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Know your Customer (KYC) Informationen für die Raiffeisen Bank International AG (RBI) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß den regulatorischen Anforderungen 4. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz EU Verordnungen zur Umsetzung von Finanzsanktionen und Embargos sind wir verpflichtet, bestimmte Daten und Informationen von unseren Kunden einzuholen und uns unter anderem über die gesetzlichen und sonstigen vertretungsbefugten Personen gemäß dem Know Your Customer (KYC) Prinzip zu informieren. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von zusätzlichen nationalen Anforderungen die Anti- Geldwäsche-Bestimmungen in Österreich strenger sein können als ähnliche Regelungen in anderen Ländern und diese daher über die Anforderungen der 4. EU-Anti- Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union hinausgehen können. Wir bitten Sie daher, uns die angeforderten Informationen vollständig im angehängten KYC-Formular zur Verfügung zu stellen und danach das ausgefüllte KYC-Formular mit Ihrer firmenmäßigen Fertigung ehestmöglich (maximale Frist von 4 Wochen) nach Empfang an uns zurückzusenden. Vielen Dank.

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Know your Customer (KYC) Informationen für die Raiffeisen Bank International AG (RBI)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß den regulatorischen Anforderungen 4. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz EU Verordnungen zur Umsetzung von Finanzsanktionen und Embargos

sind wir verpflichtet, bestimmte Daten und Informationen von unseren Kunden einzuholen und uns unter anderem über die gesetzlichen und sonstigen vertretungsbefugten Personen gemäß dem Know Your Customer (KYC) Prinzip zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von zusätzlichen nationalen Anforderungen die Anti- Geldwäsche-Bestimmungen in Österreich strenger sein können als ähnliche Regelungen in anderen Ländern und diese daher über die Anforderungen der 4. EU-Anti- Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union hinausgehen können.

Wir bitten Sie daher, uns die angeforderten Informationen vollständig im angehängten KYC-Formular zur Verfügung zu stellen und danach das ausgefüllte KYC-Formular mit Ihrer firmenmäßigen Fertigung ehestmöglich (maximale Frist von 4 Wochen) nach Empfang an uns zurückzusenden.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Raiffeisen Bank International AG

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Abschnitt I:Angaben zur Gesellschaft bzw. zur Stiftung

Name (gemäß Firmenbuch / Handelsregister):

     

Adresse des registrierten Sitzes (gemäß Firmenbuch / Handelsregister):

Straße:      

PLZ:      

Ort:      

Land:      

Kontaktperson für KYC (Know your Customer) Informationen bzw. Rückfragen:

Vorname, Nachname:      

E-Mail-Adresse:      

Telefonnummer:      

Ist Ihre Gesellschaft operativ*) tätig:☐ ja (weiter zu Abschnitt II)☐ nein

Wenn ihre Gesellschaft nicht operativ tätig ist, bitten wir Sie bekannt zu geben, ob die angestrebte Geschäftsbeziehung mit der RBI

☐ auf eigene Rechnung☐ auf fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag

betrieben wird.Falls Sie diese Geschäftsbeziehung auf fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben, legen Sie uns bitte in der nachfolgenden Tabelle alle Treugeber (natürliche und juristische Personen) offen.

*) Operative Geschäftstätigkeit bedeutet, eine Gesellschaft hat u.a. Kauf, Verkauf, Produktion, Logistik oder Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (auch Finanzdienstleistungen) betreffend Waren und Güter aller Art zum Geschäftszweck und nicht einzig die Abwicklung von „Treuhandgeschäften“ (Treuhandgesellschaft) oder die reine Funktion einer Holdinggesellschaft.

Um gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem § 6 Abs 1 Z 5 i.V.m. Abs 2 und Abs. 3 FM-GwG zu erfüllen, ist der Kunde dazu verpflichtet, relevante Dokumente (Dokumente welche die Existenz der Treugeber nachweisen wie zB. Treuhandvereinbarung; bei

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natürlichen Personen: gültiger amtlicher Lichtbildausweis oder eine Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises der Treugeber; bei juristischen Personen: beweiskräftige Unterlagen zu den Treugebern) zur Verfügung zu stellen.Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Geschäftsbeziehung auf fremde Rechnung die Informationen gem. Abschnitt II und III sowohl für Treugeber, als auch für Treuhänder bekannt zu geben sind.

