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1 Kersten Sitte Verein Frauenweisheit Wildpflanzen sammeln Allgemeines 1. Auflage April 2015

Wildpflanzen sammeln Allgemeines - · PDF fileRote Listen der Pflanzen ... Wichtig ist es, dass Sie die essbare Wildpflanze eindeutig bestimmen können. Es reichen ein paar wenige

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Kersten Sitte

Verein Frauenweisheit

Wildpflanzen sammeln

Allgemeines

1. Auflage April 2015

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www.frauenweisheit.info 1. Auflage April 2015 1

Inhalt

Pflanzenbestimmung ............................................................................................................................... 2

Sammeln .................................................................................................................................................. 4

Erlaubnis, Dankbarkeit, Gedanken ........................................................................................................... 5

Sammel-Standorte ................................................................................................................................... 6

Hinweis zur Verwendung der Wildpflanzen ............................................................................................. 6

Giftigkeit (Toxikologie) ......................................................................................................................... 6

Maßnahmen bei Vergiftungen ............................................................................................................. 7

24-Stunden-Notrufe bei Vergiftungen ................................................................................................. 8

Geschützte Pflanzen ................................................................................................................................ 8

Rote Listen der Pflanzen ...................................................................................................................... 8

Pflanzenschutz in Österreich ............................................................................................................... 9

Burgenland....................................................................................................................................... 9

Kärnten ............................................................................................................................................ 9

Niederösterreich .............................................................................................................................. 9

Österreich gesamt............................................................................................................................ 9

Oberösterreich: ................................................................................................................................ 9

Salzburg: .......................................................................................................................................... 9

Steiermark ..................................................................................................................................... 10

Tirol ................................................................................................................................................ 10

Vorarlberg ...................................................................................................................................... 10

Wien .............................................................................................................................................. 10

Pflanzenschutz in Deutschland .......................................................................................................... 10

Pflanzenschutz in der Schweiz ........................................................................................................... 10

Impressum ............................................................................................................................................. 11

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Pflanzenbestimmung

Wichtig ist es, dass Sie die essbare Wildpflanze eindeutig bestimmen können.

Es reichen ein paar wenige Bestimmungsbücher aus. Entweder ist die Bestimmung nach den Umrissen

der Blätter wie im Buch „Essbare Wildpflanzen. 200 Arten bestimmen und verwenden“ oder der

Blütenfarben und deren Formen wie im Buch „Was blüht denn da?“ sortiert.

Im „Was blüht denn da?“ gibt es keine Hinweise zur Essbarkeit. Erleichtert jedoch dank der wunderbar

gemalten Pflanzen die Bestimmung.

Große Brennnessel, Auszug (Urtica dioica L.):

Essbare Wildpflanzen. 200 Arten bestimmen und

verwenden. Seite 93; 3. Auflage 2008:

Gewöhnliche Brennnessel (Urtica dioica): Was

blüht denn da? Seite 342, 343; 58. Auflage

2008:

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In den deutschen wissenschaftlichen Bestimmungsbüchern „Rothmaler“ wird nach Sporenpflanzen

(Algen, Moose, Gefäß-Sporenpflanzen), nacktsamige Pflanzen, Einkeimblättrige Pflanzen,

Zweikeimblättrige Pflanzen u.s.w. sortiert.

Der „Rothmaler. Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen: Grundband“ ist für Nicht-Botaniker

beinahe unlesbar. Alleine die vielen Abkürzungen sind für das Lesen eine große Herausforderung,

abgesehen von den zahlreichen Fachausdrücken.

Im „Rothmaler. Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen: Atlasband“ sind die gezeichneten

Pflanzen dargestellt.

Die beiden Bücher sind für den Einstieg nicht zu empfehlen.

Brennnessel (Urtica L.): Rothmaler.

Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen:

Grundband. Seite 483; 20. Auflage 2011:

Große Brennnessel (Urtica dioica): Rothmaler.

Exkursionsflora von Deutschland.

Gefäßpflanzen: Atlasband. Seite 382; 12.

