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Wichtige Telefonnummern Kantonspolizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Rega 1414 Ambulanz Murten + Umgebung 026 672 95 10 Apotheke Gurmels 026 674 35 35 Ärzte: Dr. med. dent. Milanovic Ivan 026 674 33 00 Praxis um Bern Gurmels 026 674 93 22 Ärztlicher Notfalldienst Seebezirk 0900 670 600 Bezirksposten Murten 026 305 90 60 Fahrdienst PassePartout 026 672 11 88 FW-Kdt Waeber Dietmar 079 480 30 03 Kath. Pfarramt Gurmels 026 674 12 52 Kibe Kunterbunt Gurmels 026 674 09 09 Kinderbetreuung See, Vermittlungsstelle Frau Kuster 079 245 93 34 Mahlzeitendienst Gurmels und Umgebung 026 674 62 62 Mütter- und Väterberatung des Seebezirks, Murten 026 670 72 72 Oberamt des Seebezirks 026 305 90 70 RAV Murten 026 305 96 17 Ref. Pfarramt Cordast 026 684 25 66 Sozialdienst Seebezirk, Murten 026 550 22 80 Spitexverband Ried und Umgebung: 079 311 32 73 031 756 05 67 Wildhüter: Balmer Pascal 079 635 17 59 Bürgy Elmar 079 635 22 66 Zivilstandsamt des Kt. FR 026 305 14 17 Gemeindeverwaltung Gurmels Schlösslistrasse 1 Postfach 83 3212 Gurmels Telefon 026 674 93 33 Fax 026 674 93 39 [email protected] www.gurmels.ch Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.30 – 11.45 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr

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Wichtige Telefonnummern

Kantonspolizei 117

Feuerwehr 118

Sanität 144

Rega 1414

Ambulanz Murten + Umgebung 026 672 95 10

Apotheke Gurmels 026 674 35 35

Ärzte:

Dr. med. dent. Milanovic Ivan 026 674 33 00 Praxis um Bern Gurmels 026 674 93 22

Ärztlicher Notfalldienst

Seebezirk 0900 670 600

Bezirksposten Murten 026 305 90 60

Fahrdienst PassePartout 026 672 11 88

FW-Kdt Waeber Dietmar 079 480 30 03

Kath. Pfarramt Gurmels 026 674 12 52

Kibe Kunterbunt Gurmels 026 674 09 09

Kinderbetreuung See,

Vermittlungsstelle Frau Kuster 079 245 93 34

Mahlzeitendienst Gurmels

und Umgebung 026 674 62 62

Mütter- und Väterberatung

des Seebezirks, Murten 026 670 72 72

Oberamt des Seebezirks 026 305 90 70

RAV Murten 026 305 96 17

Ref. Pfarramt Cordast 026 684 25 66

Sozialdienst Seebezirk, Murten 026 550 22 80

Spitexverband Ried und

Umgebung: 079 311 32 73 031 756 05 67

Wildhüter:

Balmer Pascal 079 635 17 59 Bürgy Elmar 079 635 22 66

Zivilstandsamt des Kt. FR 026 305 14 17

Gemeindeverwaltung Gurmels

Schlösslistrasse 1

Postfach 83

3212 Gurmels

Telefon 026 674 93 33

Fax 026 674 93 39

[email protected]

www.gurmels.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.30 – 11.45 Uhr

13.30 – 17.00 Uhr

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat

nimmt Kenntnis von der Integration der Vernetzungsprojekte Bouley-Obere Bibera und Ulmiz ins Ver-netzungsprojekt Auried-Bibera ab dem Jahr 2017.

nimmt Kenntnis von den Rückmeldungen zur Umfrage von familienergänzenden Betreuungsplätzen.

Er bedankt sich bei allen Personen, welche die Umfrage beantwortet und zurückgesandt haben. Eine Zusammenfassung der Auswertung ist auf Seite 7 dieses Mitteilungsblattes publiziert.

verkauft 4 Parzellen im Quartier Bodenzelg/Bulliard (Bulliardhöhe), Gurmels gemäss der Kompetenz-

delegation der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2016. vergibt die Arbeiten für den Ersatz und die Erweiterung der Schieberanlage auf der Hauptleitung der

Wasserversorgung in der Dorfstrasse, Liebistorf an die Firmen HESA AG und Widmer Traxbetrieb AG.

gibt eine positive Stellungnahme ab für ein Patent L von Kurt Hostettler, Kleinbösingen für die Landi

Gurmels. nimmt Kenntnis von der Übernahme des Doktorhuus durch die Lindenhofgruppe. Er bedankt sich bei

dieser Gelegenheit bei Herr und Frau Erhard und Chantal Ruckstuhl für die jahrzehntelange ärztliche Versorgung der Bevölkerung der Region Gurmels und insbesondere bei Frau Ruckstuhl für die un-zähligen schulärztlichen Untersuchungen der Schulkinder.

