12
Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal ZEITUNGEN austrage? Die Verteilregeln Rheinische Direkt-Werbung

Was muss ich wissen, bevor ich zum ersten Mal … · Gibt es Briefkasten-Aufkleber, die den Zeitungs-Einwurf verbieten, obwohl diese Adresse nicht auf Ihrem Liefer-schein auftaucht?

  • Upload
    trandat

  • View
    218

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Was muss ich wissen,

bevor ich zum ersten Mal

ZEITUNGEN austrage?

Die VerteilregelnRheinische Direkt-Werbung

Herzlich willkommen

2Rheinische Direkt-Werbung

Hallo und willkommen bei der RDW. Jetzt sind Sie Zeitungszusteller - wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit!Damit alles gut klappt, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise.

Bei Fragen helfen wir gerne!

Vor der VerteilungIhre Zeitungen werden spätestens am Verteiltag angeliefert – in der Regel bis 12 Uhr.

Und zwar an der Stelle, die Sie mit Ihrem Vertriebsinspektor vereinbart haben. Die An-lieferstelle darf sich nicht auf öffentlichem Gelände befinden. Falls die Zeitungen nichtrechtzeitig kommen, melden Sie das bitte gleich!

Nachdem Sie Ihre Zeitungen bekommen haben, schauen Sie erstmal auf den Lieferschein: Haben Sie die richtigen Zeitungen erhalten? Stimmt auch die

Kennung? Die Kennung ist der Buchstabe oder die Zahl auf dem losen Blatt, dasdie Druckerei oben auf jedes Paket legt. Vergleichen Sie, ob auf dem Lieferscheindieselbe Kennung steht.

Oft werden neben der Zeitung noch Handbeilagen angeliefert. Die müssen vor derVerteilung in die Zeitungen eingelegt werden.Diese zusätzliche Arbeit wird natürlich auch zusätzlich bezahlt (wie viel Sie dafürbekommen, steht auf der ersten Seite Ihres Vertrages).

Wenn irgendwas nicht stimmt, rufen Sie Ihren Vertriebsinspektor an – vor der

Verteilung! Die Telefonnummer Ihres Vertriebsinspektors finden Sie immer ganz

oben auf Ihrem Lieferschein.

Verteilen Sie mehrere Bezirke? Es kann sein, dass dort unterschiedliche Ken-nungen oder Handbeilagen verteilt werden sollen! Achten Sie bitte darauf, dassin jedem Bezirk genau das ankommt, was auf dem Lieferschein für den jeweili-gen Bezirk steht.

Lesen Sie Ihren Lieferschein bitte genau! Dort finden Sie wichtige Infos zur aktuellen Verteilung. Beachten Sie auch dieReklamationen – Adressen, wo bei der letzten Verteilung etwas schiefgelaufenist – damit der Fehler nicht erneut passiert. Ganz unten auf dem Lieferschein ste-hen zur Erinnerung nochmal Ihre Zustellverbote.

Hat Ihnen Ihr Vertriebsinspektor den Lieferschein gut erklärt?

Wenn nicht, fragen Sie nach!

Sie haben zwar Ihre Zeitungen bekommen, aber der Lieferschein fehlt?

Rufen Sie Ihren Vertriebsinspektor an.

Lieferschein

3

So sieht ein Lieferschein aus:

Bei diesen Adressen nicht zustellen!

Stimmt die Kennung?

Reklamationen beachten!

Richtige Handbeilagen

erhalten?

So viel Stück sind in

einem Paket Zeitungen

Die richtigen

Mengen erhalten?

Im Beispiel: 6 ganzePakete und 11 lose,einzelne Zeitungen.

So viel Stück sind in einem Paket

Handbeilagen bzw. Prospekte

Bitte auf die Zeitung auflegenund beides zusammen ge-faltet in den Kasten

Das ist Ihr zuständiger

Vertriebsinspektor

Nicht beliefert werden auch Adressen,für die es Zustellverbote gibt. Zur Erin-nerung stehen diese Adressen auf Ihrem Lieferschein. Bitte jedes Mal verge-wissern, ob neue Verbote dazugekommen sind!