Auflage 2013:

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Beim Bestimmungsbuch „Flora Vegetativa“ der Schweizer Pflanzen ist das Besondere, dass außerhalb

der Blütezeit die exakte Artgehörigkeit zuzuordnen ist. Die Pflanzen sind hervorragend zeichnerisch,

mit für die Pflanze typischen Merkmalen im Detail dargestellt. Und mit für die Bestimmung relevanten

Beschreibungen ergänzt.

Grosse Brennnessel (Urtica dioica L.): Flora

Vegetativa. Seite 711; 3. Auflage 2013:

Die erwähnten Bücher finden Sie auf unserer Website „Bücher – Pflanzen“:

http://www.frauenweisheit.info/buecher-pflanzen/

Sammeln

Ideal ist am Vormittag bis frühen Nachmittag. Wenn Sie aus beruflichen Gründen nach der Arbeit

sammeln ist das auch in Ordnung.

Beim Sammeln von Wildpflanzen für Beschwerden spielt der Zeitpunkt jedoch eine Rolle.

Zum Sammeln verwenden Sie einen Korb, Papiersackerl (-tüte) oder wenn Sie ansonsten nichts

anderes zur Hand haben ein Plastiksackerl bzw. -gefäß.

Ich sammle häufig während des Laufens meine essbaren Wildpflanzen. Für diese Zeit verwende ich ein

Plastiksackerl und gebe dieses gefüllt mit Wildpflanzen in die „Bananentasche“ oder bei größeren

gesammelten Mengen trage ich sie in der Hand. Da anschließend im Idealfall die Pflanzen verarbeitet

werden, ist es meiner Meinung nach eine akzeptable Alternative. Ansonsten kann man die Pflanzen in

ein Glas- oder Keramikgefäß umfüllen und in den Kühlschrank stellen.

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Vor dem Plastiksackerls verwendete ich ein Papiersackerl. Wenn jedoch die Pflanzen nass waren oder

es regnete, wurde das Papiersackerl schnell durchgeweicht und bekam Löcher.

Ich zwicke mit meinen Nägeln die Pflanze ab. Alternativ ein Messer oder eine kleine Schere

verwenden.

Bitte die Pflanze nicht ausreißen.

Niemals alle Pflanzen von einem Standort entnehmen, nur einen Teil nehmen. Eventuell kann der

Bestand ausgerottet werden.

Und das gleiche gilt bei der einzelnen Pflanze: nur eine bis wenige Blüten und Blätter ernten.

Säubern

Gleich vor Ort die welken Teile dort belassen und die Pflanze reinigen.

Bevor die Pflanze geerntet wird, bitte beobachten, ob kleine Tierchen sich darauf befinden. Wie z.B. in

den Blüten, am Blatt oder Stängel. Ich fand öfters kleine Käfer in der Löwenzahnblüte, Ameisen am

Stengel, kleine Schnecken mit Gehäuse oder abgelegte Eier. Nach der Ernte schüttel ich die Pflanze

und, wenn da noch nicht alle Tierchen herunten sind, puste ich noch mal kräftig.

Von Läusen befallende Pflanzen ernte ich nicht.

Wie auch jene, wo Eier abgelegt wurden. Ich möchte die Tierart nicht unnötig dezimieren.

Menge

„Äpfel im Kübel, Kräuter im Korb, Knospen im Fingerhut.“

Nur so viel mitnehmen, als man verarbeiten möchte.

Aufgrund der jeweiligen Landesgesetze für Arten- bzw. Naturschutz hat jede/r das Recht, wild

wachsende Pflanzen im ortsüblichen Umfang zu entnehmen. Das bedeutet an Mengen, die nicht über

einen Handstrauß hinausgehen.

Waschen oder nicht?

Ich wasche die Pflanzen nicht ab. Die auf den Pflanzen befindlichen Mikroorganismen und je nach

Saison die Blütenpollen sind unserem Körper dienlich.

Falls Sie aus irgendeinem Grund unsicher sind, waschen Sie die Pflanzen ab.

Hinweis: Unter Naturschutz bzw. Artenschutz stehende Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden. Auch

nicht für ein Herbarium verwendet werden.