Name des Treugebers(natürliche Person)

Geburtsdaten

Staatsbürgerschaft Wohnsitzland

Geburtsdatum Geburtsort und Geburtsland

                             

                             

                             

Name des Treugebers(Juristische Person) Adresse und Land der Registrierung Adresse und Land der tatsächlichen

Verwaltung

                 

                 

                 

Ich, als Treuhänder, erkläre, dass ich die Identität des Treugebers persönlich oder durch verlässliche Dritte (z.B. Gerichte oder andere staatliche Stellen, Notare, Rechtsanwälte) festgestellt und überprüft habe.

           ________________________ ________________________Unterschrift des Treuhänders Datum

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Abschnitt II:

ad 1.: Alle gesetzlichen Vertreter (diese sind Geschäftsführer, Direktoren und Vorstandsmitglieder)

Nicht anzuführen sind Aufsichtsratsmitglieder und nicht geschäftsführende Direktoren.

Vorname Nachname

Geburtsdaten

Staatsbürger-schaft Wohnsitzland Funktion

Geburtsdatum Geburtsort und Geburtsland

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

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Informationen zu:1. allen gesetzlichen Vertretern und2. sonstigen vertretungsbefugten Personen, die aktiv Bankgeschäfte mit der RBI abschließen

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ad 2.: Sonstige bevollmächtigte Vertreter (u.a. durch Prokura, Handlungsvollmacht, Power of Attorney) die aktiv Bankgeschäfte mit der RBI im Namen Ihrer Firma durchführen. Für den Fall, dass in der Zukunft weitere Personen als Vertreter bestellt werden, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich zu informieren.

Nicht anzuführen sind Kontozeichnungsberechtigte.

Vorname Nachname

Geburtsdaten

Staatsbürger-schaft Wohnsitzland Funktion

GeburtsdatumGeburtsort und

Geburtsland

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

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Abschnitt III:

Sofern Ihr Unternehmen/juristische Person an einer Wertpapierbörse gelistet ist, nennen Sie bitte den Namen der Wertpapierbörse und die dazugehörige Identifikationsnummer:

Name der Wertpapierbörse:      

Identifikationsnummer / ISIN:      

Für den Fall, dass diese Wertpapierbörse eine von der RBI anerkannte Wertpapierbörse1) ist, muss die unten angeführte Tabelle zu den wirtschaftlichen Eigentümern nicht befüllt werden. Es ist nur ein vollständiges Organigramm bereitzustellen.

Vorname Nachname

Geburtsdaten

M(ännlich)/W(eiblich)

Staatsbür-gerschaft (en) Wohnsitzland Art des wirt.

Eigentums*Geburts-datum

Geburtsort und Geburtsland

                                               

                                               

                                               

                                               

                                               

                                               