Wenn Sie gegen ein Verbot verstoßen, kann gerichtlich gegen uns vorgegan-gen werden. Daher sind Sie verpflichtet, bei jeder Verteilung auf die Einhal-tung sämtlicher Verbote zu achten. Gibt es Briefkasten-Aufkleber, die denZeitungs-Einwurf verbieten, obwohl diese Adresse nicht auf Ihrem Liefer-schein auftaucht? Werfen Sie dort nichts ein und geben Ihrem Vertriebsin-

Wann, wo, wer?

4Rheinische Direkt-Werbung

Wann wird verteilt?Nutzen Sie zum Verteilen nur den tatsächlichen Erscheinungstag der Zeitung. Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, dürfen bis 18 Uhr arbeiten,alle anderen bis 20 Uhr.

Wo wird verteilt?Zusammen mit Ihrem Vertrag bekommen Sie eineStraßenliste. Darauf stehen alle Straßen bzw.Straßenabschnitte, die zu Ihrem Bezirk gehören.

Verteilen Sie nur innerhalb Ihres eigenen Bezirks!

Wenn Sie Adressen nicht beliefern können (z.B. weil Sie nicht genug Zeitungen haben oder weil Sie den Briefkasten nicht finden), sagen Sie dasbitte Ihrem Vertriebsinspektor.

Melden Sie sich auch, wenn in Ihrem Bezirk neue Häuser gebaut werden unddie Anzahl der Zeitungen deswegen nicht mehr ausreicht. Oder wenn Sie zuviele Zeitungen haben, weil Häuser leer stehen. Wir werden dann sobald wiemöglich eine Anpassung Ihrer Auflage vornehmen.

Wer bekommt die Zeitung?Alle Privathäuser und auch alle Büros, Arztpraxen und Behörden – und vor

allem sämtliche Geschäfte.

Wenn auf einem Briefkasten steht „Bitte keine Werbung einwerfen“, dürfenSie die Zeitung trotzdem einwerfen.Wenn aber auf einem Briefkasten steht„Bitte keine Zeitung einwerfen“, dürfenSie natürlich keine Zeitung einwerfen.

Bitte keine Werbung!

Wie?

5

Wie wird verteilt?Bei allen Häusern müssen die Zeitungen ins Zeitungsrohr gesteckt werdenoder in die Briefkästen. Bei Geschäften, Büros, Praxen und Behörden bitteam besten persönlich abgeben. Bitte niemals Zeitungen vor die Tür legen!Wenn ein Haus weder Briefkasten noch Zeitungsrolle hat, melden Sie dasIhrem Vertriebsinspektor - er wird klären, wie Sie sich verhalten sollen. Undbitte stellen Sie nur so viele Zeitungen zu, wie tatsächlich gebraucht werden!

Die Briefkästen sind innen? Klingeln Sie einfach, sagen freundlich „Guten Tag,ich bringe die Zeitungen“ und man wird Sie reinlassen. (Bitte nicht alle Bewoh-ner gleichzeitig aufschrecken, sondern erstmal nur bei einem klingeln!)

Ein Rollgitter versperrt Ihnen den Weg? Bitte stecken Siedie Zeitung auf keinen Fall in das Gitter! Versuchen Siestattdessen, zu einer Uhrzeit dort vorbeizugehen, wenndas Gitter oben ist. Geht nicht? Dann sprechen Sie mitIhrem Vertriebsinspektor.

Natürlich können Sie zum Austragen Hilfsmittel benutzen – aber bitte keineEinkaufswagen! Die sind ungeeignet, und wenn damit ein Unfall passiert,kommt die RDW nicht für den Schaden auf. Dasselbe gilt, wenn Sie beimAustragen Rollschuhe oder Rollerblades tragen oder auf dem Skateboard unterwegs sind.

Grundsätzlich sind Sie zur persönlichen Ausführung der Tätigkeit ver-

pflichtet. Sollten Ihnen im Ausnahmefall andere bei der Verteilung helfen,

zum Beispiel Geschwister oder Freunde, dann sorgen Sie bitte dafür, dass

auch die gut informiert sind über alles, was in diesem Merkheft steht.

Richtig: nicht davor und nicht daneben, sondern in den Briefkasten

hinein (ganz durchstecken, zum Schutz vor Regen, Diebstahl etc.)

spektor per Telefon, SMS oder Mail eine kurze Info mit der Adresse und demNamen, der auf dem Briefkasten steht. Dann können wir Ihren Lieferscheinauf den neuesten Stand bringen.