Abfuhrplan 2017 +

Bestellformular für Brennholz und Schnitzel

beiliegend

(Bitte Abfuhrplan beachten und aufbewahren!)

Der Gemeinderat und die Gemeindeangestellten

wünschen der Bevölkerung

eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit,

frohe Festtage, Glück und Gesundheit

im neuen Jahr.

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Einwohnerkontrolle: Wir bitten die Personen, welche im Dezember 2016 aus der Gemeinde wegzie-hen, den Heimatschein abzuholen oder die Personen, welche aus einer anderen Gemeinde zuziehen sich ordnungsgemäss vor dem 30.12.2016 anzumelden. Besten Dank für das Verständnis.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage

Montag, 26.12.2016 geschlossen

Dienstag, 27.12.2016 – Freitag, 30.12.2016 08.30 – 11.45 Uhr

13.30 – 17.00 Uhr

Montag, 02.01.2017 geschlossen

Ab Dienstag, 03.01.2017 gelten die normalen Öffnungszeiten.

___________________________________________________________________________________

Schliessung der Sporthallen über Weihnachten / Neujahr Wir bitten alle Benützer davon Kenntnis zu nehmen, dass die Sporthallen der Gemeinde Gurmels über die Festtage wie folgt geschlossen bleiben:

Samstag, 24.12.2016 – Freitag, 06.01.2017

Vermietung 4-Zimmer-Wohnung in Guschelmuth

ZU VERMIETEN

Ab 1. Februar 2017 oder nach Vereinbarung in Guschelmuth, Grossguschelmuth 7

4-Zimmer-Wohnung im 1. Stock und Waschraum/-maschine

im Keller zur Mitbenutzung

Mietzins: Fr. 1‘300.00 im Monat (inkl. Nebenkosten)

Auskunft erteilt:

Gemeindeverwaltung Gurmels, Gabriel Schmutz, Telefon 026 674 93 33

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Bewilligte Baugesuche

Cordast

Gurmels

Guschelmuth

Kleingurmels Keine bewilligten Baugesuche Liebistorf

Monterschu Keine bewilligten Baugesuche

Wallenbuch

Clerc Generalunternehmung AG Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Erdsondenbohrung und Gartenhaus

De Oliveira Dias Raul Neubau Zweifamilienhaus mit Carport und Solaranlage

Grünig Thomas Ersatz Garagentor durch Glastüre und Fenster

Pugliese Giuseppe Abgrenz-Mauer ohne Terrainveränderung

Ackermann Thomas Wechsel Heizsystem: Ausserbetriebnahme Ölheizung, Neuinstallation Wärmepumpe Luft/Wasser Splitgerät

Fahrni Heinz und Pia Installation Wärmepumpe Luft/Wasser Splitgerät

Fonyo Balazs und Boglarka Neubau Carport und Pergola

Gemeinde Gurmels Neubau Werk- und Entsorgungshof mit Zivilschutzanlage

Maeder Property AG Erdsondenbohrungen zu Mehrfamilienhaus

Rawyler Lorenz Änderungen Schwimmbad

Reichenbach Barbara Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Erdsondenbohrung

Schabl Marco und Judith Schliessung Carport mit Seitenwänden und Schiebetüre, Nutzung als Abstellraum

Schneider Beat und Nadine Aussen-Wärmepumpe zur Heizung des Schwimmbads, Sichtschutz-Palisade

Suter Reto und Vogt Sabine Umbau Garage, Anbau Carport, Neubau Geräteschuppen, Betonmauer und Sichtschutzwand

Senn Bernard und Odette Installation Pellet-Ofen mit Kamin in bestehenden Wintergarten

Auto Grausacher AG Aufstellen Reklametafeln

Birbaum René An- und Umbau Liegenschaft und Sanierung der bestehenden ARA-Leitung

Benützung Platz beim ehemaligen Restaurant „Weisses Kreuz“, Gurmels

Die Gemeinde Gurmels macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass der Kiesplatz beim ehe-maligen Restaurant „Weisses Kreuz“ in Gurmels bei Veranstaltungen (Fest- und Kulturanlässe, Beerdigungen etc.) bis auf weiteres als Parkplatz benützt werden darf.

