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Wegener & Hinz GmbH Telefon: +49/171/7707635 ,--, ' Umweltschutz Dorfstraße 36a E-Mail: jrjIkel@wegener-hinz. de 17039 Neverin Wasserwirtschaft Leistungsverzeichnis - - Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2.500 EW POS MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG EPin€ GPin€ Inbetriebnahme der Schaltanlage einschließlich der SPS Einweisung des Bedienpersonals an einem Werktag siehe elektrotechnisches Konzept und Pflichtenheft NSHV-Anlage ist vorbereitet für eine Störmeldeübertragung an die Leitwarte der Tagesanlage Steuerung: SPS: S7 1.500/ CPU 314 + OP TPO177A SIEMENS o.glw. + Peripheriebaugruppen Online-Messung: 2 x hydrostatische Füllstandsmessung im Vorspeicher und SBR-Reakor Fabrikat: VEGA oder Endress & Hauser; 1 x 02 Messung SBR Fabrikat: Hach-Lange 4 x Schwimmerschalter Fabrikat: VEGN Endress & Hauser; Ablauf MID vorhanden ???? SUMME Titel 1.5. E/MSR Technik Seite 60

Wegener & Hinz GmbH ,-- tz Dorfstraße 36a E-Mail: … · 2020. 2. 19. · bio4a Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH 1 D arntk Kn'pton Im Auftrag der Wegener & Hinz

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Wegener & Hinz GmbH Telefon: +49/171/7707635 ,--,'Umweltschutz

Dorfstraße 36a E-Mail: jrjIkel@wegener-hinz. de 17039 Neverin

Wasserwirtschaft Leistungsverzeichnis

- -

Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2.500 EW

POS MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG

EPin€ GPin€

Inbetriebnahme der Schaltanlage einschließlich der SPS Einweisung des Bedienpersonals an einem Werktag

siehe elektrotechnisches Konzept und Pflichtenheft NSHV-Anlage ist vorbereitet für eine Störmeldeübertragung an die Leitwarte der Tagesanlage

Steuerung: SPS: S7 1.500/ CPU 314 + OP TPO177A SIEMENS o.glw. + Peripheriebaugruppen

Online-Messung: 2 x hydrostatische Füllstandsmessung im Vorspeicher und SBR-Reakor Fabrikat: VEGA oder Endress & Hauser; 1 x 02 Messung SBR Fabrikat: Hach-Lange 4 x Schwimmerschalter Fabrikat: VEGN Endress & Hauser; Ablauf MID vorhanden ????

SUMME Titel 1.5. E/MSR Technik

Seite 60

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Wasserwhtschaft Leistungsverzeichnis

Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2.500 EW

POS MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG EP in € GP in €

Titel 1.6. HERSTELLEN FUNKTIONSFÄHIGKEIT

1.6.1 1 psch Inbetriebnahme und Dokumentation Inbegriffen ist 1 x separate Anfahrt für die Inbetriebnahme, Zusätzliche optimierende Einstellungen an der Kläranlage durch nicht vorhersehbare Ereignisse werden gesondert in Rechnung gestellt oder erfolgen in Abstimmung mit den Arbeiten gemäß Wartungsvertrag. Lieferung der Dokumentationsunterlagen in 2-facher Ausführung, inkl.: Werkstoffangaben; tech. Beschreibungen der einzelnen Aggregate; Reparaturanwei- sungen und Wartungshinweise, sowie eine Betriebsanleitung mit nachfolgender Gliederung: 1. Verfahrensbeschreibung 2. Anlagenbeschreibung 3. Zyklusstrategie für unterschiedl. Lastfälle 4. Result. Automatik- und Handbetrieb 5. Wartungsprotokolle 6. Störfallszenarien

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Wasserwirtschaft Leistungsverzeichnis

Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2.500 EW

POS MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG

** Eventualposition **

1.6.2 1 psch Sauerstoffeintragsversuch durchführen Bieteran gaben zur Sauerstoffeintragsgarantie:

Sauerstoffzufuhr in Rein wasser: kg 02/h Sauerstoffzufuhr in Abwasser: kg 02/h Sauerstoffertrag in Reinwasser: kg 02/kWh Sauerstoffertrag in Abwasser: kg 02IkWh garantierter OCL, h-Wert: g/Nm3/m zulässige Belüfterbeaufschlagung: Nm3/m1h Membran fläche: m2 Material - Fabrikat -

1.6.3 1 psch Dichtheitsprobe für Behälter und Schächte Dichtigkeitsprobe für die Behälter und Schächte durchführen. Die Dichtigkeit ist in offener Baugrube zu prüfen. Prüfkriterien sind die Anforderungen der DIN 4261-2 Die Geräte für die Dichtigkeitsprobe und die erforderlichen Hilfskräfte sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten. Enthalten ist ebenfalls die Erstellung und die Vorlage des Prüfprotokolls

EPin€ GPin€

SUMME Titel 1.6. Herstellen Funktionsfähigkeit

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17039 Neverin Wasserwirtschaft