Nicht vergessen

6Rheinische Direkt-Werbung

Nach der VerteilungHaben Sie nach der Verteilung noch Zeitungen übrig? Bitte nicht einfach weg-schmeißen. Sonst beobachtet Sie jemand dabei und denkt, Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht. Sagen Sie lieber Ihrem Vertriebsinspektor Bescheid!

Was übrig? Nicht in den Container... ... sondern zurück an die RDW.

Und wenn ich mal Urlaub haben will?Urlaubsreif? Bitte versuchen Sie erst einmal selbst, eine Vertretung zu finden. Zum Beispiel im Freundeskreis. Wenn Sie fündig werden, geben SieIhrem Vertriebsinspektor bitte Name und Telefonnummer des Vertretersdurch.Keinen Vertreter gefunden? Dann sagen Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid(spätestens zwei Wochen vorher)! Wenn Sie Ihren Vertriebsinspektor nichterreichen, können Sie sich auch direkt an die RDW-Zentrale wenden.

Ganz wichtig: Lassen Sie Ihr Verpackungsmaterial nicht einfach auf derStraße oder auf dem Gehweg liegen. Denn wenn ein Fußgänger über die Umreifungsbänder stolpert, kann das schlimme Verletzungen geben.

Verpackungsmaterial in die Mülltonne... ... und nicht auf den Gehweg!

Thema Mini-Job

7

Jetzt habe ich eine „kurzfristige Nebenbeschäftigung“.

Was heißt das überhaupt?

Wie viel darf ich verdienen?Bis zu 450 Euro pro Monat

Wird mein Lohn komplett ausbezahlt?Das hängt von Ihrer Steuerklasse ab: Die Klassen 1-4 sind steuerfrei – dann wird derLohn komplett ausbezahlt. Schüler haben in der Regel die Steuerklasse 1. Nur bei Klasse 5 oder 6 werden Steuern vom Verdienst abgeführt.Welche Steuerklasse Sie haben, erfahren wir anhand Ihrer Steueridentifikationsnummer.Diese teilen Sie uns auf Ihrem Zustellervertrag mit. Wenn Sie uns die Steueridentifika-tionsnummer nicht mitteilen, müssen wir nach Klasse 6 abrechnen.

Ist mein Mini-Job befristet?Ja, Ihr Vertrag endet automatisch, wenn die darin notierte Frist erreicht ist (also nach50 Arbeitstagen oder nach zwölf Monaten - je nachdem, was eher eintritt). Das ist beikurzfristigen Beschäftigungen immer so. Falls Sie vorher schon eine andere kurzfri-stige Beschäftigung hatten, werden diese Arbeitstage mitgezählt. Es gibt auch unbe-fristete Mini-Jobs (so genannte geringfügige Nebenbeschäftigungen) - aber dieseBeschäftigungsart liegt bei Ihrer Arbeit für die RDW nicht vor!

Darf ich noch einen weiteren Mini-Job ausüben?Nur, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ist. Und denken Sie bitte daran, uns injedem Fall Bescheid zu sagen, wenn Sie vorhaben, einen weiteren Nebenjob anzu-nehmen!

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Mini-Job-Zentrale im Internet: www.minijob-zentrale.de (Rubrik „Häufige Fragen“).

Was muss ich sonst noch wissen?

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz „dürfen Kinder über 13 Jahren mit dem Austragenvon Zeitungen bis zu zwei Stunden werktäglich beschäftigt werden. Nach Rechtsauf-fassung des staatl. Amtes für Arbeitsschutz Köln, ist die Beschäftigung für Kinder u.a.nur dann geeignet, wenn sie zu Urlaubszwecken unterbrochen werden kann, ohne eineVerpflichtung, die Verteilung durch einen Dritten vornehmen zu lassen. Kinder dürfennicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr und nicht während des Schulunterrichts beschäf-tigt werden.“ Der Gesetzgeber versteht unter Kindern auch Jugendliche zwischen 14und 18 Jahren, die vollzeitschulpflichtig sind.