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Pferdeäpfel

Feuchttücher nicht in die Toilette werfen

Im Rahmen der periodischen Spülungen unserer Abwasser-Hauptkanäle mussten wir feststellen, dass die Feuchttücher in unserem Abwasser mengenmässig stark zugenommen haben. Toiletten-Feuchttücher entsprechen scheinbar einem Hygie-nebedürfnis und folglich werden die Produkte umfangreich angeboten. Leider werden die Konsumenten nicht oder nur unzureichend auf die korrekte Entsorgung der Feuchttü-cher hingewiesen. In den Abwasserleitungen, in den Pumpwerken und auch bei der Abwasserbehand-lung führen diese Tücher zu Problemen. Die Feuchttücher zersetzen sich im Gegensatz zu normalem Toilettenpapier nur sehr langsam oder gar nicht. Dies führt dazu, dass sich die Tücher in den Kanälen festsetzen können, verkrusten und so den Abfluss des Abwassers hindern. Die Folge sind Rückstauprobleme oder sogar Kanalverstopfungen. Daher bitten wir die Benutzer solcher Feuchttücher, diese über den Hauskehricht zu entsorgen, so wie es für andere Hygieneartikel üblich ist. Danke für Ihr Verständnis. Bauverwaltung und Werkhof Gurmels

Mit dem Pferd ausreiten – ein wunderbares Erlebnis und allen Menschen zu gönnen, die diese Möglichkeit wahrnehmen dürfen. Auch ist der Anblick präch-tiger Pferde immer wieder eindrücklich. Aber auch Pferde haben ihre Bedürfnisse. So bleiben naturgemäss während des Ausritts zwischendurch Pferdeäpfel liegen. Insbesondere im Bereich von Wohnzonen und auf befestigten Strassen sowie auf Trottoirs können diese Reste für Anwohner, Strassenbenützer und Fussgänger unangenehm oder so-gar ärgerlich sein. Wir rufen die Pferdehalter auf, vor allem in den oben genannten Bereichen die Pferdeäpfel zur Seite zu räumen oder falls erforderlich zu entsorgen und danken für das Verständnis. Nebst Reklamationen von Bürgern ist bei der Gemeinde auch schon die erfreuliche Mitteilung eingegan-gen, dass im Quartier die Pferdeäpfel nachträglich mit Schubkarre und Schaufel eingesammelt wurden. Besten Dank für diese vorbildliche Handlung.

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Neue Fahrzeuge für den Werkhof

Im März 2016 hatte die Gemeindeversammlung dem Kredit zur Anschaffung von zwei neuen Ersatzfahr-zeugen für den Werkhof zugestimmt. Am 3. November durfte das Werkhofpersonal die neuen Fahrzeuge in Anwesenheit von Vertretern der Gemeindebehörde und der Lieferanten offiziell in Empfang nehmen. Das Werkhof-Team ist sichtlich erfreut über die neuen, modernen Einsatzmittel und dankt auf diesem Wege der Behörde und der Bevölkerung. Damit können sie auch weiterhin die steigenden Aufgaben in unserem grossflächigen Gemeindegebiet bestmöglich wahrnehmen.

Lieferwagen NISSAN NT400 Cabstar mit Dreiseitenkippbrücke

Traktor NEW HOLLAND mit Vario- Schneepflug und Streumaschine

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Bedarfsabklärung über familienergänzende Betreuungsplätze

Im September 2016 führte die Gemeinde Gurmels die im Gesetz über die familienergänzenden Tages-betreuungseinrichtungen alle vier Jahre vorgeschriebene Umfrage für den Bedarf an familienergänzen-den Betreuungsplätzen durch.

Der entsprechende Fragebogen des kantonalen Jugendamtes wurde allen Haushaltungen, in denen Kin-der unter 12 Jahren wohnen, zugestellt.