Leistungsverzeichnis

Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2.500 EW

P03 MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG EP in € GP in €

Zuammenstellung

1.0 PLANUNGSLEISTUNGEN

1.1 ERDARBEITEN & GALA-BAU

1.2 BETRIEBSGEBÄUDE/ SCHALTWARTE

1.3 BEHÄLTERHERSTELLUNG

1.4 MASCHINENTECHNIK BEHÄLTER

1.5 E/MSR-TECHNIK

1.6 HERSTELLEN FUNKTIONSFÄHIGKEIT

SUMME TITEL UMBAU! ERWEITERUNG KA KETTERSHAUSEN 2.500 EW

Seite 63

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Dorfstraße 36a E-Mail: jnickel(äwegener-hinzde O"9N everin (CW

Wasserwhtschaft Leistungsverzeichnis

Umbau! Erweiterung KA Kettershausen zur SBR-Anlage 2. 500 EW

POS MENGE PRODUKTBEZEICHNUNG EP in € GP in €

Vorhabensträger: Gemeinde Kettershausen /T29L\JOL Datum! Unterschrift

Entwurfsverfasser: Wegener & Hinz GmbH Verfahrensing. Jörg Nickel Datum! U ip rift

Seite 64

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bio4a

Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

1

D arntk Kn'pton

Im Auftrag der Wegener & Hinz GmbH 1 2019 ‚ j 4-

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

UMBAU KLÄRANLAGE KETTERSHAUSEN

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

AUFTRAGNEHMER & BEARBEITUNG:

DipL-Ing. Stephan Renz M.Sc. Constanze Jeschke

biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Nebelring 15 18246 Bützow Telefon: 038461/9167-0 Telefax: 038461/9167-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.institut-biota.de

AUFTRAGGEBER:

Dipl.-lng. Jörg Nickel Projektleitung

Wegener & Hinz GmbH

Dorfstraße 36a 17039 Neverin Telefon: 039608/26370 Telefax: - E-Mail: JNickelwegener-hinz.de Internet: www.wegener-hinz.de

Vertragliche Grundlage: Beauftragung vom 24.09.2019

Bützow, den 07. Oktober 2019

Ion

Dr. rer. nat. Volker T e

we

Institut iøa Seite 3 120

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

INHALT oVorbemerkung........................................................................................................6 1 Projekt......................................................................................................................6 2 Trägerdes Vorhabens ............................................................................................ .6 3 Planverfasser .......................................................................................................... 6 4 Unterlagen...............................................................................................................6 5 Grundsätze für die Einzelfallprüfung (aus: Begründung zum

Gesetzentwurf) ......................................................................................................... 7 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß der Anlage 2 der

Umweltverträglichkeitsprüfung.....................................................7 6.1 Standortbezogene Vorprüfung...................................................................................7

6.1.1 Befindet sich ein besonders empfindliches Gebiet gern. Anlage 3 Ziff. 2.3 .......................................................................... UVPG im Wirkbereich des Vorhabens? 7

6.1.2 Ergebnis der Prüfung..................................................................................................8

6.2 Merkmale des Vorhabens ................................ . ......................................................... 9

6.2.1 Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhaben................................................9

6.2.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben ............................................................................................................... und Tätigkeiten 9

6.2.3 Boden, Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, . .................................. Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 9

6.2.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Abs, 1 und 8 des ..................................................................................... Kreislaufwirtschaftsgesetzes 12

6.2.5 Umweltverschmutzung und Belästigungen............................................................12

6.2.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den

.............................................. Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf: 13

6.2.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von ..................................................................................................................... Wasser oder Luft 13

6.3 Standort des Vorhabens .......................................................................................... 14

6.3.1 Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien)........ ............................................................................... .14

6.3.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien). ...................................................... 14

6.3.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) siehe 6.1........14

6.4 Art und Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen...................................15

Seite 4 1 20 Institut büa

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

6.4.1 Art und Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere welches geographische Gebiet betroffen ist und wie viele Personen voraussichtlich betroffen sind: ..... 15

6.4.2 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen: ......................... . ........ . ... ....15

6.4.3 Schwere und der Komplexität der Auswirkungen.................................................15

6.4.4 Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen ................................................................... .16 6.4.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des Eintretens sowie der Dauer, Häufigkeit

und Umkehrbarkeit der Auswirkungen ......................................................................... 16 6.4.6 Zusammenwirken der Auswirkungen mit den Auswirkungen anderer

bestehender oder zugelassener Vorhaben ......................................................................... 16

6.4.7 Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.......................................16

7 Feststellung der UVP-Pflicht ................................................................................ 16 Anhang 1: Übersichtskarte ......................................................................................... 17 Anhang 2: Screening-Checkliste zur Vorprüfung des Einzelfalls...........................18

Institut ia Seite 5 120

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 5 Abs.1 und § 9 Abs. 1 UVPG

O Vorbemerkung Die Wegener Hinz GmbH plant Umbau der Kläranlage in Kettershausen von einer Scheibentauchkörperanlage (STK) zu einer SBR-Anlage (Sequentielle Bi-ologische Reinigung).

Gemäß Anlage 1 UVPG Nr. 13.1.3 besteht für ein wasserwirtschaftliches Vor-haben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers mit organisch belastetem Abwasser von 120 kg/d bis weniger als 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbe-darfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetem Abwasser von 10 m3 bis weniger als 900 m3 Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), die Pflicht, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

1 Projekt Umbau Kläranlage Kettershausen von einer STK-Kläranlage zur SBR-Anlage

2 Träger des Vorhabens Gemeinde Kettershausen

Waldstraße 15 86498 Kettershausen

Wegener & Hinz GmbH

Dorfstraße 36a 17039 Neverin

3 Planverfasser biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Nebelring 15

18246 Bützow

4 Unterlagen Umbau Kläranlage Kettershausen von einer STK-Kläranlage zur SBR-Anlage - Erläuterungsbericht zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung 1. Ausferti-gung (Wegener & Hinz GmbH 2019)

Daten des Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de)

Schutzgebiete des Naturschutzes (http://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/natur-schutz/schutzgebiete?)

