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DLR-PT.de 03.05.2016 WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum Das Web-Seminar beginnt um 11:00 Uhr. Wir werden zunächst die Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern. Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen. Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten. 1

WILLKOMMEN · DLR-PT.de • 03.05.2016 WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum Das Web-Seminar beginnt um 11:00 Uhr. Wir werden zunächst die Förderung von neuen Versorgungsformen

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DLR-PT.de • 03.05.2016

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Das Web-Seminar beginnt um 11:00 Uhr.

Wir werden zunächst die Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern.

Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen.

Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten.

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DLR-PT.de • 03.05.2016

Web-Seminar

Dr. Nicola Grundmann (DLR-PT) Dr. Birgit Löer (DLR-PT)

03. Mai 2016

Förderbekanntmachungen – Innovationsausschuss beim G-BA

Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

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DLR-PT.de • 03.05.2016

Der Innovationsfonds

Verfügbare Mittel: 300 Mio. € pro Jahr

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DLR-PT.de • 03.05.2016

Förderbekanntmachungen zum 08. April 2016

Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen

Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen

Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen

Versorgungsforschung

Themenspezifische Förderung Forschungsprojekte

Themenoffene Förderung Forschungsprojekte

Evaluation von Richtlinien des G-BA: SAPV

Evaluation von Selektivverträgen: §§ 73c, 140 a SGB V in der am 22.07.2015 geltenden Fassung

Link zu den Förderbekanntmachungen: https://innovationsfonds.g-ba.de/

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DLR-PT.de • 03.05.2016

Themensetzung des heutigen Webinars

Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen

Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen

Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen

Versorgungsforschung

Themenspezifische Förderung Forschungsprojekte

Themenoffene Förderung Forschungsprojekte

Evaluation von Richtlinien des G-BA: SAPV

Evaluation von Selektivverträgen: §§ 73c, 140 a SGB V in der am 22.07.2015 geltenden Fassung

Link zu den Förderbekanntmachungen: https://innovationsfonds.g-ba.de/

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DLR-PT.de • 03.05.2016

Was sind die Ziele der Förderung?

• Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

• Förderung von neuen Versorgungsformen:

• „Neue Versorgungsformen sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insb. auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle.“ (Verfahrensordnung Innovationsausschuss, §2 Begriffsbestimmungen)

• Die Erkenntnisse der Evaluation der neuen VF sollten geeignet sein um:

• in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden zu können, und/oder

• dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zu dienen.

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DLR-PT.de • 03.05.2016

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Gefördert werden neue Versorgungsformen, die:

Welche Projekte können gefördert werden?

• insb. Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben:

• Überwindung der Trennung der Sektoren,

• Optimierung innersektoraler Schnittstellen,

• Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung.

• Potenzial für eine dauerhafte Aufnahme in die Versorgung (Umsetzungspotenzial) aufweisen;

• ein tragfähiges Evaluationskonzept vorweisen.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Welche Projekte können gefördert werden?

„Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind möglich: Die bestehenden Finanzierungsverantwortungen bleiben hiervon unberührt. Die Anträge müssen plausibel ausweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage die beantragte neue Versorgungsform künftig stattfinden soll und welche gesetzlichen Regelungen hierfür nach Ende der Förderung ggf. geschaffen oder verändert werden müssten.“

DLR-PT.de • 03.05.2016

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• Themenfeld 1: Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten;

• Themenfeld 2: Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit;

• Themenfeld 3: Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health;

• Themenfeld 4: Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen: • ältere Menschen, • Menschen mit psychischen Erkrankungen, • pflegebedürftige Menschen, • Kinder und Jugendliche, • Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Gegenstand der Förderung I: Themenspezifische Förderbekanntmachung

DLR-PT.de • 03.05.2016

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• Keine Themensetzung vorgegeben;

• Die beantragten Themen müssen relevant sein für die Versorgung im Rahmen

der GKV;

• Keine Doppeleinreichung möglich.

Gegenstand der Förderung II: Themenoffene Förderbekanntmachung

DLR-PT.de • 03.05.2016

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• Neue Versorgungformen zu folgenden Themenfeldern: i. Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen, ii. Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung, iii. Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten

und Förderung der Gesundheitskompetenz sowie iv. Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen. -> weitere themenspezifische Förderbekanntmachung in Kürze erwartet.

• Reine Evaluationen bereits implementierter Selektivverträge nach §§ 73c und 140a SGB V, in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung. -> Anträge dazu können hier eingereicht werden: https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsforschung/evaluation-selektiv-2016-04-08/

Welche Projekte werden nicht gefördert?

DLR-PT.de • 03.05.2016

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• Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung;

• Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis (efficacy) von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren;

• Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG);

• Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungs-methode nach § 137e SGB V, deren technische Anwendung der Methode maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht;

• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen; • Projekte, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden; • Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen

Mitteln gefördert werden.

Welche Projekte werden nicht gefördert ?

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Antragsteller

• Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften;

• Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen (Unterschrift);

• Wird keine Krankenkasse beteiligt, ist dies zu begründen und insbesondere darzulegen, wie der Bezug des geförderten Projektes zur Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und die erforderliche Evaluation gleichwohl sichergestellt werden können.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Förderkriterien

• Relevanz (nur themenoffen); • Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Behebung von

Versorgungsdefiziten; • Verbesserung der Versorgungseffizienz; • Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen

Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen; • interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle. • Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder

Indikationen; • Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen; • Evaluierbarkeit; • Umsetzungspotenzial; • Realisierbarkeit des Modellansatzes.

mind. 1 K

riterium

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Fördervoraussetzungen

• Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Standards;

• Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards;

• Ergebnisunabhängige Publikation der Evaluationsergebnisse;

• Beteiligung an übergreifenden evaluierenden Maßnahmen gem. § 92a Abs. 5 SGB V für die Bewertung des Erfolgs der Förderung im Rahmen des Innovationsfonds.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Was ist förderfähig?