Die Auswertung der Antworten ergibt zusammenfassend folgende Erkenntnisse:

Allgemeine Angaben: - Die Rücklaufquote der Fragebogen betrug gute 54.35% (181 von 333 Fragebogen) - Von den 181 eingereichten Fragebogen stammen 168 (92.82%) von Paaren (verheiratet oder nicht)

und 13 (7.18%) von Einelternfamilien - In der Umfrage wurden insgesamt 308 Kinder erfasst, wovon 110 im Vorschulalter (0-4 Jahre) und

198 im Schulalter (4-12 Jahre) sind

Vorschulische Betreuung (0-4 Jahre): - Zurzeit belegen 35 Familien mit Kindern im Vorschulalter 96 Halbtage in einer Krippe und

57 Halbtage bei Tageseltern - 6 Kinder im Vorschulalter suchen einen Betreuungsplatz (Krippe oder Tageseltern) für total

23 Halbtage

Ausserschulische Betreuung (4-12 Jahre): - 33 Familien nutzen zurzeit ein ausserschulisches Betreuungsangebot - 12 Familien suchen einen ausserschulischen Betreuungsplatz

Für folgende Anzahl Kinder wird ein Betreuungsplatz gesucht: Morgens vor dem Schulbeginn: 18 Kinder Während der Mittagspause: 44 Kinder Nachmittags nach der Schule: 23 Kinder Während dem alternierenden Unterricht: 11 Kinder

- 17 Kinder haben einen Betreuungsbedarf während den Schulferien

Kriterien für die Wahl einer Betreuungsart:

Wichtig bis sehr wichtig (Antworten 3 bis 4)

Wenig bis nicht wichtig (Antworten 1 bis 2)

Keine Beurteilung möglich

Ausbildung des Personals 145 20 5

Grösse der Kindergruppen (Betreuung in kleinen Gruppen)

127 35 7

Garten/Aktivitäten im Freien 151 15 4

Ausgewogene Ernährung 154 11 5

Stundenplan und Öffnungszeiten 151 10 6

Preis 142 21 6

Vorschulische Betreuung

Nähe zum Wohnort 147 5 5

Nähe zum Arbeitsort 43 95 13

Ausserschulische Betreuung

Nähe zur Schule 147 4 10

Zeit für Aufgaben 129 16 11

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Merkblatt betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien

(gültig ab 01.01.2017) Der Staat gewährt Beiträge für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Für das Jahr 2016 wer-den diese Beiträge auf der Basis des Ausführungsgesetzes vom 24. November 1995 zum Bun-desgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) und der Staatsratsverordnung vom 8. November 2011 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) gewährt.

1. Wer hat Anspruch auf eine Prämienverbillgung?

Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die nachstehend aufgeführten Ein-kommensgrenzen unterschreitet, haben Anrecht auf Prämienverbilligung (gegebenenfalls auch für ihren Ehegatten und ihre unterhaltsberechtigten Kinder):

2. Berechnung des anrechenbaren Einkomens

Der ordentlichen Steuer unterstellte Personen

Als anrechenbares Einkommen im Sinne vom Artikel 14 KVGG gilt das Nettojahreseinkommen ge-mäss der Steuerveranlagung des Kantons Freiburg (Code 4.910), dabei wird die Steuerperiode berücksichtigt, die zwei Jahre vor dem Jahr liegt, für welches die Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung überprüft wird (Jahr x - 2 Jahre), erhöht um :

a) für die steuerpflichtigen Personen mit unselbständiger Erwerbstätigkeit, sowie Rentner/Innen : - die Versicherungsprämien und -Beiträge (Code 4.110 – 4.140) - die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30 000 Franken übersteigen (Code 4.210) - die privaten Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie 15 000 Franken übersteigen (Code 4.310) - ein Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens (Code 7.910)

b) für die steuerpflichtigen Personen mit selbständiger Tätigkeit : - die Prämien an die Kranken- und Unfallversicherung (Code 4.110) - die anderen Prämien und Beiträge (Code 4.120) - den Einkauf von Beitragsjahren (2. Säule, Pensionskasse), soweit er 15 000 Franken übersteigt (Code 4.140) - die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30 000 Franken übersteigen (Code 4.210) - die privaten Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie 15 000 Franken übersteigen (Code 4.310) - ein Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens (Code 7.910)

Ausnahme: Keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen oder Familien, deren Nettoeinkommen (Code 4.910) 150‘000 Franken oder deren Steuerbaren Vermö-genswerte (Code 7.910) 250‘000 Franken übersteigen, und Personen die von Am-tes wegen steuerlich veranlagt wurden.

