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Willkommen an der Ruhr-Universität Bochum Handbuch für Forscherinnen und Forscher aus dem Ausland

Willkommen an der Ruhr-Universität Bochum · Dieses Handbuch ist in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund und ... welch herausragende Reputati- ... 4.2 Ruhr-Kultur

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Ruhr-U

niversität Bochum

– Guide for International Researchers

Willkommen an der Ruhr-Universität BochumHandbuch für Forscherinnen und Forscher aus dem Ausland

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Willkommen an der Ruhr-Universität Bochum

Handbuch für Forscherinnen und Forscher aus dem Ausland

Dieses Handbuch ist in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen entstanden. Wir bedanken uns auch für die inhaltliche Unterstützung von EURAXESS Deutschland und der Alexander von Humboldt-Stiftung.

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Herzlich Willkommen in der UniverCity Bochum!Ich hoffe, dass Sie, liebe Gäste, sich schon bald hier zu Hause fühlen. Dazu wollen wir als Stadtverwaltung gerne unseren Beitrag leisten. In enger Zusammen-arbeit mit dem Welcome Centre der Ruhr-Universität stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Ausländerbüros Ihnen gerne in allen administrativen Fragen zur Seite.

Sie sind zu uns nach Bochum gekommen, um an der Ruhr-Universität zu forschen oder sich weiterzu-bilden. Hierüber freue ich mich, unterstreicht doch Ihre Entscheidung, welch herausragende Reputati-on diese Hochschule weltweit genießt. Gleichzeitig bietet Ihr Aufenthalt uns die Gelegenheit, Ihnen unsere Stadt als einen lebenswerten Ort in einem der interessantesten und dichtesten Kulturräume der Welt näher zu bringen. Ein attraktives Spektrum kultureller Angebote erwartet Sie. Es reicht von tra-ditionellen Einrichtungen wie dem Schauspielhaus oder den Symphonikern bis zu einer breiten Palette von Künstlerinnen und Künstlern der „Freien Szene“.

Daneben erwartet Sie und Ihre Familie eine Region, in der es trotz der industriellen Prägung der Vergan-genheit zahlreiche grüne Naherholungsgebiete gibt. Auf Wander- und Radfahrwegen lässt sich unsere Stadt und die Metropole Ruhr gut erkunden. Viele dieser Wege führen an historisch interessanten vor-mals industriell genutzten Bauwerken vorbei, die inzwischen in reizvollem Kontrast zu ihrer ursprüng-lichen Bestimmung für kulturelle Zwecke genutzt werden. Ich nenne beispielhaft nur die Jahrhundert-halle, die als „Kathedrale der Industriekultur” heute zentrale Spielstätte der Ruhrtriennale ist.

Die Innenstadt Bochums mit ihren Einkaufsmöglich-keiten sowie das „Bermuda-Dreieck“, das mit seinen Cafés, Kneipen und Restaurants Gäste weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus anzieht, bieten Ih-nen darüber hinaus jede Menge Abwechslung sowie hoffentlich viele gesellige und anregende Momente.

Auf den Weg geben möchte ich Ihnen noch, dass Sie zukünftig in einer der größten Hochschulstädte Deutschlands arbeiten werden. Bochum hat insge-samt acht Hochschulen mit über 56.000 Studie-renden und annähernd 10.000 Beschäftigten. Sie werden feststellen, dass dieser akademische Geist unsere Stadt auch ausmacht, und er wird mit dazu beitragen, dass Sie sich hier wohl fühlen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und erfolgrei-chen Aufenthalt in der UniverCity Bochum.

Ihre

Dr. Ottilie ScholzOberbürgermeisterin

Dr. Ottilie ScholzOberbürgermeisterin

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe internationale Gäste!

Herzlich willkommen an der Ruhr-Universität Bochum!

Sie haben die Ruhr-Universität Bochum für Ihren Lehr- oder Forschungsaufenthalt ausgewählt und werden nun eine kürzere oder längere Zeit mit uns gemeinsam auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum verbringen. Darüber freue ich mich sehr und ich hoffe, dass Ihr Aufenthalt sich in beruflicher und persönlicher Hinsicht erfolgreich und angenehm gestaltet.

Die Ruhr-Universität Bochum begreift sich im Sinne von universitas als eine Gemeinschaft der Forscher-Lehrenden und Lernenden. Dafür zu sorgen, dass unsere internationalen Gäste sich in diese Gemein-schaft integriert fühlen, betrachten wir als Selbst-verpflichtung, der wir mit Freude nachgehen. Dies umso mehr, als es uns sehr bewusst ist, dass Ihre Anwesenheit auf dem Campus dazu beiträgt, dass die RUB sich immer mehr zu der weltoffenen und leistungsstarken Institution entwickelt, an deren Pro-filierung wir alle mitarbeiten.

Internationalität hat an der Ruhr-Universität traditi-onell einen sehr hohen Stellenwert. Hier studieren und forschen über 5.600 ausländische Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden aus mehr als 100 Ländern. Jedes Jahr empfängt die RUB mehr als 400 Forscherinnen und Forscher aus aller Welt, die in den internationalen Graduate Schools oder in interdisziplinären Forschergruppen ihre Projekte vo-rantreiben. Unser Welcome Centre für international mobile Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt Sie und Ihre mitreisenden Familienange-hörigen gern und kompetent – auch schon im Vorfeld Ihrer Anreise – bei allen organisatorischen Fragen rund um Ihren Aufenthalt an der Ruhr-Universität Bochum. Darüber hinaus ist die International Lounge als besonderer Treffpunkt für internationale Gäste zum festen Bestandteil unseres Campus geworden.

Die Forschung an der Ruhr-Universität Bochum zeigt sich profiliert und vielfältig wie die Universität selbst. Durch die Implementierung innovativer Strukturen und Formate wie den fakultätsübergreifenden Re-search Departments und insbesondere den Mercator-Forschergruppen hat die RUB international konkur-renzfähige Instrumente zur Förderung exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler geschaffen. Besonders in ihren inter-disziplinären Verbundforschungsbereichen wie der Proteinforschung, Plasmatechnologie, den Material- und Neurowissenschaften oder dem Geisteswissen-schaftlichen Kolleg zur Religionsforschung nimmt die RUB international eine Spitzenstellung ein.

Auch die Zahl an Humboldt-Stipendiat/innen und -Preisträger/innen, die sich jedes Jahr für einen Forschungsaufenthalt an der Ruhr-Universität ent-scheiden, ist ein Beweis für die hohe internationale Anziehungskraft der RUB.

Ich hoffe, dass Sie und Ihre Angehörigen sich sehr schnell an der Ruhr-Universität einleben, Sie mit Erfolg Ihre wissenschaftlichen Projekte vorantreiben, aber auch in menschlicher Hinsicht den Aufenthalt bei uns an der Ruhr-Universität als Freude und Be-reicherung erleben.

Ihr

Prof. Dr. Elmar W. WeilerRektor

Prof. Dr. Elmar W. WeilerRektor

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1. Ruhr-Universität Bochum 1.1 Menschlich – weltoffen – leistungsstark 13 1.2 Universitätsallianz Ruhr 18

2. Erste Schritte an der RUB 2.1 Welcome Centre 21 2.2 RUB Research School 24 2.3 Wohnen 25 2.4 ProKids – Der Familienservice 29 2.5 Computer und Internetzugang 31 2.6 Bibliotheken 34

3. Fortbildung und Freizeit an der RUB 3.1 Sprachkurse 39 3.2 Interne Fortbildung und Beratung (IFB) 41 3.3 Kunst und Kultur auf dem Campus 43 3.4 Hochschulsport 50 3.5 RUB Alumni 52 3.6 Chancengleichheit 53 3.7 Gastronomie: Mensa und Cafeterien 54 3.8 Einkaufen 57 3.9 Abkürzungen auf dem Campus 58 3.10 Einrichtungen der RUB in der Stadt 59

4. Bochum – Mitten im Ruhrgebiet 4.1 Das Ruhrgebiet 61 4.2 Ruhr-Kultur in Zahlen 64 4.3 Bochum 65

Inhaltsverzeichnis

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5. Formalitäten auf einen Blick 5.1 Checklisten 73 5.2 Wichtige Dokumente 74 5.3 EURAXESS 76

6. Einreise und Aufenthalt 6.1 Visum und Einreise 79 6.2 Anmeldung beim Einwohnermeldeamt 83 6.3 Aufenthaltserlaubnis 85 6.4 Arbeitsrechtliche Regelungen 89

7. Arbeiten und Forschen 7.1 Abschluss eines Arbeitsvertrags oder Ernennung 91 7.2 Aufenthalt mit Stipendium 93 7.3 Geistige Eigentumsrechte 94

8. Sozialversicherung 8.1 Aufenthalt mit Arbeitsvertrag 97 8.2 Aufenthalt mit Stipendium 105

9. Steuern 9.1 Aufenthalt mit Stipendium 109 9.2 Aufenthalt mit Arbeitsvertrag 110 9.3 Doppelbesteuerungsabkommen 111 9.4 Steuererklärung 112 9.5 Kirchensteuer 113

10. Familie 10.1 Kinderbetreuung 115 10.2 Schulen 117 10.3 Leistungen für Familien 118 10.4 Arbeitsmöglichkeiten für Partnerinnen und Partner 121

11. Alltag und praktische Informationen 11.1 Ärzte und Apotheken 123 11.2 Telefonnummern für Notfälle 125 11.3 Banken und Sparkassen 126 11.4 Verkehrsmittel 127 11.5 Internet, Telekommunikation, TV 132 11.6 Öffentliche Bibliotheken 134 11.7 Religion und Feiertage 135 11.8 Wissenswertes – Infos von A bis Z 137

12. Bevor Sie Deutschland verlassen ... 12.1 Checkliste 141

Index 144 Impressum, Bildnachweis 146

Übersichtsplan der Ruhr-Universität Bochum 147

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Ruhr-Universität Bochum

1.1 Menschlich – weltoffen – leistungsstarkDie Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist eine reform-orientierte Campusuniversität und eine der führen-den Forschungsuniversitäten in Deutschland. In ein-zigartiger Weise vereint sie die gesamte Spannbreite der großen Wissenschaftsbereiche an einem Ort. Ihre Stärken und ihr dynamisches Miteinander er-wachsen allesamt aus ihrem Leitbild der „modernen universitas“ (Gemeinschaft voneinander Lernender) und beruhen auf den Werten „menschlich – weltoffen – leistungsstark“.

Mitten in der dynamischen, gastfreundlichen Metro-polregion Ruhrgebiet im Herzen Europas gelegen, ist die Ruhr-Universität mit ihren 20 Fakultäten Heimat von 5.600 Beschäftigten und über 42.000 Studie-renden aus über 100 Ländern. Alle großen wissen-schaftlichen Disziplinen sind auf einem kompakten Campus vereint.

Das Fächerspektrum der RUB deckt fast sämtliche Fachgebiete von den Geistes- und Gesellschaftswis-senschaften über die Naturwissenschaften und die Medizin bis hin zu Ingenieurwissenschaften ab. Durch den kompakten Campus und den Zusam-menschluss mit den Universitäten Dortmund und Duisburg-Essen in der Universitätsallianz Ruhr (UAR, siehe Kapitel 1.2) sind den Kombinations-möglichkeiten von Studienfächern so gut wie keine Grenzen gesetzt. Fast alle Studiengänge werden als Bachelor-Master-Programme angeboten.

Die Exzellenzprogramme der RUB haben sich inter-national einen Namen gemacht: Unser Forschungs-cluster RESOLV (Ruhr Explores Solvation) ist ausge-zeichneter Exzellenzstandort im Bereich Chemie zur Erforschung von Lösungsmittelprozessen. Unterei-nander, national und international stark vernetzte, fakultäts- und fachübergreifende Forscherverbünde – Research Departments – schärfen das Profil der RUB. Unsere Research School ist ein internationales Kolleg zur strukturierten Promotion in den Lebenswissen-schaften, den Natur- und Ingenieurwissenschaften und den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.

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Research Departments www.rd.ruhr-uni-bochum.de

Internationale Graduate Schools www.rub.de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion/graduiertenschulen

Research School www.research-school.rub.de (Siehe auch Kapitel 2.3)

Mercator-Gruppen www.rub.de/mrg

Welcome Centre www.rub.de/welcome-centre

Forschungsportal www.rub.de/forschung

Unser Leitbild

Lebendig wird all das durch die Menschen aus aller Welt, die auf dem Campus zusammentreffen und die Ruhr-Universität mitgestalten.

Die Werte menschlich-weltoffen-leistungsstark gestalten den Lebensraum der Ruhr-Universität. Menschlich-weltoffen heißt, unterschiedliche Kul-turen zu respektieren und Gästen Heimat zu geben. Menschlich-leistungsstark bedeutet, gemeinsam schöpferische Kräfte zu entfalten und Neues mit Elan und Ehrgeiz „anzupacken“. „Campus Ruhr-Universi-tät“ ist die moderne universitas – die Gemeinschaft, in der die Menschen im Zentrum stehen.

Forschen auf dem Research Campus

Forschung und LehreForschung und Lehre gehören an der Ruhr-Universi-tät untrennbar zusammen. Ihre enge Verschränkung spiegelt das Prinzip universitas: Die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden und das vorurteils-freie Miteinander von Menschen jenseits von Fach-grenzen und Hierarchien.

Research DepartmentsInternational wettbewerbsfähige, große Forschungs-bereiche sind an der RUB in Form von interdiszipli-nären Research Departments (RD) organisiert:

■■ Research Department Centrum für Religionswis-senschaftliche Studien (CERES)

■■ Materials Research Department

■■ Research Department Interfacial Systems Che-mistry

■■ Protein Research Department

■■ Research Department of Neuroscience

■■ Research Department Plasmas with Complex In-teractions

■■ Research Department Subsurface Modeling and Engineering

Research SchoolDie (RUB-RS) ist die campusweite Graduiertenschu-le. Sie bietet den Doktorandinnen und Doktoranden der RUB eine innovative Plattform zur Förderung frühzeitiger wissenschaftlicher Selbständigkeit sowie internationaler Mobilität und Zusammenarbeit, wie auch zur Entwicklung von interdisziplinären Kom-petenzen und Führungskompetenzen, während sie zugleich konzentriert ihr Promotionsprojekt verfol-gen. (Siehe Kapitel 2.3)

NachwuchsförderungEiner der Schwerpunkte liegt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Die RUB entwickelt neuartige und einzigartige Formate, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftlern Wege zur Zusammenarbeit und Selbständigkeit eröffnet (wie zum Beispiel die Mer-cator Forschergruppen).

Internationale ForschungDie Forschung an der RUB ist natürlich weltweit vernetzt und international ausgerichtet, zum Beispiel in den bereits erwähnten Research Departments. An mehreren internationalen Graduate Schools sowie unterstützt von der Research School promovieren Doktorandinnen und Doktoranden aus aller Welt mit direktem Bezug zur Spitzenforschung. Das Welcome Centre bietet internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern intensive Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Aufent-haltes an der RUB. (Siehe Kapitel 2.1)

ForschungsportalDas Forschungsportal der RUB informiert online ausführlich und aktuell über das Forschungsprofil der Universität. Erfahren Sie mehr über die Einzel-forschung, prämierte Forscherinnen und Forscher, Forschungsverbünde wie Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, Koordinierte EU-Projekte, Projektbeteiligungen, Wissenschaftlichen Nach-wuchs und Forschungsförderung.

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Internationalportal International.rub.de

Internationalisierungsstrategie international.rub.de/profil/internationalisierung

Fakten – international www.ruhr-uni-bochum.de/universitaet/ fakten/weltoffen

Utrecht-Netzwerk www.utrecht-network.org

Chancengleichheit www.rub.de/universitaet/profil/ vielfalt-und-chancengleichheit

Familiengerechte Hochschule www.rub.de/familiengerecht

Zahlen und Fakten RUBAktuelle Zahlen und Fakten (Studierendenzahlen, Finanzen, Personal und mehr): www.rub.de/universitaet/fakten

International und gut vernetzt

Die Ruhr-Universität Bochum versteht sich als Mit-glied der globalen Gemeinschaft der Universitäten. Universitäres Handeln ist unabhängig von Staats-grenzen, Herkunft und Kultur: Wir bringen Men-schen aus der ganzen Welt zusammen, um Heraus-ragendes zu leisten.

Die konsequente Internationalisierung steht im Mit-telpunkt des Zukunftskonzepts „Research Campus RUB“. Die RUB baut ihre erfolgreichen Konzepte für Forschung und Lehre in internationaler Perspek-tive immer weiter aus. Schon früh werden z.B. die Nachwuchswissenschaftler/innen der RUB in inter-nationale Forschungskooperationen eingebunden. Umgekehrt beziehen wir ausländische Forscherin-nen und Forscher sowie Gäste in das internationale Geschehen an der RUB auch außerhalb ihres unmit-telbaren Forschungsschwerpunktes ein.

Internationaler Campus

Auf dem Campus studieren, forschen und lernen Menschen aus 100 Ländern – mehr als 4000 in-ternationale Studierende, etwa 500 internationale Doktorandinnen und Doktoranden und mehrere hundert weitere internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Etwa 500 Studierende verbrin-gen jährlich einen Auslandsaufenthalt an der RUB, ebenso viele RUB-Studierende absolvieren gleichzei-tig Teile ihres Studiums in aller Welt.

International vernetzt

Die RUB ist Mitglied im Utrecht-Netzwerk und wei-teren internationalen Hochschulnetzwerken in For-schung und Lehre. Mit zahlreichen renommierten Partnerhochschulen bestehen Kooperationsverträge, die durch aktiven Austausch von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie vielfältige Projekte mit Leben gefüllt werden. Ge-meinsam mit ihren Nachbaruniversitäten Dortmund und Duisburg-Essen betreibt die RUB im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr, Siehe Kapitel 1.2) Verbindungsbüros (Liaison Offices) in New York, Moskau, Rio de Janeiro und Sao Paulo.

Chancengleichheit, Diversity und Inklusion

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ein zentrales Kriterium der Hochschulent-wicklung. Das Rektorat betrachtet die Gleichstel-lung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe und integriert sie in alle Entscheidungsstrukturen und Verwaltungsprozesse. Auch das Thema Diversity und Inklusion wird unter dem Leitbild „universitas“ als Gesamtkonzept an der Universität umgesetzt. Mehr zu diesem Thema: Siehe Kapitel 3.6

Familiengerechte Hochschule

Besondere Aufmerksamkeit richtet die Ruhr-Univer-sität darauf, Maßnahmen umzusetzen, um Familie und Beruf besser zu vereinen. Mit Erfolg: Seit 2006 trägt die RUB offiziell den Titel „Familiengerechte Hochschule“. Zum umfassenden Angebot gehört zum Beispiel eine Kinderbetreuung auf dem Cam-pus, „ProKids – Der Familienservice“, der Eltern beratend und vermittelnd zur Seite steht, sowie ein Hilfsfonds für allein erziehende Studierende. Mehr zum Thema Familie: Siehe Kapitel 10

Leitung und Gremien

Die Ruhr-Universität hat die Rechtsform einer Kör-perschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Lei-tungsgremien trägt es Verantwortung für die Orga-nisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre an der RUB.

Hochschulrat Der Hochschulrat der RUB ist das oberste Gremium und hat sechs externe Mitglieder. Es sind hochran-gige Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und beruflicher Praxis.

Rektorat Das Rektorat, bestehend aus dem Rektor, dem Kanz-ler und den drei Prorektorinnen und Prorektoren, leitet die Universität und bestimmt die Ausrichtung der Universität.

Senat Der Senat wird von den Universitätsmitgliedern ge-wählt und stellt die Repräsentanz aller Statusgruppen innerhalb der Universität dar. Er ist das satzungsge-bende Organ der Universität.

FakultätenkonferenzDie Fakultätenkonferenz berät das Rektorat und den Hochschulrat in grundsätzlichen Angelegenheiten der Forschung, Lehre und des Studiums.

UniversitätskommissionenStändige Kommissionen dienen der Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und beraten das Rektorat, den Senat, die Fakultäten und sonstigen Einrich-tungen.

GleichstellungskommissionDie Kommission berät und unterstützt die Hoch-schule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung.

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1.2 Universitätsallianz RuhrUnter dem Motto „Gemeinsam besser“ haben sich die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Univer-sität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen zur Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) zusammen-geschlossen. Seit 2007 bündeln die drei großen Ruhr-gebietsuniversitäten ihre Kompetenzen und stärken damit ihre Leistungskraft.

Diese Zahlen vermitteln einen Eindruck der gemein-samen Vielfalt und Leistungsstärke: Vernetzt studie-ren, forschen und arbeiten an den drei Universitäten über 110.000 junge Menschen und nahezu 10.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Fächerspektrum, das sämtliche Fachgebiete von den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften über die Natur- und Ingenieurwissenschaften bis hin zur Me-dizin umfasst. Die Zusammenarbeit innerhalb der UA Ruhr wird dabei von der Stiftung Mercator mit erheblichen Mitteln gefördert.

Mit 12 von der DFG finanzierten Sonderforschungs-bereichen, einem Exzellenzcluster, zahlreichen Graduiertenkollegs und Forschergruppen gehört die Universitätsallianz Ruhr zu den größten und leistungsstärksten Wissenschaftsstandorten Deutsch-lands. Insgesamt 5 Universitäten, 16 Fachhochschu-len und zahlreiche außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen belegen die Transformation des ehemaligen Kohle- und Stahlreviers zur neuen und einzigartigen Wissenschaftsregion Ruhr.

Und diese Wissenschaftsregion befindet sich im Aufbruch – Die drei Ruhrgebiets-Universitäten sind zum Beispiel Träger des Kulturwissenschaftlichen Instituts (KWI) in Essen; mit den gemeinsamen Verbindungsbüros in New York, Rio de Janeiro/São Paulo und Moskau haben sie Standbeine in den USA, Lateinamerika und Russland, um den wissenschaftli-chen Austausch mit dem Ruhrgebiet zu fördern und die Allianz global zu vernetzen.

www.uaruhr.de

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Erste Schritte an der RUB

TIPP:

Sie können gerne mit uns Termine für Beratungsgespräche

und Behördengänge vereinbaren.

2.1 Welcome Centre und International Lounge

Das Welcome Centre ist eine der ersten Anlaufstellen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler an der Ruhr-Universität. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Erledigung Ihrer Formalitäten, die insbesondere vor und in den ersten Tagen nach der Ankunft anfallen. Aber auch während oder nach Ihrem Aufenthalt stehen wir weiterhin für Sie zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihre Gast-geber frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vor-bereitung eines Aufenthaltes überblicken, damit Sie sich rasch orientieren und im Alltag zurechtfinden können. Als EURAXESS Servicezentrum sind wir mit anderen Beratungsinstitutionen für Forscherinnen und Forscher vernetzt und bemühen uns, Ihnen stets aktuelle Informationen zu geben.

Um für Sie gut erreichbar zu sein, hat unsere Inter-national Lounge täglich ihre Türen geöffnet. Dort erhalten Sie Ihr Willkommenspaket und finden eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Um Ihnen das Vernetzen mit anderen Wissenschaft-lerinnen und Wissenschaftlern zu erleichtern und um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Bochum und das Ruhrgebiet besser kennenzulernen, organisieren wir Veranstaltungen und Ausflüge. Zur Teilnahme laden wir Sie und Ihre Familie herzlich ein!

Welcome Centre Welcome Centre, International Office E-Mail: [email protected] www.rub.de/welcome-centre

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International Lounge

Die International Lounge des Welcome Centres ist eine besondere Anlaufstelle für internationale Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Famili-en und ihre wissenschaftlichen Betreuerinnen und Betreuer.

In der Lounge hält man sich gerne auf – hier finden Sie jederzeit einen Ansprechpartner für Ihre Fragen bezüglich Ihres Aufenthalts an der RUB. In dem einladenden, zentral gelegenen Raum können Sie arbeiten, entspannen oder sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen unterhalten.

Wir empfehlen Ihnen, nach Ihrer Ankunft zeitnah die International Lounge aufzusuchen und sich beim Welcome Centre anzumelden, damit Sie voll und ganz von unserem Service profitieren können – und um Ihr Willkommenspaket abzuholen.

In der International Lounge finden Empfänge, In-formationsabende und viele weitere Veranstaltun-gen des Welcome Centres für internationale Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftler und deren Familien statt.

Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Gästen stehen in der Lounge jeden Tag zur Verfügung:

■■ Gemütliche Sofaecken und Kaffee, Tee und ande-re Getränke für informelle Gespräche oder einfach zum Entspannen

■■ Konferenztisch für Besprechungen mit bis zu zwölf Personen

■■ Aktuelle deutsche und internationale Zeitschrif-ten und Zeitungen und eine kleine, mehrsprachi-ge Tauschbibliothek

■■ Computer mit Internetzugang

■■ Informationsmaterialien über die RUB, Bochum und Umgebung sowie aktuelle Aushänge

■■ Kinder-Spielecke

■■ Auswahl an RUB-Souvenirs, die sich als Gastge-schenke oder Andenken eignen

Sie haben eine Frage zu einem von uns nicht auf-geführten Themenbereich? Sprechen Sie uns trotzdem gerne an und wir versuchen Informa-tionen oder Ansprechpersonen für Sie zu finden.

International Lounge Mensagebäude, Haupteingang, Bistro-Ebene

Tel.: 02 34 / 32-2 20 37 www.rub.de/welcome-centre/lounge

Öffnungszeiten: Mo. – Do., 11:00 – 16:00 Uhr, Fr. 11:00 – 15:00 Uhr

Das Welcome Centre Team

Anna Gopon (Koordination)Tel.: 02 34 / 32-2 88 24E-Mail: anna.gopon @uv.rub.de

Pamela Domke (Beratung)Tel.: 02 34 / 32-2 74 52E-Mail: pamela.domke @uv.rub.de

Stephanie Kaplinowski (Beratung und Events) Tel.: 02 34 / 32-2 54 08E-Mail: stephanie.kaplinowski @uv.rub.de

Persönliche Beratung Mo, Di, Do und Fr von 09:00 – 12:00 Uhr in der International Lounge

Welcome Centre Services im Überblick:

■■ Beratung zu Formalitäten, unter anderem: Vi-sum/Aufenthaltstitel, Anmeldung, Krankenver-sicherung

■■ Begleitung und Unterstützung bei Behördengän-gen (Ausländerbüro und Bürgerbüro in Bochum

■■ Informationen zur Wohnungssuche

■■ Beratung zu Familienangelegenheiten

■■ International Lounge für internationale Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftler

■■ Veranstaltungen für internationale Forscherin-nen und Forscher und ihre Familien (aktuelle Informationen auf: www.rub.de/welcome-centre/events)

■■ Unterstützung von gastgebenden Lehrstühlen und Fakultäten der RUB

TIPP:

Beachten Sie unsere Homepage

– immer auf dem aktuellsten

Stand!

Anmeldung in der

Datenbank:

Melden Sie sich so früh wie mög-

lich beim Welcome Centre an:

www.rub.de/welcome-centre

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2.3 WohnenFür internationale Wissenschaftlerinnen und Wis-senschaftler der Ruhr-Universität Bochum stehen vier Gästehäuser zur Verfügung: das Internationale Gästehaus, das Haus der Nationen, das Uni-Forum und der Kubus.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, mit diesen Häu-sern für Sie während Ihres Aufenthaltes in Bochum eine angenehme Lebens- und Wohnsituation zu schaffen. Zwei Gästehäuser befinden sich in unmit-telbarer Nähe zum Campus.

Sie haben die Möglichkeit, über Ihren Gastlehrstuhl eine Wohnraumanfrage an uns zu richten. Der Lehr-stuhl wird nach Ihren Wünschen den Wohnraum für Sie buchen. Für die Gästehäuser der RUB gilt folgende Wohnzeitbegrenzung: Ein Monat Mindest-mietdauer und ein Jahr maximale Aufenthaltsdauer. Alle Wohnungen der Gästehäuser sind vollständig möbliert und die Küchen komplett mit Geschirr, Besteck und Töpfen usw. ausgestattet. Auch Haus-haltsgegenstände wie Bügeleisen, Staubsauger usw. werden für jede Etage bereitgestellt. Darüber hinaus werden Bettzeug (Kissen, Bettdecke) und Bettwä-sche (Bezüge und Laken) für Sie in den Apartments vorbereitet.