Noch mehr Infos gibt's online - zum Beispiel Hinweise der Berufsgenossenschaft zumThema Arbeitssicherheit, Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Audio-Files. Gehen Sie dazu auf folgende Seite: www.rdw-zusteller.de

Datengeheimnis

8Rheinische Direkt-Werbung

››› lesen Sie weiter auf Seite 11

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

und allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Stand: April 2014

1. Ihre Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Was ist das?Durch diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis soll Ihnen bewusst gemacht wer-den, dass Sie personenbezo-gene Daten nicht durch eigenmächtiges Verhalten miss-brauchen dürfen.

Warum eine „Verpflichtung auf das „Datengeheimnis“?Jeder, der mit personenbezogenen Daten umgeht, muss auf das Datengeheimnis ver-pflichtet werden.Dies schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 5 BDSG vor. Die erfolgte Ver-pflichtung muss von der RDW bei einer Kontrolle der zuständigen AufsichtsbehördeLfDI NRW, Düsseldorf, vorgelegt werden!

Was sind „personenbezogene Daten“?Einzelangaben über eine Person, z.B. Name, Vorname, Wohnort und -straße, Haus-nummer, Geburtsdatum usw. Im RDW-Lieferschein sind dies Personenangaben zu Re-klamationen und vor allem die Einzelangaben zu Zustellverboten!

Was ist Ihnen aufgrund des Datengeheimnisses

nach § 5 BDSG verboten?Sie dürfen die Daten nicht unbefugt anderen mitteilen oder weitergeben! Jeder Miss-brauch zieht Sanktionen nach sich! Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung als Zustelleroder Fahrer sind Sie verpflichtet, mit den personenbezogenen Daten der Prospekt-/Zeitungsempfänger, also der „Betroffenen“ vertraulich, rechtmäßig und weisungsge-recht umzugehen.

„Unbefugt“ heißthandeln ohne eine Erlaubnis! Sie müssen also über eine Rechtsgrundlage, eine Ver-ordnung oder eine Weisung befugt sein, personenbezogene Daten zu erheben, zu nut-zen oder weiterzugeben. Alles andere ist unbefugt und damit verboten!

Verboten ist also zum Beispiel. Unbeteiligten (Freunde, Bekannte, Nachbarn oder einfach Neugierige) Kenntnis

von Ihren Zustelladressen zu geben oder diesen oder anderen Personen Einblick in den wöchentlichen Lieferschein zu gewähren

. Daten privat zu verwenden, auszuwerten, elektronisch oder schriftlich zu speichern

. Bei der Auslieferung den Lieferschein so abzulegen, dass Unbeteiligte ihn einsehen können

. Hinweise zu Zustellern an andere, nicht in der Zustellkette stehenden Personen zu geben.

Und wenn doch ...Verstöße gegen das Datengeheimnis können als Ordnungswidrigkeit (§ 43 BDSG), alsStraftat (§ 44 BDSG) oder auch arbeitsrechtlich geahndet werden!Verstöße gegen das Datengeheimnis können teuer werden! Die Aufsichtsbehörde kann

Unsere

Zeitung zustellen.

Freunde werben –

Prämie sichern!

Wichtige Inf

unsere Zustellerfür os Wichtige Inf

eitungen ochenzse Wkönnte, haben Lust und eit Z

So funktioniert es: Sie k

freut erteilen? Dann zu v-ostenlokuns für könnte,

ennen jemanden, derSo funktioniert es: Sie k

Sie den Coupon am Fuß dieser Seite.essenten des Interdaten den einfach ihm Sie

über ontrolleur KIhr sich

Sie den Coupon am Fuß dieser Seite.en Oder nutzdurch.essenten

-ontaktund die KNamen Geben . AnrufIhren über

Zeitung zustellUnsereUns

Freunde werben –

llen.

Freunde werben –

Prämie sicheFreunde we Fre

Prämie sichern!

20,– EuroMonatslohn einmalig um Ihren

Monaten 2 on vinnerhalb er enn Wer Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stanussetzungen: Daor* V o

.20,– Euro

lang te Mona2 mind. nn daund wird eingestellt Monaten er Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stan

Ablauf nach wir erhöhenarbeitet, Zusteller als lang erf unserg nicht aud bislaner Interessent, den Sie uns nennen, wohnt nicht im selben Haushalt und stan

Frist dieser Ablauf berliste. ewer B

(das Passwort lautet: rdw)

Zeitungstaschen und Zeitungsroller günstig bestellen!

