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Wettbewerbsprogramm Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen 9200 Gossau Anonymer Projektwettbewerb mit Ideenteil im offenen Verfahren St. Gallen, 02. Dezember 2014

Wettbewerbsprogramm Neubau Alters- und Pflegeheim mit ......T: 071 330 03 45 Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH-9200 Gossau 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS DES VERFAHRENS

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  • Wettbewerbsprogramm Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen 9200 Gossau Anonymer Projektwettbewerb mit Ideenteil im offenen Verfahren

    St. Gallen, 02. Dezember 2014

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH-9200 Gossau

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    IMPRESSUM Projektleitung: Martin Widmer dipl. Architekt ETH/SIA Partner blumergaignat ag Mitarbeit: Rahel Züllig dipl. Hochbauzeichnerin Projektleitungsassistenz blumergaignat ag Teufenerstrasse 11 CH-9000 St.Gallen T: 071 330 03 45

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH-9200 Gossau

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    INHALTSVERZEICHNIS

    1 ANLASS DES VERFAHRENS 4 1.1 Ausgangslage 4 1.2 Zielsetzung / Wettbewerbsperimeter 5

    2 ORGANISATION DES VERFAHRENS 6 2.1 Auftraggeberin und Organisation 6 2.2 Beschaffungsform und Verfahrensart 6 2.3 Verbindlichkeitserklärung und Rechtsschutz 7 2.4 Teilnahmeberechtigung 7 2.5 Preisgericht 8 2.6 Beurteilungskriterien 9 2.7 Ausschlussgründe 9 2.8 Preissumme, Entschädigung 10 2.9 Weiterbearbeitung 10 2.10 Honorarberechnung und Nebenkosten 10 2.11 Urheberrecht und Eigentum an der Arbeit 11

    3 ABLAUF UND TERMINE 12 3.1 Terminübersicht 12 3.2 Anmeldung 12 3.3 Ausgabe der Unterlagen 12 3.4 Fragestellung 13 3.5 Einreichen der Wettbewerbsbeiträge 13 3.6 Veröffentlichung und Ausstellung 13 3.7 Rückgabe der Wettbewerbsbeiträge 13

    4 WETTBEWERBSUNTERLAGEN 14 4.1 Grundlagen 14 4.2 Einzureichende Unterlagen 14 4.3 Anforderung und Darstellung der einzureichenden Unterlagen 15

    5 AUFGABENSTELLUNG 16 5.1 Beschrieb Auftraggeber 16 5.2 Ortsbauliche Beschreibung 17 5.3 Das Wettbewerbsareal und die angrenzenden Strassenräume 19 5.4 Schutzobjekte 21 5.5 Erschliessung / Parkierung 21

    6 RAHMENBEDINGUNGEN 23 6.1 Allgemein 23 6.2 Perimeter 23 6.3 Rahmenbedingungen 24 6.4 Richtlinien, Normen und Empfehlungen 25

    7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 26 7.1 Prüfung durch den SIA 26

    8 RAUMPROGRAMM 27

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    1 ANLASS DES VERFAHRENS

    1.1 Ausgangslage

    Die gemeinnützige Aktiengesellschaft Sana Fürstenland AG im Eigentum der Gemeinden Gossau (80%), Andwil, Gaiserwald, Niederbüren und Oberbüren (je 5%) hat Anfang 2014 die offizielle Tätigkeit aufgenommen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Planung und Reali-sation eines gemeinsamen Neubaus mit 100 Betten als Ersatz für die bestehenden Alters- und Pflegeheime „Espel“ und „Schwalbe“ in Gossau. Dabei soll auch das Seniorenwohnen in kleinen Wohnungen durch ein Angebot „Wohnen mit Service“ ermöglicht werden. Neben einer Notfallhilfe gehören auch alltagsunterstützende Zusatzdienste dazu. Diese werden im Umfeld einer zeitgemässen Pflegeheiminfrastruktur mit differenzierten Pflegeangeboten rea-lisiert. Ziel der Sana Fürstenland AG ist es, ein vielfältiges und flexibles Angebot für ein Le-ben im Alter anzubieten, das für die ganze Bevölkerung aus der Region Gossau offen steht. Zur Evaluation des idealen Standortes des neuen Pflegeheims mit Alterswohnungen hat der Verwaltungsrat 13 mögliche Areale geprüft. Dabei hat sich das Grundstück des jetzigen An-dreaszentrums an zentraler Lage in Gossau als idealer Standort erwiesen. Eine im Sommer 2013 erstellte Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass der Standort die Realisierung des ge-wünschten Bauvolumens mit 25 Einheiten für betreutes Wohnen, 80 Pflegebetten und 20 Plätze für Demenzkranke zulässt. Für den Neubau wird mit einem Investitionsvolumen von ca. Fr. 34‘000‘000.-- gerechnet. Die Katholische Kirchgemeinde Gossau als Grundeigentümerin des Andreaszentrums hat am 02. November 2014 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Abgabe des Areals im Baurecht an die Sana Fürstenland AG zugestimmt. In einer ersten Phase wird nun am Standort des jetzigen Andreaszentrums ein anonymer Projektwettbewerb im offe-nen Verfahren durchgeführt. Die Sana Fürstenland AG untersteht der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.

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    1.2 Zielsetzung / Wettbewerbsperimeter

    Ortsplan Gossau mit Wettbewerbsperimeter

    Der Wettbewerbsperimeter umfasst das Strassengeviert zwischen Merkur-, Bahnhof-, Sän-tis- und Kirchstrasse. Innerhalb des Areals steht auch das Gallussschulhaus der Stadt Gossau (Bahnhofstrasse 11). Das Schulhaus bleibt weiterhin in Betrieb und muss erhalten bleiben. Innerhalb des Perimeters „Projektwettbewerb“ ist das Neubauvolumen mit 25 Einheiten für betreutes Wohnen, 80 Pflegebetten und 20 Plätzen für Demenzkranke zu planen. Erwartet werden städtebaulich hochstehende Bebauungskonzepte, die dem zentrumsnahen Standort in der Stadt Gossau gerecht werden. Dabei ist die Qualität der Strassenräume ebenso zu beachten wie eine ausgewogene Baumassenverteilung mit privaten und öffentlichen Aus-senräumen als Rückzugs- und Aufenthaltsorte. Eine ökologische Bauweise mit minimaler Belastung für die Umwelt ist dabei ebenso selbst-verständlich wie eine hohe Wirtschaftlichkeit, die neben der Erstellung der Bauten auch den mittel- und langfristigen Unterhalt der Gebäude beachtet. Auf dem Perimeter „Ideenteil“ soll die städtebauliche Weiterentwicklung des Areals aufge-zeigt werden, wenn das Gallusschulhaus nicht mehr in Betrieb sein wird. Ein Abbruch des Schulhauses ist dabei ebenso möglich wie eine Weiterentwicklung des Areals mit Erhalt des Gebäudes. Die Nutzung der Bauten anstelle des Schulhauses ist noch nicht bestimmt. Eine Erweiterung des Alters- und Pflegeheimes ist dabei genauso vorstellbar wie eine unabhängige Drittnut-zung.