Erlaubnis, Dankbarkeit, Gedanken

Bevor Sie eine Pflanze abschneiden, bitten Sie um Erlaubnis, dies tun zu dürfen. Nach dem

Abschneiden bedanken Sie sich bei der Pflanze. Ich spreche die Danksagung nicht laut aus, sondern in

Gedanken.

Achten Sie beim Sammeln und Verarbeiten auf liebevolle, positive Gedanken.

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Sammel-Standorte

Geeignete Standorte

• Wiese bei einem Bio-Bauern (Erlaubnis einholen).

• Naturbelassene Wiese wo keine Gülle/Kuhmist ausgeführt wird (Erlaubnis einholen).

• Aushubhügel

• Schutthalden

• Waldränder

• im Wald

• im eigenen Garten oder Garten in der Nachbarschaft (Erlaubnis einholen)

Ungeeignete Standorte

• neben befahrenen Straßen

• neben Bahngleisen

• überdüngte Wiesen

• Industriegebiet

• Wo Hunde und Menschen ihr Geschäft verrichten

• Im Naturschutzgebiet ist das Sammeln grundsätzlich verboten

Hinweis zur Verwendung der Wildpflanzen

Die Wildpflanzen können Überempfindlichkeits-Reaktionen und Nebenwirkungen hervorrufen.

Achtung bei Schwangerschaft: manche Pflanzen können wehnenerregende, abtreibende Wirkungen

haben.

Giftigkeit (Toxikologie)

Die Verwechslung mit unterschiedlich starken giftigen Pflanzen kann bei Unkenntnis möglich sein.

„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift;

allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei.“

Paracelsus (1493 – 1541), Arzt, Alchemist, Mystiker und Philosoph

Die dritte Defension wegen des Schreibens der neuen Rezepte.

In: Septem Defensiones 1538. Werke Bd. 2, Darmstadt 1965, S. 510

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Salinisch: salzartig (d.h. nur in Wasser und

nicht in Öl löslich)

Diurese: (griech. diá „durch“ und uréō

„harnen“) Harnausscheidung durch die Nieren.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diurese;

08.04.2015)

Maßnahmen bei Vergiftungen

Bei Pflanzenvergiftungen geht die größte Gefahr von unwissenden Ärzten oder in Panik geratende

Personen aus.

Als Vorsorge machen Sie einen kompetenten Mediziner oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der

Pflanzen in ihrer Region aus.

Maßnahmen wie das Injizieren von hochwirksamem Brechmittel, Magenspülung und die Diurese ist

nur bei schweren Vergiftungen anzuwenden.

Keine fetthaltigen Flüssigkeiten wie Milch, alkoholische Getränke oder Kochsalzlösung einnehmen, um

das Erbrechen auszulösen. Das Fett löst die Giftstoffe aus der Pflanze und erhöht somit die Giftdosis

im Körper. Beim nicht vollständigen Erbrechen der

eingenommenen Kochsalzlösung kann besonders

bei Kleinkindern eine schwere Kochsalzvergiftung

eintreten.

„Zusammenfassend [sind] folgende Maßnahmen bei Pflanzenvergiftungen empfohlen:

• Sicherstellung von Pflanzenmaterial, das zur Identifizierung beitragen kann

• versuchen Sie herauszufinden welche Menge und welche Teile (Beeren, Samen, Blätter etc.)

eingenommen wurden

• keine Gabe von fetthaltigen Getränken

• keine Gabe von alkoholhaltigen Getränken

• keine Gabe von Kochsalzlösung

• ansonsten ist die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen … angebracht

• darüberhinaus ist im häuslichen Bereich allenfalls die Gabe von Medizinalkohle zu empfehlen

(die im schlimmsten Fall nutzlos ist, z. B. bei cyanogenen Glykosiden, aber keine schädlichen

Nebenwirkungen hat)

• einen kompetenten Arzt aufsuchen, der in der Lage ist Bagatellvergiftungen von schweren

Vergiftungen zu unterscheiden

• bei der Notwendigkeit einer Darmentleerung nur salinische Abführmittel (Glaubersalz)

verwenden, keinesfalls Abführtees oder gar

Rizinusöl

• eine Behandlung der Symptome sollte dem

Arzt vorbehalten bleiben.“1

1 http://www.giftpflanzen.com/; Siehe Vergiftungen; 17.03.2015

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IUCN: Abkürzung für International Union for

Conservation of Nature and Natural Resources,

(www.iucn.org) übersetzt „Internationale Union zur

Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen“,

auch Weltnaturschutzunion.