Biotopkartierung Bayern (http://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/natur/biotopkartie-rung?)

Wasserschutzgebiete in Bayern (http://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/was-ser/wsg?)

Geotope (http://www.lfu.bayem.de/gdi/wms/geologie/geotope?)

Daten des Umweltatlas Bayerns - Gewässerbewirtschaftung (https://www.um-weltatlas. bayern. de/mapapps/resources/apps/lfugewaesserbewirtschaf-tung_ftz/index.html?lang=de)

Wasserkörper-Steckbrief Flusswasserkörper 1_F041 - Günz (Bewirtschaf-tungszeitraum 2016-2021) - Datenstand 12.2015

Region Donau-Iller Regionalplan Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller Stand Juni 2019

Seite 6 1 20 Institut biva

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

5 Grundsätze für die Einzelfallprüfung (aus: Begründung zum Gesetzentwurf)

. Die Einzelfallprüfung (EP) ist von der zuständigen Behörde durchzuführen

• Es ist eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann

• Sie wird durch eine behördliche Feststellung abgeschlossen

• Grundlage für die EP bilden geeignete Unterlagen des Trägers des Vorhabens (TdV) oder ei-gene Informationen

• Die Feststellung ist spätestens nach Beginn eines jeden Verfahrens zu treffen, ggf. auf Antrag des TdV oder anlässlich eines Ersuchens im Sinne des § 5 UVPG

• Die Feststellung hat unverzüglich zu erfolgen, um frühzeitig Klarheit über den Verfahrensweg zu schaffen

Das Ergebnis „UVP entfällt 99 , ist bekannt zu geben

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar

6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß der Anlage 2 der Umweltverträglichkeitsprü-fung

6.1 Standortbezogene Vorprüfung

6.1.1 Befindet sich ein besonders empfindliches Gebiet gern. Anlage 3 Ziff. 2.3 UVPG im Wirk- Ja Nein bereich des Vorhabens?

6.1.1.1 Natura 2000-Gebiete nach Im Einwirkungsbereich des Vorhabens (500 m-Umfeld) § 7 Absatz 1 Nummer 8 des befinden sich die Natura 2000 Gebiete DE 7628-301 BNatSchG „Riedellandschaft-Talmoore" sowie DE 7727-301 ‚Alte

Günz bei Tafertshofen. 6.1.1.2 Naturschutzgebiete nach Etwa 100 m westlich des Betriebsgelände der Kläran- 0

§ 23 des BNatSchG lage ist das Naturschutzgebiet „Kettershausener Ried" ausgewiesen.

6.1.1.3 Nationalparke und Nationale Nicht vom Vorhaben betroffen. 0 Naturmonumente gemäß § 24 BNatSchG

6.1.1.4 Biosphärenreservate und Nicht vom Vorhaben betroffen. 0 Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 BNatSchG

6.1.1.5 Naturdenkmäler nach § 28 Im direkten Eingriffsbereich befinden sich keine Natur- 0 des BNatSchG denkmäler.

6.1.1.6 geschützte Landschaftsbe- Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile be- 0 standteile, einschließlich Al- troffen. leen, nach § 29 des BNatSchG

Institut biv.s4a Seite 7 120

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

6.1.1 Befindet sich ein besonders empfindliches Gebiet gern. Anlage 3 Ziff. 2.3 UVPG im Wirk- Ja

Nein bereich des Vorhabens?

61.1.7 gesetzlich geschützte Bio- Das geschützte Biotop „Altwasser- und Auwald-Reste in tope gemäß § 30 des der Günzaue bei Zaiertshofen und Tafertshofen" grenzt BNatSchG an das Betriebsgelände der Kläranlage an.

Zahlreiche weitere geschützte Biotope befinden sich im Kettenhausener Ried linksseitig der Günz.

6.1.1.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutz-gebiete nach § 53 Abs. 4 des WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 des WHG sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG

6.1.1.9 Gebiete, in denen die in den Vorschriften der Europäi-schen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen be-reits überschritten sind

6.1.1.10 Gebiete mit hoher Bevölke-rungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des ROG

6.1.1.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denk-male, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Ge-biete, die durch die Denkmal-schutzbehörden als archäolo-gisch bedeutende Landschaf-ten eingestuft worden sind

Der Betrachtungsraum ist nicht innerhalb/ angrenzend von Wasserschutz-, Heilquellensch utzgebieten bzw. Ri-siko- oder Überschwemmungsgebieten gelegen.

Der chemische Zustand der Günz wurde als „nicht gut" eingestuft. Bei den ubiquitär verbreiteten Schadstoffen konnte eine Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Benzo(a)pyren, Quecksilber und Quecksilberverbin-dungen festgestellt werden. Der Zustand ohne Betrach-tung der weitverbreitet vorkommenden Stoffe kann der Zustand als „gut" eingestuft werden. Auch bei der Ermitt-lung der Qualitätskomponente des ökologischen Zu-stands werden die Umweltqualitätsnormen erfüllt.

