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Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen. Unternehmensgründung

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Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen. Unternehmensgründung

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3. Das Unternehmenskonzept

2.1 Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun? 072.2 Der rote Faden für Behördenwege 08 3.1 Ihr Businessplan: die ersten Schritte zum Erfolg 093.2 Inhalte eines Businessplans 10 4.1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen 134.2 Gewerbeanmeldung 134.3 Inhalt des Antrags 14 5.1 Kriterien für die Wahl der Rechtsform 155.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich 15 6.1 Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht? 166.2 Ausnahmen für Kleinstunternehmer in der GSVG 166.3 Vorsicht bei der Liquiditätsplanung Ihrer SV-Beiträge 176.4 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH 17

8.1 Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem Finanzamt 198.2 Wie erfolgt die Betreuung durch das Finanzamt? 208.3 Versäumnisse gegenüber dem Finanzamt 21

1. Die Unternehmerpersönlichkeit als Erfolgsfaktor

2. Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens

06

Vorwort 04

4. Das Gewerberecht

5. Die Rechtsformen

6. Das Sozialversicherungsrecht

7. Selbständigenvorsorge

8. Die Steuerbehörde

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9.1 Die Umsatzsteuer 239.1.1 Der Vorsteuerabzug 259.1.2 Rechnungslegung nach dem Umsatzsteuergesetz 269.1.3 Die Umsatzsteuerjahreserklärung 269.1.4 Die Umsatzsteuerveranlagung 279.2 Die Einkommensteuer 279.2.1 Einkunftsarten und Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage 279.2.2 Einkommensteuerberechnung 289.3 Die Körperschaftsteuer 299.3.1 Der Steuersatz 299.3.2 Die Mindestkörperschaftsteuer 299.4 Jahressteuererklärung 319.5 Sonstige Steuern 319.6 Steueroptimierung 31 10.1 Bilanz und GUV 3210.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 3310.3 Die Pauschalierung der Betriebsausgaben 34

11.1 Das Eigenkapital 3511.2 Die Fremdfinanzierungsformen 36

38

13.1 Die ABC-Analyse - ein Diagnoseinstrument 4013.2 Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen? 4113.3 Wichtige Kennzahlen für Ihr Unternehmen 4213.4 Stundensatzkalkulation in KMUs 4413.5 Die Kostenrechnung 45

46

47

48

49

50

9. Die wichtigsten Steuern näher betrachtet

10. Das Rechnungswesen

11. Die Finanzierung

12. Förderungen erleichtern den Unternehmensstart

13. Betriebswirtschaftliche Überlegungen

14. Vorsorge und Risikoabsicherung

15. Starten Sie Ihr Unternehmen im GO! GründerCenter

16. Ihr Zahlungsverkehr – rasch und um 50 % günstiger

17. GO! online: www.go-gruendercenter.net

18. Businessplan: Abenteuer Gründung – mit Plan zum Erfolg

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Sehr geehrter Unternehmensgründer!

Der Erste Bank und den Sparkassen ist es ein besonderes Anliegen, Sie als Gründer eines Unternehmens bestmöglich zu fördern. Schließlich sind leistungsfähige Unternehmen die Voraussetzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft Österreichs.

Damit wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit kompetenter Beratung, erstklassigem Service und praktischen Hilfeleistungen optimal unterstützen können, haben wir vor einigen Jahren die GO! Gründer Offensive ins Leben gerufen.

Mittlerweile hat sich die GO! Gründer Offensive von Erste Bank und Sparkassen zur größten Initiative für Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer in Österreich entwickelt. Sie umfasst:

– die GO! Gründer Akademie– GO! Workshops und Beratertage– die GO! GründerCenter– das Internetportal www.go-gruendercenter.net, www.facebook.com/s.gruenderoffensive– den i2b Businessplan-Wettbewerb

In dieser Broschüre finden Sie wertvolle Anleitungen und praktische Tipps für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Als umfassender Ratgeber wird sie Ihnen bei vielen Fragen wertvolle Dienste leisten.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer in Erste Bank oder Sparkasse. Er wird Sie individuell bei Ihrem Vorhaben beraten und begleiten.

Gutes Gelingen beim Unternehmensstart wünschen Erste Bank und Sparkassen

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Als Mitautoren möchten wir uns vorstellen.

Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe mit rund 65 Mitarbeitern an den Standorten in Wiener Neustadt, Wien, Purkersdorf und Aspang betreut eine große Zahl von Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Als Mitglied der ECA Partner GmbH und bei Kreston International bietet die B & B Beratungsgruppe zuverlässigen und bequemen Zu - gang zu qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen rund um den Globus. B&B-Kunden profitieren dank dieses nationalen und internationalen Experten- und Kontaktnetzwerks von effektiven Umsetzungslösungen – unabhängig von ihrer Unternehmensgröße.

Bollenberger & Bollenberger bietet als One-Stop-ShopSteuer- und Rechtsberatung - Buchhaltung und Bilanzierung – Wirtschaftsprüfung – Unter- nehmensberatung – Förderungscoaching – Businessplan – Lohnverrechnung – Gutachten – EDV-Serviceleistungen ...

Das B&B-Beraterteam hat die Entwicklung vieler Unternehmen entscheidend mitgeprägt und zu deren Erfolg beigetragen. Gründerprojekte werden ganzheitlich betrachtet. Steuerliche Aspekte, betriebswirtschaftliche Analysen und marketingstrategische Überlegungen werden gemeinsam mit den Gründern reflektiert, in zielführende Umsetzungsmaßnahmen übergeleitet und aktiv begleitet.

Ein Beispiel zur geförderten Beratung für Gründer und Jungunternehmer bei B&B:Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe führt geförderte Gründer- und Jungunterneh- merberatungen durch. Das Investment für das mit 75 % geförderte Unternehmensstartprogramm – im Ausmaß von 20 Beratungsstunden – beträgt in Niederösterreich nur 400 Euro (exkl. USt.). Fragen Sie uns nach Ihren Förderchancen: [email protected]

Viel Erfolg wünscht Ihnendie Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe

Mehr über B&B auf www.bollenberger.com

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1. Die Unternehmerpersönlichkeitals Erfolgsfaktor

Das wichtigste Startkapital Ihres Unternehmens sind Sie.Tatendrang und Entscheidungsfreude zeichnen erfolg-reiche Unternehmer ausSie haben sich entschlossen, einen neuen Weg einzu-schlagen, und sind hochmotiviert. Sie finden eine neue wirtschaftliche Situation vor. Die ständige Suche nach neuen Aufgaben, bei denen Sie sich den Erfolg direkt selbst zuschreiben können, beginnt nun.

Ihre Persönlichkeit ist der entscheidende ErfolgsfaktorWichtige Grundcharakteristika sind Problemlösungs - kompetenz, Selbstsicherheit und Durchsetzungsfähig-keit, gepaart mit einer überdurchschnittlichen Portion Optimismus. Anders als im Regelfall gewinnen die Per- sönlichkeitsfaktoren in Krisensituationen deutlich an Wichtigkeit. Jener Unternehmertyp, der nüchtern ana-lysiert und entscheidet, schnell klare Zielvorstellungen aufbaut und dann auch konsequent umsetzt, ist anderen überlegen. Selbständigkeit bedeutet Entscheidungs- freude, Dynamik und Kontaktfreudigkeit.

Risikobewusstsein und BelastbarkeitRealistische Einschätzung von Chancen und Risken und persönliches Engagement sind für den Start unerlässlich. Eine der wichtigsten Eigenschaften des zukünftigen Unternehmers muss absolute Leistungsbereitschaft sein. Auch eine Portion „guter Nerven“ gehört dazu.

Fachliche Qualifikation und Know-howEntsprechende Fachkenntnisse, Branchenerfahrung, kaufmännische Grundkenntnisse sowie stete Lern- bereitschaft sind unerlässlich und gegebenenfalls rasch aufzubauen.

Identifikation Ihres persönlichen Umfelds mit Ihrer beruflichen EntscheidungHohe Arbeitsbelastung und Einschränkung der Freizeit wirken sich auf das soziale Umfeld aus. Daher ist es sehr wichtig, dass sich auch Ihre Familie mit Ihrer „Selbständigkeit“ identifiziert. Ein wirtschaftlich wichti-ger Ansatzpunkt ist die Frage, ob Ihre Familie im Notfall ohne Einkünfte aus Ihrem zukünftigen Betrieb für den Lebensunterhalt aufkommen kann.

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2. Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens

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2.1 Was ist vor der Unter- nehmensgründung zu tun?Die Entscheidung für die Unternehmensgründung wirft drei elementare Fragen auf, die jeder Unternehmer gewissenhaft im Vorfeld beachten muss. Denn jeder Bereich für sich kann zum fundamentalen Erfolgsfaktor, aber auch zum Stolperstein werden.

Drei Fragen für eine erfolgreiche Zukunft

– Welche behördlichen Schritte muss ich bei einer Unternehmensgründung setzen und wer sind meine Ansprechpartner?– Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen am besten geeignet? Mit dieser Frage entscheiden Sie unter anderem über die wichtige Haftungssituation bei Worst-Case-Szenarien.– Benötige ich externe Unterstützung? Brauche ich einen oder vielleicht sogar mehrere Partner – vielleicht um fehlendes Know-how ins Unternehmen zu integrieren oder um die finanzielle Situation meines Unternehmens zu stärken? Für diese strategischen Entscheidungen ist es ratsam, professionellen und vor allem unabhängigen Rat einzuholen. Hier sind wir bei der Wahl eines vertrauensvollen Unternehmens- und Steuerberaters angelangt, den Sie bei wichtigen Weichenstellungen im Unternehmen einbeziehen sollten.

Zum richtigen Zeitpunkt das Richtige tun.Das bedeutet RECHTZEITIG planen und agieren. Die Dinge richtig, aber auch rechtzeitig zu tun ist entschei- dend, egal, ob bei Finanzierungsfragen, im Steuerrecht oder im ganzen unternehmerischen Umfeld.

Insbesondere bei der Wahl der Finanzierungskonzepte rund um die Optimierung des Fördermix wird oft nicht rechtzeitig überlegt.

Für Planung und Organisation des Unternehmens sollten Sie unbedingt einen Zeitrahmen zwischen drei und neun Monaten in Betracht ziehen. Der zeitliche Aufwand für die Gründung wird oft unterschätzt, und das führt zu Rückschlägen und Enttäuschungen.

Bevor es ans Arbeiten und ans Geldverdienen geht, sind auch die ersten Behördenwege zu erledigen.Ihre Geschäftsidee steht. Sie haben die Marktsituation und das Marktumfeld eingehend betrachtet und den relevanten Mitbewerb analysiert. Auch die Finanzierung Ihres Projekts ist gesichert, und Sie treffen die grund- legende Entscheidung: Ja, ich realisiere mein Projekt. Ich gründe ein Unternehmen und werde selbständig!

Unter Pkt. 2.2 erhalten Sie einen Überblick, für welche Belange welche Behörde die richtige Anlaufstelle ist.

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2.2 Der rote Fadenfür Behördenwegefür Behördenwege

Neugründungsförderungsgesetz– Formular NeuFö1 – Bestätigung

Betriebsanlagengenehmigung

Flächenwidmung

Arbeitnehmerschutz

Anmeldung der Arbeitnehmer(unselbstständig Erwerbstätige)

Nachsicht

Informationen– Gewerbeberechtigung

– Förderungen beantragen (z. B. geförderte Beratungsangebote

der Wirtschaftskammer)

Gewerbeberechtigungen

Baubewilligung

bauliche Voraussetzungen

bei GmbHs:Geschäftsführer, sofern ASVG-versichert

Versicherung der Selbstständigen – ordentliche Wirtschaftskammer-

Mitglieder und Geschäftsführer, sofern GSVG-versichert

Ansuchen Steuernummer, UID-Nummer

Regionale Wirtschaftskammer

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat

Gemeinde

Arbeitsinspektorat

Allgemeine Sozialversicherungsanstalt Gebietskrankenkasse

Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Finanzamt

Landesregierung

Wahl der Selbstständigenvorsorgekassebzw. Mitarbeitervorsorgekasse

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3. Das Unternehmenskonzept

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Die Einhaltung von Ablaufplänen kann ebenso kontrol-liert werden wie z. B. Zeitpläne oder Investitionspläne usw. Gesteckte Ziele können mit dem bisher Erreichten verglichen werden. Stellt sich dabei heraus, dass sich die Situation grundlegend geändert hat, so muss auch der Businessplan geändert werden.

Ein Businessplan ist etwas „Lebendiges“ und verliert seinen Wert, wenn er in die Schublade gesteckt und nicht beachtet wird. Der Businessplan ist nicht nur das Schlüsseldokument für die Konzeption des Geschäftsvor-habens – er ist unerlässlich bei der Führung des Unter-nehmens und der laufenden Erfolgskontrolle.

Abweichungen sind Ausgangspunkte für gezielte Maßnahmen

Ein Unternehmen muss „flüssig“ seinDie Liquiditätsplanung ist besonders wichtig. Weder die beste Geschäftsidee noch technische Top-Ausstattung des Unternehmens hilft, wenn die ersten Rechnungen nicht bezahlt werden können.

Ein Beispiel:Die ersten Aufträge haben das Unternehmen in den ersten Wochen restlos ausgelastet. Stolz wurde rund um die Uhr im neu angemieteten Studio an der Realisie-rung gearbeitet. Der Hauptkunde – fast die Hälfte des Umsatzes ging auf seine Rechnung – war auch sichtlich zufrieden. Doch nach anerkennendem Schulterklopfen kam das böse Erwachen. Die Rechnung ließ der Kunde liegen. Zu lange. Die Unternehmensführung hatte auf die genaue Berechnung der Cashflow-Entwicklung verzichtet und ein zu großzügiges Zahlungsziel eingeräumt. Die Tatsache, dass man ein gutes Produkt oder eine gute Dienstleistung auch rentabel anbieten kann, bedeutet nicht automatisch, dass immer genügend frei verfügbare

Das Unternehmenskonzept ist die BASIS für die wichtigsten Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Ihr Unternehmen. Es ist wichtig, Ihr „Vorhaben“ strukturiert und klar darzustellen. Das Konzept soll Ihnen als „Wegweiser“ dienen.

3.1 Ihr Businessplan: Die ersten Schritte zum ErfolgWarum brauchen Sie einen Businessplan?Ihr Businessplan muss alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Unternehmensgründung beleuchten. Unternehmensgründungen, aber auch -erweiterungen sind in der Regel mit finanziellem Auf-wand und nicht zu unterschätzendem Risiko verbunden. Oft wird der angehende Jungunternehmer erst durch die Erstellung eines Businessplans dazu veranlasst, z. B. Markteinschätzungen und Prognosen betriebswirt-schaftlich zu untermauern.

Ohne Plan kein ErfolgDass ein Businessplan maßgeblich zum Gelingen einer Unternehmensgründung beiträgt, ist auch wissen- schaftlich belegt. Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller Existenzgründungen nicht von Erfolg gekrönt ist. Die häufigste Ursache: Der Gründungsplan war fehlerhaft, wurde nicht eingehalten oder war nicht vor-handen. Kaum ein Investor lässt sich ohne Businessplan von den „ausgezeichneten Ertragschancen“ überzeugen. Egal, ob dieser eine Behörde, eine Bank, ein Venture Capitalist oder ein privater Geldgeber ist. Darüber hinaus finden nur Unternehmen mit einem schlüssigen Business- plan Zutritt zu staatlichen Fördertöpfen.

Fazit:

Der Businessplan ist in der Gründungsphase DIE Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er bildet die Grundlage bei Verhandlungen mit Banken, Investoren, Förderstellen, aber auch anderen Geschäftspartnern.