1 Anerkannte Wertpapierbörsen sind: Australia Pacific Exchange, American Stock Exchange, Athens Stock Exchange, Austrialian Securities Exchange, Bendigo Stock Exchange, Bern eXchange, Bolsa de Valores de Barcelona, Bolsa de Valores de Bilbao, Bolsa de Valores de Valencia, Borsa Italiana, Börse Berlin, Börse Mümchen, Börsen Hamburg und Hannover, Boston Stock Exchange, Bratislava Stock Exchange, Bucharest Stock Exchange, Bursa de Valori Bucuresti, Budapest Stock Exchange, Bulgarian Stock Exchange, Chicago (formerly the Cincinnati Stock Exchange), Chicago Board Options Stock Exchange, Chicago Stock Exchange, Copenhagen Stock Exchange, Cyprus Stock Exchange, Deutsche Börse Group, Doha Securities Market, Eurex, Euronext Amsterdam, Euronext Brussels, Euronext Lisbon, Euronext Paris, Frankfurt Stock Exchange, Fukuoka Stock Exchange, Helsinki Stock Exchange, Hiroshima Stock Exchange (Merger with Tokyo Stock Exchange), Hong Kong Exchanges and Clearing, Hong Kong Growth Enterprise Market, Hong Kong Stock Exchange precursor to Hong Kong Exchanges and Clearing, Iceland Stock Exchange, International Options Exchange, Irish Enterprise Exchange, Irish Stock Exchange, JASDAQ, Kobe Stock Exchange (Merger wih Osaka Securities Exchange), Ljubljana Stock Exchange, London Stock Exchange, Luxembourg Stock Exchange, Madrid Stock Exchange, Malta Stock Exchange, MATIF, Mercado Oficial Espanol de Futuros y Opciones, merged with Archipelago Holdings, Montreal Exchange, Moscow Stock Exchange, St. Petersburg Stock Exchange, Nagoya Stock Exchange, NASDAQ, Nasdaq Canada, NASDAQ OMX Stockholm, National Stock Exchange, National Stock Exchange of Australia (formerly Newcastle Stock Exchange), New York Board of Trade, New York Stock Exchange, New Zealand Exchange Limited, Niigata Stock Exchange (Merger with Tokyo Stock Exchange), Nippon New Market Hercules (Former Nasdaq Japan Market / Now a section of Osaka Securities Exchange for high-growth startup companies), OMX Nordix Exchange, OPEX, Osaka Securities Exchange, Oslo Stock Exchange owned and operated by CBOE, Pacific Exchange, Philadelphia Stock Exchange, Prague Stock Exchange, precursor to Singapore Exchange, Rasdaq, Riga Stock Exchange, Santiago Electronic Stock Exchange, Santiago Stock Exchange, Sapporo Stock Exchange, Shanghai Stock Exchange, Shezhen Stock Exchange, Sibiu Stock Exchange, Singapore Exchange, Stock Exchange of Singapore, SWX Swiss Exchange, Sydney Futures Exchange, taken over by Archipelago Holdings, Tallinn Stock Exchange, Tel Aviv Stock Exchange, Tokyo Stock Exchange, Toronto Stock Exchange TSX Venture Exchange, Valparaiso Stock Exchange, Vienna Stock Exchange, Vilnius Stock Exchange, Warsaw Stock Exchange, Winnipeg Commodity Exchange

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Wirtschaftliche Eigentümer (Ultimate Beneficial Owners – UBO) (= Natürliche Personen)Bitte geben Sie alle wirtschaftlichen Eigentümer gemäß der in Abschnitt IV angeführten Definition im Sinne des § 2 WiEReG an.

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*Bitte geben Sie die Art des wirtschaftlichen Eigentums wie folgt an:

d – direkter wirtschaftlicher Eigentümer SwE – subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer

id – indirekter wirtschaftlicher Eigentümer S – Stifter/Gründer/Settlor/Trustor

Be – Begünstigter / Kreis der Begünstigten P – Protektor

sK – wirtschaftliches Eigentum durch sonstige Kontrolle Sv – Mitglied des Stiftungs-/Fondvorstands

T – Trustee/Nominee

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Bitte füllen Sie die Eigentümerstruktur aus und fügen Sie bitte ein firmenmäßig unterfertigtes Organigramm der Eigentümerstruktur Ihrer

juristischen Person hinzu, samt Registrierungsland und Angabe der Prozentanteile zu den einzelnen Entitäten, bis hinauf zu dem/n wirtschaftlichen Eigentümer(n) innerhalb der Eigentümerkette.☐ siehe beiliegendes Organigramm, datiert mit      

Eigentümerstruktur (= Alle juristischen Personen in der Eigentümerstruktur des Kunden bis hinauf zu den wirtschaftlichen Eigentümern)Um die Zusammenrechnung der direkt oder indirekt gehaltenen Anteile auf jeder Stufe der Eigentümerstruktur zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich eine Übersicht aller Beteiligungen (auch solcher unter 25%) einschließlich aller Treuhandschaften bereitzustellen (siehe Erläuterungen in Abschnitt IV).

Name der juristischen Person

Rechts-form

Adresse und Land der Registrierung

Adresse und Land der

tatsächlichen Verwaltung

Prozent-anteile

Stufe in der Eigentümerstr

uktur (L1/L2/L3…)

Beteiligung (B), Kontrolle (K)

und/oder Treuhandschaft

(T)

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

                                         

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Abschnitt IV:

Die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers im Sinne von § 2   WiEReG ist wie folgt: Vergleiche Beispiele in Annex I

Wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften [z.B. österreichische Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften mit Rechtsfähigkeit (OG, KG) und vergleichbare ausländische oder europäische Unternehmen (SE, EWIV)] sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Anteil von Aktien oder Stimmrechten halten, ausreichend an der Gesellschaft beteiligt sind oder die Kontrolle auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben:

Direkter wirtschaftlicher Eigentümer: wenn eine natürliche Person einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft hält.