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    2 ORGANISATION DES VERFAHRENS

    2.1 Auftraggeberin und Organisation

    Auftraggeberin

    Sana Fürstenland AG Schwalbenstrasse 3 CH-9300 Gossau Verwaltungsrat der Sana Fürstenland AG:

    Kathrin Hilber VR-Präsidentin Sana Fürstenland AG, Vorsitz Dr. Bruno Damann Stadtrat Stadt Gossau Erol Doguoglu Stadtbaumeister Stadt St.Gallen Heinz Loretini Finanzverwalter Stadt Gossau Urs Kempter Gewerbevertreter Gossau Monika Wohler Prorektorin FHS St. Gallen

    Organisation

    Organisation, Administration, Vorprüfung und Begleitung des Wettbewerbs:

    Martin Widmer dipl. Architekt ETH/SIA Partner blumergaignat ag Teufenerstrasse 11 9000 St. Gallen T: 071 330 03 45 [email protected]

    Abgabeort Wettbewerbsbeiträge und Modelle

    Amtsnotariat St. Gallen

    Davidstrasse 27 9000 St. Gallen 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    2.2 Beschaffungsform und Verfahrensart

    Der Projektwettbewerb wird im offenen, anonymen einstufigen Verfahren in Anwendung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen durchgeführt. Die SIA-Ordnung 142 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009) gilt subsidiär. Der Wettbewerb wird in folgenden Medien ausgeschrieben: . SIMAP . Kantonales Amtsblatt

    Sprache

    Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.

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    2.3 Verbindlichkeitserklärung und Rechtsschutz

    Durch die Wettbewerbsteilnahme anerkennen die Teilnehmenden die Wettbewerbs- und Programmbestimmungen, die Fragenbeantwortung sowie den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen. Gerichtsstand ist Gossau / SG, anwendbares Recht ist schweizeri-sches Recht.

    2.4 Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind Planer des Fachbereiches Architektur mit Wohn- oder Geschäfts-sitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffent-liche Beschaffungswesen (Stichtag: Datum der schriftlichen Anmeldung). Gemäss SIA-Ordnung 142 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009) ist es Pflicht der Teilnehmer, bei nicht zulässiger Verbindung zur Auftraggeberin oder zu einem Jurymitglied auf eine Teilnahme zu verzichten (Wegleitung Befangenheit SIA 142i_202). Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Teambildung Die Zusammenarbeit mit Fachplanern sowie Spezialistinnen und Spezialisten ist gestattet. Diese sind namentlich auf dem Verfasserblatt aufzuführen. Der federführende Planer des Fachbereichs Architektur darf dabei nur bei einer Arbeit mitwirken, die Teilnahme von zuge-zogenen Planern ist bei mehreren Teilnehmern möglich.

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    2.5 Preisgericht

    Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:

    Sachpreisrichter

    Kathrin Hilber VR-Präsidentin Sana Fürstenland AG, Vorsitz

    Bruno Damann VR Sana Fürstenland AG, Stadtrat Gossau

    Monika Wohler VR Sana Fürstenland AG; Prorektorin FHS St. Gallen

    Susanne Niedermann Pflegeexpertin MAS FHO; Eggersriet

    Ersatz Sachpreisrichter 3

    Urs Kempter VR Sana Fürstenland AG, Gewerbevertreter Gossau

    Fachpreisrichter 2

    Bruno Bossart dipl. Architekt HBK/BSA/SIA, St. Gallen

    Erol Doguoglu VR Sana Fürstenland AG, dipl. Architekt ETH/SIA, St.

    Gallen

    Martin Engeler Architekt BSA/SIA, St. Gallen

    Jeannette Geissmann dipl. Architektin HTL, St. Gallen

    Corinna Menn dipl. Architektin ETH/SIA, Chur

    Ersatz Fachpreisrichter 3

    Peter Oestreich Architekt BSA/SIA, St.Gallen

    2 Gelten als Fachpreisrichter/ innen gemäss SIA-Ordnung 142. 3 Ersatzpreisrichter: Für den Fall, dass ordentliche Preisrichter verhindert sind, ist ein Ersatzpreisrichter zu bestimmen.

    Moderation

    blumergaignat ag Martin Widmer dipl. Architekt ETH/SIA

    Expertinnen (ohne Stimmrecht)

    Martin Schmid Leiter Stadtentwicklung, Gossau

    Bruno Thürlemann Kirchenverwaltungsrat Kath. Kirchgemeinde Gossau

    Franz Ludin Leiter Betagtenheim Schwalbe, Gossau

    Beatrice Nigg Leiterin Pflegeheim Espel, Gossau

    Das Preisgericht kann jederzeit weitere Experten beiziehen. Diese haben nur eine beraten-de Funktion.

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    2.6 Beurteilungskriterien

    Kriterien der allgemeinen Vorprüfung

    Formelle Prüfung:

    Fristgerechte Einreichung und Vollständigkeit der Unterlagen

    Lesbarkeit, Anonymität und Sprache der abgegebenen Unterlagen

    Materielle Prüfung:

    Erfüllung Wettbewerbsaufgabe und Raumprogramm

    Einhalten der Rahmenbedingungen

    Wirtschaftlichkeit des Projektes

    Beurteilungskriterien des Preisgerichts

    Die eingereichten Projekte werden durch das Preisgericht vornehmlich nach folgenden Kri-terien beurteilt:

    Städtebau, Architektur, Aussenraum

    Konzept, Identität und architektonischer Ausdruck des Gebäudes

    Funktionalität (Betriebliche Abläufe, Innere Organisation, Gebrauchswert der Anlage)

    Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb

    Ökologische Nachhaltigkeit bei Erstellung und Betrieb Die Reihenfolge enthält keine Wertung. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kri-terien eine Gesamtbeurteilung vornehmen.

    2.7 Ausschlussgründe

    Eine Wettbewerbsarbeit muss vom Preisgericht von der Beurteilung ausgeschlossen wer-den:

    bei Verletzung der Anonymität

    bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit

    bei Unvollständigkeit in wesentlichen Teilen Eine Wettbewerbsarbeit kann von der Beurteilung ausgeschlossen werden:

    beim Fehlen von zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen

    bei Nichteinhaltung von Vorgaben des Wettbewerbsprogramms

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    2.8 Preissumme, Entschädigung

    Entschädigung

    Für die Prämierung von vier bis acht Projektbeiträgen steht dem Preisgericht gesamthaft ei-ne Preissumme von CHF 150‘000.-- (exkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Summe wird vollum-fänglich ausgerichtet. Bei Einstimmigkeit des Preisgerichts kann auch ein Ankauf zur Wei-terbearbeitung empfohlen werden. Das Preisgericht ist berechtigt, Projekte aus der engeren Wahl anonym überarbeiten zu las-sen. Die endgültige Rangierung erfolgt nach der Überarbeitung. Die Teilnehmer der Überar-beitung werden dem Aufwand entsprechend angemessen entschädigt. Die Grundsätze für diese Entschädigung werden vor Beginn der Überarbeitung festgelegt.

    2.9 Weiterbearbeitung

    Der Auftraggeber beabsichtigt, den Verfasser des vom Preisgericht zur Ausführung empfoh-lenen Projektes mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Fachplaner können ebenfalls mit der Weiterbearbeitung beauftragt werden, wenn sie nachweislich einen substantiellen Bei-trag zum Wettbewerbsprojekt erbracht haben und dies im Bericht des Preisgerichts explizit erwähnt wird. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Realisierung des Vorhabens eine Drittfirma beizuziehen. Dem Projektverfasser verbleiben dabei aber mindestens folgende Teilleistungen gemäss SIA 102 im Umfang von 60.5%:

    4.31 Vorprojekt (9%)

    4.32 Bauprojekt, Detailstudien (17%)

    4.33 Bewilligungsverfahren (2.5%)

    4.41 Ausschreibungspläne (10%)

    4.51 Ausführungsplanung (15%)

    4.52 Gestalterische Leitung (6%)

    4.53 Dokumentation über das Bauwerk (1%) Vorbehalten für die weitere Projektbearbeitung bleibt die privatrechtliche Einigung betreffend Honorarvertrag. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Pro-jektierungsarbeiten zu beginnen.

