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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Wandern und aufatmen in Griechenland Insel Korfu und Bergwelt Nordgriechenlands vom 22.–29. September 2020 Korfu: Wer kennt nicht die grüne Insel im Ionischen Meer, in die sich bereits Odysseus, Kaiserin Sisi und nach ihnen tausende anderer Besucher verliebten? Aber wie steht es um den Epirus, das griechische Festland gegenüber von Korfu? Entdecken Sie mit uns ebenso diese wunderschöne Region, welche von tiefgrünen Wäldern, alpinen Hochgebirgen, tiefen Schluchten und eiskalten Bergflüssen geprägt ist. Bergdörfer schmiegen sich schutzsuchend in das Grün dichter Mischwälder. Wandern Sie mit uns durch die unberührte Bergwelt im Norden Griechenlands und auf der grünen Insel Korfu.

Wandern und aufatmen in Griechenland · österreichischen Kaiserin Sisi erhebt. Beim Rundgang durch die Schlossanlage genießen Sie von den ge-pflegten Gärten aus wundervolle Aussichten

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Page 1: Wandern und aufatmen in Griechenland · österreichischen Kaiserin Sisi erhebt. Beim Rundgang durch die Schlossanlage genießen Sie von den ge-pflegten Gärten aus wundervolle Aussichten

Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.

Wandern und aufatmen

in Griechenland

Insel Korfu und Bergwelt Nordgriechenlands

vom 22.–29. September 2020

Korfu: Wer kennt nicht die grüne Insel im Ionischen Meer, in die sich bereits

Odysseus, Kaiserin Sisi und nach ihnen tausende anderer Besucher verliebten?

Aber wie steht es um den Epirus, das griechische Festland gegenüber von Korfu?

Entdecken Sie mit uns ebenso diese wunderschöne Region, welche von tiefgrünen

Wäldern, alpinen Hochgebirgen, tiefen Schluchten und eiskalten Bergflüssen

geprägt ist. Bergdörfer schmiegen sich schutzsuchend in das Grün dichter

Mischwälder. Wandern Sie mit uns durch die unberührte Bergwelt im Norden

Griechenlands und auf der grünen Insel Korfu.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2

Vorgesehener Reiseverlauf:

1. Tag: Dienstag, 22. September 2020: Willkommen auf Korfu

Am Morgen treffen Sie sich am Flughafen Stuttgart. Reisen Sie ab Stuttgart mit Eurowings

im Direktflug nach Korfu. Ankunft vorauss. gegen Mittag. Empfang und Transfer in Ihr Hotel

Magna Graecia bei Dassia.

Nachdem Sie in Ruhe Ihr Zimmer bezogen haben, treffen Sie sich zu einer Inforunde

bezüglich der bevorstehenden Reise und genießen das erste gemeinsame Abendessen.

Erste Übernachtung in Dassia auf Korfu.

2. Tag: Mittwoch, 23. September 2020: Wanderung auf Sisis Pilgerweg

Nach Ihrem gemütlichen Frühstück machen Sie sich auf den Weg in südliche Richtung, wo

sich in einer grünen Hügellandschaft das Schloss der

österreichischen Kaiserin Sisi erhebt. Beim Rundgang

durch die Schlossanlage genießen Sie von den ge-

pflegten Gärten aus wundervolle Aussichten über die

Insel und das Meer. Ein Pfad führt den Berg hinauf bis

zu einer kleinen Kapelle der Heiligen Kyriaki, wo Sisi oft

hinpilgerte. Von dort oben genießen Sie den Blick auf

das Umland und folgen nach kurzer Rast dem Pfad

hinab nach Gastouri. In diesem hübschen Dorf ließ Sisi einen Brunnen errichten, an dem

auch Sie sich nun erfrischen können. Abschließend wandern Sie weiter vorbei an Oliven-

hainen und Zypressen bis in das Dorf Agii Deka.

Wander-Info: mittelschwer / 13 km / reine Gehzeit ca. 3-4 Std. /

Aufstieg: ca. 300 Höhenmeter / Abstieg: ca. 400 Höhenmeter

Gemeinsames Abendessen und zweite Übernachtung in Dassia.