ledig / geschieden verwitwet / getrennt

Ehepaar

Ohne unterhaltsberechtigtes Kind Fr. 36’000.-- Fr. 58’400.--

1 unterhaltsberechtigtes Kind Fr. 57’400.-- Fr. 72’400.--

2 unterhaltsberechtigte Kinder Fr. 71’400.-- Fr. 86’400.--

3 unterhaltsberechtigte Kinder Fr. 85‘400.-- Fr. 100’400.--

4 unterhaltsberechtigte Kinder Fr. 99‘400.-- Fr. 114’400.--

5 unterhaltsberechtigte Kinder Fr. 113‘400.-- Fr. 128’400.--

6 unterhaltsberechtigte Kinder Fr. 127’400.-- Fr. 142’400.--

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Merkblatt betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien

Der Quellensteuer unterstellte Personen Bei quellensteuerpflichtigen Personen entspricht das anrechenbare Einkommen 80% des

steuerbaren Bruttoeinkommens zuzüglich eines Zwanzigstel des steuerbaren Vermögens, entsprechend den am 1. Januar des laufenden Jahres verfügbaren Steuerdaten, die zwei Jahre vor dem Jahr liegen, für welches die Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung überprüft wird (Jahr x - 2 Jahre).

3. Einreichung des Gesuches: Wann und wo?

Das Antragsformular Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erfor-derlichen Beilagen bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse einzureichen. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Verfügung oder Korrespondenz. Das Gesuch zur Verbilligung der Krankenkassenprämien muss bis spätestens den 31. August des laufenden Jahres eingereicht werden. Die kantonale AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Kasse) tritt auf nach die-ser Frist eingereichte Gesuche nicht mehr ein.

4. Beginn des Anspruchs auf Prämienverbilligung

Der Anspruch auf Prämienverbilligung beginnt frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Gesuch bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht wird.

5. Zum Antragsformular erforderliche Unterlagen

Mit jedem Gesuch müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Lohnausweis 2015 für quellensteuerpflichtige Personen; Versicherungsausweis(e) der Krankenkasse, gültig ab dem 1. Januar 2017; Studienbescheinigungen oder Kopien der Lehrverträge für unterhaltsberechtigte Kinder im Alter

von 19 bis 25 Jahren;

6. Lehrlinge und Studierende

Grundsätzlich können Lehrlinge und Studierende unter 25 Jahren kein eigenes Gesuch einrei-chen. Sie müssen in dem Gesuch ihrer Eltern mitaufgeführt werden.

7. Von der Einreichung eines (neuen) Gesuches sind befreit

a) Versicherte, die schon im Jahre 2016 Anrecht auf eine Prämienverbilligung hatten: der An-spruch für das Jahr 2017 wird von der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse von Amtes wegen überprüft. Eine neue Verfügung wird Anfang des Jahres 2017 zugestellt.

b) Personen, die schon für das Jahr 2016 ein Gesuch gestellt haben und die noch keinen Entscheid erhalten haben: der Anspruch für das Jahr 2017 wird ebenfalls von Amtes wegen überprüft.

c) AHV/IV-Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen.

Die Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten einen Pauschalbetrag der dem Betrag der regionalen Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversiche-rung entspricht. Dieser Pauschalbetrag wird direkt den Krankenkassen überwiesen. Die Kran-kenkassen werden diesen Betrag den Versicherten gutschreiben. Die Abteilung Ergänzungs-leistungen wird der Abteilung Krankenversicherung diejenigen Personen melden die Bezüger/In von Ergänzungsleistungen sind.

8. Höhe der Prämienverbilligung

Für das Jahr 2017 wird die Prämienverbilligung in Prozenten der regionalen Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die vom Staatsrat festgelegt wird, berechnet.

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Merkblatt betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien

Anspruch auf eine minimale Prämienverbilligung von 1% haben Versicherte, deren anrechen-bares Einkommen weniger als 1.03% unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt;

Anspruch auf eine maximale Prämienverbilligung von 65% haben Versicherte, deren anrechen-bares Einkommen 60.01% oder mehr unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt;

Die Gesamtliste der Ansätze, zwischen dem Mindest- und Höchstansatz, kann auf unserer Webseite aufgerufen und konsultiert werden: https://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/

Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr, deren Eltern zu den Anspruchsberechtigten gemäss Artikel 3 der vorgenannten Staatsratsverordnung gehören, beträgt der Ansatz der Verbilligung mindestens 50% der regionalen Durchschnittsprämie;

Die Prämienverbilligung darf nicht höher sein als 100% der Nettoprämie, die der Versicherte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung schuldet.