Im näheren Umfeld befinden sich die Ortslagen Ketters-hausen, Erbershausen und Breitenthal, welche jedoch keine hohe Bevölkerungsdichte aufweisen. Die Ober-zentren Illertissen und Krumbach (gemäß Regionalplan Donau-Iller) liegen rund 11 bzw. 8 km vom UG entfernt, sodass zentralörtliche Funktionen (z. B. überregionale Verkehrsknotenfunktion) vom geplanten Vorhaben we-der bau- noch anlagen- oder betriebsbedingt berührt werden.

Ein Vorkommen von Bodendenkmalen, die beschädigt 0 werden könnten und die für eine besondere lokale Ar-chivfunktion des Bodens sprechen würden, ist im Wirk-bereich von 500 m um die Kläranlage nicht gegeben.

013

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WO

6.1.2 Ergebnis der Prüfung

Da mehrere in Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG beschriebenen Standorte (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope) durch die Auswirkungen des Vorhabens möglicherweise betroffen sind, wird nachfolgend eine Vorprüfung des Einzel-falls anhand der Kriterien der Ziffern 1, 2 und 3 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt.

Seite 81 20 Institut bio1a

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

6.2 Merkmale des Vorhabens

Kriterien Beschreibung / Beurteilung

6.2.1 Größe und Ausgestaltung Die Gemeinde Kettershausen beabsichtigt, an der Kläranlage Sanierungs- /Er- des gesamten Vorhaben tüchtigungsmaßnahmen durchzuführen. DerAnlagen-Neu- und Umbau der Orts-

kläranlage soll auf dem Grundstück der Altkläranlage erfolgen. Mit dem Umbau der vorhandenen Kläranlage zum SBR-Verfahren (Sequentielle Biologische Reinigung) soll die Abwasserreinigung der Gemeinde in den aktuel-len Stand der Technik überführt und in die Lage versetzt werden, die geforderten Überwachungswerte dauerhaft und zuverlässig zu unterschreiten. Dies schließt auch ein vollständige Stickstoff- und Phosphorelimination mit ein, die aktuell nicht sicher gewährleistet werden kann.

6.2.2 Zusammenwirken mit an- • nicht bekannt deren bestehenden oder zu- gelassenen Vorhaben und Tätigkeiten

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

... ........ Ja Nein

.................

6.2.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen und biolo- gische Vielfalt

Fläche Anlagebedingt.- Der für die neuen Anlagen und Wegeflächen benötigte Flächenbedarf ist sehr gering. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt i. S. des UVPG werden ausgeschlossen.

Baubedingt: 0 Das Gebiet kann über vorhandene Wege erreicht werden, weshalb keine zusätzlichen Flächen für die Erschließung in Anspruch genommen wer- den. Für die Neuanlagen sind Eingriffe in den Boden notwendig. Die Flä- chen werden jedoch anschließend wiederhergerichtet, sodass erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt i. S. des UVPG ausgeschlossen sind.

Betriebsbedingt: 0 keine

Boden Anlagebedingt.- Durch Versiegelung von Grünflächen und der Überbauung des Schö- nungsteichs auf dem Gelände der Kläranlage kommt es zu einem dauer- haften Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Da allerdings die Versie- gelung eine verhältnismäßig kleine Fläche betreffen wird, sind Schwere und Ausmaß der nachteiligen Auswirkungen gering. Mit einer erheblichen Auswirkung auf die Umwelt i. S. des UVPG (hier: natürliche Bodenfunkti- onen) ist somit nicht zu rechnen.

Baubedingt: 0 Im Rahmen des Bauvorhabens werden vorhandene Wege genutzt. Wäh- rend des Baus kommt es zu einer Abschiebung von Mutterboden sowie zu einer Versiegelung des Oberbodens. Zusätzlich wird in die Schichten- folge des Bodens eingegriffen. Die vorgesehene Bebauung führt jedoch lediglich zu einer geringen Versiegelung und ist daher als geringe Boden-

Institut biula Seite 9 1 20

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

Ja Nein beeinträchtigung zu betrachten. Zudem ist der Boden auf dem Betriebs- gelände der Kläranlage mit der Grünfläche nicht besonders wertvoll. Während der Bauphase kommt es durch den Einsatz der Baumaschinen zu Beeinträchtigungen der Bodenstruktur, die jedoch aufgrund der kleinen Fläche geringen Ausmaßes sind. Eine erhebliche Auswirkung auf die Um- welt i. S. des UVPG ist somit ausgeschlossen.

Betriebsbedingt: LI keine

Landschaft Anlagebedingt.- Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um geringfügige bauliche Änderungen innerhalb eines bestehenden Kläranlagengeländes. Erhebli- che Auswirkungen auf die Umwelt i. S. des UVPG sind damit ausge- schlossen.

Baubedingt.- keine

Betriebsbedingt.- keine

Wasser Anlagebedingt: 0 Die zusätzliche Versiegelung ist sehr geringen Umfangs und hat somit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Versickerungsfähig keit der Böden im Untersuchungsgebiet. Erhebliche nachteilige Auswir- kungen auf die Umwelt i. S. des UVPG (hier: Grundwasserneubildungs- rate) werden ausgeschlossen.