Der Businessplan „lebt“Ein Businessplan zwingt den Unternehmer, die ange- strebten Ziele und die Entwicklung des Unternehmens zu überprüfen. Der Unternehmer hat mit einem Business- plan eine der wichtigsten Controlling-Möglichkeiten.

für gezielte Maßnahmen

Soll-Zustandplanen

Korrektur-maßnahmen

Ist-Analyse

Soll/Ist-Vergleich

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Geldmittel vorhanden sind, um Mitarbeiter, Mieten, Kreditraten oder Steuern auch tatsächlich bezahlen zu können. Und bevor es richtig angefangen hat, könnte es auch schon wieder vorbei sein.

Die Liquidität, die Zahlungsfähigkeit im Unternehmen, stets aufrechtzuerhalten ist das A und O jedes Unter- nehmens.

Fazit:

Ein Businessplan hätte den Finanzbedarf aufge-zeigt, und der Unternehmer hätte RECHTZEITIG gezielt finanziell vorsorgen können. Der Finanzplan und die laufende Kontrolle Ihrer Liquidität sichern Ihre Zahlungsfähigkeit!.

3.2 Inhalte eines BusinessplansNatürlich können Sie nicht alle Aspekte bis ins letzte Detail erläutern. Folgende Punkte sind aber ein absolutes MUSS:

a) Executive SummaryDas Wichtigste zusammengefasst gleich zu Beginn:

– Geschäftsidee– Wer (Team)?– Wo?– Was?– Markt– Key Financials – die wichtigsten Zahlen.

Die Kapitalgeber wollen sich überzeugen, ob das Unter- nehmen bzw. das Managementteam die Fähigkeit besitzt, die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Die Finanzierung stellt nicht nur eine Investition in die Idee dar, sondern vor allem auch in die Personen, die die Geschäftsidee verwirklichen wollen.

b) Die GeschäftsideeAusgangspunkt jeder erfolgreichen Geschäftsgründung ist eine innovative Produkt- bzw. Dienstleistungsidee. Die Idee allein stellt an sich aber noch keinen Wert dar.

Erst die erfolgreiche Umsetzung in ein Produkt oder eine Dienstleistung macht die Idee auch kommerziell verwert-bar.

c) Unternehmen/Management/Organisation

– Wer sind die handelnden Personen (Gründerteam, Managementteam) und welche Funktionen sind ihnen zugewiesen? Geben Sie im Anhang zum Businessplan Statements bezüglich Werdegang, Branchen-Know-how, persönlicher Stärken, Führungs- erfahrung, Netzwerken u. dgl. ab, die ein möglichst ganzheitliches Bild vermitteln– Unternehmensgegenstand, Geschäftszweck– Rechtsform, Gesellschaftsverhältnisse– Investoren– Standort (Gründe für die Entscheidung Ihres Standorts angeben)

d) Marktanalyse/ZielgruppeDamit Sie Investoren von den Erfolgschancen Ihres neuen Produkts oder Ihrer Dienstleistung überzeugen können, müssen diese Investoren den Zielmarkt Ihres Produkts kennenlernen. Liefern Sie die dafür notwendi-gen Daten. Helfen Sie Ihrem Investor, sich ein möglichst exaktes Bild von der Branche zu machen. Beschreiben Sie die aktuelle Situation. Liefern Sie Zahlen zum Markt-volumen und zu den in der Branche erwirtschaftbaren Renditen.

Oft ist ein Markteintritt mit sehr hohen Kosten ver- bunden. Zeigen Sie potentielle Eintrittsbarrieren auf. Im Zeitalter der Globalisierung kommt dem Mitbewerb immer mehr Bedeutung zu, denn geschützte Märkte gehören der Vergangenheit an. Widmen Sie daher Ihrem kompetitiven Umfeld entsprechende Aufmerk- samkeit.

e) Stärken/Schwächen/Chancen/RisikenMenschen gehen in ihrem persönlichen Umfeld oft intuitiv richtig mit Stärken und Schwächen um. Kein Unternehmer sollte vergessen, dass ihm die Kunden vor allem aufgrund seiner Stärken einen Auftrag erteilen, aber wegen seiner Schwächen die Konkurrenz vorziehen.

Beim Gründen einer Firma z. B. reicht intuitives Vorgehen nicht aus, eine kritische „Standortanalyse“ ist unbedingt notwendig.

SWOT – Quickcheck

StärkenChancen

SchwächenRisken

Eigenes Unternehmen Mein stärkster Konkurrent

Potenziale GUT MITTEL SCHLECHT Bemerkungen

Produkt

Dienstleistung

Zusatzleistungen/Service

Material-/ Wareneinkauf

Finanzsituation

Standort

Produktion

Kostenstruktur

Vertrieb

Marktanteil

Zukunftsfähigkeit

Image

Marktkommunikation

Bekanntheitsgrad

Führungsqualität

Organisation/Prozesse

Personal

Flexibilität

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Mit Hilfe dieser Quickcheck-Liste kann das eigene Unternehmen mit einem oder mehreren Mitbewerbern verglichen werden. Hierzu werden die Faktoren nach Ausprägung markiert und verbunden. Beim Mitbewerb ist genauso vorzugehen.

ErgebnisbewertungDie wirklichen Stärken sind die Faktoren, die dem Unternehmen zu einer relativ starken Wettbewerbs- position verhelfen, während die wirklichen Schwächen die Punkte sind, die ein Unternehmen daran hindern, Wettbewerbsvorteile zu erringen.

Chancen, die wirklich von Bedeutung sind, sind nur solche, die vom Unternehmen auch genutzt werden können, da sie gut zu den strategischen Ressourcen und Werten passen. Echte Risiken sind die, mit denen sich das Unternehmung unweigerlich befassen muss!

Jedes Unternehmen hat neben seinen Stärken auch Schwächen - und für jedes Unternehmen gibt es Chan-cen und gewisse Gefahren. Entscheidend für den Erfolg ist, die eigene Situation richtig einzuschätzen, um so die optimale Strategie zu finden.

Zur Anwendung der SWOT-Analyse

– Analysieren Sie immer im Kontext Ihres Konkurrenzumfelds.– Hinterfragen Sie kritisch, ob Sie über geeignete Informationen verfügen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen.– Halten Sie die SWOT-Analyse möglichst kurz und einfach. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.– Die Umwelt ist dynamisch – sie verändert sich ständig! Regelmäßige Wiederholung, Kontrolle und Beobachtung der Analyse/des Marktes sind zwingend notwendig!

SWOT – Quickcheck

StärkenChancen

SchwächenRisken

Eigenes Unternehmen Mein stärkster Konkurrent

Potenziale GUT MITTEL SCHLECHT Bemerkungen

Produkt

Dienstleistung

Zusatzleistungen/Service

Material-/ Wareneinkauf

Finanzsituation

Standort

Produktion

Kostenstruktur

Vertrieb

Marktanteil

Zukunftsfähigkeit

Image

Marktkommunikation

Bekanntheitsgrad

Führungsqualität

Organisation/Prozesse

Personal

Flexibilität

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ConclusioDie Ergebnisse aus der Stärken-Schwächen-Analyse wie auch der Chancen-Risken-Analyse können einerseits zur Überprüfung der Geschäftsidee genutzt werden und andererseits als Grundlage für die Strategieentwicklung dienen. Es lohnt sich, Zeit zu investieren.

Es gilt:

Stärken zu verstärken und sichtbar zu machen und Schwächen/Risken zu bearbeiten, um sie zu vermeiden.

f) Produkt/DienstleistungStellen Sie Ihr innovatives Produkt oder Ihre innovative Dienstleistung vor.

Beleuchten Sie

– das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition)– die Nutzenargumentation– in welchem Stadium der Entwicklung befindet sich das Produkt/die Dienstleistung?– Deckungsbeiträge, Handelsspannen u. dgl.– die Preispolitik (Preisstrategien)– Marketing und Vertriebsstrategie– die nächsten Schritte

g) Produktion - Leistungserbringung - LogistikBeschreibung der Verfahren und Rahmenbedingungen und der logistischen Prozesse.

h) FinancialsDrücken Sie Ihr Vorhaben in Zahlen aus.

– Finanzierung– Investitionsplan– Planungsrechnung und Finanzplan

Gewöhnen Sie sich daran, dass Ihre Finanzierungs- partner darauf drängen, die Entwicklung Ihrer Geschäftsidee/Ihres Unternehmens für die nächs-ten Jahre – abgebildet in Zahlen – kennenzulernen. Simulieren Sie auch Best- und Worst-Case-Szenarien.

Wichtige Fragestellungen sind z. B.:

– Wie finanziert sich das Unternehmen?– Wie hoch sind die erzielbaren Renditen?– Wie entwickelt sich der Unternehmenserfolg in den ersten drei bis fünf Jahren?– Wie verhält sich der Finanzbedarf in diesen Jahren?– Was muss wann investiert werden?– Wann kann der Investor mit der ersten Gewinnausschüttung rechnen?

Vorlage für Ihre Planung (vereinfachte Darstellung einer Erfolgs- und Finanzplanung) siehe www.bollenberger.com/gruender

i) ZeitplanGerade in der Anfangsphase eines Unternehmens können unerwartete Probleme auftreten. Erstellen Sie eine Liste für alle geplanten Aktivitäten in den ersten Monaten. Arbeiten Sie einen Zeitplan aus.

Setzen Sie sich Meilensteine, um zeitlich strukturiert vorzugehen. Das richtige Projektmanagement sichert die geordnete zeitliche Abfolge Ihres Tuns und desjenigen Ihrer Mitstreiter. Es hilft, die ersten Hürden leichter zu nehmen.

Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse.

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4. Gewerberecht

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Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Teilgewerbes ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Unter Befähigungsnachweis versteht man den Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes erforderlich sind.

Kein Befähigungsnachweis ist erforderlich

– bei Ausübung eines freien Gewerbes und– bei Gewerben, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, mit Ausnahme einiger Gewerbe (z. B. Baumeister, Waffengewerbe)

Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständi-gen Gewerbebehörde des Betriebsstandorts angemeldet worden ist.

Hinweis:

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) können Sie abrufen, welche Tätigkeiten als freie Gewerbe ausgeübt werden dürfen und welche den reglementierten Gewerben zuzuordnen sind.

4.1 Persönliche und sachliche VoraussetzungenPersönliche Voraussetzungen

– Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres)– österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-/EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Landes, mit dem ein entsprechender Staats- vertrag besteht, oder Aufenthaltsberechtigung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt– kein Vorliegen von Ausschließungsgründen– Besitz eines Befähigungsnachweises bei reglementierten Gewerben

Erbringt eine natürliche Person den Befähigungsnach- weis nicht, so kann ein reglementiertes Gewerbe dann angemeldet werden, wenn ein geeigneter gewerberecht-licher Geschäftsführer bestellt wird. Dieser gewerbe-rechtliche Geschäftsführer muss ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

Sachliche Voraussetzungen

– Eignung des Standorts– Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung

Vorliegen einer BetriebsanlagengenehmigungZweck des „gewerbebehördlichen Betriebsanlagen- Genehmigungsverfahrens“ ist, mögliche Gefährdungen und Belästigungen der Anrainer und der Umwelt durch Errichtung oder Fortführung einer Betriebsanlage zu vermeiden.

Auskunft über alle notwendigen Unterlagen und Doku- mente (einschließlich der zu entrichtenden Gebühren) erhält man bei der jeweils zuständigen Gewerbebe- hörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landes- hauptmann bzw. Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) sowie bei den Wirtschaftskammern.

Infos sind auch im Internet unter www.wko.at, www.bmwfj.gv.at, www.wien.gv.at, www.usp.gv.at u. dgl. abrufbar.

4.2 GewerbeanmeldungAls Betriebsgründer müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihr Gewerbe anmelden. Grundsätzlich ist die Bezirkshauptmannschaft des geplanten Standorts zuständig, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien, je nach Gewerbe, das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63.

Bei freien Gewerben und keine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben (§ 95 GewO 1994) können Sie unmittelbar nach Anmeldung mit der Gewerbeaus- übung beginnen, wenn Sie bei der Gewerbeanmeldung die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes nachweisen. Bei den eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben darf

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erst nach Erlassung eines Bescheids mit der gewerbli-chen Tätigkeit begonnen werden.

Erfüllen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht sämtliche Voraussetzungen, so können Sie mit der Gewerbeausübung nicht beginnen und müssen even-tuell um Nachsicht einzelner Anforderungen bei der Gewerbebehörde ansuchen.

Bezüglich des allenfalls erforderlichen Befähigungsnachweises gibt es die Möglichkeit eines Verfahrens zur Feststellung der individuellen Befähigung (§ 19 GewO 1994).

Hinweis:

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde. Weitere Beratung in gewerberechtlichen Fragen bieten Ihnen dierechtspolitischen Abteilungen der Wirtschafts-kammern.

4.3 Inhalt des AntragsPersönliche InformationenDer Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

– Art des Gewerbes, genaue Bezeichnung– Standort der Gewerbeausübung– Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe– genaue Bezeichnung des Gewerbeanmelders

Bei natürlichen Personen– Vor- und Familienname (ev. Heiratsurkunde)– Geburtsdatum und -ort, Sozialversicherungsnummer– Wohnsitz– Angaben über die Befähigung des Anmelders– Staatsangehörigkeit

Mit Hilfe nachstehender Dokumente werden die Angaben überprüft:Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Melde- zettel, Firmenbuchauszug, Strafregisterbescheinigung, Nachweis der Befähigung (Meisterprüfungszeugnis, Zeugnis über die Lehrabschlussprüfung, Schulzeugnisse, Diplome von Universitäten und Fachhochschulen, Dienstzeugnisse etc.).

Bei der Gründung von Gesellschaften müssen angegeben werden:

– genauer Firmenwortlaut und Firmenbuchnummer– Geschäftsanschrift– Firmenbuchauszug– Geschäftsführer– Bestellung des gewerberechtlichen Geschäfts- führers (persönliche Angaben wie beim Gewerbeinhaber)– eigenhändige Unterschrift bzw. firmenmäßige Fertigung

Bei Arbeitnehmereigenschaft des gewerbe- rechtlichen Geschäftsführers– Sozialversicherungsnummer– Dienstgeberkontonummer

Der Antrag ist formlos, oftmals bereits elektronisch einzubringen. Soweit sich die Gewerbebehörde ein- zelne Informationen elektronisch beschaffen kann, entfällt der Nachweis (z. B. Strafregisterauszug).

Beachte:Bei Neugründung eines Betriebs können Sie nach Maßgabe der Bestimmungen des Neugründungsförde- rungsgesetzes Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen. Erforderlich ist eine Bestätigung von der zuständigen Wirtschaftskammer, dass die Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag vorzulegen.

Wenn Sie eine Tätigkeit auszuüben beginnen, die unter die Gewerbeordnung fällt, besteht für Sie Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich sowie Versicherungspflicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).

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5. Die Rechtsformen

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Für die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens gibt es keine allgemeingültigen Regeln, sondern „nur“ eine individuelle, den Voraussetzungen und Gegebenheiten des zukünftigen Betriebs angepasste Lösung.

In der Praxis wird die Rechtsformwahl einen Kompro- miss darstellen, denn die Kriterien für die optimale Rechtsform sind vielfältig.

5.1 Kriterien für die Wahl der RechtsformDie Rechtsformwahl wird beeinflusst von

– zivilrechtlichen und gewerberechtlichen Aspekten– der Betriebsgröße und der Kapitalsituation– betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten– sozialversicherungsrechtlichen und steuerrecht- lichen Voraussetzungen und davon– ob Sie allein oder mit Partnern das Unternehmen führen wollen– Haftungsfragen

Vor der Rechtsformentscheidung sollten Sie sich überlegen, wie viel Gewinn Sie voraussichtlich dem Unternehmen entnehmen bzw. ausschütten möchten.

