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Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung
AV93-Tagung 2013, 13. September 2013
Kulturlandinitiative und RPG Teilrevision 1 im Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Seite 2
Herausforderungen der Raumentwicklung
• Wachstum
• demografische Entwicklung und sozialer Wandel
• Nachhaltige Siedlungserneuerung
• Siedlungsqualität und Baukultur
• Landschaftsentwicklung
• Zusammenarbeit mit Gemeinden, Regionen und Nachbarkantonen
Was wir zu verlieren haben:international attestierte Standortqualität
Quelle: www.mercer.com
Amt für Raumentwicklung
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Quelle: div. Regionalmedien
«Dieser Bodenverschleiss muss gestoppt werden.»
«Keine hohen Häuser, dafür neun kleine Schritte»
«Weder Limmattal noch Ballenberg»
«Es gilt, Lebensqualität zu erhalten»
«Starkes Votum gegen Wachstum»
«Kemptner gegen Hochhäuser»
«Spagat zwischen Bewahrenund Erneuern»
Amt für Raumentwicklung
Akzeptanz der Siedlungsentwicklung schwindet
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Amt für Raumentwicklung
Abstand Bauzonengrenze (§ 263)
Regionaler Richtplan (§§ 30, 49a)
Kommunaler Richtplan (§ 31)
Die Umsetzungsvorlage – ein Gesamtpaket
Landwirtschaftsgebietschützen und erhalten
Siedlungsrandstärken
Siedlungentwickeln und differenzieren
Kompensationsgrundsatz (§§ 87a, 232a, 359)
Durchstossung (§ 47)
Verzicht auf Bauentwicklungsgebiet (§ 21)
Amt für Raumentwicklung
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Meilensteine zur Umsetzungsvorlage
Inputs
-Austausch mit Initiativkomitee (August 2012) und SP (September 2012)
-Hearing „Verdichtung konkret: Handlungsbedarf im PBG“ (September 2012)
-Erkenntnisse Masterplanung Uster-Volketswil (September 2012)
Umsetzungskonzept
-Beschluss des Regierungsrates (November 2012)
-Beinhaltet Stossrichtungen für Anpassung Richtplan und PBG
-Diskussion mit kantonsrätlichen Kommissionen
Umsetzungsvorlage
-Entwurf (Dezember 2012) + Überarbeitung Weisung BD
-Vernehmlassung (Januar bis März 2013)
-Bereinigung BD und Gesetzgebungsdienst
Beschluss des Regierungsrates (Juni 2013)
Behandlung durch Kantonsrat
-Abschluss bis 17.6.2014
-mit Richtplanvorlage Gesamtüberprüfung abgestimmt
Wer hat Stellung genommen?
Bund und Nachbarkantone 8
Kantonale Stellen 5
Regionen 11
Gemeinden und ihre Organisationen 112
Parteien 10
Verbände und weitere Interessenvertreter 24
Total 170
Auswertung und Überarbeitung in enger Zusammenarbeit zwischen Ämtern für Landschaft und Natur sowie für Raumentwicklung
Bericht über Vernehmlassung unter www.vernehmlassung.zh.ch
Amt für Raumentwicklung
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N=137
Befürworten Sie die vorgeschlagene Änderung des Vernehmlassungsentwurfs…
...im Bereich der Einführungs- und Schlussbestimmungen?
...im Bereich des öffentlichen Baurechts?
...zu den landwirtschaftlichen wertvollen Flächen?
...im Bereich der Nutzungsplanung?
...im Bereich der Richtplanung?
...insgesamt?
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Ja keine Antwort Nein
Amt für Raumentwicklung
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Wichtigste Auswirkungen der Umsetzungsvorlage
Kanton
Verdreifachung Fläche Bodenrekultivierung, 200% Stellenprozente im ALN, jährlich wiederkehrend CHF 300′000
Gemeinden
Mehraufwand Richtplanung geht mit Minderaufwand Nutzungsplanung einher
Kosten Ersatz ackerfähiges Kulturland können überbunden werden
Private und Wirtschaft
Kosten Ersatz ackerfähiges Kulturland liegen bei 2 bis 5 Prozent des mittleren Baulandpreises für Wohn- und Mischzonen
Angemessene Entschädigung von Eigentümerinnen und Eigentümern jener Parzellen, die für Aufwertungsprojekte genutzt werden
Amt für Raumentwicklung
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Raumordnungskonzept setzt Schwerpunkte
Siedlungsgebiet wird abschliessend festgelegt (Grösse, Verteilung)
Kein Bauentwicklungsgebiet, Flächen werden zu zwei Dritteln Landwirtschaftsgebiet
Siedlungsgebiet wird um rund 130 ha verkleinert.
