36
Hessisches Sozialministerium Pflegebedürftig Was ist zu tun

Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Hessisches Sozialministerium

PflegebedürftigWas ist zu tun

Page 2: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die
Page 3: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

3

Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Pflegebedürftigkeit – Was ist das? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Pflegebedürftig – Was ist zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Leistungen der Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse erbracht? . . . . . . . . . . 12

Anhang

Leistungen auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Benötigte Leistungen und Hilfen in der ambulanten Pflege . . . . . . . . 27

Die wichtigsten Schritte zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Prüfung des Vertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Checkliste stationäre Pflegeeinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Notfallkarte zum Heraustrennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Page 4: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

HerausgeberHessisches SozialministeriumReferat ÖffentlichkeitsarbeitDostojewskistraße 465187 Wiesbadenwww.sozialministerium.hessen.de

RedaktionEllen Körting, Dieter Obst, Dr. Christian Peter (verantwortlich)

ProduktionHerbert Ujma

GestaltungKirsch Kommunikationsdesign GmbH, Walluf

Druckmww.druck und so... GmbH, Mainz-Kastel

StandOktober 2010

Page 5: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Liebe Leserinnen und Leser,

die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Men-schen wird in Hessen zu fast 75 Prozent von An-gehörigen übernommen. Eine solche Pflege erfordertein immenses Maß an Kraft, sind die Angehörigendoch meist rund um die Uhr im Einsatz. Allerdingstragen sie so entscheidend dazu bei, dem pflegebedürftigen Familien-mitglied ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Nichtimmer kann Pflege jedoch auf Dauer ohne Unterstützung geleistet wer-den. Sei es, weil pflegende Familienmitglieder die Kraft verlässt und sieselbst Erholung benötigen, sei es, weil für die Pflege der AngehörigenHilfsmittel benötigt werden, wie zum Beispiel ein spezielles Bett.

Neben die körperlichen und seelischen Belastungen treten oft organisa-torische Probleme, die von den pflegenden Angehörigen gelöst werdenmüssen. Mit welchen finanziellen und materiellen Hilfen können diepflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen rechnen? Wie sind dieverschiedenen Pflegestufen definiert? Welche Leistungen erbringen diePflegekassen? Diese und weitere Fragen will die vorliegende Broschürebeantworten.

Zugleich soll sie darüber informieren, welche weiteren Angebote undLeistungen es für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibtund welche Beratungsangebote zur Verfügung stehen.

Stefan GrüttnerHessischer Sozialminister

5

Page 6: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

6

Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetz-buches XI ist, wer wegen einer körperlichen,geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die Verrichtung des tägli-chen Lebens auf Dauer – das heißt für min-destens sechs Monate – auf fremde Hilfeangewiesen ist.

Unter Krankheit und Behinderung werdenverstanden:

� Verluste, Lähmungen oder andereFunktionsstörungen am Stütz- undBewegungsapparat,

� Funktionsstörungen der inneren Organeoder der Sinnesorgane,

� Störungen des Zentralnervensystems wie etwa Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie

� Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Zu den Verrichtungen des täglichen Lebens,der sogenannten Grundpflege, gehören dieKörperpflege (z. B. Waschen, Duschen,Zahnpflege) genauso wie die Ernährung (Zu-bereitung oder Aufnahme der Nahrung), dieMobilität (z. B. An- und Auskleiden, Trep-pensteigen) und die hauswirtschaftliche Ver-sorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen).

Pflegebedürftigkeit – Was ist das?

Sozialgesetzbuch XI =Soziale Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherungbezieht sich auf die lang-fristige Grundpflege unddie hauswirtschaftlicheVersorgung, nicht auf dieKrankenpflege.

Page 7: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

7

Maßgeblich ist dabei der Hilfebedarf, dersich aus einer Erkrankung oder Behinderungergibt, nicht jedoch die Erkrankung oderBehinderung selbst.

Leistungen der Krankenversicherung(Sozialgesetzbuch V)

Die häusliche Krankenpflege, die durch einen Pflegedienst erbracht wird, umfasstebenfalls Leistungen der Grund- und Be-handlungspflege sowie der hauswirtschaftli-chen Versorgung. Jedoch wird die häuslicheKrankenpflege vom Arzt für einen begrenz-ten Zeitraum (in der Regel bis zu 28 Tage)verordnet, um eine Verhinderung oder Ver-kürzung von Krankenhausaufenthalten zubewirken. Behandlungspflege, hierunter fälltz. B. Medikamentengabe, wird vom Arzt zurSicherung der ärztlichen Behandlung ver-ordnet. Kostenträger ist die Krankenkasse,die im Einzelfall über die Bewilligung ent-scheidet. Bei Fragen zu den Leistungen derhäuslichen Krankenpflege wenden Sie sichbitte an Ihren Hausarzt. Im Gegensatz zurPflegebedürftigkeit liegt hier nicht eine dauerhafte Bedürftigkeit vor, sondern es sollin erster Linie im Krankheitsfall geholfenwerden.

