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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 26. Jahrgang · Freitag, den 26. Februar 2016 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro Wehlener Rundschau Veranstaltungshöhepunkte 27. Februar 19.00 Uhr Fichtenhausen in Pötzscha „Bauernhäus`l“ 5. März ab 12.00 Uhr Wehlener Schifferfest mit Festumzug 19. März ab 7.00 Uhr 36. Bergtest bei Wehlen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Innenseiten bzw. Aushängen im Stadtgebiet

Wehlener RundschauDie Auftragssumme erhöht sich von 5.282,71 EUR um 1.230,19 EUR auf 6.468,83 EUR. W-30 Instandsetzung Telschgraben - Herstellung des Benehmens - Plangenehmigung für

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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen26. Jahrgang · Freitag, den 26. Februar 2016 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro

Wehlener Rundschau

Veranstaltungshöhepunkte

27. Februar 19.00 Uhr Fichtenhausen in Pötzscha „Bauernhäus`l“ 5. März ab 12.00 Uhr Wehlener Schifferfest mit Festumzug19. März ab 7.00 Uhr 36. Bergtest bei Wehlen

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Innenseiten bzw. Aushängen im Stadtgebiet

Wehlen Nr. 2/2016- 2 -

Amtliche Bekanntmachungen

Die Bekanntmachung der Niederschrift der 17. öffentlichen Sit-zung des Stadtrates der Stadt Wehlen vom 02.02.2016 erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln in der Zeit vom 26.02. bis 07.03.2016.Die 18. öffentliche Ratssitzung findet am Dienstag, dem 8. März 2016, 19.00 Uhr in der Friedrich-Märkel-Grundschule statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntma-chungen.

Niederschrift zur 17. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 02.02.2016, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grund-schule, Lohmener Straße 3

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststel-lung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Tittel begrüßt neben den Stadträten die Herren Richter und Heber (PST), sowie die Vertreter der Gemeindever-waltung Lohmen, Frau Ujhelyi, Herrn Nestler und Herrn Caspar.Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 9 Stadträten und dem Bürgermeister mit 10 von 11 Stimmen gegeben, Stadtrat Fröde - Teilnahme ab TOP 2.Die Tagesordnung wird im TOP 8.2 mit weiteren Themen ergänzt und darüber hinaus bestätigt, wie bekannt gegeben.

2. Informationen zum nichtöffentlichen Teil der 16. RatssitzungGegenstand der Beratung waren Abwägungen zu Entscheidun-gen kommunaler Bau- und Finanzierungsmaßnahmen.

3. Protokollkontrolle der 16. öffentlichen Ratssitzung vom 15.12.2015Beschluss 270-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt die Niederschrift zur 16. öffentlichen Stadtratssitzung.Offene Sachverhalte:- Asyl: Mietvertrag in Prüfung, noch nicht unterzeichnet- Baumpflege Burg: Prüfung Kostenangebot zur Fällung und

anschließende Neupflanzung

4. Informationen des Bürgermeisters- entfällt, keine weiteren Informationen -

5. Anfragen der Stadträte und Bürger- SR Mathe hinterfragt im Auftrag der „Lustigen 7“ die GEMA-

Absicherung der Faschingsveranstaltung „Fichtenhausen“. Die Weiterleitung zur Beantwortung der Anfrage an die Tou-ristinformation wird zugesichert.

6. Finanzangelegenheiten6.1 Vereinbarung mit dem TUS Einheit Wehlen e. V.Gegenstand der Beschlussfassung ist die Präzisierung der Ver-einbarung zur finanziellen Unterstützung des Vereins auf der Grundlage der Verpflichtungen von Leistungen (Vereinbarung vom 22.12.2010 mit Beschluss des Stadtrates Nr. 193-15/2011 vom 25.01.2011).Beschluss 274-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, der geänderten Vereinbarung vom 04.01.2016 zwischen der Stadt Wehlen und dem TUS Einheit Wehlen e.V. in der vorliegenden Form zuzustimmen.Die Vereinbarung ist Beschlussbestandteil.

6.2 Feuerwehrfahrzeug Dorf Wehlen - Auswertung der Aus-schreibung HLF10 DWDer Hauptamtsleiter, Herr Caspar, informiert über die Auswer-tung der Ausschreibung zum Erwerb eines HLF10 für die FFW Dorf Wehlen. Wegen Bindefrist bis 03.03.2016 ergeht die Anfra-ge zur Entscheidung an den Stadtrat.

Die Abwägung ergibt ein mehrheitliches Votum (zwei Gegen-stimmen) für den Erwerb eines Vorführfahrzeuges der Firma Rosenbauer. Entscheidung fällt erst nach eingehender Überprü-fung des Submissionsergebnisses.

