WB 20110902 Kirchenfinanzierung Wallis

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  • 8/4/2019 WB 20110902 Kirchenfinanzierung Wallis

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    UNTERWALLIS

    TarifsenkungMORGES | Die Kunden vnRmande Energie, shldie Haushale als auch dieUnernehmen, erden vneiner durchschnilichenSenkung ihres Srmarifsum 4,5 Przen prfiieren.Gemss einer Mieilungdes Unernehmens hngediese Preissenkung in erserLinie mi der immer ezien-eren beirschafung desreginalen Srmnezes zu-sammen. Der ksrm ausSlaranlagen erde zu ncheeersfhigeren Prei-sen angeen, ei die ta-rifsenkungen is zu 30 Pr-zen eragen. er ihre Ge-sellschaf Rmande EnergieCmmerce deck das Uner-nehmen den Srmedarfvn knapp 300 000 End-

    kunden in 319 Gemeindender Kanne waad, wallis,Freiurg und Genf.

    SchmierfinkengeschnapptNENDAZ | Am wchenendevm 5. is 6. Mrz urden inNendaz zahlreiche Haus-nde und Schaufenserverschmier. Die Kannsp-lizei knne die ter derSacheschdigung ermi-eln. Gemss einer Miei-lung der Kannsplizeiknnen die Vandalen mi-els erachungskamerasausfindig gemach erden.Insgesam urden zlf

    Huser und Geschfe s-ie ein Persnenagen undVerkehrsschilder ver-schmier. bei den ternhandel es sich um einenwaadlnder und einen ber-ner im Aler vn 18 und 21Jahren.

    ReglementgenehmigtSITTEN | Der Saasra haam vergangenen Michdas Reglemen er die wei-ne mi dem Lael Cham-sn Grand Cru genehmig.Dami sll die Quali derwalliser weine mi knrl-

    lierer Ursprungsezeich-nung, vriegend aus demRegeie auf terririumder Gemeinde Chamsn,gefrder erden. Der Cha-msn Grand Cru endie typizi des terrpirsund die besnderheien derResren Sylvaner (Ries-ling), Pei Arvine, Pin Nirund Syrah. Der Reglemens-vllzug ird durch die Ge-meindekmmissin Cha-msn Grand Cru gehr-leise.

    InterkantonaleVereinbarungWALLIS | Der Saasra ha

    die bschaf zum Gese-zesenurf er den beirides Kanns wallis zur iner-kannalen Vereinarungder Fachhchschule wes-scheiz (HES-So) vera-schiede und unerreiesie zusammen mi dem Ge-sezesenurf dem GrssenRa. Die neue inerkannaleVereinarung der HES-Soird alle FH-Ausildungse-reiche der wesscheizumfassen.

    WALLISWalliser BoteFreitag, 2. September 20112

    Kirchensteuer | Kippeler bt Kritik an Kirchensteuer. Kantonsgericht muss entscheiden.

    Kontroverse umKirchensteuer in KippelKIPPEL |Alfred Jger for-derte von der GemeindeKippel die Rckerstat-tung der Kirchensteuer.Nun geht der Fall vorsKantonsgericht.

    Alfred Jger (67) lebt seit 13 Jah-ren in Kippel, seit 2002 ist er inder Gemeinde angemeldet. J-ger ist konfessionslos. Ende Ok-tober 2010 wandte er sich daheran die Gemeindeverwaltung. Er verlangte einen Teil der Kir-

    chensteuer zurck. Wie ichfeststellen musste, wurde mirin den vergangenen Jahren dieKirchensteuer verdeckt mit derKantons- und Gemeindesteuerin Rechnung gestellt, sagt J-ger. Dies sei nicht in Ordnung.Er fordere, dass die zu viel ein- verlangte Kirchensteuer zu-rckvergtet werde, und zwarrckwirkend auf das Jahr 2002.Nun gelangt der Fall ans Kan-tonsgericht. Die Grnde.

