theoretischen Studieninhalte ein tieferes Verständnis für die erlebte Berufspraxis.

Lehrformen

Praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen (vgl. § 4 Abs. 7 StO/PrO) - Einführung in die Verfügungs- und Bescheidtechnik - Praktikumsnachbereitungsseminar - Seminaristischer Lehrvortrag, Übungen

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW, SW, VW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Praktikumsbericht, Aktive Teilnahme

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

30

Noten Undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 900 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Ordnungs- und Europarecht (Modul 12)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Bautze / Prof. Dr. Furtak Inhalte

Teilbereich Ordnungsrecht (2 SWS) Zuständigkeiten von Polizei- und Ordnungsbehörden Polizei auf Bundesebene Generalklausel Standardmaßnahmen Sofortvollzug, unmittelbare Ausführung, beschl. Verfahren

Teilbereich Europarecht (2 SWS)

Chronologie der Europäischen Union Grundprinzipien Organe Marktfreiheiten Verfahren vor dem EuGH

Qualifikationsziele Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse im allgemeinen Ordnungsrecht und im

Europarecht.

Die Studierenden verstehen die geschichtliche Entwicklung der EU sowie Grundlagen

des EUV sowie des AEUV. Die Studierenden sind in der Lage,

ordnungsrechtliche Fälle methodisch einwandfrei zu lösen sowie praxisorientierte Entscheidungen zu erarbeiten.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Besuch des Moduls 4 im 1. Semester und des Moduls 10 im 2. Semester

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Die Modulprüfung kann organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert werden, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten, mündl. Prüfung max. 15 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Personalwesen (Modul 13)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Busch Inhalte

Teilbereich Rechtswissenschaft (2 SWS)

Grundlagen des allg. Arbeitsrechts (Kollektiv- und Individualarbeitsrecht)

Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L)

Grundlagen des Beamtenrechts mit den wesentlichen Unterschieden zwischen dem Recht des Bundes und dem der Länder (BBG bzw. BeamtStG)

Beteiligungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (PersVG, SGB IX)

Neue Perspektiven für das Recht des öffentlichen Dienstes (GleichstellungsG, AGG, Demografische Entwicklung)

Fallbesprechungen unter Vermittlung der einschlägigen Fundstellen und Methoden der Anwendung bzw. Auslegung von Normen

Teilbereich Betriebswirtschaftslehre (2 SWS)

Personalgewinnung Personaleinsatz Personalführung Personalentwicklung Diskriminierungsfreie Leistungsbewertungen (Arten und

Methoden der Leistungsbewertung) Besonderheiten des Personalmanagements im öffentlichen

Sektor

Qualifikationsziele Die Studierenden verfügen über Kenntnisse auf dem Gebiet des Personalrechts und –managements für den öffentlichen Sektor. Sie verstehen

die hohe Relevanz und große Bedeutung der Personalressource für die Qualität des Verwaltungshandelns

die Grundlagen und Grundstrukturen des Arbeitsrechts und des Öffentlichen Dienstrechts

betriebswirtschaftliche Aspekte des Personalwesens Instrumente der Leistungsbeurteilung (Anreizsysteme) den Einfluss des EU-Rechts auf das Personalwesen im

öffentlichen Sektor.

Die Studierenden sind in der Lage, einfache Problemstellungen im Bereich des öffentlichen

Tarifrechts und Beamtenrechts selbstständig zu lösen. praktische Lösungsansätze im Rahmen des

Personalmanagements zu entwickeln. Die Studierenden kennen und verstehen die Methoden und Techniken des Personalmanagements und können diese in ihrer praktischen Arbeit umsetzen und kritisch reflektieren.

Lehrformen Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW, SW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat Die Modulprüfung kann organisatorisch in zwei Teile aufgegliedert werden, die jeweils gleichgewichtet in die Note des Moduls eingehen. Bei der Berechnung der Modulnote wird ggf. das arithmetische Mittel gebildet, auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt. Umfang und Workload-Belastung von ggf. angesetzten Teilprüfungen dürfen in Summe die Vorgaben zu Prüfungsumfängen des Gesamtmoduls (Klausur max. 120 Minuten, mündl. Prüfung max. 15 Minuten je Prüfungsteil) vgl. §6 Abs. 1 StuPrO ÖV und Workload s.u. nicht überschreiten.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO.

Häufigkeit des Angebots

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Selbstverwaltung (Modul 14)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. NN Inhalte

Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsgarantie

Rechtsgrundlagen (Grundgesetz, Landesrecht) Begriff, Wesensmerkmale und Rechtsstellung der

Kommunen Aufbau, Aufgaben und Organe der Gemeinden bzw.

Gemeindeverbände Finanzwirtschaft der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände

(Haushaltssatzung, Haushaltsplan) Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden einschließlich

kommunaler Zusammenarbeit Gemeindeaufsicht mit Rechtsschutz Bezirksverfassung (Bezirksverwaltungsgesetz) Rechtsstellung der Bezirke im Verwaltungsaufbau des

Landes Berlin mit Aufgaben, Organe und Aufsichten Finanzwirtschaft der Bezirke (Globalhaushalte)

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung mit der

geschichtlichen Entwicklung und ihrer Ausformung in den Kommunalverfassungen unter Berücksichtigung der Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG.

die organisationsrechtlichen Instrumente mit Aufbau, Aufgaben und Stellung der Gemeinden und Bezirke sowie die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und sind in der Lage, die grundlegenden Prinzipien und Inhalte der verfassungsrechtlichen Regelungen zu erläutern und anzuwenden. Hierbei sollen sie insbesondere auch die Mitwirkung der Bürger an kommunalen bzw. bezirklichen Entscheidungsprozessen darstellen können.

die Instrumente im Gemeindefinanz- und –wirtschaftsrecht und sind in der Lage, diese im Vergleich mit den bezirklichen Besonderheiten anzuwenden.

Lehrformen

Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 6 Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Grundzüge des Sozialstaates (Modul 15)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Busch

Inhalte

Verfassungsrechtliche Verankerung des Sozialstaatsprinzips Rechtsquellen des Sozialrechts Aufgaben und Gliederung des Sozialrechts (SGB I) Grundzüge der Grundsicherung für Arbeitsuchende und

Sozialhilfe (SGB II und XII) sowie des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)

Sozialverwaltungs- und -verfahrensrecht (SGB X und SGG)

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Grundfunktion des Staates, der sozialen Absicherung

und Förderung der Menschen, in ihrer geschichtlichen und staatsphilosophischen Dimension.

die Aufgaben und Grundbegriffe des Sozialrechts (SGB). Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sozialrecht und

Verwaltungsrecht.

Die Studierenden sind in der Lage, konkrete sozialrechtliche Fallgestaltungen zu identifizieren

und zu analysieren das Sozialrecht in seinen Grundzügen nach den SGB II, XII

und VIII anzuwenden mit dem Ergebnis, praxisorientierte Entscheidungsvorschläge zu formulieren.

Lehrformen Seminaristischer Lehrvortrag

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Hausarbeit, Klausur, Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Projektdesign

(Modul 16) Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Egger de Campo Inhalte

Teilbereich Projektdesign (3 SWS) Die Studierenden bearbeiten unter der moderierenden Anleitung der Dozentin / des Dozenten eine unter einem Rahmenthema stehende selbst gewählte wissenschaftliche oder praktische Frage- oder Aufgabenstellung. Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Entwicklung eines Konzeptes, wie die gewählte wissenschaftliche oder praktische Frage- oder Aufgabenstellung bearbeitet werden soll. Dazu werden die Grundlagen des Projektmanagements vermittelt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gewählten Themas angewandt. Die Studierenden erarbeiten sich selbständig die für die Themenstellung relevanten fachwissenschaftlichen Grundlagen. Je nach Themenstellung werden geeignete Kooperationspartner aus der Praxis gewonnen und deren Erwartungen an die Projektarbeit ermittelt. Die in diesem Modul erfolgten Arbeitsschritte werden im folgenden Semester in dem Modul Projektdurchführung zu Ende geführt. Teilbereich Empirische Forschungsmethoden (2 SWS)

Grundlegendes Verständnis des Forschungsprozesses als Messvorgang

Überblick über Erhebungsmethoden - Befähigung zu selbständigen einfachen Anwendungen

Befähigung zur kritischen Rezeption von empirischen Studien

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage,

die für die gewählte Frage- oder Problemstellung relevanten fachwissenschaftlichen Quellen zu identifizieren und deren Inhalte aufzubereiten

relevante Kooperationspartner aus der Praxis zu identifizieren und mit ihnen eine zielorientierte Kooperation aufzubauen.

die zentralen Aspekte des Projektmanagements selbständig anzuwenden.

eine repräsentative Erhebung durchzuführen sowie die dazu erforderlichen Instrumente zu entwickeln und sachgerecht einzusetzen.

statistische Analysen vornehmen sowie deren Ergebnisse sachgerecht und anschaulich darzustellen.

Sie erweitern und vertiefen ihre methodischen und sozialen Kompetenzen. Die Studierenden verstehen

die Grundlagen der empirischen Sozialforschung

(insbesondere Operationalisierung, Messen und Messniveaus, forschungsethische Fragen).

die wichtigsten Erhebungsmethoden sowie eine Auswahl von quantitativen wie qualitativen Analysemethoden.

Sie sind in der Lage,

das vermittelte Wissen auf konkrete praktische Aufgabenstellungen anzuwenden.

für eine selbst gewählte Fragestellung ein Forschungsdesign zu erstellen.

Lehrformen Seminar, Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Pflichtmodul

SW, RW, VW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Aktive Teilnahme und Referat

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 6

Noten Undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 5 SWS + Selbststudium: 112 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Projektdurchführung

(Modul 17) Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Wüstner Inhalte

Dieses Modul führt die im Modul Projektdesign erfolgten konzeptionellen Vorarbeiten fort. Dabei sind die Studierenden an die für das Modul Projektdesign getroffene thematische Wahl gebunden. Ein Wechsel in eine andere Gruppe ist nur im Ausnahmefall mit Zustimmung der beteiligten Lehrenden möglich. Die Studierenden bearbeiten unter der moderierenden Anleitung der Dozentin / des Dozenten eine unter einem Rahmenthema stehende selbst gewählte wissenschaftliche oder praktische Frage- oder Aufga-benstellung selbständig. Dabei sind die einzelnen Arbeitsschritte an die jeweilige Frage- oder Aufgabenstellung auszurichten. Im Mittelpunkt können empirische Erhebungen und deren statistische Auswertung, umfangreiche Recherchen oder Bearbeitungen und juristische Einzelfragen stehen.

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, theoretisches Wissen auf konkrete Frage- oder Aufga-

benstellungen anzuwenden die zentralen Aspekte des Projektmanagements selbständig

anzuwenden die gewählten angemessenen Instrumente der Recherche

bzw. empirischen Untersuchung sachgerecht zu nutzen mit Kooperationspartnern aus der Praxis zielorientiert zu

kooperieren die im Projekt erzielten Ergebnisse adressatengerecht

aufzubereiten und zu präsentieren. Sie erweitern und vertiefen ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen.