7. Liegenschaftsangelegenheiten7.1 Bestätigung von NotarurkundenBeschluss 276-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt folgende Notarurkunden:- UR Nr. 7/2016 Notariat Dr. Liessem, PirnaNegativattest nach § 144 Baugesetzbuch (Übertragung lt. Scheidungsfolgevereinbarung) für die Flurstücke 14 und 15e der Gemarkung Pötzscha (Langer/Langer)- UR Nr. 2134/2015 Notariat Dr. Schildge, DresdenNegativattest gemäß §§ 24 ff. BauGB zur Veräußerung Flurstück 111/h der Gemarkung Stadt Wehlen(Frühauf/Kochale)

8. HauptamtsangelegenheitenInformation zum Stand der beschädigten Stützmauer oberhalb Mennickestraße 20:Eine Entscheidung wird in Abstimmung mit der Rechtsanwalts-praxis Kleikamp getroffen (Prüfung Ersatzvornahme/evtl. Ver-pflichtungsklage). 9. Bauangelegenheiten9.1 Informationen- keine allgemeinen Informationen -

9.2 Hochwasserbaumaßnahmen 2013Informationen:Die aktuelle Gesamtkostenübersicht wird als Tischvorlage aus-gereicht.

Bad: Abnahme Ende Januar - noch offen: Erarbeitung der Doku-mentation sowie die Erneuerung der Rutsche (2. BA).Markt 7, Wohnungsanteil: (80 % Förderung, keine Anerken-nung Förderung Projektsteuerung)innerörtliche Maßnahmen: - Basteiweg - bereits begonnen- Markt - Beginn voraussichtlich noch diese Woche- Parkplatz Elbe - Zuwendungsbescheid (LaSuV) über ca.

770.000 EUR (Realisierung 2. HJ 2016 bis 1. HJ 2017)- Stützmauer Sportplatz - Zuwendungsbescheid (SAB) über ca.

615.000 EUR (Appell zu Augenmaß und Geduld bei Umset-zung/Zeitrahmen; Regie obliegt ausschließlich PST + Planer)!

- Vergabebeschlüsse zu Aufträgen und Nachträgen von Bau- und Ingenieurleistungen

W-07 Markt und Anschlüsse- Vergabe von BauleistungenDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau.Die Leistung beinhaltet die Bauleistung zur Hochwasserscha-densbeseitigung W-07 Markt und Anschlüsse.

Beschluss 272-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Tief- und Ökobau GmbH, Bischofswer-da, gemäß dem Angebot vom 16.12.2015 zuzustimmen. Die Ei-lentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftrags-summe beträgt 33.843,95 EUR.

W-16 Instandsetzung Kindergarten „Elbkinderland“ Stadt Wehlen- Vergabe Nachtragsleistung Bauabschnitt Anbau Technik-raum: Bauleistung Los 2 - Dachdecker- und KlempnerarbeitenDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau.Die obige Nachtragsleistung beruht auf Mengenmehrungen in den einzelnen Positionen des Hauptleistungsverzeichnisses.

Nr. 2/2016 Wehlen- 3 -

Beschluss 273-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der Vergabe obiger Nachtragsleistung an die Firma Bredner GmbH, Bad Schandau, gemäß Nachtragsvereinbarung vom 15.10.2015 zuzustimmen. Die Auftragssumme erhöht sich von 5.282,71 EUR um 1.230,19 EUR auf 6.468,83 EUR.

W-30 Instandsetzung Telschgraben- Herstellung des Benehmens - Plangenehmigung für das Bauvorhaben der DB Netz AGDie Planunterlage enthält alle mit der Stadt Wehlen (Baulastträ-ger Straßenüberführung) abgestimmten baulichen und konstruk-tiven Details. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde berücksichtigt und das Umleitungskonzept bzw. das Konzept zu den BE-Flächen ist schlüssig dargelegt.

Beschluss 275-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, der Plangenehmigungsunterlage vom Eisenbahn-Bundesamt Dresden vom 05.01.2016 zur Plange-nehmigung für das Vorhaben der DB Netz AG zum Vorhaben - Änderung an der Eisenbahn- und Straßenüberführung über den Telschgraben - zuzustimmen.

9.3 Kommunale Baumaßnahmen - Abrechnungsbeschluss Beseitigung WinterschädenDer Abrechnungsbeschluss erfolgt unter Bezug auf die Haupt-satzung der Stadt Wehlen.- Gesamtkosten 93.133,32 EUR, davon erhaltene Zuwendun-

gen in Höhe von 74.390,20 EUR.Die Mittel wurden zur Behebung von Winterschäden aus dem Jahr 2013 am kommunalen Straßennetz der Stadt Wehlen eingesetzt. Erforderlicher Eigenmittelanteil im IST: 18.743,12 EUR, (Mehraus-gabe im Vergleich zum geförderten Budget 145,57 EUR). Grund-lage der Kostenabrechnung bilden die festgestellten Bruttorech-nungsbeträge der AN.