    Gemeinden tragenDefiziteIn den Schranken der Bundes-verfassung knnen die Kantonedas Verhltnis zwischen Staatund Kirche frei bestimmen. Aus Artikel 15 der Bundesverfas-

    sung (Garantie der Glaubens-und Gewissensfreiheit) ergibtsich indes das Verbot, von dem- jenigen Steuern fr Kultus-zwecke einer Religionsgemein-schaft zu erheben, der dieserGemeinschaft nicht angehrt.Das heisst: Nur Kirchenmitglie-der drfen mit einer Kirchen-steuer belegt werden. Doch gibtes im Wallis nur eine HandvollGemeinden, die eine Kirchen-steuer erheben. Zum grossenTeil tragen die Gemeinden dieDefizite der Pfarreien, indemsie die Kirchen ber einen An-teil der allgemeinen Steuer mit-finanzieren. Tritt man aus derKirche aus, kann der Anteil die-ser Kultussteuer zurckgefor-

    dert werden. Dies wollte auchAlfred Jger.Konfliktpunkt 1: Die Ge-

    meinde Kippel und Jger sinduneins, wie hoch dieser Betragsein soll. Konfliktpunkt 2: Die Akteure sind verschiedenerAnsicht, was den Zeitraum derRckerstattung betrifft. Nach

    mehreren Beschwerden, Ver-fgungen und einem Staats-ratsentscheid sagt Jger: Nunschalte ich das Kantonsge-richt ein.

    Gesprch mit FolgenIn einem Schreiben an dieDienststelle fr innere undkommunale Angelegenheitenschreibt die Gemeinde Kippel,dass sich Jger bei seiner Anmel-dung vor neun Jahren als kon-fessionslos angemeldet habe.Ein Antrag auf Rckzahlungder Kirchensteuern wurde zudiesem Zeitpunkt nicht ge-stellt, so die Gemeinde weiter.Das Gesetz schreibt indes vor,dass das Gesuch um Rckerstat-

    tung der Kultussteuer anlss-lich jeder Steuerperiode neu ge-stellt werden muss. Es sei dahernicht mglich, argumentiertder Staatsrat in seinem Ent-scheid vom 22. Juni 2011, Gel-der fr die Steuerperioden vor2009 zurckzuverlangen. Jgerberuft sich indes auf ein Ge-

    sprch mit den Gemeindever-antwortlichen von Anfang2003. Dazumal sei ihm besttigtworden, dass die Abzge in sei-ner Steuerrechnung berck-sichtigt worden seien. Die Ge-meinde Kippel hlt in einemBrief vom 24. Januar fest, dassman zu den 2003 gemachtenAussagen keine Stellung bezie-hen knne, da diese uns nichtbekannt sind und keine Unter-lagen dazu vorliegen. Auch derStaatsrat schreibt, dass wederaus den von den Gemeindenhinterlegten Akten noch ausden vom Beschwerdefhrereingereichten Belegen entspre-chende Gesuche fr die Jahre vor 2009 entnommen werden

    knnen.

    Falsche Berechnung?Jger dazu: Wieso hat man diedamalige Gemeindeverantwort-lichen nicht befragt. Die httenmeine Aussagen eigentlich be-sttigen mssen. Zudem htteer informiert werden mssen,

    dass das Rckforderungsge-such jhrlich gestellt werdenmsse, sagt Jger, dies sei abernicht geschehen.

    Punkt 2: Wie hoch sollnun der Betrag sein, der zurck-erstattet werden muss? Um dieszu berechnen, wird der Betragder Kultusausgaben der Ge-meinden ins Verhltnis zu dengesamten Ausgaben gesetzt, soder Staatsrat. Dieser Prozent-satz wird schliesslich mit demSteuerbetrag des Steuerpflichti-gen multipliziert. Dabei ist einRechenfehler unterlaufen: DerErtragsberschuss wurde vomGesamtaufwand nicht abgezo-gen. In der Folge korrigierte dieGemeinde den Satz von 3,93

    Prozent auf 4,26 Prozent. Jgerbetont indes, dass nicht der Ge-samtaufwand, sondern der Ge-samtsteuerbetrag fr die Be-rechnung verwendet werdensollte, wie das die Schweizeri-sche Steuerkonferenz in einemArtikel in Bezug auf das Wallisfesthalte. Kurz: Jger ist ber-

    zeugt, dass der Betrag, welchener zurckerhalten sollte, falschberechnet wurde. Hinzukommt, so der 67-jhrige,dass ich von der Gemeinde kei-ne Detailzahlen erhalte, um die Angabe zu berprfen. Erwnsche eine konkrete Auflis-tung smtlicher Posten.