Lehrformen Übung Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Besuch des Moduls 16 im 4. Semester Verwendbarkeit Pflichtmodul

SW, RW, VW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Projektarbeit

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Wirtschaftliche Falllösungstechnik (Modul 18)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Otter Inhalte

Teilbereich Öffentliche Finanzwirtschaft (2 SWS)

Finanzwirtschaftliche Fragestellungen in der Verwaltungspraxis

Anwendung verschiedener Flexibilisierungsinstrumente Haushaltswirtschaft Beschaffung und Vergaberecht Finanzierungsformen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Teilbereich Volkswirtschaftslehre (2 SWS)

Grundlagen der Spieltheorie Analyse angewandter volkswirtschaftlicher Fragestellungen

Qualifikationsziele Teilbereich Öffentliche Finanzwirtschaft Die Studierenden sind in der Lage,

konkrete ökonomische Problemstellungen selbständig und eigenverantwortlich zu lösen

Kenntnisse und Fertigkeiten aus den vorangegangenen Lehrveranstaltungen in praktischen Fallstudien anzuwenden.

Teilbereich Volkswirtschaftslehre Die Studierenden verstehen die methodischen Grundlagen der Spieltheorie. Sie sind in der Lage, diese Fertigkeiten sowie Kenntnisse aus vorangegangenen Veranstaltungen anhand von Fragen und Fallstudien anzuwenden.

Lehrformen Übung Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Besuch des Moduls 5 im 1. Semester sowie des Moduls 8 im 2. Semester.

Verwendbarkeit Pflichtmodul WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Eine durchgängige Klausur (240 Minuten), die gleichgewichtet beide Teilbereiche umfasst.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 6 Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Juristische Fallbearbeitung (Modul 19)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Bautze Inhalte

Falllösung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht Ordnungsrecht

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, juristisch anspruchsvolle Fälle des öffentlichen Rechts,

wobei Verwaltungs- und Verfassungsrecht zu integrieren ist, methodisch einwandfrei zu bearbeiten.

Lehrformen

Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Besuch des Moduls 4 im 1. Semester und des Moduls 10 im 2. Semester sowie des Moduls 12 im 3. Semester

Verwendbarkeit

Pflichtmodul RW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur (240 Minuten)

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

6

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots,

Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 4 SWS + Selbststudium: 126 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Fokus Soziales und Diversity (Modul 20 A)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Busch

Inhalte

Teilbereich Sozialpsychologie und Soziologie (3 SWS)

Soziologische und sozialpsychologische Aspekte von Diversity

Soziale Probleme Bezüge zum Gender Mainstreaming

Teilbereich Sozialrecht/Aufenthaltsrecht (3 SWS)

Vertiefung Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe (SGB II und XII) sowie im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) einschließlich Sozialverwaltungsrecht

Diskriminierungsverbote Rechtsquellen des Aufenthaltsrechts Grundzüge des Aufenthaltsrechts und Asylverfahrensrecht Integrationsrecht

Teilbereich Volkswirtschaftslehre (2 SWS)

Einkommensverteilung, Arbeitslosigkeit, Randgruppen Soziale Absicherung und Förderung der Bürger als moderne

Grundfunktion des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft Die ökonomischen Voraussetzungen der sozialen

Sicherungs- und Förderungsleistungen Wohlfahrt und wirtschaftliche Entwicklung Grundlagen der Wirtschaftspolitik

Qualifikationsziele

Die Studierenden sollen ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Sozialen ausbauen und diversitätsorientierte Grundkompetenzen erwerben. Sie sollen unter Einbeziehung von Gender Mainstreaming (siehe M 9) die individuelle Verschiedenheit von Menschen zur Verbesserung der Integration (z.B. behinderte Menschen, Migranten), der Chancengleichheit und zum Schutz vor Diskriminierung erfassen und bewerten können.

Sie sollen über theoretisches und empirisches Wissen verfügen, um soziale Probleme zu beschreiben, zu interpretieren und in sozialen Kontexten zu analysieren. Die Studierenden sollen Kenntnisse über institutionalisierte Maßnahmen zur Behandlung sozialer Probleme in der Verwaltungspraxis erwerben und die Gestaltungsräume zugunsten vorgenannter Werte identifizieren können. Sie sollen dazu befähigt werden, im Prozess der Definition sozialer Probleme normative und wertende Aussagen über die Problemhaftigkeit sozialer Phänomene zu erkennen und in der Analyse zu vermeiden. Weiterführend sollen

die Studierenden im Bereich des Sozialrechts/Aufenthaltsrechts ihre Grundlagenkenntnisse vor dem Hintergrund der Rechtswirklichkeit und gesellschaftlichen Entwicklung erweitern und ihre Falllösungskompetenzen entsprechend ausbauen.

Sie sollen die ökonomischen Voraussetzungen in der sozialen Marktwirtschaft für die notwendigen Transferleistungen erkennen und bewerten können. Die Studierenden sollen die Hintergründe der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland als "soziale Marktwirtschaft" verstehen können. Sie sollen beurteilen können, dass Wirtschaftspolitik dem Wohlfahrtsziel dient.

Lehrformen Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Wahlmodul

RW, SW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Prüfung der drei Teilbereiche im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit den Schwerpunkten Sozial- und Rechtswissenschaft (300 Minuten).

Gewichtung der Teilnoten im Verhältnis 3:3:2 (entsprechend SWS). Bei der Berechnung der Modulnote wird das gewichtete Mittel auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 12

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 360 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 8 SWS + Selbststudium: 252 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Fokus Internationales (Modul 20 B)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Bautze

Inhalte

Teilbereich Internationales Recht (3 SWS)

Staaten Vereinte Nationen Gewaltverbot Internationale Gerichte Humanitäres Völkerrecht Internationales Verwaltungsrecht (z. B. Sozial- und

Umweltverwaltungsrecht, Migration) Internationales Handelsrecht Internationales Verfahrensrecht

Teilbereich Interkulturelle Kompetenzen (3 SWS)

Überblick über grundlegende theoretische Konzepte von Kultur, kultureller und nationaler Identität sowie von Kommunikationsprozessen

„Prozess der Zivilisation“: Historische und sozialräumliche Hintergründe für Konflikte in und zwischen Kulturen; Tradition und kulturbedingte Geschlechterrollen

Interkulturelle Kompetenz als interkulturelles Lernen: Sozialwissenschaftliche Konzepte im Umgang mit anderen Kulturen im Alltag, der Gesellschaft und Arbeitswelt

Interkulturalität und Integration: Theoretische und praktische Beispiele des Gelingens – und auch des Scheiterns – von sozialen Integrationsprozessen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Funktion von Netzwerken

Kritische Auseinandersetzung mit den Hintergründen und Folgen der sogen. Globalisierung: „Nord-Süd-Gefälle“, die Auseinandersetzung um knappe Ressourcen, soziale und militärische Konflikte, Migrations- bzw. Flüchtlingsbewegungen und ihren Folgen

Teilbereich Politikwissenschaft (2 SWS)

Politische Theorie Aspekte internationaler Beziehungen Global Governance Strukturen und Akteure einzelner Politikfelder Koordinationsmechanismen auf europäischer und

internationaler Ebene Politikfeldspezifische Regelungssysteme Vergleich politischer Systeme/Regierungssysteme (z.B. GB,

USA, F). Qualifikationsziele Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse des Phänomens der

Internationalisierung unter den verschiedenen Blickwinkeln dreier wissenschaftlicher Fachrichtungen.

Die Studierenden verstehen Grundzüge und die Systematik des internationalen Rechts und lösen Fälle aus dem allgemeinen Völkerrecht und dem internationalen Recht.

Die Studierenden erwerben Kenntnisse in den Teildisziplinen „Internationales Recht“ und „Internationale Politik“, um daraus eigene Fragestellungen zu entwickeln und zu fundierten Urteilen zu gelangen. Sie lernen paradigmatische Texte der Teildisziplinen kennen und erwerben methodische Kompetenz.

Die Studierenden verfügen über Grundlagenkenntnisse interkultureller Kommunikation und erlernen Grundtechniken des interkulturellen Verhaltens und Verstehens. Sie sind vertraut mit den Anforderungen, Prozessen, Chancen und Risiken der Integration von Menschen aus anderen Kulturen und erkennen den Nutzen von Fremdsprachen, Massenmedien und Netzwerken bei der Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.

Die Studierenden können Kernaussagen der politischen Theorie auf internationale Beziehungen anwenden. Sie sind in der Lage, Politik-feldanalysen im europäischen und internationalen Kontext selbstän-dig vorzunehmen. Sie kennen die einschlägigen Koordinationsme-chanismen. Sie können außenpolitische Handlungsstrategien iden-tifizieren und theoriegeleitet analysieren.

Lehrformen Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Wahlpflichtmodul

RW, VW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Prüfung der drei Teilbereiche im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit den Schwerpunkten Sozial- und Rechtswissenschaft (300 Minuten)

Gewichtung der Teilnoten im Verhältnis 3:3:2 (entsprechend SWS). Bei der Berechnung der Modulnote wird das gewichtete Mittel auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 12

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 360 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 8 SWS + Selbststudium: 252 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Fokus Wirtschaft und Umwelt (Modul 20 C)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Tomerius

Inhalte

Teilbereich Wirtschaftsverwaltungsrecht (3 SWS)

Gewerbeverfassungsrecht (insbesondere Art. 12 und Art. 14 GG)

Allgemeines Gewerberecht o Begriff des Gewerbes und Gewerbefreiheit o Gewerbetypen, (stehendes Gewerbe,

Reisegewerbe etc.) o Genehmigungs- und nicht genehmigungs-

bedürftiges Gewerbe o Zugang zu öffentlichen, gewerberechtlich

relevanten Einrichtungen (Märkte, Messen u.Ä.) und Konkurrenzsituationen

o Ordnungsverfügungen (z.B. Untersagung wegen Unzuverlässigkeit)

Besonderes Gewerberecht (Überblick, insbesondere Gaststättenrecht)

Teilbereich Umwelt- und Energierecht (3 SWS)

Naturschutzrecht Wasserhaushaltsrecht Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht Immissionsschutzrecht Grundzüge des Energieumweltrechts (Recht der

erneuerbaren Energien) Klimaschutzrecht (Treibhausgase, Emissions-handel) Umwelthaftungsrecht

Teilbereich Politikwissenschaft (2 SWS)

Grundlagen der Politikwissenschaft Institutionen, grundlegende Prozesse und Policies in den

Politikfeldern Umwelt und Wirtschaft Multi-Level-Governance in Umwelt- und Wirtschaftspolitik,

insbesondere auf internationaler und kommunaler Ebene Aspekte gesellschaftlicher Veränderung in Bezug auf

wirtschaftlich-technischen Fortschritt, regionalen Strukturwandel und sozial-ökologische Transformation

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die wichtigsten Institutionen sowie die grundlegenden Kategorien und Theorieansätze in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Staat aus rechtswissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Sicht.

Sie können theoretische Ansätze auf konkrete komplexe

Entscheidungssituationen anwenden.

Die Studierenden sind in der Lage,

das Wirtschaftsverwaltungsrecht zu systematisieren und bereichsspezifisch anzuwenden,

gesetzliche Vollzugs- und Gestaltungsaufgaben des Wirtschaftsverwaltungs- und Umwelt-(energie)rechts für Behörden zu erkennen,

gewerbe- und umweltrechtlich relevante Rechtsvorschriften zu erkennen und auch in der konkreten Fallbearbeitung anzuwenden,

Genehmigungserfordernisse und zuständige Behörden zu identifizieren,

mögliche Beeinträchtigungen von Rechten und Interessen Dritter im behördlichen Verfahren erkennen zu können.