Gewichtige Kriterien für die Rechtsformwahl sind aber vor allem – die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter und – die Trennung zwischen Betrieb und Betriebsver- mögen einerseits und Privatvermögen andererseits.

Ein Entscheidungskriterium stellen auch die unterschied-lichen Gewinnermittlungsarten dar.

Ziehen Sie alle Vor- und Nachteile ins Kalkül und bedenken Sie weiters: Was in der Gründungsphase optimal ist, muss zukünftig nicht das Beste sein! Jedes Unternehmen und dessen Eigentümer durch- laufen mehrere Phasen, wodurch sich die Rahmenbe-dingungen ändern. In Zukunft sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die Rechtsform des Unternehmens den Gegebenheiten und Anforderungen noch gerecht wird.

5.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich

Hinweis:

Beachten Sie bei der Wahl der Rechtsform sämtliche maßgeblichen rechtlichen und wirt- schaftlichen Faktoren und ziehen Sie einen Experten hinzu.

Aktuelle Informationen über Gesellschaftformen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net

5.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich

Rechtsformen der Unternehmen in Ö

GesbR Handelsge-sellschaften

Genossen-schaften Verein

Einzelunternehmen (protokolliert oder nicht protokolliert)

Gesellschafts-unternehmen (Privat-) „Stiftung“

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

GmbH AG

GmbH & Co OG

GmbH & Co KG

EWIV

OG KGStille

Gesell-schaft

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6. Das Sozialversicherungsrecht

6.2 Ausnahmen für Kleinst-unternehmer in der GSVGGewerbetreibende, die ihre selbständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden keine Pensionszeiten erworben, und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben.

Die Befreiung von der Pflichtversicherung setzt immer einen Antrag voraus. Im Nachhinein werden die Voraus - setzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuer-bescheids auch geprüft.

Voraussetzungen:

1. Keine Überschreitung der Umsatzgrenze (30.000,– netto/Jahr)2. Keine Überschreitung der Gewinngrenze (des Zwölffachen der monatlichen ASVG-Gering- fügigkeitsgrenze; 2012: 4.515,12/Jahr)3. Alternativ eine der drei folgenden Varianten: – In den letzten 60 Monaten vor der Antragstellung darf nicht länger als zwölf Monate eine GSVG- Pflichtversicherung bestanden haben oder – der Antragsteller muss mindestens 60 Jahre alt sein oder – der Antragsteller muss mindestens 57 Jahre alt sein. In den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung darf weder die obige Umsatz- noch die Gewinngrenze überschritten worden sein.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet Kranken- und Pensionsversiche-rungsschutz für die meisten der in Österreich selbstän-dig Erwerbstätigen (die jeweils aktuellen Werte finden Sie unter www.bollenberger.com/gruender).

6.1 Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht?Beginn der Pflichtversicherung

– bei ordentlichen Wirtschaftskammermitgliedern (d. s. Personen, die über einen Gewerbeschein verfügen und dadurch Kammermitglied werden, d. h. keine „Neuen Selbständigen“ sind) mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung– bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung durch die Gesellschaft bzw. bei Eintritt des persönlich haftenden Gesellschafters an dem Tag, an dem der Eintragungsvorgang beim Firmenbuch beantragt, d. h. eingereicht wird– bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (sofern in dieser Funktion nicht ASVG-versichert) mit dem Tag der Erteilung der Gewerbeberechtigung der GmbH bzw. mit dem Tag, an dem die Eintragung des Gesellschafters als Geschäftsführer beim Firmenbuch beantragt wird– mit dem Tag, an dem der Geschäftsführer auch Gesellschafter wird (Tag der Erstellung des Notariatsakts)

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6.4 Sozialversicherungs- rechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesell- schafter einer GmbHDie Beiträge zur Sozialversicherung sind unterschied- lich: ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) rd. 40 % der Beitragsgrundlage für Angestellte oder GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) rd. 25 % der Beitragsgrundlage für Selbständige.

Die Zuordnung der Geschäftsführerbezüge hängt vom Ausmaß der Beteiligung am Stammkapital ab.

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einer Beteiligung bis zu 25 % sind grundsätzlich ASVG- versichert und beziehen Einkünfte aus nichtselbstän- diger Tätigkeit (Dienstnehmereigenschaft).

Bei einer Beteiligung zwischen >25 % und <50 % ist zu prüfen, ob der geschäftsführende Gesellschafter weisungsabhängig ist oder über weitergehende Rechte wie etwa eine Sperrminorität verfügt.

Bei Arbeitnehmerähnlichkeit besteht ASVG-Versicherungs- pflicht, bei einer dominierenden Stellung besteht GSVG-Versicherungspflicht. Ab 25 % bezieht der geschäftsfüh-rende Gesellschafter Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Einkommensteuerpflicht).

Bei einer Beteiligung mit mehr als 50 % besteht GSVG-Versicherungs-Pflicht.

6.3 Vorsicht bei der Liquidi-tätsplanung Ihrer SV-BeiträgeFür die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden die Einkünfte herangezogen. Da die Einkünfte immer erst im Nachhinein von der Finanzbehörde festgestellt werden können, kommt es zu einer Vor - schreibung aufgrund einer vorläufigen Beitragsgrund- lage. Für die vorläufige Beitragsgrundlage werden grundsätzlich die versicherungspflichtigen Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres herange- zogen, und die vorgeschriebenen Pensions- und Kran- kenversicherungsbeiträge werden hinzugerechnet. Sobald der Einkommensteuerbescheid des Jahres vorliegt, kommt es zur Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift führen.

Anmerkung!Für Neugründer gilt in den ersten drei Jahren ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine besondere vorläufige Mindestbeitragsgrundlage, welche die finan- zielle Situation bei Neugründungen berücksichtigt. Bestand während der letzten 120 Monate keine Pflicht- versicherung in der GSVG, so werden die Beiträge in der Krankenversicherung in den ersten zwei Kalender- jahren mit dem Mindestbeitrag fixiert. Es erfolgt nur bei der Pensionsversicherung eine entsprechende Nachbemessung.

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7. Selbständigenvorsorge

Jetzt gibt es die „Abfertigung NEU“ auch für Unterneh- mer. Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert sind, ist die Selbständigenvorsorge verpflichtend. Für freiberufliche Selbständige und Land- und Forst- wirte ist die Teilnahme an der Selbständigenvorsorge freiwillig, und es besteht keine Verpflichtung („Opting-in“).

Der monatliche Vorsorgebeitrag beträgt 1,53 %. Die Obergrenze bildet die Höchstbeitragsgrundlage. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Krankenversiche- rungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben. Sie hebt die Beiträge ein und führt sie auch an die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse ab.

Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Die Auszahlung der Leistung als Einmalbetrag ist mit 6 % steuerbegünstigt. Die Auszahlung als Rente ist zur Gänze steuerfrei.

Sie müssen innerhalb von sechs Monaten eine Vor- sorgekasse auswählen. Erfolgt die Auswahl nicht rechtzeitig, wird Ihnen eine Vorsorgekasse von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugeteilt. Freiberufler und Land- und Forstwirte müssen selbst handeln!

Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse.

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8. Die Steuerbehörde

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Ein ständiger Begleiter im Leben des Unternehmers ist das Finanzamt.

8.1 Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem FinanzamtSchritt 1 - MeldepflichtInnerhalb eines Monats ab Eröffnung Ihres Betriebs sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt schrift-lich oder durch persönliche Vorsprache davon zu ver-ständigen, dass Sie eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen haben. Die Meldung muss an Ihr Betriebs- finanzamt ergehen – jenes Finanzamt, in dessen Amts- bereich sich die Leitung Ihres Unternehmens befindet.

Dabei ist die Mitnahme eines Lichtbildausweises und des Meldezettels notwendig. Sie bekommen eine Steuernummer, unter der alle Steuern verrechnet werden.

Außerdem erhalten Sie ein Formular mit Fragen über Ihre Person und Ihr Unternehmen.

Schritt 2 - Fragebogen ausfüllenJe nachdem, in welchem Rechtskleid Sie Ihr Unterneh- men führen, ist ein eigener Fragebogen auszufüllen.

Drei unterschiedliche Formulare kommen in Frage: für natürliche Personen, für Kapitalgesellschaften oder für Personengesellschaften. Die Formulare finden Sie unter www.bmf.gv.at

Die Angaben im Fragebogen haben Konsequenzen:

Unter anderem sind der geschätzte Umsatz und der geschätzte Gewinn des laufenden Jahres und des Folgejahres anzugeben.

Dieser Gewinnangabe sollten Sie besondere Aufmerk- samkeit schenken, denn sie dient als Basis für die Berechnung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaft- steuervorauszahlung. Beachten Sie bei Ihrer Gewinn- und Umsatzschätzung, dass das Eröffnungsjahr meist ein Rumpfwirtschaftsjahr (z. B. April bis Dezember) ist.

Ist der prognostizierte Gewinn zu hoch, zahlen Sie zu viel Steuer voraus, ist er zu niedrig, laufen Sie Gefahr, gleichzeitig die Nachzahlung für die vorangegangenen Jahre sowie die erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr leisten zu müssen. Es ist daher anzu- raten, für Steuerzahlungen, aber auch für Sozialver- sicherungsforderungen Geld zurückzulegen.

Hinweis:

Erstellen Sie eine Planerfolgsrechnung und eine Finanzplanung, die auch die entsprechende Steuerplanung beinhaltet, um Liquiditätseng- pässen vorzubeugen. Sonst droht Ihnen das „verflixte dritte Jahr“.

Anhand Ihrer Planerfolgsrechnung und Ihrer Finanzplanung, die jedes Unternehmen – vom EPU (Einpersonenunter- nehmen) bis zum Großbetrieb – vor der Gründung auf-stellen sollte, können Sie erkennen, wie viel Geld Sie für die Steuer und die Sozialversicherung ansparen müssen, damit Sie nicht zum Zahlungszeitpunkt Liquiditätspro- bleme zu bekommen – so wie leider viele Unternehmen in den kritischen ersten drei Jahren nach der Unterneh- mensgründung. Aber auch nach der Gründung ist das Führen des Unternehmens anhand von Zielen, die in Zahlen ausgedrückt sind, ein MUSS für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung.

Eine weitere wesentliche Frage ist im Fragebogen zu beantworten, nämlich:

ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs 3 Umsatzsteuergesetz beantragt wird oder nicht.

Dies betrifft Kleinunternehmer. Das sind Unternehmer, deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt. Es gilt der Grundsatz der Unternehmereinheit! Obige Umsatzgrenze bezieht sich auf den einzelnen Unter- nehmer und nicht auf die einzelnen Tätigkeiten (z. B. Gewerbebetriebe, Vermietung usw.). Weiters kann ent- scheidend sein, wie viele Einnahmen im Kalenderjahr zugeflossen sind. Die Umsatzgrenze von 30.000 Euro ist ein Nettobetrag. Innerhalb von fünf Kalenderjahren darf der Unternehmer einmal die Umsatzgrenze um maximal 15 % (Toleranzgrenze somit 34.500 Euro) überschreiten.

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Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine Steuernummer. Diese besteht aus einer zweistelligen Finanzamts- nummer und einer siebenstelligen Steuernummer. Das Finanzamt legt Ihren Steuerakt und Ihr Abgabenkonto an. Von nun an sind jedes Schriftstück, Steuererklärun- gen, aber auch Zahlungsbelege, die an Ihr Finanzamt gerichtet sind, mit Ihrer Steuernummer zu versehen.

b) Einrichten Ihres Abgabenkontos unter Ihrer neuen Steuernummer und laufende Buchung Ihrer Abgaben und ZahlungenAuf Ihrem Abgabenkonto werden gemeldete oder vor- geschriebene Abgaben als Belastung bzw. Gutschriften und Ihre Zahlungen als Gutschriften gebucht (Umsatz- steuer, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben, Zahlungen, Rücküberweisungen etc.). Wenn Ihr Abgaben- konto ein Guthaben aufweist, können Sie einen Rück- zahlungsantrag stellen.

Mittels Buchungsmitteilungen werden Sie vom Finanz- amt über Ihre Kontobewegungen informiert. Über FinanzOnline können Sie elektronisch die Buchungen auf Ihrem Steuerkonto abfragen. Die Registrierung für den elektronischen Zugriff können Sie als Einzelunter- nehmer auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at vornehmen. Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen deren Vertreter persönlich beim Finanzamt den Antrag einbringen oder sich von ihrem Wirtschafts- treuhänder vertreten lassen, der dann allerdings eine Spezialvollmacht braucht.

c) Veranlagung Ihrer Steuererklärungen mit-tels Abgabenbescheid und Buchung auf Ihrem AbgabenkontoIm Folgejahr ist bei Ihrem Finanzamt die Einkommen- steuererklärung bis zum 30. April, bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline bis 30. Juni abzugeben. Werden Sie von einem Steuerberater vertreten, sind auch längere Fristen möglich.

d) Prüfung durch das FinanzamtZ. B. Außenprüfung, Nachschau, Vorhalt, Nachbescheid- kontrolle. Das ist eine Situation, in der entsprechende Vorbereitung und Betreuung durch Ihren Steuerberater wesentlich ist.

Kleinunternehmer haben die Wahl:a) die Umsatzsteuer den Kunden in Rechnung zu

stellen und an das Finanzamt abzuführen, aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückzuverlangen oder

b) keine Umsatzsteuer zu verrechnen, aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Sollten Kleinunternehmer irrtümlicherweise dennoch ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen, schulden sie diese dem Finanzamt kraft Rechnungslegung. Diese Umsatzsteuer kann der Geschäftspartner jedoch nicht als Vorsteuer abziehen. Den Regelbesteuerungsantrag, mit dem Sie auf die Möglichkeit der unechten Steuerbefreiung verzichten, können Sie bis zur Rechtskraft des jeweiligen Jahres- bescheids stellen. Dies bedeutet, Sie berechnen die Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und erlangen damit das Recht auf Vorsteuerabzug. Der Antrag bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Daraus folgt, dass dies eine mit großer Sorgfalt zu treffende Entscheidung ist.

Hinweis: Beide Systeme haben Vor-, aber auch Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Sofern Ihr Kunde Ihre in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zurückverlangen kann, ist die Regelbesteuerung in 99 % der Fälle die günstigere Variante.

8.2 Wie erfolgt die Betreuungdurch das Finanzamt?a) Vergabe der SteuernummerVor Vergabe Ihrer Steuernummer prüft das Finanzamt, ob Sie als „Steuersubjekt“ im Sinne der österreichi- schen Steuergesetzgebung gelten und welches Finanz- amt für Sie zuständig ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ihnen ein Vertreter des Finanzamts einen „Antritts- besuch“ abstattet und Ihre Angaben laut Fragebogen überprüft.

Fälligkeit dargestellt:

Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder Feier- Ihrer Türe steht, um die Abgaben für den Staat abzu -

Abgabenart Höhe Fälligkeit

Selbstbemessungsabgaben:UmsatzsteuerKammerumlage I

20 % oder 10 % vom Entgelt (Nettobetrag)0,3 % von der abziehbaren Vorsteuer

15. des zweitfolgenden Monats15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Ertrags-/Gewinnsteuern:Einkommensteuer-VorauszahlungKörperschaftsteuer-Vorauszahlung

0 % bis 50 % vom Einkommen25 % vom Einkommen (Gewinn)

15.2., 15.5., 15.8., 15.11.15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Lohnabgaben:Lohnsteuer

0 % bis 50 % der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer-Freibeträge)

15. des Folgemonats

Dienstgeberbeitrag 4,5 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 0,45 % bis 0,53 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats

Kommunalsteuer 3 % der Bemessungsgrundlage 15. des Folgemonats

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e) Vergabe einer UID-NummerDie UID-Nummer steht für Umsatzsteueridentifikations- nummer, auch ATU-Nummer (für Österreich) ge- nannt. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringen bzw. in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern in anderen Staaten der Europäischen Union stehen, benötigen Sie eine UID-Nummer. Sie sind auch zum Vorsteuerabzug bezüglich Rechnungen über einen Betrag von mehr als 10.000 Euro nur dann berechtigt, wenn neben den anderen Rechnungsmerk- malen auch Ihre UID-Nummer auf der Rechnung angegeben ist.