3. Tag: Donnerstag, 24. September 2020: Wandern an der Westküste

Ausgangspunkt Ihrer heutigen Wanderung ist die

Bucht von Ermones an der Westküste der Insel. Ziegen-

und Eselspfade führen in nördliche Richtung durch das

Ropa-Tal. Danach folgen

Sie dem Weg hinauf ins Dorf

Giannades. In der Dorfmitte

laden urige Kaffees zu einer

Erholungspause ein. Wenig

später wandern Sie durch Olivenhaine und Weinbaufelder

weiter bergauf bis zum westlichsten und höchsten Punkt der

Region. Unter Ihnen eröffnen sich die Weiten des Ionischen

Meeres. Sie haben genug Zeit, die herrliche Aussicht zu genie-

ßen. Ein Weg nahe der Küste führt Sie nun südwärts mit wech-

selnden Landschaftsbildern wieder nach Ermones. Hier ruhen

Sie in einer Taverne aus und genießen ein leckeres Mittagessen.

Wander-Info: mittelschwer / 12 km / reine Gehzeit ca. 4-5 Std. /

Aufstieg: ca. 200 Höhenmeter / Abstieg: ca. 300 Höhenmeter

Später Rückkehr zum Hotel. Abendessen und dritte Übernachtung in Dassia.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3

4. Tag: Freitag, 25. September 2020: Zum Orakel von Dodona

Am Morgen verlassen Sie das Inselhotel und setzen per Schiff zum Festland über und

erreichen nach ca. 1,5 Stunden Igoumenitsa. Von dort geht es mit dem Bus über die neue

Autobahn ostwärts nach Dodoni. Das „Orakel von Dodona“ galt als ältestes Orakel-

heiligtum Griechenlands. Hier sagten die

Priester aus dem Raunen der Blätter einer

riesigen Eiche die Zukunft und den Willen des

Göttervaters Zeus voraus. Nach dem Besuch

der archäologischen Stätte haben Sie Zeit

für eine Mittagspause.

Im Anschluss Weiterfahrt ins Dorf Monodendri

– einem der Zagoria-Dörfer in 1.050 Metern

Höhe – zum Berghotel Archontiko Zarkada.

Nach dem Einchecken im Hotel können Sie

noch einen Spaziergang zum ehemaligen

Kloster Agia Paraskevi unternehmen.

Abendessen und erste Übernachtung im Berghotel in Monodendri.

5. Tag: Samstag, 26. September 2020: Wandern rund um die Zagoria-Dörfer

Grob gepflasterte Pfade und Steinbogen-

brücken verbanden bereits in Vorzeiten die

schwer zugänglichen Dörfer über Berge und

durch Schluchten miteinander. Sie folgen

dem Flusslauf bis zu einer dieser Steinbogen-

brücken des Epirus. Über diese gelangen Sie

hinüber auf die andere Flussseite und folgen

dem Weg bis zum Dorf Koukouli, wo Sie eine

kurze Rast einlegen. Bald erreichen Sie die

„Skala von Vitsa“ – einen steinernen Treppen-

weg, der in zahllosen Serpentinen hinaufführt zum Dorf Vitsa und dabei herrliche Panora-

maaussichten bereithält. Liebevoll sanierte

Häuser prägen den malerischen Ort, in dem

der Wirt der Dorftaverne mit einem gedeck-

ten Tisch die Wandergruppe erwartet. Nach

dem anstrengenden Aufstieg tut die Einkehr

gut und Sie können die einheimischen Köst-

lichkeiten genießen. Gestärkt und erholt ist

noch etwas Zeit für einen Bummel durch das

Dorf, bevor es mit dem Bus zurückgeht nach

Monodendri.

Wander-Info: mittelschwer / 9 km / reine Gehzeit ca. 5 Std. /

Aufstieg: ca. 110 Höhenmeter / Abstieg: ca. 110 Höhenmeter

Abendessen und zweite Übernachtung im Berghotel in Monodendri.

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6. Tag: Sonntag, 27. September 2020: Panoramawandern und Vikos-Schlucht

Ausgangspunkt dieser Wanderung ist das höchstgelegene Zagoria-Dorf Vradeto auf 1.300

Metern Höhe. Von dort aus wandern Sie hinauf zum Aussichtspunkt Veli, dem sogenann-

ten Balkon der Vikos-Schlucht. Es ist ein Plateau auf 1.430 Metern, das eine großartige

Aussicht auf und in die Vikos-Schlucht

bietet. Steinadler kreisen immer wieder

futtersuchend hoch über der Schlucht.