Ihre Ansprechpartnerin Beate SeidemannInternational OfficeRuhr-Universität BochumSSC 1/223

Tel.: 02 34 / 32-2 22 79Fax: 02 34 / 32-1 46 40

E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 8:30 – 12:00 Uhr

2.2 RUB Research School

Die RUB Research School unterstützt Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden während ihrer Forschung an der RUB.

Alle eingeschriebenen Promovierenden der RUB – aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften, den Life Sciences und den Geistes- und Sozialwissen-schaften – sind Mitglieder der Research School. Post-doktorandinnen und Postdoktoranden am Beginn ihrer Karriere sind herzlich eingeladen, an dem Pro-gramm teilzunehmen.

Die RUB Research School macht die forschungsbe-zogenen Angebote der Fakultäten und Forschungs-bereiche sichtbar. Die Research School unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler während der Promotion durch Beratungsangebote, die Förderung persönlicher Kompetenzen (z.B. Wissenschaftskommunikation, Forschungsanträge schreiben, Führungskompeten-zen) und fachübergreifende Veranstaltungen wie das Science College und den Research Day. Sie bietet au-ßerdem ein Programm zur Karrierevorbereitung, das Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler auf eine Karriere in- und außerhalb der Forschung vorbereitet.

Doktoranden, die ihre Forschung in einem internati-onalen Kontext durchführen und ihre internationalen Netzwerke ausbauen möchten können noch bis Ende 2017 durch das Programm RUB RS PLUS gefördert werden.

Auf der Website der Research School finden Promo-vierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden alle Informationen über unser Programm und unsere Angebote. Sie können uns jederzeit während unserer Sprechzeiten persönlich kontaktieren und sich mit Ihren Fragen zur Promotion an uns wenden. Wir würden uns freuen, Sie bald zu sehen!

RUB Research SchoolCentral Coordination Office

E-Mail: [email protected] www.research-school.rub.de

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Kubus

Der KUBUS wurde seit Mai 2009 nach den Plänen der Architekten Pfeiffer, Ellermann und Preckel aus Münster in der Ruine des im Zweiten Weltkrieg zer-störten Haus Weitmar errichtet. Im KUBUS befindet sich auf einer Fläche von etwa 1.200 m2 (verteilt auf vier Geschossen) u.a. Raum für Wechselausstel-lungen sowie für kulturelle und wissenschaftliche Veranstaltungen; daneben beherbergt er Büros, ein Lager mit Rahmen- und Restaurierungswerkstatt, drei exklusive Gäste-Apartments für Wissenschaftle-rinnen und Wissenschaftler aus aller Welt, sowie ein kleines Bistro. Der KUBUS verfügt über 3 großzügige Ein-Raum-Apartments mit Kochnische, Dusche/ WC sowie Fernseher, Internet- und Telefonanschluss. Waschmaschine und Trockner sind in einem Wasch-raum vorhanden.

Hinweis:Zuzüglich zu den Mieten ist in allen Gästehäusern bei Anreise eine einmalige Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu zahlen. Bei Abreise wird einmalig eine zusätzliche Endreinigungsgebühr erhoben.

Weitere Informationen zu den Gästehäusern der Ruhr-Universität sowie Beispielfotos von den Woh-nungen und einen Lageplan finden Sie auf der In-ternetseite.

Private Wohnraumvermittlung

Wenn Sie für einen längeren Aufenthalt nach Bo-chum kommen, sollten Sie sich frühzeitig um eine Wohnung kümmern.

Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum, z.B. ein Semester, nach Bochum kommen, können Sie nach einer möblierten Wohnung zur Zwischenmiete su-chen. Wenn Sie länger in Bochum bleiben, möchten Sie vielleicht einen unbefristeten Mietvertrag ab-schließen, den man mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann.

In Deutschland ist es sehr üblich, Wohnungen un-möbliert zu vermieten. In einigen Wohnungsbörsen gibt es die Möglichkeit, die Suchoption „möbliert“ auszuwählen. Ist eine Wohnung nicht explizit als „möbliert“ ausgeschrieben, ist sie nicht möbliert (ohne Möbel, auch ohne Küchenmöbel).

Kubus Situation Kunst (für Max Imdahl)Schlossstr. 13 44795 Bochum-Weitmar

www.situation-kunst.de/anfahrt

Internationales Gästehaus Auf der Papenburg 14 44801 Bochum

Haus der Nationen Spechtsweg 20 44801 Bochum

Uni-Forum Querenburger Höhe 293 44801 Bochum

Das Internationale Gästehaus

Das Haus verfügt über 15 Wohneinheiten, aufge-teilt in Ein-, Zwei- und Drei-Raum-Apartments mit Dusche/WC. Alle Apartments sind ausgestattet mit Telefon- und Internetanschluss. Hinzu kommt ein gemeinsamer Aufenthaltsraum mit TV, ein Ka-minzimmer, ein separates Spielzimmer für unsere kleinen Gäste und ein Wasch- und Trockenraum. Außerdem gibt es einen großen Garten mit Spiel-möglichkeiten für Kinder (Sandkasten etc.). Im Som-mer stehen für alle Apartments Balkon-/Terrassen-möbel zur Verfügung.

Haus der Nationen

Das Haus verfügt über 39 Wohneinheiten aufgeteilt in Einzelapartments, Zwei- und Drei-Raum-Apart-ments mit Dusche/WC. Alle Apartments verfügen über Telefon- und Internetanschluss. Hinzu kommt ein gemeinsamer Aufenthaltsraum/Spielzimmer für Kinder mit TV, ein Empfangsbereich und ein Wasch- und Trockenraum. Auch hier gibt es einen großen Garten mit Spielmöglichkeiten für Kinder (Sand-kasten, Schaukel) und im Sommer stehen für alle Apartments Balkon-/Terrassenmöbel zur Verfügung.

Uni-Forum

Das Haus verfügt über 19 Wohneinheiten für Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftler, aufgeteilt in Ein-, Zwei- und Drei-Raum-Apartments sowie zwei sehr große Wohnungen, die auch für Wohngemein-schaften geeignet sind, mit Dusche/ WC.Die Apartments verfügen über einen Internetanschluss sowie teilweise über Balkon oder Terrasse. Wasch- und Trockenraum ist vorhanden.Das Haus liegt in Sichtweite der Universität.

TIPP:

Die Anfrage nach Wohnraum kann

nur über den Lehrstuhl erfolgen.

Da die Unterkünfte der RUB sehr

beliebt sind, empfiehlt es sich, so

früh wie möglich mit uns Kontakt

aufzunehmen, um eine passende

Unterbringung zu bekommen.

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2.4 ProKids – Der Familienservice

Der Familienservice

ProKids – Der Familienservice ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum, die ein Kind erwarten oder bereits Eltern sind. Es ist unser Anliegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium an der Ruhr-Uni zu fördern und zu verbessern.

■■ Suchen Sie eine wohnortnahe Betreuung für Ihr Baby, Kleinkind oder Schulkind?

■■ Liegt Ihnen die Betreuung Ihrer Kinder während der Schulferien am Herzen?

■■ Benötigen Sie eine Notfallbetreuung, weil Sie auf einer Tagung einen Vortrag halten?

„ProKids – Der Familienservice“ unterstützt interna-tionale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Uni-Angehörige gerne, damit Beruf und Familie sich besser vereinbaren lassen und steht Ihnen hier mit einem breiten Angebot zur Verfügung.

Betreuungsvermittlung

Gemeinsam mit der Firma B.u.K. (Betrieblich un-terstützte Kinderbetreuung), einem erfahrenen Dienstleister im Bereich Betreuungsvermittlung, bietet ProKids speziell den Beschäftigten der Ruhr-Uni dieses breite Spektrum an Beratungs- und Ver-mittlungsleistungen im Bereich Ganztagsbetreuung. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zunächst an ProKids. Suchen Sie Tageseltern oder eine Au-pair-Kraft oder brauchen Sie Hilfe bei der Suche eines KiTa-Platzes, vermittelt ProKids gerne weiter an die B.u.K.. Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von ProKids sind für die internationalen Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftler der RUB kos-tenlos. Bei der Vermittlung von Au-Pair-Kräften wird aufgrund des erhöhten Vermittlungsaufwands eine anteilige Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Betreu-ungskosten müssen in allen Fällen von den Eltern übernommen werden.

TIPP:

Wenn Sie in Bochum keine geeignete Wohnung gefunden haben,

schauen Sie ruhig auch in den Nachbarstädten wie Herne,

Witten, Hattingen, Essen oder Dortmund. Wegen der guten Verkehrs-

anbindungen im Ruhrgebiet kann man gut pendeln.

Lageplan, Abkürzungsverzeichnis, Infos zur privaten Wohnungssuche, online-Wohnungsbörsen

www.rub.de/welcomecentre/ accommodation

Wohnungsbörse der Universitätsverwaltung www.uv.rub.de/dezernat3/ Wohnungsangebote.html

Plattform zur Untervermietung von Zimmern/ Wohnungen

www.housinganywhere.com

Studentenwohnheime der Ruhr-Universität www.akafoe.de/wohnen

In den Wohnungsanzeigen wird in der Regel eine Kaltmiete angegeben. Dazu kommen noch die Ne-benkosten (Wasser, Heizung, Strom, Telefon-/Inter-netanschluss und Rundfunkbeitrag).

Die Suche nach Wohnungen über die angegebenen Webseiten ist kostenlos. Es kann sein, dass einzelne Wohnungen in den Portalen über Immobilienmak-lerbüros angeboten werden.

Sie können auch ein Maklerbüro beauftragen, nach einer Wohnung für Sie zu suchen. Diese finden Sie in sogenannten „Branchenbüchern“ oder über Suchma-schinen über den Suchbegriff „Immobilienmakler“. Maklerinnen und Makler erhalten eine Provision, wenn ein Mietvertrag zu Stande kommt.

Würden Sie sich auch eine Wohnung mit anderen teilen? Dann können Sie auch nach Zimmern in einer Wohngemeinschaft (WG) schauen. Vor allem Studierende gründen oft WGs und suchen Mitbe-wohnerinnen und Mitbewohner über das Internet.

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ProKids www.rub.de/fgh

Uwe KoßmannProKids – der FamilienserviceUV 2/246

Tel.: 02 34 / 32-2 77 72 Fax: 02 34 / 32-1 48 96

E-Mail: [email protected] www.rub.de/fgh

Wenn Sie in dringenden Fällen auf eine Notfall-betreuung angewiesen sind, wenden Sie sich bitte direkt an:

B.u.K Tel.: 02 31 / 55 74 08-18/23Fax: 02 31 / 55 74 08-10

E-Mail: [email protected]

FerienbetreuungWeitere Informationen zur Ferienbetreuung:

www.rub.de/fgh/prokids-ferienangebot

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TIPP:

Die umfangreichere Broschüre „Familie an der RUB – ein Wegweiser“ finden

Sie auf den Internetseiten des Familienservices. Hierin enthalten ist zudem

ein Campus-Lageplan, in dem alle Wickel- und Stillräume auf dem Campus

eingezeichnet sind.

www.rub.de/fgh

Servicecenter des Rechenzentrums (RZ)Das Servicecenter ist erste An-laufstelle für alle Probleme, die mit der Nutzung von Diensten des Rechenzentrums auftreten können. Dazu gehören Inter-netdienste und Einwahlmög-lichkeiten in das campusweite Datennetz für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB.

Ferienfreizeit

ProKids organisiert erfolgreich die Ferienfreizeiten für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf dem Campus. Kinder von Studierenden, Beschäftigten und Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlern können zuverlässig für zwei Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster- und Herbstfe-rien eine abwechslungsreiche Ferienbetreuung auf dem Campus wahrnehmen. In den Gebäuden der RUB werden Sport, Spiel und Spaß geboten, je nach Bedarf halbtags oder auch ganztags. Für Frühstück und Mittagessen ist ebenfalls gesorgt.

Kinderbetreuung bei Veranstaltungen

Bei einigen Veranstaltungen der RUB übernimmt ProKids nach vorheriger Anmeldung die Kinder-betreuung (Tagungen, Fortbildungsmaßnahmen, Workshops etc.). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Veranstalter oder bei ProKids, wenn Sie eine Betreuung benötigen.

Pflege Angehöriger

Manchmal kann ein Pflegefall in der Familie alle Familienmitglieder vor neue Frage stellen. Auch hier informiert ProKids zu allgemeinen Fragen zum The-ma Pflege, zu Leistungen der Pflegeversicherung sowie zu Pflegeheimen.

Familiengerechte Hochschule

Eine gelungene Vereinbarkeit von akademischer Aus-bildung und Forschungsarbeit und privaten familiä-ren Lebensbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Ruhr-Universität Bochum. Der Hochschule wurde das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ ver-liehen. Damit wurde durch viele Maßnahmen für Eltern eine familienfreundliche Infrastruktur an der Ruhr-Universität mit einer professionellen Beratung umgesetzt. Informationen zu dieser Auszeichnung und über die Aktivitäten der Ruhr-Universität finden Sie im Internetportal „Familiengerechte RUB“.

2.5 Computer und Internetzugang

loginID und Passwort

Für den Zugang zu einer Reihe von elektronischen Diensten, die die Ruhr-Universität Ihnen anbietet, benötigen Sie eine persönliche Kennung (loginID).Wenn Sie als Doktorandin oder als Doktorand an der RUB eingeschrieben sind, erhalten Sie Ihre Zu-gangsdaten bei der Immatrikulation. Mit dem Stu-dierendenausweis können Sie sich über das RUBI-Con Portal direkt ein Passwort einstellen. Mit diesen Zugangsdaten ist eine sofortige Nutzung des Inter-nets auf dem Campus kabelgebunden und drahtlos möglich.

Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der RUB sind, wird eine Zugangsberechtigung mit loginID und Passwort im Servicecenter des Rechenzentrums erstellt. Um die Zugangsdaten nutzen zu können, müssen Sie einmal mit einem Lichtbildausweis und einer Dienst-/Arbeitsbescheinigung zum Service-center gehen und eine Verpflichtungserklärung un-terschreiben.

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E-Mail

Zur loginID gehören ein Postfach und eine E-Mail-adresse in der Form:

[email protected]

Das E-Mail-Postfach ist über das Internet oder über ein E-Mail-Programm abzurufen. Erreichbar ist es durch loginID und Passwort.

Internetzugang

Über das Datennetz der RUB gelangen Sie in das Internet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

■■ Mobile Endgeräte können in fast allen Bereichen der RUB über Kabel an frei zugänglichen An-schlussdosen (so genannten HIRN-Ports) betrie-ben werden.

■■ Für die Nutzung des WLANs an der RUB stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Einerseits kann man mit Hilfe eines zusätzlichen VPN-Klienten vollen Internetzugang über das RUB WLAN bekommen. Andererseits kann man auch mit RUB LoginID und Passwort eine Verbindung über das Eduroam Netzwerk nutzen.

■■ In den angeschlossenen Gästehäusern (und Stu-dentenwohnheimen) steht ein Internetzugang über das Hochschulinterne Rechnernetz (HIRN) zur Verfügung. Der Internetzugang ist mit Ihrer LoginID möglich. Konfigurationsanleitungen er-halten Sie im Servicecenter des RZ.

Bei diesen Arten des Internetzugangs erhält Ihr Rech-ner eine IP-Adresse aus dem Bereich der Internet-Ad-ressen der RUB. Damit sind auch bestimmte Dienste erreichbar, deren Nutzung auf die RUB beschränkt ist, z. B. der Zugriff auf viele Datenbanken und elek-tronische Zeitschriften der Universitätsbibliothek.

Sie können die Kommunikationsdienste des Rechen-zentrums auch über jeden anderen Internetzugang nutzen. Dann müssen Sie sich zunächst über eine spezielle Software (VPN-Client) validieren, um auch die geschützten Ressourcen nutzen zu können. Die Software wird vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt.

Multimedia-Arbeitsplätze

Die RUB unterhält mehrere CIP-Inseln, in denen Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Arbeitsplatzrechnern mit Interzugang recherchie-ren und arbeiten können.

Zudem gibt es verschiedene Ausbildungsinseln, die nur für Angehörige der entsprechenden Fachberei-che nutzbar sind. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den entsprechenden Dekanaten nach Zugangs-voraussetzungen und Standorten der Inseln.

Nur für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler steht der vollständig ausgestattete Computer mit Internetzugang in der International Lounge zur Verfügung.

E-Mail-Konfiguration und -Abruf mail.ruhr-uni-bochum.de/mail/anleitungen mail.ruhr-uni-bochum.de/mail

Zugang zum Internet über das Datennetz der RUB

noc.rub.de/web/wlan noc.rub.de/web/anleitungen/hirn

Anleitungen zu WLAN, VPN www.noc.rub.de/web/anleitungen

Servicecenter des RechenzentrumsNA 02/297

Tel.: 02 34 / 32-2 40 25 Fax: 02 34 / 32-1 43 49

E-Mail: [email protected] www.rz.rub.de

Öffnungszeiten Mo. – Fr. von 10:00 – 15:30 Uhr(Das Rechenzentrum ist telefonisch durch-gehend erreichbar von 9:00 – 17:00 Uhr.)

CIP-Insel Gebäude NA 04/257

Öffnungszeiten Mo. – Fr. 7:15 – 18:45 Uhr www.rz.ruhr-uni-bochum.de > Dienste > Ausbildung >CIP-Inseln

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Persönliche BeratungSoforthilfe bei der Benutzung der Bibliothek, der Literaturre-

cherche und der Literaturbeschaffung bekommen Sie an der

Informationstheke der UB (Ebene 0). Benötigen Sie intensive

Beratung bei der fachbezogenen Literaturrecherche, oder

haben Sie einen Anschaffungsvorschlag? Dann wenden Sie

sich an die wissenschaftlichen Bibliothekare (Fachreferenten)

der UB.

2.6 Bibliotheken

Das Bibliothekssystem der RUB

Das Bibliothekssystem der RUB ist ein Verbund aus Universitätsbibliothek (UB) und zahlreichen dezen-tralen Fachbibliotheken. Die UB ist die zentrale Aus-leihbibliothek und bibliothekarische Versorgungsein-richtung der RUB. Auf dem Campus hat man Zugriff auf rund 86.000 elektronische Zeitschriften, 6.000 Datenbanken und 29.000 E-Books. Dazu kommt der „klassische“ Bestand von zusammen rund 4,3 Mio. Bänden Printmedien und mehr als 4000 laufenden Abonnements für Printzeitschriften.

Die UB liegt in der Mitte des Campus. Die dezentra-len Fachbibliotheken sind in den Fakultätsgebäuden und Universitätskliniken untergebracht.

Erste SchritteBitte beantragen Sie beim Service-Center des Rechen-zentrums einen Internet-Account (siehe Kapitel 2.5 „Rechenzentrum“). Diese Zugangsdaten benötigen Sie für die Internetrecherche und zur Nutzung der technischen Infrastruktur. Anschließend können Sie unser ständig wachsendes Angebot an E-Books, E-Journals und Fachdatenbanken umfassend nutzen und vieles von Ihrem Arbeitsplatz aus erledigen,

ohne dafür die UB oder eine der dezentralen Biblio-theken aufzusuchen. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Notebook ins Netz gehen wollen, richten Sie bitte OpenVPN bzw. eduroam auf Ihrem Rechner ein (https://noc.rub.de/web/anleitungen).

Um aus der UB Bücher und Medien auszuleihen, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen Ausweis beantragen Sie bitte persönlich an der Ser-vicetheke in der Universitätsbibliothek. Beim Anmel-den müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

■■ Ihr Arbeitsvertrag bzw. Ihre Ernennungsurkunde bzw. eine Bescheinigung des Lehrstuhls über Ihre Tätigkeit

■■ Deutsche Staatsbürger: Ihr gültiger Personalaus-weis

■■ Ausländische Staatsbürger: Ihr Pass und eine ak-tuelle Meldebescheinigung

Wie lange der Bibliotheksausweis gültig ist, hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts an der RUB ab. Falls Sie weniger als 3 Monate lang an der RUB arbeiten, können Sie in der Regel keinen Bibliotheksausweis

Bibliotheksportal der RUB

Homepage www.ub.rub.de

Dezentrale Fachbibliotheken www.ub.rub.de/Fachbib

Ansprechpartner in der UB www.ub.rub.de/Ansprechpartner/kontakt.html

Öffnungszeiten der UB Mo. – Fr.: 8:00 – 24:00 UhrSa.: 11:00 – 20:00 UhrSo. 11:00 – 18:00 Uhr

Ab 22:00 Uhr und am Sonntag steht die Bibliothek nur als Arbeits- und Lernort zur Verfügung – kein Service!

Bibliotheksausweise werden Mo. – Fr.: 8:00 – 20:00 Uhr an der Servicetheke (Ebene 0) ausgestellt.

UB-Information Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 Uhr Tel.: 02 34 / 32-2 69 29 E-Mail: [email protected]

bekommen. Das liegt an der Regelung der Leihfristen und der automatischen Fristverlängerung. Wenn Sie für Ihre Arbeit unbedingt Bücher oder Medien ausleihen müssen, sprechen Sie bitte das Welcome Centre an.

Infrastruktureinrichtungen in der UB

■■ Mehr als 130 Internet-Rechercheplätze

■■ Mehr als 170 Internet-Anschlussdosen für Note-books (Netzwerkkabel können ausgeliehen wer-den)

■■ WLAN

■■ CIP-Insel: Computerpool mit Arbeitsprogrammen und Multiformat-Brennern (Ebene 3, Bereich 3)

■■ 4 moderne, komfortabel ausgestattete und ruhige Lesesäle (Ebene 1, Bereich 2 | Ebene 2, Bereich 2 | Ebene 3, Bereiche 2 und 3)

■■ Campus-Kopierer: kopieren, scannen, schwarz-weiß und farbig ausdrucken. Für die Benutzung braucht man eine ServiceCard oder einen RUB-Studierendenausweis mit Kopierguthaben. Eine ServiceCard kann in der UB, sowie im Copycenter (SSC Gebäude) erworben werden.

■■ 2 kostenlos benutzbare Scanner

■■ Schließfächer für ausgeliehene Bücher und Ar-beitsmaterial

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Suche nach Literatur auf dem CampusFür die Suche nach Büchern, Medien und Zeit-schriften im Bibliothekssystem der RUB bietet sich als Einstieg unser neues, suchmaschinenbasiertes Katalog-Interface „suchen“ an. Die Vorteile: Kur-ze Antwortzeiten; themenorientiertes Ranking der Ergebnisse; übersichtliche Anzeige der Standorte und Links zu lizenzierten elektronischen Volltexten; Verfeinern des Suchergebnisses durch Filter/Drill-Downs; die Suche kann auf Bibliotheken in Bochum und Umgebung ausgedehnt werden. Daneben steht Ihnen auch noch der klassische OPAC der RUB zur Verfügung. Wollen Sie gezielt nur nach E-Journals und lizenzierten E-Books suchen? Dann recherchie-ren Sie in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) und in unserem E-Book-Portal.

Recherche in fachspezifischen DatenbankenDas Bibliotheksportal der RUB bietet Ihnen einen übersichtlichen Einstieg in die wissenschaftlich rele-vanten elektronischen Informationsquellen. Wählen Sie im Hauptmenü die Rubrik „Fachinformation“ und anschließend das gewünschte Fachgebiet aus. Auf der Leitseite einer jeden Wissenschaftsdisziplin finden Sie ganz oben einen Link „Fachdatenbanken“, der Sie in das Datenbank-Infosystem (DBIS) führt. Wir differenzieren zwischen den unverzichtbaren Top-Datenbanken (obere Tabelle) und dem DBIS-Gesamtangebot (untere Tabelle). Datenbanken mit dem Verfügbarkeitshinweis „Campus“ oder „CD-ROM“ sind nur innerhalb des Campusnetzes, per WLAN + OpenVPN oder über eduroam zugänglich (siehe Link „Externer Zugriff“).

Ausleihe in der UBGedruckte Bücher sind in der UB überwiegend aus-leihbar. Auch viele CD-ROMs und DVDs kann man ausleihen. Die gedruckten Zeitschriften sind bis auf wenige Ausnahmen Präsenzbestand.

Sie leihen die Bücher bzw. Medien gegen Vorlage Ihres Bibliotheksausweises an der Servicetheke aus. Die Grundleihfrist beträgt 30 Kalendertage. Feier-tage und sonstige Tage, an denen die Bibliothek ge-schlossen ist, zählen bei der Fristberechnung nicht mit. Die Grundleihfrist wird zweimal automatisch verlängert. Weitere manuelle Fristver-längerungen um jeweils 30 Tage sind möglich. Wenn Bücher bzw. Medien nicht fristgerecht zurückgegeben werden, erheben wir eine Säum-nisgebühr.

Alle Vorgänge in der Ausleihe sind in Ihrem Benut-zerkonto dokumentiert. Über den Link „Anmelden“ im OPAC der RUB können Sie sich rund um die Uhr in Ihr Benutzerkonto einloggen. Ihre Benutzernum-mer ist die mit „108“ beginnende Ziffernkombination auf Ihrem Bibliotheksausweis. Bei der Anmeldung in der Bibliothek tragen wir Ihre E-Mail-Adresse in das Benutzerkonto ein. Wir senden Ihnen alle Benach-richtigungen elektronisch zu.

Ausleihe in den FachbibliothekenDie dezentralen Fachbibliotheken sind prinzipiell Präsenzbestände. Bücher und Zeitschriften werden vor Ort im Lesesaal benutzt. Einige Fachbibliothe-ken erlauben die Kurzausleihe von Büchern. Bitte wenden Sie sich an das Aufsichtspersonal in der Fachbibliothek.

FernleiheLiteratur, die weder auf dem RUB-Campus noch in anderen Bibliotheken in Bochum vorhanden ist, können wir Ihnen über die Fernleihe beschaffen – notfalls auch aus dem Ausland. Lassen Sie sich bitte an der Informationstheke beraten.

Die Fernleihe ist eine kostenpflichtige Dienstleis-tung. Pro Bestellung im deutschen Leihverkehr er-wirbt man vorab eine Transaktionsnummer im Wert von 1,50 Euro. Bestellt wird online, und im Verlauf des Bestellvorgangs wird zum Schluss die Transakti-onsnummer eingegeben. Die Grundgebühr von 1,50 Euro deckt die Kosten für die Ausleihe eines Bandes oder eine Kopie von bis zu 20 Vorlagenseiten ab. In Einzelfällen können weitere Unkosten dazukommen. Der internationale Leihverkehr ist erheblich teurer.

Transaktionsnummern erhalten Sie an der Ser-vicetheke in der UB. Fernleihgebühren für wissen-schaftliche Zwecke können per Umbuchung aus dem Institutsetat bezahlt werden. Sprechen Sie bitte das Sekretariat der Einrichtung an, bei der Sie zu Gast sind.

Bücher und Medien aus fremden Bibliotheken wer-den über die UB an Sie ausgeliehen. Alte und wert-volle Literatur kann in der Regel nur im Lesesaal an der Servicetheke benutzt werden. Kopien gehen in Ihren Besitz über.

Arbeiten in der UB www.ub.rub.de/informationen/arbeiten.html

Informationen zu den Campus-Kopierern www.druckzentrum.rub.de/intern/ campuskopierer.html

Kataloge suchen.ub.rub.de/de opac.ub.ruhr-uni-bochum.de rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/fl.phtml?bibid=RUBO

www.ub.rub.de/DigiBib/ebooks

FachdatenbankenÜbersicht nach Fachgebieten

www.ub.rub.de/DigiBib/fachinfo.htm

Externer Zugriff auf lizenzpflichtige Datenbanken

www.ub.rub.de/DigiBib/Zugang_Extern.html

Ausleihe in der UBAnmeldung/Bibliotheksausweis

www.ub.rub.de/informationen/anmeldung.html

Ausleihe/Benutzerkonto www.ub.rub.de/informationen/ausleihe.html

Gebühren www.ub.rub.de/informationen/gebuehren.html

LiteraturbeschaffungFernleihe/Anmeldeseite

www.ub.rub.de/Digibib/fernleihe

Fernleihe/Infos zu Bestellung und Lieferung www.ub.rub.de/Digibib/fernleihe/fl-info.html

SelbstverbuchungBücher aus dem Freihandbestand der UB können täglich während der gesamten Öffnungszeit des Gebäudes in Selbstbedienung am

Ausleihautomaten ausgeliehen wer-den. Montag bis Freitag ab 16:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag ist außerdem unser Rückgabeautomat eingeschaltet.