    2.10 Honorarberechnung und Nebenkosten

    Als Verhandlungsbasis für die Honorarberechnung der Architekturleistungen dient die Ord-nung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten 102, Ausgabe 2003, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Die Auftraggeberin wird mit dem Projektverfasser einen SIA-Vertrag zu folgenden Konditio-nen ausarbeiten:

    Koeffizienten Z1 und Z2: SIA-Werte zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung

    Schwierigkeitsgrad n = 1.1

    Anpassungsfaktor r = 1.0

    Teamfaktor i = 1.0

    Faktor für Sonderleistungen s = 1.0

    Maximaler mittlerer Stundensatz h = Fr. 130.00 exkl. MwSt.

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    Nebenkosten

    Die Vergütung der Nebenkosten erfolgt nach den Grundsätzen des SIA. Fahr- und Reise-spesen inkl. Arbeitszeit für An- und Rückreise werden nicht vergütet. Für Kopien und Plots gelten marktgerechte Konditionen.

    2.11 Urheberrecht und Eigentum an der Arbeit

    Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Projektverfassern. Die eingereichten Unterlagen der rangierten Projekte gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über.

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    3 ABLAUF UND TERMINE

    3.1 Terminübersicht

    Publikation / Ausschreibung Wettbewerb 18. Dezember 2014

    Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb bis 30. Januar 2015

    Versand der Wettbewerbsunterlagen (exkl. Modell) ab 15. Januar 2015

    Ausgabe Modellgrundlage ab 15. Januar 2015

    Eingang Fragen Teilnehmer 16. Februar 2015

    Beantwortung der Fragen 27. Februar 2015

    Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 29. Mai 2015

    Abgabe Wettbewerbsmodell 12. Juni 2015

    1. Beurteilungsrunde des Preisgerichts 23. / 24. Juni 2015

    2. Beurteilungsrunde des Preisgerichts 03. Juli 2015

    Information Zuschlagsentscheid ab 03. Juli 2015

    Öffentliche Ausstellung August 2015

    Eine Begehung des Wettbewerbsareals ist nicht geplant. Das Areal ist frei zugänglich. Bei einer allfälligen Begehung ist auf die Nutzer, im Speziellen auf die Primarschule, Rücksicht zu nehmen.

    3.2 Anmeldung

    Das Wettbewerbsprogramm mit Anmeldeformular kann ab 18. Dezember 2014 unter www.sanafuerstenland.ch, Vermerk „Projektwettbewerb“ bezogen werden. Interessierte Teilnehmer haben sich bis spätestens 30. Januar 2015 beim Wettbewerbsver-anstalter blumergaignat ag per Mail oder Post anzumelden (massgebend ist das Datum des Posteingangs). Depotzahlung Mit der Anmeldung ist eine Depotzahlung von CHF 400.-- zu entrichten. Der Beleg zur Überweisung der Schutzgebühr ist der Anmeldung beizulegen. acrevis Bank AG 9004 St.Gallen Sana Fürstenland AG Schwalbenstrasse 3 9200 Gossau SG IBAN CH75 0690 0053 1048 1000 2

    Bemerkung: „Projektwettbewerb Sana Fürstenland AG Gossau“

    Bei vollständiger und termingerechter Abgabe aller geforderten Unterlagen wird die Depot-zahlung nach Abschluss des Wettbewerbs zurückerstattet.

    3.3 Ausgabe der Unterlagen

    Der Download der Unterlagen wird den teilnehmenden Architekturbüros nach der definitiven Anmeldung und dem Zahlungseingang ab 15. Januar 2015 freigeschaltet Die Modellgrundlage (Grösse ca. 50 x 60 cm) kann mit Vorweisen des Zahlungsbelegs auf telefonische Anmeldung ab 15. Januar 2015 direkt beim Modellbauer bezogen werden. Lüchinger Modellbau, Hauptstrasse 67, 9113 Degersheim, 071 371 15 22

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    3.4 Fragestellung

    Fragen zur Wettbewerbsaufgabe müssen bis 16. Februar 2015 schriftlich unter Wahrung der Anonymität beim Wettbewerbsveranstalter blumergaignat ag eintreffen. Die Fragen und Antworten werden den Teilnehmern bis 27. Februar 2015 per Mail zuge-stellt. Die Fragebeantwortung ist integraler Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.

    3.5 Einreichen der Wettbewerbsbeiträge

    Die Planunterlagen sind bis 29. Mai 2015, das Modell bis 12. Juni 2015 unter Wahrung der Anonymität abzugeben beim: Amtsnotariat St.Gallen Davidstrasse 27 9000 St. Gallen 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Zustellung per Post

    Bei Postzustellung der Planunterlagen hat der Posteingang bis zum genannten Datum zu erfolgen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Auf eine Zustellung des Gipsmodells per Post ist aufgrund der Beschädigungsgefahr zu verzichten.

    3.6 Veröffentlichung und Ausstellung

    Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden alle Teilnehmer über das Resultat des Wettbewerbs orientiert. Die zur Beurteilung zugelassenen Projekte werden nach der Beurteilung unter Namensnen-nung der Verfasser während 10 Tagen ausgestellt. Die Resultate des Verfahrens werden der Tages- und Fachpresse zur Publikation zugestellt.

    3.7 Rückgabe der Wettbewerbsbeiträge

    Die Unterlagen der prämierten und angekauften Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigen-tum der Auftraggeberin über. Die restlichen Projekte können von den Verfassern innert 2 Monaten nach Ende der Wett-bewerbsausstellung zurückgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Auftrag-geberin darüber.

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    4 WETTBEWERBSUNTERLAGEN

    4.1 Grundlagen

    Den Teilnehmern werden folgende Grundlagen auf CD-ROM oder USB-Stick zu Verfügung gestellt:

    Wettbewerbsprogramm (.pdf)

    Situationsplan inkl. Höhenlinien (.dxf/dwg) mit Begleitschreiben des Vermessungsamtes

    Planausschnitt (.dxf/dwg) mit Wettbewerbsperimeter, Strassen- und Gebäudeabständen

    Nachweis Raumprogramm (.xlsx)

    Gipsmodell 1:500, Grösse ca. 50 cm x 60 cm

    4.2 Einzureichende Unterlagen

    Situationsplan 1:500 mit Umgebungsgestaltung: Gesamtkonzept mit Darstellung der Gebäudevolumen (Dachaufsicht) sowie der Umge-bungsgestaltung mit Zugängen, Parkierung, Anlieferung, etc. Die städtebauliche Erweiterung „Ideenteil“ ist als Linienzug einzutragen.

    Projektpläne 1:200: Alle für das Verständnis des Projekts notwendigen Grundrisse, Schnitte und Ansichten Eingetragene Raumnutzung, Nettobodenflächen, Gebäudekoten und Möblierung Die nähere Umgebung sowie die angrenzenden Bauten sind einzuzeichnen. Die städtebauliche Erweiterung „Ideenteil“ ist als Linienzug in Ansicht- und Schnittplänen einzutragen.

    Erläuterungsbericht in Planform: Grundriss und Ansichten eines Zimmers des Alters- und Pflegeheimes möbliert 1:50 Grundriss und Ansicht einer 2½ Zi-Alterswohnung möbliert 1:50 Beschrieb des betrieblichen, ortsbaulichen und architektonischen Konzepts Beschrieb der vorgeschlagenen Konstruktion mit Aussagen zur Materialisierung Aussagen zu Energie, Ökologie und Nachhaltigkeit.