Lehrformen Seminar

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Wahlpflichtmodul RW, SW, VW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Prüfung der drei Teilbereiche im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit dem Schwerpunkt Rechtswissenschaft (300 Minuten)

Gewichtung der Teilnoten im Verhältnis 3:3:2 (entsprechend SWS). Bei der Berechnung der Modulnote wird das gewichtete Mittel auf der ersten Dezimalstelle hinter dem Komma mathematisch gerundet und anschließend abgeschnitten, so dass für die Modulnote nur die erste Nachkommastelle stehenbleibt.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 12

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO

Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 360 Stunden

Lehrveranstaltungsstunden: 8 SWS + Selbststudium: 252 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Praktikum II (Modul 21)

Modulbeauftragte/r Praktikumsbeauftragte/r Inhalte

Berufspraxis in Betrieben (Behörden i.S.v. § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 [BGBl. I 1253/GVBl. S. 1173] in der jeweils geltenden Fassung), Verbänden oder ausländischen Einrichtungen, die in geeigneter Weise vorab nachweisen, dass ihre Praktikumsplätze laufbahnadäquaten Anforderungen entsprechen.

Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen es, das im Studium vermittelte Grundlagenwissen bei konkreten Verwaltungs- und Betriebsaufgaben einzusetzen und können konkrete Verwaltungs- bzw. Betriebsprobleme im angestrebten Berufsfeld bearbeiten. Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion der praktischen Erfahrungen und erreichen mithilfe der bereits erworbenen theoretischen Studieninhalte ein tieferes Verständnis der erlebten Berufspraxis. Die Studierenden sind fähig

zur selbständigen Sachbearbeitung und Projektdurchführung.

zum Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen. zum Sammeln, Auswerten und angemessenen Präsentieren

von Informationen. zum Beraten und Betreuen von Kund/-innen. zum Knüpfen von informellen Netzwerken für ihre

Bachelorarbeit, weiteres Praktikum oder zukünftige Arbeitsstelle.

Lehrformen Pr

Voraussetzungen für die Teilnahme Keine

Verwendbarkeit Pflichtmodul

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Praktikumsbericht

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 30

Noten Undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots Jährlich

Arbeitsaufwand / Workload 900 Stunden

Dauer 1 Semester

Modulname Ethik und Nachhaltigkeit (Modul 22)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Wüstner Inhalte

Ethik Nachhaltigkeit Ehrenamt Mentoring Studentische Rechtsberatung

Qualifikationsziele Die Studierenden erweitern ihren Bildungshorizont durch Reflexion

des Verhaltens öffentlicher Organisationen und in ihr tätiger Individuen hinsichtlich sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Sie erkennen die Relevanz eines ethisch reflektierten Verwaltungshandelns. Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung durch aktives ehrenamtliches Engagement, oder im Rahmen von studentischen Initiativen (z.B. Mentoring-Programme oder studentische Rechtsberatung). Die Studierenden können bei der Aneignung von Wissen über sozial-ökologisches Engagement eigene Schwerpunkte nach Interesse setzen. Sie übernehmen Verantwortung beim Erhalt und für die Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen. Sie entwickeln dabei nicht nur ihre fachlichen, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen.

Lehrformen

Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine; die Leistungsnachweise können und sollten während der gesamten Studienzeit erbracht werden und müssen bei der Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden.

Verwendbarkeit

Pflichtmodul SW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Aktive Teilnahme, Portfolio

Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 8

Noten Undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots Portfolioleistungen können bis zur Antragstellung auf Zulassung zur

Bachelorarbeit zu jedem Zeitpunkt individuell erbracht werden.

Arbeitsaufwand / Workload 240 Stunden, die als Portfolio individuell nachgewiesen werden müssen

Dauer 1. Semester bis Zulassungsantrag zur Bachelorarbeit (Zeitraum für Erbringung der Portfolioleistung)

Modulname Schlüsselkompetenzen (Modul 23)

Modulbeauftragte/r Prof. Dr. Egger de Campo Inhalte

Persönlichkeitsentwicklung (Seminare in Bewerbungstraining oder Moderation oder Stressmanagement)

Entwicklung interkultureller Kompetenzen im Rahmen einschlägiger Auslandsaufenthalte und fremdsprachiger Lehrveranstaltungen

Übergreifende Allgemeinbildung, interdisziplinäres Denken, Orientierungswissen im Rahmen des Studium Generale

Qualifikationsziele Die Studierenden entwickeln nicht nur ihre persönlichen und

methodischen Kompetenzen, z.B. über die Förderung des Selbstmanagements, sondern auch allgemeine fachliche Kompetenzen, wie auf dem Gebiet interkultureller Kommunikation. Die Studierenden können bei der Aneignung von Bildungsinhalten, eigene Schwerpunkte nach Interesse setzen. Sie übernehmen Verantwortung beim Erhalt und für die Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen. Die Studierenden verstehen es, sich in der Bewerbungssituation kompetent zu präsentieren. Sie sind in der Lage, kritisches Feedback konstruktiv zu verarbeiten und für die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit zu nutzen. Die Studierenden können in Teams moderierend zur Kommunikation, Interaktion und zur arbeitsteiligen Zusammenarbeit beitragen. Sie erkennen Problemsituationen wie Stress in der Arbeitsorganisation und können i.S. der Verhaltensprävention Lösungsansätze entwickeln sowie umsetzen.

Lehrformen

Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine; die Leistungsnachweise können und sollten während der gesamten Studienzeit erbracht werden und müssen bei der Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden.

Verwendbarkeit

Pflichtmodul SW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Aktive Teilnahme, Portfolio

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

7

Noten Undifferenziert „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ Häufigkeit des Angebots

Portfolioleistungen können bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit zu jedem Zeitpunkt individuell erbracht werden.

Arbeitsaufwand / Workload 180 Stunden, die als Portfolio individuell nachgewiesen werden müssen

Dauer 1. Semester bis Zulassungsantrag zur Bachelorarbeit (Zeitraum für Erbringung der Portfolioleistung)

Modulname Bachelorthesis (Modul 24)

Modulbeauftragte/r Studiengangsbeauftragte/r Inhalte

Präzisierung des Themas Gliederung der Bachelorarbeit Materialsuche und –auswertung Formulierung der Bachelorarbeit Ordnungsgemäßes Zitieren

Qualifikationsziele Am Ende des Moduls sind die Studierende in der Lage, eine ausgewählte, umfassende Themenstellung selbständig

zu bearbeiten. für Analyse-, Problemlösungs- und Synthesearbeiten eine

oder mehrere geeignete wissenschaftliche Methoden auszuwählen und fachgerecht anzuwenden.

Fachliteratur und Expertenwissen gezielt als Informationsquellen zu nutzen.

auf der Basis einer vorliegenden Themenstellung eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen.

Lehrformen

Übung

Voraussetzungen für die Teilnahme Zulassung zur Bachelorarbeit

Verwendbarkeit Pflichtmodul RW, SW, VW, WW

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Zulassung zur und erfolgreiches Bestehen der mündlichen Bachelorprüfung

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)

15

Noten Benotung gemäß § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

Arbeitsaufwand / Workload 540 Stunden Lehrveranstaltungsstunden: 3 SWS + Selbststudium: 500 Stunden

Dauer 1 Semester

Editor

Der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin /

The President of the Berlin School of Economics and Law

Badensche Straße 52 • 10825 Berlin

T +49 (0)30 30877-1393 • F +49 (0)30 30877-1319

Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der

Studien- und Prüfungsordnung

des Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung

des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung

der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

vom 09.12.2015, geändert am 15.02.2017

11/2017

Mitteilungsblatt / Bulletin 7. April 2017

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 2 von 12

Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.12.2015, geändert am 15.02.20171

Aufgrund von § 71 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz –

BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert am 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226) hat

der Fachbereichsrat Allgemeine Verwaltung am 9. Dezember 2015 und am 15. Februar 2017 und in

Ergänzung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin die

folgende Studien- und Prüfungsordnung erlassen:

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Besondere Ziele des Studiengangs

§ 3 Studienbeginn, Kapazität und Zulassungsverfahren

§ 4 Regelstudienzeit, Gliederung und Besonderheiten des Studiums

§ 5 Studien- und Prüfungsplan, Modulbeauftragte

§ 6 Prüfungsformen

§ 7 Prüfungsanmeldung und –abmeldung, Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 8 Wiederholung von Prüfungsleistungen

§ 9 Zweck und Struktur der Bachelorprüfung

§ 10 Bachelorarbeit

§ 11 Mündliche Bachelorprüfung

§ 12 Wiederholung von Teilen der Bachelorprüfung

§ 13 Bestehen des Studiums und Gesamtnote

§ 14 Abschlussgrad

§ 15 Abschlusszeugnis, Laufbahnbefähigung

§ 16 Einsichtnahme in die Prüfungsakte

§ 17 Inkrafttreten

Anlage

Studien- und Prüfungsplan

––––––––––––––––––––––––––––––––––

1 Bestätigt von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 23.12.2015 und 23.03.2017.

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 3 von 12

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des siebensemestrigen

Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/15 aufnehmen.

(2) Die Studien- und Prüfungsordnung ergänzt die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (RStud/PrüfO) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Sie wird ergänzt durch die Zulassungsordnung und die Praktikumsordnung des Bachelorstudiengangs

Öffentliche Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Besondere Ziele des Studiengangs

(1) Das Studium soll den Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu Verwaltungstätigkeiten der

gehobenen Sachbearbeitung und mittleren Führungsfunktion des öffentlichen Sektors sowie zur Laufbahn

des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes öffnen. Die Tätigkeitsfelder umfassen neben der

Staats- und Selbstverwaltung auch öffentliche Unternehmen, gemeinnützige, kirchliche und sonstige

Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen, die selbst öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder

als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind.

(2) Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten im öffentlichen Sektor vorbereiten und

ihnen unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufswelt und im gesellschaftlichen Umfeld die

dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zum

wissenschaftlichen Arbeiten, zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse im Beruf, zu

kritischem Denken und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden.

(3) Im Einzelnen werden folgende Qualifikationsziele verfolgt:

Anwendungsorientierte Problemlösungsfähigkeit auf wissenschaftlich-methodischer Basis mit dem

Schwerpunkt Rechtsanwendung,

Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Orientierung am

Gemeinwohl,

Kompetenzen zur Lösung wirtschaftlicher Problemstellungen.

(4) Der Studiengang begreift sich auch als Element der Frauenförderung im öffentlichen Sektor und bietet

frauenfördernde Lehrangebote in allen Studienabschnitten.

§ 3 Studienbeginn, Kapazität und Zulassungsverfahren

(1) Die Aufnahme von Studierenden erfolgt in der Regel jeweils zum Wintersemester.

(2) Die Zahl der Studienplätze wird in einer Ordnung zur Festsetzung der Zulassungszahlen der

Hochschule festgelegt.

(3) Das Zulassungsverfahren und der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte werden in einer

gesonderten Zugangs- und Zulassungsordnung festgelegt.

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 4 von 12

§ 4 Regelstudienzeit, Gliederung und Besonderheiten des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst 210 ECTS-Leistungspunkte

(Anrechnungspunkte) gemäß European Credit Transfer System. Die zeitliche Organisation wird durch den

Studienplan (Anlage) geregelt. Das Studium ist als Präsenzstudium konzipiert und in Module gegliedert.