    Gesetz gibt VorgabenDer Staatsrat hat Jgers Be-schwerden abgewiesen. DiesenEntscheid will er nun vordem Kantonsgericht anfechten.Auch wenn es sich nur um ei-nen Betrag von rund 300 Fran-ken pro Jahre handelt, sagt J-ger. Es geht ums Prinzip. Bern-hard Rieder, Gemeindeprsi-

    dent von Kippel, teilt mit: Da essich um ein laufendes Verfah-ren handelt, knnen wir keineStellungnahme abgeben. DieGemeinde richtet sich aus-schliesslich nach der gegebenenGesetzeslage. Die Beurteilungdes Falles wird nun Sache derzustndigen Justiz sein. bra

    Konfrontationskurs.Es geh ums Prinzip, sag Alfred Jger. Foto wb

    WALLIS | Wie viel Geld erhalten inder Schweiz Religionsgemein-schaften vom Staat und von ih-

    ren Mitgliedern? Eine Studiegibt Auskunft.

    Die ffentliche Finanzierung der r-misch-katholischen und der evan-gelisch-reformierten Kirchen in derSchweiz betrgt jhrlich mindestens556 Millionen Franken. Die Kirchen-mitglieder zahlen zustzlich im Jahrber 1,3 Milliarden Franken Kirchen-steuern, wobei die Unterschiede zwi-schen den Kantonen gross sind. Die ka-tholischen Kirchen im Kanton Walliserhalten vergleichsweise wenig Geld.Dies das Fazit einer Studie, in der das

    Forschungsbro Ecoplan erstmals Kos-ten und Nutzen von Religionsgemein-schaften berechnete.

    Eher unbersichtlich Auffallend: In Bezug auf die katholi-sche Kirche verzeichnet der KantonWallis am wenigsten Einnahmen: 12Franken pro Mitglied. Der Grund: Nurdie wenigsten Walliser Gemeinde erhe-ben eine eigentliche Kirchensteuer (Ay-er, Chandolin, Savise, Sitten, Trbelund Vouvry). In aller Regel berneh-men die Gemeinden die finanziellen De-fizite der Kirchen, vielfach auch einenTeil der Investitionskosten. 2008 beliefsich die ffentliche Finanzierung auf 26Millionen Franken, wobei 90 bis 95 Pro-

    zent auf die katholische Kirche entfal-len, sagt Michael Marti vom For-schungsbro Ecoplan. Die Situation im

    Wallis sei eher unbersichtlich, sagtMarti, auch wenn man in jeder Gemein-derechnung eine entsprechenden Posi-tion gefunden habe. Schwierig sei indeszu eruieren, ob unter der entsprechen-den Position smtliche Kosten zusam-mengefasst worden seien.

    Eingeschrnkte TransparenzDie Untersuchung des ForschungsbrosEcoplan zeigt weiter, dass die betrchtli-che ffentliche Finanzierung der Landes-kirchen in der Schweiz ihren sozialenDienstleistungen entspricht. Allerdingsist laut Marti aus konomischer Sicht

    nicht zu begrnden, weshalb die Landes-kirchen gegenber anderen Religionsge-meinschaften privilegiert werden. Auch

    kleinere Religionsgemeinschaften wieislamische, jdische oder freikirchlicheGruppen wrden soziale Dienstleistun-gen erbringen, deren finanzielle Unter-sttzung der Staat prfen knnte.Grundstzlich wre fr die Debatte, wel-che Glaubensgemeinschaften wie vielGeld erhalten sollen, eine grssereTransparenz der Finanzstrme, der Kos-ten und des Nutzens in den verschiede-nen Kantonen wnschenswert, so Marti weiter. Diese Transparenz sei im Ver-gleich zu anderen Politikbereichen (z.B.Strassenrechnung, Finanzstatistik) nurbeschrnkt vorhanden. bra

    Kirche | Experten verlangen mehr Transparenz bei der Kirchenfinanzierung

    26 Millionen Franken fr Kirchen

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    WALLIS Walliser BoteFreitag, 2. September 2011 3

    Kirche | Norbert Brunner, Bischof von Sitten, ber Finanzen, Steuern und Transparenz

    Wir haben Verstndnis fr die

    Sorgen der GemeindenWALLIS | Ist die Transpa-renz in Sachen Kirchen-finanzierung im Wallisgewhrleistet? NorbertBrunner, Bischof von Sit-ten, nimmt Stellung.

    Eine Berechnung zeigt: Die

    Walliser Gemeinden unter-sttzen die Kirchen mit

    jhrlich rund 26 Millionen

    Franken (Basis 2008). Wo-rauf fhren Sie diesen rela-

    tiv hohen Betrag zurck?