Kostenträger für die (kurzfristige) häuslicheKrankenpflege ist dieKrankenkasse

Page 8: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

8

Sind Sie oder ein Angehöriger auf fremdeHilfe angewiesen, können Sie zunächst Ratbei einem Sozialdienst eines Krankenhauses,einer Seniorenberatungsstelle, einem Pflege-stützpunkt oder Ihrer Pflegekasse suchen.Die Pflegekassen haben den gesetzlichenAuftrag, die Versicherten und ihre Angehö-rigen über alle mit der Pflegebedürftigkeitzusammenhängenden Fragen zu unterrichtenund zu beraten. Beratungsstellen auf kom-munaler Ebene bieten ebenfalls einen bür-gernahen Service, geben Auskunft über gesundheitsrelevante, sozialpflegerische undpsychosoziale Angebote und vermitteln be-nötigte Hilfen. Hier können Sie sich darüberinformieren, welche Hilfen in Betracht kom-men könnten.

Den Antrag auf Pflegeleistungen müssen Siebei Ihrer Pflegekasse stellen. Versicherte er-halten die Leistungen der Kranken- undPflegeversicherung grundsätzlich nur aufAntrag. Der Antrag ist von dem Versicher-ten, seinem Bevollmächtigten oder seinemgesetzlichen Vertreter formlos an die Kran-ken- bzw. Pflegekasse zu richten, bei der dieVersicherung besteht.

Pflegebedürftig – Was ist zu tun?

Rat suchen

Antrag auf Pflege-leistungen stellen

Page 9: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

9

Die Leistungen werden dann ab Antrag-stellung gewährt, frühestens jedoch von demZeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraus-setzungen vorliegen. Wird der Antrag aufLeistungen der Pflegeversicherung später alseinen Monat nach Eintritt der Pflegebe-dürftigkeit gestellt, werden die Leistungenvom Beginn des Monats der Antragstellunggewährt.

Nach der Antragstellung beauftragt die Pfle-gekasse den Medizinischen Dienst der Kran-kenversicherung (MDK) mit einer Begutach-tung, welche im Rahmen eines Hausbe-suches in Ihrer Wohnung oder Ihrem Zimmerim Pflegeheim erfolgt. In dringenden Fällenkann auch eine Eilbegutachtung im Kran-kenhaus durchgeführt werden. Hierbei wirdnach Aktenlage entschieden, ob nach Been-digung des Krankenhausaufenthaltes einePflegestufe bestehen würde. Die endgültigeEntscheidung über die Pflegebedürftigkeitwird jedoch erst nach der Entlassung ausdem Krankenhaus bei der Begutachtungdurch den MDK in Ihrer häuslichen Umge-bung getroffen. Der MDK wird Sie bei derBegutachtung auch zu Ihrer Krankenge-schichte und Ihrem Hilfebedarf befragen.Weiterhin werden Angaben zu Ihrer Pflege-person, Ihrer Wohnsituation, bereits vor-handenen Hilfsmitteln und den täglichenHilfsleistungen, die Sie erhalten, vom MDKbenötigt.

Begutachtung

Der MDK gibt eine Emp-fehlung an die Pflegekasse,welche Hilfeleistungen not-wendig sind, und erhebtden täglichen Zeitaufwandfür die benötigten Hilfen.Danach erhalten Sie einenBescheid der Pflegekasseüber die Höhe der Ihnenzustehenden Leistungen.

Page 10: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

10

Zuständige Aufsichtsbehörden

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind

Sollten Sie mit der Einstufung in einePflegestufe nicht einverstanden sein, müs-sen Sie in diesem Fall Widerspruch gegenden Feststellungsbescheid bei der zuständi-gen Pflegekasse eingelegen und den Wider-spruch begründen. Dabei muss angegebenwerden, warum eine andere Einstufung er-forderlich ist. Hilfreich ist in diesem Zu-sammenhang das Führen eines „Pflegetage-buchs“, in dem die einzelnen Hilfen aufge-führt werden. Vermerkt werden sollte hier,wer die Hilfe leistet, sowie wann und wielange eine Hilfestellung notwendig war.

Außerdem kann eine Eingabe an die zu-ständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Hiermuss die zugrunde liegende Problematikgeschildert werden.

� Für die landesunmittelbaren Pflegekassen (z. B. AOK Hessen) ist das Hessische Sozialministerium, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden, zuständig.

� Für die bundesunmittelbaren Pflegekassen (z. B. DAK, TKK) ist dasBundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,zuständig.

� Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig.

� Für die beihilferechtlichen Angelegenheiten ist das HessischeMinisterium des Inneren und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, zuständig.

Widerspruch

Pflegetagebuch führen

Page 11: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

11

Unterschieden wird zwischen 3 Pflegestufen:Pflegestufe I: Erhebliche PflegebedürftigkeitPflegestufe I besteht, wenn bei wenigsten zwei Verrichtungen des täglichen Lebens mindestens einmal täglich Hilfe benötigt wird undzusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich(z. B. Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen) notwendig wird.Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. Dies bedeutet, dass der Pflegeaufwand aus dem Bereich der Körperpflege,Ernährung oder Mobilität mindestens 45 Minuten betragen muss.

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit Hier gilt, dass bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeitenund mehrmals wöchentlich in der Hauswirtschaft Hilfe benötigtwird. Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnittmindestens drei Stunden täglich betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III: SchwerstpflegebedürftigkeitWird die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr benötigt und ist mehrmals die Woche Hilfe in derHauswirtschaft notwendig, wird Pflegestufe III gewählt. Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurch-schnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.