8.3 Versäumnisse gegenüber dem FinanzamtVersäumnisse bei der Abgabe der SteuererklärungenSofern Sie der Pflicht zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen nicht fristgerecht nachkommen, kann ein Verspätungs- zuschlag bis zu 10 % des vorgeschriebenen Abgaben- betrags verhängt werden. Informieren Sie sich ausführ- lich über Ihre Pflichten (z. B. die Pflicht zur Abgabe von „Zusammenfassenden Meldungen“).

Fälligkeiten von SteuerzahlungenNachstehend sind die wichtigsten Steuerarten und ihre Fälligkeit dargestellt:

Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder Feier- tag (wie auch Karfreitag und 24.12.) fällig werden, sind erst am nächsten Werktag zu bezahlen.

Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen?Wird die Abgabenschuld nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so wird Ihnen der erste Säumniszuschlag vorgeschrieben. Gleichzeitig tritt die Vollstreckbarkeit der aushaftenden Abgabenschuld ein. Sollte innerhalb der nächsten drei Monate wieder nicht bezahlt werden, wird ein weiterer – der zweite Säumnis- zuschlag verhängt. Ist drei Monate, nachdem der zweite Säumniszuschlag verhängt wurde, die Abgabenschuld immer noch nicht beglichen, so fällt der dritte Säumnis- zuschlag an. Meist kommt es aber nicht so weit, da der

Finanzbeamte dann bereits vor Ihrer Tür steht, um die Abgaben für den Staat abzusichern, d. h. sie eintreibt oder Pfändungen vornimmt. Bei Banküberweisungen, Postanweisungen und Zahlungen per Verrechnungs- scheck räumt Ihnen das Finanzamt eine Respirofrist von drei Tagen ein. Das bedeutet, dass bei einer Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrags. Der zweite und dritte Säumniszuschlag betragen jeweils 1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgaben- betrags.

Fälligkeit dargestellt:

Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder Feier- Ihrer Türe steht, um die Abgaben für den Staat abzu -

Abgabenart Höhe Fälligkeit

Selbstbemessungsabgaben:UmsatzsteuerKammerumlage I

20 % oder 10 % vom Entgelt (Nettobetrag)0,3 % von der abziehbaren Vorsteuer

15. des zweitfolgenden Monats15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Ertrags-/Gewinnsteuern:Einkommensteuer-VorauszahlungKörperschaftsteuer-Vorauszahlung

0 % bis 50 % vom Einkommen25 % vom Einkommen (Gewinn)

15.2., 15.5., 15.8., 15.11.15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Lohnabgaben:Lohnsteuer

0 % bis 50 % der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer-Freibeträge)

15. des Folgemonats

Dienstgeberbeitrag 4,5 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 0,45 % bis 0,53 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats

Kommunalsteuer 3 % der Bemessungsgrundlage 15. des Folgemonats

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Bei Anspruchszinsen ist weiters die jeweilige Zinssatz- höhe (2 % über dem Basiszinssatz) von Bedeutung, wenn Sie die für Sie betriebswirtschaftlich optimale Entschei- dung über den Zeitpunkt Ihrer Zahlung treffen wollen.

Der Vorschreibung von Anspruchszinsen können Sie durch Zahlung an Ihr Finanzamt mit Angabe der jeweiligen Abgabenart und des Zeitraums entgehen. Grundsätzlich ist die Zahlung vor dem 1. Oktober notwendig.

StundungszinsenWenn Sie Ihre Abgaben nicht bei Fälligkeit zahlen können, sollten Sie rechtzeitig, also spätestens am Tag der Fälligkeit, einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen.

Wird Ihnen Zahlungserleichterung bewilligt, sind bei Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von 750 Euro übersteigen, für die Dauer des Zahlungsaufschubs Stundungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz liegt 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Beispiel:

Verspätung der Einzahlung um eine Woche bedeutet 2 % Zinsen für eine Woche, das sind, auf Jahreszinssatz umgerechnet, satte 104 %!

Hinweis:

Achten Sie rechtzeitig auf Ihre Liquidität. Vergli- chen mit Bankzinsen, ist der Säumniszuschlag die mit Abstand teuerste Finanzierungsvariante. Beachten Sie weiters, dass Säumniszuschläge, die für Privat- bzw. Personensteuern bezahlt werden, steuerlich nicht absetzbar sind.

AnspruchszinsenAnspruchszinsen sind Zinsen, die für Nachforde- rungen („Nachforderungszinsen“) und Gutschriften („Gutschriftszinsen“) von Einkommen- und Körper- schaftsteuer verrechnet werden. Verzinst wird ab dem 1. Oktober des dem Veranlagungs- jahr folgenden Jahres bis zur Festsetzung der Steuer, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 48 Monaten.

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9. Die wichtigsten Steuern, näher betrachtet

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9.1 Die UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer ist die Steuer mit dem größten Aufkommen für den Staat. Die Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz, ein formalistisches Recht mit vielen „Fallen“.

Die Umsatzsteuer wird zwar auf jeder Wirtschaftsstufe eingehoben (z. B. beim Produzenten, beim Groß- und beim Einzelhändler), wegen des Vorsteuerabzugs stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette üblicherwei-se keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein „durch-laufender Posten“ behandelt.

Die Steuersätze der Umsatzsteuer:

– Normalsteuersatz 20 % vom Nettoentgelt– ermäßigter Steuersatz 10 %, für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Pflanzen, Bücher, Wohnungs- vermietung, Zeitungen, Personenbeförderung (Taxi, Bahn, Bus) sowie– in speziellen Fällen 12 %, z. B. für Ab-Hof-Verkauf von Wein– 19 % ermäßigter Steuersatz in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unterneh- mer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an den Verkäufer zahlen muss. Die von anderen

Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Ausnahme Kleinbetragsregelung) – sofern die Lieferung oder sonstige Leistung zu mindes- tens 10 % unternehmerischen Zwecken dient.

Die Differenz aus der Umsatzsteuer (aus eigenen Lieferungen und Leistungen) und der abziehbaren Vorsteuer (Umsatzsteuer aus empfangenen Lieferun- gen und Leistungen) ist entweder eine Umsatzsteuer- Zahllast oder eine Gutschrift.

Die „magische“ Jahresumsatzgrenze von 30.000 EuroUmsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer, deren Jahres- umsatz 30.000 Euro übersteigt. Für diese Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Vorsteuerabzug.

Welche Lieferungen und Leistungen sind umsatzsteu-erpflichtig?

Der Umsatzsteuer unterliegen:

– jede Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unter- nehmens gegen Entgelt erbringt– der Eigenverbrauch– die Einfuhr von Waren aus einem Drittland ins Inland (z. B. Import von Textilien aus Taiwan)– der innergemeinschaftliche Erwerb (z. B. Import von Maschinen aus Deutschland)

Umsatzsteuerpflichtig sind auch geleistete An- bzw. Teilzahlungen, die vor Ausführung der Leistung verein- nahmt werden.

Tipp:

Abgesehen von den genannten Tatbeständen kann eine Steuerschuld auch aufgrund unrichtiger oder unberechtigter Rechnungslegung entstehen. Weiters kann in bestimmten Fällen die Steuer- schuld (bei Dienstleistungen oder Werkliefe- rungen durch ausländische Unternehmen oder in bestimmten Fällen bei Bauleistungen) auf Sie als Leistungsempfänger übergehen.

Unternehmen

Endverbraucher trägt Umsatzsteuer

USt. vom VerkaufMINUS

USt. vom Einkauf(Vorsteuerabzug)

=Umsatzsteuerschuld

bzw. Vorsteuerüberhang

Einkauf

Entgelt USt.

Verkauf

Entgelt USt.

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sind von der Abgabe einer UVA befreit, wenn die Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Es kann freiwillig, durch fristgerechte Abgabe einer Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (Jänner), der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Unternehmer, die zur Einreichung einer UVA nicht verpflichtet sind, müssen trotzdem unter Verwendung des Formulars U 30 eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anfertigen und im Betrieb aufbewahren (interne Voranmeldung).

Der Fälligkeitstag der Umsatzsteuervoranmeldung ist der 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweit- folgenden Kalendermonats bzw. bei vierteljährlichem Voranmeldezeitraum der 15. des auf das Kalender- vierteljahr zweitfolgenden Monats.

Wenn ein Internetanschluss besteht, muss die UVA elektronisch abgegeben werden.

Achtung: Die UVA gilt als Steuererklärung. Sofern Abgabeverpflichtung besteht, kann die verspätete Abgabe zu einem Verspätungszuschlag bis zu 10 % der Nachzahlung führen. Weiters wird ein Säumniszuschlag von 2 % (bis maximal 4 %) des zu spät entrichteten Steuerbetrags eingehoben. Sofern der Verspätungs- bzw. Säumniszuschlag 50 Euro nicht übersteigt, wird er nicht verhängt.

WANN entsteht die Umsatzsteuerschuld?Die Fälligkeit der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld.

Man unterscheidet diesbezüglich zwischena) der Soll-Besteuerung (Besteuerung nach

vereinbarten Entgelten) undb) der Ist-Besteuerung (Besteuerung nach

vereinnahmten Entgelten).

Das Wesen der Soll-BesteuerungBei der Soll-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer- schuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung erbracht wird. Entscheidend ist die Vollendung. Die Steuerschuld verschiebt sich maximal einen Monat, wenn die Rechnungslegung erst im Folgemonat erfolgt.

„Echte“ und „unechte“ SteuerbefreiungenEs gibt Umsätze, die zwar der Umsatzsteuer unter- liegen, aber ausdrücklich befreit sind.

Hier unterscheidet man:

– echte Befreiungen Hier sind die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, das Recht des Unternehmers auf Vorsteuerabzug bleibt trotzdem gewahrt. Wichtigstes Beispiel sind Warenexporte.

– unechte Befreiungen Für unecht befreite Umsätze wird keine Umsatz- steuer verrechnet. Vorsteuern, die damit im Zusam- menhang stehen, können nicht geltend gemacht werden. Wichtige Beispiele sind: Kleinunternehmer sowie Versicherungen, Versicherungsvertreter, Ärzte, Zahntechniker.

WIE, WANN und von WEM wird die Umsatzsteuer berechnet?Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich vom Unternehmer für jeden Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) dient der Berechnung der Steuervorauszahlung oder der Gut- schrift. Das Formular U 30 ist hierfür vom Finanzamt vorgesehen.

Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst zu berechnen hat, eine Umsatzsteuervoran- meldung abgeben und eine sich daraus ergebende Vorauszahlung entrichten muss.

Der Unternehmer zahlt an das Finanzamt nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer, die sogenannte Zahllast. Eine Vorauszahlung ergibt sich, wenn die abzuführende Umsatzsteuer höher als die abzugsfähige Vorsteuer ist. Eine Gutschrift ist demzu- folge ein Überhang der Vorsteuer über die Umsatz- steuer.

Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalender- monat, bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro ist es das Kalendervierteljahr. Unternehmer, deren Vorjahresumsätze 30.000 Euro nicht überstiegen haben,

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das Finanzamt erst abzuführen ist, nachdem das Geld tatsächlich vom Kunden eingelangt ist. Die Umsatz- steuer ist demzufolge nur von den tatsächlichen Zahlungseingängen zu bezahlen. Im Soll-System ist die Umsatzsteuer von den Außenständen zu ent-richten. Hier besteht seitens des Unternehmens ein „Vorfinanzierungsbedarf“ in Höhe der ausstehenden Umsatzsteuer von der Rechnungslegung bis zum tat-sächlichen Zahlungseingang. Wird eine Rechnung unein-bringlich, wird die anteilige Umsatzsteuer refundiert bzw. gegenverrechnet.

9.1.1 Der VorsteuerabzugDer Vorsteuerabzug ist das Kernstück des europäischen Mehrwertsteuersystems. Er garantiert, dass die Ver- rechnung von Umsatzsteuer zwischen Unternehmern kostenneutral ist.

Der Vorsteuerabzug steht grundsätzlich nur Unterneh- mern zu. Abziehbar ist nur die österreichische Umsatz- steuer. Ausländische Vorsteuern können im jeweiligen Land rückgefordert werden.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:

– Die der Rechnung zugrunde liegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für das Unter- nehmen ausgeführt worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Im Ausmaß einer even-tuellen privaten Verwendung fällt steuerpflichtiger Eigenverbrauch an.

– Die Lieferung oder sonstige Leistung muss bereits ausgeführt worden sein (Ausnahme Anzahlungen).

– Die bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistun- gen müssen zur Ausführung steuerpflichtiger oder echt steuerbefreiter Umsätze (z. B. für Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferungen, grenz- überschreitende Güterbeförderungen) verwendet werden.

– Eine Rechnung muss ausgestellt worden sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (siehe Checkliste unter www.bollenberger.com/gruender). Die Bezahlung des Rechnungsbetrags ist vorerst nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!

Die Soll-Besteuerung gilt zwingend für

– buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

– andere Tätigkeiten (z. B. Umsätze aus Vermietung), wenn die Umsätze in einem der beiden vorange- gangenen Kalenderjahre mehr als 110.000 Euro betrugen (ausgenommen sind freiberufliche Tätigkeiten)

– Leistungen, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (siehe Reverse- Charge). Anwendungsfälle sind Bauleistungen und bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmer

Das Wesen der Ist-BesteuerungBei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Fälligkeit der Umsatzsteuer von der Bezahlung abhängig. Die Umsatzsteuer ist spätestens am 15. des der Bezahlung der Rechnung zweitfolgenden Monats zu entrichten. Wesentlich bei der Ist-Besteuerung ist, dass das Entgelt dem leistenden Unternehmen tatsächlich zugeflossen ist. Die Steuerschuld entsteht daher unab-hängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Alle Lieferungen und Leistungen, die nicht zwingend nach dem Soll-System versteuert werden müssen, sind nach dem Ist-System zu versteuern. Dies betrifft

1. nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und2. land- und forstwirtschaftliche Betriebe3. Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit (z. B. Arzt,

Künstler, Musiker u. a.) unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze

4. Umsätze aus anderen Tätigkeiten (z. B. Vermietung), wenn diese in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre maximal 110.000 Euro betragen haben

Unternehmen haben die Wahl und können ihre Umsätze auch nach dem Soll-System versteuern.

Hinweis:

Der Wechsel der Besteuerungsart kann nur zu Beginn eines Veranlagungsjahres erfolgen.

Die Ist-Besteuerung ist gegenüber der Soll-Besteue- rung in der Regel günstiger, weil die Umsatzsteuer an

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Tipp:

Obwohl die Voraussetzungen für den Vorsteuerab- zug wirtschaftlich klar sind, treten bei Betriebs- prüfungen häufig Probleme auf. Sehr oft wird der Vorsteuerabzug aus formalen Gründen gestrichen.

9.1.2 Rechnungslegung nach dem UmsatzsteuergesetzEine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz ist aus-zustellen, wenn ein Unternehmer Umsätze an andere Unternehmer im Inland für deren Unternehmen oder an juristische Personen ausführt oder eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer (privaten Empfänger) erbringt.

Die Ausdehnung der Rechnungsausstellungsverpflich- tung gegenüber privaten Empfängern von Werkliefe- rungen und -leistungen im Zusammenhang mit Grund- stücken zielt auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit, ins-besondere in der Bauwirtschaft, ab.