    Nachweis Raumprogramm: Abgegebenes Formular mit Angaben zu den projektierten Raumgrössen (NNF)

    Verfassercouvert: Verfasserblatt mit Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse der Projektverfasser Beteiligte Mitarbeiter und Spezialisten Einzahlungsschein oder Angaben zu Bankverbindung CD-ROM mit eingereichten Plänen im pdf-Format für Jurybericht und Veröffentlichung

    Modell 1:500: Darstellung des Projektvorschlags „Projektwettbewerb“, in weiss Darstellung der baulichen Weiterentwicklung „Ideenteil“, demontabel, in weiss Die Detaillierung der projektierten Bauten hat sich am abgegebenen Gipsmodell zu orien-tieren, d.h. es wird eine einfache kubische Darstellung des Projektvorschlags erwartet.

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    4.3 Anforderung und Darstellung der einzureichenden Unterlagen

    Papierformat: A1 Querformat (594mm x 841mm) Max. Anzahl Pläne ist nicht vorgeschrieben

    Darstellung: Eine gut lesbare, einfache Darstellung ist anzustreben. In allen Plänen sind folgende Konstruktionsmasse einzuhalten: - Aussenwände: mind. 0.50 m - Decke Dachgeschoss: mind. 0.60 m - Decken Obergeschosse: mind. 0.45 m - Boden Erdgeschoss zu unbeheizt: mind. 0.60 m

    Bezeichnung: Mit Kennwort Vermerk: „Projektwettbewerb Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen Gossau“

    Einzureichende Anzahl Plankopien: Alle Pläne 2-fach Zusätzlich als Verkleinerung im Format A3 (1-fach)

    Verpackung: Ungefaltet, in Mappe oder Rolle verpackt Ohne Absender, mit Vermerk „Projektwettbewerb Alters- und Pflegeheim mit Alterswoh-nungen Gossau“ Falls für den Versand ein Absender verlangt wird, ist das Wettbewerbsbüro anzugeben.

    Varianten: Jeder Teilnehmer darf nur ein Projekt einreichen. Varianten sind nicht zulässig.

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    5 AUFGABENSTELLUNG

    5.1 Beschrieb Auftraggeber

    Mit einem Neubau mitten im Zentrum von Gossau bietet sich die Chance, ein Alters- und Pflegeheim mit 100 Betten und 25 Alterswohnungen von Grund auf und abgestimmt auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zu realisieren. „Selbstbestimmt Leben im Alter“ ist dabei der wichtigste Grundsatz. Menschen haben, verschieden wie sie sind, sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Erwartungen. So sind die einen kontaktfreudig und geniessen die Pflege eines grossen Bekanntenkreises. Andere hingegen leben eher zurückgezogen. Diese unter-schiedlichen Wünsche und Bedürfnisse sollen auch im letzten Lebensabschnitt ernst ge-nommen und es sollen entsprechende Wahlmöglichkeiten angeboten werden: Leben in Pri-vatheit, Leben in der Gemeinschaft und Leben in der Öffentlichkeit. Die vielfältigen Wünsche und Bedürfnisse für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wider-spiegeln sich in den Wohn- und Betreuungsformen, die ältere Menschen wählen bzw. die für sie angeboten werden. Je nach Selbständigkeit und gewünschter Individualität, aber auch je nach notwendiger Betreuung und Pflege, stehen unterschiedliche Wohnformen zur Auswahl: Wer in der eigenen Wohnung leben möchte, kann dies tun und erhält, wenn nötig, z.B. Un-terstützung durch die Spitex. Wer mehr Sicherheit sucht, entscheidet sich vielleicht für eine Alterswohnung mit individueller Betreuung. Und wer intensive Pflege benötigt, ist im Alters-heim gut aufgehoben. Das neue Altersheim der Sana Fürstenland AG soll diese gesellschaftlichen Entwicklungen explizit aufgreifen und ihnen eine zukunftsfähige Form geben. Es soll zu einem Dreh- und Angelpunkt in der Betreuung von Seniorinnen und Senioren in Gossau und zu einem aus-geprägten Dienstleistungszentrum nach dem Muster „Wohnen mit Service“ werden. Wesent-liche Merkmale sind dabei möglichst viele Wahlmöglichkeiten, ein breiter Fächer von ange-botenen Dienstleistungen, eine gewollte Öffnung des Heims hin zur Quartierbevölkerung und Kooperationen mit externen Anbietern. Im Rahmen des offenen Architekturwettbewerbs sollen innovative, abwechslungsreiche und anpassungsfähige räumliche Umsetzungen des Raumprogramms ausgelotet, optimale städ-tebauliche Lösungen gefunden und Aussenräume mit hoher Qualität geschaffen werden. Die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich hier wohl fühlen, die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter sollen gerne hier arbeiten und die Nachbarinnen und Nachbarn sollen es als Bereicherung wahrnehmen.

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    5.2 Ortsbauliche Beschreibung

    Das „öffentliche Quartier“ mit Gallusschulhaus und der Schutzengelkirche Bis Mitte des letzten Jahrhunderts hatte sich das Quartier um das Gallusschulhaus und die Schutzengelkirche kaum verändert. Schulhaus und Kirche, an der Bahnhofstrasse gelegen, waren wichtige Identifikationsobjekte, in denen sich das öffentliche Leben abspielte.

    Schutzengelkapelle mit Gallusschulhaus und Villa Bürgli (1921)

    Die Bürgerhäuser mit ihren klar definierten Vorgärten fassten den Raum der wohlproportio-nierten Bahnhofstrasse. Begrenzt wurde das Dorf Richtung Süden durch den Dorfbach-Kanal (erbaut vom bekannten Ingenieur Negrelli) und die parallel dem Kanal folgende Baumallee.

    Südlicher Dorfrand, begrenzt durch Dorfbach und Allee

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    Der neue Bahnhof im Süden Mit der Verlegung des Bahnhofs vom alten Rathaus an den neuen Standort bekam die Bahnhofstrasse ausserhalb des alten Dorfteils die heutige Ausprägung mit beidseitiger Baumallee. Über das städtische Element der Baumallee wurde der nach Süden verlegte neue Bahnhof anfangs des letzten Jahrhunderts räumlich ans Dorf angebunden.

    Der neue Bahnhof im Süden mit Hotel Quellenhof. Bereits bestehen Bauten an der Poststrasse

    Zur gleichen Zeit entstand auch das Gebäude Quellenhof, das heute als ortsbauliches Relikt der beabsichtigten städtischen Blockrandbebauung zeugt.

    Hotel Quellenhof als Eck- gebäude Bahnhofplatz zu Bahnhofstrasse

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    Alte Fotografien zeigen den ehemaligen, intakten Strassenraum, mit stolzen Bürgerhäusern und ihren gepflegten schönen Vorgärten. Vor den öffentlichen Gebäuden wie dem Gallus-schulhaus und der Schutzengelkirche bildete eine Baumallee den Abschluss zum Strassen-raum. Die heute geschützte Baumallee wurde damals vor dem Gallusschulhaus und vor der Schutzengelkirche gepflanzt. Sie reichte also nur bis zum Privatgarten des Gebäudes, das sich an der Ecke Bahnhofstrasse/Kirchstrasse befand.