(2) Die Pflichtpraktika finden im 3. und 6. Semester statt (Regelstudium).

Das zweite Pflichtpraktikum kann auf Wunsch in mehrwöchigen Abschnitten (insgesamt 26 Wochen) in den

lehrveranstaltungsfreien Zeiten stattfinden. Die Studienzeit verkürzt sich dann auf sechs Semester

(Schnellstudium). Das Schnellstudium muss bis Ende der 12. Kalenderwoche nach Studienbeginn beantragt

werden.

(3) Die Lehrveranstaltungen werden in

Pflichtfächern,

Wahlpflichtfächern,

Seminaren,

Projekten und

praktikumsvor- und nachbereitenden Lehrveranstaltungen durchgeführt.

(4) Die Pflichtfächer sollen vertiefende Kenntnisse vermitteln.

(5) Die Wahlpflichtfächer bieten den Studierenden die Auswahl aus einem differenzierten Angebot.

(6) In Seminaren werden ausgewählte Problembereiche vertieft erörtert.

(7) In den praktikumsvorbereitenden Lehrveranstaltungen werden die Erwartungen der Studierenden

hinsichtlich der Praxis reflektiert sowie die Studierenden auf die Anforderungen der Praxis, das Erstellen des

Praktikumsberichts und das Referat über das Praktikum vorbereitet. In den praktikumsnachbereitenden

Lehrveranstaltungen wird zum einen nachgewiesen, dass die Studierenden in der Lage sind, über das

Praktikum selbständig zu referieren; zum anderen werden die Praktika reflektiert und Schlüsse für die

theoretischen Studienanteile gezogen.

(8) Das Studium kann auch ohne das zweite Pflichtpraktikum nach sechs Semestern abgeschlossen

werden. In diesem Fall werden 180 ECTS-Leistungspunkte erworben. Die in § 15 Abs. 2 Buchstabe i)

vorgesehene Anerkennungsnotiz in Bezug auf die Laufbahnbefähigung entfällt. Studierende, die diese Option

wählen, müssen sie bis zum Beginn des fünften Fachsemesters beantragen.

§ 5 Studien- und Prüfungsplan, Modulbeauftragte

(1) Der Studien- und Prüfungsplan (Anlage) ist verbindlicher Bestandteil dieser Ordnung.

(2) Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, zu erwerbende ECTS-Leistungspunkte sowie zulässige

Prüfungsformen werden im Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Von den Modulen 9, 13, 14 oder 15 ist ein

Modul in englischer Sprache zu belegen. Der Prüfungsausschuss kann hierzu in begründeten Ausnahmefällen

Sonderregelungen treffen.

(3) Der Fachbereichsrat bestimmt für jedes Modul eine Modulbeauftragte oder einen Modulbeauftragten.

Die Modulbeauftragte oder der Modulbeauftragte ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 5 von 12

Fachbereichsrat, die Fachbereichsverwaltung sowie für Lehrkräfte und Studierende in allen allgemeinen

Fragen des betreffenden Moduls.

(4) Die oder der Modulbeauftragte soll vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen:

Entwicklung des Moduls im Zusammenwirken mit den übrigen Lehrkräften;

Koordination des Studienangebotes sowie Sicherung einer angemessenen Einbindung des Moduls

in das Projektstudium sowie in die Erstellung von Bachelorarbeiten;

Koordination von studienbegleitenden Prüfungen, wenn mehrere Lehrkräfte beteiligt sind;

gegebenenfalls auch die Entscheidung über die Organisation dieser Prüfung;

Planung und Steuerung des Einsatzes von Lehrkräften, insbesondere von Lehrbeauftragten;

Betreuung und Beratung der Lehrkräfte im laufenden Lehrbetrieb.

(5) Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat können für jedes Modul eine

beigeordnete Studentin oder einen beigeordneten Studenten benennen.

(6) Die beigeordneten Studierenden werden von den Modulbeauftragten über wichtige Entwicklungen

des Moduls und den Einsatz von Lehrbeauftragten unterrichtet. Abweichende Voten der beigeordneten

Studierenden, z. B. zum Einsatz von Lehrbeauftragten, werden dem Fachbereichsrat zur Kenntnis gegeben.

§ 6 Prüfungsformen

(1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen werden in folgenden Formen erbracht:

a) Klausur (K)

In einer Klausur wird eine Aufgabe oder ein Fall aus dem Arbeitszusammenhang des Moduls

unter Aufsicht schriftlich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt - je nach dem Umfang der

Lehrveranstaltung - ein bis vier Zeitstunden; für die Klausuren in den Modulen 18 und 19 vier

Zeitstunden und in einem der Wahlmodule (20 A oder 20 B oder 20 C) fünf Zeitstunden.

b) Mündliche Prüfung (M)

In einer mündlichen Prüfung wird festgestellt, ob die Studierenden über die in der

Lehrveranstaltung zu erwerbenden Kompetenzen verfügen und anwenden können. Die

Prüfungszeit beträgt für jede Studierende und für jeden Studierenden - je nach dem Umfang der

Lehrveranstaltung - zwischen 15 und 30 Minuten. Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich;

ausgeschlossen sind Studierende, die sich im jeweiligen Semester im betreffenden Modul prüfen

lassen wollen.

c) Hausarbeit (H)

In einer Hausarbeit wird eine Aufgabe oder ein Fall aus dem Arbeitszusammenhang der

Lehrveranstaltung unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Quellen theoretisch

und/oder empirisch bearbeitet. Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel innerhalb von

vier Wochen bearbeitet werden kann.

d) Referat/Präsentation (R)

In Referaten/Präsentationen setzen sich die Studierenden in freier Rede unter Benutzung

moderner Präsentationsmedien mit einem Problem aus dem Arbeitszusammenhang der

Lehrveranstaltung unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Quellen auseinander; ihre

Arbeitsschritte und -ergebnisse stellen sie auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung im

mündlichen Vortrag dar.

e) Projektarbeit (PA)

In der in dem Modul 17 durchzuführenden Projektstudie werden die in Form von empirischen

Erhebungen, Quellenrecherchen, Kurzreferaten, Beiträgen zum Projektbericht usw. erbrachten

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 6 von 12

Einzelleistungen der Studierenden zu einer Gesamtleistung (Projektarbeit) zusammengefasst und

als solche bewertet.

f) Praktikumsbericht (PB)

Der Praktikumsbericht informiert über Inhalt, Ablauf und Ergebnisse des Pflichtpraktikums.

g) Portfolio (PF)

Das Portfolio ist ein Entwicklungsportfolio, in dem Texte und andere Dokumente

zusammengestellt werden, an Hand derer die Entwicklung der bzw. des Studierenden hinsichtlich

des Kompetenzprofils für das Modul sichtbar und überprüfbar wird.

h) Aktive Teilnahme (AT)

Bei der aktiven Teilnahme haben sich die Studierenden mit mündlichen Beiträgen aktiv an den

Lehrveranstaltungen eines Moduls zu beteiligen. Eine Benotung erfolgt nicht. Die jeweilige

Lehrkraft kann die Bescheinigung über die aktive Teilnahme an die Bedingung knüpfen, dass

mindestens 75 Prozent der Lehrveranstaltungsstunden besucht wurden, sofern dies für das

Erreichen des jeweiligen modulspezifischen Kompetenzzieles angemessen ist.

(2) Die Lehrkräfte teilen die für das Modul geltende Prüfungsform den Studierenden rechtzeitig,

spätestens in der ersten oder zweiten Sitzung der Lehrveranstaltung, in geeigneter Weise mit. Dasselbe gilt,

wenn den Studierenden eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Prüfungsformen eingeräumt wird. Die

Entscheidung der Lehrkraft gilt für das jeweils laufende Semester. Üben Studierende ein gegebenenfalls

eingeräumtes Wahlrecht über die Prüfungsform nicht innerhalb der von den Lehrenden in der jeweiligen

Lehrveranstaltung mitgeteilten Frist aus, so erhalten sie von der Lehrkraft eine Prüfungsform zugewiesen.

Wird den Studierenden ein Wahlrecht über die Prüfungsform von der Lehrkraft eingeräumt, so sind allen

Studierenden in dem Modul in einem Semester die angebotenen Formen in diesem Rahmen in gleicher Weise

zugänglich. Bei der Aufgabenstellung und Gestaltung des Anforderungsprofils wird besonders berücksichtigt,

dass der jeweilige Workload der studienbegleitenden Prüfungsformen im Sinne von Absatz 1 Buchstaben a) –

d) äquivalent ausgestaltet ist.

§ 7 Prüfungsanmeldung und -abmeldung, Bewertung von Prüfungsleistungen

(1) Mit dem Belegen der Module erfolgt gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung. Die Belegung

erfolgt über das jeweilige Hochschulmanagementsystem und muss im Fall der Wiederholung in einem

späteren Semester erneuert werden. Die Fristen für die Belegung der Module werden vom Fachbereichsrat

festgelegt und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.

(2) Die unentschuldigte Nichtteilnahme an der Prüfung gilt als Prüfungsfehlversuch. Die Teilnahme an

Modulprüfungen ist verpflichtend, sofern kein triftiger Grund für Rücktritt oder Versäumnis nach

§ 13 RStud/PrüfO glaubhaft gemacht wird.

(3) Für die Bewertung von Prüfungsleistungen gilt § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO. Die Bewertung ist zu

begründen.

§ 8 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Ist die studienbegleitende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet worden, können

Studierende sie höchstens zweimal wiederholen. Bei der Zählung der Prüfungsversuche werden solche nicht

berücksichtigt, bei denen die oder der Studierende einen triftigen Grund für Rücktritt oder Versäumnis nach

§ 13 RStud/PrüfO glaubhaft gemacht hat.

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 7 von 12

(2) Wird die Wiederholungsprüfung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet, so tritt die Note der

Wiederholungsprüfung an die Stelle der ursprünglichen Note der entsprechenden Prüfungsleistung. Die

Wiederholung einer Prüfung mit dem Ziel, eine bereits mindestens auf „ausreichend“ (4,0) lautende Note zu

verbessern, ist ausgeschlossen.

(3) Wiederholungsprüfungen können in einer anderen Prüfungsform erfolgen. Hierüber entscheiden die

jeweils Lehrenden.

(4) Wiederholungen von Prüfungsleistungen erfolgen in Absprache mit der oder dem Prüfenden und

sollen bis zum Ende der Folgelehrveranstaltung abgeschlossen sein (Wiederholbarkeitsfrist). Studentinnen in

der Schwangerschaft sind auf Antrag auch andere Wiederholungstermine anzubieten.

(5) Die Wiederholbarkeitsfrist verlängert sich um

Urlaubssemester,

Semester, in denen das Modul nicht angeboten wird,

Semester, die als Praxis- oder als Auslandssemester außerhalb der Hochschule absolviert werden

und

Zeiten, in denen die oder der Studierende nicht immatrikuliert ist.

(6) Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Wiederholbarkeitsfrist verlängern, wenn die oder der

Studierende vor deren Ablauf nachweist, dass sie oder er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.

(7) Im Falle eines letzten Prüfungsversuches ist eine Zweitbeurteilung der Prüfungsleistungen

durchzuführen. Erfolgt der letzte Prüfungsversuch in Form einer mündlichen Prüfung, muss eine zweite

Prüferin oder ein zweiter Prüfer anwesend sein und eine eigene Beurteilung abgeben.