Besonderer HärtefallEin besonderer Härtefall liegt dann vor, wenn der Hilfebedarf in erheblichhöherem Maße als in Pflegestufe III geschildert vorliegt, die Hilfe in erhöhtemMaße nachts erforderlich ist und hierfür mehrere Pflegepersonen benötigt werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach den im Sozial-gesetzbuch XI festgelegten Pflegestufen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Page 12: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Die Leistungen der Pflegekasse hängen da-von ab, ob eine Pflege zu Hause (ambulant)oder stationär erfolgt, und können sowohl inForm von Sach- wie auch als Geldleistungerbracht werden. Eine Kombination beiderVarianten ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus werden folgende Leistungenangeboten:

� Häusliche Pflege bei Verhinderung derPflegeperson

� Tages- und Nachtpflege

� Kurzzeitpflege

� Vollstationäre Pflege

� Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

� Pflegekurse für Angehörige und ehren-amtliche Pflegepersonen

� Leistungen zur sozialen Sicherung derPflegeperson

� Zusätzliche Betreuungsleistungen fürDemenzerkrankte

12

Welche Leistungen werden von derPflegekasse erbracht?

Die Pflegeversicherung soll vorrangig die häuslichePflege unterstützen, damitdie Pflegebedürftigenmöglichst lange in ihrerhäuslichen Umgebung bleiben können.

(§ 3 SGB XI)

Page 13: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

13

Eine Liste der ambulantenPflegedienste in Ihrer Nähekann Ihnen Ihre Pflegekas-se zur Verfügung stellen.

Wichtige Informationenerhalten Sie auch unter www.sozialnetz-hessen.de.

Pflegeberatung

Seit 1.1.2009 haben Versicherte, die bereitsLeistungen der Pflegekassen erhalten odereinen Antrag gestellt haben, Anspruch aufindividuelle Beratung und Hilfestellungdurch einen Pflegeberater oder eine Pflege-beraterin der zuständigen Pflegekasse beider Auswahl und Inanspruchnahme von Pfle-geleistungen.

Pflegesachleistungen

Für verschiedene Pflegeaufwendungen er-hält die /der Pflegebedürftige Hilfe durcheinen beauftragten ambulanten Pflegedienst.Die Pflegekassen zahlen Zuschüsse zu denAufwendungen für Hilfen bei der Körper-pflege, Mobilisation und Ernährung (Grund-pflege) sowie der hauswirtschaftlichen Ver-sorgung. Voraussetzung ist die Einstufung ineine Pflegestufe. Die Leistungen werden derbzw. dem Pflegebedürftigen bei der Inan-spruchnahme eines Pflegedienstes dann alsSachleistung gewährt.

Die Pflegekasse zahlt für die vom ambulan-ten Pflegedienst geleisteten Pflegeeinsätzeeinen Gesamtbetrag bis zu

Einrichtung vonPflegestützpunkten in Hessen

Zur wohnortnahen Bera-tung, Versorgung undBetreuung der Versichertenwerden von den Pflege-und Krankenkassen undKommunen zunächst einPflegestützpunkt je Land-kreis und kreisfreie Stadteingerichtet. In den Pflege-stützpunkten wird auchPflegeberatung angebotenwerden.

seit 1.1.2010 ab 1.1.2012

� Pflegestufe I 440 Euro 450 Euro

� Pflegestufe II 1.040 Euro 1.100 Euro

� Pflegestufe III 1.510 Euro 1.550 Euro

� Besondere Härtefälle 1.918 Euro 1.918 Euro

Page 14: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Pflegegeld

Pflegebedürftige können die Zahlung einesPflegegeldes beantragen. In diesem Fallmüssen sie in geeigneter Weise selbst dieerforderliche Grundpflege und hauswirt-schaftliche Versorgung sicherstellen. Dies istzum Beispiel dann der Fall, wenn die Pflegedurch Familienangehörige oder im Rahmender Nachbarschaftshilfe erfolgt. Bei denPflegestufen I und II muss einmal im halbenJahr, bei Pflegestufe III einmal im Viertel-jahr ein Beratungseinsatz durch einen zuge-lassenen Pflegedienst in Anspruch genom-men werden.

Das Pflegegeld variiert je nach Pflegestufe:

Kombination von Sach- und Geldleistungen

Auch eine Kombination von Sach- und Geld-leistungen ist möglich. Nimmt ein Pflege-bedürftiger die zustehenden Sachleistungennicht im voller Höhe in Anspruch, kann einanteiliges Pflegegeld gezahlt werden. Dieswäre zum Beispiel dann der Fall, wenn einAngehöriger die Pflege übernimmt, jedochfür einzelne Verrichtungen (wie etwa Baden)einen Pflegedienst beauftragt. Die genaueBerechnung erklärt Ihnen Ihre Pflegekasse.