    Blick in die Bahnhofstrasse Richtung Süden mit Baumallee vor Schutzengelkapelle und Gallusschulhaus

    Grosse bauliche Veränderungen in den letzten Jahrzehnten Die Hochkonjunktur Mitte des letzten Jahrhunderts bewirkte ein grosses Wachstum von Gossau. Viele Industriebetriebe siedelten sich im Osten des Dorfes an. Gleichzeitig nahm die Bevölkerung zu, was zu einer regen Wohnbautätigkeit führte. Infolge dieser Bevölke-rungsentwicklung entstand 1962 das neue weisse Rathaus auf dem ehemaligen Bahnhofge-lände. 1957 wurde an der Ecke Kirchstrasse/Säntisstrasse das ehemalige Schwesternhaus gebaut und gegenüber dem alten Fabrikgebäude - westlich der Säntisstrasse - entstand auf dem Areal mit den Gärten in den 60erJahren ein Wohnblock, der die neue Zeit verkörperte. Ein Baukörper, der sich etwas sperrig in die Quartierstruktur einfügt. Die ehemalige Villa Brägger an der Bahnhofstrasse wurde 1972 abgebrochen und durch ei-nen Wohn- und Geschäftshauskomplex ersetzt. Im gleichen Jahr fiel die baufällige Schutz-engelkirche den Abbruchmaschinen zum Opfer. Auf dem frei gewordenen Gelände befindet sich seit 1978 das Andreaszentrum der katholischen Kirchgemeinde als Ort der Begegnung und der Gemeinschaft. Als letztes markantes Gebäude an der Bahnhofstrasse wurden 1994 der gut auf den ortsbaulichen Kontext abgestimmte Fürstenlandsaal neben dem Rathaus eingeweiht und 2009 das Wohn- und Geschäftshaus „Perron 3“ am Bahnhof Gossau eröff-net.

    5.3 Das Wettbewerbsareal und die angrenzenden Strassenräume

    Das Grundstück mit Gallusschulhaus und Andreaszentrum wird entlang der angrenzenden Strassen von aneinandergereihten Einzelbauten umrahmt. Der grösste Teil der Häuser ist mit ihren Hauptfassaden zum Wettbewerbsareal mit den öffentlichen Gebäuden orientiert. Der Blick vom Areal auf die angrenzenden Bauten richtet sich demnach auf attraktive Fas-saden dieser teils über 100-jährigen Stadthäuser. Durch die Strassenverbreiterung der Bahnhofstrasse sind die schönen Vorgärten der Bürgerhäuser mehrheitlich verschwunden. Der ehemals klare Durchblick in Richtung Bahnhof wird durch die parkierten Autos versperrt, der Strassenraum hat aber im Bereich des Gallusschulhauses seinen ursprünglichen Cha-rakter dank der geschützten Baumallee bewahrt.

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    Die Bahnhofstrasse Stattliche und gut erhaltene Wohn- und Geschäftshäuser definieren den westlichen Rand der Bahnhofstrasse – die Häuserreihe begleitet die Strasse bis zum Dorfbach-Kanal. Ab der Bundwiese bis zum Bahnhof säumt eine Baumallee den Strassenraum. Die geschützte Villa Bürgli an der Bahnhofstrasse ist ein typischer Zeitzeuge. Charakteristisch für den Heimatstil sind unter anderem der fein detaillierte Haupteingang, das Riegelwerk im Dachgeschoss, die Eckerker und das Krüppelwalmdach. Erwähnenswert ist auch das ehemalige Bankgebäude an der Bahnhofstrasse aus dem Jah-re 1927. Es wurde vom bekannten Gossauer Architekten Karl Zöllig geplant. Der überhöhte Eckeingang stört bewusst die Symmetrie der Giebelfassade (Bild 2). Mit Ausnahme der ab-gebrochenen Villa Brägger stehen noch alle Gebäude an der Bahnhofstrasse – sie stammen aus unterschiedlichen Epochen. Die charaktervollen Fassaden tragen alle zum intakten Dorfbild bei.

    Villa Bürgli und Bankgebäude mit intakten Vorgärten entlang der Bahnhofstrasse

    Die Kirchstrasse Nördlich der Schutzengelkirche, entlang der Kirchtrasse, standen ursprünglich Wohnbauten. Der Strassenraum war also beidseitig gesäumt von Gebäuden, so wie sie es heute ostwärts im Siedlungsbild noch ablesbar ist. In den Jahren 2011/12 entstand auf der dem Andreas-zentrum gegenüberliegenden Strassenseite eine einheitliche Bebauung, gebildet aus zwei nahe beieinanderstehenden Wohn- und Gewerbehäusern. Die plastisch gestalteten vierge-schossigen Baukuben fügen sich aus perspektivischer Sicht sehr gut in die überwiegend zweigeschossige Häuserzeile aus dem 19. Jahrhundert ein. Der Bereich zwischen Kirch-strasse und Andreaszentrum ist nicht attraktiv gestaltet und kann als „Abstands-Grünfläche“ gelesen werden. Die Säntisstrasse Der nordöstliche Auftakt im Strassenraum der Säntisstrasse wird durch das frisch renovierte ehemalige Schwesternhaus (Kirchstrasse 10) aus dem Jahr 1957 gebildet. Es handelt sich um einen unspektakulären Längsbau mit Satteldach und neu dazu gebautem Liftturm. Inte-ressanter sind die rosarot gestrichenen Zwillingsgebäude Säntisstrasse 8 und 10 aus dem Jahre 1906, erbaut im historistischen Baustil am „Vorabend“ des kommenden Jugendstils. Das Gebäude weist eine sehr differenzierte Dachlandschaft auf, hierarchisch gegliedert in Hauptdach, Querbauten mit Walmdächern und einzelnen kleinen Dachgauben. Interessant sind die beiden Ecktürme an den Gebäudeecken der Hauptfassade, die dem Gebäude ein solitäres Äusseres verleihen.

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    Das Gebäude an der Säntisstrasse 6 wurde vor einigen Jahren für die Musikschule umge-baut. Wie beim „Zwillingsgebäude“ handelt es sich hier um ein Gebäude mit einer klaren Hauptfassade, ausgerichtet auf die Säntisstrasse – es sind Häuser mit „Gesichtern zur Strasse“. Die Merkurstrasse Die Stirnfassade des Wohnblocks aus den 60er Jahren grenzt „gesichtslos“ an die Mer-kurstrasse. Die anschliessenden zwei Gebäude sind klar geschnittene kubische Bürgerhäu-ser. Das Eckhaus Bahnhofstrasse grenzt mit einer ebenfalls gut gestalteten Seitenfassade an die Merkurstrasse. Der markante Eckturm betont die Einmündung der Merkurstrasse in die Bahnhofstrasse, markiert aber auch die Ecke des angrenzenden Quartiers mit Einzel-bauten.

    5.4 Schutzobjekte

    Das Wettbewerbsareal grenzt an das erhaltenswerte Ortsbild Bahnhofstras-se/Gutenbergstrasse. Der Ortsbildschutz umfasst ein Gebiet, das auf der Nordseite der St. Galler Strasse beginnt und sich von dort nach Süden erstreckt. An der Bahnhofstrasse sind es die Bauten auf der Ostseite (Nr. 2, 4 und 8), die zu diesem Ortsbild gehören, so wie auf der Seite des Planungsgebiets das Haus Bahnhofstrasse 15. Speziell zu erwähnen ist die Villa Bürgli (mit Galerie) an der Bahnhofstrasse 8 (Kategorie 1). Die einzigartige Villa des bekannten St. Galler Architekten August Hardegger (u.a. auch Er-bauer der Schutzengelkapelle) mit steilem Giebel und Krüppelwalm ist äusserst wichtig für das Ortsbild der Stadt Gossau. Gemäss Inventar der schützens- und erhaltenswerten Kultu-robjekte ist keinerlei Veränderung am äusseren Zustand zulässig. Allfällige Innenrenovatio-nen sind nur in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege zulässig.