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Fortbildung und Freizeit an der RUB

3.1 Sprachkurse

Das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA)

Das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) ist eine zentrale Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum, die Sprachlernangebote für alle Mitglieder der Ruhr-Universität zusammenführt. Das Angebot des ZFA ist sehr breit: Es beinhaltet das Kursange-bot der Sprachabteilung Deutsch als Fremdsprache, Fremdsprachenkurse (allgemein- und fachsprachli-che Kurse), Tandemkurse und Tandemvermittlung sowie individuelle Sprachlernberatung.

Deutsch als Fremdsprache

In jedem Semester werden Deutschkurse für in-ternationale Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler sowie für mitreisende Familienangehörige durchgeführt. Das Veranstaltungsangebot beinhaltet allgemeinsprachliche und fachsprachliche studien-begleitende Kurse sowie zahlreiche Sonderprogram-me, die sich an Studierende, Promovenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt richten und vor allem auf die (interkulturelle)

Kommunikationsfähigkeit im akademischen Kon-text ausgerichtet sind. Der Aufbau der Kurse und die angebotenen Zeiten des Unterrichts sollen den Interessierten eine regelmäßige Teilnahme neben ihren Forschungsaktivitäten ermöglichen.

Die Anmeldung und der Einstufungstest für die Kur-se finden jeweils zu Anfang des Semesters statt. Eine ausführliche Beschreibung und aktuelle Termine fin-den Sie auf den Internetseiten der Sprachabteilung.

Sprachen lernen im Tandem

Beim Sprachenlernen im Tandem arbeiten zwei Per-sonen mit unterschiedlichen Muttersprachen zu-sammen, um systematisch mit- und voneinander zu lernen. Wenn Sie z. B. Ihre Deutschkenntnisse ver-bessern wollen, dann können Sie – als Ergänzung zu Sprachkursen oder ganz unabhängig davon – mit ei-ner Person zusammenarbeiten, deren Muttersprache Deutsch ist und die wiederum von Ihnen Ihre Mut-tersprache lernen will. Die Tandempartnerinnen und Tandempartner können sich regelmäßig persönlich treffen (Face-to-face-Tandem) oder miteinander auf

Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA)

GB 7/54 Tel.: 02 34 / 32-2 81 82Fax: 02 34 / 32-1 49 42

E-Mail: [email protected] www.rub.de/zfa

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40 41

Entfernung über Medien wie Telefon, E-Mail, Chat oder Videokonferenz kommunizieren (eTandem). Sie können individuell im Tandem arbeiten, aber auch in einem aufgabengesteuerten Tandem-Intensivkurs.Die Ruhr-Universität bietet eine Reihe von Service-leistungen (Partnervermittlung, individuelle Lernbe-ratung, Online-Hilfen usw.) für das Sprachenlernen im Tandem an. Bitte informieren Sie sich über aktu-elle Angebote auf der Internetseite.

Fremdsprachen

Wenn Sie nicht nur Ihr Deutsch, sondern auch Ihre allgemeinen Sprachkenntnisse erweitern wollen, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Fremd-sprachenausbildung (ZFA). Auf den Internetseiten finden sie das aktuelle Angebot, das in der Regel rund 20 Fremdsprachen beinhaltet.

Für die Anmeldung und Teilnahme an den Kursen gibt es verschiedene Modalitäten: Wenn Sie einge-schrieben sind (Promovenden mit Studierenden-ausweis), können Sie sich uneingeschränkt für alle Kurse anmelden.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Ruhr-Univer-sität haben und für Ihren Arbeitsplatz eine Sprache benötigen, wenden Sie sich bitte zuerst an die Stab-stelle Interne Fortbildung und Beratung (IFB), über

die besondere Sprachkurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB angeboten werden. Sollten Sie für Ihren Arbeitsplatz eine Sprache benötigen, die in diesem Angebot nicht enthalten ist, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Silvia Markard von der Stabsstelle IFB.

Darüber hinaus ist es auch bei privatem Interesse immer möglich, gegen ein ermäßigtes Kursentgelt an einem der Sprachlernangebote teilzunehmen. In diesem Fall können Sie sich zu den Anmeldefristen auf der ZFA-Internetseite unter „Anmeldung Exter-ne“ online anmelden.

TIPP:Die Broschüre der Sprachabtei-lung Deutsch als Fremdsprache erscheint zweimal im Jahr zum Semesterbeginn. Dort finden Sie das

aktuelle Programm für das ganze Jahr. Die Broschüre liegt in der International Lounge aus.

Sprachabteilung Deutsch als Fremdsprache (DAF)

Beate HermansRuhr-Universität BochumUniversitätsstr. 90, Haus 1, Raum 2.02

Tel.: 02 34 / 32-2 38 87Fax: 02 34 / 32-1 40 19

E-Mail: [email protected] www.rub.de/daf

Sprachenlernen im Tandem www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/tandem

Stabstelle Interne Fortbildung und Beratung (IFB)

Silvia MarkardSH, 1/143

Tel.: 02 34 / 32-2 79 48 E-Mail: [email protected] www.rub.de/ifb

3.2 Interne Fortbildung und Beratung (IFB)Die Ruhr-Universität Bochum hat das Ziel, in den Bereichen Lehre, Forschung und Weiterbildung her-vorragende Leistungen zu erbringen. Der wichtigste Ansatzpunkt zur Verwirklichung dieses Ziels sind ihre Beschäftigten. Nur wenn das Personal moti-viert und qualifiziert ist, kann die Universität ihre hohen Ansprüche erfüllen. An diesem Punkt setzt die „Interne Fortbildung und Beratung“ an: Sie er-möglicht es, das Leistungs- und Lernpotential von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen und im Interesse sowohl der oder des Einzelnen sowie der Ruhr-Universität zu nutzen und zu fördern.

Die Angebote der Internen Fortbildung und Beratung (IFB) richten sich an alle Beschäftigten der RUB, also an Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter in Wissenschaft, Technik und Verwaltung.

Diese Konstruktion der „Fortbildung und Beratung aus einer Hand“ garantiert, ein breitgefächertes Fort-bildungsprogramm sowie maßgeschneiderte Einzel-trainings und –beratungen.

Immer „up to date“ –

der Fortbildungsverteiler der

RUB-Fortbildung

Sind Sie daran interessiert, sich über

den E-Mail-Fortbildungsverteiler alle

aktuellen Informationen zu Fortbildungs-

veranstaltungen an der RUB persönlich

zuschicken zu lassen?

Einfach eine E-Mail an:

[email protected]

Schon werden Sie in den Verteiler aufge-

nommen!

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IFB konkret – was bieten wir Ihnen an?

Im September jeden Jahres gibt die IFB ein um-fassendes Fortbildungsprogramm heraus, das allen Beschäftigten offen steht – darüber hinaus reagieren wir auf konkrete Anfragen, beraten oder vermitteln Unterstützung auch durch externe Trainerinnen und Trainer in allen Fragen rund um die Themen Führung, Management, Teamentwicklung und Kar-riereplanung.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB gibt es Angebote aus den Bereichen:

■■ Übergreifende Kompetenzen

■■ Kommunikation im Berufsalltag

■■ Elektronische Datenverarbeitung

■■ Gesundheitsvorsorge

■■ Sprachkurse

Für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter hält die IFB zahlreiche Angebote bereit:

■■ Leitungs- und Managementkompetenz für die Forschung

■■ Von der Promotion zur Professur

■■ Erfolgreich Promovieren

■■ Spezielle Kursangebote für Wissenschaftlerinnen der RUB

■■ Hochschuldidaktisches Weiterbildungs- und Qua-lifizierungsprogramm

■■ Angebote in den Ingenieurwissenschaften

■■ Lehren in der Fakultät – kompetent von Anfang an

Das aktuelle Programm und das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite des IFB.

3.3 Kunst und Kultur auf dem Campus

Kunstsammlungen

1975 wurden im Gebäude der Universitätsbibliothek die Kunstsammlungen der RUB mit einer Sammlung antiker Kunst sowie einer Sammlung moderner Kunst eröffnet. In dem Kunstmuseum auf dem Campus werden bis heute herausragende Werke aus der ständigen Sammlung sowie thematische Wechselausstel-lungen gezeigt. 1990 wurde die „Sammlung Moderne“ durch einen zweiten Ausstellungsort erweitert: Die Gründung der Situation Kunst (für Max Imdahl) im Schlosspark Bochum Weitmar (siehe auch Kapitel 4.3).

Kunstsammlungen der Ruhr-Universität Bochum Campusmuseum. Forumsplatz

Universitätsstr. 150 44801 Bochum

Öffnungszeiten Di. – Fr. 11:00 – 17:00 Uhr, Sa., So., Feiertags 11:00 – 17:00 Uhr. Mo. geschlossen

www.rub.de/kusa www.kusa-rub-moderne.de

Architektur der Ruhr-Universität Bochum und Kunst am Bau

www.rub.de/kuba

Situation Kunst (für Max Imdahl) Nevelstr. 29c (im Parkgelände von Haus Weitmar)44795 Bochum (Stadtteil Weitmar)

Öffnungszeiten Mi. – Fr. 14:00 – 18:00 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen 12:00 – 18:00 Uhr. Heiligabend und Silvester geschlossen.

www.situation-kunst.de

Interne Fortbildung und Beratung Stabstelle des RektoratsSH 1/143

E-Mail: [email protected] www.uv.rub.de/ifb www.uv.rub.de/ifb/fortbildungsprogramm

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Musisches Zentrum: Musik und Theater, Bildende Kunst und Fotografie

Auch in den Bereichen Musik und Theater, sowie für Bildende Kunst und Fotografie gibt es an der Ruhr-Universität vielfältige Angebote. Das Musische Zentrum (MZ) ist eine an deutschen Universitäten einzigartige Einrichtung. Qualifizierte Künstler und Pädagogen bieten den Mitgliedern der Ruhr-Universi-tät und ihren Angehörigen an, sich in den Bereichen Malerei, Bildhauerei und Druckgrafik, Fotografie, Musik in Chor und Orchester sowie im Theaterspiel der Studiobühne praktisch zu engagieren. Regel-mäßig finden Theateraufführungen, Ausstellungen mit Fotografie und bildender Kunst statt. Neben an-spruchsvollen studentischen Produktionen sind auch immer wieder internationale Theatergruppen an der Ruhr-Universität zu Gast. In jedem Semester wird eine Broschüre mit Kursen in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie herausgege-ben. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt in der Regel zu Beginn des Semesters. Weitere Informatio-nen finden Sie im Internet oder direkt im Musischen Zentrum, dessen Besuch sich auch auf Grund der wechselnden Ausstellungen im Foyer lohnt.Musisches Zentrum

Direkt an der „Uni-Brücke“ Tel.: 02 34 / 32-2 39 45Fax: 02 34 / 32-1 47 08

E-Mail: [email protected] www.rub.de/mz

Bereich MusikLeitung UMD

Prof. Dr. Hans JaskulskyBüro: MZ 0/13: Sabine Hoeper

Tel.: 02 34 / 32-2 28 00Fax: 02 34 / 32-1 46 21

E-Mail: [email protected] Sprechzeiten nur n.V. www.rub.de/mz-musik

Bereich Bildende Kunst Ortrud KabusBüro: MZ 0/14

Tel.: 02 34 / 32-2 39 43

Sprechzeiten Mi.: 14:00 – 15:00 Uhrund während der Kurszeiten

www.rub.de/mz-bildendekunst

Im Musischen Zentrum finden sich die Bereiche:

Musik Der Bereich Musik des Musischen Zentrums bietet in vier Ensembles die Möglichkeit zur Mitwirkung: Uni-versitätschor, Universitätsorchester, Collegium vocale Bochum und Collegium instrumentale Bochum. Universitätschor und -orchester sind ein Angebot an alle Interessierten der Universität. Die Proben sind an die Vorlesungszeiten gebunden; die erarbeiteten Programme werden zum Semesterende aufgeführt. Regelmäßig arbeiten die Ensembles mit den Bochu-mer Symphonikern und anderen Orchestern oder Chören sowie mit internationalen Solisten zusam-men. Der Einstieg ist jeweils zu Semesterbeginn (ohne Voranmeldung) möglich. Regelmäßiger Pro-

benbesuch gilt als Voraussetzung für die Konzertteil-nahme. Collegium vocale und Collegium instrumen-tale arbeiten unabhängig von den Semester-Zeiten.

Bildende KunstDer Bereich Bildende Kunst bietet Arbeitsmöglich-keiten und Kurse in den Disziplinen Zeichnung, Druckgrafik/Radierung, Malerei und Bildhauerei/Plastik an. Die Jahresausstellungen mit dem Titel „Überblick“ zeigen die Vielfalt der bildnerischen Möglichkeiten und Ausdrucksformen der Teilneh-mer. Jeder Mensch kann sich schöpferisch betätigen, muss aber kein Profikünstler werden.

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Fotografie Im Bereich Fotografie werden Seminare und Work-shops zu verschiedenen fototechnischen, gestalteri-schen und konzeptionellen Schwerpunkten angebo-ten. Die klassischen Fotothemen werden dort ebenso behandelt, wie experimentelle Wege, neue mediale Bildwelten zu schaffen. Häufig entstehen aus den Ar-beitsergebnissen Fotoausstellungen und andere Pro-jekte zu jeweils ausgewählten Themen. Der Bereich verfügt über ein großes Fotolabor, ein Fotostudio mit einer Blitzanlage, Projektoren für verschiedene Filmformate, über eine Mittelformat-, Großbild- und Digitalkamera, über eine Repro-Vorrichtung und di-verses weiteres fototechnisches Zubehör. Die digitale Ausstattung (Rechner, Bildverarbeitungsprogramme, Digitalkameras, Scanner, usw.) bietet viele Möglich-keiten der digitalen Bildverarbeitung. Eine kleine Bibliothek mit fotospezifischer Fachliteratur hilft bei Fragen (keine Ausleihe).

Studiobühne Der Bereich Studiobühne bietet allen Theaterinte-ressierten der Ruhr-Universität Bochum an, sich theaterpraktisch zu engagieren. In den Bereichen Schauspiel, Bühne, Regieassistenz, Dramaturgie und Organisation gibt es Möglichkeiten, bei einer Insze-nierung der Studiobühne mitzuarbeiten.

AnmeldungAnmeldeverfahren für alle MZ-Bereiche: Die Veran-staltungen richten sich an Studierende und Mitarbei-ter der RUB – und in beschränktem Rahmen auch an Gasthörer. Zu Vorlesungsbeginn gibt es einen Anmeldungstermin für die meisten Veranstaltungen.

Theater im Musischen ZentrumIm Theater im Musischen Zentrum können Ensemb-les der RUB ihre Theaterstücke zur Aufführung brin-gen. Die Studiobühne koordiniert und organisiert seit 1999 die Probenmöglichkeiten und die Aufführungs-

termine. Neben der Studiobühne feiern pro Semester mehrere weitere studentische Theatergruppen und Theaterinszenierungen verschiedener Institute Pre-miere, so dass es während des Semesters fast jede Woche eine neue Veranstaltung gibt. Auch Festivals, wie das „Internationale Videofestival“, beleben den Veranstaltungsort. Das Team der Studiobühne hilft bei der Organisation und Technik.

Studienkreis Film (SKF) – Filmklub an der RUB

Im Semester zeigt der Klub zweimal in der Woche zu niedrigen Preisen ausgewählte Filme, hin und wieder auch in der Originalsprache mit deutschen Unterti-teln. Das Programm ist auf Flugblättern, Plakaten sowie im Internet verfügbar. Außerdem bietet der SKF Diskussionen, Arbeitsgemeinschaften, Fachzeit-schriften, Kameras, Projektoren und andere Geräte.

Das AKAFÖ-Kulturbüro boskop

Als Kulturbüro des AKAFÖ organisiert boskop viele spannende Veranstaltungen und bietet ein umfang-reiches Kurs- und Workshopprogramm. Universitäts-angehörige können an verschiedenen Tanzkursen und kreativen Workshops teilnehmen, Weinseminare besuchen oder Improvisationstheater machen. Im Sommersemester findet das Campus RuhrComer Festival für alle aufstrebenden jungen Musiktalente statt.

Das Kulturbüro präsentiert neben den monatlich stattfindenden Konzertreihen (Bochumer Blues Ses-sion, Jazz|session|Bochum, Folkery) viele weitere kleinere Veranstaltungen während des Semesters. Es wird regelmäßig zu Konzerten, Filmabenden, Partys und Lesungen, oft auch mit internationalen Schwer-punkten, eingeladen. In der Mensa der RUB werden regelmäßig größere Partys organisiert.

Bereich Fotografie Felix FreierBüro: MZ 0/10

Tel.: 02 34 / 32-2 77 10Fax: 02 34 / 32-1 47 08

E-Mail: [email protected] www.rub.de/mz-foto

Sprechzeiten Mi, 13:00 – 14:00 Uhr (in der Vorlesungszeit) und n. V.

Bereich: Studiobühne Karin FreymeyerBüro: 0/11

Sprechstunde nach Vereinbarung Tel.: 02 34 / 32-2 28 36 E-Mail: [email protected] www.ruhr-uni-bochum.de/mz

Hinweis: Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden zwischen den „normalen“ MZ-Veranstaltungen und den Veranstaltungen für den Optionalbereich (nur für Studierende, mit Credit-Points).

Studienkreis FilmVorführungen:

HZO 20 Dienstag und Donnerstag In der Regel 18:00 und 20:30 oder 21:00 Uhr

Tel.: 02 34 / 32-2 33 64 skf.rub.de

boSKop – Kulturbüro des AkaFö Sumperkamp 9 – 15 (Zimmer 422) 44801 Bochum

Tel.: 02 34 / 32-1 15 20Fax: 02 34 / 32-1 40 10

E-Mail: [email protected] www.akafoe.de/kultur

Campus RuhrComer Festival www.campus-ruhrcomer.de

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Die Orgel im Audimax

Auf der Klais-Orgel im Audimax gibt es immer mon-tags im Semester von 13:15 – 13:45 Uhr ein „Lunch-time-Orgel“-Konzert: 30 Minuten Orgelmusik zum Entspannen und Aufhorchen. In der Konzertreihe „Klangwelten“ gastieren Organisten von Weltruhm an der Klais-Orgel.

OASE Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum

Die OASE – Ort für Austausch, Studium & Entwick-lung ist eine Einrichtung der Zentralen Studienbera-tung der Ruhr-Universität Bochum. Sie ist ein Ort des Austausches und der gegenseitigen Unterstützung. Die Angebote der OASE richten sich an alle, d.h. an Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB sowie alle Bürgerinnen und Bürger. Selbsthil-fegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam Ihre jeweiligen Probleme bearbeiten oder ihre Ziele erreichen wollen.

Die OASE bietet:

■■ Workshops/Kurse im Bereich Fit fürs Studium von Studierenden für Studierende

■■ Entspannungs- und Gesundheitskurse

■■ Selbsthilfegruppen

■■ Raum für Initiativen und Gruppen

■■ Unterstützung bei der Gründung neuer Gruppen oder Initiativen

■■ Raum fürs Studium, d. h. eine ruhige Atmosphäre zum gemeinsamen Lernen und Arbeiten

■■ eine Lounge zum Verweilen, Lesen & Plaudern

Hardys Laerheidestr. 26 www.hardysdiekneipe.de

OASE-Ort für Austausch, Studium & Entwicklung der Ruhr-Universität Bochum

Buscheyplatz 344801 Bochum

Tel.: 02 34 / 7 92 23 32 E-Mail: [email protected] www.rub.de/oase

Die OASE steht als Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum nicht nur Universitätsangehörigen zur Verfügung, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern.

Botanischer GartenÖffnungszeiten

April – SeptemberFreiland und Chinesischer Garten: 9:00 – 18:00 Uhr, Gewächshäuser: 9:00 – 17:00 Uhr

Oktober – März:Freiland und Chinesischer Garten: 9:00 – 6:00 Uhr, Gewächshäuser: 9:00 – 15:30 Uhr

Der Eintritt ist frei. www.rub.de/boga www.rub.de/chinagarten

Botanischer Garten

Der Botanische Garten, der direkt hinter den Gebäu-den der naturwissenschaftlichen Fakultäten auf über 13 Hektar angelegt wurde, bildet einen Kontrast zur Architektur der RUB. Mit vielen verschiedenen Pflan-zen, wunderschönen Spazierwegen und während des ganzen Jahres bunt blühenden Blumen auf dem großen Freigelände sowie in den Gewächshäusern ist der Botanische Garten ein beliebtes Ausflugsziel aller Bochumer.

In den Gewächshäusern gibt es Pflanzen aus wärme-ren Ländern, die in unserem Klima nicht ganzjährig im Freiland gedeihen. Das 713 qm große und 17 m hohe Tropenhaus vermittelt einen Einblick in die Fülle tropischen Wachstums.

TIPP:

Im Kulturcafé direkt neben

dem Musischen Zentrum im

Studierendenhaus finden vor

allem während des Semesters

Konzerte studentischer Bands,

Lesungen, Kleinkunst und in-

ternationale Abende statt. Das

Programm wird in der Regel

von boskop, dem Kulturbüro

des Akademischen Förderungs-

werks, mitorganisiert.

www.akafoe.de/kultur

Auch im Hardys finden Studie-

rende und Hochschulmitarbei-

ter einen Treffpunkt mit einem

attraktiven Kulturangebot.

Ein Bild des Gegensatzes zum tropischen Regenwald zeigt das Wüstenhaus, wo Pflanzen der subtropi-schen Trockenzonen ausgestellt sind.

Im großen Freigelände liegt der Chinesische Garten, welcher der RUB als Zeichen der Freundschaft von der Tongji-Universität Shanghai gestiftet und 1990 von chinesischen Architekten geplant und von chi-nesischen Handwerkern mit originalen Bauteilen errichtet wurde.

Übrigens: Wenn Sie einen längeren Spaziergang unternehmen möchten, können Sie durch den Bo-tanischen Garten weiter durch grüne Waldwege bis hin zum Kemnader See wandern!

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3.4 HochschulsportDer Hochschulsport Bochum bietet ein abwechs-lungsreiches Angebot mit 250 Kursen in 65 Sport-arten für einen gesunden Ausgleich zwischen Stu-dien- und Arbeitsalltag und einer aktiven Freizeit. Das Sportangebot reicht von Fitnessangeboten wie Aerobic über Ball- und Tanzsportarten sowie Gesund-heits- und Entspannungskursen bis hin zu Wasser-sportarten und Individualsportarten wie Bogenschie-ßen und Klettern.

Die Anmeldung zu den verschiedenen Sportkur-sen erfolgt online über die Internetseite des Hoch-schulsports oder persönlich im Servicebüro. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Hochschulsports.

Das Kursangebot umfasst vier verschiedene Zeiträu-me („Semesterprogramm“ und „Ferienprogramm“ für die vorlesungsfreie Zeit)

Voraussetzung für die Buchung von Kursen ist der Erwerb der entgeltpflichtigen „Sportkarte“, anschlie-ßend können Sie einzelne Kurse zu den jeweils in den Buchungstabellen angegebenen Entgelten bu-chen. Die einzelnen Schritte der Buchung finden Sie in der Rubrik Anmeldeverfahren detailliert erklärt.

Externe können sich erst zu einem späteren Zeit-punkt als Studierende, Bedienstete und Alumni an-melden. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Servicebüros des Hochschulsports SSC/Raum 215 Tel.: 02 34 / 32-2 94 30 E-Mail: [email protected] www.hochschulsport-bochum.de

Servicezeits. Homepage

TIPP:Informieren Sie sich vorher, wann die Buchung für die Kurse freigeschaltet wird. Einige Kurse können sehr schnell belegt sein.

Sollte ein Kurs ausgebucht sein, gibt es die Möglichkeit, sich auf der Warteliste einzutragen. Sobald wieder Plätze frei werden, werden Sie automatisch informiert und Sie können sich dann für den Kurs anmelden.

Die jeweiligen Termine zur Veröffentlichung des Sportangebotes sowie des Online-Buchungsstarts finden Sie ebenfalls auf der Homepage in der rechten Spalte.

Neben dem Hochschulsportprogramm gibt es für Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum im Rah-

men der Internen Fortbildung und Beratung (IFB) verschiede Kurse und Sportangebote zur Gesund-heitsvorsorge und Entspannung wie z. B Yoga, Pilates oder Zumba. Die Programmhefte des IFB erscheinen einmal pro Jahr und werden an alle Beschäftigte der RUB verschickt. (Kapitel 3.2)

TIPP:

Für eingeschriebene Promovie-

rende mit einem Studierenden-

ausweis ist der Eintrittspreis

in das Hallenbad Querenburg

reduziert.

Informationen zu den Kursen und Sportangeboten des IFB

www.uv.rub.de/ifb

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3.6 ChancengleichheitGanz dem Leitbild der „universitas“ folgend, will die Ruhr-Universität in allen Bereichen der Hochschule die Chancengleichheit ihrer Mitglieder erreichen. Chancengleichheit wird als eine Querschnittsaufgabe betrachtet und trägt wesentlich zur Profilbildung der Universität bei.

Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungsbüro ist eine Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte, die hier vielfältige In-formationen und Beratungen sowie praktische Hilfe-stellung in Problemsituationen bekommen können.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellver-treterinnen unterstützen die Universität bei ihrem gesetzlichen Auftrag, Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren.

Dabei geht es unter anderem um:

■■ die Förderung von Frauen in Studium und Wis-senschaft

■■ die bessere Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie

■■ die Förderung der Frauen- und Geschlechterfor-schung

■■ die Umsetzung einer geschlechtergerechten Per-sonalpolitik für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sowie in der Wissenschaft

■■ die Entwicklung von Instrumenten und Maßnah-men zur Umsetzung der Chancengleichheit in den Fakultäten und der Verwaltung

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.

Gleichstellungsbüro Ruhr-Universität Bochum

GA 8/58 Tel.: 02 34 / 32-2 78 37 E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten Sekretariat Mo. – Fr.: 9:00 – 14:00 Uhr www.rub.de/chancengleich/kontakt/ gleichstellungsbuero

www.rub.de/chancengleichTIPP:

Je nach Anliegen gibt es zahlreiche Anlaufstellen bei denen Sie

Beratung erhalten können. Eine Übersicht finden Sie hier:

www.rub.de/chancengleich/kontakt/weitere-anlaufstellen

3.5 RUB Alumni – Das Netzwerk für Ehemalige der RUB

Die RUB Alumni sind die Ehemaligen-Vereinigung der Ruhr-Universität: Alle, die an der RUB studiert, gelehrt oder gearbeitet haben – oder dies noch tun – können Mitglied werden. Die derzeit über 15.000 Mitglieder der RUB Alumni fühlen sich der Ruhr-Universität verbunden, möchten den Kontakt halten und sind interessiert an Informationen und einem regen Austausch untereinander und mit der RUB.

Als internationale Wissenschaftlerin oder Wissen-schaftler an der Ruhr-Universität laden wir Sie herz-lich ein, sich den RUB Alumni kostenfrei anzuschlie-ßen: Als Mitglied der RUB Alumni erhalten Sie eine „ewige“ RUB-E-Mail-Adresse; damit bleiben Sie auch

nach Ihrem Aufenthalt an der RUB für die Men-schen, die Sie hier kennen gelernt haben, erreichbar!

Abonnieren Sie den Alumni-Newsletter und erfahren Sie so alle drei Monate aktuelle Neuigkeiten von der RUB. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch kostenfrei das Wissenschaftsmagazin RUBIN oder die Cam-puszeitschrift RUBENS – so bleiben Sie auf dem Laufenden über das Leben auf dem RUB Campus.