Baubedingt: 0 Im Rahmen der Bautätigkeit werden boden- und wasserschützende Maß- nahmen beachtet, so dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt i. S. des UVPG (hier: Wasserqualität) werden ausgeschlossen.

Betriebsbedingt.- Das gegenwärtige Reinigungsziel der Bestandskläranlage liegt auf der Kohlenstoffelimination und der Nitrifikation. Eine gezielte Phosphorelimi- nation findet nicht statt. Durch den Umbau der Anlage werden die gefor- derten Überwachungswerte dauerhaft unterschritten. Zudem wird eine vollständige Stickstoff- und Phosphorelimination sichergestellt. Durch die Verbesserung der Reinigungsleistung können erhebliche nachteilige Aus- wirkungen auf die Umwelt i. S. des UVPG werden demzufolge ausge- schlossen werden.

Tiere Anlagebedingt: 0 Z Die anlagebedingte Beeinträchtigung der Lebensräume von Tieren wie z. B. Vögel (bspw. durch optische Wirkung) ist gering und als nicht erheb- lich einzustufen.

Baubedingt.- Die Arbeiten finden auf dem Gelände der bestehenden Kläranlage statt, so dass es während des Baubetriebs zu keiner Schädigung von Fortpflan zungs- und Ruhestätten bzw. erheblichen Störungen von Tierarten kom- men kann. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die (potentiell) vorkom- menden Tierarten sind i. S. des UVPG nicht erheblich.

Betriebsbedingt: 0

Seite 10 1 20 Institut bicila

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

Ja Nein

Pflanzen

Durch den Umbau der Kläranlage erfolgt nur eine geringe Anderung der eingeleiteten Abwassermengen in die Günz. Zudem kommt es durch die Modernisierung zu einer effektiveren Reinigung des Abwassers, so dass die Nährstoffbelastung geringer wird. Daher sind erhebliche negative Auswirkungen auf im Gewässer lebende Tiere dadurch nicht zu erken-nen.

Anlagebedingt: Vom Flächenverlust sind der Schönungsteich und Grünflächen innerhalb des Kläranlagengeländes betroffen. Diese werden durch die Neuanlagen nur kleinflächig beeinträchtigt und weisen zudem eine geringe natürliche Leistungsfähigkeit auf. Erhebliche Beeinträchtigungen i. S. des UVPG sind daher ausgeschlossen.

Baubedingt: Ggf. können geringfügige Schädigungen der Flora im Nahbereich der Bauflächen entstehen, z. B. durch mechanische Einwirkung. Diese nega-tiven Randeinflüsse sind jedoch nicht erheblich i. S. d. UVPG.

Betriebsbedingt.- Die Veränderungen sind nur geringen Ausmaßes und werden keine er-hebliche Beeinträchtigungen i. S. des UVPG auf die in der Günz vorkom-mende Flora herbeiführen.

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

Ja Nein Biologische Viel- Anlagebedingt: 0 falt Die Errichtung der Neuanlagen ist innerhalb des Kläranlagengelandes

vorgesehen. Der Standort weist aufgrund der häufigen Mahd sowie die vorhandene Versiegelung eine geringe Biodiversität auf. Die Fläche, die für den Bau der geplanten Anlagen verloren geht, ist zudem gering, so dass die baubedingten nachteiligen Umweltauswirkungen i. S. des UVPG nicht erheblich sind.

Baubedingt: 0 Durch den Eingriff können vereinzelt Schädigungen von Tieren und Pflan- zen entstehen. Diese sind jedoch u. a. unter Berücksichtigung der vorlie- genden Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich i. S. des UVPG an- zusehen.

Betriebsbedingt: 0 Durch den Umbau der Kläranlage erfolgt nur eine geringe Änderung der eingeleiteten Abwassermengen in die Günz. Zudem erfolgt durch die Mo- dernisierung eine effektivere Reinigung des Abwassers, so dass die Nährstoffbelastung geringer wird. Erhebliche Beeinträchtigungen i. S. des UVPG sind somit ausgeschlossen.

6.2.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Abs, 1 und 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Anlagebedingt: 0 keine

Baubedingt: 0 Ggf. anfallende Materialien werden fachgerecht entsorgt.

Betriebsbedingt.- Beim Betrieb keine Abfälle im Sinne des § 3 Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes an.

6.2.5 Umweltverschmutzung und Belästigungen

Anlagebedingt: 0 keine

Seite 12 120 Institut bio4a

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

Ja Nein 6.2.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich

der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf:

6.2.6.1 verwendete Stoffe und Bau- und betriebsbedingt entstehende Risiken sind 1. d. R. 0 Technologien auf menschliches Versagen (z. B. Missachten von Sicher-

heitspflichten) zurückzuführen. Durch die Teilnahme des Fachpersonals an regelmäßigen Schulungen sowie die Be-achtung der Sicherheitsanweisungen lässt sich das Unfall-risiko minimieren. Die Stoffe, welche zur Klärung des Was-sers notwendig sind, werden bereits eingesetzt und stellen kein außergewöhnliches Sicherheitsrisiko für Mensch und Umwelt dar.