Beschluss 271-17/2016 (11 Ja-Stimmen)Der Stadtrat beschließt, der Abrechnung des Bauvorhabens mit Gesamtausgaben in Höhe von 93.133,32 EUR zuzustimmen und diese anzuerkennen.

9.4 Bauanträge/Bauanfragen, Bauleitplanungen- Antrag Errichtung Balkonanlage Pirnaer Straße 115: wird

bestätigt, wie beantragt.

- Antrag Neubau EFH an Pirnaer Straße, Flurstück 272, Gemarkung Stadt Wehlen:

Bestätigung gemäß Antrag (einschließlich Herstellung Ab-wasseranschluss in Abstimmung mit PST, wegen der kom-munalen HOWA-Maßnahme Technikgebäude Kita).

- Antrag Errichtung EFH (B-Plangebiet Mittelweg, Dorf Wehlen: Wegen Abweichung vom B-Plan erfolgte Konsulta-tion (BAL mit Planer und Antragsteller) zur Modifizierung des Antrages, gemäß Vorberatung im VA/TA am 19.01.16.

Die vorgelegten Tektur-Pläne berücksichtigen die Forderung zur Anpassung der Geländehöhe (nunmehr B-Plan konform). Die Abweichung der Fenstergestaltung wird toleriert.

Der Stadtrat bestätigt hiermit das Bauvorhaben gemäß den aktuell vorliegenden Planungsunterlagen.

- Antrag Neubau EFH, Flurstück 136 der Gemarkung Dorf Wehlen: Wegen fehlendem Lageplan zur Einordnung des Neubaus (Klärung Abstandsflächen im Zusammenhang mit Hochwasserbaumaßnahme Wilkebach) ist derzeit keine Ent-scheidung möglich, Verlängerung der Anhörungsfrist bei Bauaufsicht zur Stellungnahme der Gemeinde.

- Schanzenweg 2: Voranfrage zur Errichtung von Ferien-apartements:

In Auswertung der Stellungnahme vom 26.01.2016, zur Kon-kretisierung des Vorhabens durch den Antragsteller, beurteilt das Bauamt eine Realisierung positiv (gemäß FNP nur uner-hebliche Abweichung gegeben).

Der Stadtrat befürwortet das geplante Vorhaben. Es ergeht die Anfrage an die Antragsteller, ob ein ergänzender Erwerb des Grundstücks Schanzenweg 4 vorstellbar wäre.

- Voranfrage Neubau EFH Hausberg 2: Das Bauvorhaben wird gemäß Vorberatung im VA/TA be-

fürwortet. Der vorgesehene Kranstandort befindet sich auf kommunaler Fläche.

- Bauleitplanungen Nachbarkommunen:Der Stadtrat bestätigt die folgenden B-Pläne. Es werden keine Belange der Stadt Wehlen berührt:° B-Plan Nr. 71 der Stadt Pirna - „Zatzschke - An der Straße

der Freundschaft“° B-Plan Nr. 73 der Stadt Pirna - „Wohngebiet Graupaer Weg

Copitz“° B-Plan Nr. 77 der Stadt Pirna - „Parkplatz Hotel Lochmühle

Lohmen“

Stadt Wehlen, 15. Februar 2016

Stützer TittelSchriftführerin Bürgermeister

Tierseuchenbekämpfung - Bienen - Information der Amtstierärztin

Medikamentelle Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose

Für die medikamentelle Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose gemäß Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Bekämpfung der Varroatose bei Ho-nigbienen vom 12. Oktober 1994 (Sächs.ABl. S. 1363), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl.SDr. S. 2553), erfolgt auch 2016 die kostenlose Auslieferung der Medikamente über das Amt für Verbraucherschutz, Referat Veterinärdienst unseres Landkreises.

Folgende Festlegungen sind zu beachten:1. Grundlage für die Medikamentenbestellung ist die erfolgte

Meldung der Anzahl der Völker und die entsprechende Bei-tragszahlung an die Sächsische Tierseuchenkasse.

2. Je gemeldetes Volk erhält der Imker - 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5 %) oder - 0,5 l Ameisensäure (60 %ig) oder - ein Thymolpräparat pro Volk.

Bei der Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist zu berücksich-tigen, dass der Hersteller nur Packungsgrößen zu je 500 ml in Verkehr bringt. Um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesem Medikament zu sichern, bedeutet das, dass an Im-ker mit weniger als 10 Völkern nur Ameisensäure oder ein Thymolpräparat abgegeben wird (bitte auch bei Vereinen beachten!).

3. Der Bezug erfolgt über das Amt für Verbraucherschutz, Refe-rat Veterinärdienst des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Schloßhof 2/4 01796 Pirna. Die Bestellung ist bis 15.04.2016 durch die Imkervereine oder nicht organisier-te Imker anzumelden.