Beispiel: Einkommensgrenze CHF 86‘400.-- (Ehepaar und 2 Kinder) Anrechenbares Einkommen CHF 58’000.-- (Differenz: - 28‘400.--)

Das anrechenbare Einkommen liegt 32.87% (28‘400 geteilt durch 86‘400 multipliziert mit 100) unter der gesetzlichen Einkommensgrenze. Somit haben die Eltern dieser Familie Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 35.71% und die Kinder auf eine Prämienverbilligung von 50%.

Die monatliche Durchschnittsprämie wurde für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt:

Region 1 (Saanebezirk): Fr. 418.-- pro Monat für Erwachsene, Fr. 392.-- pro Monat für Jugendli-che im Alter von 19 bis 25 Jahren und Fr. 99.-- pro Monat für Kinder bis und mit 18 Jahren.

Region 2 (Broye-, Glane-, Greyerz-, See-, Sense und Vivisbachbezirk): Fr. 380.-- pro Monat für Erwachsene, Fr. 354.-- pro Monat für Jugendliche im Alter von 19 bis 25 Jahren und Fr. 89.-- pro Monat für Kinder bis und mit 18 Jahren.

9. Auskunftspflicht

Die kantonale AHV-Ausgleichskasse muss vom Gesuchsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter über jede erhebliche Änderung seiner persönlichen Lage informiert werden.

Zudem ist unverzüglich zu melden:

jeder Wechsel des Wohnsitzes;

die Geburt eines Kindes;

allfällige Zivilstandsänderungen mit Beweismittel;

die eingetragene Partnerschaft.

Zu Unrecht bezogene Beträge für die Prämienverbilligung müssen vom Begünstigten oder von sei-nen Erben rückerstattet werden.

Änderung Zivilstand

Änderungen des Zivilstandes, die im Verlaufe des Jahres eintreten, werden ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres, unter Berücksichtigung der neuen Steuerveranlagung der nächsten Steuerperiode und ab dem Eingang des Neuantrages mit dem offiziellen Antragsformular, berücksichtigt.

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Merkblatt betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien

Änderung der Einkommens-Vermögenssituation

Änderungen der Einkommens-Vermögenssituation, die im Verlaufe des Jahres eintreten, werden nicht sofort berücksichtigt. Einzig die Steuerveranlagung des Kantons Freiburg, dabei wird die Steuerperiode berücksichtigt, die zwei Jahre vor dem Jahr liegt, für welches die Anspruchsbe-rechtigung für eine Prämienverbilligung überprüft wird (Jahr x - 2 Jahre) ist massgebend.

10. Entscheide

Dem Gesuchsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter wird mit einer Verfügung, mit Hinweis auf den Rechtsweg, mitgeteilt, ob er Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat.

Der Betrag für die Prämienverbilligung wird direkt der betreffenden Krankenkasse überwiesen, die ihn dem Anspruchsberechtigten gutschreibt.

11. Kantonswechsel

Wechseln Versicherte ihren Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen, so besteht der An-spruch auf Prämienverbilligung für die ganze Dauer des Kalenderjahres nach dem Recht jenes Kantons, in welchem die Versicherten am 1. Januar ihren Wohnsitz hatten.

Weitere Auskünfte erteilt die kantonale AHV-Ausgleichskasse, Postfach, 1762 Givisiez. Hotline Deutsch 026 305 45 01 Hotline Französisch 026 305 45 00 E-Mail [email protected] Internet www.caisseavsfr.ch/ipv Dieses Merkblatt enthält nur einen kurzen Überblick über die geltenden Bestimmungen. Für die Regelung einzelner Fälle sind deshalb nur die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

Technikverantwortliche(r) der Kulturkommission gesucht

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unterstützt uns als technisch versierte Person an unseren 5 – 7 Anlässen pro Jahr und bist verant-wortlich für Ton und Licht. Du ergänzt unsere Kommission mit Ideen und gestaltest den Kulturkalen-der mit. Wir bieten dir...

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Ferienpass 2016

Der Ferienpass Gurmels wurde dieses Jahr erstmalig durch Susan Zimmermann

und Anja Förster gemeinsam über Länder- nein, was sage ich, Kontinentgrenzen hinweg erstellt. Dabei kam uns extrem zu Hilfe, dass wir alles online haben. So konnten wir mittels skype und what’s up alle offenen Fragen gemeinsam diskutie-ren und ein wirklich tolles Programm erstellen.