    Die Zahl der Katholiken desBistums Sitten auf Gebiet desKantons Wallis betrgt etwa

    220000. Diese sind Mitgliederder 154 katholischen Pfarreien.Hinzu kommen die protestanti-schen Christen, die allerdings viel weniger zahlreich sind.Wenn wir alle Dienste einbezie-hen, welche die beiden Kirchenin der Pfarreiseelsorge, in derKatechese und im Religionsun-terricht, im Unterhalt der kirch-lichen Gebude usw. aufbrin-gen mssen, dann scheint derBetrag nicht bertrieben zusein. Eine genauere Beurteilung wre erst mglich, wenn mangenau wsste, wie sich der Bei-trag der Gemeinden zusam-mensetzt. Wir waren an der Er-hebung dieser Zahlen nicht be-teiligt.

    Ist es gerechtfertigt, dassdie Kirchen von den Ge-

    meinden finanziell unter-sttzt werden?

    Alle Mitglieder einer Religions-gemeinschaft oder einer Kirchehaben die Pflicht, ihre Gemein-schaft auch finanziell mitzutra-gen. In der Geschichte unseresKantons hat sich schon sehrfrh die Behrde (Dorfvorste-her, spter Burgergemeinde,dann Munizipalgemeinde) zumKoordinatoren auch fr Fi-nanzfragen (Kirchenbau, Pfarr-benefizium usw.) der Glubigengemacht. Diese Behrden ha-ben die finanziellen Beitrgeder Glubigen ihrer Gemein-schaft koordiniert und zum Teil

    auch verwaltet. Dieses Prinzipder subsidiren Hilfe wurdeschon sehr frh in Vorschriftenoder Gesetzen festgehalten,weil Behrden und Volk es sowollten. Diese Regelung besteht

    seit 1991 in einem eigenen Ge-setz. Die Kirche als solche istnicht Urheberin dieses Geset-zes, sondern sie will nach die-sem Gesetze, und nicht aus ei-genem Willen oder willkrlichhandeln.

    Im Wallis werden nur inden wenigsten Gemeinden

    Kultussteuern erhoben. Die

    Gemeinden integrieren dieKultusausgaben in ihre lau-

    fenden Rechnungen. Wel-

    ches sind die Vorteile, wel-ches die Nachteile dieses

    Systems?

    Das Gesetz ber das Verhltnisvon Kirchen und Staat im Wal-lis, das 1991 vom Walliser Volkmit grosser Mehrheit angenom-men wurde, berlsst es den Ge-meinden, ob sie eine eigene Kul-tussteuer erheben wollen, oderob der Beitrag an die Kirchenmit den allgemeinen Steuern er-hoben wird.

    Der Betragscheint nichtbertrieben zusein

    Wie sieht es in den anderen

    Kantone aus?Die Art, wie die Glubigen ih-re Kirche fr die Seelsorge-dienste untersttzen, ist unter-schiedlich: die hufigste Formin der Schweiz ist die Organisa-tion von Kirchgemeinden. DieForm im Kanton Wallis bestehtmit Anpassungen seit 1873. Ge-setzgeber und Volk wollten1978 und 1991 diese Form bei-behalten und haben diesemWillen in einem Gesetz Aus-druck gegeben.

    Blicken wir zurck. Wiewurden die Kirchen frher

    finanziert?

    Bis etwa zu Beginn des 19. Jahr-hunderts wurden die Pfarreien

    direkt von den Glubigen unter-sttzt: durch Opfer, durchSchenkungen, durch Errich-tung der Kirchen und Pfarrhu-ser usw. Es entstanden die Bene-fizien, deren Ertrag alle Kultus-

    kosten deckte. 1848 gingen dieso zustande gekommenen Kir-chengter (Benefizien mitGrundgtern und Immobilien)in das Eigentum des Kantonsoder der Gemeinden ber (Ver-staatlichung der Kirchengter).Mit der bernahme der Kir-chengter wurden die Gemein-den einerseits zustndig fr dieVerwaltung dieser Gter; siehatten andererseits die Ver-pflichtung, die Kosten fr dieSeelsorge in den Pfarreien zubernehmen.

    Wie ging die Entwicklungweiter?

    Diese Form wurde 1858 unddann 1873 nach langwierigenVerhandlungen zwischen Kir-che und Staat gesetzlich veran-kert. Ein kleinerer Teil der Kir-chengter ging zurck in das

    Eigentum der Pfarreien, wurdeaber weiterhin von den Ge-meinden verwaltet. Das Gremi-um, das mit dieser Verwaltungbeauftragt wurde, war der Kir-chenrat. Gesetzgeber und Volkwollten 1991 den Pfarreien die volle Unabhngigkeit wieder-geben. Die Gemeinden ber-nahmen die Verpflichtung, dieBeitrge der Glubigen an ihreKirchen zu erheben (ber Ge-meinde- oder eigene Kultus-steuer) und an die Kirchen wei-terzuleiten.