Indirekter wirtschaftlicher Eigentümer: wenn ein Rechtsträger im Sinne von § 1 WiEReG (juristische Personen, Trusts, usw.) oder vergleichbare Rechtsträger mit Sitz im Ausland einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft hält und eine natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf diesen Rechtsträger ausübt.

Subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer: Sofern kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, gelten die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene angehören (z.B. alle Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) als wirtschaftliche Eigentümer.2

Kontrolle liegt insbesondere dann vor, wenn ein Aktienanteil von 50% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 50% direkt oder indirekt gehalten wird.

Sonstige Kontrolle: Kontrolle ist auch bei Vorliegen der Kriterien für „beherrschende Unternehmen“ gemäß § 244 Abs 2 UGB gegeben. Ferner wird Kontrolle durch ein Treuhandschaftsverhältnis oder ein vergleichbares Rechtsverhältnis begründet. Kontrolle üben darüber hinaus auch natürliche Personen aus, die eine der unten genannten Funktionen bei Stiftungen, Trusts oder den unten genannten gemeinnützigen Fonds am Ende der Beteiligungskette innehaben.

Wenn mehrere Rechtsträger, die von derselben natürlichen Person oder denselben natürlichen Personen direkt oder indirekt kontrolliert werden, insgesamt einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft halten, so sind diese natürlichen Personen indirekter wirtschaftliche Eigentümer. Ein von der oder den vorgenannten natürlichen Personen direkt gehaltener Aktienanteil oder eine direkt gehaltene Beteiligung ist jeweils hinzuzurechnen.

Um die Zusammenrechnung zu ermöglichen, ist es daher zwingend erforderlich eine Übersicht aller Beteiligungen (auch solcher unter 25%) einschließlich aller Treuhandschaften in der Eigentümerkette bereitzustellen.

Treuhandschaften: Auch die Eigentümerkette der Treuhandschaften ist, sofern es sich um eine jur. Gesellschaft handelt bis zum wirtschaftlichen Eigentümer anzuführen.

Wirtschaftliche Eigentümer bei Stiftungen / Trusts / gemeinnützigen Fonds (gem. § 1 BStFG 2015) sind die folgenden natürlichen Personen:

Die Stifter / Gründer / der Settlor / Trustor, die Trustees/Nominees, die Begünstigten / der Kreis der Begünstigten, der Protektor (sofern vorhanden), die Mitglieder des Stiftungsvorstands / Fondsvorstandes, jede sonstige natürliche Person, die die Stiftung / den Trust / den gemeinnützigen Fonds auf andere Weise

letztlich kontrolliert (faktische Kontrolle).

Je

2 bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern gelten die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht. Bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei denen kein Mitglied einen Geschäftsanteil von mehr als 25 vH hält und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene (Vorstand) als wirtschaftlicher Eigentümer.

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Information über den wirtschaftlichen Eigentümer „Beneficial Owner“ (gem. § 2 WiEReG, § 2 Z 3  FM-GwG)

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Abschnitt V:

1) Hat Ihr Unternehmen Geschäftspartner (z.B. Lieferanten, Abnehmer) gegen die Sanktionen3 verhängt wurden?

☐ J ☐ N

2) Verfügt Ihr Unternehmen über Vertreter, Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder Joint Ventures, die

(a) direkt oder indirekt von geltenden Sanktionsvorschriften3 betroffen sind oder

(b) im Besitz von oder in Verbindung mit sanktionierten Unternehmen oder Personen3 stehen oder

c) die sich in einem von Sanktionen betroffenen Land4 befinden?

☐ J ☐ N

3) Führt Ihr Unternehmen Güter in von Sanktionen betroffene Länder4 aus?

☐ J ☐ N

4) Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen keine Transaktionen über die Raiffeisenbank International AG durchführt, die durch geletende Sanktionsvorschriften3 untersagt sind.

Bestätigt

Zur Beachtung: Sofern eine oder mehrere dieser Fragen mit "Ja" beantwortet werden, behält RBI sich das Recht vor, zwecks Klärung näherer Details mit weitergehenden Fragen auf Sie zuzukommen.