Auf den Internet-Seiten stehen Ihnen viele Infor-mationen rund um die Angebote für Ehemalige zur Verfügung.

RUB AlumniDas Netzwerk für Ehemalige der RUB

Dezernat HochschulkommunikationFundraising und AlumniUV 0/20

Tel.: 02 34 / 32-2 75 12 Fax: 02 34 / 32-1 40 01

E-Mail: [email protected] www.rub.de/alumni

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3.7 Gastronomie: Mensa und CafeterienDie Mensa und die Cafeterien der Ruhr-Universität Bochum werden vom Akademischen Förderungswerk (AKAFÖ) betrieben.

Mensa

Die Mensa auf dem Campus der RUB befindet sich direkt hinter dem Audimax. Das Mensa-Gebäude mit der Hauptmensa, dem Bistro (kleinere Mensa auf der

oberen Etage), Kaffeebar und der International Lounge (betrieben vom Welcome Centre, siehe Kapitel 2.1) ist über Mittag der zentrale Treffpunkt der Studie-renden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUB. In der Mensa bieten gleich drei Ausgabelinien Vielfalt und Abwechslung. Im Sprinter-bereich werden Eintöpfe, Aufläufe oder Pfannenge-richte angeboten, im Kom-ponentenbereich stehen Hauptgerichte und Beila-gen zur freien Zusammen-stellung bereit und im Ak-

tionsbereich werden vor den Augen der Gäste frische Gerichte zubereitet. Mindestens ein Menü ist immer vegetarisch, zusätzlich stehen jeden Tag eine Nudel-, eine Kartoffeltheke und die Salatbar zur Verfügung. Die täglich wechselnden Menüs, Sonderaktionen und Preise werden auf Flatscreens im Mensa-Foyer angekündigt und können auch im Internet abgerufen werden. Bezahlt werden kann, außer mit Bargeld, auch mit dem Studierendenausweis oder der Mensa-karte, die an mehreren Punkten im Mensagebäude und im Q-West aufgeladen werden können.

Im Mensa-Gebäude befinden sich außerdem ein Bistro und eine Kaffeebar. Das Bistro bietet zusätzlich zum Cafeteria-Angebot belegte Brötchen, Kuchen und Getränke, sowie eine kleine Salat- und Früh-stücksbar. Außerhalb der Mensa-Öffnungszeiten erhalten Sie dort außerdem drei täglich wechselnde warme Gerichte, davon mindestens ein vegetarisches.

GUT ZU WISSEN:

In der Mensa werden regelmäßig

Gerichte aus kontrolliert-ökolo-

gischem Anbau serviert und das

AKAFÖ schenkt ausschließlich

Fair-Trade-Kaffee aus. Das Bistro

wurde zudem mit dem Job &

Fit -Zertifikat der Deutschen

Gesellschaft für Ernährung

ausgezeichnet, da das Angebot

den modernsten Erkenntnissen

der Ernährungswissenschaft

entspricht.

Q-West

Das Q-West befindet sich oberhalb des Campus-Cen-ters und bietet Ganztagsverpflegung auf 300 Plätzen. Hier werden täglich verschiedene kalte und warme Hauptgerichte, Salate und Desserts angeboten. Auch vegetarische Gerichte sind im Angebot. An der Es-sensausgabe (Mittagstisch) ist die Bezahlung hier nur mit dem vorher aufgeladenen Studierendenaus-weis, der Mensa-Karte oder der Q-West-Karte möglich

(letztere ist gegen ein Pfand von 5 € im Q-West zu bekommen). Beides kann an den Automaten vor Ort von EC-Karte oder durch Bargeld aufgeladen werden. An der Kaffeebar erhalten Sie ganztägig Snacks und Getränke auch gegen Bargeld. Ab 18:00 Uhr gibt es Speisen à la carte. Montag bis Freitag durchgehend von 9:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.

AKAFÖ Akademisches Förderungswerk A.ö.R.SH, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum

Tel.: 02 34 / 32-1 10 10Fax: 02 34 / 32-1 40 10

E-Mail: [email protected] www.akafoe.de

Speisenplan der Mensa www.akafoe.de/gastronomie

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Bedienungsrestaurant

Im Beckmannshof am Botanischen Garten betreibt das AKAFÖ ein Bedienungsrestaurant. Nach vorhe-riger Reservierung wird Ihnen dort u.a. ein komplet-tes, täglich wechselndes dreigängiges Menü serviert. Dabei haben Sie die Auswahl aus zwei verschiedenen Menü-Vorschlägen oder Sie essen à la carte.

Cafeterien

Die Cafeterien der Ruhr-Universität befinden sich in den einzelnen Gebäuden und bieten vor allem belegte Brötchen, Bagels und Baguettes, Salate, Ku-chen, Snacks und Süßwaren, sowie heiße und kalte Getränke an.

Ergänzt wird das Angebot der Cafeterien durch Kaf-feebar und Backshop im Campus-Center und den

„Henkelmann“. Der Henkelmann knüpft an die Tage des Bergbaus an, in denen die Kumpel mit ihrem Mittagessen im Essgeschirr in die Zeche einfuhren. Sie erhalten den Henkelmann in den Cafeterien GA, GB, ID und NC.

Im Sommer wird vor dem GB-Gebäude eine Strand-bar geöffnet. Rund um die Strandbar laden Sand, Liegestühle und Palmen zum Entspannen ein. Zum täglichen Angebot gehören Eis, Cocktails, Bier und leckere Spezialitäten vom Grill.

Öffnungszeiten der Cafeterien und der Mensa sind von Gebäude zu Gebäude verschieden und ändern sich auch in der vorlesungsfreien Zeit. Aktuelle Öff-nungszeiten aller AKAFÖ-Einrichtungen sowie wei-tere Informationen finden Sie auf der Internetseite des AKAFÖ.

TIPP:

Weitere interessante gastronomische Angebote:

Kulturcafé im Studierendenhaus und „Uni-Center“

(siehe Kapitel 3.9).

CafeterienCafeterien gibt es in folgenden Gebäuden:GA, GB, GC, IB, ID, NA, NC, MA, SSC, Mensa (Foyer), Uni-Bibliothek, HZO, Campus Center Backshop (vor GA), Q-West (vor MA), Strandbar (vor GB, nur im Sommer). Weitere Informationen finden Sie im Übersichtsplan (siehe innere hintere Umschlagseite).

Beckmannshof www.akafoe.de/gastronomie/beckmannshof

Reservierung unter Tel.: 02 34 / 32-1 13 81

3.8 Einkaufen

Campus-Center

Kleinere Einkaufsmöglichkeiten auf dem Campus wie Buchläden oder Bürobedarfsgeschäfte finden Sie im Campus-Center, welches zwischen dem Q-West und dem GA-Gebäude liegt.

Uni-Center

Über die Universitätsbrücke mit der U-Bahn-Station gelangen Sie ins Uni-Center. Dort finden Sie neben größeren Lebensmittelgeschäften und Imbiss- und Gastronomiebetrieben auch eine Apotheke, mehrere Fachärzte, die Stadtbücherei, eine Bank sowie eine Post und ein Büro einer gesetzlichen Krankenkasse.

Im Uni-Center befindet sich zudem ein Bürgerbüro, das für Meldeangelegenheiten zuständig ist.

Campus Center www.campus-center.de

Öffnungszeiten Im Semester Mo. – Fr. 9:00 – 17:00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit Mo. – Fr. 9:00 – 15:30 Uhr

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3.9 Abkürzungen auf dem CampusIn Deutschland werden sehr viele Begriffe und Namen abgekürzt. Auch auf dem Unicampus werden Sie oft nur zwei Buchstaben als Bezeichnung für eine Institution oder ein Gebäude begegnen. Hier eine kurze „Starthilfe“, die Ihnen weiterhilft, sich auf dem Campus besser zurechtzufinden:

RUB Ruhr-Universität BochumUV UniversitätsverwaltungUB UniversitätsbibliothekSSC Studierenden-Service-CenterFNO Forum Nord-OstHZO Hörsaalzentrum OstSH StudierendenhausUFO UniversitätsforumVZ Veranstaltungs-ZentrumIBZ Internationales

BegegnungszentrumSoSe SommersemesterWS Wintersemesterc.t. cum tempores.t. sine temporen. V. nach VereinbarungIFB Interne Fortbildung

und BeratungAKAFÖ Akademisches FörderungswerkAsta Allgemeiner

StudierendenausschussBoskop Bochumer Studentische

Kulturoperative

RZ RechenzentrumDaF Deutsch als FremdspracheZFA Zentrum für

FremdsprachenausbildungLSI LandesspracheninstitutMZ Musisches ZentrumMSZ Multimedia-Support-ZentrumLBV Landesamt für Besoldung und

VersorgungVBL Versorgungsanstalt des

Bundes und der Länder

G-Gebäude Geisteswissenschaften (GA, GB, GC)

I-Gebäude Ingenieurwissenschaften (IA, IB, IC, ID)

N-Gebäude Naturwissenschaften (NA, NB, NC, ND)

M-Gebäude Medizin(MA)

3.10 Einrichtungen der RUB in der Stadt

Blue Square: Ein Ort der Begegnung für Bürgerinnen und Bürger mit der Universität

Das Blue Square befindet sich zentral in der Bochu-mer Innenstadt und lädt dazu ein, Wissenschaft und Kultur hautnah zu erfahren. Neben musikalischen Veranstaltungen und wissenschaftlichen Vorträgen finden hier studentische Veranstaltungen und Events für Kinder statt, zudem kann man sich über die Ruhr-Universität und studienbezogene Fragen informie-ren. Außerdem können Tagungsräume verschiedener Größe in den oberen Etagen für Veranstaltungen gemietet werden.

Bochumer Fenster

In der Nähe des Hauptbahnhofs befindet sich das Bochumer Fenster unter anderem mit einem psy-chologischen Institut sowie dem Institut für Frie-denssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der RUB, inklusive mehrerer Hörsäle und studentischer Arbeitsplätze.

Universitätsstraße 90/90 a

An der Universitätsstraße, nahe der U-Bahn-Halte-stelle Wasserstraße befinden sich unter anderem die Räumlichkeiten des DaF-Bereichs der RUB (Deutsch als Fremdsprache). Hier können Deutschkurse auf verschiedenen Niveaustufen belegt werden (siehe Kapitel 3.1).

Am Bergbaumuseum

In unmittelbarer Nähe zum Bochumer Bergbaumus-eum befindet sich das Institut für Archäologische Wissenschaften. Mit dem Museum bestehen vielfäl-tige Forschungskooperationen. Blue Square

Bongardstr. 16 – 1844787 Bochum

Tel.: 02 34 / 32-2 17 80 www.blue-square.rub.de

Blue Square Store Mo. – Sa. 8:00 – 18:00 Uhr

Bochumer Fenster Massenbergstraße 9 – 1344787 Bochum

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Bochum – Mitten im Ruhrgebiet

4.1 Das RuhrgebietDas Ruhrgebiet ist eine Städteregion im Westen der Bundesrepublik. 53 Städte und Gemeinden gehen hier nahtlos ineinander über und bilden einen ein-zigartigen Ballungsraum, der wie eine einzige Stadt wirkt. Das Ruhrgebiet ist keine natürliche, sondern eine wirtschaftsgeographische Region, die ihren Zusammenhalt vor allem aus ihrer Geschichte als größte montanindustrielle Region Europas bezieht. Als solche reicht sie von Hamm im Nordosten und Wesel im Nordwesten, bis nach Duisburg im Süd-westen und Hagen im Südosten. Damit umfasst das Ruhrgebiet eine Fläche von 4435 km2, was etwa 13 Prozent der Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens entspricht. Noch vor 200 Jahren war das Ruhrgebiet eine dünn besiedelte und ländliche Region – mit Be-ginn der Hochindustrialisierung wurde es aufgrund seiner reichen Kohlevorkommen zur bedeutendsten Bergbau- und Stahlregion Europas. Innerhalb von wenigen Jahrzehnten entstanden mehrere hundert Zechen; die Bevölkerung wuchs explosionsartig. Die Zeit der Montanindustrie dauerte vom 19. bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Insgesamt entstanden etwa 3.200 Zechen sowie etliche Kokereien, Eisen-hütten und Stahlwerke, in denen bis zu eine Million Menschen arbeiteten.

Die unentdeckte Metropole

Kaum eine Region in Mitteleuropa hat sich in den letzten Jahrzehnten so gewandelt wie das Ruhrgebiet. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte ein Strukturwandel ein, in dessen Verlauf die meisten Zechen und Hütten der Region geschlossen wurden und die Region in eine tiefe Krise geriet. Seither kämpft das Ruhrgebiet nicht nur um seine wirtschaft-liche Zukunft, sondern auch um seinen regionalen Zusammenhalt. Trotz alledem ist das Ruhrgebiet heute mit 5,3 Millionen Einwohnern aus über 150 Nationen die größte Wirtschaftsregion Europas und eines der wichtigsten Zentren der Bildung, Wissen-schaft und Forschung. Dort, wo einst die Montanin-dustrie blühte, haben heute die Service-Industrie und die Bildungsbranche Einzug gehalten. Technologie, Handel und Dienstleistungsgewerbe sind die Wirt-schaftszweige der Zukunft. Seit 200 Jahren ist das Ruhrgebiet Ballungsraum und Industrielandschaft – und entwickelt sich jetzt zur Metropole. Nirgendwo in Europa gibt es so viel Altes zu bestaunen, so viel Neues zu entdecken und nirgendwo ist Beides so eng verbunden. Deutschland

Ruhrgebiet

Duisburg

Essen

Bochum

Dortmund

Nordrhein-Westfalen

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Wirtschaft und Wissenschaft

Seit den 1960er Jahren ist aus dem „Motor und Ener-gielieferanten des deutschen Wirtschaftswunders“ ein moderner Wissenschafts- und Technologie-Stand-ort geworden. Mit 5 Universitäten, einer Kunsthoch-schule, 15 weiteren Hochschulen, 4 Fraunhofer- und 3 Max-Planck-Instituten, 5 Mitgliedern der Leibniz-Gemeinschaft sowie über 150 weiteren außeruniver-sitären Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungs-einrichtungen ist die Metropole Ruhr heute eine der wichtigsten Wissenschaftslandschaften Europas. Das Besondere: Zahlreiche Kooperationen und Kompe-tenzzentren in verschiedenen Forschungsbereichen verknüpfen die Institutionen nahtlos miteinander. Die Metropole Ruhr ist auf dem Weg einer der füh-renden Industrie- und Dienstleistungsstandorte in Deutschland zu werden. Viele Konzerne haben ihre

Zentralen in einer der Ruhr-gebietsstädte. Hier werden wichtige europäische Han-delsströme organisiert, hier wird die europäische Energiepolitik der Zukunft gestaltet. Neue und moder-ne Branchen wie vor allem Informationstechnologie, Medizin, Logistik sowie Energie- und Wasserwirt-schaft bestimmen heute die wirtschaftliche Aus-richtung des Reviers.

Industriekultur

Das Ruhrgebiet erfindet sich neu – und hat eine völlig neue Form der Kultur entdeckt: die „Industriekultur“. Kristallisationspunkte für das Bewusstsein der Regi-on waren und sind die Orte der Industrie: Dienten Fördertürme und Hochöfen, Halden und Gasometer früher als Orte der täglichen Arbeit, sind sie heute Denkmäler und Landmarken. Die von der Indust-rie verlassenen Bauten und Anlagen werden heute vielfach für Kunst und Kultur, Theater und Ausstel-lungen, aber auch für Sport und Freizeit genutzt. In der Sommersaison werden sie im Rahmen der „Ruhr-triennale“, des Festivals der Künste der Metropole Ruhr, mit einem hochkarätigen Theaterprogramm in außergewöhnlicher Atmosphäre bespielt. Einmal im Jahr macht die „Extraschicht“, die lange Nacht der Industriekultur, Industrieanlagen von gestern und heute für eine Nacht zu unvergleichlichen Kulissen für Inszenierungen internationaler Künstlerinnen und Künstler. Im Jahr 2010 trug das Ruhrgebiet den Titel „Kulturhauptstadt Europas“. Unter dem Motto „Kultur durch Wandel – Wandel durch Kultur“ wur-den zahlreiche Projekte und Programme präsentiert, die die gesamte Region nachhaltig verändert haben.

Die „Route der Industriekultur“

Die „Route der Industriekultur“ verbindet die einzel-nen Standorte im ganzen Ruhrgebiet. Auf einer 400 km langen Strecke auf verschiedenen Wegen führt sie durch die Region, bietet Themenrouten und Fahrrad-routen. Ankerpunkte der Route Industriekultur sind unter anderem:

Weltkulturerbe Zeche Zollverein in Essen Die „schönste Zeche der Welt“ beherbergt unter ande-rem das „Red Dot Design Museum“, das „Phänoma-nia/Erfahrungsfeld“ und das Ruhrmuseum. An der benachbarten Kokerei gibt es neben Ausstellungen auch ein Werksschwimmbad und eine Eisbahn.

Die Zeche Zollern in Dortmund Der prachtvolle Jugendstilbau beherbergt heute ein Museum, in dem Besucher Einblick in die Zechen-welt des 19. Jahrhunderts gewinnen. In der Umge-bung sind Bergarbeitersiedlungen zu besichtigen.

Jahrhunderthalle BochumDie eindrucksvolle Halle wurde als Ausstellungs-halle des „Bochumer Vereins“ für die Düsseldorfer Gewerbeausstellung 1902 gebaut. Heute ist sie Auf-führungsort für Theater, Konzerte und Opern in prächtiger Atmosphäre.

Landschaftspark Duisburg-Nord Auf dem riesigen Gelände der ehemaligen Eisenhütte gibt es heute einen Klettergarten in alten Erzbunkern und einen Gasometer, in dem man tauchen kann. Jeden Abend verwandelt eine Lichtinszenierung das Hüttenwerk in ein faszinierendes Lichtspektakel.

Gasometer Oberhausen In dem 1929 erbauten Gasometer befindet sich heute die größte und wohl außergewöhnlichste Ausstel-lungshalle Europas. Im über 100 Meter hohen In-nenraum werden faszinierende Ausstellungen und Installationen gezeigt. Von der Aussichtsplattform auf dem Dach bietet sich eine grandiose Aussicht über das Ruhrgebiet.

Henrichshütte Hattingen Auf der Henrichshütte brannte 150 Jahre lang der älteste Hochofen im Revier. Heute ist die Hütte ein Museum, das Besucherinnen und Besuchern die Ar-beit auf der Hütte und ihre Bedeutung für die Region nahebringt. Eine Schaugießerei, Kulturprogramm, Sonderausstellungen etc. ergänzen das vielfältige Angebot.

Route der Industriekultur www.route-industriekultur.de www.metropoleruhr.de

TIPP:

In Bochum und im ganzen Ruhrgebiet gibt es zahlreiche Stationen, an denen

man Fahrräder leihen kann um das Ruhrgebiet über die zahlreichen Fahrrad-

wege zu entdecken. Studierende können dafür Vergünstigungen erhalten.

www.rub.de/anreise/fahrrad

www.rub.de/welcomecentre/bochum/bicycle

TIPP:

Infomaterialien und Karten

über das Ruhrgebiet, zur Route

der Industriekultur, Kultur und

Freizeit sind in der International

Lounge der RUB erhältlich. Die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

beraten Sie gerne.

4

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4.2 Ruhr-Kultur in Zahlen

Was Wie viele Wo

Industriekul-turdenkmäler

ca. 3.500 Überall im Ruhrgebiet, zusammengeschlossen in der Route Industriekultur;

Besucherzentrum auf dem Weltkulturerbe Zollverein in Essen

Festivals und Feste

ca. 250 pro Jahr u. a. Ruhrtriennale, Ruhrfestspiele, Klavierfestival Ruhr, Europäisches Klassik Festival Ruhr, weitere in der gesamten Region in unterschiedlichsten Sparten (Musik, Filmkunst, Tanz etc.)

Museen ca. 200 in der gesamten Region: Ruhr Museum auf Zollverein, Museum Folkwang in Essen, Emil Schumacher-Museum in Hagen, Dortmunder U

Theater ca. 120 u.a. Aalto-Theater und Grillo-Theater in Essen, Schauspiel-haus Bochum, Theater Duisburg

Kulturzentren ca. 100 In der ganzen Region

Konzertsäle ca. 100 u.a. Dortmund, Essen, Duisburg, (Musikzentrum Bochum im Bau)

Musicaltheater 2 Bochum, Oberhausen

Quelle: www.ruhr-tourismus.de

4.3 BochumDie Stadt Bochum liegt im Herzen des Ruhrge-biets mitten in Nordrhein-Westfalen, nicht weit von der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist mit rund 365.000 Einwohnern (Stand 31.12.2013) die sechstgrößte Stadt des Landes und unter den 20 größten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl der Stadt überschritt 1905 die 100.000-Grenze und machte Bochum zur Großstadt. Bochum war einst die zechenreichste Stadt im Ruhr-gebiet. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ließen Kohle und Stahl für ein Jahrhundert die Stadt erblühen. Einen großen Beitrag dazu leistete das wichtigste Bochumer Montanunternehmen, der „Bochumer Verein“, ein bis heute in Bochum produzierender Gussstahlfabrikant, einst berühmt für die Produktion von Glocken aus Gussstahl.

In der Nachkriegszeit herrschte in der kriegszerstör-ten Stadt Aufbruchsstimmung, das Ruhrgebiet war der deutsche Motor des Wirtschaftswunders. Die Montanindustrie lief noch einmal auf Hochtouren. Bochum erbaute unter anderem ein neues Schau-spielhaus auf den Grundmauern des alten Baus und einen neuen Hauptbahnhof. Die 1960er Jahre, unter dem Eindruck der Kohlekrise, waren für Bochum ein Jahrzehnt des Wandels. Die Ansiedlung von Opel wurde beschlossen, der „Ruhrpark“, das größte deut-sche Einkaufszentrum außerhalb des städtischen Raums, wurde gebaut, das Museum Bochum eröffnet und die Ruhr-Universität Bochum, die erste und größte Universität des Ruhrgebiets, gegründet.

Bochum: Zahlen und FaktenBundesland: Nordrhein-WestfalenRegierungsbezirk: ArnsbergLandschaftsverband: Westfalen-Lippe, Regionalverband RuhrKreis: Kreisfreie StadtFläche: 145,7 km²Einwohner: 364.852 (31. Dezember 2013)Bevölkerungsdichte: 2.504 Einwohner/km²Höhe: 43 – 196 mGeografische Lage: 51° 29“ N, 7° 13“ OKfz-Kennzeichen: BO

www.bochum.de www.bochum-tourismus.de

RUHR.TOPCARD

Die Ruhr.TopCard bietet Ihnen

freien Eintritt in über 90 Frei-

zeitattraktionen – Museen und

Ausstellungen, Industriekultur,

aber auch Zoos, Bäder, Schiff-

fahrt und Freizeitparks sind

enthalten. Die Karte ist gültig für

ein Kalenderjahr. Sie erhalten

pro Attraktion einmalig freien

Eintritt. Kosten: 49,90 Euro für

Erwachsene, 34,90 Euro für

Kinder (Preise 2015)

www.ruhrtopcard.de

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Seit 1973 sind alle Zechen in Bochum geschlossen. Heute ist Bochum eine Stadt zwischen Industrie, Wissenschaft und Kultur. So entstand eine liebens-werte Mischung aus Kumpelmentalität, Studenten-szene und zeitgemäßer Kultur – einzigartig in ihrer Vielfalt und Vitalität.

UniverCity Bochum In Bochum befinden sich acht Hochschulen, darun-ter die Ruhr-Universität, sowie verschiedene techni-sche, soziale und künstlerische Fachhochschulen: Die Ruhr-Universität ist mit über 42.000 Studieren-den eine der größten Universitäten Deutschlands. Sie ist die älteste Universität des Ruhrgebiets und bietet ein breites Fächerspektrum sowie internatio-nal renommierte Wissenschaft und Forschung (sie-he Kapitel 1). Die Hochschule Bochum ist mit ca. 6.300 Studierenden und 450 Beschäftigten Bochums größte Fachhochschule. Sie bietet Studiengänge im Bereich der Ingenieurwissenschaften und Wirtschaft an. Die Technische Fachhochschule Georg Agricola, eine private Fachhochschule, entwickelte sich aus der 1816 gegründeten Bochumer Bergschule. Sie bietet ingenieurwissenschaftlich-technische Studiengänge, auch in fachlicher Nähe zum Bergbau, an. Die Evan-gelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ist Deutschlands größte Hochschule in Trägerschaft der evangelischen Kirche. Etwa 2.200 Studierende absolvieren hier Studiengänge im sozialen und päd-agogischen Bereich. Daneben verfügt Bochum über eine Schauspielschule, die der Folkwang-Hochschule

Essen angegliedert ist, über die private EBZ Business School, ein Studienzentrum der Fachhochschule für Ökonomie und Management sowie den Fachbereich Sozialversicherung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Seit 2010 ist Bochum Standort für den Gesundheitscampus NRW. Neben der Hochschule für Gesundheit, der ersten staat-lichen Hochschule für Gesundheitsberufe, gehört dazu auch der BioMedizinPark, eine kommunale Ansiedlungsfläche für gesundheitswirtschaftliche Unternehmen, sowie das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Durch das integrative Konzept wird hier die Verzahnung von Gesundheitspolitik mit Wissenschaft, Forschung und Lehre einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits mit Leben gefüllt.

Kultur und Freizeit in Bochum – Vielfalt, die begeistert

Mehr als 40 Theaterbühnen, darunter das berühmte Bochumer Schauspielhaus und die Symphoniker, sowie viele kleine Bühnen Bochums, bieten den rich-tigen Rahmen für die Abendgestaltung. Das einzig-artige Deutsche Bergbau-Museum, das Kunstmuse-um Bochum, das Zeiss Planetarium und zahlreiche kleinere Museen und Galerien bieten interessante Ausstellungen und Veranstaltungen. Im Bermuda-3Eck, der größten Kneipenmeile des Ruhrgebiets, laden über 60 Kneipen, Bars und Restaurants zum Verweilen ein.

Schauspielhaus BochumDas Schauspielhaus Bochum zählt zu den renom-miertesten Bühnen Deutschlands. Berühmte Inten-danten wie Hans Schalla, Saladin Schmitt, Peter Za-dek, Claus Peymann, Leander Haußmann, Matthias Hartmann, Elmar Goerden und Anselm Weber haben mit gefeierten Inszenierungen und hervorragenden Ensembles einen ausgezeichneten Ruf begründet, den das Haus erfolgreich weiterführt.

RuhrtriennaleDas internationale Festival Ruhrtriennale besticht Jahr für Jahr durch spartenübergreifende Inszenie-rungen, die Oper, Schauspiel mit bildender Kunst, Pop- und Konzertmusik verweben. Hauptspielort ist die Jahrhunderthalle Bochum.

Bochumer SymphonikerSeit mehr als 90 Jahren präsentiert sich das interna-tional renommierte klassische Orchester regelmäßig und mit einem sehr abwechslungsreichen Programm – in Kürze auch mit einer festen Spielstätte. Im Vik-toriaQuartier entsteht im Zeitraum von 2013 bis 2015 das Musikzentrum Bochum, welches neben einem Konzertsaal auch Raum für die musikalische Nach-wuchsförderung geben soll.

Starlight ExpressMit über 14 Millionen Besuchern ist „Starlight Ex-press“ das erfolgreichste und rasanteste Musical Deutschlands. Seit 1988 rasen Darstellerinnen und

Darsteller auf Rollschuhen mit bis zu 60 Stunden-kilometern über die Bühne mitten durch den Zu-schauerraum.

… und viel mehr: Andere BühnenFIDENA (Figurentheater der Nationen), Varieté et cetera, Prinz Regent Theater, Kultur Magazin Loth-ringen, Theater Zauberkasten, das Theater der Gezei-ten, Kulturhaus Thealozzi – viele Bochumer Bühnen laden regelmäßig zu Aufführungen und Veranstal-tungen ein.