Förderfähig sind nach § 92a Abs. 1 S. 5 SGB V nur diejenigen Aufwendungen, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind. Dies sind insbesondere Aufwendungen für:

• gesundheitliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen; • Projektmanagement; • Koordination von gesundheitlichen Leistungen; • Evaluation; • Ausgaben für Investitionen und projektbegleitende Entwicklungen; • Infrastrukturpauschale: bis zu 25 % der beantragten Personalausgaben.

Es muss sich um projektbezogene Ausgaben handeln, die innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraumes und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Was ist nicht förderfähig?

• Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind;

• Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden. Grundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.

• Abschreibungen für Gegenstände;

• Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den Fördermitteln beschafft wurden;

• Ausgaben, die bereits durch die Infrastrukturpauschale abgedeckt sind;

• erstattungsfähige Umsatzsteuer;

• nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte.

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Auswahlprozess

Verfahren:

• Erfüllung des Gegenstands der Förderung;

• Erfüllung der Fördervoraussetzungen;

• Bewertung entsprechend der o. g. Förderkriterien.

Entscheidung:

• Der Expertenbeirat führt Kurzbegutachtungen der Förderanträge durch und gibt eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab;

• Der Innovationsausschuss entscheidet über die Förderung.

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Wo finde ich alle wichtigen Informationen?

• Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente: themenspezifisch: https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsformen/themenspezifisch-2016-04-08/

themenoffen: https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsformen/themenoffen-2016-04-08/

• Begleitdokumente: insb.

- verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen - Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen - Formblätter - Kalkulationsblatt „Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und

Nutzen“ - Allgemeine Hinweise und Nebenbestimmungen - FAQ-Liste

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Anträge I: Formale Anforderungen

• Bei Einzelprojekten ist die Projektleitung, bei Konsortialprojekten die Konsortialführung für die Einreichung und Richtigkeit verantwortlich.

• Förderbekanntmachung und Leitfaden beachten, Vorlagen verwenden!

• Formatvorgaben beachten: Schriftart Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig.

• Umfang: max. 20 Seiten DIN A4-Format, zzgl. Anlagen.

• Antrag in deutscher Sprache.

• Die Projektbeschreibung ist von der Projektleitung bzw. Konsortialführung zu unterschreiben.

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Anträge II: Formale Anforderungen

Dem Antrag sind begutachtungsrelevante Anlagen beizufügen:

Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

Vorlage

Vorlage

Vorlage

DLR-PT.de • 03.05.2016

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• Die Formblätter sind Teil des Antrages (beizufügende Anlagen).

• Formblätter für Einzelprojekte, Konsortialführung, Konsortialpartner.

• Es sind die beantragten Ausgaben für das Projekt aufzuführen sowie Eigenerklärungen abzugeben.

• Positionen: - Personalausgaben;

- Infrastrukturpauschale (bis zu 25% der Personalausgaben);

- Sachausgaben (u.a. Verbrauchsmaterialien, Reisen, Aufträge);

- Ausgaben für gesundheitliche Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen;

- Investitionen (Einzelpreis > 410 € netto);

- Weiterleitung bei Konsortialprojekten.

Anträge III: Formblätter

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Einreichung I: Wo?

• Einreichung ausschließlich online.

• Eine PDF-Datei des Antrages aus der Projektbeschreibung inkl. Anlagen erstellen und hochladen im elektronischen Antragssystem pt-outline:

- themenspezifische Einreichung: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/nVF1_2016.

- themenoffene Einreichung: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/nVF2_2016.

• Frist für die Interessenbekundung (nicht verpflichtend): 06. Juni 2016

• Frist für die Antragseinreichung: 05. Juli 2016 (15.00 Uhr, MESZ)

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Einreichung II: Registrierung und Anmeldung

Einmalig Registrieren

Erhalt Passwort

Anmeldung

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Einreichung III: Startseite und Antrag anlegen

Anweisung: Interessensbekundung

Ansprechpersonen, Anweisungen, Fristen…..

Antrag anlegen

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Einreichung IV: Eingabe der projektbezogenen Informationen

Bitte beachten Sie das Menü links oben.

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Einreichung V: Eingabe der projektbezogene Daten

Projektbezogene Daten: Allgemeine Projektangaben, Antragsteller, Konsortialpartner/in

Speichern nicht vergessen

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Einreichung VI: Antrag hochladen

Bitte laden Sie für die Interessensbekundung noch keine Projektbeschreibung hoch.

Antrag einreichen: • Projektbezogene Daten aktualisieren, • Projektbeschreibung inkl. verbindlicher Anlagen gemäß Leitfaden -> als ein pdf-Dokument

hochladen.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Einreichung VII: Verbindliche Einreichung

Projektübersicht

Nach der verbindlichen Einreichung sind keine Änderungen mehr möglich. Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per E-Mail über die Einreichung.

DLR-PT.de • 03.05.2016

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Beratung für Antragstellende

Kontaktdaten:

• Telefon: +49-228-3821-1020

• E-Mail: [email protected]