6.2.6.2 Die Anfälligkeit des Vorha- Trifft nicht zu 0 ben für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 7 der Stör- fallverordnung, insbeson- dere aufgrund seiner Ver- wirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheits- abstandes zu Betriebsberei- chen im Sinne des § 3 Ab- satz 5a des BlmSchG

6.2.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft

Anlagebedingt: 0 keine

Baubedingt: 0 Bei den Bauarbeiten werden Maßnahmen zum Schutze des Bodens und des Wassers beachtet. Es können kurzzeitig während der Arbeiten er-höhte Schadstoffbelastungen in der Luft entstehen, die jedoch i. S. des UVPG nicht erheblich sind.

Betriebsbedingt: 0 Es wird nur gereinigtes Abwasser in die Günz geleitet, so dass im Nor-malfall Wasserverunreinigungen ausgeschlossen sind.

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

6.3 Standort des Vorhabens

Kriterien Beschreibung / Beurteilung Erheblichkeit

Ja Nein - - - ------- -6.3.1 . ...... Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und

fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien)

Die Gemeinde Kettershausen liegt entsprechend des Regionalplans Do-nau-Iller innerhalb des allgemeinen ländlichen Raums. Da die baulichen Maßnahmen nur innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes erfolgen, sind keine Veränderungen hinsichtlich der Nutzungskriterien wahrnehm bar.

6.3.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Flä- che, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien)

Es sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen von Reichtum, Qualität 0 und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen sowie der Landschaft zu erwarten, da das Vorhaben geringen Ausmaßes ist und in einem bereits bestehenden Kläranlagengelände umgesetzt wer- den soll. Durch den Umbau der Kläranlage kommt es durch Einhaltung geringerer Mindest-Überwachungswerte zu einer Verbesserung des in die Günz eingeleiteten Wasser, so dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die bi-ologische Vielfalt i. S. des UVPG sind aufgrund dem derzeitigen Betrieb einer Kläranlage nicht gegeben.

6.3.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) siehe 6.1

6.3.3.1 Natura 2000 Gebiete nach Im Einwirkungsbereich des Vorhabens (500 m-Umfeld) 0 § 7 Absatz 1 Nummer 8 des befinden sich die Natura 2000 Gebiete DE 7628-301 BNatSchG „Riedellandschaft-Talmoore" sowie DE 7727-301 „Alte

Günz bei Tafertshofen'. Durch die Verbesserung der Qualität des in die Günz ein-geleiteten Wassers kann eine erhebliche Beeinträchti-gung der für die in den Gebieten gemeldeten LRT und Arten aufgrund der geringen Projektwirkungen ausge-schlossen werden.

6.3.3.2 Naturschutzgebiete nach Etwa 100 m westlich des Betriebsgeländes der Kläran- 0 § 23 des BNatSchG, soweit lage ist das Naturschutzgebiet „Kettershausener Ried" nicht bereits von der Nr. ausgewiesen. 5.2.3.1 erfasst Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke ist

aufgrund der geringen Projektwirkungen ausgeschlos-sen.

6.3.3.3 gesetzlich geschützte Bio- Das geschützte Biotop „Altwasser- und Auwald-Reste in Z 0 tope gemäß § 30 des der Günzaue bei Zaiertshofen und Tafertshofen" grenzt BNatSchG an das Betriebsgelände der Kläranlage an. Zahlreiche

weitere geschützte Biotope befinden sich im Ketten-hausener Ried linksseitig der Günz. Auch für diese ergeben sich durch den Umbau keine er-heblichen negativen Auswirkungen. Erhebliche Beein-trächtigungen i. S. des UVPG werden somit ausge-schlossen.

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6.4 Art und Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen

6.4.1 Art und Ausmaß der Auswir- Schutzgut Fläche kungen, insbesondere wel- Auswirkungsbereich lokal ches geographische Gebiet betroffen ist und wie viele

Erheblichkeit: Ja / Nein

Personen voraussichtlich be- Schutzgut Boden

troffen sind: Auswirkungsbereich lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut Landschaft

Auswirkungsbereich 1

lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut Wasser

Auswirkungsbereich lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgüter Tiere / Pflanzen

Auswirkungsbereich lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut biologische Vielfalt

Auswirkungsbereich 1

lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut Kultur! Sachgüter

Auswirkungsbereich 1

lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut Mensch

Auswirkungsbereich 1

lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

Schutzgut Luft / Klima

Auswirkungsbereich J

lokal

Erheblichkeit: Ja / Nein

6.4.2 Grenzüberschreitender Cha- Die Auswirkungen sind lokal begrenzt, grenzüberschreitende Auswirkungen rakter der Auswirkungen: sind somit nicht vorhanden.

6.4.3 Schwere und der Komplexität Das geplante Vorhaben erfolgt auf dem Gelände einer vorhandenen Kläran- der Auswirkungen lage. Die für den Umbau der Kläranlage notwendigen baulichen Veränderun-

gen sind demnach geringen Umfangs. Die aufgeführten nachteiligen Auswir- kungen auf die Schutzgüter sind räumlich eng auf den Vorhabenort begrenzt. Nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna sind als nicht signifikant einzustufen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch können als gering eingestuft werden, da das Vorhaben nur geringe Projektwirkungen hervorruft, welche für den Menschen kaum wahrnehmbar sind.

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6.4.4 Wahrscheinlichkeit der Aus- Alle dargelegten Auswirkungen des Vorhabens werden mit Sicherheit oder wirkungen möglicherweise eintreten.