Für die Bestellung ist ausschließlich beiliegendes Formblatt zu verwenden (kann per mail angefordert werden)!Für Fragen stehen wir Ihnen unter 03501 5152401 oder [email protected] zur Verfügung

Wehlen Nr. 2/2016- 4 -

Wichtige Information der Amtstierärztin zum Halten von Schafen und Ziegen

Möchte man sich Schafe und Ziegen zulegen, ist vieles zu be-achten. Beim Kauf von Schafen und Ziegen ist es Vorschrift, dass die Tiere gekennzeichnet sind. Jedes Tier muss vor der Abgabe aus dem Bestand, ansonsten ab dem Alter von 9 Monaten, gekenn-zeichnet sein. Dazu werden zwei Ohrmarken, eine in jedem Ohr, eingezogen. Das einfache Mitgeben der Ohrmarken für das Tier ist nicht erlaubt! Werden Tiere ohne Ohrmarken gekauft, so kauft man sich ein Problem.Ab Juli 2016 wird das Amt für Verbraucherschutz verstärkt Kontrollen der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen durchführen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden.Beim Kauf muss der Verkäufer dem Käufer ein Begleitpapier, er-hältlich beim Amt für Verbraucherschutz, aushändigen. Dies ist 3 Jahre aufzubewahren.Wer Schafe/Ziegen hält, hat sich beim Amt für Verbraucher-schutz zu melden (Eigentümer, Name, Adresse, Anzahl der Tiere, Standort der Tiere) und bekommt eine Registriernummer. Diese teilen wir dann dem Sächsischen Landeskontrollverband e. V. und der Tierseuchenkasse mit. Die jährlich erforderliche

Stichtagsmeldung erfolgt somit über Ihren jährlichen Meldebo-gen bei der Tierseuchenkasse.Vom Tierhalter muss ein Bestandsregister, anzufordern beim Landeskontrollverband, geführt werden. Die Ohrmarken zur Nachkennzeichnung oder die Nachzucht können nur über den Landeskontrollverband unter Angabe der Registriernummer (s. o.) bezogen werden.Die Übernahme von Tieren in den eigenen Bestand ist innerhalb von 7 Tagen an den Sächsischen Landeskontrollverband e. V. (HIT - Datenbank oder August-Bebel-Str. 6, 09577 Lichtenwalde) zu melden; (Übernahmedatum, Anzahl, Registriernummer des eigenen und des Herkunftsbetriebes). Für Ihre Fragen stehen wir gerne unter 03501 5152401 oder [email protected] zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Benita PlischkeAmtstierärztinLandratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schlosshof 2/4, 01796 Pirna

„Wehlener Rundschau“Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen/Sächsische Schweiz erscheint monatlich- Herausgeber: Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Wehlen.- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer

ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzbergEinzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrück-lich ausgeschlossen.IM

PRES

SUM Die nächste Ausgabe erscheint am:

Mittwoch, dem 23. März 2016

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Montag, der 14. März 2016

Nr. 2/2016 Wehlen- 5 -

Informationen aus der Stadtverwaltung

und den Fachämtern der

Gemeindeverwaltung Lohmen

Stadtverwaltung Wehlen 20 Jahre „Flagge zeigen für

Tibet“ - 20 Jahre Einsatz für Menschenrechte

Stadt Wehlen zeigt Flagge für Tibet

Alljährlich beteiligt sich die Stadt Wehlen an der Kampag-ne der Tibet Initiative Deutsch-land „Flagge zeigen für Tibet“, um ein Zeichen der Solidarität mit Tibet zu setzen.

Jedes Jahr am 10. März, dem Gedenktag an den tibetischen Volksaufstand von 1959, wird die tibetische Flagge gehisst. Be-ginn der Kampagne war 1996. Inzwischen beteiligen sich mehr als 1000 Städte und Gemeinden Deutschlands an diesem Akti-onstag und so weht auch am Rathaus in Stadt Wehlen alljährlich die Flagge Tibets.

*Hintergrund zum Aktionstag 10. März:Als Folge der Besetzung und der Unterdrückung Tibets durch China erhob sich das tibetische Volk am 10. März 1959 gegen die chinesische Besatzungsmacht. Aus Sorge um das Leben des Dalai Lama versammelten sich etwa 300.000 Tibeter vor seiner Sommerresidenz Norbulingka. Der Dalai Lama musste ins Exil nach Indien fliehen und der Aufstand wurde blutig niederge-schlagen.Mindestens 87.000 Tibeter kamen dabei ums Leben. Als Folge leben heute zwischen 120.000 und 150.000 der sechs Millionen Tibeter im Exil.