Da privaten Auftraggebern bisher keine Rechnung aus- gestellt werden musste, war es schwer zu überprüfen, ob eine Leistung legal erbracht worden war. Wenn die Pflicht der Rechnungsausstellung besteht, ist die Rechnung innerhalb von sechs Monaten auszustellen.

Was Sie über die UID-Nummer wissen solltenBetriebsgründer erhalten die UID-Nummer grund- sätzlich gleichzeitig mit Zuteilung der Steuernummer. Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 10.000 Euro (inkl. USt.) müssen die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten.

Jede UID-Nummer ist in der UID-Datenbank der öster- reichischen Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift des Unternehmers und dem Umsatzsteuer-Abgaben- konto verbunden. Namensänderungen, Änderungen des Firmenwortlauts oder der Anschrift sind dem Finanzamt daher umgehend bekanntzugeben.

Vorsicht: Stimmen Name und Anschrift des Lieferan- ten oder des Leistungserbringers nicht überein, steht kein Vorsteuerabzug zu (Achtung, Scheinfirmen!). Ist dem leistungsempfangenden Unternehmen bekannt, dass der Rechnungsaussteller vorhat, die in der Rech- nung ausgewiesene Umsatzsteuer mit Absicht nicht an das Finanzamt zu bezahlen, haftet er für die nicht abge-führte Steuer des Lieferanten oder Leistungserbringers!

Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) als Indiz für die Unternehmereigenschaft ist Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. für den Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

Sollten Sie Zweifel an der Gültigkeit einer Ihnen von Ihrem Geschäftspartner bekanntgegebenen UID- Nummer bzw. seiner Unternehmereigenschaft haben, können Sie diese in einem EU-weiten Bestätigungsver- fahren überprüfen lassen. Informationen erhalten Sie im UID-Büro des Finanzministeriums. Die Bestätigung von UID-Nummern kann auch über FinanzOnline erfolgen.

Tipp:

Bei Erstgeschäften mit nicht bekannten Geschäfts- partnern sollten Sie sich auf jeden Fall absichern und die UID-Nummer prüfen.

9.1.3 Die Umsatzsteuer- jahreserklärungDie Jahreserklärung fasst im Grunde alle monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen und ist für etwaige Berichtigungen da. Veranlagungszeitraum – das ist jener Zeitraum, für den die Jahreserklärung abzugeben ist – ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr kann dieses nach entsprechender Erklärung gegenüber dem Finanzamt für die Umsatzsteuerjahreserklärung als Veranlagungszeitraum gewählt werden.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis 30. April des fol-genden Jahres die Umsatzsteuerjahreserklärung abzuge-ben. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung verlängert sich die Abgabefrist bis 30. Juni, ebenso kann sich bei steuerlicher Vertretung die Frist verlängern.

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9.2.1 Einkunftsarten und Berechnung der Einkommen- steuerbemessungsgrundlageUnter dem Begriff „Einkommen“ versteht man den Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung allfälliger Verluste abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Einkunftsarten und Ermittlung des Einkommens:

a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen z. B. Landwirte oder Gärtner

b) Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Journalisten und zu mehr als 25 % beteiligte Gesellschafter von GmbHs

c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen z. B. Handels- betriebe, Tischler, Friseure usw. und Industriebetriebe

d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen Arbeitnehmer und Pensionisten

e) Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Zinserträge aus Sparguthaben oder Wertpapieren sowie Veräußerungs- gewinne aus Finanzvermögen ab 1.4.2012 und Divi- denden aus Aktien und GmbH-Anteilen. Werden diese Erträge im Inland erzielt, wird die Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer einbehalten.

f) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung z. B. einer Wohnung, eines Hauses

g) Sonstige Einkünfte: – wiederkehrende Bezüge, z. B. bestimmte Leibrenten – Überschüsse aus privaten Veräußerungsgeschäften

innerhalb bestimmter Spekulationsfristen – Überschüsse aus der Veräußerung von privaten

Kapitalbeteiligungen ab 1 % Beteiligung (z. B. Verkauf von GmbH-Anteilen bis 1.4.2012)

– Einkünfte aus Leistungen (z. B. Provisionen für gelegentliche Vermittlungen und Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung privater Gegenstände)

– Funktionsgebühren (Entgelt für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sofern sie keine Arbeitnehmer sind)

= Gesamtbetrag der Einkünfte– Sonderausgaben– außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage)

Das Jahreserklärungsformular U 1 entspricht weit- gehend dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular U 30. Aus der Gegenüberstellung der sich aufgrund der Jahreserklärung ergebenden Jahres-Zahllast und der Summe der entrichteten Vorauszahlungen kann sich eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben. Sofern die Nachzahlung höher als 2.500 Euro ist, wird jeden-falls ein Säumniszuschlag von 2 % festgesetzt.

Unterbleibt die Einreichung der Umsatzsteuerjahres- erklärung, kann es seitens der Finanz zur Festsetzung von Zwangsstrafen kommen, und es wird eine Schätzung vorgenommen. Die verspätete Vorlage kann zur Festset-zung eines Verspätungszuschlags von bis zu 10 % der Nachzahlung führen. Es könnten auch finanzstrafrecht- liche Auswirkungen bestehen.

Spezialfall KleinunternehmerSofern die Umsätze eines Kleinunternehmers im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen und er für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hat, ist er von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreit.

9.1.4 Die Umsatzsteuer- veranlagungAufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung erlässt das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid, durch den die Steuerfestsetzung erfolgt und gegen den innerhalb eines Monats berufen werden kann.

9.2 Die EinkommensteuerDie Einkommensteuer ist die „Lohnsteuer“ der Selb- ständigen. Basis und Bemessungsgrundlage sind die jährlich erwirtschafteten Einkünfte.

Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die nach dem Einkommen bemessen wird. Unbeschränkt einkom-mensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuer-lich erfasst werden. Besteuert wird das Einkommen, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben.

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9.2.2 Einkommensteuer- berechnungBesteuert wird das Einkommen des Einzelunternehmers bzw. Personengesellschafters, das innerhalb eines Kalenderjahres bezogen wird.

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie hoch die Tarifsteuer, bezogen auf die Bemessungsgrundlage (Einkommen), ist. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Ein- kommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von 60.000 Euro jeder zusätzliche Euro mit 50 % besteuert.

Einkommensteuer zahlen nur natürliche Personen, die im Inland steuerpflichtig sind. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Zuordnung ist somit von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.

Personengesellschaften selbst sind nicht ertragsteuer-pflichtig, sondern immer ihre Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil.

Sämtliche natürlichen Personen, die ein Einzelunter- nehmen führen oder/und Gesellschafter sind, sind mit ihrem Einkommen einkommensteuerpflichtig.

Die Einkunftsarten a bis c werden „betriebliche Ein- künfte“ oder „Gewinneinkünfte“ genannt. Die Ein- kunftsarten d bis g bezeichnet man als „Überschuss- einkünfte“ oder „außerbetriebliche Einkünfte“.

Sonderausgaben sind

– Personenversicherungen, Ausgaben für Wohnraum- schaffung und -sanierung, bestimmte Kapitalanlage- formen – diese Ausgaben sind in der Regel betrags- begrenzt und nur zu einem Viertel absetzbar. Bei Einkünften ab 36.400 Euro wird der absetzbare Betrag weiter reduziert, ab 60.000 Euro sind die Ausgaben nicht mehr absetzbar.

– Kirchenbeiträge (ab Veranlagung 2012 bis höchstens 400 Euro), Leibrenten, Nachkauf von Versicherungs- zeiten, Steuerberatungskosten

– Verlustabzug

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen z. B. Kosten von Behinderungen, Krankheiten oder Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern.

Hinweis:

Im Gründungsjahr ist oft keine Steuer zu bezahlen, da Sie wahrscheinlich mit sehr hohen Erstaus- gaben und Abschreibungen rechnen können. Diese können den Gewinn stark drücken bzw. sogar zu Verlusten führen, die Sie gegen spätere Gewinne verrechnen können.

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9.3.2 Die Mindestkörper- schaftsteuerSowohl bei einem Gewinn als auch bei einem Verlust fällt bei einer GmbH die Mindestkörperschaftsteuer an, die im ersten Jahr des Bestehens 1.092 Euro und in den Folgejahren 1.750 Euro beträgt und zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu entrichten ist.

Bei einer AG beträgt die Mindestkörperschaftsteuer 3.500 Euro.

Wäre die tatsächliche Körperschaftsteuer des laufen- den Jahres wegen eines niedrigeren Gewinns kleiner oder anlässlich eines Verlusts null, so wird die Differenz zur entrichteten Mindestkörperschaftsteuer in späteren Jahren, in denen höhere Gewinne erzielt werden, wie eine Vorauszahlung angerechnet. So geht die Mindest- körperschaftsteuer nicht verloren.

9.3 Die KörperschaftsteuerDie Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von z. B. Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der Aktiengesellschaft. Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaft- steuer die Einkommensteuer der juristischen Personen dar. Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen sowie Kapitalgesellschaften selbst sind mit ihren Gewinnen körperschaftsteuerpflichtig.

9.3.1 Der SteuersatzDie Körperschaftsteuer beträgt 25 % vom steuerpflich- tigen Einkommen. Hierbei handelt es sich um einen linearen Steuertarif – im Gegensatz zur Einkommen- steuer.

Einkommen in Euro Einkommensteuer in Euro(vor Absetzbeträgen)

Durchschnitts-steuersatz in %

Grenzsteuersatzin %

bis 11.000 0 0 –

11.000 bis 25.000 (Einkommen – 11.000) x 36,50 % – 36,50 %

25.000 5.110 20,44 % –

25.000 bis 60.000 5.110 + (Einkommen – 25.000) x 43,2143 % – 43,2143 %

60.000 20.235 33,73 % –

über 60.000 20.235 + (Einkommen – 60.000) x 0,5 – 50 %

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Die steuerliche Situation der GmbH und der Gesell- schafter

Wer zahlt was? Anmerkung

Gewinn vor Steuern (steuerpflichtiger Gewinn) 100,00 %

davon 25 % Körperschaftsteuer

– 25,00 %

Die 25 % Körper -schaftsteuer bezahlt die GmbH.

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuerder Kapitalgesellschaften.Unabhängig vom steuerpflichtigen Einkommen(auch bei einem Verlust) fällt die Mindestkörper-schaftsteuer an. Diese beträgt im ersten Jahr desBestehens 1.092 Euro und in der Folge 1.750 Euro jährlich.

Gewinn nach Abzug der Körperschaftsteuer(zur Gewinnausschüttung oder Thesaurierung ) 75,00 %

Der Begriff „Thesaurierung“ bedeutet, dass die vomUnternehmen erwirtschafteten Gewinne nichtausgeschüttet werden, sondern im Unternehmenselbst verbleiben.

davon 25 % Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung

– 18,75 %

Vom Ausschüttungs-betrag wird dieKapitalertragsteuerin Höhe von 25 %von der Gesellschafteinbehalten und andas Betriebsfinanz-amt abgeführt.

Die Gewinnausschüttung beim empfangendenGesellschafter ist grundsätzlich endbesteuert, dieKapitalertragsteuer für den Gesellschafter von derGmbH entrichtet.

Gewinn nach Steuern bei Ausschüttung 56,25 %

Gesamtsteuerbelastung bei Ausschüttung 43,75 %

Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung 25,00 %

In diesem Fall verbleibt der Gewinn in der Gesellschaft und wird nicht ausgeschüttet.

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Termine:

– 15. Februar – 15. Mai– 15. August – 15. November

Sollte sich im Laufe des Jahres zeigen, dass die Vorauszahlungen zu hoch sind, können Sie bis zum 30.9. beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen.

9.5 Sonstige SteuernZu den „Sonstigen Steuern“ zählen z. B. die Kommunal- steuer (für Dienstnehmer und Gesellschaftergeschäfts- führer) sowie der Dienstgeberbeitrag zum Familien- lastenausgleichfonds. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von zum Teil branchenspezifischen Verkehrs- und Verbrauchsteuern, z. B. die Kfz-Steuer oder die auf Landes- bzw. Gemeindeebene erhobenen Fremdenverkehrsabgaben.

9.6 SteueroptimierungLegitimes Ziel jedes Unternehmens ist, den Steuer- kostenblock so gering wie möglich zu halten.

Steueroptimierung beginnt bereits bei der Gründung. Sie sollten einen Berater zuziehen und eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Steuerstrategie erarbeiten. Besprechen Sie die Vor- und Nachteile von Steueropti- mierungsmaßnahmen, damit die Auswirkungen für Ihre individuelle Situation abschätzbar sind und Sie die für Ihr Unternehmen steueroptimale Entscheidung treffen können.

Es gilt die Steuerbegünstigungen maximal aus- zunutzen! Auch hier ist entscheidend, rechtzeitig das Richtige zu tun. Fordern Sie Ihre Berater!

9.4 Jahressteuererklärung Achtung: Im Anfangsjahr beruht die Berechnungsbasis auf Ihren Schätzungen und Erwartungen. Seien Sie realistisch. Zu hohe Schätzungen und die daraus resultierenden Vorauszahlungen belasten unnötig Ihre Liquidität, und zu niedrige Annahmen führen zu Nach- zahlungen, die Sie ebenso ins „Schleudern“ bringen können.

Die Übermittlung der Jahressteuererklärung hat grund- sätzlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.

Ist dem Steuerpflichtigen die Übermittlung der Steuer- erklärung auf elektronischem Wege nicht zumutbar (z. B. kein Internetanschluss), ist die Steuererklärung schriftlich auf dem Formular zu machen und beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Abgabefrist für die Steuererklärung ist

– spätestens der 30. April jeden Jahres, wenn die Übermittlung der Einkommensteuererklärung nicht elektronisch erfolgt, und– spätestens der 30. Juni, wenn die Übermittlung elektronisch über FinanzOnline erfolgt.

Hinweis:

Diese Fristen können bei begründetem Antrag verlängert werden. Bei Vertretung durch einen Steuerberater sind auch längere Fristen möglich.

Gegen den Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids Berufung einge- legt werden.

Für die Einkommensteuer wie auch für die Körper- schaftsteuer sind vierteljährlich Vorauszahlungen zu entrichten.

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10. Das Rechnungswesen

10.1 Bilanz und GuVDoppelte Buchführung – BilanzBei der doppelten Buchführung erfolgt zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalls: auf je einem Konto im Soll und im Haben.

Jeder Geschäftsfall wird einerseits im Grundbuch (Journal) und andererseits im Hauptbuch auf den Sach- konten jeweils im Soll und im Haben erfasst. Weiters kommt es zur zweifachen Gewinnermittlung durch Bestandsverrechnung und durch Gewinn-und-Verlust- Rechnung.

Gewinnermittlung durch BestandsverrechnungDer Gewinn ist der Unterschied des Reinvermögens am Ende und des Reinvermögens am Anfang der Geschäftsperiode unter Abzug der Privateinlagen und Hinzurechnung der Privatentnahmen (sogenannter Betriebsvermögensvergleich). Das Reinvermögen ergibt sich aus Vermögen abzüglich Schulden. Der Vermögens- vergleich stellt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag dar.

Gewinnermittlung durch Gewinn-und-Verlust-RechnungHier wird der Erfolg direkt ermittelt (+ Erfolg = Gewinn, – Erfolg = Verlust). Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung stellt die Ertragslage dar, wie sie sich im Laufe des gesamten Geschäftsjahres entwickelt hat.

Besonderheiten der doppelten BuchführungKassabuchführung, Inventuraufnahme zum Bilanzie- rungsstichtag, Erfassung und Bewertung der Forderun- gen und Verbindlichkeiten, periodenreine Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Zahlungszeitpunkt ist für die zeitliche Zuordnung entscheidend!