Stellen Sie sich das vor: 51 Angebote, davon konnten wir 49 durchführen! Unser Dank gilt allen An-bietern. Wir hatten insgesamt 144 Familien, die 217 Kinder angemeldet hatten. Jedes Kind hat durch-schnittlich an 3-4 Angeboten teilgenommen. Die Mehrheit der Anmeldungen kam von Kindern der 2. – 5. Klasse (4H – 7H). Ich finde es toll, dass wir unseren Ferienpass immer breiter streuen können. Mittlerweile haben wir auch Angebote für die Kinder des 1. Kindergartenjahres (1H), was vor ein paar Jahren noch nicht denkbar war. Jetzt ist es Realität. Vielleicht fragen Sie sich, was unsere begehrtesten Aktivitäten waren? Töpfern war hoffnungslos über-bucht, die Kantonspolizei ist weiterhin ein Renner, der Besuch der Sternwarte war beliebt, die Jäger konnten sich vor Anmeldungen kaum retten und verschiedene andere Angebote wurden bis auf den letzten Platz gefüllt. Aber auch dieses Jahr konnten wir nicht jedem Kind jeden Wunsch erfüllen. Glau-ben Sie mir, wir geben unser Bestes, suchen nach zusätzlichen Ausweichdaten oder probieren, die maximale Teilnehmerzahl zu erhöhen. Manchmal kommen aber auch wir an unsere Grenzen. Die Suche nach Begleitpersonen ist auch in diesem Jahr ein Thema gewesen. Manchmal waren wir kurz davor, das Angebot trotz hoher Nachfrage, fast absagen zu müssen, weil wir einfach nicht ge-nügend Begleitpersonen finden konnten. 49 helfende und unterstützende Händepaare machten im Endeffekt eine reibungslose Durchführung möglich. Unser Dank geht an jeden einzelnen von Ihnen. Und ich hoffe, Ihnen hat unser Dankeschön geschmeckt, das von Frau Rohrbach mit viel Liebe an zwei Wochenenden gebacken wurde. Ein grosses Dankeschön auch an Sie. Kurz vielleicht noch ein Ausblick auf 2017. Viele Ideen liegen in der Luft, neue Angebote, ein vielleicht leicht erweiterter Zeitrahmen – aber eins wird auch weiterhin im Zentrum unseres Schaffens stehen: die Freude, die wir den Kindern ansehen können, wenn sie am Ferienpass teilnehmen. Damit ist unser Ferienpass für dieses Jahr abgeschlossen. Unser Fotoalbum ist auch weiterhin auf un-serer Homepage www.ferienpass-gurmels.ch für Sie zugänglich. Herzlichen Dank Anja H. Förster & Susan Zimmermann

Ferienpassverantwortliche/Jugendkommission

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Busfahrplan 2017

Den aktuellen Fahrplan finden Sie auch unter www.tpf.ch.

Der Fahrplan ist vom 11.12.2016 – 09.12.2017 gültig.

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Busfahrplan 2017

Den aktuellen Fahrplan finden Sie auch unter www.postauto.ch oder www.fahrplanfelder.ch.

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Mitteilung des Freiburgischen Roten Kreuzes

Rotkäppchen Kinderbetreuung zu Hause für Notfälle ___________________________________________________________________________________________

Ihr Kind hatte einen Unfall oder ist krank und Sie müssen zur Arbeit?

Ihre üblichen Betreuungsmöglichkeiten sind nicht verfügbar und Sie haben einen dringenden Termin?

Sie sind krank, im Spital oder unabkömmlich und können sich nicht selber um Ihre Kinder kümmern?

Sie machen eine schwierige Zeit durch und brauchen notfallmässig eine Betreuungsmöglichkeit?

Unser Dienst ist für Sie da! Rufen Sie uns einfach an. Spätestens vier Stunden nach Ihrem Anruf kommt eine Kinderbetreuerin des Rotkäppchen zu Ihnen nach Hause, um sich um Ihr Kind zu kümmern, über sein Wohlbefinden und seine Sicherheit zu wachen, ihm die verschriebenen Medikamente zu verabrei-chen, seine Mahlzeiten vorbereiten, mit ihm zu spielen und es zu beschäftigen. Die Mitarbeiterinnen unseres Dienstes werden sorgfältig ausgewählt. Es handelt sich dabei um qualifi-zierte Frauen, die sehr motiviert sind und eine massgeschneiderte Ausbildung erhalten. Wissenswert:

Unsere Tarife berechnen sich gemäss dem Brutto-Monatseinkommen der Eltern.