    5.5 Erschliessung / Parkierung

    Fusswegnetz

    Die ursprüngliche Situation mit Andreaskirche, Friedhof und Schutzengelkapelle bildete ein Ensemble von öffentlichen Bauten, das die zwei Quartierteile entlang der Bahnhofstrasse verbindet. Dabei fand der axiale Fussweg des ehemaligen Friedhofs (heute: Gallusweg) ei-ne Fortsetzung auf dem Areal der ehemaligen Schutzengelkapelle.

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    Mit dem Bau des Andreaszentrums ging diese wichtige Wegverbindung verloren und soll im Neubauprojekt des Alters- und Pflegezentrums wieder berücksichtigt werden. Dabei dient dieser öffentliche Fussweg auch der gewünschten Verschränkung des Alterszentrums mit dem umliegenden Quartier.

    Bestehendes Fusswegnetz mit geplanter Weiterführung

    Parkierung

    Alle geforderten Parkplätze für das Alters- und Pflegeheim sowie für die Alterswohnungen sind mit Ausnahme der 2 - 3 Kurzzeitparkplätze unterirdisch zu erstellen. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist dabei prioritär ab Kirchstrasse oder sekundär ab Säntisstrasse zu planen. Von einer Erschliessung ab der Bahnhofstrasse ist abzusehen. Die speziellen Grundbauverhältnisse in Gossau lassen nur den Bau eines Untergeschosses zu (sh. 6.2 Perimeter: Baugrund / Grundwasserschutzzone). Die Nebenraumflächen des Al-ters- und Pflegeheimes sowie der Alterswohnungen belegen einen grossen Anteil dieses ei-nen Untergeschosses. Somit steht nur eine eingeschränkte Fläche des Untergeschosses für die Parkierung zur Verfügung. Die Berechnung der Parkplätze nach der gültigen VSS-Norm ergibt für das geplante Bau-vorhaben einen Richtwert von 30 - 50 benötigten Parkplätzen. Im Projektwettbewerb soll deshalb der Nachweis für mindestens 45 unterirdische Parkplätze erbracht werden.

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    6 RAHMENBEDINGUNGEN

    6.1 Allgemein

    Die in diesem Kapitel aufgeführten Kriterien sind als Rahmenbedingungen zwingend einzu-halten. Ein Verstoss gegen die formulierten Bedingungen führt zum Ausschluss von der Preiserteilung (Art. 19 Abs. 1 SIA-Ordnung 142, 2009).

    6.2 Perimeter

    Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe steht das rot markierte Areal zur Verfügung. Es umfasst die Parzellen-Nr. 471 (Projektwettbewerb) und Nr. 472 (Ideenteil).

    Wettbewerbsperimeter: Schwarz: Bestehend Gelb: Abbruch

    Baugrund / Grundwasserschutzzone

    Das Grundstück liegt im Grundwasserschutzbereich Au (Grundwasserspiegel zwischen 631.00 bis 632.00m ü.M.). Alle Eingriffe in den Untergrund im Bereich nutzbarer Grundwas-servorkommen stellen eine Gefahr dar. Um eine Beeinträchtigung des Grundwassers be-züglich Qualität und Menge zu verhindern, ist nur 1 Untergeschoss (max. Geschosshöhe 4.0m ab OK. gewachsenes Terrain) zulässig. Es sind keine Ausnahmen möglich.

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    6.3 Rahmenbedingungen

    Das Wettbewerbsgebiet ist gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Stadt Gossau der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt. Zusätzlich gelten folgende Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsareal als verbindlicher Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung:

    Rot: Perimeter

    Blau: minimale Strassenabstände

    Grün: minimaler Gebäudeabstand

    Hellrot: Schutzobjekte

    Hellgrün: Geschützte Alleebepflanzung Schwarz: Richtungspunkte Fusswegverbindung auf Parzelle Nr. 471

    Breite mind. 2.0m

    Minimale Strassenabstände für ober- und unterirdische Bauteile: Bahnhofstrasse 6.0m: für Alleekonzept mit bestehender oder neuer Bepflanzung Merkurstrasse 5.0m: für Alleekonzept mit bestehender oder neuer Bepflanzung Säntisstrasse 5.0m: Gewässerraum bzw. einzuhaltender Abstand zum bestehenden Kanal des Lindenbergbaches Kirchstrasse 4.0m: Ordentlicher Strassenabstand

    Minimaler Gebäudeabstand zu Gallusschulhaus 8.0m, eventuell grösserer Gebäudeab-stand notwendig zur Wahrung des Schulhauses als Solitärbau

    Minimaler Grenzabstand zu Parzelle-Nr. 472: nicht vorgeschrieben

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    Baute / Geschosshöhen

    Die projektierten Bauten sollen sich besonders gut ins bestehende Siedlungsbild der Stadt Gossau integrieren. Für Gebäudehöhen, Gebäudelängen und Geschosszahl wird auf die angrenzende Zone K4 als Referenz verwiesen. Abweichungen zur Zone K4 sind daher zu-lässig, wenn die städtebaulich vorzügliche Eingliederung gewährleistet ist. Die Sana Fürstenland AG beabsichtigt, für die planungsrechtliche Umsetzung des Baupro-jekts ein Gestaltungsplanverfahren durchzuführen.

    6.4 Richtlinien, Normen und Empfehlungen

    Brandschutz

    Die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerver-sicherungen VKF sind zu beachten.

    Behinderten- und altersgerechtes Bauen

    Die Neubauten müssen für Menschen mit körperlicher Behinderung nutzbar sein und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vom 01.01.2004 entsprechen. Es gelten die Best-immungen des Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, Art. 55) und die Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten 2009“. Ferner sind die Empfehlungen der „Planungsrichtlinie für altersgerechte Wohnbauten“ (2. Auflage / Ausgabe 2014) der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen einzuhalten.

    Erdbebensicherheit

    Sämtliche Bauten haben den einschlägigen SIA-Normen betreffend Erdbebensicherheit zu entsprechen. Ein detaillierter Nachweis ist nicht erforderlich.

    Schutzraumbaupflicht

    Es ist ein Schutzraum mit 134 Schutzplätzen einzuplanen. Grundlage für die Planung bil-den die technischen Weisungen für den Pflicht-Schutzraumbau.

    Energie und Ökologie

    Die Bauherrschaft beabsichtigt, die Bauten in Anlehnung an den MINERGIE-ECO Standard in energiesparender Bauweise zu erstellen. Die Anforderungen an eine sparsame und ratio-nelle Energieverwendung, ein gutes thermisches Verhalten, eine hohe thermische Behag-lichkeit und eine optimale Raumluftqualität sind zu erfüllen.

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    7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    7.1 Prüfung durch den SIA

    Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es ist konform zur Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009. Beschluss des Preisgerichts Dieses Wettbewerbsprogramm wurde von den Mitgliedern des Beurteilungsgremiums am 28. November 2014 verabschiedet.

    Preisrichter mit Stimmrecht

    Kathrin Hilber ........................................................

    Bruno Damann ................. .......................................

    Monika Wohler .............. ..........................................

    Susanne Niedermann .... ....................................................

    Bruno Bossart ........................................................

    Erol Doguoglu ........................................................

    Martin Engeler ........................................................

    Jeannette Geissmann .. ......................................................

    Corinna Menn ............ ............................................

    Ersatzpreisrichter

    Urs Kempter ........................................................