Einwohnermeldeamt

Reisepässe sind eingetroffenReisepässe, die bis einschließlich am 03.02.2016 beantragt wur-den, sind eingetroffen und können abgeholt werden.Personalausweise - werden nur ausgegeben, wenn die Bürge-rinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.

Kämmerei

ImmobilienangeboteBaugrundstück in Lohmen/Basteistraße neben dem Land-haus „Nicolai“ teilerschlossen 1 Parzelle (679 qm) zum Preis von 50 EUR/qm zzgl. Vermes-sungskosten

__________________________________________________

Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ zum Preis von 15 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten

__________________________________________________

Weiterhin schreibt die Gemeinde Lohmen folgende bebaute Grundstücke zum Verkauf aus: Mindest- Grundstück Flur Gebäude- u. Verkehrs-gebot stück Freifläche wert58.000,00 Gewerbeobjekt 566/7 1.116 qm 58.000,00EUR Alte Schäferei/ EUR Basteistraße (ehem. Bauhof am Netto)

Das Gewerbeobjekt “ Alte Schäferei“ befindet sich im Ortskern neben dem Einkaufsstandort „Netto“. Das Gebäude ist nicht bewohnt und als Büro-und Gewerbeob-jekt geeignet. Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot. Zum Mindestgebot kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungs-gutachtens hinzu.

__________________________________________________

Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte. Sonja Boyn, Sachbearbeiterin 03501 581034 Kerstin Ujhelyi, Kämmerin 03501 581030Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 LohmenE-Mail: kä[email protected]

Hauptamt/Ordnungsamt

Stellenausschreibung Reinigungskraft

Die Gemeinde Lohmen sucht zum nächstmöglichen Zeit-punkt eine

Reinigungskraft m/w

Der Einsatz erfolgt im Bereich der Reinigung und Pflege kommunaler Gebäude und Einrichtungen, vorerst im Be-reich der Kindereinrichtungen in Teilzeit (22 Stunden).

Aufgaben:- Reinigung und Pflege Flure, Treppen und Sanitäranla-

gen,- Tätigkeiten im Wirtschaftsbereich,- Hilfsarbeiten im Küchenbereich.

Für diese Tätigkeit wünschen wir uns eine teamfähige Persönlichkeit, Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft, insbesondere beim Einsatz zu kom-munalen Veranstaltungen (z. B. Steenbrecherfest und Weih-nachtsmarkt). Selbstständiges Arbeiten und Flexibilität wird vorausgesetzt.

Anforderungen:- Erfahrung als Reinigungskraft wünschenswert,- Zuverlässigkeit, Engagement, Flexibilität im Einsatz und

Belastbarkeit, - freundlicher Umgang ist für Sie selbstverständlich, - Teamfähigkeit bringen Sie mit Blick für Sauberkeit sowie

die Fähigkeit, sich in unterschiedlichen Räumlichkeiten und Reinigungsvorgaben zurechtzufinden.

- offener und vertrauensvoller Umgang mit dem Team der Verwaltung,

- Gesundheitspass, Führungszeugnis.

Wir bieten:- Vergütung in Anlehnung an TVöD - VKA, EG 1,- ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Auf-

gabengebiet.

Eine Einarbeitung in das Aufgabengebiet ist seitens des Ar-beitgebers geplant. Die Gemeinde Lohmen fördert die Ein-stellung von Frauen gemäß Gleichstellungsgesetz.

Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung be-vorzugt berücksichtigt. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bedarfsfall unter 03501 5810-20 (Herr Caspar, Amts-leiter Hauptamt). Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.03.2016 an die Gemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen oder gern per E-Mail [email protected].

Wehlen Nr. 2/2016- 6 -

Touristinformation Lohmen & Stadt Wehlen

Veranstaltungen in Lohmen & Stadt Wehlen

Februar/März

Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort

26.02.2016 19.30 Uhr Michael G. Fritz liest aus „Ein bisschen wie Gott“

Lohmen, Rittersaal im Schloß

27.02.2016 19.00 Uhr Fichtenhausen – Das beste aus 10 Jahren Stadt Wehlen OT Pötzscha Bauernhäusl

05.03.2016 12.00 Uhr Wehlener Schifferfest mit Festumzug Stadt Wehlen, Marktplatz

05.03.2016 ab 14.00 Uhr Ostermarkt Lohmen, Schloßhof

12.03.2016 ab 18.00 Uhr Frauentags-Gegenparty Lohmen, Bikerhome Herrenleite

19.03.2016 07.00 Uhr 36. Bergtest bei Wehlen – Sportwanderung Stadt Wehlen, Bahnhofsvorplatz OT Pötzsch

19.03.2016 10.00 - 17.00 Uhr Tourismusbörse Bad Schandau, Nationalparkzentrum

Aktuelle Informationen der Touristinformationen Stadt Wehlen und LohmenSehr geehrte Vermieter!Am 19.03.2016 startet die Tourismusbörse Sächs. Schweiz im Nationalparkzentrum in Bad Schandau. Dort können Sie sich in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr wieder mit zahlreichen neuen Prospekten und aktuellem Informationsmaterial eindecken. Auch die Gebietsgemeinschaft Bastei ist an diesem Tag mit einem In-formationsstand vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Unsere diesjährige Fahrt zum Saisonauftakt planen wir für Frei-tag, den 22. April 2016, ab 15 Uhr. Genauere Informationen zum Programmablauf und aktuelle Informationen zur Saison 2016 erhalten Sie Mitte März.

