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Europawahl 2019 Arbeitsblatt 1 Infotext Die Europäische Union (EU) ist mit Großbritannien ein Zusammenschluss von 28 demokratischen Staaten, in denen rund 512 Millionen Menschen leben; ohne die Briten sind es ca. 446 Millionen. Die Mitgliedsstaaten sind weiterhin eigenständige Nationalstaaten. Allerdings gibt es Gesetze der EU, die unmittelbar gelten („Verordnungen“). Und die „Richtlinien“ der EU müssen die Staaten jeweils in nationale Gesetze umsetzen. Deswegen sind alle Bürger der Europäischen Union von der EU-Gesetzgebung betroffen. Das Parlament spielt bei dieser Gesetzgebung eine wichtige Rolle. Wie funktioniert das Europäische Parlament? Das Europäische Parlament wird von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt und vertritt so ihre Interessen. Es setzt sich aus den Abgeordneten aller Mitgliedsstaaten zusammen, wobei die Anzahl je nach Bevölkerungsgröße unterschiedlich ist. Deutschland stellt 96 Abgeordnete, Malta als kleinster Mitgliedsstaat 6. Im Parlament wird aber nicht nach Ländern abgestimmt, sondern wie im Bundestag gibt es auch hier Fraktionen, die sich danach unterscheiden, welche politischen Ziele sie vertreten. In einer Fraktion sitzen entsprechend meist Abgeordnete aus verschiedenen Ländern und verschiedenen Parteien. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das Europäische Parlament über den größten Teil der Gesetzgebung in der EU und über den Haushalt. Es entscheidet also mit, wie viel Geld wofür verwendet wird. Zusätzlich kontrolliert das Parlament, ob die EU-Gelder korrekt verwendet werden, und es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission. Viele Verträge, zum Beispiel Freihandelsabkommen oder Verträge über den Beitritt zur EU, können nur mit Zustimmung des EU-Parlaments abgeschlossen werden. Wie wird das Europäische Parlament gewählt? Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Der genaue Ablauf der Wahl ist jeweils national geregelt, es gibt also kein einheitliches Wahlsystem in Europa. In Deutschland wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Vor der Wahl stellen die Parteien Listen mit ihren Kandidaten zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger wählen dann die Liste der Partei, die sie am meisten überzeugt. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, umso mehr Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Liste ziehen in das Parlament ein. Wer darf wählen? In Deutschland sind alle Personen zur Europawahl wahlberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörige eines anderen EU-Landes sind und in Deutschland wohnen oder sich die meiste Zeit hier aufhalten. Zudem müssen sie mindestens seit drei Monaten in Deutschland leben und mindestens 18 Jahre alt sein. Deutsche sind normalerweise bereits im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde registriert. Wahlberechtigte aus einem anderen EU-Land müssen sich dort vor der Wahl ins Verzeichnis eintragen lassen, um an der Wahl teilnehmen zu können. © Ernst Klett Verlag GmbH, Stuttgart 2019 | www.klett.de | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Die Kopiergebühren sind abgegolten. Autorin: Helena Kampmann Bildquelle: ShutterStock.com RF (fewerton)

 · Web viewDazu ist es sinnvoll, sich vorher über die verschiedenen Parteien zu informieren. Eine gute Entscheidungshilfe ist auch der Wahl-O-Mat im Internet. Natürlich kann jeder

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Page 1:  · Web viewDazu ist es sinnvoll, sich vorher über die verschiedenen Parteien zu informieren. Eine gute Entscheidungshilfe ist auch der Wahl-O-Mat im Internet. Natürlich kann jeder

Europawahl 2019 Arbeitsblatt 1

Infotext

Die Europäische Union (EU) ist mit Großbritannien ein Zusammenschluss von 28 demokratischen Staaten, in denen rund 512 Millionen Menschen leben; ohne die Briten sind es ca. 446 Millionen. Die Mitgliedsstaaten sind weiterhin eigenständige Nationalstaaten. Allerdings gibt es Gesetze der EU, die unmittelbar gelten („Verordnungen“). Und die „Richtlinien“ der EU müssen die Staaten jeweils in nationale Gesetze umsetzen. Deswegen sind alle Bürger der Europäischen Union von der EU-Gesetzgebung betroffen. Das Parlament spielt bei dieser Gesetzgebung eine wichtige Rolle.

Wie funktioniert das Europäische Parlament?Das Europäische Parlament wird von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt und vertritt so ihre Interessen. Es setzt sich aus den Abgeordneten aller Mitgliedsstaaten zusammen, wobei die Anzahl je nach Bevölkerungsgröße unterschiedlich ist. Deutschland stellt 96 Abgeordnete, Malta als kleinster Mitgliedsstaat 6. Im Parlament wird aber nicht nach Ländern abgestimmt, sondern wie im Bundestag gibt es auch hier Fraktionen, die sich danach unterscheiden, welche politischen Ziele sie vertreten. In einer Fraktion sitzen entsprechend meist Abgeordnete aus verschiedenen Ländern und verschiedenen Parteien.Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das Europäische Parlament über den größten Teil der Gesetzgebung in der EU und über den Haushalt. Es entscheidet also mit, wie viel Geld wofür verwendet wird. Zusätzlich kontrolliert das Parlament, ob die EU-Gelder korrekt verwendet werden, und es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission. Viele Verträge, zum Beispiel Freihandelsabkommen oder Verträge über den Beitritt zur EU, können nur mit Zustimmung des EU-Parlaments abgeschlossen werden.

Wie wird das Europäische Parlament gewählt?Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Der genaue Ablauf der Wahl ist jeweils national geregelt, es gibt also kein einheitliches Wahlsystem in Europa. In Deutschland wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Vor der Wahl stellen die Parteien Listen mit ihren Kandidaten zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger wählen dann die Liste der Partei, die sie am meisten überzeugt. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, umso mehr Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Liste ziehen in das Parlament ein.