24-Stunden-Notrufe bei Vergiftungen

Österreich Vergiftungsinformationszentrale für Österreich

Tel.: +43(0)1 / 406 43 43 (Notruf täglich 0-24 Uhr)

Tel.: +43(0)1 / 406 68 98 (Allgemeine Anfragen)

E-Mail: [email protected]

Website: http://www.goeg.at/de/VIZ, Gesundheit Österreich GmbH

Schweiz Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum

Tel.: +41 44 251 51 51 (international)

24-h-Notfallnummer 145

Tel.: 044 21 66 66 (nicht dringliche Anrufe)

E-Mail: [email protected]

Website: www.toxi.ch

Deutschland Liste der Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren in

Deutschland 2

Geschützte Pflanzen

Pflanzenarten haben oft eine sehr enge Bindung an bestimmte Biotop- und Vegetationstypen. Darin

liegen die Gefährdung und auch das Ausmaß der Arten.

Geschützte und gefährdete Pflanzen dürfen nicht gesammelt werden. Die Unterschutzstellungen sind

regional unterschiedlich und sind bei den regionalen Naturschutzbehörden nachzufragen.

Auch der Anbau von unter Naturschutz stehenden Arten ist eingeschränkt.

Hinweis: In Naturschutzgebieten ist das Sammeln prinzipiell verboten.

Rote Listen der Pflanzen

In den Roten Listen werden regional oder überregional gefährdete Pflanzen aufgeführt, die nicht in

bestimmten Regionen oder überhaupt nicht gesammelt werden dürfen.

Pflanzen mit besonderem Schutz dürfen nicht gesammelt bzw. beschädigt werden.

“Heute ist die IUCN die einzige

Organisation, die eine umfassende Rote

Liste als Dokumentation aller weltweit

gefährdeten Arten führt. Daneben werden

seit den 1970er Jahren sowohl von der

IUCN als auch von anderen internationalen

Organisationen, Staaten, politischen

Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden Rote Listen mit geographischer

Beschränkung veröffentlicht.

2

http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzent

ralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html; 17.03.2015

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Die IUCN erstellt unter anderem die Rote Liste gefährdeter Arten und kategorisiert Schutzgebiete

mittels der World Commission on Protected Areas („Weltkommission für geschützte Gebiete“).“3

Pflanzenschutz in Österreich

Burgenland

• „Rote Liste Burgenland"4

• Schutzgebiete5

• „Welche Schutzgebiete gibt es im Burgenland?“ als pdf 6

Kärnten

• „Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen Kärntens“, 1995, als pdf mit 39 Seiten.7 Im

Landesmuseum (www.landesmuseum.at) der Bereich Biologiezentrum Linz/Austria. Niederösterreich

• Gänzlich geschützte Pflanzenarten – Anlage8

Österreich gesamt

• Umweltbundesamt 9

• Buch: Niklfeld, H. et al. (1999): Rote Listen gefährdeter Pflanzen Österreichs. Grüne Reihe des

Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Wien.

Oberösterreich:

• „Rote Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen Oberösterreichs und Liste der einheimischen

Farn- und Blütenpflanzen Oberösterreichs“, 1997, als pdf mit 62 Seiten.10 Im Landesmuseum

(www.landesmuseum.at) der Bereich Biologiezentrum Linz/Austria.