14

Pflege durch Familien-angehörige oder imRahmen der Nachbar-schaftshilfe

seit 1.1.2010 ab 1.1.2012

� Pflegestufe I 225 Euro 235 Euro

� Pflegestufe II 430 Euro 440 Euro

� Pflegestufe III 685 Euro 700 Euro

Page 15: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

15

Bei einer Ersatzpflegedurch Verwandte bis zumzweiten Grade oder durchPersonen, die mit demPflegebedürftigen in häus-licher Gemeinschaft leben,wird angenommen, dassdie Ersatzpflege nichterwerbsmäßig ausgeübtwird. In diesen Fällen wirdnur das Pflegegeld derfestgestellten Pflegestufegezahlt.

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Wenn pflegende Angehörige ausfallen – seies wegen eines Urlaubs, sei es, weil sie krankwerden – übernimmt die Pflegekasse dieKosten einer notwendigen Ersatzpflege fürlängstens vier Wochen und maximal 1.510Euro (ab 1.1.2012: 1.550 Euro) im Jahr.Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson denPflegebedürftigen vor ihrer Verhinderungmindestens sechs Monate in seiner häusli-chen Umgebung gepflegt hat.

Unterstützende Hilfen für pflegendeAngehörige

Fühlen sich pflegende Angehörige überlastetoder können sie die Pflege mit der Betreuungder eigenen Familie, der Arbeitszeit, eige-nem Urlaub oder bei einer Erkrankung nichtin Einklang bringen, können sie auf folgendeHilfen zurückgreifen:

� Teilstationäre Pflege

� Stationäre Kurzzeitpflege

� Anstellung einer Hilfskraft

� Pflegezeit

Page 16: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Teilstationäre Pflege

Ist es Angehörigen nicht möglich, die häusli-che Pflege in ausreichendem Umfang sicher-zustellen, besteht ein Anspruch auf teilsta-tionäre Pflege – als Tages- und Nachtpflege.

Die Pflegekasse übernimmt dabei Aufwen-dungen, die je nach Pflegestufe variieren:

� Pflegestufe I: Aufwendungen bis zu einer Höhe von 440 Euro (ab 1.1.2012: 450 Euro) je Kalendermonat

� Pflegestufe II: Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.040 Euro (ab 1.1.2012: 1.100 Euro) je Kalendermonat

� Pflegestufe III: Aufwendungen bis zueiner Höhe von 1.510 Euro (ab 1.1.2012:1.550 Euro) je Kalendermonat

Stationäre Kurzzeitpflege

Die stationäre Kurzzeitpflege kommt in Be-tracht, wenn zeitweise weder häusliche nochteilstationäre Pflege möglich oder ausrei-chend ist. Dies ist zum Beispiel dann derFall, wenn die Pflegeperson durch Krankheitoder Urlaub verhindert ist.

Im Anschluss an einen Krankenhausauf-enthalt besteht in der Übergangszeit eben-falls die Möglichkeit einer stationären Kurz-zeitpflege.

16

Eine stationäre Kurz-zeitpflege wird von derPflegekasse für maximal vier Wochen im Jahr bis zu einem Betrag von 1.510 Euro (ab 2012:1.550 Euro) erstattet.

Page 17: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

17

Zu empfehlen ist hierzu derRatgeber der Verbraucher-zentrale Hessen: „Hilferund um die Uhr – (l)egaldurch wen?“

Anstellung einer hauswirtschaftlichen Hilfskraft

Pflegende Angehörige können als Arbeit-geber für eine Hilfskraft auftreten. In diesemFall ist allerdings unbedingt zu beachten, dassdann Sozialversicherungsabgaben zu zahlensind und Lohnsteuer abgeführt werden muss.Die Tätigkeit der Hilfskraft muss auf haus-wirtschaftliche Arbeiten begrenzt bleiben.Tätigkeiten in der Pflege sind nicht erlaubt.

Die Beschäftigung dieser Hilfskraft wirdsteuerlich gefördert. Die Steuerermäßigungbeträgt 20 % der Aufwendungen bis zu einerjährlichen Höchstgrenze von 510 Euro beigeringfügigen bzw. 4.000 Euro bei sozialver-sicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält-nissen.

Eine Vermittlung von Pflegekräften erfolgtdurch die örtliche Agentur für Arbeit. Voreiner Beschäftigung muss durch diese ge-prüft werden, ob bevorrechtigte Arbeitneh-mer zur Verfügung stehen. Erst wenn ausdiesem Personenkreis – in der Regel deut-sche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –keine geeigneten Personen in Frage kom-men, ist eine Vermittlung von osteuropäi-schen Haushaltshilfen möglich.

Ratsam ist, sich vor der Beschäftigung einerHilfskraft mit der Pflegekasse oder Agenturfür Arbeit in Verbindung zu setzen. Denn werArbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis beschäf-tigt, begünstigt die Schwarzarbeit.

Einzelheiten finden Sie in der Broschüre „haushaltsnahe Beschäf-tigungsverhältnisse,Dienstleistungen undHandwerkerleistungen in privaten Haushalten“ des Hessischen Finanz-ministeriums

Page 18: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

18

Pflegezeit

Wenn Sie einen nahen Verwandten, bei demmindestens Pflegestufe I vorliegt, in seinerhäuslichen Umgebung pflegen, haben Sieunter bestimmten Voraussetzungen, die imPflegezeitgesetz geregelt sind, einen Rechts-anspruch gegen Ihren Arbeitgeber,

� der Arbeit bis zu zehn Tage fern zu bleiben;

� für eine bis zu sechs Monate dauerndePflegezeit von der Arbeit freigestellt zuwerden. Der Anspruch besteht nur gegen-über Arbeitgebern mit mehr als 15 Be-schäftigten.