(8) Nach drei erfolglosen Prüfungsversuchen oder nach Ablauf der Wiederholbarkeitsfrist ist ein

erfolgreicher Abschluss des Studiums in dem zugehörigen Studiengang nicht mehr möglich.

§ 9 Zweck und Struktur der Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Zusammen mit den

studienbegleitenden Prüfungsleistungen zeigt sie, dass die Kandidatin oder der Kandidat die

Ausbildungsziele des Studiums erreicht hat.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus:

a) der Bachelorarbeit und

b) der mündlichen Bachelorprüfung.

§ 10 Bachelorarbeit

(1) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer

a) für den Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung eingeschrieben ist,

b) die Pflichtpraktika gemäß Praktikumsordnung erfolgreich absolviert hat,

c) die im Prüfungsplan bestimmten studienbegleitenden Prüfungsleistungen so erbracht hat, dass

die Module 1 bis 10 sowie 12 bis 15 mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet

worden sind und die Praktika (Module 11 und 21) als „erfolgreich absolviert“ beurteilt wurden,

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 8 von 12

sowie die aktive Teilnahme § 6 Abs. 1 Buchstabe h Stud/PrüfO für die Module 16, 22, 23

nachgewiesen wurde

d) einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt hat.

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist innerhalb der vom Prüfungsausschuss gesetzten Frist

schriftlich an das Prüfungsamt zu richten.

Ihm sind beizufügen:

a) eine Erklärung darüber, ob die Kandidatin oder der Kandidat bereits eine akademische Prüfung in

einem verwaltungswirtschaftlichen Studiengang nicht bestanden hat oder ob sie oder er sich in

einem schwebenden Prüfungsverfahren eines anderen verwaltungswirtschaftlichen Studiengangs

befindet,

b) ein Themenvorschlag für die Bachelorarbeit,

c) Vorschläge für die Erstgutachterin oder den Erstgutachter sowie für die Zweitgutachterin oder

den Zweitgutachter der Bachelorarbeit.

(3) Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund des Antrags über die Zulassung zur Bachelorarbeit.

(4) Mit der Bachelorarbeit weist die Kandidatin oder der Kandidat nach, dass eine für die

Ausbildungsziele relevante und angemessene Problemstellung innerhalb einer vorgegebenen Frist

selbständig wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Die Arbeit wird in deutscher Sprache erstellt; bei

Einverständnis beider Gutachtenden kann sie auch in einer anderen Sprache erstellt werden.

(5) Das Thema der Bachelorarbeit wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Dieser bedient sich dazu des

Prüfungsamtes. Weicht das Thema vom Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten ab, so ist die

Kandidatin oder der Kandidat vor der Ausgabe des Themas zu hören. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind

aktenkundig zu machen.

(6) Die Bachelorarbeit kann auch an zwei Kandidatinnen oder Kandidaten vergeben werden. In diesem

Fall muss der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag jeder einzelnen Kandidatin oder jedes einzelnen

Kandidaten eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen.

(7) Die Bachelorarbeit wird von einer Erstgutachterin oder einem Erstgutachter und einer

Zweitgutachterin oder einem Zweitgutachter betreut und bewertet. Eine oder einer der beiden

Gutachterinnen oder Gutachter muss Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bzw. hauptamtliche Lehrkraft

an der HWR Berlin sein. Beide Gutachterinnen oder Gutachter werden bei der Ausgabe des Themas vom

Prüfungsausschuss bestimmt.

(8) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Thema und Aufgabenstellung der Arbeit

sind so festzusetzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann. Das Thema kann von der

Kandidatin oder dem Kandidaten nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats nach Ausgabe

zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um höchstens einen Monat kann vom

Prüfungsausschuss in Absprache mit der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter auf Antrag nur aus

zwingenden, vom Prüfling nicht zu vertretenden Gründen gestattet werden. Wird die Bachelorarbeit nicht

fristgerecht abgegeben und werden keine zwingenden Gründe für das Versäumnis anerkannt, gilt sie als mit

„nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

(9) Die Bachelorarbeit ist in drei schriftlichen Exemplaren und auf einem digitalen Datenträger beim

Prüfungsamt einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe der Arbeit hat

die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit der

entsprechend gekennzeichnete Teil der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 9 von 12

angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Die Abgabe der

Bachelorarbeit beinhaltet grundsätzlich das Einverständnis zur Veröffentlichung der Bachelorarbeit in der

Hochschulbibliothek. Auf schriftlichen Antrag der oder des jeweiligen Studierenden kann der

Prüfungsausschuss aus triftigen Gründen Befreiung von dem Erfordernis der Veröffentlichung erteilen.

(10) Die Bachelorarbeit ist von jedem der beiden Gutachterinnen oder Gutachter zu begutachten und

gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 RStud/PrüfO zu bewerten. Die Bewertung ist schriftlich zu begründen. Die Note

der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der beiden Bewertungen gebildet und gemäß

§ 13 Abs. 5 gerundet. Weichen die beiden Bewertungen um mehr als zwei Noten voneinander ab, wird vom

Prüfungsausschuss eine dritte Gutachterin oder ein dritter Gutachter bestimmt. Die Note der Bachelorarbeit

wird dann aus dem arithmetischen Mittel aller drei Bewertungen gebildet. Die Note der Bachelorarbeit kann

dabei jedoch nur dann „ausreichend“ betragen, wenn mindestens zwei Einzelbewertungen „ausreichend“

oder besser sind.

(11) Das Bewertungsverfahren der Bachelorarbeit soll vier Wochen nicht überschreiten.

§ 11 Mündliche Bachelorprüfung

(1) Die mündliche Bachelorprüfung wird durchgeführt, sobald die Bachelorarbeit mit mindestens

„ausreichend“ (4,0) bestanden und alle erforderlichen Module des Studiengangs erfolgreich abgeschlossen

sind.

(2) Für die mündliche Bachelorprüfung jeder Kandidatin oder jedes Kandidaten wird vom

Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission eingesetzt. Ihr gehören zwei Mitglieder an, darunter in der

Regel eine Gutachterin oder ein Gutachter der Bachelorarbeit; dieses Kommissionsmitglied ist

Prüfungskommissionsvorsitzende oder Prüfungskommissionsvorsitzender.

(3) Die mündliche Bachelorprüfung besteht aus zwei Komplexen. Im ersten Komplex soll die Kandidatin

oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er gesichertes Wissen auf den Gebieten der Bachelorarbeit

besitzt und fähig ist, die Ergebnisse der Bachelorarbeit selbständig zu begründen (Verteidigung). Im zweiten

Komplex soll sie oder er zeigen, dass sie oder er übergreifende Fragen und Problemstellungen auf einem

anderen Gebiet der Öffentlichen Verwaltung als demjenigen, in dem der Schwerpunkt der Bachelorarbeit lag,

eigenständig beantworten bzw. erörtern kann; dieses Gebiet wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.

(4) Die mündliche Bachelorprüfung ist hochschulöffentlich, es sei denn, eine Kandidatin oder ein

Kandidat widerspricht. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel jeweils 30 Minuten.

(5) Das Ergebnis der mündlichen Bachelorprüfung wird von der Prüfungskommission in Form einer Note

nach § 14 Abs. 2 RStud/PrüfO in Verbindung mit § 13 Abs. 5 festgestellt und der Kandidatin oder dem

Kandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt.

(6) Gegenstände, Verlauf und Ergebnis der mündlichen Bachelorprüfung werden in einem Protokoll

festgehalten.

§ 12 Wiederholung von Teilen der Bachelorprüfung

(1) Wurde die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, vergibt der Prüfungsausschuss auf

Antrag ein neues Thema. Eine weitere Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. Eine Rückgabe

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 10 von 12

des Themas der Bachelorarbeit in der § 10 Abs. 8 genannten Frist ist jedoch nur zulässig, wenn der Prüfling

bei der Anfertigung seiner ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

(2) Wurde die mündliche Bachelorprüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie ebenfalls nur

einmal, und zwar innerhalb von drei Monaten, wiederholt werden.

§ 13 Bestehen des Studiums und Gesamtnote

(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle Bestandteile der Bachelorprüfung (§ 9 Abs. 2)

mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet sind.

(2) Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Bachelorprüfung und die studienbegleitenden

Prüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet sind.

(3) Die Gesamtnote des Studiums wird als arithmetisches Mittel aus den Noten der einzelnen

Prüfungsleistungen gebildet. Dazu werden die ungerundeten Noten mit den in Abs. 4 angegebenen

Prozentgewichten multipliziert; die so gewichteten Noten werden auf zwei Stellen nach dem Komma

gerundet und addiert. Die Gesamtnote des Studiums wird aus dieser Summe ermittelt.

(4) Für die Berechnung nach Abs. 3 gelten folgende Prozentgewichte:

Bachelorarbeit 20 % (Faktor 0,2)

Mündliche Bachelorprüfung 10 % (Faktor 0,1)

Arithmetisches Mittel der Noten der studienbegleitenden Leistungen 70 % (Faktor 0,7).

(5) Die Gesamtnote beträgt bei einem

Wert bis einschließlich 1,5 sehr gut (1)

Wert von mehr als 1,5 bis einschließlich 2,5 gut (2)

Wert von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 befriedigend (3)

Wert von mehr als 3,5 bis einschließlich 4,0 ausreichend (4)

Wert von mehr als 4,0 nicht ausreichend (5)

Bei überragenden Leistungen (Gesamtnote 1,3 und besser) kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses

das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“ erteilt werden.

§ 14 Abschlussgrad

(1) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten der

akademische Grad

„Bachelor of Arts (B.A.)“

verliehen. Die Verleihung dieses akademischen Grades wird in der Bachelor-Urkunde manifestiert. Die

Urkunde muss erkennen lassen, dass der Bachelorgrad aufgrund der bestandenen Prüfung im

Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung verliehen wird.

(2) Die Urkunde wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten der HWR Berlin unterzeichnet und mit

dem Siegel der Hochschule versehen.

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 11 von 12

§ 15 Abschlusszeugnis, Laufbahnbefähigung

(1) Über die bestandene Bachelorprüfung stellt die HWR Berlin ein Zeugnis aus.

(2) Das Zeugnis enthält

a) das Gesamtprädikat des Studiums,

b) das Thema und die Note der Bachelorarbeit,

c) die Note der mündlichen Bachelorprüfung,

d) die Noten der studienbegleitenden Prüfungsleistungen,

e) die Bezeichnung der absolvierten Module und deren ECTS-Leistungspunkte,

f) die Bezeichnung der Stelle bzw. Stellen, an der bzw. denen das Praktikum bzw. die Praktika

absolviert wurden,

g) die nach internationalen Regeln insgesamt erworbenen ECTS-Leistungspunkte

(Anrechnungspunkte),

h) die Ausweisung des Anteils der rechtswissenschaftlichen Prüfungsanteile der Gesamtnote und

i) eine Anerkennungsnotiz, die der Absolventin oder dem Absolventen bescheinigt, dass sie oder er

durch ihre oder seine Leistungen die Anerkennung zur Laufbahnbefähigung erreicht hat.

(3) Zusätzlich wird die Gesamtnote nach dem European Credit Transfer System (ECTS) als ECTS-Grad A,

B, C, D oder E ausgewiesen.