6.4.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt Die beschriebenen Auswirkungen sind durch den aktuellen Betrieb der Klär- des Eintretens sowie der anlage größtenteils bereits vorhanden. Angaben zum Betriebszeitraum der Dauer, Häufigkeit und Um- Kläranlage sind zum derzeitigen Planungsstand nicht bekannt. Es besteht die kehrbarkeit der Auswirkun- Möglichkeit, nach Ablauf des Betriebszeitraumes Bauwerke zzgl. der Leitun-

gen gen zurückzubauen, so dass diese keine weiteren Wirkungen hinterlassen. Nahezu alle Auswirkungen auf Boden, Arten und Biotope, Landschaftsbild so-wie Menschen sind somit reversibel und von eingeschränkter Dauer.

6.4.6 Zusammenwirken der Auswir- Die Kapazitätserweiterung ist auf einem vorhandenen Kläranlagengelände ge- kungen mit den Auswirkun- plant. Es ist somit bereits eine Vorbelastung durch diese Kläranlage vorhan- gen anderer bestehender o- den. Darüber hinaus sind keine Vorhaben bekannt, die sich auf den geplanten der zugelassener Vorhaben Umbau kumulativ auswirken könnten. Im Zusammenwirken mit der bestehen-

den Kläranlage hat das geplante Vorhaben keine erhebliche Auswirkung auf die betrachteten Schutzgüter.

6.4.7 Möglichkeit, die Auswirkun- Dadurch, dass die Umbauarbeiten auf einer bereits bestehenden Kläranlage gen wirksam zu vermindern stattfinden sollen und die Reinigungsleistung erhöht wird, wurden die Auswir-

kungen bereits vermindert. Es können somit die vorhandenen Infrastrukturen genutzt werden. Bei der Baudurchführung werden boden- und wasserschüt- zende Maßnahmen beachtet und die naturschutzfachlichen Richtlinien und Gesetze eingehalten.

7 Feststellung der UVP-Pflicht

Im Bereich des Projektgebietes der Kläranlage Kettershausen und seinem Umfeld liegen keine bedeuten-den Gegebenheiten vor, die eine besondere ökologische Empfindlichkeit begründen würden. Durch den Umbau der Kläranlage ändert sich die Menge des eingeleiteten Abwassers in die Günz nur minimal. Zudem erfolgt durch die Modernisierung eine effektivere Reinigung des Abwassers, so dass sich die Nährstoffbe-lastung verringert. Damit ergeben sich hinsichtlich der gemäß Anlage 3 UVPG behandelten Schutzkriterien insbesondere bezüglich des Ausmaßes und der Schwere und Komplexität nur geringfügige Auswirkungen.

Da die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 und 3 UVPG insgesamt ergeben hat, dass erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplanten Anlagen nicht zu erwarten sind, besteht keine Veran-lassung, eine förmliche UVP im Sinne des UVPG durchzuführen.

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Anhang 1: Übersichtskarte

21

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f!f-Gebiet Alte Gunz bei Tafertshofenl -

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Klaranlage Kettershausen

/ Naturschutzgebiete

/ Natura 2000 Gebiete

gesetzf geschützte Biotope> 1.000M2 Vsserschutzgebiete

Maßstab: N

0 250 500 Meter A .. .. .

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Kartengrundlage:

GeoBasis-DE 2019 ' Datenquelle Bayerisches

Landesamt für Umwelt www lfubayern de

Institut 6i0.Ia Seite 17 120

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Anhang 2: Screening-Checkliste zur Vorprüfung des Einzelfalls

1 Allgemeine Angaben JA NEIN Anmerkungen 1.1 Kommt es durch das Vorhaben zu mehr als

• 1 ha Bodenversiegelungen, Aufschüttungen oder Ausgrabun- gen oder • 2 ha Bodenverdichtungen und damit zu Verlusten oder starken Veränderungen der natürlichen Bodenfunktionen? Sind mit dem Vorhaben bedeutende Änderungen der natürlichen

1.2 Funktionen, der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturge- schichte oder der Nutzfunktionen des Bodens gemäß § 2 Abs. 2 BBodSchG verbunden?

Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang, die Nutzung

1.3 oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i. S. des Wasser- haushaltsgesetzes, Gefahrgütern i. S. des Gesetzes über die Be- förderung gefährlicher Güter oder radioaktiver Stoffe? Wenn ja: Sind die Mengenschwellen des Abschnitts 9. der BlmSchV oder der VAwS überschritten? Erfordert das Vorhaben den Bau zusätzlicher Anlagen für Ener-

1 4 gieversorgung, Wasser, Abwasser oder zur Beseitigung von Ab- fall (Anlagen zur Verbrennung oder Deponierung von Abfällen) oder die wesentlich Änderung einer derartigen Anlage

1.5 Erfordert das Vorhaben den Bau zusätzlicher Verkehrswege? x Führt der Bau oder der Betrieb des Vorhabens zu einer Erhöhung

1.6 des Verkehrs auf der nächstgelegenen öffentlichen Straße um 50 x

2. Luft JA NEIN Anmerkungen

2.1 Werden die Mengenschwellen nach Nr. 4.6.1.1 der TA Luft 2001 überschritten? Wenn ja, welche? Ist eine Vorbelastungsmessung oder Ausbreitungsrechnung not- wendig?