Gegenüber Ihrem Arbeitgeber müssen Siedie Pflegezeit zehn Tage, bevor Sie sie in Anspruch nehmen, schriftlich ankündigen.Hierbei müssen Sie mitteilen, für welchenZeitraum und in welchem Umfang Sie Pfle-gezeit in Anspruch nehmen wollen. In dieserZeit sind Sie unentgeltlich von der Arbeitbefreit.

Möchten Sie nur eine anteilige Freistellung,müssen Sie angeben, wie Sie die Arbeitszeitverteilen möchten. In diesem Fall treffen Siemit ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Ver-einbarung über die Verringerung und dieVerteilung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeberkann den Wunsch nach anteiliger Freistellungnur aus dringenden betrieblichen Gründenablehnen.

Als nahe Angehörige gelten: Ehegatten, Lebenspartner, Partnereiner eheähnlichenGemeinschaft, Großeltern,Eltern, Geschwister,Kinder, Adoptiv- undPflegekinder, Enkelkindersowie die Schwiegerelternund Schwiegerkinder.

1021

Page 19: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

19

Sie müssen z.B. durch den Bescheid derPflegekasse die Pflegebedürftigkeit der /deszu Pflegenden gegenüber dem Arbeitgebernachweisen.

Sie können die Pflegezeit nur mit Zustim-mung des Arbeitgebers vorzeitig beenden.

Die Pflegezeit endet vor Ablauf des in An-spruch genommenen Zeitraums mit einerÜbergangsfrist von vier Wochen in folgen-den Ausnahmefällen:

� die gepflegte Person verstirbt

� die gepflegte Person muss in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufge-nommen werden

� die häusliche Pflege des nahenAngehörigen wird aus anderen Gründenunmöglich oder unzumutbar.

Wird ein naher Angehöriger akut pflegebe-dürftig, haben Sie das Recht, sich bis zuzehn Arbeitstage von der Arbeit befreien zulassen, um für sie oder ihn eine gute Pflegezu organisieren oder die pflegerische Ver-sorgung in dieser Zeit selbst zu übernehmen.Auf Verlangen des Arbeitgebers müssen Sieeine ärztliche Bescheinigung über die vor-aussichtliche Pflegebedürftigkeit des oderder Angehörigen und die Erforderlichkeitder Arbeitsbefreiung vorlegen.

Eine kurzzeitigeFreistellung können alleBeschäftigte in Anspruchnehmen – unabhängig vonder Anzahl der beimArbeitgeber insgesamtBeschäftigten.

Page 20: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Vollstationäre Pflege

Ist eine häusliche oder teilstationäre Pflegenicht mehr möglich oder kommt sie wegender Besonderheit des Einzelfalls nicht inBetracht, haben Pflegebedürftige Anspruchauf Pflege in einer stationären Einrichtung(Pflegeheim). Eine Kostenübernahme durchdie Pflegekasse erfolgt nur für die allge-meinen Pflegeleistungen. Die Kosten fürUnterkunft und Verpflegung sowie für ver-einbarte Zusatzleistungen sind von den Pfle-gebedürftigen selbst zu tragen.

Folgende Pauschalen werden von den Pfle-gekassen monatlich gezahlt:

20

Weitere Informationen und eine Checkliste zurrichtigen Wahl einesPflegeheimes erhalten Sie unter www.sozialnetz-hessen.de.

Veröffentlichung der Ergebnisse vonQualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen inPflegeheimen und -diensten durch denMedizinischen Dienst der Krankenkassenwerden veröffentlicht und können unterwww.pflegenoten.de abgefragt werden.www.pflegenoten.de

seit 1.1.2010 ab 1.1.2012

� Pflegestufe I 1.023 Euro 1.023 Euro

� Pflegestufe II 1.279 Euro 1.279 Euro

� Pflegestufe III 1.510 Euro 1.550 Euro

� Besondere Härtefälle: 1.825 Euro 1.918 Euro

Page 21: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

21

Zusatzleistungen bei Demenz

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, beidenen durch den Medizinischen Dienst derKrankenversicherung (MDK) ein erhebli-cher Bedarf an Beaufsichtigung und Be-treuung festgestellt wurde, erhalten zusätz-liche Betreuungsleistungen bis zu einemBetrag von 100 Euro (Grundbetrag) oder biszu 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich.Die Höhe des Anspruchs wird von der Pfle-gekasse aufgrund der Empfehlung des MDKindividuell festgelegt und dem Betroffenemmitgeteilt. Dieser Betrag ist zweckgebundenfür speziell anerkannte Betreuungsleistun-gen und muss anhand von Bescheinigungenund Zahlungsbelegen mit der Pflegekasseabgerechnet werden.

Auch demenziell erkrankte Menschen miteinem geringeren Pflegebedarf, die nochnicht die Voraussetzungen der Pflegestufe Ierfüllen (so genannte „Pflegestufe 0“), aberdurch den MDK einen zusätzlichen Betreu-ungsbedarf bescheinigt bekommen, könnendiese Leistung beanspruchen.