Öffnungszeiten TI Stadt Wehlen 01.04. - 31.10.2016:Montag 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 UhrDienstag 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 UhrMittwoch 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 UhrDonnerstag 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 UhrSamstag 09.00 - 12.00 UhrSonntag 09.00 - 12.00 Uhr

Ihre Touristinformationen Lohmen & Stadt Wehlen

Bitte beachten: Die TI Stadt Wehlen ist vom 22.02.2016 bis 04.03.2016 auf-grund von Urlaub geschlossen.

Bitte teilen Sie uns auch Ihre aktuellen Belegungszeiten für die Vermittlung von Urlaubsgästen & die schnelle Be-antwortung von Gästeanfragen mit!

8. Lohmener Ostermarkt im Schloßhof

am Samstag, dem 5. März 2016, ab 14.00 Uhr

Frühjahrsdekoration für drinnen & draußenSchöne Handarbeiten Kleine Rassekaninchen- und RassegeflügelschauGestalten von Ostereiern nach sorbischer ArtOstercafè und österliche Schlemmereien18.00 Uhr Frühlingskonzert mit dem Lohmener Volkschor im Rittersaal

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Bei schlechtem Wetter findet der Ostermarkt im Rittersaal statt.

Nr. 2/2016 Wehlen- 7 -

Wehlen Nr. 2/2016- 8 -

Neues aus dem Vereinslebenlen saßen. 1527 gründete sich mit der Erlaubnis von Wolf von Schönburg die „Privilegierte Schützen Gilde zu Stadt Wehlen“, deren Mitglied er auch selbst wurde. Obwohl der Pirnaer Mönch den Herren von Schönburg nachsagt, dass sie die Burg Weh-len im guten Zustand hielten, bauten sie Schloss Lohmen zu ihrem Amtssitz aus. Bereits zwei Jahre später, im Jahre 1529 starb Wolf von Schönburg kinderlos. Damit erbte der Bruder das gesamte Vermögen, unter anderem auch die Herrschaft Wehlen. Als aber Ernst von Schönburg im Jahr 1534 starb (somit starben beide Brüder im Alter von weniger als 50 Jahren), sah der Lan-desfürst eine günstige Gelegenheit gekommen den für ihn zu groß gewordenen Besitz der Schönburg’s unter seinen Besitz zu bringen und überzeugte in Verhandlungen mit den Vormündern der minderjährigen Söhne von Ernst von Schönburg, Günther Graf zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Hans Georg Graf zu Mansfeld, Friedrich und Caspar Schönburg, auf Stollberg und Purschenstein gesessen (Ernst von Schön-burg hinterließ die vier unmündige Söhne, Hans, Georg, Hugo und Wolf), dass die Herrschaft Wehlen, Hohnstein und Wilden-stein gegen Haus und Gut Tschillen (Jetzt Wechselburg genannt) 1543 getauscht wurde. Ausgeschlossen bei dem Gütertausch war ein Weinberg „Der Wehlener“ bei Kötzschenbroda, dieser blieb im Besitz derer von Schönburg. Das Tauschgeschäft zwi-schen Herzog Georg und den eingesetzten Vormündern wurde am 21. März 1543 besiegelt. Die Sächsische Verwaltung teilte das Gebiet Wehlen und Hohnstein in die Ämter Hohnstein Weh-len und Lohmen neu auf. Nachdem Burg Wehlen in landesherr-liche Hände gefallen war, verfiel das Anwesen immer mehr. Bis anlässlich einer Jagd König August, „Vater August“ wie er lie-bevoll genannt wurde, dem Schösser zu Hohnstein, altes Holz und Eisen sowie Steinwerk zum Bau von Kirche und Rathaus in Stolpen versprach. Im Jahr 1547 wurde das Hohnsteinische Amtserbbuch angelegt.Die in den neun Folgen aufgezeigten Herrscher auf Burg Weh-len, sind nur die Wesentlichen. Es gab in all den Jahrhunderten noch weitere kurzzeitige Eigentümer und Verwalter, die hier nicht genannt wurden.Quellennachweis:- Seidemanns Überlieferungen zur Geschichte, 1869- Götzinger: Chursächsisches Amt Hohnstein, 1786- Dr. Moschkau: Burg Wehlen und Rathen, 1870- Dr. Meiche: Burg Wehlen, 1907