3 Sanktionsvorschriften: EU: https://sanctionsmap.eu/#/main; AT/OeNB: https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Rechtliche-Grundlagen/Finanzsanktionen/Sanktionsmassnahmen-der-OeNB.html; US/OFAC: https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/sdn-list/pages/fuzzy_logic.aspx4 Wesentliche von Sanktionen betroffene Länder: Russland, Krim, Syrien, Iran, Nordkorea, Weißrussland, Kuba, Venezuela, Libyen, Sudan

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Erklärung zu FinanzsanktionenEs liegt in der Verantwortung der Bank, Gesetze und verbindliche Vorschriften, die in Zusammenhang mit Finanz- und Wirtschaftssanktionen stehen, regelmäßig zu prüfen. Im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen und der internen RBI Group Policy, muss die RBI sicherstellen, dass sämtliche Parteien sowie das zugrunde liegende Geschäft auf Sanktionsrelevanz geprüft werden.

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Abschnitt VI:Im Falle etwaiger Änderungen bezüglich der Informationen in den Abschnitten I bis IV zu den wirtschaftlichen Eigentümern, vertretungsbefugten Personen, möglichen Treuhandschaften oder über Offshore Konstruktionen und Stiftungen/Trusts, sind Sie verpflichtet, uns darüber unverzüglich in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

Das Eröffnen oder Beibehalten einer Geschäftsbeziehung bedarf einer positiven Prüfung und Entscheidung durch das Compliance Office der RBI.

Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige(n) ich/wir Folgendes:

Wir bestätigen, dass alle o.g. Angaben unter Berücksichtigung der Begriffsdefinitionen in Abschnitt IV richtig und vollständig sind.

Wir erteilen hiermit unsere ausdrückliche Zustimmung, dass die Raiffeisen Bank International AG ("RBI") dieses KYC-Formular, alle darin enthaltenen Informationen, sowie sämtliche Dokumente, welche als Nachweis diesbezüglich dienen oder anderweitig durch RBI im Zusammenhang mit dem KYC Prozess eingeholt wurden, an folgende Empfänger zur Verfügung stellen darf (die "Empfänger"):

Konzernunternehmen der RBI in Österreich5 und in der EU6 Konzernunternehmen der RBI in Drittländern außerhalb der EU7

anderen Unternehmen der Raiffeisen-Bankengruppe in Österreich8.

Eine solche Weiterleitung darf ausschließlich an einen Empfänger erfolgen, mit dem wir bereits eine Geschäftsbeziehung haben oder anbahnen wollen. Dies erfolgt ausschließlich, um die jeweiligen KYC-Anforderungen des Empfängers zu erfüllen, ohne dass wir die bereits an RBI übermittelten Informationen und Dokumente erneut bzw. mehrfach übermitteln müssen.

5 insbesondere Raiffeisen Factor Bank AG, Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Centrobank AG, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Valida Holding AG, Raiffeisen Wohnbaubank AG

6 insbesondere Raiffeisenbank a.s. (Tschechien), Tatra Banka a.s. (Slowakei), Raiffeisen Bank Zrt. (Ungarn), Raiffeisenbank Austria d.d. (Kroatien), Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD (Bulgarien), Raiffeisen Bank S.A. (Rumänien), Raiffeisen Bank Polska S.A. (Polen), Raiffeisen Malta Bank plc (Malta)

7 insbesondere ZAO Raiffeisenbank (Russland), Priorbank OAO (Weißrussland), AT Raiffeisen Bank Aval (Ukraine), Raiffeisen banka a.d. (Serbien), Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina (Bosnien-Herzegowina), Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C. (Kosovo), Raiffeisen Bank Sh.a. (Albanien)

8 alle österreichischen Raiffeisenlandesbanken und Raiffeisenbanken

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Auf Grundlage dieser Einwilligungserklärung werden nicht nur uns als Kunden der RBI persönlich betreffende Informationen weitergegeben. Die weitergegebenen Informationen umfassen auch personenbezogene Daten von natürlichen Personen, zu denen RBI im Rahmen ihrer KYC-Pflichten nach FM-GwG Informationen in diesem KYC-Formular, anderen Dokumenten oder sonst im Zusammenhang mit dem KYC Prozess eingeholt hat.9 Wir werden diese betroffenen Personen von der Möglichkeit der Datenweitergabe informieren und sie auf die Datenschutz-Information der RBI verweisen, die im Internet unter www.rbinternational.com/datenschutz abrufbar ist.