Anspruch auf zusätzlicheBetreuungsleistungen mitPflegekasse klären

Page 22: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

22

Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zu pflegebedingtem Umbau

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Ver-sorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Er-leichterung der Pflege oder zur Linderungder Beschwerden des Pflegebedürftigen bei-tragen. Ein Anspruch besteht auch auf Hilfs-mittel, die ihm eine selbstständigere Lebens-führung ermöglichen (z. B. Wannenlifter).

Zur Verbesserung des individuellen Wohn-umfeldes und zur Erleichterung der häusli-chen Pflege kann die Pflegekasse Zuschüssefür Maßnahmen bis zu einem Betrag von2.557 Euro bewilligen. Hierbei ist jedoch einangemessener Eigenanteil unter Berücksich-tigung des Einkommens von den Pflegebe-dürftigen selbst zu tragen.

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamt-liche Pflegepersonen werden von den Pfle-gekassen angeboten und sollten helfen, denTeilnehmerinnen und Teilnehmern Technikenin der Pflege zu vermitteln oder ihre beste-henden Fähigkeiten zu verbessern.

Anspruch auf Hilfsmittel

Vermitteln vonPflegetechniken

Page 23: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

23

Leistungen zur sozialen Sicherung derPflegeperson

Wenn Sie eine Angehörige oder einen An-gehörigen für mindestens 14 Stunden in derWoche pflegen und selbst nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,zahlt die Pflegeversicherung für Sie Beiträgezur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenver-sicherung. Die Höhe richtet sich dabei nachdem Schweregrad der Pflegebedürftigkeitdes zu Pflegenden und dem Umfang IhrerPflegetätigkeit. Der Umfang Ihrer Pflege-tätigkeit wird in dem erstellten MDK-Gut-achten festgestellt. Informationen hierzu gibtIhnen Ihre Pflegekasse.

Steuerliche Entlastung

Steuerlich begünstigt werden können alleDienstleistungen, die im Rahmen eineshaushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissesentstehen. Die Steuerermäßigung erhält derArbeitgeber der leistenden Person. Die För-derung wird im Rahmen der Einkommens-steuer beantragt beziehungsweise kann alsSteuerfreibetrag eingetragen werden.

Darüber hinaus können pflegebedingte Auf-wendungen steuerlich abgesetzt werden. Be-rücksichtigt werden Pflegekosten, die imhäuslichen Bereich anfallen und über dieLeistungen der Pflegeversicherung hinaus-gehen. Auskunft erteilt Ihnen das zuständigeFinanzamt.

Voraussetzung für diesezusätzliche Förderung ist,dass die Pflege- undBetreuungsleistungen füreinen pflegebedürftigenMenschen im Sinne derPflegeversicherung er-bracht werden. Die Geld-leistungen der Pflege-versicherung werden dabeiangerechnet.

Page 24: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

24

Schonvermögen von Angehörigen

Sollten das Einkommen der / des Pflegebe-dürftigen und die Leistungen der Pflegever-sicherung für eine umfassende Pflege nichtausreichen, so können eventuell Leistungender Sozialhilfe in Anspruch genommen wer-den. Hierbei wird auch eine Unterhalts-pflicht von nahen Angehörigen (z.B. derKinder) geprüft. Inwieweit die Angehörigenherangezogen werden, hängt von deren Ein-kommensverhältnissen ab, wobei Freibeträ-ge, das sogenannte Schonvermögen, zu be-rücksichtigen sind.

Auskunft erteilt Ihnen das zuständige So-zialamt.

Page 25: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

25

Angebote in Hessen

Um das jeweils aktuelle Angebot in Ihrer Region zu erfragen, wenden Siesich bitte direkt an Ihre Pflege- und Krankenkasse oder an die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes, sofern er bereitseingerichtet wurde.

Anhang

Leistungen auf einen Blick

Pflegestufe

Pflegestufe Iseit 1.1.2010ab 1.1.2012

Pflegestufe IIseit 1.1.2010ab 1.1.2012

Pflegestufe IIIseit 1.1.2010ab 1.1.2012

Härtefallseit 1.1.2010ab 1.1.2012

Pflegegeld

225,– €235,– €

430,– €440,– €

685,– €700,– €

AmbulantePflege

440,– €450,– €

1.040,– €1.100,– €

1.510,– €1.550,– €

1.918,– €1.918,– €

VollstationärePflege

1.023,– €1.023,– €

1.279,– €1.279,– €

1.510,– €1.510,– €

1.825,– €1.918,– €

TeilstationärePflege

440,– €450,– €

1.040,– €1.100,– €

1.510,– €1.550,– €

Page 26: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

26

Weitere Informationsbroschüren zum Thema, herausgegeben vom

Hessischen Sozialministerium:

� Steuertipp „Haushaltsnahe Dienstleistungen in privaten Haushalten“

� Wegweiser für Menschen mit Behinderung

� Betreuungsrecht

� Wie wir im Alter leben wollen

Die Broschüren können unter der Rufnummer 06 11 / 8 17 33 01 bestelltwerden.