Die Gewinnermittlung kann nach § 4 Abs 1 EstG oder § 5 EstG erfolgen.

Das Charakteristikum der Gewinnermittlungsart der doppelten Buchführung gemäß § 4 Abs 1 EstG und § 5 EstG besteht darin, dass nur der Gewinnermittler nach § 5 EstG

– gewillkürtes Betriebsvermögen (das sind Gegen- stände, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, z. B. ein brachliegendes Grundstück) und

– ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben kann,

– weiters besteht Steuerpflicht für Grund und Boden.

Das Rechnungswesen der Klein- und Mittelbetriebe besteht aus der Finanzbuchhaltung, aus der sich der jeweilige Jahresabschluss ergibt, der aus der „Bilanz“ und der „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ (GuV) besteht.

Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, der sich aus „Bilanz“, „Gewinn-und-Verlust- Rechnung“ und „Anhang“ zusammensetzt. Die Bilanz zeigt die Werte der vorhandenen Vermögensgegen- stände und Schulden/Kapital zu einem bestimmten Stichtag (meist 31.12.); sie ist damit eine Zeitpunkt- betrachtung.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist eine Zeitraum- betrachtung und zeigt die während eines Wirtschafts- jahres im Unternehmen entstandenen Aufwendungen und die im selben Zeitraum erzielten Erträge.

Im Anhang sind die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust- Rechnung sowie die darauf angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden so zu erläutern, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird. Diese Generalnorm gilt auch für den von Kapitalgesellschaf- ten ab einer bestimmten Größe aufzustellenden Lage- bericht, wo der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darzustellen sind.

Die im Jahresabschluss errechneten Ergebnisse dienen nicht nur als Grundlage für die Besteuerung, sondern sind vor allem (in Form der aus der Bilanz und der Gewinn-und-VerlustRechnung ermittelten Kenn- zahlen) die Basis für Entscheidungen des Unternehmers wie auch für Banken, Kunden, Investoren und sonstige Geschäftspartner des Unternehmers.

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10.2 Einnahmen-Ausgaben-RechnungDie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EstG ist eigentlich kein Buchführungssystem, sie ist lediglich eine besondere Art der steuerlichen Gewinn- ermittlung. Der Einnahmen-Ausgaben-Rechner führt daher auch keine Bücher, sondern „Aufzeichnungen“.

Entscheidend ist hierbei, dass erst der Zufluss bei Einnahmen und der Abfluss bei Ausgaben zur Aufnahme in die Aufzeichnungen führen.

Einnahmen und Ausgaben (und nicht wie bei der doppelten Buchführung Erträge und Aufwendungen) sind zu erfassen. Nicht der Zeitpunkt der Leistungser- bringung ist entscheidend, sondern grundsätzlich der Zahlungsein- bzw. -ausgang (Zu-und-Abfluss-Prinzip). Eine Ausnahme von diesem Prinzip besteht bei der Abschreibung für Investitionen des Anlagevermögens, da bei der Anschaffung von Anlagegegenständen die Anschaffungskosten nicht im Jahr der Anschaffung, sondern nur verteilt über die Nutzungsdauer als Betriebsausgaben (Abschreibungen) angesetzt werden dürfen. Nur geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 400 Euro können sofort als Ausgabe betrachtet werden.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen folgende Aufzeichnungen führen:

– Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben– Wareneingangsbuch– Anlagenkartei– Lohnkonten

In den Aufzeichnungen sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben laufend, der Zeitfolge nach geordnet, zu erfassen (die bloße Sammlung von Belegen und die Aufstellung zum Jahresende genügen nicht).

Zeitpunkt der ErfassungDie Eintragungen sind dann zeitgerecht, wenn sie spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats, für den sie zu erfolgen haben, vorge- nommen werden. Gilt aufgrund umsatzsteuerlicher

Vorschriften das Kalendervierteljahr als Voranmel- dungszeitraum, können die Eintragungen spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalender- vierteljahres vorgenommen werden.

Grundlagensicherung (betrifft jede Gewinnermitt- lungsart!)Der Zeitpunkt der Eintragung ist jedoch zu unterscheiden von der Grundlagensicherung. Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich in geeigneter Form festzu- halten. Dies bedeutet, dass die Grundlagensicherung zumindest einmal am Tag, spätestens jedoch zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages, vorzunehmen ist. Sämtliche Geschäftsfälle sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.

Folgende Formen der Einzelerfassung sind zulässig:

– chronologische händische Aufzeichnungen der Einzellosungen

– Paragondurchschriften– Rechenstreifen– Losungsblätter– Kassabucheinzelaufzeichnungen– Registrierkassenstreifen von mechanischen

Registrierkassen oder elektronische Registrier- kassensysteme (grundsätzlich sind Sie aber nicht ver-pflichtet, eine elektronische Registrierkassa zu führen). Beachten Sie die Kassenrichtlinien 2012! (www.bollenberger.com)

Das Festhalten der Bargeldbewegungen kann darüber hinaus auch unmittelbar durch Eintragen in die Auf- zeichnungen erfolgen.

Folgende Formen der Losungsermittlung werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt:

– Losungsermittlung durch Kassasturz (Vergleich des Kassastands am Tagesanfang und nach Tagesende) Ausnahme: Umsatz bis 150.000 Euro pro Jahr

– Losungsermittlung durch Warenstand-Vergleich (Berechnung der Tageslosung durch Vergleich des Warenstands am Tagesanfang und am Tagesende)

– Losungsermittlung aus EDV-Tagesjournal (das lediglich die Tagessumme pro verkauftes Produkt anzeigt)

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Da beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner das Zu-und- Abfluss-Prinzip – somit der Zahlungsfluss über den Zeitpunkt, wann eine Einnahme oder Ausgabe steuer- lich anzusetzen ist – entscheidet, kann folgende Beleg- ablage empfohlen werden:

– Investitionen (Eingangsrechnungen) Banken– Buchungsbelege und sonstige Dokumente – Einnahmen-Ausgaben-Buch

10.3 Pauschalierung der BetriebsausgabenBei den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben mit 6 % bzw. 12 % des Umsatzes (§ 125 Abs 1 BAO) abgesetzt werden, sofern der Vorjahresumsatz nicht höher als 220.000 Euro ist und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EstG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) erfolgt.

6 % des Umsatzes: bei kaufmännischer oder techni- scher Beratung, bei schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit, höchstens 13.200 Euro

12 % des Umsatzes: bei allen restlichen selbständigen und gewerblichen Tätigkeiten gem. § 22 und § 23 EstG, höchstens 26.400 Euro

Neben den Pauschalbeträgen sind folgende Ausgaben abzugsfähig:Ausgaben für den Eingang von Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Waren- eingangsbuch einzutragen sind oder einzutragen wären; Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten; Ausgaben für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in die Leistung eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden; Beiträge zu Pflichtversiche- rungen gemäß § 4 Abs 4 Z 1 EstG.

Der Gewinn wird wie folgt pauschal ermittelt:

Nettoeinnahmen (ohne Umsatzsteuer)– Nettoausgaben für Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten– Lohnkosten und Lohnnebenkosten– 12 % der Nettoeinnahmen (ohne Nachweis), für bestimmte Berufsgruppen, z. B. kaufmännische und technische Beratung, nur 6 %= steuerpflichtiger Gewinn

Es gibt auch noch andere Arten von Pauschalierungen – für bestimmte gesonderte Berufsgruppen –, z. B. Branchenpauschalierungen oder Vollpauschalierungen bei Landwirten.

Achtung:Die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben ist nicht zulässig, wenn Sie (auch freiwillig) eine doppelte Buchhaltung mit Jahresabschluss führen.

Hinweis:

Welche Art der Buchführung für Sie zweckmäßig ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuer- berater.

Besonders wichtig ist, dass die Aufzeichnungen laufend erfolgen und der Jahresabschluss bei Unter- nehmen mit doppelter Buchführung bzw. der Abschluss bei Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht nur fristgerecht, sondern möglichst zeitnah erstellt wird. Achten Sie darauf, dass der Jahresabschluss rasch Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht. Nur möglichst gegenwartsnahe Daten bringen Nutzen für die Unterneh- mensführung.

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11. Die Finanzierung

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11.1 Das EigenkapitalDem Eigenkapital kommt im Rahmen der Unterneh- mensgründung besondere Bedeutung zu. Je besser Sie mit Eigenkapital ausgestattet sind, desto sicherer können Sie Anlaufschwierigkeiten bewältigen.

Über wie viel Eigenkapital sollte man als Gründer verfügen?Als Richtwert gilt, dass ca. 30 % des gesamten Kapitalbedarfs einer Unternehmensgründung als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollten.

Bitte bedenken Sie, dass die Gründung eines Unter- nehmens ohne entsprechende Eigenkapitalausstattung ein sehr großes Risiko darstellt!

Der Venture Capitalist = Partner auf ZeitAnders ist die Situation bei Venture Capital: Venture Capital ist Eigenkapital, das von privaten Investoren oder Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird. Venture Capitalists beteiligen sich am Unternehmen und wollen vom Wertzuwachs profitieren. Als Teilhaber tragen sie das volle Risiko. Bekommt das Unternehmen Probleme, ist auch ihr Geld verloren. Venture Capitalists sind Partner auf Zeit. Denn Ziel jedes Venture Capita- list ist „to make money“.

Aus diesem Grund ist sein finanzielles Engagement in der Regel befristet. Sobald sich das Unternehmen am Markt erfolgreich etabliert hat, verkauft der Venture Capitalist seine Anteile mit zum Teil erheblichen Ge- winnen. Da sein Schicksal mit dem Ihren untrennbar verbunden ist, müssen Sie ihm vertraglich ein Mit- spracherecht einräumen.

Unter Umständen redet der Venture Capitalist als Hauptgeldgeber bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ein gewichtiges Wort mit. Dafür arbeitet ein Venture Capitalist aber auch oft aktiv mit. Vor allem im Bereich Controlling bieten diese Geldgeber gezielte Managementunterstützung. Eine derartige Partner- schaft, auch wenn sie nur auf Zeit eingegangen wird, kann nur halten, wenn die Partner einander gut ver- stehen.

Wenn der durchdachte Finanzplan fehlt, so kann dies zu Fehlentwicklungen führen.

Fehlentwicklungen können sein:

– zu niedrige Eigenkapitalquote– langfristige Anlagegüter werden durch kurzfristige Kredite finanziert– dass es zu Kostenüberschreitungen kommt, da keine exakte Planung des notwendigen Kapital- bedarfs für Investitionen besteht– dass Erweiterungsinvestitionen vergessen werden und bei Umsatzsteigerungen die Erhöhung des Betriebsmittelbedarfs unberücksichtigt bleibt– dass mögliche Finanzierungsalternativen nicht beachtet werden– dass geförderte Kredite nicht fristgerecht beantragt werden. Für viele Investitionen gibt es geförderte Kredite, die in Anspruch genommen werden können. Hier ist jedoch fristwahrende Beantragung erforderlich– Zahlungsunfähigkeit, das „Aus“ für die beste Geschäftsidee

Ziel des Finanzplans ist, dass Ihr Unternehmen über die erforderlichen Finanzmittel verfügt – sprich jeder- zeit „flüssig“ ist.

Hinweis:

Sorgen Sie rechtzeitig für Liquidität. Wichtig ist, Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen. Nur so können Sie gegensteuern und gegebenenfalls Vorsorge treffen, damit zum richtigen Zeitpunkt der erforderlichen Finanzbedarf gedeckt ist. „Agieren statt Reagieren“ ist die Devise. Der Finanzplan ist Ihr Navigationssystem.

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Die Finanzierungsregeln

Die Zusammensetzung der Finanzierung aus

– Eigenkapital sowie– kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital sollte auf die Zusammensetzung des Vermögens und auf die Erfordernisse der Betriebsart und der Betriebs- größe abgestimmt sein.

Das Anlagevermögen ist langfristig gebunden und sollte deshalb mit langfristigem Kapital finanziert werden, ebenso jene Teile des Umlaufvermögens, die langfristig zur Verfügung stehen, z. B. der sogenannte „eiserne Bestand“ des Warenlagers. Für das übrige Umlaufvermögen können kurzfristige Fremdfinanzierun- gen herangezogen werden.

11.2 Die Fremdfinanzierungs- formena) Finanzierung der BetriebsmittelDer Betriebsmittelkredit ist für den laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr geeignet. Sie verschaffen sich damit einen Liquiditätsspielraum. Durch zeitgerechte Bezahlung von Lieferungen können Sie Skonti in Anspruch nehmen und ersparen sich dadurch einen „Lieferantenkredit“.

Siehe 13.2 „Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen?“.

Für Fremdkapital müssen Sie hingegen regelmäßigen Zinsendienst leisten. Außerdem kann das kreditge- währende Institut zusätzliche Sicherheiten verlangen, z. B. die Übernahme einer persönlichen Haftung durch den Unternehmensgründer, Bürgschaften, Hypotheken u. dgl. Ist das Unternehmen insolvent, müssen Sie je nach gewählter Rechtsform im schlimmsten Fall für alle Bankschulden „geradestehen“.

b) Finanzierung von InvestitionenDer Investitionskredit dient zur Anschaffung von Investitionsgütern. Die Laufzeit des Kredits richtet sich dabei nach der Nutzungsdauer der finanzierten Güter.

c) Finanzierung, unterstützt durch FördermittelEs gibt eine Reihe von Bundes- und Landesförderungen speziell für Unternehmensgründer. Viele Förderungs- aktionen beziehen sich auf Investitionen. Die Anträge müssen in der Regel vor Durchführung (vor Bestellung) der Investitionen unter Vorlage entsprechender Unter- lagen gestellt werden.

Siehe 12. „Förderungen erleichtern den Unternehmens- start“.

d) LeasingLeasing ist eine weitere Finanzierungsalternative, wobei das Wirtschaftsgut nicht gekauft, sondern geleast wird (d. h. ein Investitionsgut wird genutzt, ohne dass Sie daran Eigentum erwerben).

Kredit oder Leasing?Beim Kredit gehört Ihnen das Vermögensgut von Beginn an. Bei der Rückzahlung können Sie flexibel agieren, da Sie den Kredit auch schneller als geplant zurückzahlen können. Beim Leasing entfällt die generelle Kapitalbindung. Damit können Sie den Liquiditätsspiel- raum Ihres Unternehmens vergrößern.

Durch Leasingfinanzierung Ihrer Mobilien können Sie die Abschreibungsdauer Ihres Wirtschaftsguts nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Achten Sie aber auch auf etwaige steuerliche Vor- oder Nachteile!

Kfz-Leasing

Autoleasing bietet Ihnen einige Vorteile:

– geringe monatliche Belastung, da Sie nur den Wert- verlust und nicht den gesamten Kaufpreis bezahlen– günstige Prämien bei der Kaskoversicherung– flexible Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung

Bei Pkws und Kombis ist steuerlich die Bildung eines Aktivpostens zu beachten, dieser bewirkt die steuer- liche Gleichstellung zum Kauf.

MobilienleasingMobilienleasing ist eine Form der Finanzierung beweglicher Wirtschaftsgüter von der Fertigungsma- schine über die EDV-Anlage bis zur Büroeinrichtung.

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3637

ImmobilienleasingImmobilienleasing umfasst die Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden. Zusätzlich kann der Leasingnehmer bei Bedarf auf eine breite Dienstleis- tungspalette der Leasinggesellschaften zurückgreifen, z. B. Grundstücksbevorratung, Projektentwicklung, Führung der Planungs- und Bauverhandlungen, Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplans, Prüfung der Schlussrechnungen unter Zugrundelegung der Rechnungsprüfungsergebnisse, Schlussabnahme des Bauwerks im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht sowie Beratungsunterstützung bei Förderungsanträgen etc.