Wer darf wählen?In Deutschland sind alle Personen zur Europawahl wahlberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörige eines anderen EU-Landes sind und in Deutschland wohnen oder sich die meiste Zeit hier aufhalten. Zudem müssen sie mindestens seit drei Monaten in Deutschland leben und mindestens 18 Jahre alt sein. Deutsche sind normalerweise bereits im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde registriert. Wahlberechtigte aus einem anderen EU-Land müssen sich dort vor der Wahl ins Verzeichnis eintragen lassen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Welche Einflussmöglichkeiten habe ich?Am einfachsten kann man die Politik der EU beeinflussen, indem man an der Europawahl teilnimmt und die Partei wählt, deren Ziele man überzeugendsten findet. Dazu ist es sinnvoll, sich vorher über die verschiedenen Parteien zu informieren. Eine gute Entscheidungshilfe ist auch der Wahl-O-Mat im Internet.Natürlich kann jeder auch ganz direkt, z.B. per Mail, Kontakt aufnehmen zu den Europa-Abgeordneten der Partei, die er gewählt hat. Wenn die Abgeordneten die Wünsche und Probleme der Bevölkerung kennen, können sie sie auch besser vertreten.

© Ernst Klett Verlag GmbH, Stuttgart 2019 | www.klett.de | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Die Kopiergebühren sind abgegolten.

Autorin: Helena KampmannBildquelle: ShutterStock.com RF (fewerton)

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Europawahl 2019 Arbeitsblatt 2

MaterialM1 Schaubild zum EU-Parlament

M2 M3

M4

© Ernst Klett Verlag GmbH, Stuttgart 2019 | www.klett.de | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Die Kopiergebühren sind abgegolten.

Autorin: Helena KampmannBildquelle: Adobe Stock (Africa Studio)

Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz EuWG)

§ 16 Stimmabgabe(1) Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.(2) Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Wähler faltet daraufhin den Stimmzettel in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und wirft ihn in die Wahlurne.

Ivo wurde in Deutschland geboren, ist aber kroatischer Staatsbürger

Ich durfte zum ersten Mal wählen. In das Feld neben meiner bevorzugten Partei habe ich einen Haken gesetzt. Meine Freundin sagt, ich hätte ein Kreuz machen müssen. Jetzt bin ich mir unsicher, ob mein Wahlzettel überhaupt gültig ist!Nina wollte eigentlich auch wählen, aber ihre Eltern sind aus Mazedonien.

Willkommen in Griechenland! In Ihrem Tarif zahlen Sie für Gespräche innerhalb des Landes und nach Deutschland sowie in der EU die Konditionen Ihres Inlandtarifes; eingehende Anrufe sind kostenlos, SMS werden ebenfalls zu Ihrem Inlandstarif abgerechnet. Notruf 112 kostenlos. Datenroaming in Griechenland kostet in Ihrem Tarif so viel wie in Ihrem Inlandstarif.

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Europawahl 2019 Arbeitsblatt 3

Aufgaben

A1 a) Sammeln Sie alles, was Sie bereits über die Europäische Union wissen. Sie können auch eine Mind-Map entwerfen.

b) Beschreiben Sie, in welchem Verhältnis die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union zueinander stehen.

A2 a) Vervollständigen Sie das Schaubild über den Aufbau und die Funktion des Europäischen Parlaments. (Infotext, M1)

b) Beschreiben Sie anhand des Schaubilds mit eigenen Worten, wie das Europäische Parlament Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nimmt.

A3 a) Beschreiben Sie, warum Ivo an der Europawahl teilnehmen durfte und welche Voraussetzungen er dafür erfüllen musste. (M3, Infotext)

b) Begründen Sie, warum Ivo wählen durfte, aber seine Freundin Nina nicht. (M3, Infotext)c) Sind Ivos Sorgen wegen des Wahlzettels berechtigt? Begründen Sie. (M2, M3)

A4 a) Eine SMS wie in M4 erhalten EU-Bürger und -Bürgerinnen immer, wenn sie eine Staatsgrenze überqueren. Beschreiben Sie, was diese Nachricht für den Reisenden konkret bedeutet.

b) Bis 2017 mussten EU-Bürger, die im Ausland ihr eigenes Mobiltelefon benutzt haben, teilweise sehr hohe Zusatzgebühren für Telefonate, SMS oder Datennutzung zahlen. Diese Roaming-Gebühren wurden durch ein Gesetz abgeschafft, das auf EU-Ebene verabschiedet wurde und für alle EU-Länder gilt. Überlegen Sie, welche Ziele die EU mit der dem Gesetz erreichten wollte. Sammeln Sie Ihre Überlegungen und erstellen Sie eine Übersicht über die Ziele.

c) Bereits 2007 wurden die Roaming-Gebühren auf Initiative der EU gesenkt, 2017 dann komplett abgeschafft. Gegen beide Gesetzgebungsverfahren gab es viel Widerstand. Die EU-Parlamentsabgeordnete Vivane Reding sagte in einem Interview im Juni 2017: „Eine ganze Armee an Lobbyisten marschierte nicht nur nach Brüssel, sondern auch in die EU-Hauptstädte, um die Minister davon abzubringen.“ Stellen Sie Vermutungen an, wen genau die Lobbyisten vertraten und welche Interessen dahinter standen.

A5 Oliver behauptet: „Wählen ist sinnlos!“ Nehmen Sie Stellung zu dieser Aussage.

© Ernst Klett Verlag GmbH, Stuttgart 2019 | www.klett.de | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Die Kopiergebühren sind abgegolten.

Autorin: Helena Kampmann