Genießen Sie das Panorama, bevor es

zurück nach Vradeto geht, um von dort

den steinernen Treppenweg – die „Skala

von Vradeto“ – hinabzusteigen. Dieser

Wanderabschnitt zählt wegen seiner spek-

takulären Aussichten auf die Gipfel des

Pindos-Gebirges, zu den reizvollsten der

ganzen Region. Unten angelangt erwartet

Sie der Bus zur Fahrt nach Tsepelovo. In

einer Taverne des Dorfes können Sie ein traditionelles Mittagessen genießen. Am

Nachmittag dann Rückfahrt nach Monodendri.

Wander-Info: mittelschwer / 6 km / reine Gehzeit ca. 4 Std. /

Aufstieg: ca. 70 Höhenmeter / Abstieg: ca. 280 Höhenmeter

Abendessen und dritte Übernachtung im Berghotel in Monodendri.

7. Tag: Montag, 28. September 2020: Ioannina – Ali Pascha

Heute verlassen Sie Monodendri und die Zagoria-Dörfer. Die Fahrt zur Stadt Ioannina durch

Berge und fruchtbare Täler ist kurzweilig. Ioannina war noch bis 1912 in der Hand der

Osmanen. Bummeln Sie durch die

sanierte Altstadt mit seinen dicken

Festungsmauern bis zum Sitz des Ali

Pascha. Dort können Sie das Volks-

kundemuseum besuchen und von den

Wehrmauern den Blick auf den See und

die Ioannina-Insel genießen. Ein Boot

bringt Sie hinüber auf die kleine Insel.

Hier besichtigen Sie eines der Klöster,

spazieren auf dem teils asphaltierten

Weg rund um die Insel und genießen

dabei das Panorama der umliegenden

Berge. Am Haus des Ali Pascha erfahren

Sie vom Leben und Tod dieses letzten osmanischen Herrschers. Zurück an der Ufer-

promenade von Ioannina legen Sie eine Mittagspause ein und fahren am Nachmittag

weiter zum Hafen von Igoumenitsa. Mit der Fähre kehren Sie auf die Insel Korfu zurück.

Transfer zum Hotel Magna Graecia.

Abendessen und letzte Übernachtung in Dassia auf Korfu.

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8. Tag: Dienstag, 29. September 2020: Heimreise

Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von Korfu und Rückreise per Direktflug nach

Stuttgart, wo Sie voller Erinnerungen gegen Mittag (ggf. früher Nachmittag) ankommen

werden.

Programmänderungen vorbehalten.

Übernachtungshotels: Magna Graecia Hotel

Dassia, Corfu 49083

Griechenland

Tel: +30 26 610 930 53

www.magnagraecia.gr

Das Hotel liegt oberhalb eines Kliffs und bietet eine

atemberaubende Aussicht über die idyllische

Gegend der Insel Korfu. Neben Restaurant und

24h-Rezeption steht Ihnen ein Außenpool mit

Sonnenliegen zur Verfügung.

Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bade-

zimmer mit Dusche und Balkon bzw. Terrasse. Die

moderne Einrichtung mit komfortablen Betten

strahlt Wärme und Beschaulichkeit aus. Die

Zimmer sind mit Klimaanlage, TV, WLAN und

Kühlschrank ausgestattet.

Mountain Hotel Archontiko Zarkada

Monodendri, Zagori, Epirus

Griechenland

Tel: +30 26 530 71 305

http://www.monodendri.com/

Das Berghotel im malerischen Dorf Monodendri

bietet 34 Zimmer im rustikalen Stil und ein

griechisches Restaurant/Taverne, wo regionale

Spezialitäten serviert werden. Weiterhin finden Sie

im Haus ein Fitnessstudio und einen Whirlpool.

Freuen Sie sich in den Zimmern auf holzgeschnitzte

Decken, einen TV und DVD-Player sowie einen

Kühlschrank. Einige Zimmer verfügen außerdem

über einen Kamin.

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Hinweise zur Wanderreise: Alle Wanderungen sind mittelschwerer Art. Sie sollten gutes Schuhwerk und gegebenen-

falls auch Wanderstöcke mitbringen. Sie wandern auf unbefestigten Wegen und Pfaden,

auf Schotter, Sand und Steinen. Einige Höhendifferenzen sind zu bewältigen. Denken Sie

an Kleidung im Zwiebelprinzip inklusive Regenjacke und Sonnenschutz.