Salzburg:

• Übersicht des Pflanzenartenschutzes11

• Pflanzenschutzgebiet Untersberg und Obertauern12

3 http://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Liste_gef%C3%A4hrdeter_Arten; 27.02.2015

4 http://www.naturschutzbund-burgenland.at/de/literatur-i-publikationen-i-presse/category/11-rote-liste-

burgenland.html; 27.02.2015 5 http://www.naturschutzbund-burgenland.at/de/schutzgebiete.html; 27.02.2015

6 http://www.naturschutzbund-

burgenland.at/images/stories/images/naturschutz_im_burgenland/schutzgebiete_im_burgenland.pdf;

27.02.2015 7 http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/CAR_185_105_0353-0391.pdf; 27.02.2015

8 http://www.bergwacht-noe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=54:geschuetzte-

pflanzenarten&catid=35:avo&Itemid=77; 17.03.2015 9 http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/artenschutz/rl_pflanzen/; 27.02.2015

10 http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/BNO_0005_0003-0064.pdf; 27.02.2015

11 http://www.salzburg.gv.at/pflanzenartenschutz.htm; 27.02.2015

12 http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/pflanzentierlebensraumschutz-

1/pflanzenartenschutz/pflanzenschutzgebiete.htm; 27.02.2015

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Steiermark

• Naturschutz in der Steiermark – Geschützte Pflanzen13 Tirol

• Tiroler Naturschutzverordnung 2006 (geschützte Pflanzenarten …)14

• Tiroler Schutzgebiete15

Vorarlberg

• Geschützte Pflanzen in Vorarlberg16

• Schutzgebiete in Vorarlberg17 Wien

• Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz wild wachsender Pflanzen- und frei

lebender Tierarten und deren Lebensräume, sowie zur Bezeichnung von Biotoptypen (Wiener

Naturschutzverordnung – Wr. NschVO)18

• Naturschutz und Grünraum19

• Geschützte Arten und Biotope20

Pflanzenschutz in Deutschland

Die Rote Liste der Pflanzen Deutschlands (LUDWIG & SCHNITTLER 1996; pdf mit 224 Seiten) finden Sie

unter http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/RoteListePflanzen.pdf (16.04.2015)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG):

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/ (16.04.2015)

Pflanzenschutz in der Schweiz

Rote Listen: http://www.artenschutz.ch/rlist.htm (16.04.2015)

Vom Aussterben bedrohte Blütenpflanzen:

• Blütenpflanzen (A-L): http://www.artenschutz.ch/cr4.htm#CR (16.04.2015)

• Blütenpflanzen (M-Z) und Farne: http://www.artenschutz.ch/cr5.htm#CR (16.04.2015)

13

http://www.umwelt.steiermark.at/cms/dokumente/10218136_1563917/b8e60aa5/Gesch%C3%BCtzte-

Pflanzen.pdf; 17.03.2015 14

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/umweltrecht/Naturschutz/LGBL_39_2006.pdf; 17.03.2015 15

http://www.tiroler-schutzgebiete.at/schutzgebiete.html; 17.03.3015 16

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/umwelt_zukunft/umwelt/natur-

undumweltschutz/weitereinformationen/daten_fakten/geschuetztepflanzen2005.htm; 17.03.2015 17

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/umwelt_zukunft/umwelt/natur-

undumweltschutz/weitereinformationen/daten_fakten/schutzgebieteinvorarlberg/uebersicht_schutzgebiete.ht

m; 17.03.2015 18

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l4800200.htm; 17.03.2015 19

http://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/index.html; 17.03.2015 20

http://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/biotop/geschuetzt/; 17.03.2015

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Impressum

© 2015 Verein Frauenweisheit zur Gestaltung eines neuen Gemeinwohls und einer neuen Umwelt,

Sitz: Wien, ZVR-Zahl: 292993729

1. Auflage April 2015

Covergestaltung, Innenlayout: Kersten Sitte

Cover Bildnachweise: Kersten Sitte

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Verbreitung durch Bild, Funk,

Fernsehen, Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme

jeder Art nur mit schriftlicher Genehmigung des Vereins Frauenweisheit www.frauenweisheit.info.

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ausschließlich für Interessierte gedacht. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden irgendeiner Art,

die direkt oder indirekt aus der Verwendung der Angaben entstehen. Bei Verdacht auf Erkrankungen

konsultieren Sie bitte Ihre Ärztin oder Heilpraktikerin.

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