(4) Das Zeugnis wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und von der Dekanin oder

von dem Dekan des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der HWR Berlin unterschrieben. Es trägt das Datum

des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.

§ 16 Einsichtnahme in die Prüfungsakte

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kandidatin oder dem Kandidaten

auf Antrag in angemessener Frist die Möglichkeit gegeben, die Bewertung ihrer oder seiner Bachelorarbeit

und das Prüfungsprotokoll der mündlichen Prüfung einzusehen.

§ 17 Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft

und ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung des

Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.12.2015.

(2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/15 begonnen haben, sind die

Studienordnung und die Prüfungsordnung in der Fassung vom 09.11.2011 des Bachelorstudiengangs

„Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ weiter anzuwenden.

Mitteilungsblatt der HWR Berlin 11/2017 vom 7. April 2017 Seite 12 von 12

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1Einführung in die ÖV und das

wissenschaftliche ArbeitenLV H,K 4 6 3,89

2

Politikwissenschaftliche,

sozialpsychologische und soziologische

Grundlagen

LV AT,H,K,M,R 6 7 3,89

3 Verwaltung in der Gesellschaft LV H,K,M,R 3 5 3,89

4 Grundlagen des öffentlichen Rechts LV K,M 4 6 3,89

5Grundlagen wirtschaftlichen Handelns der

VerwaltungLV H,K,M,R 4 6 3,89

6 Zivilrecht LV H,K,M,R 4 6 3,89

LV 2

Ü 2

8Vertiefung wirtschaftlichen Handelns der

VerwaltungLV H,K,M,R 6 7 3,89

9 Verwaltungsmodernisierung *) LV H,K,M,R 3 5 3,89

10 Verwaltungs - und Verfahrensrecht LV H,K,M,R 4 6 3,89

12 Ordnungs- und Europarecht LV H,K,M,R 4 6 3,89

13 Personalwesen *) LV H,K,M,R 4 6 3,89

14 Selbstverwaltung *) LV H,K,M,R 4 6 3,89

15 Sozialstaat *) LV H,K,M,R 4 6 3,89

16 Projektdesign PS AT/SL 5 6 0

17 Projektdurchführung PS PA 4 6 3,89

18 Wirtschaftliche Falllösungstechnik Ü K – 4 Std 4 6 3,89

19 Juristische Falllösungstechnik Ü K – 4 Std 4 6 3,89

20 A Soziales und Diversity (Wahlpflichtmodul) PS K – 5 Std

20 B Internationales (Wahlpflichtmodul) PS K – 5 Std

20 C Wirtschaft/Umwelt (Wahlpflichtmodul) PS K – 5 Std

22 Ethik und Nachhaltigkeit PS AT,PF/SL 6 8 0

23 Schlüsselkompetenzen PS AT,PF/SL 6 7 0

11 Praktikum I PS PB/SL 3 30 0

21 Praktikum II PS PB 2,5 30 0

24 Bachelorprüfung

Bachelorarbeit 3 10 20

Mündliche Prüfung 0 5 10

Summe SWS 103,5 21 21 3 21 20 2,5 15

Summe ECTS-Leistungspunkte 210 30 30 30 30 30 30 30

% der Modulnoten an der Gesamtnote 100,0 19,4 19,4 0 15,6 15,6 0 30

*) : Von den Modulen "Verwaltungsmodernisierung", "Personalwesen", "Selbstverwaltung" oder "Sozialstaat" ist ein Modul in englischer Sprache zu belegen.

Erläuterungen der Abkürzungen

Aktive Teilnahme AT Referat/Präsentation R

Hausarbeit H Praktikumsbericht PB

Klausur K PF

Mündliche Prüfung M Lehrvortrag (40 Studierende) LV

Studienleistung (unbenotet) SL Übung (20 Studierende) Ü

Projektarbeit PA Projektseminar, Action-Learning (20 Studierende) PS

Portfolio

12

H,K,M,R 6 3,89

8

Studien- und Prüfungsplan des

Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung

1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

1. Sem 2. Sem 3. Sem 4. Sem 5. Sem 6. Sem 7. Sem

3,89

Pra

ktikum

I

Pra

ktikum

II

7 Organisationslehre

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Badensche Straße 52 • 10825 Berlin Telefon +49 (0)30 30877-1393 • Telefax +49 (0)30 30877-1319

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Nr. 56/2015 vom 31. Dezember 2015

Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.12.2015

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 2

Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“

des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

vom 09.12.20151

Aufgrund von § 71 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 379), hat der Fachbereichsrat 3 (Allgemeine Verwal-tung) am 9. Dezember 2015 und in Ergänzung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin die folgende Praktikumsordnung erlassen: Inhalt § 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele und Grundsätze der Praktika

§ 3 Praxisphasen

§ 4 Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte, Praktikumsbetreuer oder

Praktikumsbetreuerin

§ 5 Praktikumsbetriebe und Einsatzfelder

§ 6 Zeitliche Regelungen im Praktikum

§ 7 Erschließung von Praktikumsplätzen

§ 8 Praktikumsvereinbarung und Status der Praktikanten und Praktikantinnen

§ 9 Praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen

§ 10 Anerkennung der Praxismodule

§ 11 Anrechnung von Berufszeiten

§ 12 Inkrafttreten

1 Bestätigt von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 23.12.2015.

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 3

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Praktikumsordnung regelt die Durchführung des Praktikums im Bachelor-Studiengang „Öffentli-che Verwaltung“, für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 aufnehmen. (2) Bereits immatrikulierte Studierende können auf Antrag ihre Praktika gemäß dieser Praktikumsordnung absolvieren, sofern dies vom Studienablauf möglich ist. (3) Die Praktikumsordnung wird ergänzt durch die Rahmenstudien- und –prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (RStud/PrüfO) sowie die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“. (4) Die Bestimmungen dieser Praktikumsordnung finden, soweit sie nicht ausschließlich das Regelstudium betreffen, auch auf das sechssemestrige „Schnellstudium“ Anwendung. § 2 Ziele und Grundsätze der Praktika (1) Die Praxismodule sind integrale Bestandteile des Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“; sie dienen dem Erfahrungslernen aus der Praxis. (2) Ziel der Praktika ist eine enge Verzahnung zwischen theoretischem Studium und Berufspraxis. Auf der Basis des im theoretischen Studium erworbenen Grundlagenwissens sollen Fähigkeiten der Wissensanwen-dung und praktische Erfahrungen vermittelt und die Bearbeitung konkreter Verwaltungs- bzw. Betriebsprob-leme im angestrebten Berufsfeld ermöglicht werden. Ferner sollen die Praktika die Studierenden mit der Be-rufswirklichkeit vertraut machen und zur Gestaltung der theoretischen Studienanteile anregen. (3) Die Praxismodule gliedern sich in die Praktikumsphasen im jeweiligen Betrieb und in praktikumsbeglei-tenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule. § 3 Praxisphasen (1) Die Praktika dauern jeweils 26 Wochen. (2) Das Praktikum I (Modul 11) wird im dritten Semester, das Praktikum II (Modul 21) im sechsten Semes-ter absolviert (Regelstudium). (3) Das Praktikum II (Modul 21) kann alternativ in folgenden Phasen absolviert werden (Schnellstudium):

− zwischen dem 1. und 2. Semester (Mitte Februar bis Ende März) = max. 6 Wochen., − zwischen dem 2. und 3. Semester (Anfang August bis Ende September) = max. 8 Wochen, − zwischen dem 4. und 5. Semester (Anfang August bis Ende September) = max. 8 Wochen, − zwischen dem 5. und 6. Semester (Mitte Februar bis Ende März) = max. 6 Wochen

Dabei soll eine Praxisphase vier Wochen nicht unterschreiten. Verschiebungen der in Satz 1 festgelegten Praktikumszeiten sind im Einvernehmen mit dem oder der Praktikumsbeauftragten möglich. (4) Das Praktikum II (Modul 21) kann abweichend von Absatz 2 auch im Rahmen des Regelstudiums im Einvernehmen mit dem oder der Praktikumsbeauftragten entsprechend der in Absatz 3 Satz 1 geregelten Phasen abgeleistet werden, soweit sie nicht weiter als 6 Wochen in die Studiensemester hineinreichen; Ab-satz 3 Satz 2 und 3 gelten dann entsprechend. (5) Abweichungen von Absatz 2 bis 4 können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von dem oder der Praktikumsbeauftragten im Einvernehmen mit der Leitung des Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ ge-nehmigt werden.

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 4

§ 4 Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte, Praktikumsbetreuer oder Praktikumsbetreuerin (1) Mit der Planung der Praxismodule, insbesondere im Hinblick auf die Akquisition von Praktikumsplätzen, den Abschluss von Praktikumsverträgen sowie Koordinierungsaufgaben mit den Praktikumsbetrieben wer-den vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der HWR Berlin ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin sowie ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für zwei Jahre beauftragt (Praktikumsbeauftragter oder –beauftragte). Bei Bedarf können auch mehrere Praktikumsbeauftragte bestellt werden. (2) Allen Studierenden, die eine Praktikumsphase absolvieren, wird durch den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte eine hauptamtliche Lehrkraft (Praktikumsbetreuer oder Praktikumsbetreuerin) zur fachlichen Betreuung zugeordnet. Die Praktikumsbetreuer und Praktikumsbetreuerinnen haben insbesondere die Aufgabe, während der Praktikumsphasen den Kontakt zu den Studierenden zu halten und mit den von ihnen betreuten Praktikanten und Praktikantinnen die Erfahrungen im Praktikum auszuwerten. § 5 Praktikumsbetriebe und Einsatzfelder (1) Sofern Studierende die laufbahnrechtliche Anerkennung ihres Studienabschlusses anstreben, müssen sie ein Praktikum in Einrichtungen der allgemeinen inneren Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in Deutschland absolvieren. Ein zweites Praktikum ist in Betrieben (Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 [BGBl. I 1253/GVBl. S. 1173] in der jeweils geltenden Fassung), Verbänden oder ausländischen Einrichtungen möglich, die in geeigneter Weise vorab nachweisen, dass ihre Praktikumsplätze laufbahnadäquaten Anforderungen entsprechen. (2) Das Praktikum I (Modul 11) muss in einem Praktikumsbetrieb absolviert werden; die Ableistung von mehr als einem Praktikum in nur einem Praktikumsbetrieb ist nicht zulässig. Die Ableistung des Prakti-kums II (Modul 21) kann in bis zu zwei Praktikumsbetrieben erfolgen, wobei jedes Einzelpraktikum 13 Wo-chen nicht unterschreiten darf. (3) Der Praktikumsbetrieb muss einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartne-rin im Betrieb (Praktikumsanleiter oder Praktikumsanleiterin) benennen und für die qualitative Durchführung des Praktikums Sorge tragen. (4) Das Praktikum im jeweiligen Betrieb muss sich auf Aufgabenbereiche erstrecken, die für die zukünftige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Ver-waltung“ typisch sind und sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungswirtschaftliche Qualifikationen vermitteln. Darüber hinaus sollen auch Kenntnisse für Spezifika öffentlicher und privater Organisationen im Sinne von Kommunikationsfähigkeit zwischen privaten Haushalten, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung erlangt werden. § 6 Zeitliche Regelungen im Praktikum (1) Die Arbeitszeit während des Praktikums entspricht der im Betrieb üblichen regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit). Aus triftigen Gründen kann mit Zustimmung der oder des Praktikumsbeauftragten eine Teilzeit vereinbart werden. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich in der Regel die Dauer des Praktikums entspre-chend der Verkürzung der Arbeitszeit. (2) Ein Fernbleiben von der Praktikumsstelle ist dem Praktikumsbetrieb und dem oder der Praktikumsbeauf-tragten unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen. Arbeitsunfähigkeit ist spätestens am vierten Tag durch ärztliches Attest zu belegen. Fehlzeiten ab dem 16. Arbeitstag, bezogen auf die gesamte fachprak-tische Studienzeit, müssen nachgeholt werden. Zu diesen Fehlzeiten rechnen auch Urlaubstage und Freistel-lungen gemäß Abs. 4 und 5. Mit Zustimmung des oder der Praktikumsbeauftragten kann aus triftigen Grün-den wie u.a. bei nachgewiesener Geburt eines Kindes oder bei nachgewiesener Krankheit eines eigenen Kin-des des oder der Studierenden eine Fehlzeit bis zu 32 Arbeitstagen akzeptiert werden.