2.2 Werden andere als nach Nr. 2.1 zu berücksichtigende Stoffe in erheblichem Umfang emittiert? Gibt es Schadstoffe, für die in TA Luft kein Immissionswert ge- nannt ist? X

Sind Gerüche relevant? -

x 3. Wasser JA NEIN Anmerkungen

Erfordert das Vorhaben die Erteilung oder Änderung einer Er- 3.1 laubnis für das Benutzen (z. B. Entnehmen oder Einleiten) eines x

Gewässers (Grundwasser, Oberflächengewässer)?

3.2 Ist für die Indirekt-Einleitung eine Vorbehandlungsanlage not- wendig, die nicht nur bauartzugelassen ist? Erfordert das Vorhaben einen genehmigungspflichtigen Ausbau

3.3 eines Gewässers (z. B. Uferbefestigung, Bau von Kaianlagen o- x der Dämmen)?

3.4 Werden im Zuge des Vorhabens Anlagen in oder an oberirdi- schen Gewässern errichtet oder verändert?

4 Abfall! Boden JA NEIN Anmerkungen Führt die Umsetzung des Vorhabens zur Entstehung von jährlich mehr als 2.000 t von überwachungsbedürftigen oder mehr als 20

besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, die beseitigt 4.1 werden müssen? x

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

5. Lärm etc. JA NEIN Anmerkungen

Bringt das Vorhaben erhebliche zusätzliche Belastung der Um-

5.1 gebung durch Geräusche, Erschütterungen, Wärme, Strahlen o- x der ähnliches? Wenn ja: Angaben zur Art, Ausmaß, Dauer, Häufigkeit etc. x

6. Unfälle JA NEIN Anmerkungen

Werden bei der Errichtung oder beim Betrieb der Anlage die in 6.1 Spalte 4 des Anhangs 1 der 12. BImSchV genannten Mengen- x

schwellen überschritten?

6.2 Ist mit dem Vorhaben ein Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologie, verbunden?

x

7. Andere anlagenbezogene Faktoren JA NEIN Anmerkungen (z. B. könnte das Vorhaben eine besondere Betroffenheit der Be- völkerung auslösen?)

8. Standort JA NEIN Anmerkungen

Befindet sich im Einwirkungsbereich des Vorhabens (bei Einhal- tung eines Mindestabstands von 500 m bzw. bei den im Anhang -Anlage 3- aufgeführten Anlagen der dort festgelegten Mindest- abstände wird davon ausgegangen, dass keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten sind

8.1 • ein Europäisches Vogelschutzgebiet siehe 6.1 und 6.3

• ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000)? x standortbezogene Vorprüfung siehe 6.1 und 6.3

8.2 • ein Naturschutzgebiet? x standortbezogene Vorprüfung

8.3 • Ein Nationalpark? 8.4 • Ein Biosphärenreservat? 8.5 • Ein Landschaftsschutzgebiet? 8.6 • Ein Naturpark?

8.7 • Ein gesetzlich geschützter Biotop mit einer Fläche von mehr als x siehe 6.1 und 6.3 standortbezogene 1000m2? Vorprüfung

8.8 • ein Wasserschutzgebiet x

8.9 • ein Gebiet, in dem die in nationalen Vorschriften festgelegten x siehe 6.1 standort-bezogene Vorprü- Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind? fung

810 • Ein schutzwürdiges Geotop, das in das Landschaftsprogramm x der Landesregierung aufgenommen wurde? 8.11 • ein allgemeines oder reines Schutzgebiet? 8.12 • ein geplantes Wohngebiet?

• ein in amtlichen Listen oder Karten verzeichnetes Denkmal, 8.13 Denkmalensemble, Bodendenkmal oder ein als archäologisch

bedeutsam eingestuftes Gebiet?

8.14. Ist die Umgebung des Vorhabens aus anderen Gründen beson- ders ökologisch empfindlich? x

8.15 Sind in der Umgebung der Anlage andere Anlagen mit Auswir- kung auf die o. a. Gebiete vorhanden?

Soll das Vorhaben errichtet werden in einem Bereich, der bereits Der Umbau erfolgt auf dem Betriebs- Betriebs- 8.16 durch frühere oder jetzige Nutzung belastet ist (Boden, Wasser x gelände der KA etc.)? Kettershausen

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Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 2 UVPG

Kaum Veränderun-

8.17 Soll das Vorhaben in einem Bereich errichtet werden, der land- x gen sichtbar, da der Neubau auf dem schaftlich besonders reizvoll oder empfindlich ist? Betreibgelände er- folgt Kaum Veränderun-

8.18 Liegt das Vorhaben in einem Bereich, wo es für eine große An- x gen sichtbar, da der Neubau auf dem zahl von Personen weit sichtbar ist? Betreibgelände er- folgt

Ist zu erwarten, dass das Vorhaben mit der benachbarten (vor- 8.19 handenen oder geplanten) Nutzung in Konflikt geraten könnte

wegen • land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung, x • Verkehr, Ver- oder Entsorgung, x • Erholungsnutzung, x • Wohnungsnutzung oder x • sonstiger wirtschaftlicher oder öffentlicher Nutzungen? x

8.20 Ist zu erwarten, dass durch das Vorhaben beeinträchtigt werden kann • der Reichtum oder die Qualität vom Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes? x

• die Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes? x

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