     ______________________________Datum

     ______________________________Name der juristischen Person

           ______________________________ ______________________________Firmenmäßige Zeichnung Firmenmäßige Zeichnung

           ______________________________ ______________________________Name des Unterzeichners Name des Unterzeichners

9 insbesondere Organmitglieder, Prokuristen, andere vertretungsbefugte Personen, Zeichnungsberechtigte, Gesellschafter bzw. wirtschaftliche Eigentümer usw.

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Annex I:

Beispiele der Berechnung der wirtschaftlichen Eigentümer anhand der BeteiligungBeispiel 1: Kunde ist juristische Person

Ebenen in der Eigentümerstruktur:Ebene 1: GmbH A, GmbH B, Person 5Ebene 2: Person 1, Person II; Person 3, Person 4

UBO: Person 1: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund einer Beteiligung von 100% an GmbH A (Kontrolltatbestand), sowie der Beteiligungen von GmbH A (30%) am Kunden.

Person 5: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund der direkten Beteiligung von 40% am Kunden.

Nicht relevante UBOs in der Eigentümerstruktur in diesem Beispiel:Nicht relevante natürliche Personen in der Eigentümerstruktur sind: Person 2, Person 3 und Person 4, da diese entweder auf der ersten Beteiligungsebene 25% oder weniger Anteile am Kunden halten oder den Kontrolltatbestand (>50%) auf einer der oberen Ebenen nicht erfüllen.

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Beispiel 2: Kunde ist juristische Person

Ebenen in der Eigentümerstruktur:Ebene 1: GmbH A, GmbH B, GmbH D, GmbH E, Person 6Ebene 2: GmbH C, Person 1, Person 3, Person 4, Person 5Ebene 3: Person 2

UBO: Person 1: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund einer Beteiligung von 51% an GmbH A (Kontrolltatbestand), sowie der Zusammenrechnung der Beteiligungen von GmbH A (11%) und der direkten Beteiligung von 15% am Kunden.

Person 2: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund einer Beteiligung von 100% an GmbH C (Kontrolltatbestand), die wiederum 54% an GmbH B (Kontrolltatbestand) hält, die wiederum 26% am Kunden hält.

Person 5: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund einer Beteiligung von jeweils 51% an GmbH D und GmbH E (Kontrolltatbestand), sowie einer Zusammenrechnung der Beteiligungen von GmbH D (10%) und GmbH E (16%) auf der ersten Beteiligungsebene am Kunden.

Nicht relevante UBOs in der Eigentümerstruktur in diesem Beispiel:Nicht relevante natürliche Personen in der Eigentümerstruktur sind: Person 3, Person 4 und Person 6, da diese entweder auf der ersten Beteiligungsebene 25% oder weniger Anteile am Kunden halten oder den Kontrolltatbestand (>50%) auf einer der oberen Ebenen nicht erfüllen.

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Beispiel 3: Kunde ist juristische Person

Ebenen in der Eigentümerstruktur:Ebene 1: GmbH A, GmbH B, Person 4Ebene 2: Stiftung, GmbH C, Person 1, Person 2Ebene 3: Mitglieder der Stiftung, Person 3

UBO: Mitglieder der Stiftung: Wirtschaftlicher Eigentümer sind Stifter, Begünstigte und Stiftungsvorstand, da sie alle als wirtschaftliche Eigentümer einer relevanten Stiftung an Ende der Beteiligungskette festzustellen sind (erste Beteiligungsebene über 25%, zweite Beteiligungsebene über 50%).

Person 3: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund einer Beteiligung von 100% an GmbH C (Kontrolltatbestand), die wiederum 54% an GmbH B (Kontrolltatbestand) hält, die wiederum 30% am Kunden hält.

Person 4: Wirtschaftlicher Eigentümer aufgrund der direkten Beteiligung von 40% am Kunden.

Nicht relevante UBOs in der Eigentümerstruktur in diesem Beispiel:Nicht relevante natürliche Personen in der Eigentümerstruktur sind: Person 1 und Person 2, da diese entweder auf der ersten Beteiligungsebene 25% oder weniger Anteile am Kunden halten oder den Kontrolltatbestand (>50%) auf einer der oberen Ebenen nicht erfüllen.

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