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 5

(3) Für den Mutterschutz gilt § 20 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (RStud/PrüfO) in der jeweils geltenden Fassung. (4) Während des Praktikums kann - bezogen auf eine 6-monatige Praktikumszeit - mit dem Praktikumsbe-trieb ein Urlaub bis zu fünf Tagen vereinbart werden. (5) Die Studierenden können beim Praktikumsbetrieb bis zu vier Tage Freistellung zur Formulierung des Praktikumsberichts beantragen. Die Freistellung darf seitens des Praktikumsbetriebs nur mit Hinweis auf ei-ne hierdurch verursachte Störung des Betriebsablaufs verweigert werden. § 7 Erschließung von Praktikumsplätzen (1) Die Studierenden sind verpflichtet, sich um einen angemessenen und ihrer Studienzielsetzung entspre-chenden Praktikumsplatz zu bemühen. Dabei werden sie durch den Praktikumsbeauftragten oder die Prakti-kumsbeauftragte und die Hochschulverwaltung unterstützt. (2) Ob ein Praktikumsplatz den nach dieser Praktikumsordnung zu stellenden Anforderungen entspricht, ent-scheidet der oder die Praktikumsbeauftragte. § 8 Praktikumsvereinbarung und Status der Praktikanten und Praktikantinnen (1) Vor Beginn eines Praktikums schließen der oder die Studierende und der Praktikumsbetrieb eine Prakti-kumsvereinbarung ab. Die Praktikumsvereinbarung ist unverzüglich dem oder der Praktikumsbeauftragten vorzulegen. Kann die Praktikumsvereinbarung nicht vor Beginn des Praktikums vorgelegt werden, so müs-sen mindestens Name, Anschrift des Praktikumsgebers, sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin im Praktikum der HWR Berlin vorgelegt werden. (2) Die Praktikumsvereinbarung regelt insbesondere: a) die Verpflichtung des oder der Studierenden

− die gebotenen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; − die im Rahmen des Praktikumsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erfüllen; − den Anordnungen des Praktikumsbetriebes und der von ihm beauftragten Personen nachzukommen; − die für den Praktikumsbetrieb geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallver-hütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht einzuhalten;

b) die Verpflichtung des Praktikumsbetriebes: − für jeden Praktikumsplatz in Absprache mit dem Praktikumsbeauftragten einen Praktikumsplan zu

erarbeiten, der Inhalt und Ablauf des Praktikums in den Grundzügen regelt; − dem oder der Studierenden für die Dauer seines Praktikums einen persönlichen Ansprechpartner im

Betrieb zu benennen; − den Studierenden oder die Studierende entsprechend dem Praktikumsplan zu beschäftigen und wei-

terzubilden; − dem oder der Studierenden die Teilnahme an den praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen und

Nachprüfungen an der Hochschule zu ermöglichen; − den von dem oder von der Studierenden zu erstellenden Praktikumsbericht zu überprüfen und abzu-

zeichnen; − dem oder der Studierenden zum Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen,

das sich auf Dauer, Inhalt und Erfolg des Praktikums bezieht; c) die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung: Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der vorherigen Anhörung des oder der Praktikumsbeauftragten der Hochschule. (3) Die Hochschule stellt ein Muster für die Praktikumsvereinbarung zur Verfügung. (4) Durch die Praktikumsvereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Studierenden bleiben während des Praktikums Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten und haben sich für das

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 6

Folgesemester gemäß den Bestimmungen der Hochschule zurückzumelden. Ihr sozialversicherungsrechtli-cher Status ändert sich durch das Praktikum nicht. § 9 Praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen (1) Die praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich an der Hochschule statt; sie sind integraler Bestandteil der Praxismodule. (2) Die praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen gliedern sich in

− ein Praktikumsvorbereitungsseminar, − Einführung in die Verfügungs- und Bescheidtechnik und − ein Praktikumsnachbereitungsseminar.

(3) Die praktikumsvor- und nachbereitenden Lehrveranstaltungen, an denen nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ alle Studierenden teilzunehmen ha-ben, werden in Blockform angeboten. Die praktikumsvorbereitende Veranstaltung findet für alle Studieren-den im 1. Semester, die praktikumsnachbereitende Lehrveranstaltung nach Beendigung des jeweiligen Prak-tikums statt. (4) Diese Veranstaltungen dienen der Vorbereitung, Auswertung, Diskussion und Nachbereitung von Erfah-rungen im Praktikum sowie der wissenschaftlichen Fundierung und Analyse der in den Praktikumsbetrieben bearbeiteten Problemstellungen, Problemansätze und Arbeitsverfahren. (5) In dem Praktikumsnachbereitungsseminar sind die Ergebnisse des Praktikums selbständig zu referieren; dieses Referat ist zu bewerten. (6) Die Veranstaltung „Einführung in die Verfügungs- und Bescheidtechnik“ findet im ersten Monat des drit-ten Semesters in Blockform statt. An ihr sollen alle Studierenden teilnehmen; der oder die Praktikumsbeauf-tragte kann Ausnahmen zulassen. Gegenstände dieser Veranstaltung sind:

− GGO I, − Verfügungstechnik, − Bescheidtechnik und − Rechtsbehelfsbelehrungen.

§ 10 Anerkennung der Praxismodule (1) Das Praktikum I wird anerkannt, wenn:

− der von dem oder der Studierenden fristgerecht angefertigte und den Anforderungen des Abs. 4 ge-nügende Praktikumsbericht,

− die vom Praktikumsbetrieb ausgestellte Bescheinigung über das erfolgreiche Praktikum, − ein Nachweis über die Teilnahme an einer vor- und nachbereitenden Lehrveranstaltung, − eine Bescheinigung, dass der oder die Studierende in der praktikumsnachbereitenden Lehrveranstal-

tung über sein oder ihr Praktikum erfolgreich referiert hat, vorliegen. (2) Das Praktikum II wird anerkannt, wenn:

− der von dem oder der Studierenden fristgerecht angefertigte und den Anforderungen des Abs. 4 ge-nügende Praktikumsbericht,

− die vom Praktikumsbetrieb ausgestellte Bescheinigung über das erfolgreiche Praktikum, − der Nachweis im Schnellstudium über 26 Wochen Praktika

vorliegen. (3) Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der oder die Praktikumsbeauftragte.

Mitteilungsblatt Nr. 56/2015 Seite 7

(4) Der Praktikumsbericht ist von dem oder von der Studierenden während des Praktikums oder unmittelbar nach dem Praktikum anzufertigen und sowohl von dem betrieblichen Ansprechpartner oder der betrieblichen Ansprechpartnerin als auch von dem Praktikumsbetreuer oder der Praktikumsbetreuerin zu unterschreiben. Aus dem Praktikumsbericht muss hervorgehen, dass der oder die Studierende mit Aufgaben i.S.d. § 2 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ betraut wurde. Im Übrigen legt der oder die Praktikumsbeauftragte die Anforderungen an Form und Inhalt des Berichts fest. Der Praktikumsbericht ist spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums abzugeben. (5) Ist ein Praxismodul nicht erfolgreich durchgeführt, so ist es unverzüglich zu wiederholen. (6) Über jedes erfolgreich abgeschlossene Praxismodul stellt der oder die Praktikumsbeauftragte auf Antrag eine Bescheinigung aus. Sie muss Angaben zur Dauer des Praktikums und zum Praktikumsbetrieb enthalten sowie die mit Erfolg absolvierten praktikumsvor- und nachbereitenden Lehrveranstaltungen nennen. (7) Die Bescheinigungen über die Praktika sind gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Studien- und Prüfungs-ordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ Voraussetzung für die Zulassung zur Ba-chelorarbeit. (8) Die Bescheinigung über das Praktikum II ist Voraussetzung für die Anerkennungsnotiz gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe i) der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Ver-waltung“. § 11 Anrechnung von Berufszeiten (1) Vorliegende berufspraktische Erfahrungen können ganz oder teilweise als Praktikum angerechnet wer-den, wenn sie mit dem Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ inhaltlich im engen, fachlichen Zusammen-hang stehen. Ein Praktikum in der deutschen öffentlichen Verwaltung i. S. d. § 5 Abs. 1 kann nicht durch be-rufspraktische Zeiten ersetzt werden. (2) Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der oder die Praktikumsbeauftragte. § 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft und er-setzt die Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ des Fachbereichs Allge-meine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 19.06.2013.

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Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Nr. 47/2011 vom 22.12.2011

Änderung der Satzung zur Evaluation der Lehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 06.12.2011 Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der Satzung zur Evaluation der Lehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Mitteilungsblatt Nr.47/2011 Seite 2

Änderung der Satzung zur Evaluation der Lehre

an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Lehrevaluationsatzung -

vom 06.12.2011*

Der Akademische Senat der Hochschule für Wirtschaft und Recht hat am 6. Dezember 2011 folgende Ände-rung der Satzung zur Evaluation der Lehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beschlossen:

„§ 5 Veröffentlichung der Ergebnisse (1) Die Ergebnisse der Evaluationen nach § 6 der Satzung über die Datenverarbeitung der HWR Berlin vom 15. Februar 2011 und die Namen der Lehrenden in den betroffenen Lehrveranstaltungen werden hochschul-intern veröffentlicht. (2) Die Veröffentlichung im Sinne des Absatz 1, nicht aber individueller Kommentare im Freitext von stu-dentischen Lehrveranstaltungsevaluationen, erfolgt spätestens in dem der Evaluation folgenden Semester durch Auslage in Papierform in den Fachbereichsverwaltungen und den Standorten der Hochschulbibliothek. Die Veröffentlichung soll zudem in einem nur Studierenden der HWR Berlin auf Basis einer individuellen Kennung zugänglichen Lesebereich im Internetauftritt der HWR Berlin (z.B. Lernplattform) erfolgen. Die Veröffentlichungsdauer nach Satz 1 und 2 beträgt zwei Jahre ab dem ersten Tag der Auslage im Sinne von Satz 1. (3) Alle Lehrenden werden jeweils spätestens vier Wochen vor der Veröffentlichung von Ergebnissen im Sinne von Absatz 1 durch Übersendung der Ergebnisse an ihre dienstliche E-Mail-Adresse unterrichtet. Bei nicht hauptamtlich Lehrenden kann die Versendung auch an eine private E-Mail-Adresse erfolgen, soweit diese der HWR Berlin bekannt ist. Lehrende können binnen 14 Kalendertagen nach Versand dieser Unter-richtung der absendenden Stelle eine Kommentierung dieser Ergebnisse übermitteln, die ebenfalls zu veröf-fentlichen ist. Bei einer Veröffentlichung nach Absatz 2 Satz 2 kann diese Kommentierung auch noch später übermittelt und veröffentlicht werden.“

* Bestätigt von der Hochschulleitung am 22.12.2011.

