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Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnah men gibt es für Betriebe? Düsseldorf, den 08.05.2007

Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?

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Düsseldorf, den 08.05.2007. Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?. Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und SGB II. im Bereich Integration nur minimale Unterschiede zwischen SGB III und SGB II - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?

Welche öffentlichen Förderprogramme für

Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?

Düsseldorf, den 08.05.2007

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Förderung nach dem SGB

Seite 2 Mai 2007

Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und SGB II

• im Bereich Integration nur minimale Unterschiede zwischen SGB III und SGB II

• Schwerpunktthema: Fördermöglichkeiten zur Nachqualifizierung und Fördermöglichkeiten für Migranten

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Förderung nach dem SGB

Seite 3 Mai 2007

Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB III

• Eingliederungsleistungen nach SGB III und SGB II– die meisten Förder-

instrumente nach dem SGB III gelten über § 16 Abs. 1 SGB II auch für den Rechtskreis SGB II

• Eingliederungsleistungen nur nach SGB II– sonstige weitere Leistungen – Arbeitsgelegenheiten

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Förderung nach dem SGB

Seite 4 Mai 2007

Eingliederungsleistungen nach dem SGB III und SGB II

Leistungen an den Arbeitnehmer:

► Trainingsmaßnahmen §§ 48 – 52 SGB III►Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten

► Förderung der beruflichen Weiterbildung §§ 77 – 87 SGB III►berufliche Kenntnisse erhalten oder erweitern►Anpassung an den derzeitigen Fachkräftebedarf

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Förderung nach dem SGB

Seite 5 Mai 2007

Bedeutung der Förderung beruflicher Weiterbildung

• Bedeutung im Rechtskreis SGB II– Ausgaben:

• 2005 40,9 Mio. €

• 2006 74,2 Mio. €

– Eingliederungsquote: 30,8

%– Verbleibsquote: 55,1 %

• Bedeutung im Rechtskreis SGB III– Ausgaben:

• 2005 126,5 Mio. €

• 2006 104,8 Mio. €

– Eingliederungsquote: 53,2%

– Verbleibsquote: 73,3%

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Förderung nach dem SGB

Seite 6 Mai 2007

Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB IIILeistungen an Arbeitgeber:

► Job-Rotation § 229 ff. SGB III► Eingliederungszuschuss bei Vertretung

► Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte § 235 c SGB III

► Förderung Beschäftigter Arbeitnehmer § 417 SGB III

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Förderung nach dem SGB

Seite 7 Mai 2007

Eingliederungsleistungen nur nach dem SGB II

sonstige weitere Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II

– individuelle auf die Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Leistung

– subsidiär gegenüber anderen Fördermöglichkeiten– das Projekt muss sich aus mehreren Teilbereichen

zusammensetzen und speziell sein

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Förderung nach dem SGB

Seite 8 Mai 2007

Eingliederungsleistungen nur nach dem SGB II

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II

… bestehen in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen- abhängig von den Bedürfnissen des Kunden und den lokalen Vor-

aussetzungen… fördern die Erwerbsfähigkeit, mit dem Ziel der Integration in

den ersten Arbeitsmarkt, durch -Festigung der Persönlichkeit -Strukturierung des Tagesablaufs -Förderung der sozialen Integration -Qualifizierung

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Förderung nach dem SGB

Seite 9 Mai 2007

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II

Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsvariante

►Gemeinnützig►Zusätzlich►Nicht SV-pflichtig

ArbeitsgelegenheitenEntgeltvariante

►Nicht zwingend gemeinnützig / zusätzlich►SV-pflichtig►besondere Einsatzfelder und/oder Zielgruppen

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Förderung nach dem SGB

Seite 10 Mai 2007

Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II

Vielfalt der öffentlich geförderten Beschäftigung

►Arbeiten & Lernen►Arbeitsgelegenheiten mit Coaching und Bewerbungstraining►Arbeitsgelegenheiten für Migranten kombiniert mit

Sprachkursen

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Förderung nach dem SGB

Seite 11 Mai 2007

Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II

Beispiel – Maßnahme zur Integration von jugendlichen Migranten►Kombinierte Arbeitsgelegenheit mit wechselnden

Einsatzgebieten zur Förderung der Integration in die Bereiche Systemgastronomie/Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen

►Arbeitsgelegenheit in Krankenhausküchen und ähnlichen Bereichen, Kombination mit Sprachförderung und Qualifizierung, nachfolgendes berufsfeldspezifisches Sprachkompetenztraining, anschließendes Coaching

►Laufzeit 3 bis 12 Monate►Finanzierung über Mehraufwandspauschale, Trägereigenmittel, ggf.

Kombination Finanzierung Sprachkurs nach Aufenthaltsgesetz

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Förderung nach dem SGB

Seite 12 Mai 2007

Sonderprogramm „WeGebAU 2007“

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Ausschließlich Förderung nach SGB III möglich

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Förderung nach dem SGB

Seite 13 Mai 2007

Förderung geringqualifizierter ArbeitnehmerArbeitsentgeltzuschuss (§ 235c SGB III)• Ungelernte Arbeitnehmer• Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unter

Fortzahlung des Arbeitsentgelts• Weiterbildungsbedingter ArbeitsausfallBis zu 100 % des Arbeitsentgelts zzgl. des

pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrages

Zusätzlich Übernahme der Maßnahmekosten und ggf. Fahrkosten möglich

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Förderung nach dem SGB

Seite 14 Mai 2007

Förderung älterer Arbeitnehmer

§ 417 NEU SGB III• Arbeitnehmer mit vollendetem 45. Lebensjahr• Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme mit

Anspruch auf Arbeitsentgelt• Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern• Maßnahme muss außerhalb des Betriebes durchgeführt

werden Übernahme der Maßnahmekosten und ggf. Fahrkosten

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Förderung nach dem SGB

Seite 15 Mai 2007

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