In Griechenland können Sie sich auf schmackhafte griechische Landküche freuen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Griechen für unsere Verhältnisse relativ spät zu Mittag essen,

das kann dann schon mal zwischen 14 und 15 Uhr sein. Bringen Sie sich deshalb eventuell

ein paar kleinere Snacks wie Riegel oder Nüsse für Zwischendurch mit oder versorgen Sie

sich ausreichend beim Frühstücksbuffet zum Beispiel mit Obst.

Reisepreis*: Pro Person im Doppelzimmer: 2.150,- €

Frühbucherpreis bis 15.02.2020: 1.995,- €

Einzelzimmerzuschlag: 195,- €

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Maximale Gruppengröße: 25 Personen

Anmeldeschluss: 25.05.2020

(begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)

* Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren.

Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Direktflug mit Eurowings von Stuttgart nach Korfu und zurück

• Alle Bustransfers im modernen Reisebus

• 2 x Fährpassagen

• 4 x Übernachtung mit Halbpension im Magna Graecia Hotel in Dassia auf Korfu

• 3 x Übernachtung mit Halbpension im Berghotel Archontiko Zarkada in Monodendri

• 3 x Mittagessen bei den Wanderungen gemäß Programm

• 4 Wanderungen mit qualifiziertem Deutsch sprechenden Wanderführer

• Halbtagesausflüge an Tag 4 und 7

• Alle Eintrittsgelder der geplanten Besichtigungen

• Gemeindeblatt-Reisebegleitung und Andachten durch Dr. Irmgard Ehlers,

Studienleiterin der Evangelischen Akademie Bad Boll a. D.

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Getränke zu den Mahlzeiten

• Sonstige Verpflegung

• Persönliche Ausgaben

• Trinkgelder

• Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer

Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport

abdeckt.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 7

Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften: Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Griechenland ist ein gültiger Personal-

ausweis oder Reisepass erforderlich.

Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die

Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu

überprüfen und ggf. zu vervollständigen.

Wichtige Hinweise: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im

Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist.

Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte VOR Buchung der

Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die

gewünschte Reise für Sie geeignet ist.

Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung

fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn.

Bis 25.08.2020 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus

sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die

eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist

ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin

Stornokosten gemäß Punkt 5.3 der Reisebedingungen an.

Reiseveranstalter: INTI Tours e. K.

(im Sinne des dt. Reiserechts) Hauffstr. 15

73326 Deggingen

Telefon: 07334-95 97 41

E-Mail: [email protected]

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Tel: 0711-60 100 49

E-Mail: [email protected]

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Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G

zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg

Wandern und aufatmen in Griechenland vom 22.-29. September 2020

Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben!

1. Teilnehmer/in:

Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................

Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:

Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................

Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer

□ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)

Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

=== bitte auch die Rückseite ausfüllen ===

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Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Griechenland“ vom 22. – 29.09.2020

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort

und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte

Datenangaben ggf. streichen)

□ Ich/wir habe/n Interesse an einer Reiseversicherung/Reiserücktrittskostenversicherung.

□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, gesundheitliche Hinweise etc.): …..………………….

………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:

(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..

Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):

□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………

□ getrennte Rechnungen.

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der

Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der

Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise-

bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das

„Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich

erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser

Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die

mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,

Fluggesellschaft und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird

ausdrücklich nicht zugestimmt.

Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen

ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,

Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an

[email protected] wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: INTI Tours e. K., Hauffstr. 15, 73326 Deggingen

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart

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Reisebedingungen der Firma INTI Tours e. K. für Buc hungen ab dem 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden und Reisende, wir, die Firma INTI Tours e. K., nachstehend IT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungs-gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ih rer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflicht ungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von IT und der Buchung de s Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen , sind von IT nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseaus-schreibung bzw. die vertraglich von IT zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichni ssen , die nicht von IT herausgegeben werden, sind für IT und die Leistungspflicht von IT nicht verbind-lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von IT gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von IT vor, an das IT für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit IT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorver-traglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungs-frist IT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. e) Die von IT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen-schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand-teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch IT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT dem Kun-den eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebe-stätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-den Anwendung von IT erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek-turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsch e Sprache. d) Soweit der Vertragstext von IT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver-tragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustan dekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Bu chungsangaben. IT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von IT beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echt-zeit) , so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. IT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. IT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht

besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. IT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden-geldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl IT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informa-tionspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht des Kunden besteht, so ist IT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskos-ten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Rei-sepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von IT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind IT gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. IT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner-halb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse-nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal-reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte IT für die Durchführung der geän-derten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Diffe-renzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. IT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis-tungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern IT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann IT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: � Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IT vom Kunden den