Informationsbroschüren, herausgegeben vom Bundesministerium fürGesundheit. Hier eine Auswahl:

� Pflegen zu Hause

� Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

� Pflegeversicherung

� Wenn das Gedächtnis nachlässt

Informationsbroschüre der Verbraucherzentrale Hessen

� Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?

Im Internet finden Sie weitere Informationen unter folgenden Adressen:

� www.hsm.hessen.de

� www.sozialnetz.de

� www.mdk-hessen.de

� www.mds-ev.org

� www.bmg.bund.de

� www.hilfe-und-pflege-im-alter.de

� Internetauftritt Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung

� www.verbraucherzentrale-hessen.de

Weiterführende Informationen

Page 27: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

27

Benötigte Leistungen und Hilfen in derambulanten Pflege

Hilfe und Unterstützung bei folgenden Tätigkeiten

Pvormittags / mittags A P A P A P A P A P A P A

Pnachmittags / abends A P A P A P A P A P A P A

Pnachts A P A P A P A P A P A P A

Mo Di Mi Do Fr Sa So

Bei der Pflege

� Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Duschen, Baden

� Betten und Lagern

� Hilfe bei der Nahrungs-aufnahme

� Hilfe bei Ausscheidungen

� Hilfe beim Gehen und Treppen-steigen im häuslichen Bereich

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

� Einkaufen und Erledigen vonBesorgungen

� Kochen, Tisch decken, spülen

� Wäsche waschen und bügeln

� Wohnungsreinigung

� Sonstiges(Quelle: Sozialnetz-hessen.de)

Beispiele für Leistungen und Hilfen

P: Pflegedienst A: Andere, z. B. Angehörige, Bekannte, Nachbarn …

Page 28: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

28

1 Besorgen Sie sich die Adressen von mehreren Diensten. Hierzu können Sie auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen:– Beratungs- und Koordinierungsstellen der Altenhilfe– Branchenverzeichnis („Gelbe Seiten“)– Hausärztin/Hausarzt– Internet (z. B. www.sozialnetz-hessen.de)– Kranken-/Pflegekassen– Regionale Alzheimer Gesellschaften (für demenzkranke Menschen)– Sozialämter und Altenhilfeabteilungen der Kommunen– Selbsthilfegruppen– Seniorenvertretungen in Ihrer Kommune– Sozialdienst im Krankenhaus– Verzeichnis der ambulanten Pflegedienste vom Statistischen

Landesamt– Verzeichnis der zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen der

Pflegekassen.

2 Lassen Sie sich bei Bedarf weitergehend beraten. In Hessen gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die Ihnen mit unterschiedlichenSchwerpunkten für eine Beratung zur Verfügung stehen:– Beratungsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege– Beratungs- und Koordinierungsstellen der Altenhilfe– Kommunen: Sozialamt, Altenhilfeabteilung– Seniorenvertretungen in Ihrer Kommune– Kranken-/Pflegekassen– Selbsthilfegruppen– Sozialdienst im Krankenhaus– Verbraucherzentrale.

3 Ermitteln Sie Ihren persönlichen Pflegebedarf. Nutzen Sie dazu dasangebotene Formblatt.

Die wichtigsten Schritte zur Auswahl einesambulanten Pflegedienstes

Page 29: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

29

4 Ein ambulanter Pflegedienst erbringt eine Vielzahl von Dienstleis-tungen. Für diese Leistungen können unterschiedliche Kostenträgerzuständig sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welcherKostenträger welche Leistungen übernimmt.

5 Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse die Einstufung in einePflegestufe.

6 Nehmen Sie mit mindestens zwei Pflegediensten Ihrer Region Kontaktauf. Bitten Sie die Pflegedienstleitung um einen kostenlosenHausbesuch zur Information.

Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag für einen Monaterstellen und überprüfen Sie, ob die angegebenen Leistungen IhrenAnforderungen entsprechen.

Bitten Sie einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson, andem Gespräch teilzunehmen. Um Ihnen die Auswahl des für Sie richtigen Pflegedienstes zu erleichtern, finden Sie in der ChecklisteFragen und Kriterien, die Ihnen sowohl eine Hilfe bei der Vorberei-tung der Gespräche bieten als auch eine eigene Bewertung der Pflege-dienste ermöglichen. Entscheiden Sie sich anhand der für Sie wichti-gen Kriterien für einen Pflegedienst.

Unterschreiben Sie nicht sofort bei dem Hausbesuch einen Pflege-vertrag, sondern lassen Sie sich möglichst ein Muster aushändigen,das Sie in Ruhe zu Hause prüfen können.

Ergänzender Hinweis zu Gütesiegel und Zertifikat

Ambulante Pflegedienste können seit einiger Zeit durch bestimmte Unter-nehmen ein Gütesiegel oder Zertifikat erwerben. Gütesiegeln und Zerti-fikaten können unterschiedliche Qualitätsmaßstäbe zu Grunde liegen. Eskann deshalb durchaus sein, dass ein Pflegedienst mit Gütesiegel oderZertifikat nicht die von Ihnen gewünschte Qualität leistet. Fragen Sie des-halb nach den dem Testat zu Grunde liegenden Qualitätsmaßstäben undvergleichen Sie diese mit Ihren eigenen Anforderungen.