Kriterien wie

– Kosten einmalig/laufend, – bilanzielle Darstellung,– steuerliche Begünstigung,– Fördermöglichkeiten sind bei jeder Leasingent- scheidung individuell abzuwägen.

Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse.

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12. Förderungen erleichternden Unternehmensstart

Förderungen werden im Wesentlichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, aber auch von der Wirtschaftskammer vergeben. Es gibt unzählige Förderungsarten und -modelle. Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht.

Die Art der Förderung ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig und daher für jedes Unternehmen individuell abzuklären.

Welche Arten von Förderungen können Sie bekommen?

– Zinsgünstige Finanzierungen – Zuschüsse für Investitionen, Forschung und Entwicklung– Geförderte Beratungsleistungen von externen Beratern– Übernahme von Bürgschaften für Finanzierungen– Befreiung von Gebühren und Abgaben

Achtung: Förderungen RECHTZEITIG beantragen. Bei fast allen Förderungsmodellen ist die rechtzeitige Beantragung vor Projektbeginn entscheidend. Sobald Sie das Investitionsgut gekauft haben – bei vielen Förderungen genügt sogar eine der Antragstellung zeitlich vorgelagerte Bestellung –, ist es schon zu spät. Bei einem Projektstart, der vor der Beantragung einer Förderung liegt, hat man in den meisten Fällen die Fördermöglichkeit verwirkt.

Das NeugründungsförderungsgesetzDer Gründer hat sich hinsichtlich der Neugründung von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung beraten zu lassen und erhält von dieser eine bestätigte Er- klärung der Neugründung (Formular Neufö1) bzw. der Betriebsübernehmer eine Erklärung der Betriebsüber- tragung (Formular Neufö3). In den Wirtschaftskammern werden die NEUFÖG-Bestätigungen durch das Gründer- service, meist auch durch die Fachgruppen und die Bezirksstellen durchgeführt. Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet wer-den, so ist für ihn die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig.

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– Steirische Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung des Landes Steiermark www.sfg.at – Wirtschaftsförderungen des Landes Oberösterreich www.ooe.gv.at– Salzburger Wirtschafts- und Technologieförderungen Förderungen des Landes Salzburg www.salzburg.gv.at– Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Förderungen des Landes Kärnten www.kwf.at– Inforegio – Informationen über Maßnahmen der EU für die regionale Entwicklung Informationen der Europäischen Kommission zu den EU-Regionalförderungen http://ec.europa.eu/ regional_policy/index_de.htm– LEHRE.FÖRDERN Umfassende Infos über Förderungen für Lehrbe- triebe. Die Förderungen werden über die Lehrlings- stellen der Wirtschaftskammern abgewickelt http://portal.wko.at/wk/startseite_dst. wk?angid=0&dstid=8631; www.lehre-foerdern.at – Internationalisierungs-Programm der Außenwirtschaft Österreich www.go-international.at

Weitere Infos unter www.go-gruendercenter.net und www.bollenberger.com/gruender

Links zu den wichtigsten Förderstellen:

– Austria Wirtschaftsservice GmbH Wichtige Förderinstitution des Bundes www.awsg.at– FWF – Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Förderung von Grundlagenforschung www.fwf.ac.at– Kommunalkredit Umweltförderungen www.kommunalkredit.at– Oesterreichische Kontrollbank Wichtiger Ansprechpartner bei Exportfinanzierungen und -garantien www.oekb.at– Österreichische Hotel- und Tourismusbank Die Förderbank für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft www.oeht.at– Unternehmensfinanzierung.at Von der Wiener Börse betriebene Website mit Infos zum Thema Unternehmensfinanzierung in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich www.unternehmensfinanzierung.at– 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung Österreichisches Informationsportal zum Rahmen- programm http://rp7.ffg.at– Niederösterreichische Wirtschaftsförderung Förderungen des Landes Niederösterreich www.wirtschaftsfoerderung.at– Wirtschaftsservice Burgenland AG Förderungen des Landes Burgenland www.wibag.at

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13. Betriebswirtschaftliche Überlegungen

13.1 Die ABC-Analyse – ein DiagnoseinstrumentRessourcen optimal zu nutzen ist das Ziel jedes Unter- nehmens. Die ABC-Analyse zeigt, welchem Bereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Sie hilft, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen.

Mit Hilfe der ABC-Analyse ist es möglich:

– Schlüsselkunden/-lieferanten zu identifizieren, um etwaige „Abhängigkeiten“ in strategische Überle- gungen einbeziehen zu können– Marketingmaßnahmen zur Kundenbindung punkt- genau zu setzen– materialwirtschaftliche und Sortiments- entscheidungen zu fundieren– Ansatzpunkte für Verbesserungen (Rationalisie- rungsmaßnahmen) zu identifizieren

Nach dem Pareto-Prinzip, der sogenannten 80-20-Regel, haben wenige Elemente sehr großen Wertanteil am Gesamtergebnis.

Identifizieren Sie Ihre Top-Kunden mittels ABC-Analyse

Klasse A – große Bedeutung (wichtig, hochwertig, umsatzstark)Wenige Elemente haben sehr großen Wertanteil am Gesamtergebnis. So stellen durchschnittlich 5 bis 10 % der Kunden einen Anteil von zirka 60 bis 80 % am Ge- samtumsatz dar.

Klasse B – normale/durchschnittliche Bedeutung (mit-telwertig, mittlere Umsatzstärke)Diese Gruppe trägt etwa anteilsgleich (1:1) zum jeweils betrachteten Ergebnis bei. Beispielsweise erzielen 15 bis 25 % der Kunden einen Anteil von ca. 15 bis 25 % am Gesamtergebnis.

Klasse C – geringe Bedeutung (weniger wichtig, umsatzschwach)Eine relativ große Anzahl liefert nur einen geringen Anteil am Gesamtergebnis. 50 bis 75 % der Kunden (C-Gruppe) repräsentieren einen Wertanteil von 5 bis 10 % und binden meist administrativ sehr viele Ressourcen.

Hinweis:

Die Grenzwerte für diese drei Klassen basieren jeweils auf Erfahrungswerten und können von Fall zu Fall schwanken.

Wert

Menge

0 %

5 %

10 %

15 %

20 %

25 %

30 %

35 %

40 %

45 %

50 %

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70 %

75 %

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95 %

100 %

100 %

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50 %

45 %

40 %

35 %

30 %

25 %

20 %

15 %

10 %

5 %

0 %

A B C

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4041

Folgende strategischen Überlegungen und Folgerungen können sich aus der ABC-Analyse für den A-Bereich beispielhaft ergeben:

13.2 Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen?Was versteht man unter „Lieferantenkredit“?Der Lieferantenkredit entsteht dadurch, dass man eine Ware oder eine Dienstleistung nicht bei Erhalt, sondern erst später bezahlt. Der Lieferant räumt ein Zahlungsziel (z. B. 30 Tage) ein oder gewährt bei prompter Zahlung innerhalb weniger Tage Skonto.

Lieferantenkredit kann teuer sein!Der bequeme, aber auch sehr teure Lieferantenkredit erfreut sich großer Beliebtheit, weil er eben ganz „form- los“ gewährt wird. Dazu kommt, dass der Lieferanten- kredit auf den ersten Blick auch gar nichts kostet – ein teurer Trugschluss!

Betrachtet man genauer, was hinter einer Zahlungsbe- dingung „zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungs- datum unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage Ziel“ steckt und welche effektive Jahresverzinsung akzeptiert wird, wenn erst z. B. nach 30 Tagen Geld fließt, wird deutlich, dass diese Finanzierungsform ausgesprochen teuer ist.

Nachrechnen lohnt sich:Anhand folgender Formel ist die tatsächliche Jahres-verzinsung leicht auszurechnen:

Effektiver = Skontosatz x 360Jahreszinssatz (Zahlungsziel – Skontofrist)

Ableitbare Maßnahmen aus der Kundenanalyse Ableitbare Maßnahmen aus der Lieferantenanalyse

Kundenbindungsprogramme (CRM)Welche Kundenkontakte sind zu intensivieren?

Intensive Preis- und Konditionsverhandlungen aufgrund der abgenommenen Mengen

Überwachung des Zahlungsverhaltens und der Bonitätsentwicklung Wie kann starken Abhängigkeiten bei Lieferanten entgegengewirkt werden?

Produkt- und Sortimentsentscheidungen Auf- und Ausbau alternativer Zulieferer, um kritische Abhängigkeiten zu minimieren

Skontofrist 7 Tage Skontobezugsspanne 23 Tage

Zahlungsziel 30 Tage

Beispiel:

Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen und einer Skontofrist von 7 Tagen müssen folglich für 23 Tage 2 % Zinsen bezahlt werden, was einem effektiven Jahreszinssatz von 31,3 % entspricht.

Hinweis:

In der Regel liegen die Kreditzinsen des Konto- korrentkredits unter dem Zinssatz des Lieferan- tenkredits, wie o. a. Beispiel zeigt. Mit Lieferanten, mit denen noch keine Skontoregelungen vereinbart wurden, empfiehlt es sich, solche auszuhandeln.

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13.3 Wichtige Kennzahlen für Ihr UnternehmenLeistungen lassen sich messen und steuern. Aber auch strategische Entscheidungen brauchen eine verlässliche Datengrundlage. Unternehmens- und Wettbewerbsdaten werden mit Hilfe von Kennzahlen in greifbares Wissen umgewandelt. Mit den ermittelten Daten und Kennzahlen lässt sich die Leistung Ihres Unternehmens besser planen, steuern, vergleichen und kontrollieren.

Hinweis:

Damit Sie Ihre Kosten gut im Griff haben, Ihr Risiko minimieren und Ihren Gewinn maximieren können, bringen wir Ihnen einige wichtige Kenn- zahlen näher.

Die Eigenkapitalquote – eine der wichtigsten Basel-II-Rating-Kennzahlen

Formel:

Eigenkapitalquote = (Eigenkapital/Gesamtkapital) x 100

Interpretation:Die Eigenkapitalquote gibt Aufschluss über die Kapital- struktur eines Unternehmens. Sie zeigt, wie viel Prozent des Gesamtkapitals auf das Eigenkapital entfallen.

Das Eigenkapital stellt jene finanziellen Mittel dar, die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt bzw. die aus der Betriebstätigkeit erwirtschaftet und nicht entnommen oder ausgeschüttet wurden.

Dem Eigenkapital kommen wesentliche Aufgaben zu, z. B. die

– Finanzierungsfunktion (Finanzierung des lang- fristigen Vermögens)– Risikofunktion (Abdeckung von Verlusten)– Haftungsfunktion (gegenüber Gläubigern)– Grundlage für die Gewinnverteilung– Beurteilung der Kreditfähigkeit

Je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto kreditwürdiger ist das Unternehmen. Das Unternehmen wird damit auch konkurrenzfähiger, da es auf dem Markt auch rascher und flexibler agieren kann. Je höher die Eigenkapital- quote, desto mehr Verlustjahre überlebt das Unter- nehmen. Deswegen legen die Banken auf diese Kennzahl besonderen Wert (Stichwort Basel-II-Rating).

Wie hoch soll die Eigenkapitalquote sein? Welchen Wert sollten Sie erreichen?Grundsätzlich gilt: je höher, desto besser. Denn je mehr Eigenkapital, desto geringer ist die Abhängigkeit von den verschiedenen Kreditgebern. Aus betriebswirt- schaftlicher Sicht sollte die Eigenkapitalquote zumin- dest 20 % betragen. Wichtig ist bei der Betrachtung der Branchenvergleich.

Laut Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) sollte die Eigenkapitalquote eines Unternehmens mehr als 8 % des Gesamtkapitals ausmachen.

So können Sie nachhaltig Ihre Eigenkapitalquote verbessern

– weniger Privatentnahmen bzw. Ausschüttungen vornehmen– effiziente Lagerhaltung (weniger Kapitalbindung)– aktives Forderungsmanagement (konsequentes Mahnen, Factoring)– Einlagen aus dem Privatvermögen– alternative Finanzierungsformen (Mezzaninkapital, Private Equity)– Leasing statt Kauf– Sale & Lease Back

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Entschuldungsdauer in Jahren

Formel:

FremdkapitalNetto-Cashflow

Interpretation:Wie viele Jahre benötigen Sie, um Ihre gesamten am Bilanzstichtag festgestellten Schulden durch den Jahres-Cashflow zu tilgen? In diese Kennzahl sind nicht nur Bankschulden einkalkuliert, sondern die gesamten Schulden, die Sie als Unternehmer haben. Je kleiner der Kennzahlenwert ist, desto besser ist die finanzielle Lage Ihres Betriebs. Voraussetzung ist aber, dass der ermittelte Netto-Cashflow auch in den folgenden Perioden erzielt werden kann.

Lagerdauer

Formel:

365 x Vorräte Wareneinsatz

Interpretation:Diese Kennzahl ist stichtagsbezogen und bei starken saisonalen Schwankungen nicht aussagekräftig. Wie lange lagern Sie Ihre Produkte, bis diese verkauft werden? Je länger die Dauer, desto höher die Lager- kosten und -risiken (Finanzierung, Schwund, Gefahr der Entmodung, ...).

Geldeingangsdauer in Tagen

Formel:

Interpretation:Eine lange Geldeingangsdauer wirkt sich ungünstig auf die Liquidität aus und erhöht das Risiko von Forderungs- ausfällen. Sie deutet auch auf Liquiditätsengpässe bei Kunden hin. Bei langer Geldeingangsdauer sollte das Mahnwesen unter die Lupe genommen werden.

Hinweis:

Die Eigenkapitalquote ist bei der Kapitalbeschaf- fung eine der wichtigsten Kennzahlen beim Rating durch Ihre Bank.

Brutto-Cashflow (Praktiker-Cashflow)

Formel:

Jahresgewinn/Jahresverlust+ Abschreibungen + Buchwertabgänge– Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen+ Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen + Zuweisung zu langfristigen Rückstellungen– Erträge aus der Auflösung langfristiger Rückstellungen+ Zuweisung zu Rücklagen– Auflösung von Rücklagen + Geschäftsführerbezüge= Brutto-Cashflow

Interpretation:Gewinn und Verlust sagen nichts über die Zahlungs- kraft und das Schuldentilgungspotential eines Unter- nehmens aus. Will man näherungsweise eine Aussage über die Zahlungskraft eines Unternehmens machen, dann wird der Cashflow betrachtet. Dabei wird der Jahresgewinn/Jahresverlust um jene Beträge korrigiert, die zwar einen Aufwand in der Gewinn- und Verlust- rechnung darstellen, jedoch zu keinem Zahlungsfluss geführt haben.

Netto-Cashflow

Formel:

Brutto-Cashflow– Privatentnahmen + Privateinlagen– Geschäftsführerbezüge = Netto-Cashflow

Interpretation:Erweiterte Rechnung des Cashflows, um die privaten Mittelzu- und -abflüsse zu berücksichtigen.

Formel:

durchschnittliche Kunden- 360 x und Wechselaufforderungen Bruttoerlöse (inkl. Umsatzsteuer)

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13.4 Stundensatzkalkulation in KMUsProfitieren Sie von der Kenntnis Ihrer Stundensätze

a) Stundensätze korrekt zu berechnen ist für denUnternehmer überlebensnotwendig. Ohne realistischkalkulierte Stundenkosten laufen Sie Gefahr, amJahresende böse Überraschungen zu erleben.