„Ausgehmeile“ Das sogenannte Bermuda3Eck ist das beliebte Knei-pen- und Ausgehviertel mitten in der City. Über 60 Restaurants, Bars, Szene-Clubs, Pubs und Cafés mit rund 10.000 Plätzen bilden die größte Kneipendichte der Region. An „Bochum Total“, einem Musikfestival, das jeden Sommer stattfindet, verwandelt sich das Bermuda3Eck in eine gigantische Open-Air-Bühne.

Bahnhof Langendreer Der Bahnhof Langendreer ist ein kulturelles Zent-rum besonderer Art. Das breite Programmspektrum umfasst: Kabarett und Comedy, Musik und Konzerte, Kindertheater, Kino, Lesungen, Veranstaltungen und Vortragsreihen zu politischen Themen.

TIPP:Karten für Veranstaltungen und allgemeine Informationen über Bochum erhalten Sie im „Bochum Ticketshop Tourist info“ in der Huestr. 9 (100m vom Hauptbahnhof

entfernt) oder unter www.bochum-tourismus.de

Schauspielhaus Bochum www.schauspielhausbochum.de

Ruhrtriennale www.ruhrtriennale.de

Bochumer Symphoniker www.bochumer-symphoniker.de

Starlight Express www.starlight-express.de

„Ausgehmeile“ www.bermuda3eck.de

Bahnhof Langendreer www.bahnhof-langendreer.de

Andere Bühnen www.bochum.de

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Kunst und Museen in Bochum

In verschiedenen Museen zur Industriegeschichte präsentiert Bochum seine eigene industrielle Vergan-genheit. Aber auch die Kunst kommt nicht zu kurz: Im Kunstmuseum Bochum und in vielen ständigen und temporären Ausstellungen wird vor allem ge-genwärtige Kunst präsentiert. Seit der Gründung der „Volkssternwarte“ im Jahre 1946 durch den Hobbyas-tronomen Heinz Kaminsky ist Bochum zudem eine Stadt der Astronomie, heute mit einem Planetarium und der Sternwarte Sundern.

Deutsches Bergbau-Museum Das Bochumer Bergbau-Museum ist das weltweit bedeutendste Fachmuseum seiner Art. Das Muse-um bietet eine „Grubenfahrt“ in das 2,5 Kilometer lange Anschauungsbergwerk unter Tage, riesige Hallen mit Bergbaumaschinen und eine Fülle an Sammlungsstücken und Modellen. Zum Symbol der Stadt Bochum wurde das Fördergerüst, dessen Aussichtsplattformen in 50 und 62 Meter Höhe einen Rundumblick über Bochum bieten.

Stadt Bochum und das Ruhrgebiet

Offizielle Internetseite der Stadt Bochum www.bochum.de

Offizielle Ruhrgebiet-Internetseite www.ruhrgebiet.de

Bochum Marketing www.bochum-tourismus.de

Deutsches Bergbau-Museum www.bergbaumuseum.de

Kunstmuseum Bochum www.bochum.de/museum

Eisenbahnmuseum www.eisenbahnmuseum-bochum.de

Zeche HannoverDer wuchtige Malakowturm aus Backstein ist das Markenzeichen des LWL-Industriemuseums Ze-che Hannover. Highlight für Kinder ist die „Zeche Knirps“. Mit Stollen, Schacht und pedalgetriebener Fördermaschine ist ein Kinderbergwerk entstanden.

Zeiss PlanetariumIm Zeiss Planetarium Bochum leuchten 9.000 Ster-ne unter einer 20 Meter großen Kuppel. Bis zu 300 Menschen können hier auf gemütlichen Liegesitzen die Entstehung des Universums verfolgen oder den aktuellen Sternenhimmel betrachten. Sehr beliebt sind die sphärischen „Sternenklänge“ und Sonder-veranstaltungen wie z. B. zur Mondfinsternis (auch für Kinder).

Kunstsammlungen der Ruhr-Universität(Siehe Kapitel 3.3 Einrichtungen der RUB, Kunst und Kultur auf dem Campus)

Situation Kunst (für Max Imdahl) im Schlosspark WeitmarSituation Kunst (für Max Imdahl) ist Teil der Kunst-sammlungen der Ruhr-Universität. Die Gesamt-anlage wurde 1988 von dem Galeristen Alexander von Berswordt-Wallrabe konzipiert und seit 1990 realisiert. In dem Gebäudeensemble befindet sich eine Dauerausstellung bedeutender Werke der Ge-genwartskunst sowie Exponate aus Afrika und Asien. Im 2010 eröffneten KUBUS finden Wechselausstel-lungen statt.

Haus KemnadeDas Haus Kemnade wurde zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert gebaut. In der Burg befinden sich heute eine Stadthistorische Sammlung mit dem Kortum-archiv, wechselnde Ausstellungen des Bochumer Kunstvereins, eine Musikinstrumentensammlung sowie Exponate der Ostasienkunst. Östlich der Burg zeigt das Bauernhausmuseum eine Sammlung länd-licher Kultur.

Zeche Hannover www.zeche-hannover.de

Zeiss Planetarium www.planetarium-bochum.de

Haus Kemnade www.fv-hauskemnade.de

Erzbahntrasse www.ruhrgebiet-industriekultur.de/ erzbahntrasse.html

Kunstmuseum Bochum Direkt am Stadtpark, im Herzen der Stadt, residiert das Kunstmuseum Bochum. Regelmäßige Wechsel-ausstellungen zeigen neben Fotografie auch junge, experimentelle Kunst. Das Museum versteht sich als Ort der Kommunikation und „Kunst-Werkstatt“ mit vielfältigem Rahmenprogramm.

Eisenbahnmuseum Das Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen zeigt zahlreiche historische Dampf- und Diesellokomoti-ven, Waggons sowie Stellwerks- und Signalanlagen. Unter den 180 Exponaten historischer Schienen-fahrzeuge befinden sich zahlreiche Raritäten, wie ein Speisewagen des berühmten Orient-Express. Im Sommer fährt der Museumszug durch das Ruhrtal über Hattingen bis nach Hagen.

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Bochum: Überraschend grün

Zu Erholungsgebieten umgestaltete ehemalige In-dustriereviere, der Bochumer Stadtpark, zahlreiche Grünanlagen und Seen, Wiesen und Wälder entlang der Ruhr: Bochum ist einfach unglaublich grün. In Erholungsgebieten im gesamten Stadtraum kann man ausgiebig joggen, Inline skaten, Radfahren oder einfach nur in der Sonne entspannen.

Der StadtparkIm Jahre 1876 wurde der Stadtpark als einer der ersten Volksparks in Deutschland gegründet. Toll angelegte Gärten, schöne Spazierwege und die Aus-sicht auf ein grünes Bochum vom Bismarckturm sichern ihm große Beliebtheit. Neben dem großen Spielplatz liegt eine gepflegte Minigolfanlage. In den Stadtpark integriert ist der Bochumer Tierpark mit einem Streichelzoo für Kinder.

Der WestparkDas Werksgelände des Krupp-Stahlwerks, ehemals „verbotene Stadt“ ist heute Naherholungsgebiet nur wenige Schritte westlich der Innenstadt. Zwischen den Industrieanlagen rund um die Jahrhunderthalle ist ein moderner Park entstanden, der das industri-elle Ambiente mit Freizeit- und Sportmöglichkeiten verbindet. In der Nacht erstrahlen schöne Lichtinstal-lationen am Wegesrand, im Birken- und Pappelhain. Am Westpark beginnt die „Erzbahntrasse“, eine zum Fuß- und Radweg umgebaute Bahnstrecke, die bis zum Rhein-Herne-Kanal führt.

Das Weitmarer HolzUnglaublich aber wahr: In Bochum gibt es Wald mitten in der Stadt! Das Weitmarer Holz ist ein be-liebtes Ausflugsziel mit wunderschönen natürlichen Waldwegen, einem Wild-Gehege, Spielplätzen und einem Minigolfplatz. Auf dem höchsten Punkt kann man weit über das Ruhrtal blicken.

Der Botanische GartenDirekt hinter der naturwissenschaftlichen Fakultät der RUB liegt, auf über 13 Hektar in die Landschaft eingebettet, der Botanische Garten der Ruhr-Univer-sität. Besondere Attraktionen sind der Chinesische Garten und das Tropenhaus. Mehr dazu finden Sie im Kapitel 3.3.

Die RuhrDie Ruhr, der Fluss, der der gesamten Region den Na-men gab, schlängelt sich im Süden Bochums an der Stadtgrenze entlang. Vom Kemnader See über Hat-tingen und Dahlhausen bis nach Essen oder in die andere Richtung durch das grüne Ruhrtal in Witten geht es zu Fuß und mit dem Rad den Uferpfad, den „Leinpfad“ entlang oder zu Wasser mit dem Kanu.

Kemnader SeeDer große Ruhrstausee in Bochums Süden ist das beliebteste Naherholungsgebiet der Stadt. Leider ist dort baden verboten, man darf jedoch darauf surfen, rudern oder mit dem Dampfer „MS Kemnade“ schip-pern. Viele Bochumer genießen es, hier spazieren zu gehen oder zu joggen, den See mit Rollerblades oder dem Fahrrad zu umrunden. An öffentlichen Grillstationen, auf Liegeflächen, beim Minigolf, Tret-bootfahren, Beach- Volleyball oder Tennis kann hier die Freizeit mit der ganzen Familie verbracht werden. Am Bootshaus kann man seinen Segelschein ma-chen. Das am Kemnader See gelegene Freizeitbad Heveney wartet auf mit Hallenbad, Außenbecken, Wasserrutschen und großer Saunalandschaft.

Tierpark Bochum www.tierpark-bochum.de

Kemnader See www.kemnader-see.de

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Formalitäten auf einen Blick

5.1. Checklisten

Vor der Abreise

Die folgende Checkliste soll Ihnen bei den Reisevorbereitungen helfen:

■■ Planen Sie Ihren Arbeitsbeginn und sprechen Sie Termine frühzeitig mit Ihrem (Gast-)Institut ab

■■ Stellen Sie wichtige Dokumente zusammen (siehe Kapitel 5.2)

■■ Beantragen Sie Ihr Visum (auch für mitreisende Familienangehörige)

■■ Informieren Sie sich frühzeitig über das Woh-nungsangebot in der neuen Stadt

■■ Kümmern Sie sich um eine Krankenversiche-rung (auch für Ehepartnerin oder Ehepartner und Kinder)

■■ Falls notwendig, fragen Sie frühzeitig nach Kin-derbetreuung/Schulen in der Umgebung

Bei Ankunft

Dies sind die ersten Schritte, die Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft erledigen sollten:

■■ Melden Sie sich bei Ihrem Fachbereich/Ihrem Institut

■■ Unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag

■■ Melden Sie sich (und Ihre Familie) beim Einwoh-nermeldeamt der Stadt an, ggf. können Sie dort auch das Führungszeugnis oder die Freizügigkeit beantragen

■■ Eröffnen Sie ein Konto bei einer Bank

■■ Schließen Sie eine Krankenversicherung ab

■■ Unterzeichnen Sie Ihren Arbeitsvertrag

■■ Verlängern Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (auch für Ehepartnerin oder Ehepartner und Kinder)

■■ Melden Sie Ihr/e Kind/er im Kindergarten oder in der Schule an

■■ Richten Sie Ihren Arbeitsplatz ein (Internet-Zu-gang, Bibliotheksausweis etc.)

■■ Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Steuerabgaben und Rentenansprüche

TIPP: Das Welcome Centre begleitet Sie bei der der Erledigung Ihrer Formalitäten. Melden Sie sich bei uns um einen Termin zu erhalten.

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5.2 Wichtige Dokumente

Folgende Dokumente benötigen Sie in der Regel schon für die Einreise:

■■ Reisepässe oder gleichwertige Ausweisdokumente für Sie und die begleitenden Familienangehöri-gen, gültig für die gesamte Dauer Ihres Aufent-halts in Deutschland plus 3 Monate

■■ Ein Visum, auch für die begleitenden Familien-mitglieder (siehe Kapitel 6.1)

■■ Einladung von der Universität, Stipendienbe-scheid oder Aufnahmevereinbarung

■■ Ein biometrisches Passfoto für Ihre Aufenthalts-erlaubnis

■■ Eventuell weitere Passfotos für die verschiedenen Ausweise, die Sie während des Aufenthalts benö-tigen werden (beachten Sie bitte die Passbildvor-gaben des Auswärtigen Amtes)

In vielen Fällen werden außerdem folgende Dokumente benötigt:

■■ Geburtsurkunden für Sie und die begleitenden Familienmitglieder (möglichst mit deutscher Übersetzung)

■■ Heiratsurkunde (möglichst mit deutscher Über-setzung)

■■ Amtlich beglaubigte Kopien der Promotionsur-kunde oder Urkunden über sonstige akademische Abschlüsse (möglichst mit deutscher oder engli-scher Übersetzung)

■■ Impfpass

■■ Eine Erklärung über besondere oder frühere Krankheiten (eventuell kürzlich aufgenomme-ne Röntgenaufnahmen) sowie derzeit benötigte Medikamente

■■ Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Deutsch-land Auto fahren wollen: Internationaler Führer-schein bzw. ausländischer Führerschein, je nach Land mit Übersetzung (Falls Sie Ihr Auto mit nach Deutschland nehmen wollen, benötigen Sie noch weitere Unterlagen, siehe Kapitel 11.4).

■■ Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität schließen, benötigen Sie – je nach Vertragsart – weitere Unterlagen. Bitte klären Sie im Vorfeld Ihrer Anreise, welche der Dokumente in Ihrem Fall notwendig sind (siehe Kapitel 7) ZUSÄTZLICHE

INFORMATIONEN FINDEN

SIE AUCH AUF

www.euraxess.de

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5.3 EURAXESS – das Netzwerk europäischer Mobilitätszentren

Was ist EURAXESS (Deutschland)?

EURAXESS ist ein europaweites Netzwerk, das zum Ziel hat, international mobile Forscherinnen und For-scher zu informieren und zu beraten. 40 Länder sind daran beteiligt. Das EURAXESS-Netzwerk besteht in der Regel aus einer zentralen Organisation pro Land, die das Netzwerk im jeweiligen Land koordiniert sowie die Kontakte mit den zentralen Stellen der an-deren Länder und mit der Europäischen Kommission pflegt. Darüber hinaus gibt es in jedem Land zahlrei-che Universitäten und Forschungseinrichtungen, die auf der lokalen Ebene kooperieren.

Welche Serviceleistungen bietet es mobilen Forscherinnen und Forschern?

■■ Website www.euraxess.de und ein Helpdesk

■■ Information, Erstberatung, Vermittlung an zu-ständige Stellen für mobile Forscherinnen und Forscher (incoming, outgoing, returning) zu den Themen: Einreise, Arbeiten, Sozialversicherung, Steuern und praktische Fragen sowie häufig ge-stellte Fragen und Antworten

■■ eine der deutschlandweit umfangreichsten För-derdatenbanken für Forscherinnen und Forscher

■■ kostenlose europaweite Jobbörse für Forscherin-nen und Forscher, die ihre CVs einstellen, und für Einrichtungen, die ihre Stellen dort ausschreiben möchten

Zusammenspiel Welcome Centre auf lokaler Ebene – EURAXESS Deutschland:

Die nationalen Koordinatoren von EURAXESS arbei-ten in ihren jeweiligen Ländern mit Partnern an Uni-versitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. In Deutschland sind über 70 interessierte Universi-täten und Forschungseinrichtungen, darunter auch die Universitäten aus Dortmund, Duisburg-Essen und Bochum, als „Servicezentren“ im EURAXESS-Netzwerk registriert. Die Partner an Universitäten und Forschungseinrichtungen haben sich verpflich-tet, ihrerseits Forscherinnen und Forscher an ihren Einrichtungen zu unterstützen. In der Praxis ist die Arbeitsteilung oft wie folgt:

EURAXESS Deutschland:

■■ Erstorientierung für Forschende zu den oben ge-nannten Themen

■■ Kontaktvermittlung an einzelnen Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland

■■ Kontaktvermittlung zu Partnern im EURAXESS-Netzwerk in anderen Ländern

■■ Vernetzungs- und Fortbildungsveranstaltun-gen für „Forscherberaterinnen und -berater“ an Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland bis zu zweimal jährlich

■■ Vernetzung zwischen den lokalen Servicestellen und dem europaweiten EURAXESS-Netzwerk

Lokale Servicestellen im EURAXESS-Netzwerk:

■■ konkrete Behandlung des Einzelfalls an der eige-nen Einrichtung

■■ an die konkrete Einrichtung/den Standort ange-passte Information

■■ Kontaktvermittlung an die zuständigen Stellen vor Ort

EURAXESS Deutschland www.euraxess.de

Alexander von Humboldt-Stiftung www.humboldt-foundation.de

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Einreise und Aufenthalt

Elektronisches Antragsformular

Wenn Sie nur ein Visum für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen

(Schengen-Visum), können Sie das Antragsformular im Internet unter der fol-

genden Webadresse elektronisch ausfüllen. Das ausgefüllte Formular müssen

Sie anschließend ausdrucken und mit den notwendigen Antragsunterlagen

persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung abgeben.

visa.diplo.de

6.1. Visum und Einreise

Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis. Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben und/ oder eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt melden und Ih-ren Aufenthalt anzeigen. (siehe Kapitel 6.2).

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Vi-sum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate oder für die Aufnahme einer Beschäfti-gung brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaub-nis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen oder vor der Einreise in Form eines ent-sprechenden Visums bei der deutschen Auslandsver-tretung beantragen (siehe Kapitel 6.3).

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Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten

Kurzaufenthalte bis zu 3 MonatenWenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Re-gel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie jedoch, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen.

Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abge-sichert sind. Grundsätzlich ist eine Reisekranken-versicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro erforderlich. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissen-schaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reise-verkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den sogenannten Schengen-Staaten.

Ausnahmen von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte:Angehörige einiger Staaten können für Besuchs-aufenthalte von bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der „Staatenliste zur Visumspflicht“ auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Einreise in Deutschland keinen Aufent-haltstitel für einen längeren Aufenthalt beantragen können und spätestens nach drei Monaten ausreisen müssen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt pla-nen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufent-haltsland ein Visum für Deutschland beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.

Staatenliste zur Visumspflicht (Kurzaufenthalte) sowie Adressen der Auslandsvertretungen und Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:

www.auswaertiges-amt.de

Aufenthalte über 3 MonateWenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutsch-land zu bleiben, müssen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat im Hei-mat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union auf-halten. Falls Sie während des Forschungsaufenthalts von Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ihrem Ehepartner oder Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen – auch dann, wenn Ihre Familie erst eini-ge Wochen nach Ihnen einreist. Reisen Sie auf kei-nen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchs-tens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zu-rückreisen und dort das zutreffende Visum beantra-gen. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen. Das nationale Visum berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland, sowie Schengen-weiten Reisen von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten.

In der Regel sind für einen Antrag für ein D-Visum folgende Unterlagen notwendig:

■■ Reisepass (bitte achten Sie darauf, dass dieser mindestens 3 Monate über das Ende Ihrer geplan-ten Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist)

■■ Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben oder Auf-nahmevereinbarung der Universität)

■■ Nachweis über die Sicherung des Lebensunter-halts, sofern er nicht aus den oben genannten Unterlagen hervorgeht

■■ Ausreichende Krankenversicherung

■■ Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutsch-land

■■ Für Familienmitglieder Heirats- und Geburts-urkunden

■■ Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erhältlich)

Da die benötigten Dokumente je nach Botschaft un-terschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall frühzeitig bei der Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag brau-chen. Das nationale Visum wird in der Regel für

Die Schengen-Staaten:Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finn-land, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mal-ta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowe-nien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn

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GebührenerlassStipendiatinnen und Stipendi-aten deutscher Förderorgani-sationen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten – zum Beispiel Stipen-

diatinnen und Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stif-tung oder des DAAD – müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.

In Bochum finden Sie das Einwohnermeldeamt im Bürgerbüro.

Bürgerbüro im Rathaus Bochum Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 – 644777 Bochum

Tel.: 02 34 / 9 10-19 50

Bürgerbüro Querenburg Uni-Center Querenburger Höhe 25644801 Bochum

Tel.: 02 34 / 9 10-91 22

Weitere Informationen und Adressen der Bürger-büros in anderen Stadtteilen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Bochum:

www.bochum.de > Rathaus und Bürgerservice online

einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltser-laubnis beantragen (siehe Kapitel 6.3). Ein nationales Visum ist an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden. Aufenthaltszweck kann unter anderem das Studium (z.B. Doktorandin mit Stipendium), die Beschäftigung (z.B. wissenschaftliche Mitarbei-ter) oder die Forschung (z.B. Postdoktorandin mit Stipendium oder Vertrag) sein.

BesuchereinladungWenn Sie einen Gast, zum Beispiel ein Familienmit-glied, nach Deutschland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, muss im Rahmen der Beantragung nachgewiesen werden, dass aus-reichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufent-haltes zur Verfügung stehen. Kann der Gast diesen Nachweis nicht selbst erbringen, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung können Sie beim Aus-länderbüro abgeben und erhalten dann ein Doku-ment, das der Besucher bei der Visumsbeantragung als Finanzierungsnachweis vorlegen kann.

6.2 Anmeldung beim EinwohnermeldeamtIn Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen, beziehungsweise für alle Besucherinnen und Besucher, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten. Innerhalb einer Woche nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnbezirks anmelden. Das Anmeldeformular enthält unter anderem eine Frage nach Ihrer Religionszugehörigkeit. Dies liegt daran, dass Religionsgemeinschaften in Deutschland die Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen lassen können (siehe Kapitel 9.5).

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TIPP:

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie

sich auch ummelden. Bitte achten Sie darauf, dass die Namen aller

gemeldeten Familienmitglieder am Klingelschild sichtbar sind.

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie:

■■ Meldebescheinigung: Diese benötigen Sie zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos

■■ Polizeiliches Führungszeugnis: Dies wird in Deutschland für die Einstellung im öffentlichen Dienst benötigt

■■ Steueridentifikationsnummer: Diese wird Ihnen nach der Registrierung per Post zugeschickt und muss bei einem Beschäftigungsverhältnis dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mitgeteilt werden (über Dezernat 3, Personalan-gelegenheiten)

■■ EU-Bürger und Bürgerinnen können hier Ihren Antrag auf Freizügigkeit stellen (siehe Kapitel 6.3)

In Bochum finden Sie das Einwohnermeldeamt im Bürgerbüro. Zur Anmeldung bei Ihrem Einwohner-meldeamt benötigen Sie:

■■ Anmeldeformular

■■ Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument

■■ Für Kinder: Geburtsurkunde mit deutscher Über-setzung

Alle notwendigen Formulare zu den Dienstleistun-gen der Stadt Bochum (Bürgerbüro, Ausländerbüro, Standesamt usw.) finden Sie im Internet im Formu-lar-Center auf der Internetseite der Stadt Bochum.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Welcome Cen-tres können Sie zum Einwohner meldeamt begleiten. Bitte fragen Sie nach einem Termin.

6.3 Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einrei-sevisums müssen Sie beim lokalen Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und

einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis bean-tragen. Wir empfehlen, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen, jedoch erst nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben (siehe Kapitel 6.2).

Unter www.rub.de/welcomecentre

finden Sie stets aktuelle Informationen rund um das Thema Aufenthaltserlaubnis. Beachten Sie auch die FAQ.

Formularcenter der Stadt Bochum www.bochum.de > Rathaus und Bürgerservice online > Formulare

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In der Regel müssen Sie im Ausländerbüro folgende Dokumente vorlegen:

■■ ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufent-haltstitels (beim Ausländerbüro erhältlich)

■■ gültiger Pass (bitte achten Sie darauf, dass dieser mindestens 3 Monate über das Ende Ihrer geplan-ten Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist)

■■ biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie die Passbildvorgaben des Auswärtigen Amtes: www.epass.de)

■■ Stipendienzusage, Arbeitsvertrag oder Aufnah-mevereinbarung mit der Universität (mit Angabe des monatlichen Stipendiums oder Gehalts zum Nachweis des Lebensunterhalts)

■■ Nachweis einer in Deutschland anerkannten Krankenversicherung

■■ für Ehepartnerinnen und Ehepartner/Kinder: Hei-rats- und Geburtsurkunden in deutscher oder englischer Übersetzung

■■ Gebühren: variieren, nähere Informationen erhal-ten Sie beim Ausländerbüro

Je nach Aufenthaltszweck gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel, die mit unterschiedlichen Rechten (z.B. das Recht auf Beschäftigung) verknüpft sind. Folgende Aufenthaltstitel finden im Forschungsbe-reich die häufigste Anwendung:

■■ §16 Aufenthalt zum Studium, Sprachkurs oder Schulbesuch

■■ §18 Aufenthalt zur Beschäftigung

■■ §19 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

■■ §19a Blaue Karte EU

■■ §20 Aufenthalt zur Forschung

Fiktionsbescheinigung

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels nimmt eine Bearbeitungszeit von ca. 4 –8 Wochen in Anspruch. Sollte Ihr Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum ablaufen, ist die Ausstellung einer Fiktions-bescheinigung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein vorläufiges Ersatzpapier, das in der Regel 3 Monate gültig ist.

Es gibt drei verschiedene Arten von Fiktionsbeschei-nigungen: Duldungsfiktion, Erlaubnisfiktion und Fortbestandsfiktion.

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlän-gerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbe-standsfiktion (§81.4), da ihre alte Aufenthaltserlaub-nis bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist das Reisen prinzipiell möglich. Ihnen ist jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Dennoch sollten Sie sich, solange Sie im Besitz einer Fikti-onsbescheinigung sind, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

Freizügigkeitserlaubnis

Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der SchweizStaatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz (Per-sonalausweis). Visum- oder Aufenthaltstitelpflicht besteht nicht.

In den ersten drei Monaten ab Einreise besteht unein-geschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine so-genannte Freizügigkeitsvoraussetzung erfüllt werden.

Vor Ort in Bochum:Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, Nie-derlassungserlaubnis und der Freizügigkeit ist in Bochum das Ausländerbüro der Stadt Bochum zuständig.

Ausländerbüro der Stadt Bochum Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2 – 8

Call-Center Ausländerbüro: Tel.: 02 34 / 9 10-24 00

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-seite des Ausländerbüros:

www.bochum.de > Rathaus und Bürgerservice online > Ausländerbüro

TIPP:

Wenn Sie Unterstützung bei Be-

hördengängen wünschen, wenden

Sie sich an Ihr Welcome Centre.

Wir helfen Ihnen einen Termin zu

vereinbaren, begleiten Sie und

helfen beim Übersetzen.

Einen detaillierten Überblick über die verschie-denen Aufenthaltstitel hinsichtlich Kriterien wie Zielgruppe, Erteilungsvoraussetzungen, Dauer/Befristung, Familiennachzug etc. hat die Hoch-schulrektorenkonferenz erstellt (Pdf-Dokument zum Download):

www.hrk.de/themen/internationales/ arbeitsfelder/mobilitaet-und-anerkennung

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6.4 Arbeitsrechtliche RegelungenAusländerinnen und Ausländer, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen im Allgemeinen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstä-tigkeit erlaubt. Dieser wird beim Ausländerbüro des Zielortes beantragt, gegebenenfalls im Zusammen-hang mit dem Visumsverfahren. In einigen Fällen muss das Ausländerbüro intern die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen; dies gilt je-doch nicht für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Ausländerbüro kann dann die Genehmigung zur Ausübung der wissen-schaftlichen Beschäftigung direkt erteilen und in die Aufenthaltserlaubnis eintragen.

Für Ehepartnerinnen und Ehepartner, die selbst keine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind und in Deutschland arbeiten wollen, ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Ar-beit notwendig. Sie müssen beim Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt und hierzu ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen.

Wissenschaftliche Tätigkeit im Rahmen eines Kurzaufenthaltes

Tätigkeiten von wissenschaftlichem Personal, die bis zu höchstens drei Monaten innerhalb eines Zeit-raums von zwölf Monaten ausgeübt werden, gelten nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthalts-gesetzes. Das bedeutet, dass in diesen Fällen in der Regel keine Genehmigung der Beschäftigung durch das Ausländerbüro notwendig ist.

Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie brauchen keine Zustimmung, um einer Erwerbstätigkeit nach-zugehen. Angehörige von neuen EU-Mitgliedstaaten erhalten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Regel erst nach einer Übergangszeit. Sie benötigen ebenso wie Staatsangehörige von Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis, mit der ihnen die beabsichtigte Tätigkeit in Deutschland gestattet wird. Für Akade-mikerinnen und Akademiker (mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus neuen Mitgliedstaaten gelten teilweise Sonderregeln.

Die Freizügigkeit gilt für:

■■ Erwerbstätige (selbständig oder unselbständig)

■■ nicht Erwerbstätige (z.B. Studierende)

■■ Familienangehörige (auch aus nicht EU/EWR-Staaten)

■■ Daueraufenthaltsberechtigte (nach 5 Jahren Auf-enthalt)

Wenn Freizügigkeitsvoraussetzungen vorliegen, be-steht das Aufenthaltsrecht kraft Gesetzes. Dies wird zwar nicht zusätzlich bescheinigt, jedoch müssen die Voraussetzungen erfüllt und beim Ausländerbüro oder Einwohnermeldeamt nachgewiesen werden.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Er-werbstätigkeit berechtigt. Die Niederlassungserlaub-nis kann in besonderen Fällen hochqualifizierten Personen schon nach der Einreise erteilt werden. Ansonsten kann sie in der Regel erst nach einem Aufenthalt von fünf Jahren erworben werden – Sie können sich in Ihrem Ausländerbüro beraten lassen.

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Arbeiten und Forschen

7.1. Abschluss eines Arbeitsvertrags oder Ernennung

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließen einen Arbeitsvertrag mit der Universität ab. Dort werden die Entgeltgruppe und andere Arbeits-bedingungen festgelegt. Verbeamtete Professorinnen und Professoren und wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte werden dagegen ernannt. Das Gehalt für die Beamtinnen und Beamten bestimmt sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den einschlägigen Landesregelungen, das Gehalt für Professorinnen und Professoren nach der dort geregelten W-Besol-dung. Das Gehalt für wissenschaftliche Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter richtet sich in Nordrhein Westfalen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie vor dem offiziel-len Arbeitsbeginn unterschreiben. Ihr Institut und die Personalabteilung werden Ihnen rechtzeitig vor Einstellungsbeginn mitteilen, welche Formulare und Dokumente Sie für die Vertragsausfertigung vorlegen müssen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Lesen Sie daher bitte auch die Kapitel 8 und 9 aufmerksam durch.

Die Personalabteilung der (Dezernat 3) befindet sich im Verwaltungsgebäude

www.uv.rub.de/dezernat3

Personalangelegenheiten der wissenschaftli-chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

www.uv.rub.de/dezernat3/ abteilung_33.html

TIPP:

Von den meisten Formularen gibt es eine

englische Version als Übersetzungshilfe:

www.uv.rub.de/dezernat3/

Formulare_Zusatzinformationen.html

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LBV NRW Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) übernimmt für die Ruhr-Universität Bochum die Berechnung und Auszahlung der Bezüge für alle Angestellten und Beamtinnen und Beamte. Sie erhalten Ihre Gehaltsabrechnung daher direkt vom LBV. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpart-ner finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder mit Hilfe Ihrer LBV-Personalnummer auf den Internet-seiten des LBV. Dort finden Sie außerdem weitere Informationen, zum Beispiel zum Tarifvertrag, zu Kindergeld und Steuern.

Was verdient eine

Wissenschaftlerin oder

ein Wissenschaftler

Informationen zu den Tarif-

verträgen und der Besoldung

finden Sie zum Beispiel hier:

oeffentlicher-dienst.info/

tv-l/west

LBV NRW www.lbv.nrw.de www.rub.de/welcome-centre/work

Für neue Mitarbeiterinnen und MitarbeiterAuf den Internetseiten der RUB können Sie sich ein „Willkommenspaket für neue Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter“ mit den wichtigsten Informationen zum Arbeitsbeginn herunterla-den. Dort finden Sie Informationen rund um den Arbeitsplatz (Arbeitszeit, Urlaub, Dienstreise, Krankheit, Arbeitssicherheit, Beschaffung etc.), zu den Leistungen des Arbeitgebers, Interessen-vertretungen, Technischem Support und viele Zusatzinformationen.

www.rub.de/welocme-centre/ work/working.html

Selbstverständlich können Sie auch während eines kurzen Forschungsaufenthalts alle Ein-richtungen wie Bibliotheken, Mensen, Hochschul-sport oder die International Lounge nutzen.

7.2 Aufenthalt mit StipendiumDie auf Einladung eines Institutes an der Universität forschenden Stipendiatinnen und Stipendiaten gehö-ren der Universität für die Dauer ihres Aufenthaltes an und dürfen die Einrichtungen und Angebote der Universität nutzen. Dabei unterliegen Sie den an Ihrem Gastinstitut geltenden Regelungen und Be-stimmungen. Wir empfehlen Ihnen, so früh wie möglich klare Absprachen mit Ihrem wissenschaft-lichen Gastgeber oder Ihrer wissenschaftlichen Gast-geberin über die Nutzung von Geräten und Laboren und die praktische Zusammenarbeit mit den wissen-schaftlichen und eventuell technischen Beschäftigten am Institut zu treffen. Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich nicht über die Universität versichert sind. Sie sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen darüber hinaus, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Viele Versicherungsunternehmen bieten dazu kom-binierte Versicherungspakete an Kapitel 8.2.

Finanzierung und Förderung für Forschungsaufenthalte in DeutschlandEURAXESS Deutschland bietet eine umfangreiche Förderdatenbank mit mehr als 100 Programmen, die von Förderorganisationen in Deutschland angeboten werden. Förderprogramme, die sich an Studieren-de, Graduierte, Postdoktorandinnen und Postdok-toranden richten, finden Sie darüber hinaus in der Stipendien-Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

EURAXESS Förderdatenbank www.euraxess.de > Förderdatenbank

Förderprogramme des DAAD www.daad.de > Infos für Ausländer > Stipendien finden

ELFI – Recherchieren nach Forschungsförderung

www.elfi.info

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TIPP:Nützliche Informationen für Beschäftigte der RUB finden Sie auch unter: www.rub.de/angebote/beschaeftigte

Weitere Informationen: www.euraxess.de > Serviceangebote > Incoming > Geistiges Eigentum

Vor Ort in Bochum: Referat für Forschung und TransferAnsprechpartner für Fragen rund um Eigentums-rechte, Patente und Erfindungen ist das Referat für Forschung und Transfer:

rubitec – Gesellschaft für Innovation und Technologie der Ruhr-Universität Bochum

E-Mail: [email protected] www.rubitec.de

Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis:

www.rub.de/forschung/wissenschaftsleitlinien

7.3 Geistige EigentumsrechteGrundsätzlich gilt, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder gastgebenden Lehrstuhl über den Umgang mit geistigem Eigentum, Patenten und Er-findungen informieren sollten. An Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gibt es fast immer ein für den Forschungs- und Techno-logietransfer zuständiges Büro. Dieses sollte Ihre erste Anlaufstelle für die Beratung zum Umgang mit geistigem Eigentum und für die Anmeldung von Patenten und Lizenzen sein. Es informiert über die erforderlichen Verfahren und Regeln an der jewei-ligen Universität oder Forschungseinrichtung und unterstützt Sie bei den erforderlichen Schritten im Zusammenhang mit der Anmeldung.

Wo eine Anmeldung des Patentes erfolgt, hängt von der Art des Schutzes ab, der erreicht werden soll. Falls dafür der nationale Markt ausreichend ist, kann man sich an das Deutsche Patentamt wenden. Schutz auf europäischer Ebene kann man über das Europäi-sche Patentamt erreichen. Darüber hinaus bietet die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) internationalen Patentschutz.

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Sozialversicherung

8.1 Aufenthalt mit ArbeitsvertragFalls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrages verbringen, gilt für Sie, dass es gesetzlich festgelegte Beiträge zu den Sozialversicherungen gibt. Arbeitgeber und Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Die Beiträge zur Unfallver-sicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen.

Sobald Sie Ihre Arbeitsstelle angetreten haben, über-nimmt Ihr Gastinstitut die für die Anmeldung zur Versicherung erforderlichen Schritte. Sie können sich bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse an-melden, die dann die weiteren Sozialversicherungs-träger unterrichtet. Falls Sie sich nicht für eine Kran-kenkasse entscheiden, werden Sie automatisch bei einer Krankenkasse angemeldet, die die Universität für Sie auswählt. Nach Erledigung des Anmeldever-fahrens erhalten Sie vom Träger der Rentenversiche-rung Ihre Versicherungsnummer. Für das Entrichten der Beiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich, er behält den Beitrag bei jeder Gehaltszahlung ein.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland ver-pflichtend. Das Ausländerbüro verlangt für die Auf-enthaltsgenehmigung den Nachweis einer Kranken-versicherung. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private Krankenversicherungen.

Gesetzliche KrankenversicherungFür alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es bei Zusatzbeiträgen, Zusatzleistungen, Wahltarifen und Kundenservice. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Es lohnt sich daher, die Krankenkassenleistun-gen miteinander zu vergleichen. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Beschäftigten abgezogen.

Gesetzliche KrankenversicherungenDie folgenden gesetzlichen Krankenver-sicherungen haben in jeder größeren Stadt Zweigstellen:

AOK www.aok.de

BARMER GEK www.barmer-gek.de

DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse www.dak.de

Techniker Krankenkasse www.tk.de

Liste gesetzlicher Krankenkassen www.gkv-spitzenverband.de/ krankenkassenliste.pdf

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Find your pension www.findyourpension.euAuf diesem Portal können Sie sich über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen Ländern in Europa informieren. Die Webseite richtet sich an mobile

Wissenschaftler innen und Wissenschaftler und gibt Auskunft über die zukünftigen Rentenansprüche.

Im Gegensatz zu privaten Versicherungen verrech-nen die gesetzlichen Krankenkassen anfallende Kos-ten direkt mit der Ärztin oder dem Arzt oder mit dem Krankenhaus. Sie müssen dazu lediglich vor der Behandlung Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten, können diese unter bestimmten Umständen ohne weitere Kosten mit Ihnen zusammen versichert werden (Fa-milienversicherung). Dafür müssen die Familienmit-glieder ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Nur in absoluten Ausnahmen können aufgrund eines mit Deutschland abgeschlossenen Sozialver-sicherungsabkommens die Krankenversicherungs-bestimmungen Ihres Heimatstaates weiter gelten. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland, ob dies für Sie in Frage kommt.

Private Krankenversicherung Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversi-cherung ist der Zugang zur privaten Krankenversi-cherung für Angestellte beschränkt und der Beitritt ist abhängig vom Jahreseinkommen. Wer über der jährlich wechselnden Jahreseinkommensgrenze liegt, kann sich privat oder gesetzlich versichern. Die pri-vate Krankenversicherung bei Arbeitsverträgen ist eine Vollversicherung und somit von den privaten Reiseversicherungen abzugrenzen (siehe Kapitel 8.2).

Liste privater Krankenversicherungen

www.pkv.de/w/files/verband/ die-unternehmen-der-pkv.pdf

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vor-geschriebenen Sozialversicherung. Sie schützt die Versicherten und ihre Familien, wenn die Erwerbs-fähigkeit gefährdet oder gemindert ist und wenn sie durch Alter oder Tod endet. Sie bietet medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Rehabilita-tion, Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbs-minderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Angestellten die andere Hälfte. Die Angestellten müssen sich nicht darum kümmern.

Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben Sie durch Ihre Zahlungen entweder einen Anspruch auf eine spätere Rente oder Sie können sich, wenn dies nicht der Fall ist, Ihre Beiträge zurückerstatten lassen.

Anrechnung von RentenzeitenEU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, die Schweiz oder Abkommenspartner müssen bei der Prüfung Ih-rer Anspruchsvoraussetzungen Rentenzeiten, die in Deutschland geleistet wurden berücksichtigen. Versicherungszeiten aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversiche-rungsabkommen geschlossen hat, können nicht mit deutschen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet werden. Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens in verschiedenen Staaten gearbeitet und Beiträge in die jeweilige Sozialversicherung geleistet haben, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Versicherungsträgern der einzelnen Staaten nach Ihren Ansprüchen er-kundigen.

Beratung zur Rentenversicherung Deutsche RentenversicherungHauptverwaltung der Knappschaft-Bahn-SeePiperstraße 14 – 2844789 Bochum

Tel.: 08 00 / 10 00-48 00; 02 34 / 30 40 www.deutsche-rentenversicherung.de > mehrsprachige Informationen siehe unter „Fremdsprachen“

TIPP: Von den meisten Formularen gibt es eine englische Version als Übersetzungshilfe: www.uv.rub.de/dezernat3/ Formulare_Zusatzinformationen.html

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TIPP:

Den VBL-Antrag zur

Befreiung erhalten Sie in

Ihrer Personalabteilung.

Erstattung von RentenbeiträgenWenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, können Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge unter Umständen zurückerstatten lassen. Nach einer War-tefrist von zwei Jahren können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge stellen. Unter Umständen können Sie auch nach Ihrem Forschungsaufenthalt in Deutsch-land freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenver-sicherung zahlen, z.B. um mögliche Wartefristen zu erfüllen und so Rentenansprüche zu erhalten. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Erstattung möglich und ratsam ist.

Betriebliche AltersvorsorgeWenn Sie durch Ihren Arbeitsvertrag als Arbeitneh-merin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gel-ten, sind Sie zusätzlich in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber wird Sie deshalb bei der VBL anmelden. Die Leistungen der VBL sind Rente im Alter, Rente bei Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente für Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Waisen oder Halbwaisen.

Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftli-chen Tätigkeit an Hochschulen können sich von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien lassen. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch dann in der freiwilligen Versicherung der VBL anmelden; hier zahlt nur der Arbeitgeber einen – dann allerdings geringeren – Bei-tragssatz an die VBL. Es entstehen also auch ohne die Zahlung eines eigenen Beitrags Rentenansprüche.

Den Antrag auf Befreiung können Sie nur innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Beschäftigung in der Personalabteilung stellen. Die VBL berät Sie berät Sie bezüglich Ihrer Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung und, sofern Sie we-niger als 60 Monate in der Pflichtversicherung ver-sichert waren, über die Möglichkeit einer Erstattung Ihrer Beiträge.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Sie bietet ei-nen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen, damit diese während der Arbeitssuche ein gesichertes Einkommen haben.

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit in Deutschland gearbeitet haben und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in Deutschland versiche-rungspflichtig beschäftigt waren und der Arbeits-vermittlung zur Verfügung stehen, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf deutsches Arbeitslo-sengeld. Vorherige Beschäftigungszeiten aus den EU-Mitgliedstaaten/EWR-Staaten und der Schweiz können berücksichtigt werden.

Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Ge-halt abgeführt. Die Angestellten müssen sich nicht darum kümmern. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, der oder die Beschäftigte die andere Hälfte.

Inwieweit die Beitragszeiten aus Deutschland von den Arbeitslosenversicherungen in anderen Ländern anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Land in Erfahrung bringen.

Agentur für ArbeitTräger der Arbeitslosenversicherung ist die Bun-desagentur für Arbeit mit ihren örtlichen Agen-turen für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Betriebliche Altersversorgung VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderHans-Thoma-Straße 1976133 Karlsruhe

Tel.: 07 21 / 9 39 89 31

Informationen speziell für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit befristeten Verträgen:VBLspezial

www.vbl.de/en/products

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Unfallversicherung

Gesetzliche UnfallversicherungDie Unfallversicherung ist Teil der gesetzlich vor-geschriebenen Sozialversicherung. Jede Arbeit-nehmerin und jeder Arbeitnehmer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unter den Versicherungsschutz fallen bei Aufenthalten mit Arbeitsvertrag Unfälle, die sich am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg dorthin und zurück ereignen. Zudem sind auch Berufskrankheiten versichert. Angestellte sind in der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert, die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber gezahlt. Bitte beachten Sie, dass nach einem Arbeitsunfall umgehend – also so schnell wie möglich – eine Unfallmeldung gemacht werden muss. Die notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz und auf der Internetseite der Unfallkasse NRW.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung, die unmittelbar an die Kran-kenversicherung gekoppelt ist und automatisch mit dieser abgeschlossen wird, ist Teil der gesetzlich vor-geschriebenen Sozialversicherung. Die Pflegeversi-cherung hilft den Menschen, die pflegebedürftig und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie umfasst die Leistungen der häuslichen und stationären Pflege.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Pflegeversicherung, die Angestellten die andere Hälf-te. Kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer zahlen darüber hinaus einen Beitragszuschlag. Die Beiträge können nicht zurückerstattet werden.

Broschüre „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen“

publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ 10002/si-8083.pdf

Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Tel.: 02 34 / 32-2 70 70Fax: 02 34 / 32-1 42 33

E-Mail: [email protected] www.uv.rub.de/hsi

Formulare Unfallkasse NRW www.unfallkasse-nrw.de/formulare/ unfallanzeigen

Sonderfall Beamtinnen und Beamte

Eine Beamtin oder ein Beamter ist eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person (z.B. Professorin-nen und Professoren). Aufgrund dieses speziellen Arbeitsverhältnisses gelten für diese Gruppe oftmals gesonderte Regelungen.

Einer der wichtigsten Unterschiede ist, dass Beamtin-nen und Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Statt der gesetzlichen Kranken- und Pfle-geversicherung zahlt die sogenannte Beihilfe anteilig in Krankheits-, Pflege-, und Geburtsfällen die anfal-lenden Kosten. Da hierdurch aber nicht die gesamten Kosten gedeckt werden, besteht für Beamtinnen und

Beamte die Pflicht, sich privat um eine adäquate Kranken- und Pflegeversicherung zu kümmern. In der Regel versichern sich Beamtinnen und Beamte daher in einer beihilfekonformen Pflegeversiche-rung und einer privaten Krankenvollversicherung. Auch Kinder und nicht gesetzlich versicherungs-pflichtige Ehepartnerinnen und Ehepartner können beihilfeberechtigt sein. Wenn die verbeamtete Person allerdings nicht privat versichert sein möchte oder sich aufgrund anderer Faktoren, wie beispielsweise bestehender Vorerkrankungen nicht privat versichern kann, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetz-lich zu versichern. In diesem Fall greift die Beihilfe allerdings nicht mehr.

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TIPP:

In der Broschüre „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hoch-

schulen“ finden Sie detaillierte Informationen über den Versicherungs-

schutz von verschiedenen an Universitäten und Hochschulen tätigen

Personengruppen.

Auch im Bereich der Altersvorsorge ergeben sich aufgrund der Befreiung von der Sozialversicherung Unterschiede. Traditionell ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt, sodass man direkt aus dem Beamtenverhältnis in den Ruhestand tritt. In den letzten Jahren hat allerdings die Zahl der auf Zeit verbeamteten Personen (z.B. Juniorprofessorinnen und –professoren) zugenommen. In diesen Fällen ist es möglich, dass Sie ohne Pensionsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Es werden dann vom ehemaligen Dienstherrn Nachversiche-rungsbeiträge für Sie bei der Deutschen Renten-versicherung entrichtet, so als wären Sie während der gesamten Dienstzeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt gewesen. Allerdings erfolgt keine Nach-versicherung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Ein weiterer Unterscheid, den die Befreiung von der Sozialversicherung nach sich zieht, ist der Aus-schluss des Arbeitslosengeldbezugs im Falle einer Arbeitslosigkeit nach einer Verbeamtung auf Zeit. In diesem Fall (allerdings nicht bei freiwilligem Aus-scheiden aus dem Beamtenverhältnis vor Erreichung des Ruhestands) wird das sogenannte Übergangsgeld gezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach dem vorhe-rigen Gehalt und der Dauer der Beschäftigung im Beamtenverhältnis.

Auch in Bezug auf arbeitsbezogene Unfälle gibt es Unterschiede zwischen verbeamtetem Personal und Angestellten. Im Fall von Beamtinnen und Beamten zahlt nicht die Unfallkasse, sondern etwaige durch den Unfall notwendig gewordene Maßnahmen wer-den von der Beihilfe, beziehungsweise vom Dienst-herrn, bezahlt. Arbeitsunfälle sollten der Universität daher immer möglichst schnell gemeldet werden.

8.2 Aufenthalt mit Stipendium

Nicht-EU-Staatsangehörige

KrankenversicherungBei einem Aufenthalt mit Stipendium und ohne Ar-beitsvertrag sind Sie in der Regel nicht sozialversi-cherungspflichtig. Sie müssen sich allerdings um eine angemessene Krankenversicherung kümmern. Außer in absoluten Ausnahmefällen können Sie sich nur privat versichern.

Da private Vollversicherungen sehr teuer sind, bieten viele Versicherungsunternehmen spezielle Tarife für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler mit begrenzten Forschungsaufenthalten an. Sie unterscheiden sich in ihren Leistungen und Ta-rifen und sind von den privaten Vollversicherungen

abzugrenzen, welche zwar einen umfangreicheren Schutz bieten, aber auch deutlich teurer sind. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die meisten Kosten für bereits vor der Einreise aufgetretene Erkrankun-gen nicht abgedeckt sind. Unter Beachtung der Ein-fuhrbestimmungen kann daher das Mitbringen von notwendigen Medikamenten aus dem Heimatland sinnvoll sein. Leistungsausschlüsse gibt es auch z.B. bei Schwangerschaft, Zahnbehandlungen und psy-chischen Erkrankungen. Reiseversicherungen gelten für maximal fünf Jahre.

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UnfallversicherungEingeschriebene Stipendiatinnen und Stipendiaten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versi-chert. Wenn Sie jedoch weder an der Universität im-matrikuliert sind, noch einen Arbeitsvertrag haben, sind Sie möglicherweise nicht über die Universität versichert und müssen sich gegebenenfalls um jegli-chen Versicherungsschutz selbst kümmern. Es ist da-her ratsam, sich rechtzeitig darüber zu informieren, inwiefern der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Ihrem Fall greift.

Grundsätzlich ist neben der zwingend erforderlichen Krankenversicherung eine Absicherung gegen Un-fälle und Haftpflichtansprüche ratsam. Viele Gesell-schaften bieten kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen an.

RentenversicherungDa Sie ohne Beschäftigungsverhältnis in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind, können Sie sich, um Lücken in der Rentenbio-graphie zu vermeiden, freiwillig während der Sti-pendienzeit in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Hierzu kann Sie die Deutsche Renten-versicherung beraten.

EU-Staatsangehörige

EU-Staatsangehörige sollten zunächst mit ihrer Krankenkasse im Heimatland klären, ob der dort bestehende Versicherungsschutz während des Auf-enthalts in Deutschland weiterhin greift. In die-sem Fall können Sie sich eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung als Vertretung aussuchen, die entstehende Kosten durch Arztbesuche mit Ihrer heimischen Krankenversicherung abrechnet. Über die deutsche Krankenkasse erhalten Sie – sowie alle auf diese Weise mitversicherten Familienmitglieder – alle Leistungen, wie sie auch einem Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenkasse zustehen.

Falls eine Weiterversicherung bei Ihrer heimischen Krankenkasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl, sich entweder freiwillig gesetzlich in Deutschland zu versichern oder eine private Reise- oder Vollver-sicherung abzuschließen (siehe oben). Besonders bei kurzfristigen Aufenthalten können Sie zudem Ihre EHIC-Karte bei notwendigen Arztbesuchen verwenden.

Broschüre „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen“

publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ 10002/si-8083.pdf

EUlisses Portal der Europäischen Kommission zur Sozialversicherung

www.ec.europa.eu/social > deutsch > Koordinierung der Sozialversicherungs-systeme in der EU

„Ihre Europa-Beratung“Hier können Sie sich persönlich über ein Online-formular zu EU-rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Leben, Arbeiten und Reisen in der EU beraten lassen.

Europäische Kommission www.europa.eu/youreurope/advice > Europa für Sie – Beratung

FAQ (Stand Oktober 2011) www.ec.europa.eu/citizensrights/front_end/docs/faq.pdf

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)Zur Erleichterung der Behandlung bei einem vorü-bergehenden Auslandsaufenthalt ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern eine europäische Krankenversicherungskarte auszustel-len. Bei Krankheit in einem anderen EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden die medizinischen Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates erbracht und nach den dort geltenden Gebührensätzen er-stattet.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt allerdings nur eingeschränkt, weshalb gerade bei längerfristigen Aufenthalten eine zusätzliche Versicherung ratsam sein kann. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt z.B.:

■■ nur für notwendige medizinische Leistungen (über die Notwendigkeit entscheidet die jeweilige Ärztin oder der jeweilige Arzt),

■■ nicht für gezielte Reisen zur Behandlung ins Aus-land und

■■ nicht für Kosten eines Krankenrücktransports in die Heimat.

Beratung zu RentenversicherungsfragenDeutsche Rentenversicherung

Hauptverwaltung der Knappschaft-Bahn-SeePiperstraße 14 – 2844789 Bochum

Tel.: 08 00 / 10 00-48 00; 02 34 / 30 40 www.deutsche-rentenversicherung.de > mehrsprachige Informationen siehe unter „Fremdsprachen“

Haftungsausschluss Die aufgeführten Versicherungsunternehmen sind den Verfasserinnen dieses Handbuchs be-kannt. Die Verfasserinnen übernehmen keine Gewähr für Qualität oder Vollständigkeit der Angaben.

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Steuern

9.1 Aufenthalt mit StipendiumFalls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland sind:

■■ Vergabe des Stipendiums aus öffentlichen Mit-teln oder durch einen öffentlichen oder gemein-nützigen Träger (soweit nach deutschem Recht anerkannt) oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bun-desrepublik Deutschland als Mitglied angehört

■■ Vergabe des Stipendiums zur Förderung der For-schung bzw. wissenschaftlichen oder künstleri-schen Ausbildung oder Fortbildung

■■ Das Stipendium ist nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich

■■ Gewährung des Stipendiums nach den Richtlini-en des Gebers

■■ Das Stipendium beinhaltet keine Gegenleistungs-pflicht oder Arbeitnehmertätigkeit der Empfänge-rin bzw. des Empfängers

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9.3 DoppelbesteuerungsabkommenUm zu verhindern, dass Ausländerinnen und Aus-länder gleichzeitig in Deutschland und ihrem Hei-matland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt wer-den müssen.

Wenn Sie kürzer als ein halbes Jahr (183 Tage) blei-ben, wird das Gehalt im Heimatland besteuert, wenn Sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und ein Doppelbesteuerungsabkommen für diesen Fall das Besteuerungsrecht dem Heimatland zuweist. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, wird das Gehalt in Deutschland besteuert.

Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Forscherinnen und Forscher, die für (zumeist) höchs-

tens zwei Jahre für Lehr- und Forschungstätigkeiten an öffentlichen Einrichtungen nach Deutschland kommen, ihre Steuern im Heimatland zahlen kön-nen. Im Einzelnen kann dies den Regelungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, die es für EU-Mit-gliedstaaten und auch einige andere Staaten gibt, entnommen werden.

Bei Doppelbesteuerungsfragen ist für die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum das Finanzamt Bochum-Süd, beziehungsweise das Finanzamt Bochum-Mitte zuständig. Dort werden die Anträge geprüft und wird die Steuerklasse entspre-chend bescheinigt. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne im Finanzamt Düsseldorf-Süd beraten lassen.