Page 30: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

30

Prüfen Sie im Pflegevertrag mit einer ambulanten Einrichtung vor allemfolgende Punkte:

� Vertragspartner sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein bzw. einBevollmächtigter oder gesetzlicher Bevollmächtigter oder gesetzlicherBetreuer. Unterschreiben auch Angehörige, haften diese beimBegleichen von Rechnungen mit.

Angehörige können einen sogenannten „Vertrag zu Gunsten Dritter“abschließen. Damit verpflichten sie sich selbst zu zahlen, wenn einanderer Kostenträger nicht eintritt. Das Geld des Pflegebedürftigendürfen sie dazu nicht verwenden.

� Der Pflegevertrag sollte eine genaue Beschreibung der vereinbartenLeistungen, die der ambulante Pflegedienst erbringt, enthalten sowieeine genaue Darstellung der Einzelkosten und der Gesamtkosten. FürSie muss vor allem ersichtlich werden, wie hoch die Kostenanteile vonPflege- und Krankenkasse sind und welchen Eigenanteil Sie selbst zutragen haben.

� Wenn Sie mit dem ambulanten Pflegedienst zusätzliche Leistungenvereinbaren (Leistungen, die die Pflegekasse nicht übernimmt oderdie den Rahmen Ihrer Pflegestufe überschreiten), sollten Zeitaufwandund Kosten genau festgelegt werden.

� Es sollten im Pflegevertrag keine Voraus- oder Abschlagszahlungenfestgeschrieben werden.

� Prüfen Sie, ob Sie dem Pflegedienst eine Einzugsermächtigung ertei-len. Besser ist es, die Rechnungen nach Prüfung durch Überweisungzu begleichen.

Prüfung des Vertrags

Page 31: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

31

� Prüfen Sie, ob Vertragsklauseln die Haftung unzulässig eingrenzen.Bezüglich der Pflegeleistungen darf die Haftung nicht eingeschränktwerden. Achten Sie darauf, dass der ambulante Pflegedienst fürSachschäden und auch für einen Schlüsselverlust, wenn Sie IhrenWohnungsschlüssel überlassen, schadensersatzpflichtig ist.

� Die Kündigungsfristen sollten im Vertrag festgeschrieben sein.

� Vorteilhaft ist es, wenn im Vertrag festgelegt ist, dass Sie jederzeit diePflegedokumentation und die Leistungsnachweise, die Sie vor derAbrechnung abzeichnen müssen, einsehen können.

� Im Vertrag sollte festgelegt sein, dass das Vertragsverhältnis mit demTod des Pflegebedürftigen unmittelbar endet.

Page 32: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

32

1 Gibt es eine ansprechende, verständlich formulierteInformationsbroschüre?

2 Wer ist Träger des Heimes?

3 Ist mir die Ausrichtung, z. B. konfessionelle Ausrichtung, angenehm?

4 Kann ich durch einen Geistlichen meiner Konfession betreut werden?

5 Liegt die Einrichtung in der Nähe meines bisherigen Umfeldes?

6 Ist die Größe des Heimes für mich angenehm und überschaubar?

7 Kann ich mein Haustier mitnehmen?

8 Kann ich jederzeit und ohne Einschränkungen Besuch haben?

9 Gibt es besondere Aufnahmebedingungen oder Einschränkungen?

10 Hat die Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse?

11 Hat die Einrichtung eine Pflegesatzvereinbarung mit demSozialhilfeträger?

12 Ist ein Umzug innerhalb des Heimes oder gar ein Auszug erforder-lich, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert/verbessert?

13 Ist Probewohnen möglich?

14 Kann ich vor der Aufnahme ein Heimvertragsmuster zur Prüfungbekommen?

Checkliste stationäre Pflegeeinrichtung

Page 33: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Bringen Sie diese Karte sichtbar beim Telefon an

Polizei 110Notarzt und Feuerwehr 112Schlaganfall-Telefon 112Giftnotzentrale 0 61 31 / 1 92 40

Diese Fragen sollten Sie im Notfall beantworten können:

Wo wird die Hilfe gebraucht?

Name der Anruferin, des Anrufers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Name der / des Verletzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Name der / des Wohnungsinhaberin / -inhabers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Straße, Hausnummer, Etage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Was ist passiert?

Unfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Welche Verletzung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Herzinfarkt Schlaganfall Sturz Bewusstlosigkeit

Wichtige Informationen:

Vorerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Demenz Diabetes Parkinson Herzschrittmacher

Lebenswichtige Medikamente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Für den Notfall

Bitt

e he

raus

tren

nen,

aus

fülle

n un

d a

ns T

elef

on

leg

en

Page 34: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Bitte im Notfall informieren

Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Betreuerin / Betreuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Freunde oder Nachbarn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Hausärztin / Hausarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Weitere Angaben

Apotheke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Andere wichtige Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Bitte füllen Sie in einer ruhigen Minute diese Felder aus und geben SieName und Telefon-Nummer an.

Page 35: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die
Page 36: Was ist zu tun · Für die privaten Versicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zuständig. Für die

Hessisches SozialministeriumDostojewskistraße 465187 Wiesbadenwww.hsm.hessen.de