    Peter Oestreich ..... ...................................................

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    8 RAUMPROGRAMM

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH.9200 Gossau

    NF Total NF

    Nr. Raumtyp / Funktion / Nutzung

    Anz

    ahl

    m2 m2 Bemerkungen

    1.0 Alters- und Pflegeheim 6269.0

    1.1 Wohnen Alters- und Pflegeheim 3057.0

    1.1.1 Bewohnerzimmer 80 27.0 2160.0 1-Bettzimmer inkl. Privatbad mit DU/WC. Eine mögliche Möblierung

    mit 2 Betten muss nachgewiesen werden (Ehepaare, Angehörige).

    80 3.0 240.0 Privater Aussenraum zu Zimmer: Balkon, Sitzplatz oder Terrasse

    Organisation Alters- und Pflegeheim

    Organisiert in Wohngruppen mit 10-12 Bewohnerzimmern

    Die Zirkulation zwischen den einzelnen Wohngruppen auf dem

    gleichen Geschoss muss jederzeit möglich sein

    1.1.2 Wohn- und Aufenthaltsraum 7 35.0 245.0 Auch Essraum für die Bewohner

    Offen zu Korridorbereich oder als abgeschlossener Raum

    Tische für 10 - 12 Personen; Schrankfront mit Teeküche

    1.1.3 Haushaltsraum Bewohner 7 12.0 84.0 Angrenzend an 1.1.2 Wohn- und Aufenthaltsraum

    1.1.4 Aufenthalt Personal 4 20.0 80.0 1 Raum pro Geschoss

    1.1.5 Pflegebad 4 20.0 80.0 1 Raum pro Geschoss; freistehende Wanne, 1 WC, 1 WT, 1 DU

    1.1.6 Material- und Geräteraum Pflege 4 12.0 48.0 1 Raum pro Geschoss

    1.1.7 Putzraum / Entsorgung 4 12.0 48.0 1 Raum pro Geschoss, mit Ausguss

    1.1.8 Hauswirtschaftsraum 4 12.0 48.0 1 Raum pro Geschoss

    1.1.9 Personal WC 4 6.0 24.0 1 WC, 1 Pissoir (abgetrennt), 1 WT

    Raumprogramm

    Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH-9200 GossauAnonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren

    03.12.2014

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH.9200 Gossau

    NF Total NF

    Nr. Raumtyp / Funktion / Nutzung

    Anz

    ahl

    m2 m2 Bemerkungen

    Raumprogramm

    1.2 Wohnen Dementenheim 922.0

    1.2.1 Bewohnerzimmer 20 27.0 540.0 1-Bettzimmer inkl. Privatbad mit DU/WC

    Organisation Dementenheim:

    Organisiert in Wohngruppen mit 10 Bewohnerzimmern

    Die Zirkulation zwischen den einzelnen Wohngruppen auf dem

    gleichen Geschoss muss jederzeit möglich sein

    1.2.2 Wohn- und Aufenthaltsraum 2 35.0 70.0 Offen zu Korridorbereich oder als abgeschlossener Raum

    Tische für 10 Personen; Schrankfront mit Teeküche

    1.2.3 Haushaltsraum Bewohner 2 15.0 30.0 Angrenzend an 1.2.2 Wohn- und Aufenthaltsraum

    1.2.4 Aussenraum 1 200.0 200.0 Geschützer, abgeschlossener Aussenraum (Garten, Terrasse, etc.)

    1.2.5 Aufenthalt Personal 1 20.0 20.0 1 Raum pro Geschoss

    1.2.6 Pflegebad 1 20.0 20.0 1 Raum pro Geschoss; freistehende Wanne, 1 WC, 1 WT, 1 DU

    1.2.7 Material- und Geräteraum Pflege 1 12.0 12.0 1 Raum pro Geschoss

    1.2.8 Putzraum / Entsorgung 1 12.0 12.0 1 Raum pro Geschoss, mit Ausguss

    1.2.9 Hauswirtschaftsraum 1 12.0 12.0 1 Raum pro Geschoss

    1.2.10 Personal WC 1 6.0 6.0 1 WC, 1 Pissoir (abgetrennt), 1 WT

    1.3Gemeinschaftsbereich öffentlicher Bereich 651.0

    1.3.1 Eingangsbereich 1 50.0 50.0 Mit Windfang, Theke für Anmeldung / Information, Wartezone

    Angrenzend an 1.5 Verwaltung / Personal und Spitex

    Liftanlage / Erschliessung Mind. 1 Personenlift und 1 Bettenlift über alle Geschosse

    1.3.2 Restaurant / Cafeteria 1 150.0 150.0 Öffentlich zugänglich, 60 - 80 Sitzplätzen, EG mit Terrasse

    Bibliotheksbereich mit Cheminée

    Gute Anbindung an Küche

    Nicht als Essraum für die Bewohner

    1.3.3 Fumoir 1 20.0 20.0 Angrenzend an 1.3.2 Restaurant / Cafeteria und Aussenraum

    peripher angeordnet

    1.3.4 Mehrzweckraum 1 200.0 200.0 Angrenzen an 1.3.2 Restaurant / Cafeteria, gut erschlossen

    Soll auch an Dritte (Vereine, etc.) vermietet werden

    1.3.5 Lager Mehrzweckraum 1 20.0 20.0 Angrenzend an 1.3.4 Mehrzweckraum oder im UG (Nähe zu Lift)

    1.3.6 Andachtsraum 1 30.0 30.0 Erdgeschoss; gute Erschliessung; nahe 1.3.1 Eingangsbereich

    1.3.7 WC-Damen 1 12.0 12.0 3 x WC, 2 WT

    1.3.8 WC Herren 1 12.0 12.0 1 WC, 2 Pissoir, 2 WT

    1.3.9 IV-WC 2 5.0 10.0 1 x Damen; 1 x Herren

    1.3.10 Putzraum / Entsorgung 1 12.0 12.0 1 Raum pro Geschoss

    1.3.10 Atelier Aktivierung 1 70.0 70.0 Erd- oder Obergeschoss; mit Küche

    1.3.11 Physio- und Fitnessraum 1 45.0 45.0 Erd- oder Obergeschoss, ev. Untergeschoss wenn gut belichtet

    1.3.12 Ruheraum für Tagesaufenthalter 1 20.0 20.0 Erd- oder Obergschoss; inkl. WC/WT

    03.12.2014

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH.9200 Gossau

    NF Total NF

    Nr. Raumtyp / Funktion / Nutzung

    Anz

    ahl

    m2 m2 Bemerkungen

    Raumprogramm

    1.4 Drittnutzungen 140.0

    1.4.1 Coiffure 1 15.0 15.0

    1.4.2 Pedicure 1 15.0 15.0

    1.4.3 Vorraum 1 10.0 10.0 Gemeinsamer Vorraum zu 1.4.1 und 1.4.2

    Spitex 100.0

    1.4.5 Büro / Arbeitsraum / Aufenthaltsraum 1 100.0 100.0 EG oder OG; Gemeinamer Empfang mit Verwaltung (1.5.1)

    Gemeinsamen Nutzung von Büroräumen, Sitzungszimmer,

    WC-Anlagen, Garderoben, etc. (1.5.2 - 1.5.15)