TIPP:

Eine Länderübersicht bestehender Doppelbesteuerungsabkommen

finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen:

www.bundesfinanzministerium.de > Themen > Steuern >

Internationales Steuerrecht > Staatenbezogene Informationen

Finanzamt Bochum-Süd Castroper Str. 40 – 42 44791 Bochum

www.finanzamt-bochum-sued.de

Finanzamt Bochum-Mitte Königsallee 21 44789 Bochum

www.finanzamt-bochum-mitte.de

Bei Fragen zur Doppelbesteuerung ist für die Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum das Finanzamt Düsseldorf-Süd zuständig.Ihre Ansprechpartner dort sind:

Frau Andrea Waldecker Tel.: 02 11 / 77 98 37 36

Frau Marion Bloch Tel.: 02 11 / 77 98 35 71

Nützliche Informationen (auch Formulare und Merkblätter) zum Thema Steuer und Doppel-besteuerung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Nordrhein Westfalen:

www.ofd-rheinland.de

9.2 Aufenthalt mit ArbeitsvertragFalls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag in Deutschland verbringen und länger als ein halbes Jahr bleiben, werden Sie grundsätzlich in Deutsch-land nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen besteuert.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber, also von der Universität, direkt an den Staat abgeführt. Die Höhe der Steuern hängt von Einkommen, Familienstand und Steuerklasse ab. Zum Zweck der Besteuerung wird allen Personen, die in Deutschland gemeldet oder steuerpflichtig sind, eine (steuerliche) Identifi-kationsnummer zugewiesen. Unter dieser sind per-sönliche Merkmale (zum Beispiel, ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben) hinterlegt, die sich aus Ihren Angaben beim Einwohnermeldeamt ergeben. Diese Nummer erhalten Sie in der Regel per Post einige Tage nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Sie behält ein Leben lang ihre Gültigkeit.

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9.4 SteuererklärungBitte informieren Sie sich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Mög-lichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie online im Formularkatalog des Bundesministeriums der Fi-nanzen sowie beim örtlichen Finanzamt oder im Rat-haus. Es ist außerdem möglich, die Steuererklärung auf elektronischem Weg als ELSTER („elektronische Lohnsteuererklärung“) zu übermitteln.

Sie können die Steuererklärung auch von Ihrem Heimatland aus einreichen, wenn Sie bereits zurück-gekehrt sind. Sie sollte möglichst bis zum 31. Mai, spätestens aber bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres beim örtlichen Finanzamt vorliegen. Wenn das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, bekommen Sie einen „Steuerbescheid“. In die-sem steht, ob und in welcher Höhe Ihnen Steuern rückerstattet werden.

In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung die kostenpflichtige Unterstüt-zung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters hinzuzuziehen.

Bescheinigung für beschränkt einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerWenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben und Ihr Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet, dann sind Sie in Deutschland nur beschränkt ein-kommensteuerpflichtig. Den Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung finden Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen:

www.formulare-bfinv.de > Steuern > Lohnsteuer > „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_ für beschränkt einkommenssteuer-pflichtige Arbeitnehmer“

TIPP:Sie können nach dem für Sie zuständigen Finanzamt im Internet suchen:

gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe?rel=nofollowDie Steuererklärungsformulare erhalten Sie online unter folgendem Link: www.formulare-bfinv.de

Eine Steuerberaterdatenbank finden Sie im Internet: www.dstv.de/suchserviceBeratung bietet für Mitglieder auch der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring:

www.lhrd.com

9.5 KirchensteuerEine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaf-ten haben unter bestimmten Umständen die Mög-lichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt ein-ziehen zu lassen. Für die großen Kirchen wird die Kirchensteuer (8 – 9 Prozent der Einkommensteuer) vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezo-gen und automatisch von Ihrem monatlichen Gehalt

abgeführt. Daher müssen Sie bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt Ihre Religionszugehörigkeit angeben.

Da nicht alle Religionsgemeinschaften staatlich eine Kirchensteuer einziehen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Einwohnermeldeamt, inwieweit die Kir-chensteuer Sie betrifft.

Weitere Informationen

www.steuerliches-info-center.de (Bundeszentralamt für Steuern)

www.bundesfinanzministerium.de (Bundesfinanzministerium)

www.dstv.de (Deutscher Steuerberaterverband – Steuerberater-Datenbank)

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10.1 KinderbetreuungWenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungs-möglichkeiten informieren und bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern. Denn obwohl die Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland stetig erweitert werden, können die Angebote teilweise begrenzt sein und erfordern immer eine Anmeldung. Unterscheiden lassen sich Betreuungsformen danach, ob die Betreuung in einer Einrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten) oder durch Einzelpersonen (Kindertagespflege) erfolgt.

Vor Ort in BochumIn Kooperation mit verschiedenen Partnern ste-hen Familien an der RUB sowohl Kinder- wie auch Ferienbetreuung zur Verfügung. Auf dem Campus gibt es die Einrichtung ProKids, die Sie in diesen Fragen unterstützt. Zudem berät das Team der „Familiengerechten Hochschule“ Sie gerne zu allen weiteren Familienfragen wie z.B. der Pflege Angehöriger.

Uwe Koßmann Stabsstelle Organisation – Entwicklung – Beratung ProKids – Der Familienservice UV 2/246

Tel.: 02 34 / 32-2 77 72 Fax: 02 34 / 32-1 48 96

E-Mail: [email protected]

Mehr Informationen zum Beratungs- und Betreu-ungsangebot sowie zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden Sie im Kapitel 2.4.

Informationen über Angebote für Familien finden Sie auch auf den Seiten der Stadt Bochum:

www.bochum.de > Umwelt/Gesundheit/Soziales > Soziales

Kindertagesstätten und Kindergärten

In Kindertagesstätten können Kinder vom dritten Lebensmonat bis zum Schuleintritt betreut werden. In der Regel findet die Betreuung ganztags von 7:00 bis 17:00 Uhr statt.

Kindergärten bieten eine Betreuung für Kinder vom zweiten oder dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt an. Diese Betreuung findet in der Regel von 7:00 bis 14:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr statt.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz benötigen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Kindertagesstät-te oder dem Kindergarten auf, um Ihr Kind dort anzumelden. Nur so können Sie in der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt werden. Die Elternbei-träge werden einkommensabhängig erhoben und richten sich nach dem wöchentlichen Betreuungs-umfang. Neben pädagogischen Angeboten wird in den meisten Einrichtungen eine Mittagsverpflegung angeboten.

Familie

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10.2 SchulenIn Nordrhein-Westfalen beginnt die Schulpflicht mit der Grundschule (1.–4. Klasse). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schulformen des gegliederten Schulsystems: Die Hauptschule wird bis zur 9. oder 10. Klasse besucht und führt zum Hauptschulabschluss; die Realschule führt bis zur 10. Klasse und dem Realschulabschluss; das Gymnasium kann bis zur 12. Klasse besucht werden und schließt mit dem Abitur ab, das Voraussetzung für ein Hoch-schulstudium ist. Daneben gibt es Gesamtschulen sowie seit 2012 Sekundarschulen, in denen verschie-dene Schulformen vereint sind und unterschiedliche Abschlüsse erlangt werden können.

Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutsch-land ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es im allgemeinbildenden Bereich nur wenige. Das jeweilige Schulverwaltungsamt informiert über die lokale Schulsituation.

Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach ei-nem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen August und September. Der Unterricht findet in deutschen Schulen überwiegend vormittags statt, wobei auch in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Formen von Ganztagsangeboten ausgebaut werden.

Weiterführende Informationen zum Schulsystem in NRW und DeutschlandBildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

www.schulministerium.nrw.de/docs/bp

Deutscher Bildungsserver www.bildungsserver.de

Kultusministerkonferenz www.kmk.org/schul/home.htm

Vor Ort in Bochum: SchulenInformationen der Stadt Bochum

www.bochum.de/schulverwaltungsamt

Schulverwaltungsamt Junggesellenstraße 8 44777 Bochum

Tel.: 02 34 / 9 10-38 63

Auf dem Campus Uwe Koßmann ProKids – Der Familienservice UV 2/246

Tel.: 02 34 / 32-2 77 72 Fax: 02 34 / 32-1 48 96

E-Mail: [email protected]

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungs- und Bildungsangebot vor allem für Kinder unter drei Jahren, das überwiegend im Haushalt der Tagespfle-gepersonen (Tagesmütter bzw. Tagesväter) stattfindet. Die Elternbeiträge werden einkommensabhängig erhoben.

Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.familien-wegweiser.de Ferienbetreuung

An der RUB gibt es eine Ferien-

betreuung für eine begrenzte

Anzahl Kinder (6 – 13 Jahre) von

Beschäftigten und Studieren-

den: www.rub.de/fgh

Sie finden qualifizierte Tagespflegepersonen, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis vom Jugendamt zur Betreuung sind, über das Jugendamt oder über ProKids – den Familienservice an der RUB.

Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am ehesten über Kolleginnen und Kollegen oder Nach-barinnen und Nachbarn.

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Es empfiehlt sich generell, einen Antrag zu stellen und sich genau über Zuständigkeiten der Famili-enkassen und Ihre Rechte zu informieren. Da bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Promotion derzeit kein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist in diesem Fall ggf. ein für die Partnerin oder den Partner geltender Anspruch zu prüfen.

Mutterschutz und Elternzeit

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes einen An-spruch auf Elternzeit. Die Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Kind zu betreuen.

Berufstätige Schwangere genießen den so genannten Mutterschutz. Er beginnt sechs Wochen vor der Ge-burt und endet acht Wochen danach. Dieser Schutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In dieser Zeit dürfen Schwangere nicht arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten, sie können nach Ende des Mutter-schutzes wieder in den Beruf zurückkehren. Bei wei-teren Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz kontaktieren Sie bitte das Personaldezernat und den Familienservice der RUB.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus fangen einen Ein-kommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Die Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich danach, ob und in welchem Umfang Eltern nach der Geburt ihres Kindes arbeiten, sind allerdings auch kombinierbar. Des Weiteren ist derzeit ein Partner-schaftsbonus geplant, durch den der Elterngeldzeit-raum zusätzlich verlängert werden kann.

Anspruchsvoraussetzungen:Anspruch auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus haben Mütter und Väter, die

■■ zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind

■■ ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

■■ nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbs-tätig sind,

■■ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

■■ einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufent-halt in Deutschland haben.

Das Elterngeld beträgt 65–67 Prozent des durch-schnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich ver-fügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchs-tens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbe-trag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.

10.3 Leistungen für Familien

Kindergeld

Eltern können für ihre Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch auslän-dische Eltern können unter bestimmten Vorausset-zungen Kindergeld beantragen.

Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Antrag-stellerin bzw. des Antragstellers in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn die Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes variiert nach Anzahl der Kinder und beträgt rund 200 Euro.

Antragsstellung:Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familien- bzw. Kindergeldkasse ein-gereicht werden. Die Formulare stehen online zur Verfügung.

Vor Ort: Kontakte für Fragen zum KindergeldJe nach Vertragsverhältnis und Herkunftsland sind unterschiedliche Familien- bzw. Kindergeld-kassen zuständig. Bitte erkundigen Sie sich, wel-che Kontaktadresse in Ihrem Fall zuständig ist:

LBV – NRW-Familienkasse 40192 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 60 23-01 www.lbv.nrw.de/kindergeld

Antragsformular des LBV zum Kindergeld: www.lbv.nrw.de/kindergeld

Familienkasse Bochum Universitätsstr. 66 44789 Bochum

Tel.: 08 00 / 4 55 55 30 Fax: 02 34 / 3 05 15 37

E-Mail: familienkasse-bochum @arbeitsagentur.de

Antragsformular für Kindergeld von der Arbeitsagentur:

www.kindergeld.org/formulare.html

Weiterführende Informationen zum Kindergeld: www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger>Finanzielle Hilfen> Kindergeld

www.bmfsfj.de > Familie > Leistungen und Förderung

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10.4 Arbeitsmöglichkeiten für Partnerinnen und Partner

Arbeitsrechtliche Regelungen

Bevor Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner eine Arbeit suchen, informieren Sie sich bitte über die arbeitsrechtlichen Regelungen (siehe Kapitel 5.4). Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Aus-landsvertretung oder dem lokalen Ausländerbüro, ob Ihnen als Ehepartnerin oder Ehepartner die Er-werbstätigkeit erlaubt ist und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für einen Antrag einreichen müssen.

Stellenangebote

Stellenangebote finden Sie zum Beispiel in den Wo-chenendausgaben von Zeitungen, in Internetporta-len, über Anzeigen an schwarzen Brettern oder über die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Jobangebote und hilfreiche Informationen für alle, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch ma-chen möchten, bietet EURES – The European Job Mobility Portal. Die EURES-Beraterinnen und Berater arbeiten in Deutschland in den Jobcentern der Arbeitsagenturen.

Informationen und BeratungsstellenEURES – The European Job Mobility Portal

ec.europa.eu/eures

Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

Nützliche Jobportale im Internet www.euraxess.eu > Jobs www.zeit.de/jobs www.academics.com www.academics.de

Vor Ort in BochumAgentur für Arbeit Bochum

Universitätsstr. 66 44789 Bochum 44771 Bochum

Tel.: 08 00 / 4 55 55 00 Fax: 02 34 / 3 05 – 13 49

Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats von Vater und Mutter in Anspruch genommen werden, wobei der Mindestbezug zwei Monate beträgt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit das Erwerbseinkommen wegfällt und die Partnerin oder der Partner sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, denen das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht, können das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbs-einkommens beziehen und aufgrund der fehlenden Partnerin oder des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Da das Elterngeld ausschließlich nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird, sollte die beim Arbeitgeber be-antragte Elternzeit immer identisch mit den Lebens-monaten des Kindes sein.

Durch das Elterngeld Plus, das für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder gilt, wird die Kombination von Teil-zeitarbeit und Elterngeldbezug vereinfacht geregelt.

Antragstellung und Fristen:Das Elterngeld muss über ein Formular, das auch online ausgefüllt werden kann, schriftlich – d.h. mit eigenhändiger Unterschrift – bei der örtlich zustän-digen Behörde beantragt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt wer-den.

Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld können Eltern beantragen, die für ihr ab dem 1. August 2012 geborenes Kind von ihrem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege (noch) keinen Gebrauch machen. Es wird unabhän-gig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt und beträgt derzeit 150 Euro monatlich. Das Betreuungs-geld kann grundsätzlich erst im Anschluss an das Elterngeld, also ab dem 15. Lebensmonat des Kin-des, längstens 22 Monate bezogen werden. Vor dem 15. Lebensmonat kann Betreuungsgeld nur gewährt werden, wenn beide Elternteile den zustehenden Elterngeldanspruch bereits bezogen haben.

Antragstellung und Fristen:Das Betreuungsgeld muss über ein Formular schrift-lich, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift bei der ört-lich zuständigen Behörde beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor dem Monat der Antragstellung möglich.

Vor Ort: Elterngeldanträge und Betreuungsgeldanträge stellenGemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen

Untere Brinkstraße 80 44141 Dortmund

Tel.: 02 31 / 5 00 E-Mail: [email protected] www.elterngeld.dortmund.de www.elterngeld.dortmund.de > Betreuungsgeld

www.elterngeld.nrw.de

Weitere Informationen zu Eltern- und Betreuungsgeldansprüchen:

www.familien-wegweiser.de > Stichwortverzeichnis > Elterngeld

www.bmfsfj.de > Familie > Leistungen und Förderung

TIPP:

Stellenangebote der RUB:

www.stellenwerk-bochum.de

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Alltag und praktische Informationen

11.1 Ärzte und Apotheken

Ärztlicher Notdienst

Eine Liste aller Ärzte, sortiert nach Fachgebieten, fin-den Sie im Branchentelefonbuch Ihrer Stadt oder on-line („Gelbe Seiten“). Es ist oft sinnvoll, zuerst einen Arzt für Allgemeinmedizin oder einen Praktischen Arzt – den sogenannten Hausarzt – aufzusuchen, der Sie bei Bedarf an einen Facharzt überweisen kann. Sie sollten in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen bekommen Sie am selben Tag einen Ter-min. In allen anderen Fällen kann es sein, dass Sie einige Tage oder sogar Wochen bis zu Ihrem Termin warten müssen.

Die örtlichen Krankenhäuser bieten in der Regel keine öffentliche Sprechstunde an. Der erste Weg im Krankheitsfall führt immer zum allgemeinen Arzt. Nur bei akuten Notfällen und (Unfall-) Verlet-zungen gehen Sie direkt in ein Krankenhaus. Für die Behandlung benötigen Sie immer Ihre Krankenversi-cherungskarte oder die europäische Krankenversiche-rungskarte EHIC. Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie meist eine Rechnung.

Öffnungszeiten und Sprechstunden der Arztpraxen sind recht unterschiedlich. Am Wochenende und Mitt-woch nachmittags sind sie in der Regel geschlossen.

Ärztlicher Notdienst

Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst. Sie können auch bei einer Arztpraxis Ihrer Wahl anrufen: Auf dem Anrufbeantworter erhalten Sie Informationen über den aktuellen Bereitschaftsdienst.

Apotheken

Medikamente erhalten Sie in der Regel nicht direkt beim Arztbesuch. Der Arzt oder die Ärztin stellt ein Rezept aus, mit dem Sie in der Apotheke gegebenen-falls gegen eine Zuzahlung das benötigte Medika-ment erhalten. Einige Medikamente können Sie auch ohne Rezept in der Apotheke erwerben.

Sollten Sie nachts oder am Wochenende Medika-mente benötigen, erkundigen Sie sich nach dem Apotheken-Notdienst. Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Sie in der Tageszeitung oder im Internet und in jeder Apotheke.

NotfalldiensteHausärztliche Notfallpraxis im St. Josef-Hospital

Gudrun Str. 5644791 Bochum

Öffnungszeiten Mo., Di., Do.: 18:00 – 22:00 UhrMi., Fr.: 13:00 – 22:00 UhrSa., So., Feiertags: 8:00 – 22:00 Uhr

Kinder- und Jugendärztlicher Notfalldienst für Bochum und Herne

www.kind-bochum.de/kind/K.I.N.D..html > aktueller Notdienst Apotheken-Notdienst

Apothekennotdienst www.apotheke.com > Notdienst > Postleitzahl oder Ort eingeben > Suchen

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Kosten für die ärztliche Behandlung

Gesetzliche KrankenversicherungWenn Sie gesetzlich versichert sind, verrechnet die Arztpraxis die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen dafür beim Arzt Ihre Krankenversiche-rungskarte vorlegen. Für einige Leistungen müssen Sie jedoch auch in der gesetzlichen Versicherung eine Zuzahlung leisten. Hierzu gehören zum Beispiel bestimmte Zahnfüllungen, Zahnersatz, medizini-sche Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen und bestimmte Medikamente. Der Arzt ist verpflichtet Sie auf die Kosten der Leistungen hinzuweisen (siehe Kapitel 8).

Private KrankenversicherungWenn Sie eine private Krankenversicherung abge-schlossen haben, informieren Sie sich bitte vor dem Arztbesuch über die Abrechnungsmöglichkeiten. Unter Umständen müssen Sie die Rechnungen für Behandlungskosten und Medikamente zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der Versiche-rung zur Erstattung einreichen. Beachten Sie die Versicherungsbedingungen, in denen festgelegt ist, ob und in welcher Höhe die Versicherung Ihnen die Kosten erstattet. Näheres siehe Kapitel 8.

11.2 Telefonnummern für Notfälle

Wichtige Notfallrufnummern

Polizei 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst/Krankentransport/Notarzt 112

Vergiftungen 02 28 / 1 92 40

Telefonseelsorge 08 00 / 1 110 -111 (oder -222)

Zentrale Sperrnummer für Kreditkarten 116 116

Wichtige Informationen für Notfallsituationen

Bitte seien Sie im Notfall auf folgende Fragen vorbereitet:

■■ Wer sind Sie?

■■ Wo ist der Notfallort (Adresse, Etage, …)?

■■ Was ist geschehen?

■■ Wie viele Personen sind betroffen?

■■ Welche Verletzung/Erkrankung hat der Betroffene?

■■ Warten auf Rückfragen!

NOTFÄLLE AUF DEM

RUB-CAMPUS

Telefonnummer der Leitwarte::

02 34 / 32-2 33 33

Krankenhäuser und Kliniken in Bochum

www.bochum.de/notfall > Krankenhäuser und Kliniken

Nach Ärzten suchen: www.gelbeseiten.de

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DB Navigator AppDie DB Navigator App informiert Sie über sämtliche Verbin-dungen der Deutschen Bahn. Sie können Ihr Ticket direkt in der App buchen und sich über aktuelle Bahn-Verspätungen informieren.

www.bahn.de > Fahrplan & Buchung > Mobile Service & Apps > DB Navigator

11.3 Banken und SparkassenWenn Sie länger in Deutschland bleiben, regelmäßig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete bezahlen müssen, ist es sinnvoll, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Sie benötigen dafür Ihren Pass oder Personalausweis und die Meldebescheini-gung des Einwohnermeldeamts.

Einige Banken verlangen zusätzlich die Aufenthalts-erlaubnis des Ausländerbüros oder einen Beleg über regelmäßiges Einkommen. Die Banken unterschei-den sich in ihren Angeboten und Leistungen kaum, jedoch in den Gebühren. Deshalb sollten Sie sich über die jeweiligen Konditionen vorher informieren. Zu Ihrem Girokonto erhalten Sie eine Euro Cheque-Karte (EC-Karte), mit der Sie an den Geldautomaten der eigenen Bank kostenlos und an Geldautomaten anderer Banken teilweise gegen Gebühren Geld ab-heben können. Die Banken sind meist montags bis freitags zwischen 8:30 und 16:00 Uhr geöffnet.

Neben Bargeld akzeptieren die meisten Geschäfte, Restaurants und Firmen EC-Karten und teilweise Kreditkarten. Kleinere Beträge, zum Beispiel in Ca-fés, werden in Deutschland meist in bar bezahlt.

Geldüberweisungen aus dem Ausland können teuer sein. Sie sollten sich vorher bei Ihrer Heimatbank über die entsprechenden Konditionen erkundigen und eventuell eine Bank in Deutschland wählen, die mit Ihrer Heimatbank kooperiert.

Überweisungen in der EU

Europaweit gilt ein einheitliches

Verfahren für den bargeldlosen

Zahlungsverkehr (Überweisungen,

Lastschriften) SEPA (Single Euro

Payments Area).

11.4 VerkehrsmittelIn Deutschland existiert ein gut ausgebautes System öffentlicher Verkehrsmittel. Mit der Deutschen Bahn und mit S-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen erreichen Sie bequem die meisten Ziele.

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn verbindet im Nah-, Regional- und Fernverkehr alle größeren und auch die meisten kleineren Städte. Die Bahn bietet viele Sonderpreise und Sparmöglichkeiten an. Für regelmäßige Bahn-fahrer kann sich die Anschaffung einer BahnCard lohnen, mit der man auf die einzelnen Buchungen eine Fahrpreisermäßigung erhält. Außerdem gibt es Rabatte für Gruppen oder Frühbucher.

Kaufen Sie Ihre Fahrkarte am besten, bevor Sie in den Zug steigen. Sie können Fahrkarten online im Internet buchen, im Bahnhof am Automaten oder am Fahrkartenschalter kaufen. Wenn Sie es besonders eilig haben, können Sie in den Fernzügen der Bahn Ihre Fahrkarten beim Zugbegleiter kaufen. Dies ist jedoch teurer.

Bitte beachten Sie: In Nahverkehrszügen und in der S-Bahn müssen Sie Ihre Fahrkarte immer vor der Abfahrt gelöst haben. Es gibt Kontrollen in Bussen und Bahnen, und das Fahren ohne gültigen Fahr-schein („Schwarzfahren“) kann teuer werden. Für längere Strecken und am Wochenende sollten Sie eine Platzreservierung vornehmen, da die Züge auf bestimmten Strecken recht voll sein können.

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Lokales Nahverkehrssystem

Die Nahverkehrssysteme – Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen – sind in Deutschland gut ausgebaut. Gerade in größeren Städten kommen Sie tagsüber mit Bus und Bahn oft sogar schneller und bequemer ans Ziel als mit dem Auto. Fahrscheine können Sie meist an Automaten kaufen, die auf dem Bahnsteig oder in den Straßen- und U-Bahnen stehen; in Bus-sen können Sie sie auch oft beim Fahrer kaufen. Da dies von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, erkundi-gen Sie sich am besten vor Ort.

Billiger als Einzelfahrscheine sind Mehrfahrtenkar-ten, die Sie meist ebenfalls am Automaten kaufen können. Wenn Sie längere Zeit an einem Ort sind und regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, lohnt sich möglicherweise ein Wochen- oder Monatsticket. Diese bekommen Sie in den Verkaufs-stellen der lokalen Verkehrsbetriebe, meist in der Nähe vom Bahnhof.

Vor Ort in BochumDer Betreiber des Bochumer Nahverkehrsnetzes ist die BOGESTRA AG. Ein Servicecenter finden Sie im Bochumer Hauptbahnhof auf der Vertei-lerebene.

www.bogestra.de

Der regionale Anbieter für den Nahverkehr ist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

www.vrr.deDort finden Sie auch Informationen zu den ver-schiedenen Tickets.

Innerhalb Bochums gilt die Preisstufe A. Wenn Sie regelmäßig Bus und Bahn fahren möchten, empfiehlt sich ein Monatsticket (Ticket 1000 oder 2000). Für weitere Fahrten oder Ausflüge gibt es ein umfangreiches Angebot an Tickets mit Sondertarifen für Gruppen oder Fahrten am Wochenende. Wenn Sie als Doktorandin oder Dok-torand an der RUB eingeschrieben sind erhalten Sie ein Ticket für den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Fahrradverleih im Ruhrgebiet www.metropolradruhr.de www.revierrad.de

Fahrradwege im Ruhrgebiet: www.ruhr-tourismus.de/radrevierruhr

Taxi Bochum www.taxibochum.de Tel.: 02 34 / 333 000

Mitfahrzentralen www.mitfahrzentrale.de www.mitfahrgelegenheit.de

Fernbusse www.fernbusse.de

TIPP

Wenn Sie eine RUB E-Mailadresse haben, können

Sie sich mit dieser für die Nutzung der Leihfahrräder

registrieren und jeden Tag eine Stunde kostenlos

fahren.

www.rub.de/welcomecentre/bochum/bicycle

Taxi fahren

Taxi fahren ist in Deutschland relativ teuer und wird von vielen Menschen daher nur in besonderen Situ-ationen genutzt – zum Beispiel nachts oder wenn man mit viel Gepäck unterwegs ist. Die Preise sind nach einer Tarifordnung festgelegt. Es wird ein fester Grundpreis plus die gefahrenen Kilometer berechnet.

Mitfahrzentralen

Insbesondere bei längeren Strecken können die so-genannten „Mitfahrzentralen“ eine Alternative zum öffentlichen Verkehrssystem sein. In den Mitfahrzen-tralen hinterlassen Autofahrerinnen und Autofahrer, die meist eine weitere Strecke fahren, ein Angebot für Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Die Angebote sind nach Strecke und Daten sortiert und können im Internet oder telefonisch erfragt werden.

Fernbus

Fernbusse sind eine günstige Alternative zur Bahn. Ein Fernbus benötigt unter Umständen eine längere Fahrtzeit, jedoch sind die Tickets relativ günstig im Vergleich zu Bahntickets.

Fahrkarte vergessenHaben Sie Ihre Fahrkarte verges-sen, dann bekommen Sie von der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur eine Rechnung, welche Sie innerhalb von 14 Tagen bezahlen müssen. Sie können den Betrag auf der Rechnung erheblich reduzieren, wenn Sie bei der Deutsche Bahn Ihre gültige Fahrkarte z.B. Wochen- oder Monatsticket nach-träglich vorzeigen.

Fahrrad

In vielen Städten gibt es gut ausgebaute Fahrradwege – wenn Sie gerne mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann dies eine praktische Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto sein. Darüber hinaus eignet sich das Fahrrad gut um in der Freizeit die Umgebung zu erkunden. So sind viele touristische Attraktionen im Ruhrgebiet durch Fahrradwege, die oft auf ehemaligen Bahntrassen verlaufen, mitein-ander verbunden. Der Ruhrtalradweg ist ein 230 km langer Radweg entlang der Ruhr, von der Quelle im Sauerland bis zur Mündung in Duisburg.