Datengeheimnis

11

Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Außerdem können Sie zum Scha-denersatz bei Inregressnahme durch die RDW, wenn diese zu einem Schadenersatzverpflichtet ist, (Ziff. 4.8, Seite 58; §§ 7 und 8 BDSG, Seite 77) herangezogen werden!

Auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bei der RDWbesteht das Datengeheimnis für Sie fort! Darauf werden Sie hiermit ausdrücklich hingewiesen.

2. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

2.1 AllgemeinesDer Datenschutz regelt das individuelle „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“in gesetzlichen Grundlagen über Umgang und Verarbeitung personenbezogener Datenauf . europäischer (z.B. „EU-Datenschutz-Richtlinie“) und auf. nationaler Ebene (z.B. zahlreiche „bereichsspezifischen Regelungen“,

Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze).Das BDSG unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen (Ziff. 2.3,Seite 15 ff). RDW ist datenschutzrechtlich eine nicht-öffentliche Stelle.Weitere Informationen hierzu finden Sie in der vorgenannten Broschüre BfDI-Info abder Seite 64.

2.2. BetroffeneDer Datenschutz schützt die Rechte des Betroffenen beim Umgang mit dessen per-sonenbezogenen Daten. Die Rechte eines Betroffenen sind umfangreich ausgestaltet.Auch Ihnen würde es nicht recht sein, wenn Daten über Ihre Person und Ihre persönli-chen Verhältnisse Unbefugten zur Kenntnis kommen!Betroffene i.S. des BDSG sind im Bereich der RDW neben der bereits beschriebenenPersonenkategorie alle Mitarbeiter der RDW als Beschäftigte. (vergl. § 3 Abs. 11 BDSG,Seite 68).

2.3 Hilfe und Unterstützung bei Fragen und Unklarheiten (Ziff. 2.10, Seite 32)In allen Fragen zum Datenschutz hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte der RDW, ins-besondere, wenn Sie in Ihrem Verhalten unsicher sind oder Fragen von Betroffenennicht sofort beantworten können. Fragen Sie im Zweifelsfalle; lieber einmal zu viel! DenKontakt, wie auch weitere Informationen, finden Sie auf unserer Seite www.rdw-koeln.de unter Datenschutz.Die sich aus Ihrem Vertrag mit RDW ergebende Verschwiegenheitspflicht wird durchdiese Verpflichtung auf das Datengeheimnis nicht berührt.

3. Bestätigung

Mit meiner Unterschrift im Arbeitsvertrag bestätige ich, diese Verpflichtung gelesenund verstanden zu haben.

Hinweise:Die Verweise beziehen sich auf die BfDI-Info 1 (Bundesdatenschutzgesetz, Text und Erläuterung - , 16. Aufl., März 2014).

Sie finden in der Broschüre das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit guten Erklä-rungen, die Anschriften aller Aufsichtsbehörden und weitere Hinweise! Diese Broschürekönnen Sie kostenlos downloaden oder telefonisch kostenlos bestellen über [email protected] / homepage: www.bfdi.bund.de bzw. +49 (0)228 – 997799-0.

Stand: 07/2014

Auf einen Blick!

Bevor ich mit den Zeitungen loslaufe: erstmal vergewissern, ob’s die richtigen sind! Dabei hilft der Lieferschein.

Handbeilagen vor der Verteilung einlegen

Nur am Erscheinungstag verteilen!Wenn ich das nicht schaffe: gleich Bescheid sagen!

Nicht in den falschen Straßen verteilen – darum Straßenliste beachten!

Nicht nur die Privathäuser beliefern, sondern auch die Geschäfte.

Die Zeitungen immer und überall in die Briefkästen oder Zeitungsröhren stecken!

Zustellverbote beachten.

Es ist nicht erlaubt, Prospekte oder Zeitungen von anderen Firmen

zusammen mit den von uns angelieferten Produkten zu verteilen!

RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Co. KG

August-Horch-Straße 10, 51149 Köln

Internet: www.rdw-koeln.de

Mein Vertriebsinspektor:

Herr/ Frau

Telefon:

E-Mail:

Und wenn der Vertriebsinspektor mal nicht erreichbar ist: 02203 1883-0(montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr).

Unser Tipp: Schauen Sie sich auch unsere Infovideos an! Klicken Sie hier:

www.rdw-zusteller.de » Informationen für Zusteller