Bestimmte Unternehmen in unserem Kanton bieten diese Dienstleistung ihren Mitarbeitenden an, für

den Fall dass diese vorübergehend Probleme bei der Kinderbetreuung haben. Auskünfte und Anfragen: Montag bis Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr unter Tel. 026 347 39 49 Sonntag bis Donnerstag: 20.00 - 21.00 Uhr unter Tel. 076 347 39 49 (nur für Notfälle betreffend den

folgenden Morgen) [email protected]

Babysitting für den Ausgang am Abend oder am Wochenende ___________________________________________________________________________________________

Sie suchen eine vertrauenswürdige Person, der Sie Ihre Kinder von Zeit zu Zeit anvertrauen können? Wir führen eine Liste von jungen Babysitterinnen und Babysittern, die vom Freiburgischen Roten Kreuz ausgebildet wurden. Diese Liste ist ausschliesslich Mitgliedern des Freiburgischen Roten Kreuzes vorbe-halten, die einen Jahresbeitrag (Betrag frei wählbar) leisten. Auskünfte Tel.: 026 347 39 40 oder an [email protected] Freiburgisches Rotes Kreuz, Rue G.-Techtermann 2,1701 Freiburg Tel.: 026 347 39 40, www.croix-rouge-fr.ch

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Mitteilung der Pro Senectute

13. Steuererklärungsdienst

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung?

Wollen Sie sicher sein, dass Sie alle möglichen Abzüge geltend gemacht haben?

Das Ausfüllen der Steuererklärung muss keine Belastung mehr sein!

Pro Senectute Kanton Freiburg bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Steuererklärung von einem erfahrenen Fachmann, der zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, ausfüllen zu lassen

Für wen? Personen ab 60 Jahren, wohnhaft im Kanton Freiburg

Wo? in Ihrer Nähe oder im Gemeindepavillon in Muntelier

Wann? vom 30. Januar 2017 bis 02. April 2017

Kosten? Fr. 60.00 pro Steuererklärung für 1 Std. + Fr. 20.00 für jede weitere ½ Std.

Dieses Angebot richtet sich an Personen mit einfacher Steuererklärung (keine vermieteten Immobilien, keine Wertschriften).

Auskünfte und Terminvereinbarung

Pro Senectute, Passage du Cardinal 18, Postfach 169, 1705 Fribourg, Tel. 026 347 12 40

Öffnungszeiten 8.00-11.30 / 13.00-17.00

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Veranstaltungskalender Januar – März 2017

Den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie auch auf der Webseite www.gurmels.ch.

2. Jan. 2017 14:30 Uhr

Neujahrs-Lotto Tribüne Gurmels Schützengesellschaft Gurmels

6. Jan. 2017 - 8. Jan. 2017

Konzert & Theater Aula OS Gurmels Gemischter Chor Cordast

28. Jan. 2017 Skitag Adelboden Sportfreunde DC

29. Jan. 2017 14:00 Uhr

Lotto Aula OS Gurmels Cäcilienverein Gurmels

4. Feb. 2017 13:30 - 18:30 Uhr

Jassen für Alle Pfarrschür Gurmels CVP Region Gurmels

12. Feb. 2017 Abstimmung Gemeindeverwaltung Gemeinde

18. Feb. 2017 Veri "Typisch Verien" Aula OS Gurmels Kulturkommission

19. Feb. 2017 Puppentheater Ins "Sockenmonster"

Aula OS Gurmels Kulturkommission

29. März 2017 Seniorentheater Aula OS Gurmels Kulturkommission

Mitteilungen der Vereine

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Mitteilungen der Vereine

2. Januar 2017 um 14.30 UhrMehrzweckhalle Tribüne Gurmels

Rollstuhlgängig mit Lift

20 Serien + Extrakarton Fr. 300.—» Neu mit zusätzlichem Bingo-Gang

Freundlich ladet ein:Schützengesellschaft Gurmels

Quines: Bargeld

Double Q: BargeldLebensmittelkörbeFleisch

Karton: Bargeld Lebensmittelkörbe + Bar Fleisch + Bar

20 x 40.-

10 x 60.-5 x 60.-5 x 60.-

10 x 100.-5 x 50.- + 50.-5 x 50.- + 50.-

Abonnement Fr. 10.-- / Zusatzkarten Fr. 3.--6er-Abonnement Fr. 55.--

Kartenverkauf ab 13.30 Uhr

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Mitteilungen der Vereine

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