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Deine Rechte im Studium: Prüfungen Was kann alles Prüfungsstoff sein? Ziele, Inhalte und Methoden der LV müssen in der ersten Einheit bekanntgegeben werden und schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Kriterien sind verpflichtend und können nicht im Laufe des Semesters geändert werden. Sollte dies trotzdem passieren und dir dadurch ein Nachteil entstehen, wende dich bitte an die Studienvertretung (STV). "Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele , die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren." (§59 Abs.1 Z 6 UG 2002); § 14 Abs 3 der Satzung legt darüber hinaus fest: Lehrveranstaltungsprüfungen dürfen den Inhalt der Lehrveranstaltung nicht übersteigen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kann ich mir meinen Prüfer/meine Prüferin selbst auswählen? Ja, grundsätzlich ist das immer möglich "auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach Möglichkeit zuu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen" (§59 Abs. 1 Z 13 UG 2002) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wann muss es Prüfungstermine geben? Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt. "Prüfungstermine sind jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen." (§59 Abs. 1 Z 3 UG 2002) Regelungen für prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen siehe weiter unten! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hilfe, ich kann mich zu einer Prüfung nicht anmelden! Ist das in Ordnung? Außerhalb des Curriculums deines Studiums können keine Anmeldevoraussetzungen definiert werden. Was nicht im Curriculum steht, ist nicht gültig (auch Angaben in PlusOnline sind dann nicht gültig, wenn sie nicht dem Curriculum entsprechen) "Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die Studierenden die im Curriculum festgesetzten Anmeldungsvoraussetzungen und die Meldung der Fortsetzung des Studiums für das betreffende Semester nachgewiesen haben." (§17 Abs. 1, Satzung Uni Salzburg), Beachte (§ 59 Abs 1 Z 3 UG 2002): „Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;“ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kann ich eine andere Prüfungsmethode fordern? "auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden" (§59 Abs. 1 Z 7 UG 2002) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In manchen Prüfungen reichen 50% der in der Prüfung geforderten Leistung zum Bestehen, in anderen 60%. Geht das? Ja, solange die Modalitäten zu Beginn der LV bekanntgegeben wurden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wie lange darf die Beurteilung dauern? Für die Beurteilung und Benotung einer Prüfung oder Lehrveranstaltung sind nicht mehr als 4 Wochen erlaubt . "Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen." (§75 Abs. 4 UG 2002) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kann ich Einsicht in meine Prüfung verlangen? Du hast Recht auf Prüfungseinsicht innerhalb von 6 Monate nach der Beurteilung , sowie das Recht Fotokopien (außer bei Multiple Choice- Fragen) anzufertigen; ebenso müssen bei mündlichen Prüfungen Prüfungsprotokolle angefertigt werden. Für die Prüfungseinsicht solltest du dir trotzdem einen Termin vereinbaren; sollte dir eine Prüfungseinsicht aber generell verwehrt werden, so wende dich an die STV: "Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items." (§79 Abs. 5 UG 2002) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wie oft darf ich Prüfungen wiederholen? Prüfungen (und prüfungsimmanente Kurse; hierbei zählt der gesamte Kurs als Gesamtprüfung mit mehreren Teilprüfungen) können insgesamt 3 Mal wiederholt werden; also kannst du vier mal antreten. Wird auch der letzte Prüfungsantritt negativ beurteilt, wird das Studium geschlossen und du wirst auf der Universität Salzburg nicht mehr zu dem Studium zugelassen.

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Deine Rechte im Studium: PrüfungenWas kann alles Prüfungsstoff sein?

Ziele, Inhalte und Methoden der LV müssen in der ersten Einheit bekanntgegeben werden und schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Kriterien sind verpflichtend und können nicht im Laufe des Semesters geändert werden. Sollte dies trotzdem passieren und dir dadurch ein Nachteil entstehen, wende dich bitte an die Studienvertretung (STV). "Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren." (§59 Abs.1 Z 6 UG 2002); § 14 Abs 3 der Satzung legt darüber hinaus fest: Lehrveranstaltungsprüfungen dürfen den Inhalt der Lehrveranstaltung nicht übersteigen.

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Kann ich mir meinen Prüfer/meine Prüferin selbst auswählen?

Ja, grundsätzlich ist das immer möglich "auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach Möglichkeit zuu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen" (§59 Abs. 1 Z 13 UG 2002)

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Wann muss es Prüfungstermine geben?

Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt. "Prüfungstermine sind jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen." (§59 Abs. 1 Z 3 UG 2002) Regelungen für prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen siehe weiter unten!

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Hilfe, ich kann mich zu einer Prüfung nicht anmelden! Ist das in Ordnung?

Außerhalb des Curriculums deines Studiums können keine Anmeldevoraussetzungen definiert werden. Was nicht im Curriculum steht, ist nicht gültig (auch Angaben in PlusOnline sind dann nicht gültig, wenn sie nicht dem Curriculum entsprechen) "Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die Studierenden die im Curriculum festgesetzten Anmeldungsvoraussetzungen und die Meldung der Fortsetzung des Studiums für das betreffende Semester nachgewiesen haben." (§17 Abs. 1, Satzung Uni Salzburg), Beachte (§ 59 Abs 1 Z 3 UG 2002): „Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;“

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Kann ich eine andere Prüfungsmethode fordern?

"auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden" (§59 Abs. 1 Z 7 UG 2002)

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In manchen Prüfungen reichen 50% der in der Prüfung geforderten Leistung zum Bestehen, in anderen 60%. Geht das?

Ja, solange die Modalitäten zu Beginn der LV bekanntgegeben wurden.

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Wie lange darf die Beurteilung dauern?

Für die Beurteilung und Benotung einer Prüfung oder Lehrveranstaltung sind nicht mehr als 4 Wochen erlaubt. "Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen." (§75 Abs. 4 UG 2002)

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Kann ich Einsicht in meine Prüfung verlangen?

Du hast Recht auf Prüfungseinsicht innerhalb von 6 Monate nach der Beurteilung, sowie das Recht Fotokopien (außer bei Multiple Choice-Fragen) anzufertigen; ebenso müssen bei mündlichen Prüfungen Prüfungsprotokolle angefertigt werden. Für die Prüfungseinsicht solltest du dir trotzdem einen Termin vereinbaren; sollte dir eine Prüfungseinsicht aber generell verwehrt werden, so wende dich an die STV:"Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items." (§79 Abs. 5 UG 2002)

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Wie oft darf ich Prüfungen wiederholen?

Prüfungen (und prüfungsimmanente Kurse; hierbei zählt der gesamte Kurs als Gesamtprüfung mit mehreren Teilprüfungen) können insgesamt 3 Mal wiederholt werden; also kannst du vier mal antreten. Wird auch der letzte Prüfungsantritt negativ beurteilt, wird das Studium geschlossen und du wirst auf der Universität Salzburg nicht mehr zu dem Studium zugelassen.

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