    1.5 Verwaltung / Personal 463.0

    1.5.1 Empfang 1 15.0 15.0 1 Arbeitsplatz

    1.5.2 Sekretariat 1 15.0 15.0 2 Arbeitsplätze

    1.5.3 Heimleitung 1 30.0 30.0 1 Arbeitsplatz

    1.5.4 Pflegedienstleitung 1 15.0 15.0 1 Arbeitsplatz

    1.5.5 Büroräume allg. Verwaltung / Spitex 8 15.0 120.0 je 1 Arbeitsplatz

    1.5.6 Ärztezimmer (Konsiliarraum) 1 15.0 15.0 1 Arbeitsplatz

    1.5.7 Sitzungzimmer gross 1 36.0 36.0 Angrenzend an 1.5.8; mit mobiler Trennwand

    1.5.8 Sitzungzimmer klein 1 18.0 18.0 Angrenzend an 1.5.7; mit mobiler Trennwand

    1.5.9 Aufenthaltsräume Personal 2 18.0 36.0 Ausstattung? (Kü, WC/DU, etc.)

    1.5.10 WC-Damen 1 8.0 8.0 2 x WC, 1 WT

    1.5.11 WC Herren 1 8.0 8.0 1 WC, 1 Pissoir, 1 WT

    1.5.12 IV-WC 1 5.0 5.0 1 x Damen; 1 x Herren

    1.5.13 Putzraum / Entsorgung 1 12.0 12.0 1 Raum pro Geschoss

    1.5.14 Garderobe Damen 1 100.0 100.0 Im Untergeschoss; 1 DU, 2 WC, 2 WT

    70 Schränke B=30cm, T = 40cm, H = 200cm

    1.5.15 Garderobe Herren 1 30.0 30.0 Im Untergeschoss; 1 DU, 1 WC, 1 Pissoir, 2 WT

    20 Schränke B=30cm, T = 40cm, H = 200cm

    03.12.2014

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH.9200 Gossau

    NF Total NF

    Nr. Raumtyp / Funktion / Nutzung

    Anz

    ahl

    m2 m2 Bemerkungen

    Raumprogramm

    1.6 Küche / Verpflegung 326.0

    1.6.1 Hauptküche Produktion 1 60.0 60.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG

    1.6.2 Plonge 1 8.0 8.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG

    1.6.3 Rüstküche 1 10.0 10.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG

    1.6.4 Patisserie / Konditorei 1 25.0 25.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG; abgeschlossener

    Gardemanger Raum / klimatisiert

    1.6.5 Abwasch 1 30.0 30.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG

    1.6.6 Büro(nische) Küchenchef 1 12.0 12.0 EG oder mit guter natürlicher Belichtung im UG

    1.6.7 Anlieferung / Vorraum Küche 1 15.0 15.0 Anlieferung mit Lieferwagen / Personenwagen

    1.6.8 Stellfläche für Auslieferung 1 12.0 12.0 Für Rollis Menueverteilung: Stellfläche mit Tiefe 1.0m

    1.6.9 Kühlraum unrein 1 10.0 10.0

    1.6.10 Kühlräume rein 2 8.0 16.0

    1.6.11 Tiefkühlraum 1 12.0 12.0

    1.6.12 Trockenlager 1 20.0 20.0

    1.6.13 Nonfood Lager 1 20.0 20.0

    1.6.14 Getränkelager inkl. Leergut 1 30.0 30.0

    1.6.15 Müll- / Nassmüllraum 1 10.0 10.0

    1.6.16 Garderobe Damen 1 12.0 12.0 Mit DU/WC

    1.6.17 Garderobe Herren 1 12.0 12.0 Mit DU/WC

    1.6.18 Putzraum / Chemieraum 1 12.0 12.0 Mit Ausguss

    1.7 Wäscherei 20.0

    1.7.1 Wäscherei 1 20.0 20.0 Für Kleinwäsche, ev. mit Tageslicht

    1.8 Nebenräume / Lagerräume 710.0

    1.8.1 Serverraum Verwaltung 1 10.0 10.0 Untergeschoss

    1.8.2 Archiv Verwaltung 1 30.0 30.0 Untergeschoss

    1.8.3 Bewohnerschränke 1 180.0 180.0 Untergeschoss

    1.8.4 Lager Dekomaterial 1 30.0 30.0 Untergeschoss

    1.8.5 Lager Hauswart / Technik 1 40.0 40.0

    1.8.6 Möbel- und Geräte Pflege / Reinigung 1 200.0 200.0

    1.8.7 Schutzraum 1 Für 134 Schutzplätze; kombiniert mit 1.8.2 - 1.8.6 und 1.8.13

    1.8.8 Werkstatt Hauswart 1 20.0 20.0 Angrenzend an 1.8.5 Lager Hauswart / Technik

    1.8.9 Technikraum Heizung 1 40.0 40.0

    1.8.10 Technikraum Elektro, LKKS 1 100.0 100.0

    1.8.11 Technikraum Küche 1 30.0 30.0

    03.12.2014

  • Neubau Alters- und Pflegeheim mit Alterswohnungen CH.9200 Gossau

    NF Total NF

    Nr. Raumtyp / Funktion / Nutzung

    Anz

    ahl

    m2 m2 Bemerkungen

    Raumprogramm

    Spitex 30.0

    1.8.13 Lager / Archiv Spitex 1 30.0 30.0

    2.0 Alterswohnungen 2145.0

    2.1 Wohnungen 1700.0

    2.1.1 2 1/2 -Zi-Wohnungen 20 60.0 1200.0 1-Bettzimmer inkl. Privatbad mit DU/WC

    20 4.0 80.0 Privater Aussenraum zu Wohnung: Balkon, Sitzplatz oder Terrasse

    2.1.2 3 1/2 -Zi-Wohnungen 5 80.0 400.0 1-Bettzimmer inkl. Privatbad mit DU/WC

    5 4.0 20.0 Privater Aussenraum zu Wohnung: Balkon, Sitzplatz oder Terrasse

    2.2 Gemeinschaftsbereich 40.0

    2.2.1 Eingangsbereich 1 20.0 20.0 Mit Windfang, Briefkästen, Information, Wartezone

    Angrenzend an 1.4 Verwaltung / Personal

    Liftanlage / Erschliessung 1 Personenlift mit mind. Kabinentiefe 2.10m

    2.2.2 Veloraum 1 20.0 20.0 Erdgeschoss

    2.3 Nebenräume / Lagerräume 405.0

    2.3.1 Kellerabteile 25 10.0 250.0 Untergeschoss

    2.3.2 Waschküche / Tumbler 2 10.0 20.0 Untergeschoss

    2.3.3 Trockenräume 2 20.0 40.0 Angrenzend an 2.3.2 Waschküchen / Tumbler

    2.3.4 Bastelräume 4 15.0 60.0 Untergeschoss

    2.3.5 Abstellraum für Gartengeräte 1 15.0 15.0 Untergeschoss

    2.3.6 Unterverteilung Haustechnik 1 20.0 20.0

    3.0 Aussenraum

    3.1 Parkierung

    3.1.1 Parkplätze unterirdisch 45 Mindestanzahl Erweiterung / Anschluss an Gebäude Ideenteil aufzeigen

    3.1.2 Velo / Moto 60 mind. 50% gedeckt

    3.1.3 Vorfahrt Alters- und Pflegeheim 1 Zu 1.3.1: Eingangsbereich; mit 2 - 3 Kurzzeitparkplätzen

    3.1.4 Zentrale Anlieferung 1 Zentrale Anlieferung (Lieferwagen) für Küche, Wäsche, etc.

    Der Strassenraum inkl. Trottoir steht nicht als Stellfläche für

    die Anlieferungsfahrzeuge zur Verfügung

    03.12.2014

    141211_SanaFürstenland_Wettbewerbsprogramm141203_WW_SanaFürstenland_Formular Nachweis Raumprogramm