    Wie prsentiert sich die f i-nanzielle Lage der Walliser

    Pfarreien?Die katholische Kirche hat die jetzige Lsung immer unter-sttzt, weil sie eine Form der fi-nanziellen Untersttzung derKirche enthlt, die unserer Tra-

    dition im Wallis entspricht.Diese Lsung ist fr die katho-lische Kirche eine gute, auchwenn gewisse Probleme beste-hen bleiben. Die katholischeKirche hat auch Verstndnisfr die Sorgen der Gemeinden.So versuchen wir, im gegensei-tigen Gesprch in jeder konkre-ten Situation die beste Lsungzu suchen: einerseits soll dieSeelsorge nicht unter finanziel-len Engpssen leiden, anderer-seits soll berall dort gespart werden, wo das mglich ist.Sehr wichtig erscheint mir indiesem Zusammenhang fol-gender Hinweis: Die Pfarreien

    versuchen, durch besondereAktionen und Opfer ihre Eigen-mittel zu erhhen. Und das Bis-tum wird zu mehr als zweiDritteln ber das Bistumsopferfinanziert.

    Kirchen und Pfarreien sindimmer noch in Besitz von

    Immobilien. Kann man

    den Wert dieser Immobi-lien beziffern? Wrden sich

    hier Mglichkeiten anbie-

    ten, die Defizite der Kir-chen zu verringern?

    Die meisten Pfarreien verf-gen nur noch ber die Kircheund das Pfarrhaus, in gewissenFllen ber Pfarreizentren (teil- weise gemeinsamer Gebrauchmit der Gemeinde). Diese Ge-bude haben keinen oder nureinen geringen Ertrag, welcherdie Kosten fr den Unterhaltkaum decken. Alle Ertrge aus

    den Kirchengtern sind die Ei-genmittel der Pfarrei. Diese Ei-genmittel verkleinern den Bei-trag der Gemeinden.

    Interview: Armin Bregy

    Klarstellung. Das Bistum wird zu mehr a ls zwei Dritteln ber das Bistumsopfer finanziert, sagt Bischof Norbert Brunner.

    FOTO ZVG

    WALLIS | Mehr zahlen frweniger Leistung? Nichtalle sind damit einver-standen. Auch wenn esum die Seelsorgearbeitgeht.

    Der Priestermangel ist Realitt.Und das wirkt sich auf die Seel-sorgearbeit aus. Mit unter-schiedlichen Folgen auch frdie Gemeinden.

    In verschiedenen WalliserOrtschaften wurde und wirddie Seelsorge umstrukturiert.Eine Variante: Anstelle einesPfarrers werden Seelsorge-teams eingesetzt, die fr meh-rere Pfarreien zustndig sind.Mit dieser neuen Organisationsoll trotz weniger Priestern das

    Seelsorgeangebot sichergestellt werden. Vielfach bringt dieseLsung indes Schwierigkeitenmit sich, etwa wenn es darumgeht, Messfeiern so zu organi-sieren, dass alle Pfarreien zu-

    friedengestellt werden knnen.

    Kritik hintervorgehaltener HandEin weiteres Problem: Es gibtFlle, in welchen die Seelsorge-teams die Gemeinden teurer zustehen kommen, als wenn einPfarrer fr die Kircharbeit zu-stndig ist.

    Gleichzeitig werden indesdie Leistungen verringert. Dasheisst: Insbesondere die Zahlder Messfeiern fllt kleiner aus.Es sei schwer verstndlich, dass

    man fr weniger Leistung mehrbezahlen msse, vernimmtman hinter vorgehaltenerHand, zumal man einen dochbeachtlichen Kostensprung ver-zeichnen msse. In verschiede-

    nen Gemeinden ist man berdas Vorgehen des Bistums da-her nicht glcklich. Insbeson-dere auch die Art und Weise,wie das Bistum kommuniziere,wird kritisiert. ffentlich woll-te sich zwar niemand zur The-matik ussern, aber eine gewis-se Verstimmung ist derzeit un-schwer auszumachen.

    Fakt ist: Die Priesterman-gel-Problematik wird sich knf-tig noch verschrfen. Das Bis-tum wird weiterhin gefordertsein. bra

    Kirche und Gemeinden | Neuorganisation der Seelsorgearbeit sorgt teilweise fr Verstimmung

    Hhere Kosten fr Gemeinden

    Die Kirche bleibt im Dorf. Gemeinden ussern Kritik. FOTO SYMBOLBILD WB