W. Th.

Kirchennachrichten

Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen

Dorfstraße 1, 01847 Lohmen, Tel.-Nr.: 03501 588032 FAX: 03501 571927, E-Mail: [email protected]

Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten ein

Sonntag, 28. Februar9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Stadt WehlenFreitag, 4. März19.00 Uhr Weltgebetstag in Lohmen, Basteistraße 80 - Hof-

kulturSonntag, 6. März9.00 Uhr Gottesdienst in Dorf WehlenDonnerstag, 24. März19.00 Uhr Tischabendmahlsfeier in Dorf Wehlen

KonzertSonntag, 6. März um 18.00 Uhr in der Kirche Rathewalde„Karasol“ - Twelve Moons - Lieder von der Sehnsuchtmit Karoline Trybala (voc/perc) und Silvio Schneider (git/sounds)

Zum Gedenken an unseren Sportkameraden Siegfried Jahn

Den langen Kampf gegen seine schwere Krankheit, die fast ein Jahr dauerte, verlor Siegfried am 24.01.2016 im Alter von 76 Jahren.Für uns war die Nachricht von seinem Ableben, trotz der uns bekannten Verschlechterung seines Gesundheitszu-standes, ein Schock.Nun bleibt uns noch die Erinnerung an Siegfried wach-zuhalten.Das wird uns nicht schwerfallen, da er unser Vereinsleben von 1954 an, aktiv mitgestaltet hat.Seine guten Ideen für gemeinsame Unternehmungen, die er uns immer mit großer Beharrlichkeit vermittelt hat, wer-den wir sehr vermissen.Er war nicht nur ein aktiver Fußballer, er begleitete im Ver-ein viele Ehrenämter. Zuerst Trainer im Jugendbereich, Jugendleiter Trainer, der 1. Männermannschaft, Abtei-lungsleiter Fußball und zuletzt aktiv in der Alten-Herren-mannschaft sowie als Sponsor.

Er fehlt uns, und wir vermissen ihn.

In unseren Gedanken lebt er fort.

Siegfried, wir danken Dir.

Historisches

Die Burgherren der Burg Wehlen vom 13.Jhd. bis 16.Jhd. - (1523 - 1543)

Folge 9, Schluss

Die Gebrüder, Wolf und Ernst von Schönburg

das letzte Adelsgeschlecht (aus Glauchau), auf Burg Wehlen.

Victives Bild der Burg Wehlen

Bereits ein Jahr später 1524, kaufte Ernst von Schönburg die Pflege Hohnstein, einschließlich die Pflege Wildenstein dazu. So kam es, dass Ernst auf Hohnstein und Wolf auf Schloß Weh-

TUS Einheit Wehlen e. V. - Nachruf

Nr. 2/2016 Wehlen- 9 -

Geburtstage

„Ein fröhliches Herz lebt am längsten“ (Shakespeare 1564 - 1616)

Herzlichen Glückwunsch unseren Geburtstagskindern im März

OT Stadt WehlenRöhnert, Christine 70 Jahre 24.03.Dernoscheck, Ingrid 75 Jahre 28.03.Schäfer, Christa 75 Jahre 31.03.OT Dorf WehlenGrötzschel, Liesbeth 95 Jahre 01.03.Müller, Christine 70 Jahre 17.03.

Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Wehlen gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit und persönliches

Wohlergehen.

Gemischtes

Die Volkshochschule informiert

Ab sofort zu haben: Das neue Kursprogramm der VHS

Das neue Kursangebot der Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. (VHS) liegt nun wieder druckfrisch in allen Sparkassenfilialen, vielen öffentlichen Einrichtungen und natürlich in der Volkshochschule in Pirna, Freital und Neustadt aus. Wer das Kursheft digital nutzen möchte, findet es unter www.vhs-ssoe.de zum Herunterladen oder als Blätterversion.

Das Programm bietet mit insgesamt ca. 700 Angeboten eine große Vielfalt an bewährten und beliebten Kursen zu Sprachen, Beruf, Gesundheit, Kreativität oder auch Tanz.

Wie immer sind auch viele neue Kurse ins Programm aufgenom-men worden. Zum Beispiel hat die VHS ihr Angebot an Koch-kursen erweitert, aber auch neue Angebote im Bereich Fitness aufgenommen sowie die schon vorhandene Vielfalt der Mal- und Zeichenkurse noch einmal ergänzt. Das Semester startet direkt nach den Winterferien, am 22.02.2016.

Anmeldungen werden bereits entgegengenommen, ob online, telefonisch oder persönlich in den Geschäftsstellen in Pirna, Freital und Neustadt.

