Upload
miracle
View
28
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Wirtschaftsförderungsverein Buxtehude e.V. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung durch steuerfreie Zuwendungen von Dipl.-Finw. Sven Aldag, Steuerberater, [email protected]. Arbeitskleidung. - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
Wirtschaftsförderungsverein Buxtehude e.V.
Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung
durch
steuerfreie Zuwendungen
vonDipl.-Finw. Sven Aldag, Steuerberater, saldag@pallentin-
partner.de08.06.2010 1
Pallentin und Partner GbR – SteuerberaterCarl-Christ-Straße 2a, 21614 Buxtehude
www.pallentin-partner.de – Tel. 04161 71650
Arbeitskleidung
unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung (lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei).
Beispiele:Arbeitsschutzkleidung, Uniformen u.a.,soweit private Nutzung ausgeschlossen ist.
08.06.2010 2
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Aufmerksamkeiten
freiwillige Sachzuwendungen bis € 40,00 an Arbeitnehmer oder deren Angehörige.
Beispiele:Geburtstag, silberne Hochzeit, Bestehen von Examen u.a.
Geldzuwendungen sind immer lohnsteuer- und sozialver-sicherungspflichtiger Arbeitslohn.
08.06.2010 3
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Auslagenersatz
Trägt der Arbeitnehmer Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers, sind die Erstattungen steuerfrei.
Beispiele:geschäftliche Telefonate (ohne Nachweis 20% der Telefonkosten, max. € 20,00), Garagengeld für Firmenwagen, Bewirtung von Geschäftspartnern, reduzierter Preis für Bahncard (betriebliche Fahrten übersteigen den Kaufpreis) u.a.
08.06.2010 4
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
private Nutzung betriebliche Telefone u.a.
Die private Nutzung von betrieblichen Telekommu-nikationseinrichtungen sind steuerfrei.
Beispiele:private Telefonate im Unternehmen, Mobiltelefon im Auto, Übernahme von Verbindungsentgelte (Grundgebühr, laufende Kosten), private Nutzung des betrieblichen Computers (auch in der Wohnung des Arbeitnehmers) u.a.
08.06.2010 5
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Belegschaftsrabatte
Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber im Markt anbietet, kann der Arbeitnehmer bis zu € 1.080,00 p.a. steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten (Bruttoverkaufspreis abzüglich 4%).
Beispiele:kostenlose Kontoführung bei Bankmitarbeitern, Mitarbeiterverkauf im Einzelhandel u.a.
08.06.2010 6
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter i.R. von Betriebsveranstaltungen bis zu € 110,00 pro Mitarbei-ter und Veranstaltung (Freigrenze).
Beispiele:Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern u.a.
Ggf. vorherige Vereinbarung über Kostenübernahme von Mitarbeiter bei Überschreitung von € 110,00.Max. zwei Veranstaltungen pro Jahr.
08.06.2010 7
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Darlehen
Zinslose oder zinsgünstige Darlehensüberlassung an Arbeitnehmer. Die ersparten Zinsen bei einer Darlehnshöhe bis € 2.600 bleiben steuerfrei.Wird dieser Betrag überschritten und beträgt der Zins unter 5%, muss der Zinsvorteil versteuert werden.
Bei Bankmitarbeitern gilt zusätzlich die Rabattregelung .
08.06.2010 8
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Fort- und Weiterbildung
Die Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildungs-maßnahmen durch den Arbeitgeber ist lohnsteuerfrei, wenn das betriebliche Interesse überwiegt.
Beispiele:Fremdsprachen, Qualifizierungen, Meister, Techniker, Führungsseminare u.a.
08.06.2010 9
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Kinderbetreuung
Kostenlose Betreuung von Mitarbeiterkindern sowie deren Kostenübernahme (lohnsteuer- und sozialver-sicherungsfrei).
Beispiele:firmeneigener Kindergarten, externe Kindergärten/-krippen, Tagesmütter u.ä.
08.06.2010 10
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Folgende Lohn-/Gehaltszuschläge sind steuerfrei:
Nachtarbeit 25%Sonntagsarbeit 50%Feiertagsarbeit 125%
Bei einem Stundenlohn von mehr als € 25,00 besteht Sozialversicherungspflicht.
08.06.2010 11
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Reisekosten
Erstattungen bis zur Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten sind steuerfrei:
- Fahrtkosten (€ 0,30 x km)- Verpflegungsmehraufwendungen (€ 6, 12, 24)- Übernachtungskosten- Doppelte Haushaltsführung- Einsatzwechseltätigkeit- Umzugskosten08.06.2010 12
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Sammelbeförderung
Unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung von Arbeitnehmern, soweit es für den betrieblichen Einsatz erforderlich ist.
Beispiele:Abholung mit Kleinbusse zu Baustellen, Werksgelände u.a.
08.06.2010 13
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Zuschüsse an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderungen können pauschal lohnversteuert werden und werden somit nicht dem individuellen (höheren) Steuersatz unterworfen.Die pauschale Steuer kann ggf. vom Arbeitgeber übernommen werden.
Auch bei sog. Firmenwagen möglich. Höchstbetrag liegt bei den steuerlichen Werbungskosten (€ 0,30 x km).
08.06.2010 14
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Trinkgelder
Trinkgelder von dritter Seite an Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Beispiel:Gastronomie, Künstler u.a.
Diese Regelung gilt nicht für Trinkgelder an Arbeitgeber.
08.06.2010 15
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Warengutscheine
Gutscheine über Waren und Dienstleistungen sind grundsätzlich Sachbezüge, die außer Ansatz bleiben, wenn der Wert von monatlich € 44,00 nicht überschritten wird.
Beispiele:Benzingutscheine, Gutscheine für Sportaktivitäten z.B. Fitnessstudio u.a.
Es darf nur ein Sachwert aufgeführt, weder Wert noch Höchstbetrag. Tankkarte ist unzulässig.08.06.2010 16
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -
Betriebliche Altersvorsorge
steuerfreie Umwandlung von Lohnbestandteilen in eine
- Pensionskasse- Pensionsfonds- Direktversicherung.
Hierbei sind Höchstbeträge sind zu beachten.
Der Inhalt dieser Unterlagen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Haftungsansprüche sind hieraus nicht abzuleiten. Einzelfallbezogene Lösungen sind individuell zu prüfen.
08.06.2010 17
Pallentin und Partner GbR- Steuerberater -