Aufträge an Regionen/Gemeinden zur Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung
Sicherung der Produktionsgrundlagen als vorrangiges Ziel
Umfang an Fruchtfolgeflächen um rund 200 ha erhöht
Einhaltung des vom Bund vorgegebenen Mindestumfangs von 44 400 ha
Werden Fruchtfolgeflächen in Anspruch genommen, ist Ersatz zu leisten
Was wird bereits mit dem kantonalen Richtplan erreicht?
Amt für Raumentwicklung
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Die Forderungen der Kulturlandinitiative können mit dem kantonalen Richtplan erfüllt werden
Auf die Umsetzungsvorlage (d.h. Anpassung des PBG) ist zu verzichten
Gesamtwürdigung des Regierungsrats
Amt für Raumentwicklung
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RPG Teilrevision
Amt für Raumentwicklung
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Wesentliche Regelungsinhalte RPG Teilrevision 1
• Konkretisierung der Mindestinhalte der kantonalen Richtpläne
• Bauzonen gemäss voraussichtlichem Bedarf von 15 Jahren,
überdimensionierte sind zu reduzieren
• Mehrwertabgabe (mind. 20% des Mehrwertes und mindestens bei
Einzonungen)
• Massnahmen gegen Baulandhortung
• Solaranlagen, Abstandsvorschriften bei Wärmedämmungen
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Amt für Raumentwicklung
Vernehmlassung zur Teilrevision Raumplanungsverordnung
Drei Instrumente zur Lenkung der Siedlungsentwicklung nach Innen:
• Entwurf Raumplanungsverordnung
• Ergänzung Leitfaden für die kantonale Richtplanung
• Technische Richtlinien Bauzonen
- Dient der Berechnung des Bedarfs an Bauzonen
- Aus Bauzonenflächen, deren Beanspruchung sowie den aktuellen
und prognostizierten Einwohner- und Beschäftigtenzahlen ergibt
sich die kantonale Auslastung
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Amt für Raumentwicklung
Vernehmlassung zur Teilrevision Raumplanungsverordnung
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Amt für Raumentwicklung
Musterberechnung
Bauland-Auslastung 2027
Für den Kanton Zürich: Quelle: Tagesanzeiger 29.08.2013 / Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Kantonale Auslastung [%] = = = 105%
Kapazität in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen 1.9 Mio
Erwartete Einwohner- und Beschäftigtenzahl 2 Mio
Zeitplan der RPG Teilrevisionen 1 und 2
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Amt für Raumentwicklung
September
–November
2013
•Vernehml
assungsv
erfahren
RPG
Teilrevisi
on 1
- Leitfaden
Richtplanu
ng
-
Technisch
e
Richtlinien
Bauzonen
dimensioni
erung
-
Revidierte
Raumplan
ungsveror
dnung
Frühjahr 2014
•Inkraftset
zung RPG
Teilrevisi
on 1
-
Raumplan
ungsgeset
z
-
Raumplan
ungsveror
dnung
Ab Frühjahr
2014
•Vernehmlassungsverfahren RPG Teilrevision 2
Schlussfolgerungen
• Raumentwicklung der Schweiz und insbesondere im Kanton Zürich
wird in der Bevölkerung kritisch beurteilt
• Die Erwartung an die Durchsetzung der Massnahmen ist hoch
• Der haushälterische Umgang mit dem Boden, der Landschaft,
unserem Lebensraum muss nun konsequenter umgesetzt werden
• Raumplanung im Kanton Zürich wird schwieriger: Sicherung der
Nutzungen und Bedürfnisse müssen abgewogen werden können
• Wir werden die Unterstützung vieler Fachstellen und Behörden
brauchen.
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Amt für Raumentwicklung
Besten Dankfür Ihre Aufmerksamkeit
Amt für Raumentwicklung