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Flugzeug

Einige Fluggesellschaften bieten auf bestimmten Strecken Sonderpreise an. So kommt man bisweilen relativ günstig ins europäische Ausland, und sogar in-nerhalb Deutschlands sind die Angebote manchmal billiger als die der Bahn. Innerhalb Deutschlands ist die Zeitersparnis jedoch aufgrund der Anfahrt und der Wartezeiten am Flughafen oft nicht sehr groß. Zu den Flughäfen kommen Sie aus größeren Städten meist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Eigenes Auto

Einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bringen ihr Auto von zu Hause mit oder kaufen sich einen Wagen in Deutschland. Bei einem Aufenthalt von bis zu sechs Monaten ist das relativ problemlos möglich. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, dann informieren Sie sich beim Straßenverkehrsamt über diesbezügliche Formalitäten.

Weitere Informationen zu Steuern und Versicherun-gen, zur Gültigkeit Ihres Führerscheins und dazu, wie Sie einen deutschen Führerschein erhalten, finden Sie auf den Internetseiten von EURAXESS Deutschland.

Internationale Flughäfen

Düsseldorf Flughafen www.dus.com

Köln/Bonn Flughafen www.koeln-bonn-airport.de

Frankfurt Flughafen www.frankfurt-airport.de

Dortmund Flughafen www.dortmund-airport.de

Amsterdam Flughafen www.schiphol.nl

Wenn Sie Ihr eigenes Auto mitbringen, sollten

Sie an folgende Dokumente denken:

• Internationaler Führerschein oder im Ausland ausgestellter

Führerschein, je nach Land mit deutscher Übersetzung (nach

spätestens 6 Monaten müssen Sie jedoch einen deutschen

Führerschein beantragen)

• grüne Versicherungskarte (zur Bestätigung über in Deutsch-

land bestehenden Versicherungsschutz)

• Schreiben der Kfz-Haftpflichtversicherung im Heimatland

über unfallfreies Fahren (damit können Sie Rabatt erhal-

ten, wenn Sie in Deutschland eine Haftpflichtversicherung

abschließen)

AutomobilclubsDer Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist Deutschlands größter Automobilclub. Weitere große Clubs sind der Auto Club Europa (ACE) und der Automobilclub von Deutschland (AvD). Sie bieten alle einen Pannendienst an, den Sie zu Hilfe rufen können, wenn Sie unterwegs eine Autopanne haben. Dieser Service ist für Mit-glieder in der Regel kostenlos; Nicht-Mitglieder müssen dafür zahlen.

Führerschein und ZulassungFür alle Angelegenheiten rund um den Führer-schein und zur Zulassung eines Fahrzeugs ist zuständig:

Straßenverkehrsamt Bochum Bulksmühle 1744809 Bochum

Tel.: 02 34 / 9 10-82 00

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eduroameduroam (education roaming) ist eine europäische Initiative, die Studie-renden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Hochschule nicht nur den Zugang zum WLAN der eigenen Hochschule, sondern auch beim Aufenthalt an einer anderen teilnehmenden Hochschule/Organi-sation (z.B. während einer Tagung) einen einfachen Netzzugang über WLAN ermöglicht. Die Liste der teil-nehmenden Institutionen ist online zu finden:

www.eduroam.org > Where can I eduroam (Siehe Kapitel 2.5)

11.5 Internet, Telekommunikation, TV

TV und Radio: RundfunkbeitragWie in anderen europäischen Ländern auch, erhebt der Staat für die Benutzung von Rundfunk- und Fern-sehgeräten eine Gebühr, die für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sorgt.

Sie wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen. Pro Wohnung ist derzeit ein Beitrag von 17,98 Euro pro Monat zu zah-len – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte Sie haben. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie online beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

TelefonDas Telefonnetz in Deutschland wird von unter-schiedlichen Anbietern betrieben. Die meisten Fir-men bieten verschiedene Tarife und Leistungen an, zum Beispiel unterschiedliche Paketlösungen für Telefon, Mobilfunk und Internet. Ein Vergleich lohnt sich. Einen Festnetz-Telefonanschluss können Sie in den Filialen der Anbieter, die Sie in fast allen Städ-ten finden, anmelden oder abmelden. Informieren Sie sich über aktuelle Angebote und Tarife – zum Beispiel die Möglichkeiten, ins Ausland günstiger zu telefonieren.

MobilfunkEs gibt zahlreiche Mobilfunk-Anbieter mit unter-schiedlichen Tarifen und Leistungen. Prepaid-Tarife bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Mobilfunkgerät ohne Vertrag je nach Bedarf für einen bestimmten Betrag aufzuladen. Achten Sie auf die Vertragsbedin-gungen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

InternetUm zu Hause Internet zu empfangen, haben Sie die Möglichkeit sich bei Ihrem Festnetz-Anbieter für ein DSL-Anschluss und -Tarif zu entscheiden. Bei vielen Anbietern können „Tarif-Pakete“ abgeschlossen wer-den, die einen monatlichen Festpreis für Festnetzte-lefonie, Internetempfang und zusätzliche Leistungen umfassen. Damit Sie zu Hause auch kabellos mit verschiedenen Geräten wie z.B. Laptop, Mobilfunk oder Tablet surfen können, erkundigen Sie sich bei Ihrem Internetanbieter nach einem WLAN-Router.

Entscheiden Sie sich gegen einen Festnetz- und DSL-Anschluss, können Sie z.B. mittels eines „Surfsticks“ dennoch von Ihrem Laptop oder Mobilfunk aus ins Internet. Einen „Surfstick“ erhalten Sie in vielen Te-lekommunikationsläden sowie in den Supermärkten.

Prepaid-Karte Viele Supermärkte in Deutschland bieten gün-stige Prepaid-Karten an. Die meisten Tarife in den Supermärkten können auch für kurze Aufenthalte mit einer Laufzeit von 1 Monat gekauft werden.

Billiger telefonieren und im Netz surfenDie aktuellen Tarife der verschiedenen Anbie-ter erfahren Sie im Internet unter den folgenden Links. Da die Tarife der jeweiligen Anbieter sich laufend ändern, lohnt es sich, dort immer mal wieder nachzuschauen:

www.billigertelefonieren.de www.billiger-surfen.de

Telefonnummer im Internet suchen www.dastelefonbuch.de www.teleauskunft.de www.gelbeseiten.de

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Mahngebühren

Am ersten Tag nach der Leih-

frist entstehen Mahngebühren je

Medieneinheit und angefangenem

Kalendertag. Verlängern Sie die

Leihfrist Ihrer Bücher frühzeitig, um

Mahngebühren zu vermeiden.

Universitätsbibliothek

Siehe Kapitel 2.6

11.6 Öffentliche BibliothekenIn den meisten größeren Orten und Städten Deutsch-lands werden Sie öffentliche Stadtbibliotheken oder Stadtbüchereien vorfinden. Sie dienen der allgemei-nen Bildung und Informationsversorgung und sind als kulturelle Einrichtung für alle Bürgerinnen und Bürger gedacht. Neben Fach- und Sachliteratur gibt es in der Regel eine umfangreiche Sammlung an Un-terhaltungsliteratur und Kinder- und Jugendbüchern, oft wird auch fremdsprachige Unterhaltungsliteratur angeboten. In den meisten Stadtbibliotheken können Sie neben Büchern und Zeitschriften auch Filme, CDs, DVDs und Spiele ausleihen.

Um die Bibliothek zu benutzen und Bücher und andere Medien ausleihen zu können, benötigen Sie einen Benutzerausweis. Anmelden können Sie sich mit Ihrem Pass und der Meldebescheinigung der Stadt. Für die Mitgliedschaft erheben Bibliotheken häufig eine geringe Gebühr.

Stadtbücherei BochumDie Zentralbücherei befindet sich in der Nähe des Rathauses in der Innenstadt. Es gibt aber auch eine Zweigbücherei im Uni-Center.

www.bochum.de/stadtbuecherei

11.7 Religion und FeiertageReligion

Das deutsche Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens: Jeder Mensch darf seine Reli-gion frei wählen und ausüben. Ebenso hat jeder die Freiheit, sich nicht zu einer Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.

In Deutschland gibt es keine Staatskirche: Staat und Kirchen oder Religionsgemeinschaften dürfen keine institutionelle Verbindung miteinander eingehen. Wohl aber darf es eine Kooperation von Staat und Kir-chen geben, solange das Prinzip der Neutralität und Gleichbehandlung gewahrt bleibt. Das heißt, dass sich die Kirchen zu gesellschaftlichen Fragestellun-gen äußern dürfen und in verschiedenen Gremien und Kommissionen wie zum Beispiel Ethikräten

beteiligt sind. Staat und Kirchen haben auch Ver-einbarungen zum Religionsunterricht in staatlichen Schulen und zum Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Finanzbehörden getroffen (siehe Kapitel 9.5).

Heute gehören jeweils etwa 30 Prozent der Bevölke-rung in Deutschland der römisch-katholischen und 35 Prozent der evangelischen Kirche an. Etwa drei Prozent der Bevölkerung gehören der muslimischen Religionsgemeinschaft an, knapp zwei Prozent ande-ren Konfessionen und etwa 30 Prozent haben keine Konfession. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 160 verschiedene Religionsgemeinschaften, die zur religiösen Vielfalt des Landes beitragen.

Informationen zu Kirche und Religion in Deutschland

www.bmi.bund.de > Themen > Politik und Gesellschaft > Kirchen und Religionsgemeinschaften

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Feiertage

Die folgenden Feiertage gelten in ganz Deutschland:Neujahr 1. JanuarKarfreitag Freitag vor OsternOstersonntag / Ostermontag Ende März/Anfang AprilTag der Arbeit 1. MaiChristi Himmelfahrt Donnerstag, 10 Tage vor PfingstsonntagPfingstsonntag / Pfingstmontag im JuniTag der deutschen Einheit 3. OktoberHeiligabend 24. Dezember (ab nachmittags)1. und 2. Weihnachtstag 25. und 26. DezemberSilvester 31. Dezember (ab nachmittags)

Folgende Feiertage gelten nur in einigen Bundesländern: Fronleichnam 2. Donnerstag nach Pfingsten (Juni)Allerheiligen 1. November

KarnevalInsbesondere im Rheinland und in Mainz gibt es im Februar oder März die sogenannte ‚Fünfte Jahreszeit‘ – dann wird Karneval gefeiert. Die meisten Arbeitgeber in den Karnevalshochburgen schenken dem Personal ein bis zwei zusätzliche freie Tage. Weiberfastnacht ist dort meist ab mittags und Rosenmontag ganztags frei, um Karneval zu feiern.

Eine aktuelle Übersicht aller Feiertage und Schulferientermine, sortiert nach Bundesländern, finden Sie zum Beispiel unter:

www.feiertage.net www.ferienkalender.com www.schulferien-und-feiertage.de

11.8 Wissenswertes – Infos von A bis Z

Anrede: „Du“ und „Sie“

Die Anrede mit dem Nachnamen und mit „Sie“ wird in Deutschland für fremde Personen – offiziell über 15 Jahre – benutzt. Viele Deutsche, die täglich im Büro miteinander zu tun haben, bleiben bei dieser Anrede. Um jemandem das „Du“ anzubieten, wartet man gewöhnlich bis zu einer passenden Gelegenheit: Hier bietet traditionellerweise der (Dienst-)Ältere dem Jüngeren das „Du“ an. Bei einem jüngeren Personenkreis (meist bis etwa 30 Jahre) wird dies unkomplizierter gehandhabt: Das „Du“ und der Vor-name werden meist schon beim ersten Kennenlernen verwendet. Wenn Sie unsicher sind, raten wir Ihnen abzuwarten, wie Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner Sie anspricht und sich dann daran zu orientieren.

Elektrische Anschlüsse

Das deutsche Stromnetz arbeitet mit 220 Volt und 50 Hertz Wechselstrom aus der Steckdose. Euro-norm-Stecker passen auf alle Steckdosen. Je nach Herkunftsland sind mitunter Adapter und Transfor-matoren erforderlich.

Einkaufen

Geschäfte sind in Deutschland im Allgemeinen von Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 20:00 Uhr geöffnet. Supermärkte und große Einkaufszentren haben teilweise längere Öffnungszeiten. Kleine-re Geschäfte schließen dagegen in der Woche oft auch schon zwischen 18:00 und 19:00 Uhr und am Samstag gegen Mittag. Sonntags und an Feiertagen sind die Geschäfte grundsätzlich geschlossen. Eine Ausnahme sind Bäckereien. Sie haben häufig auch an diesen Tagen morgens geöffnet. An Tankstellen und Kiosken finden Sie meist auch nachts und am Wochenende eine überschaubare Auswahl an Lebens-mitteln und anderen Artikeln.

Flohmärkte

Ein Flohmarkt oder Trödelmarkt ist ein Markt, auf dem gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen angeboten werden. Dort kann man häufig sehr origi-nelle oder skurrile Stücke finden. Flohmärkte finden häufig an Samstagen oder Sonntagen statt.

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Kino

In Deutschland werden Filme und Fernsehserien aus dem Ausland häufig synchronisiert. Wenn Sie im Programm keinen Hinweis auf die Sprache fin-den, können Sie davon ausgehen, dass der Film in deutscher Sprache läuft. Insbesondere kleinere Pro-grammkinos zeigen dagegen häufiger Filme in der Original(sprach)version (OV) oder im Original mit deutschen Untertiteln (OmU).

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird von einem Verkäufer für einen getätigten Um-satz durch den Verkauf von Produkten oder Dienst-leistungen an die Finanzbehörden abgeführt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Letzterer wird unter anderem auf Lebensmittel, Zeitschriften und Bü-cher sowie künstlerische Leistungen angewandt. Die Mehrwertsteuer ist in angegebenen Preisen und in Rechnungen bereits enthalten.

Mülltrennung/Recycling

Das Umweltbewusstsein ist in Deutschland ver-gleichsweise groß. Ausdruck davon ist unter anderem die Trennung und Wiederverwertung von Müll. Es gibt in den meisten Städten farblich gekennzeichnete Mülltonnen oder Container für Haushaltsmüll (grau), Papier (blau), Plastik/Verbundstoffe (gelb) und Kom-post/Gartenabfälle (grün oder braun). Daneben gibt es öffentliche Sammelstellen für Altglas, Batterien und Elektroschrott. Viele Getränkeflaschen und Do-sen sind mit einem Pfand belegt: Wenn Sie die Fla-schen und Dosen in den Supermarkt zurückbringen, erhalten Sie dort das Pfandgeld zurück. Glasflaschen ohne Pfand, zum Beispiel Weinflaschen, werden in Altglascontainern entsorgt.

Streik

Gewerkschaften sind freiwillige privatrechtliche Or-ganisationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder gegen-über den Arbeitgebern vertreten. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern, kann es aufgrund des Arbeitneh-merstreiks zu Einschränkungen der Serviceleistung der Unternehmen bzw. des öffentlichen Dienstes kommen.

Rauchverbot

In Deutschland gilt ein Rauchverbot in allen Behör-den, sowie in Bahnhöfen, Flughäfen und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kultur-, Freizeit- und Sportein-richtungen. Ausgenommen sind abgetrennte Berei-che und Zimmer, die besonders gekennzeichnet sind. Da gastronomische Betriebe in Deutschland nicht unter die Regelungskompetenz des Bundes fallen, haben die Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen verabschiedet. In Gaststätten und Res-taurants herrscht in der Regel ein Rauchverbot.

Trinkgeld

Es ist üblich, in Restaurants, Cafés, im Taxi und in einigen anderen Dienstleistungsbranchen ein Trink-geld zu geben. Das Trinkgeld wird als Anerkennung für guten Service betrachtet. Üblich sind etwa 10 Prozent; man rundet in der Regel auf eine runde Summe auf. Wenn Sie bar bezahlen und die Rech-nungssumme plus Trinkgeld nicht passend haben, ist es durchaus üblich, die Kellnerin bzw. den Kellner oder die Taxifahrerin bzw. den Taxifahrer zu bitten, den Betrag auf die von Ihnen gewünschte Summe aufzurunden – Sie können dazu entweder den Betrag nennen oder sagen, wie viel Wechselgeld Sie zurück-haben möchten. Auch wenn man mit Freunden oder Bekannten ausgeht, ist es in Deutschland üblich, dass man im Café oder Restaurant getrennte Rechnungen bestellt und getrennt bezahlt.

Wetter

Das Wetter ist oft wechselhaft. Im Winter können die Temperaturen bis unter den Gefrierpunkt fallen. Sie müssen damit rechnen, dass Sie auch im Sommer von kühlen Temperaturen und Regen überrascht werden. Es ist daher zu empfehlen, einige warme Kleidungsstücke von zu Hause mitzubringen.

Weitere Tipps und Links zu Leben und Kultur in Deutschland finden Sie auf den Internet seiten von EURAXESS Deutschland:

www.euraxess.de

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Bevor Sie Deutschland verlassen …

12.1 ChecklisteBitte bedenken Sie, dass Sie vor Ihrer Abreise einige organisatorische Dinge klären müssen. Es empfiehlt sich in der Regel, etwa drei Monate vorher damit zu beginnen, den Umzug zu planen. Der folgende Zeitplan soll Ihnen helfen:

Drei Monate vor dem Umzug:

■■ Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig.

■■ Kündigen Sie Ihren Vertrag mit den lokalen Stadt-werken (Strom, Gas, Wasser).

■■ Klären Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Ver-mieter rechtzeitig, welche Renovierungsarbeiten bis zur Wohnungsübergabe zu tätigen sind.

■■ Klären Sie ob es in Ihrem Fall sinnvoll oder sogar verpflichtend ist eine Steuererklärung anzufer-tigen.

■■ Falls Sie ein Gehalt von der Universität bezogen und Sozialabgaben gezahlt haben: Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater der Rentenversicherungsanstalt, um Ihre Rentenversicherungsansprüche zu klären.

■■ Klären Sie frühzeitig mit der Personalabteilung/Ihrem Stipendiengeber, ob Ihnen Ihr letztes Mo-natsgehalt/die letzte Stipendienzahlung rechtzei-

tig vor Ihrer Abreise überwiesen werden kann. Häufig überschneiden sich der Umzug und die letzte Zahlung.

■■ Kündigen Sie Dauerkarten für das öffentliche Verkehrssystem.

■■ Kündigen Sie Zeitungs- und Zeitschriftenabon-nements.

■■ Kündigen Sie Mitgliedschaften in Vereinen, Ver-bänden, Clubs etc.

■■ Wenn Ihr nächstes Ziel ein anderes europäisches Land ist, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in einem der dortigen EURAXESS-Service Centres aufzunehmen – diese können Ihnen bei der Or-ganisation Ihres Forschungsaufenthalts an Ihrem neuen Ziel helfen.

Euraxess – Kontakte www.ec.europa.eu/euraxess > Services

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Ein Monat vor dem Umzug:

■■ Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab.

■■ Wenn Sie Kinder haben, melden Sie sie in der Schule beziehungsweise im Kindergarten ab.

■■ Informieren Sie Ihre Versicherungen über Ihren Umzug.

■■ Kündigen Sie ggf. Ihr Bankkonto.

■■ Wenn Sie Ihr Auto in Deutschland verkaufen wol-len oder in Ihr Heimatland mitnehmen, melden Sie dies der Kraftfahrzeugzulassungsstelle und Ihrer Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie die Formalitäten zur Ausfuhr von in Deutschland gekauften Kraftfahrzeugen (Ausfuhranmeldung beim Zoll).

■■ Benachrichtigen Sie Ihren Telefonanbieter (Fest-netz-, Mobilfunk-, Internetanbieter).

■■ Regeln Sie die Rückzahlung der Mietkaution, die Ihnen mit Zins und Zinseszins von der Vermie-terin oder dem Vermieter nach dem Auszug zu-rückerstattet werden muss.

■■ Stellen Sie bei Bedarf einen Nachsendeantrag beim Postamt, so kann Ihre Post an die neue An-schrift weitergeleitet werden.

■■ Informieren Sie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sofern Sie dort ge-meldet sind.

■■ Geben Sie noch ausgeliehene Bücher und Zeit-schriften in der Universitätsbibliothek und in den Fachbereichsbibliotheken zurück.

■■ Falls Sie Gepäck per Frachtpost nach Hause schicken möchten, vereinbaren Sie mit einem Frachtunternehmen einen Termin zum Abholen der Pakete.

■■ Werden Sie Alumni-Mitglied, um auch in Zukunft Kontakt mit der Universität zu halten.

Umzugstag:

■■ Halten Sie die Zählerstände für Strom, Gas, Was-ser im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sie von der Vermieterin oder dem Vermieter unter-schreiben.

■■ Untersuchen Sie Treppenhaus und Wohnung auf Umzugsschäden.

■■ Je nachdem, wie Sie sich mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter geeinigt haben, reinigen Sie die Wohnung nach dem Auszug.

■■ Übergeben Sie die leere Wohnung und geben Sie den Wohnungsschlüssel bei der Vermieterin oder dem Vermieter, bzw. der Wohnungsverwaltung ab.

NachsendeserviceBitte erkundigen Sie sich über die Kosten des Nachsendeservices der Deutschen Post.

www.efiliale.de > Nachsenden lassen

Pakete über die Deutsche Post versendenDie Deutsche Post bietet an, Pakete und Päck-chen bis zu einem Gewicht von 31,5 kg internati-onal zu versenden. Informationen zu den Tarifen finden Sie unter

www.portokalkulator.de

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

www.rundfunkbeitrag.de

Guthaben auf dem Studierendenausweis, der Mensakarte oder der Q-WestkarteLassen Sie sich gegebenenfalls noch Vorhan-denes Guthaben auszahlen und geben Sie die Mensa- und Q-Westkarten ab, um das Pfand zu-rück zu bekommen.

Kündigung des Bankkontos

Bitte beachten Sie, dass vermutlich auch nach

Ihrem Umzug noch Ein- und Auszahlungen von

Ihrem Bankkonto erfolgen. Gegebenenfalls macht

es Sinn, Ihr Konto erst nach Ihrem Umzug zu

kündigen.

Guthaben auf dem Studierendenausweis, der Mensakarte oder der Q-WestkarteLassen Sie sich gegebenenfalls noch Vorhan-denes Guthaben auszahlen und geben Sie die Mensa- und Q-Westkarten ab, um das Pfand zu-rück zu bekommen.

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IndexAAbkürzungen 56Alumni 50Apotheke 55, 123Arbeitslosenversicherung 101Arbeitsvertrag 97Ärzte 123Aufenthaltserlaubnis 85Aufenthaltstitel 85

BBanken 55, 126Beamtinnen und Beamte 103Beihilfe 103Besuchereinladung 82Betreuungsgeld 120Betriebliche Altersvorsorge 100Bibliothek 32, 41Bibliotheksausweis 73Blue Square 57Bochum 65, 68Bochumer Fenster 57Botanischer Garten 47, 71Bürgerbüro 55

CCafeterien 52Campus-Center 55Chancengleichheit 51Computer 29

DDeutschkurse 37

EEinkaufen 55Einreise 79Einwohnermeldeamt 73Elterngeld 119Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) 107

FFamilie 27Familiengerechte RUB 28Feiertage 136Fiktionsbescheinigung 86Freizügigkeit 84Freizügigkeitserlaubnis 87

GGästehäuser 22, 30Gesetzliche Krankenversicherung 97Gleichstellungsbüro 51

HHochschulsport 48

IInternational Lounge 21, 31Interne Fortbildung und Beratung (IFB) 39Internetzugang 29

KKinderbetreuung 28Kinderbetreuung/Schulen 73Krankenversicherung 73, 97Kultur 41, 64, 66Kunst 41, 68

LLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) 92

MMeldebescheinigung 84Mensa 52Mietvertrag 73Museum 68Musisches Zentrum: 42

NNahverkehr 128Niederlassungserlaubnis 88

PPflegeversicherung 102Polizeiliches Führungszeugnis 84Post 55Private Krankenversicherung 98

RRechenzentrum 29Reisevorbereitungen 73Rentenversicherung 99

Research Departments 14Route der Industriekultur 63RUB Research School 15Ruhrgebiet 61Ruhr-Universität Bochum 13

SSozialversicherung 96Sprachkurse 37, 38Stadtbücherei 55Steueridentifikationsnummer 84Steuerklasse 110

UUnfälle 102Unfallversicherung 102Uni-Center 55Universitätsallianz Ruhr 58Universitätsbibliothek 31

VVBL 100Visum 73, 79

WWeiterbildung 39Welcome Centre 19Wohnung 24

ZZentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) 37

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Impressum

Herausgeber:Ruhr-Universität BochumDepartment for Student Services and International Office

Universitätsstr. 15044801 Bochum

Stand: April 2015. Alle Angaben in diesem Handbuch wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Dennoch sind Fehler nie ganz auszuschließen. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Beiträge aus dem Internetportal EURAXESS Deutschland wurden mit freundlicher Genehmigung der Alexander von Humboldt-Stiftung in zum Teil veränderter Form übernommen. Für den Inhalt verantwortlich ist alleine der Herausgeber.

Gestaltung: Bosse und Meinhard Wissenschaftskommunikation

Konzept, Text and Redaktion:

Ruhr-Universität Bochum (Welcome Centre)Technische Universität Dortmund (Referat für Internationales)Universität Duisburg-Essen (International Office, Science Support Centre)

Bildnachweis:

Bochum-Marketing: 5Fotolia: Back Cover, 25, 72, 74, 78, 79, 80, 81, 82, 89, 95, 96, 100, 101, 102, 103, 104, 107, 116, 119, 122, 124, 125, 127, 129, 134, 137, 139, 140, 141, 143 IEE, Ruhr-Universität Bochum: 35International Office RUB: Back Cover, 8, 16, 17, 21, 22, 23, 25, 39, 52, 71, 75, 85, 87, 136iStockphoto: Cover, 30, 31, 32, 33, 57, 83, 84, 98, 101, 105, 108, 110, 113, 118, 121, 124, 126, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 135, 138Kunstsammlungen der RUB, Foto: Werner: 43Musisches Zentrum, RUB: 44, 45, 46, 47Ruhr-Universität Bochum, Foto: Nelle: 25, 26, 50, 51 Pressestelle des AKAFÖ: 56 Roland Baege (Dortmund): 19 RUB Research School: 24RUHR.2010, Presseabteilung: 60Ruhr-Universität Bochum: Back Cover, 6, 7, 12, 13, 14, 15, 18, 20, 32, 33, 36, 38, 41, 42, 48, 53, 58, 59, 69, 88, 90, 92, 93, 94, 97, 109, 114Ruhr Tourismus / Jochen Schlutius: 62, 63, 68, 69RVR, Pressestelle: Back coverStadt Bochum, Presse- und Informationsamt: 4, 27, 49, 62, 65, 66, 68, 69, 70, 71Universität Duisburg-Essen: 19Volker Wiciok, AKAFÖ: 55

Teich

(auch weiteröstlich der

HochschuleBochum)

(weitere Parkplätzeam Rand des Campus)

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Zentrale Einrichtung für Ionenstrahlen und Radionuklide

TZR

Zentrum für Klinische ForschungBMZ

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D(nicht öffentlich) (nicht öffentlich)

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z.Zt.Umbau

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(für Mieter TZR)

Max-Im

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Beckmanns Hofund zum Lottental

Botanischer undChinesischer Garten

Zufahrt von derUniversitätsstr

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Ausfahrt zur Universitätsstr.

Botanischer undChinesischer Garten

zur Haltestelle U 35Lennershof 7 Gehminuten

zur OASE(Buscheyplatz)

4 Gehminuten

UNI CENTER

Uni-Forum

Internationales Gästehaus

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Univers itätsstraße

Übersichtsplan

Lageplan der Ruhr-Universität BochumEinen vergrößerten Ausdruck dieses Plans erhalten Sie in der International Lounge

oder zum Herunterladen im Internet unter: www.rub.de/lage

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InternationalOffice International Lounge

BMZ Biomedizinzentrum Ruhr CASPO Campus-Sportanlage CC Campus-Center FNO Forum Nord-Ost HZO Hörsaalzentrum Ost MSZ Multimedia-Support-Zentrum MZ Musisches Zentrum RZ Rechenzentrum SH Studierendenhaus SSC Studierenden-Service-Center TZR Technologiezentrum Ruhr UB Universitätsbibliothek UV Universitätsverwaltung VC Vita Campus VZ Veranstaltungszentrum ZN Zentrum für Neuroinformatik