Trotz vieler Aufträge und Arbeit bleibt „am Ende des Tages“ oft zu wenig übrig – jeder Unternehmer muss jedoch profitable Preise erzielen, wenn er von seiner Arbeit auf Dauer angemessen leben will.

b) Wer die richtigen Einflussgrößen seiner Kalkulationkennt, tritt seinen Kunden selbstbewusster gegenüber.Als professioneller Anbieter sollten Sie Ihre Geschäfts-partner eher mit realistisch berechneten Preisange-boten als mit „Billigtarifen“ überzeugen. Schließlich istder Preis nicht das einzige Kriterium für die Auftrags-vergabe.

Es spricht auch nichts dagegen, am Ende von Verhandlungen notfalls preisliche Zugeständnisse zu machen. Dazu muss der Unternehmer jedoch wissen, wie viel Spielraum er bei seinen Stundensätzen hat! Was ist Ihre Leistung wirklich wert?Oft werden für die Kalkulation nur Branchendurch- schnittswerte verwendet – die Erstellung einer Stunden- satzkalkulation muss jedoch unbedingt auf Basis Ihres Unternehmens erfolgen, denn nur so können Sie die Kosten-und-Leistungs-Struktur Ihres Unternehmens aktiv gestalten.

Der Stundensatz ist abhängig:

Bei der Berechnung der Stundensätze sind folgende Positionen zu berücksichtigen:

– Auslastung: produktive und unproduktive Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten– Fixkosten des Unternehmens inklusive „Unternehmerlohn“– Einfluss des Materialaufschlags auf die Stundensatzkalkulation

Basis ist die aussagekräftige Zeiterfassung im Bereich der Leistungserstellung. Nicht jede Stunde des Unternehmers und seiner Mitarbeiter ist „produktiv“, d. h. eine fakturierbare Stunde, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann.

Dank Stundensatzkalkulation kennen Sie die Kosten einer Arbeitsstunde und damit auch Ihre Preisgrenzen. Sie ist Grundlage für die Auftragskalkulation und Ihre Angebote.

Entscheidend ist: Wer mehr über seine Stundensätze weiß, verdient nicht automatisch mehr – schafft aber gute Voraussetzungen dafür, sich künftig überzeu- gender zu verkaufen. Mehr Wissen hilft, Prioritäten bei Aufträgen zu setzen: Vielleicht ist es besser, den einen oder anderen Auftrag nicht anzunehmen und lieber nach zahlungskräftigeren Kunden zu suchen.

Stundensatz

von der Höhe der Lohn- und Gehaltskosten

der Mitarbeiter

vom Einkommensanspruch des Unternehmers

(„Unternehmerlohn“)

von der Auslastung (Beschäf-tigungsgrad) und der Höhe

der Fixkosten (Mieten, Instandhaltung, Kfz-Kosten, etc.)

von der Führung der Mitarbeiter. Wie viel

Nichtleistungszeit, sprich „Leerläufe“, gibt es im

Unternehmen?

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13.5 Die KostenrechnungWarum Sie eine Kostenrechnung führen solltenSie werden aus Überzeugung Unternehmer. Ihre Kunden sollten für Sie im Vordergrund stehen. Als Unternehmer tragen Sie aber auch Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Ihre Lieferanten und Ihre eigene Familie, d. h., dass die Absicherung Ihres Unterneh- mens auch eine zentrale Rolle spielen muss.

Eine Kostenrechnung ist mehr als ein paar Auswer- tungen – sie ist der Spiegel Ihres Unternehmens. Denn gerade Sie als Unternehmer müssen die richtigen (Kenn-)Zahlen zur richtigen Zeit zur Verfügung haben, um rechtzeitig auf wirtschaftliche Gegebenheiten reagieren zu können.

Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie befasst sich mit Erfassung, Kontrolle und kalkulatorischer Auswertung der Kosten.

Die Kostenrechnung gliedert sich in drei Bereiche:

– 1. Kostenartenrechnung. Sie erfasst und gliedert die Kosten nach ihrer Kostenart, z. B. Materialkosten, Personalkosten.– 2. Kostenstellenrechnung. Die Kostenstellenrech- nung sagt aus, in welchem Bereich welche Kosten angefallen sind, z. B. Abteilungen.– 3. Kostenträgerrechnung. Die Kostenträgerrech- nung ermittelt die Kosten eines bestimmten Pro- dukts, einer speziellen Dienstleistung u. dgl. und baut auf Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf. Ein Anwendungsbeispiel ist die getrennte Baustellenverrechnung eines Bauunternehmens.

Gründe, die für die Einrichtung einer Kostenrechnung sprechen:

– Mit einer Kostenrechnung können Sie das Wohl- ergehen Ihres Unternehmens analysieren, kontrol- lieren und steuern.– Durch die Kostenrechnung sehen Sie, wo Ihre Kosten entstehen, und können zielgerichtet entsprechende Einsparungsmaßnahmen ergreifen. In vielen Bran- chen sind die Preise der Produkte oder Dienstleis- tungen stark an die Marktpreise gekettet. Hier haben Sie wenig Spielraum, Ihre Gewinne durch Preiser-

höhungen zu steigern, sondern meistens nur die Möglichkeit, Ihre Kostenstruktur schlank zu halten.– Mit einer Kostenrechnung können Sie nicht nur Zahlen und Fakten präsentieren, sondern zeigen, dass Sie in betriebswirtschaftlichem Sinne TOP sind. In Gesprächen mit Ihrer Bank (Stichwort Basel II) hilft es immer, konkrete Zahlen und Fakten vorzulegen. Nach Basel II haben die Soft Facts am Rating gewichtigen Anteil.– Mit einer Kostenrechnung können Sie die Prozesse Ihrer Wertschöpfungskette kostentechnisch analy- sieren. Sollte ein Glied Ihrer Leistungskette nicht das gewünschte Ergebnis bringen, haben Sie die Möglich- keit, Maßnahmen als „Therapie“ gezielt einzuleiten und die Wirksamkeit zu überprüfen.– Sie können Ihr Gewinnpotential optimieren, da Sie rasch auf Trends und Tendenzen reagieren können und in der Lage sind, die Ergebnisse Ihrer unter- nehmerischen Entscheidungen und Handlungen zu überprüfen.– Sie können fundierte Preisober- und -untergrenzen festlegen.

Grundlegende Fragen bei der Einrichtung Ihrer Kostenrechnung:

– Wer will bzw. braucht welche Ergebnisse?– Wozu, wo, wie oft, wann und in welcher Art und Weise sollen Auswertungen zur Verfügung stehen?

Hinweis:

Analysieren Sie laufend die Aussagekraft Ihrer Zahlen, leiten Sie in der Folge rasch Maßnahmen ein und treffen Sie die richtigen Entscheidungen.

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14. Vorsorge undRisikoabsicherung

Für folgende Risiken sollte Ihr Unternehmen auf jeden Fall gewappnet sein:

– Haftpflicht Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bzw. privatrechtlichen Inhalts, die auf Verträgen beruhen– Betriebsunterbrechung nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm– Rechtsschutz Absicherung und Kostenübernahme bei Rechts- streitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung ist speziell für Gründer wichtig, deren Kunden bzw. Auftraggeber in dieser Entwicklungsstufe ihres Unternehmens finanzstärker sind, damit bei einem Rechtsstreit nicht der „lange Atem“ für die Rechts- durchsetzung ausgeht.– Feuerschaden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion– Einbruch, Diebstahl Schäden durch vollbrachten oder versuchten Einbruch bzw. Diebstahl– Leitungswasser Schäden an den versicherten Sachen durch aus- tretendes Leitungswasser– Glasbruch Schäden durch Bruch der zum Betrieb gehörenden Glasscheiben– Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch

Weiterführende Informationen zu Vorsorge und Risiko- absicherung erhalten Sie im GründerCenter oder in den Filialen von Erste Bank und Sparkassen. Unsere Versicherungsexperten erstellen für Sie individuelle und maßgeschneiderte Angebote.

Unabhängig davon, ob Sie einen Betrieb neu gründen oder übernehmen – an betriebliche Vorsorge und Risikoabsicherung sollten Sie unbedingt denken. Es ist Tatsache, dass gerade im Gründungsstadium viele Dinge erledigt werden müssen. In dieser Phase vergessen viele Unternehmensgründer, dass die Zukunft ihres neuen Unternehmens hauptsächlich von ihrer per- sönlichen Arbeitskraft abhängig sein wird.

Die Absicherung der personenbezogenen Risiken spielt eine besonders wichtige Rolle:

– Berufsunfähigkeit Einkommenseinbußen; Rente aufgrund von Berufs- unfähigkeit bis zur Alterspension– Unfall dauernde Invalidität, Tod, Unfallkosten, Taggeld, Spitalgeld– Leben schwere Krankheit, Kapitalreserven– Ableben Kreditabsicherung, Teilhaberabsicherung, Familienvorsorge

Sachschäden behindern den Betriebsablauf und können hohe Mehrkosten mit sich bringen oder die Existenz des neu gegründeten Unternehmens gefähr- den. Daher ist es sehr wichtig, sich gegen diese betrieblichen Risiken abzusichern.

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15. Starten Sie Ihr Unternehmenim GO! GründerCenter

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Unsere Experten im GO! GründerCenter sind die Schnittstelle zwischen Ihnen, den Förder stellen, Innovationscentern, Interessensvertretungen und anderen bereits erfolgreichen Unternehmensgründern. Hier besprechen wir Ihr Unternehmens konzept, Ihren Business plan, durchleuchten sämtliche Risiken, bringen Vorschläge zur Absicherung und Vorsorge usw.

Aber das Wichtigste: Hier sind Unternehmensgründer herzlich willkommen!

InterviewIm Gespräch mit dem Leiter eines GO! GründerCenters der Sparkasse

Was kann ein Gründer im GO! GründerCenter erwarten? Unser Expertenteam– bespricht mit Ihnen detailliert Ihr Geschäftskonzept– gibt Ihnen wichtige Hinweise dank langjähriger Erfahrung mit Gründungen– berät und beantragt die passende Förderung für Sie– finanziert Ihre Unternehmensgründung– stellt Ihnen ein Netzwerk zur Verfügung (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc.)

Welche Faktoren beeinflussen die Finanzierungsentscheidung?In erster Linie natürlich die Person des Gründers. Aber auch andere Faktoren wie z. B. Branche, Markt und Standort. Zusätzlich sind Eigenkapital und Sicherheiten wichtige Aspekte bei Finanzierungs-entscheidungen, die wir im GO! GründerCenter treffen.

Noch ein persönlicher TippEs ist am wichtigsten, dass ein Gründer an seinen Erfolg glaubt!

Ihr Plus

Mit Plan statt spontan

Auf unserer Website www.go-gruendercenter.netfinden Sie für Ihre Unternehmensgründung hilfreiche Informationen:

– praxiserprobte Tools, Leitfäden und Checklisten zu Finanzierung, Planrechnung und Investitions- und Liquiditätsplanung

– detaillierte Informationen zu allen wichtigen Schritten der Unternehmensgründung

– Veranstaltungskalender

Unser Service-Tipp

Wie komme ich zu einem Beratungs -termin im GO! GründerCenter?

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin. Alle Kontaktdaten der acht GO! GründerCenter finden Sie auf www.go-gruendercenter.net

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16. Ihr Zahlungsverkehr –rasch und um 50 % günstiger

Zahlungsverkehr online: mit netbankingPC und Internet – und Sie haben Ihre Finanzgeschäfte zeit- und kostensparend im Griff.

– Abfrage betrieblicher und privater Konten und Produkte

– ohne Software-Installation– In- und Auslandstransaktionen, Eilüberweisungen– Datenträgerservice: die Schnittstelle

zu Ihrer Finanzbuchhaltungs-Software

Mit netbanking können Sie jederzeit und ortsunabhängig über Ihre Konten verfügen.

Unser Service-Tipp

Als Unternehmer haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Forderungen mittels Lastschriftverfahren direkt vom Kundenkonto einzuziehen.

Bequemer geht’s nicht!

Ein Geschäftskonto ist das Herzstück Ihrer Finanzgeschäfte

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Alle Vorteile des s Gründer Kontos im Überblick:

– Kontoführungsprovision im 1. Jahr um 50 % günstiger– BankCard im 1. Jahr gratis– netbanking im 1. Jahr gratis

Umfassender Versicherungs-schutz ist wichtig für Ihr UnternehmenSchützen Sie sich mit der s Business Class vor den fi nanziellen Folgen betrieblicher Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl inkl. Van-dalismus und Glasbruch.

Alle Vorteile im Überblick:

– die ersten drei Monate prämienfrei– schützt die gesamte Betriebsausstattung– inklusive Schutz vor Betriebsunterbrechung– mit Betriebshaftpfl icht- und Rechtsschutz- versicherung– Neuwertersatz im Schadensfall

3 Monategratis

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GO! online:www.go-gruendercenter.net

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www.go-gruendercenter.net ist die Online-Plattform für Unternehmensgründer.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu einer Unternehmensgründung, ebenso einen Überblick über alle Förderungen in Österreich und wichtige Informationen, wie Sie Gründungs-Stolpersteinen aus dem Weg gehen können, sowie hilfreiche Tools wie z. B.:

– eine Vorlage zur Erstellung eines Businessplans– Kalkulationsunterlagen (z. B. Liquiditätsrechner, Haushaltsplan)– Kfz-Leasing-Rechner

VeranstaltungskalenderAlle Termine zu österreichweiten Seminaren, Workshops und Events für eine erfolgreiche Unternehmensgründung

GO! Newsletter:Immer punktgenau über Unternehmensgründer-Themen aus ganz Österreich informiert: aktuelle Veranstaltungs- hinweise und Fachbeiträge. Gleich bestellen auf: www.go-gruendercenter.net

Download:Checklisten, Leitfäden, Broschüren – arbeiten Sie mit praxiserprobten Unterlagen.

Find us on facebookPosten Sie über Ihren persönlichen Weg der Unternehmensgründung oder stellen Sie uns Ihre Fragen auf www.facebook.com/s.gruenderoffensive

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2870 Aspang I Kirchenplatz 1 I +43 2642 53653 1090 Wien I Augasse 9 I +43 1 21178

Mit uns die Zukunft im Griff.

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DIE BERATUNGSGRUPPE

Businessplan: Abenteuer Gründung –mit Plan zum Erfolg

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Businessplan-WettbewerbÖsterreichs größter Businessplan-Wettbewerb mit Preisen im Gesamtwert von über 130.000 Euro. Alle Businesspläne, die bis Einreichschluss Anfang Oktober jedes Jahres für ein Feedback eingereicht wurden, können auch am Wettbewerb teilnehmen.

i2b steht für „ideas to business“ und ist die öster-reichweite Businessplan-Initiative von Erste Bank und Sparkassen gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Österreichs.

i2b bietet zahlreiche Informationen:

– Handbuch „Keine Angst vor dem Businessplan“ Gratis-Druckexemplare gibt es in den GO! Gründer-

Centern von Erste Bank und Sparkassen.

– Nützliche Tools Eine Liste mit Businessplan-Anwendungen und

hilfreichen Online-Tools finden Sie unter www.i2b.at/tools

– Veranstaltungen aktuelle Termine auf www.i2b.at/kalender

Businessplan-Wettbewerb

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Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe GmbHBollenberger & Bollenberger Steuerberatungs GmbH

Bollenberger & Bollenberger Wirtschaftsprüfungs GmbHBollenberger & Bollenberger Unternehmensberatungs GmbH

Baumgartner & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

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KommerzkundenUnternehmensgründer

www.erstebank.at www.sparkasse.at

Stand: April 2012

Diese Publikation wurde von Bollenberger & Bollenberger Steuerberatungs GmbH, Nikolaus-August-Otto-Straße 20, 2700 Wr. Neustadt sorgfältig erstellt, ersetzt aber nicht die Beratung durch Experten. Aufgrund der Komplexität des Themas sind die Angaben in keiner Hinsicht vollständig und lediglich als Denkanstöße zu verstehen.