Mitteilungsblatt Nr.47/2011 Seite 3

Satzung zur Evaluation der Lehre

an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Lehrevaluationsatzung -

vom 14.02.2007, geändert am 06.12.2011* § 1 Rechtliche Grundlagen (1) Gemäß § 13 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Land Berlin – vertreten durch den Senator für Wissen-schaft, Forschung und Kultur - und der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin vom 14.07.2005 hat sich die Hochschule verpflichtet, Studiengänge im Abstand von nicht mehr als fünf Jahren zu evaluieren. Die regel-mäßige Lehrevaluation bildet die Grundlage für ein kontinuierliches Qualitätsmanagement. Dies betrifft alle Fachbereiche und die Zentralinstitute der HWR Berlin. (2) Folgende regelmäßige Evaluationen sind in diese Satzung einbezogen: a) die Beurteilung der Lehrveranstaltungen durch Studierende und Lehrende, b) die Studiengangsevaluation (Befragung aller Studierenden und Lehrenden zur Studiensituation und –

zufriedenheit), c) die Absolventen- und Absolventinnenbefragung. § 2 Ziele der Evaluation (1) Die studentische Lehrveranstaltungsbeurteilung dient der Analyse und Bereitstellung von grundlegenden Informationen über die Leistungen der Hochschule im Bereich der Lehre. Die Informationen bilden die Grundlage für Maßnahmen zur organisatorischen und inhaltlichen Verbesserung der Lehrleistung. Die stu-dentische Lehrveranstaltungsbeurteilung stellt den Lehrenden Informationen über die Beurteilung ihrer Leh-re zur Verfügung, die es den Lehrenden ermöglicht, die Qualität der eigenen Lehre zu bewerten und Rück-schlüsse für Veränderungen zu ziehen. Personenbezogene Lehrevaluationen dienen auch dazu, besondere Leistungen in der Lehre im Rahmen der leistungsbezogenen Professoren- Professorinnenbesoldung nachzu-weisen. (2) Die Studiengangsevaluation dient der Analyse und Bereitstellung von grundlegenden Informationen zu Organisation und Inhalt der Studiengänge. Die Informationen bilden die Grundlage zur inhaltlichen und or-ganisatorischen Verbesserung der Studiengänge und Studienorganisation. (3) Die Absolventen- und Absolventinnenbefragung dient der Analyse und Bereitstellung von grundlegenden Informationen über Berufseinstieg, berufliche Situation sowie rückblickende Einschätzung des Studiums durch die Absolvent/innen der verschiedenen Studiengänge. Die Informationen bilden die Grundlage zur in-haltlichen und organisatorischen Verbesserung der Studiengänge und Studienorganisation. § 3 Evaluierungszyklus (1) Jeder Kurs/jedes Modul wird regelmäßig durch Studierende und Lehrende beurteilt. Kurse/Module wer-den spätestens nach viermaliger Durchführung durch Studierende und Lehrende beurteilt. Soweit möglich werden thematisch/fachlich verwandte Kurse/Module gleichzeitig evaluiert (2) Lehrkräfte – Professoren und Professorinnen sowie Lehrbeauftragte –, die zum ersten Mal an der Hoch-schule unterrichten, werden unabhängig vom Zyklus gem. Abs. 1 im ersten Semester durch Studierende be-urteilt.

* Am 01.04.2009 erfolgte die Zusammenführung von FHW Berlin und FHVR Berlin zur HWR Berlin. Die Ordnung wurde mit der Neuveröffentlichung redaktionell der neuen Hochschulorganisation der HWR Berlin angepasst.

Mitteilungsblatt Nr.47/2011 Seite 4

(3) Studiengangsevaluationen werden mindestens alle vier Jahre durchgeführt. (4) Die Befragung der Absolventen und Absolventinnen der Hochschule wird in einem regelmäßigen, von der Hochschulleitung festzulegenden Rhythmus durchgeführt. Die Befragungen der Absolventen und Absol-ventinnen einzelner Studiengänge erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Dekanen und Dekaninnen, den Direktor/en und den Direktorinnen und dem Koordinator/der Koordinatorin Evaluation und Qualitäts-management. § 4 Durchführung (1) Alle Befragungen von Studierenden und Absolventen und Absolventinnen werden in anonymisierter Form durchgeführt. (2) Alle Evaluationen nach § 1 Abs. 2 werden von dem Koordinator oder der Koordinatorin Evaluation und Qualitätsmanagement durchgeführt. § 5 Veröffentlichung der Ergebnisse (1) Die Ergebnisse der Evaluationen nach § 6 der Satzung über die Datenverarbeitung der HWR Berlin vom 15.02.2011 und die Namen der Lehrenden in den betroffenen Lehrveranstaltungen werden hochschulintern veröffentlicht. (2) Die Veröffentlichung im Sinne des Absatz 1, nicht aber individueller Kommentare im Freitext von stu-dentischen Lehrveranstaltungsevaluationen, erfolgt spätestens in dem der Evaluation folgenden Semester durch Auslage in Papierform in den Fachbereichsverwaltungen und den Standorten der Hochschulbibliothek. Die Veröffentlichung soll zudem in einem nur Studierenden der HWR Berlin auf Basis einer individuellen Kennung zugänglichen Lesebereich im Internetauftritt der HWR Berlin (z.B. Lernplattform) erfolgen. Die Veröffentlichungsdauer nach Satz 1 und 2 beträgt zwei Jahre ab dem ersten Tag der Auslage im Sinne von Satz 1. (3) Alle Lehrenden werden jeweils spätestens 4 Wochen vor der Veröffentlichung von Ergebnissen im Sinne von Absatz 1 durch Übersendung der Ergebnisse an ihre dienstliche E-Mail-Adresse unterrichtet. Bei nicht hauptamtlich Lehrenden kann die Versendung auch an eine private E-Mail-Adresse erfolgen, soweit diese der HWR Berlin bekannt ist. Lehrende können binnen 14 Kalendertagen nach Versand dieser Unterrichtung der absendenden Stelle eine Kommentierung dieser Ergebnisse übermittel, die ebenfalls zu veröffentlichen ist. Bei einer Veröffentlichung nach Absatz 2 Satz 2 kann diese Kommentierung auch noch später übermittelt werden und veröffentlicht werden." § 6 Maßnahmen zur Qualitätssicherung (1) Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Qualitätssicherung liegt bei der Hochschulleitung, den Dekanen und Dekaninnen der Fachbereiche sowie bei den Direktoren und Direktorinnen der Institute. (2) Die Verantwortlichen entwickeln einen Maßnahmenkatalog, der auch geeignete Schulungs- und Fortbil-dungsangebote für akademische und nichtakademische Beschäftigte enthalten soll. (3) Die Fachbereiche bzw. die Institute berichten der Hochschulleitung regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen. § 7 Umgang mit personenbezogenen Daten (1) Personenbezogene Daten dürfen bei Evaluierungen nur verarbeitet werden, soweit dies für den Evaluati-onszweck erforderlich ist und datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Die Übermittlung von Daten an Vorgesetzte oder andere zur Steuerung der Qualitätssicherung berufene Stellen ist zulässig.

Mitteilungsblatt Nr.47/2011 Seite 5

(2) Eine Weitergabe und Weiterverarbeitung der im Rahmen der Evaluation erhobenen personenbezogenen Daten für andere Zwecke ist unzulässig. (3) Die erhobenen Daten sollen 10 Jahre nach der Erhebung gelöscht werden. Papierfragebögen werden spä-testens dann vernichtet. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft.

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bitte wenden!

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HWR Berlin

Markieren Sie so:Korrektur:

Verwenden Sie einen Kugelschreiber, rote Farbe unbedingt vermeiden!Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassungdie links gegebenen Hinweise beim Ausfüllen.

A. Allgemeine Einschätzung des Fachs

1. Unabhängig von der Art der Vermittlung und der Person der/des Lehrenden finde ich das Fach

trifftvollkommen zu

trifft überhauptnicht zu

6 5 4 2 13

2. Die / Der Lehrende ...

trifft nicht zu/

weiß nicht

B. Beurteilung der Lehre

... interessant.

... wichtig für meine berufliche Handlungsfähigkeit.

... arbeitsintensiv.

... motiviert zur aktiven Beteiligung.

... vermittelt den Stoff praxisorientiert.

... hat m.E. die fachliche Kompetenz für dieses Modul.

... hat die Lehrveranstaltung inhaltlich gut vorbereitet.

... hat die Veranstaltung gut strukturiert.

... hat die für diese Veranstaltung geltenden Lehr-/ Lernziele klar definiert.

... kann auch schwierige Sachverhalte gut erklären.

... greift inhaltliche Anregungen und Fragen der Teilnehmenden auf.

... bestimmt das Arbeitstempo so, dass ich den inhaltlichen Ausführungen gut folgen kann.

... unterstützt die Vermittlung des Lehrstoffs durch Beispiele und Übungen.

... fördert das Verständnis für fachübergreifende Zusammenhänge.

... gestaltet die LV interessant.

... vertritt das Fach mit Engagement.

... reagiert konstruktiv auf Kritik.

... fördert selbstständiges Lernen (z.B. durch Partner-, Gruppenarbeit, E-Learning, Literaturhinweise etc.).

... bereitet systematisch auf Leistungsnachweise vor.

... vermittelt den Stoff im - vom Lehrplan - vorgesehenen Umfang.

... setzt Medien hilfreich ein (z.B. Tafel, Folien, Arbeitsblätter, Skripte).

3. Die erzielten Erkenntnisgewinne wurden verdeutlicht, z.B. durch Zusammenfassung, Wiederholung o.ä.

4. Der Lerninhalt ist aktuell.

5. Ich habe in dieser Lehrveranstaltung viel gelernt / neue Erkenntnisse gewonnen.

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Studentische Lehrveranstaltungsbeurteilung Seite 2/2HWR Berlin

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

D. Gesamtzufriedenheit

C. Beurteilung der Arbeitsatmosphäre

7. Es besteht ein angenehmes Klima innerhalb der Studiengruppe.

8 Wie beurteilen Sie die Lehrveranstaltung insgesamt?

9. Was hat Ihnen an dieser Lehrveranstaltung besonders gut gefallen?

10. Was hat Ihnen an dieser Lehrveranstaltung weniger gut gefallen?

11. Ich habe folgende Anregungen und Verbesserungsvorschläge:

Nähere Begründungen Ihrer Beurteilung können besonders hilfreich sein. Bitte nutzen Sie den Platz für weitereAnmerkungen, Kritik und Verbesserungsvoschläge!

E. Weitere Anmerkungen

trifftvollkommen zu

trifft überhauptnicht zu

6 5 4 2 13

sehrgut

sehrschlecht

6. Das Verhältnis der/des Lehrenden zu den Lernenden basiert auf Respekt.

trifft nicht zu/

weiß nicht

trifft nicht zu/

weiß nicht

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