Erhöhungsbetrag verlangen. � Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für den Einzelplatz kann IT vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reise-preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Um-fange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für verteuert hat 4.4. IT ist verpflichtet , dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für IT führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der

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Mehrbetrag von IT zu erstatten. IT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbe-trag die IT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. IT hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal-tungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor R eisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemesse-nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal-reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Storn okosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber IT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht, so verliert IT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge-wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von IT unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. IT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Flugpauschalreisen bis 30 Tag e vor Reiseantritt 10% vom 29.- 22. Tag vor Reiseantritt 20% vom 21.- 15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 14.-7 . Tag vor Reiseantritt 50% vom 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 80 % am Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90 %

Bus- und Bahnreisen bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % Vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % Ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % See- und Flusskreuzfahrten bis 50. Tag vor Reiseantritt 5 % vom 49. bis 30. Tage 10 % Vom 29. bis 22. Tage 30 % Vom 21. bis 15. Tage 50 % ab dem 14. Tag 75 %

Mietwagen und Campmobile bis zum 30 . Tag vor Reiseantritt 20 % vom 29. Tag bis 22. Tag 35 % vom 21. Tag bis 15. Tag 50 % vom 14. bis 1. Tag 75 % am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT nachzuweisen, dass IT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von IT geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. IT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkre-te Entschädigung zu fordern, soweit IT nachweist, dass IT wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist IT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist IT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat IT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von IT durch Mittei-lung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie IT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank-heit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht-lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil IT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbu-chung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann IT bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro betroffenen Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach erfolgen, können, sofern ihre

Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbrin-gung IT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmun-gen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. IT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis-tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheb-liche Leistungen handelt.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. IT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von IT beruht. 8.2. Kündigt IT, so behält IT den Anspruch auf den Reisepreis; IT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die IT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom-menen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrach-ten Beträge.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteiln ehmerzahl

9.1. IT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol-gender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rück-trittserklärung von IT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter-richtung angegeben sein b) IT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebe-stätigung anzugeben. c) IT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil-nehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von IT später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat IT oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von IT mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit IT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von IT vor Ort (Reiseleitung oder örtliche Agentur) zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von IT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an IT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von IT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von IT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ge-bucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von IT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er IT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und IT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-päck unverzüglich IT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise-vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenan-zeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fris-ten zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbei-geführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 11.2. IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-

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den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun-gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver-tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 11.3. IT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von IT ursäch-lich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber IT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13. Informationspflichten über die Identität des au sführenden Luftfahrtun-ternehmens

13.1. IT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft-fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist IT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flugge-sellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. wer-den. Sobald IT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug-gesellschaft, wird IT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemesse-nen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaf-ten, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf der Internet-Seite von IT oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von IT einzusehen. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften 13.5. IT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich-ten. 13.6. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn IT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.7. IT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IT mit der Besor-gung beauftragt hat, es sei denn, dass IT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Ge richtsstandsvereinba-rung

14.1. 13.1. IT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestim-mungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. IT nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbei-legung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für IT verpflichtend würde, informiert IT Sie hierüber in geeigneter Form. IT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. 13.2. Falls der Kunde nicht Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäi-schen Union oder Schweizer Staatsbürger ist, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. In diesem Fall kann der Kunde IT ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 14.3. 13.3. Für Klagen von IT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever-trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IT verein-bart. ----------------------------------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsa nwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2019 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: INTI Tours e. K. Einzelfirma HRA 541078 Ust-Id Nr. DE 230 287470 Steuernummer: 62321/22206 Adresse: Hauffstraße 15, 73326 Deggingen Telefon: 07334/959741, Telefax: 07334/959745 Mail: [email protected] Internet:www.inti-tours.de

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.  Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen INTI Tours e.K., trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen INTI Tours e.K.  über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/230 2

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des

Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen

Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem

Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen

Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen

und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen

zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. INTI Tours e.K., hat eine Insolvenzabsicherung mit Travelsafe GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die Travelsafe GmbH, Neuburger Str. 102 f, in D-94036 Passau, Telefon: 0851-52152, E-Mail:[email protected] kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von INTI Tours e.K.  verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de