Auch für eine individuelle Beratung zu den Inhalten der einzelnen Kurse oder zu Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Informationen und Anmeldungen:Hauptgeschäftsstelle Pirna, Geschwister-Scholl-Str. 2, Tel.: 03501 710990Geschäftsstelle Freital, Kirchstraße 8, Tel.: 0351 6413748Geschäftsstelle Neustadt, Berghausstraße 3a, Tel.: 03596 604523Internet: www.vhs-ssoe.de

Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

informiert

Sächsische Kindersportabzeichen „Flizzy“ 2016

Immer nur Turnen, Laufen oder Klettern, ohne zu wissen wie gut oder schlecht man ist, wird mit der Zeit eintönig. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für die Kinder. Mit dem Sächsischen Kindersportabzeichen „Flizzy“ ist etwas Schwung in den sportlichen Alltag unserer Kleinsten gekommen. Mit die-sem altersgerechten Fitnesstest soll bereits im Vorschulalter der Spaß an der Bewegung vermittelt, Kinder spielerisch an sport-liche Aktivitäten herangeführt und zum regelmäßigen Sporttrei-ben animiert werden. Als Belohnung winken eine Urkunde und ein Abzeichen. Auf der Urkunde erhalten die Kinder, und somit auch die Eltern, zu je-der Übung eine Rückmeldung anhand eines dreistufigen Beloh-nungssystems. Der Auftakt für 2016 wurde zusammen mit dem ESV Lokomotive Pirna und der Integrativen Kita am Schlängel-bach in Pirna bereits vollzogen (siehe Foto). Rund 100 Mädchen und Jungen waren dabei. Im letzten Jahr legten 300 Mädchen und Jungen in unserem Landkreis das Kindersportabzeichen „Flizzy“ erfolgreich ab. Wer mit seinem Kindergarten oder Sportverein ebenfalls Interesse am Kindersportabzeichen „Flizzy“ hat, kann sich mit Paul Möl-neck vom Kreissportbund in Verbindung setzen. Kontakt: Tel.: 03501 4919027, E-Mail: [email protected]

WoVo

Wehlen Nr. 2/2016- 10 -

Seminare zum Veredeln von ObstgehölzenObstveredlung ist ein altes Handwerk, was jeder erlernen kann. Wer seine Lieblingsapfelsorte erhalten oder die wohlschme-ckende Birnensorte vom Nachbarn selber heranziehen möch-te, kann dies in den Seminaren des Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. und der Servicestelle Streuobst in Kooperation mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt, erlernen.Vom richtigen Zeitpunkt der Reisergewinnung, den verschie-denen Veredlungsmethoden bis hin zur Behandlung der Vered-lungsstelle in den nächsten Jahren, werden den Teilnehmern die wichtigsten Grundlagen in Theorie und Praxis näher gebracht.

12.03.2016 (Sa.) Ulberndorf Landschaftspflegeverband Sächs. Schweiz-OE e. V. Lindenhof Ulberndorf 01744 Dippoldiswalde, Alte Straße 1315.03.2016 (Di.)Bad Schandau Sächsische Landesstiftung Natur und Um-

welt NationalparkZentrum Sächsische Schweiz

01814 Bad Schandau, Dresdner Str. 2 Bjeweils von 9.00 bis ca. 12.30 UhrDie Teilnehmergebühr beträgt 15,00 €.

Anmeldungen sind unbedingt erfor-derlich. Ein Anmeldeformular finden Sie unter www.lpv-osterzgebirge.de oder telefonisch 03504 629661 bzw. [email protected].

Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge

Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Aben-teuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegeg-nungsstätte „Grüne Schule grenzenlos“ in Zethau möglich.

Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauber-künstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr bekommt euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli 2016

Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisaben-teuer vom 3. bis 9. und 10. bis 15. Juli 2016.

Wer es etwas entspannter mag, der findet beim „Ferienspaß im Erzgebirge“ Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen … Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgespro-chen: In der „Grüne Schule grenzenlos“ geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind dafür reserviert.

Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 3. August.

Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferien-programmen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest.

Infos: „Grüne Schule grenzenlos“ e. V.; Zethau 93; 09619 Muldawww.gruene-schule-grenzenlos.de oder Tel.: 0373208017-0

FERIENPARK LENZAM PLAUER SEE

Nur noch 6 Grundstücke frei:JETZT HEIßT ES SCHNELL SEIN!

FÜR SIE NOCH FREI!

Kontaktdaten zum Bauprojekt: Ferienpark Lenz am Plauer See, Andreas Grzibek, Hans-Joachim Groß, Tel. 039931/57931 o. 0171/9715740, www.ferienpark-lenz.deBuchungsanfragen: Ferienkontor-MV, Tel. 0178/5319513, www.ferienkontor-mv.de

Informationen unter: Tel. 039931/57931