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Landesjugendamt Rheinland 200 4 1 Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatri e?

Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie?

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Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie?. Für Fälle, bei denen Eltern den Hausarzt oder ein Krankenhaus brauchen !.  wenn Hausmittel nicht ausreichen  bei einem unklarem Krankheitsbild  bei einer Verletzung  wenn verschreibungspflichtige - PowerPoint PPT Presentation

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Wofür braucht die Jugendhilfe die

Kinder- und Jugendpsychiatrie?

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Für Fälle, bei denen Eltern den Hausarzt

oder ein Krankenhaus brauchen!

wenn Hausmittel nicht ausreichen bei einem unklarem Krankheitsbild bei einer Verletzung wenn verschreibungspflichtige Medikamente notwendig sind wenn sie med. Beratung brauchen

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Wie im richtigen Leben:

Ein Kind wird krank

Basispflege: Eltern Der Zustand ist mit Hausmitteln nicht zu verbessern: Ein Arzt/eine Ärztin wird hinzugezogen Durchführung der verordneten Therapie: Eltern, bzw. Kind mit Unterstützung der Eltern Zustand des Patienten verschlechtert sich: Eltern und Arzt/Ärztin entscheiden, dass ein

Klinikaufenthalt notwendig ist Im Krankenhaus: Die ärztliche Seite übernimmt die

Hauptverantwortung, die Eltern begleiten und unterstützen

Nach der stationären Therapie: Die Hauptverantwortung wechselt wieder zu den Eltern

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Die Folgerung:

Auf die sinnvolle Zusammenarbeit und Ergänzung kommt es also offensichtlich an.

Auf eine Kooperation, die, je nach akuter Situation die schwerpunktmäßige Kompetenz des einen oder anderen Partners fordert, immer aber auch das parallele Engagement beider Seiten.

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Fremdgefährdung / Selbstgefährdung

Jugendhilfe:

- handelt vorsichtig, sucht schnell Hilfe (aus Sicht der KJP ängstlich?)- reagiert enttäuscht, wenn ihre Vermutung nicht geteilt wird- fühlt sich überfordert und alleingelassen

Kinder- und Jugendpsychiatrie

- lässt sich auf Grund von Erfahrung nicht so schnell beeindrucken- nimmt bei fehlender oder geringer Gefährdung konsequent nicht auf- fühlt sich durch die Jugendhilfe (über-) belastet

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Suchtmittelmissbrauch Abhängigkeiten

Jugendhilfe- hält sich nicht immer für zuständig (Ausschlusskriterium

für etliche Einrichtungen )- möchte gern und schnell an Fachleute ( KJP, Fachkliniken,

soweit vorhanden ) weitervermitteln- gibt nicht immer eine Rückkehrgarantie

Kinder- und Jugendpsychiatrie- mittel- bis hochschwelliges Angebot- Mangel an spezialisierten Behandlungsplätzen- wünscht Rückkehrgarantie oder Nachsorgeangebot der

JuHi

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Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie

ambulante Akutbehandlung stationäre Akutbehandlung Krisenintervention Beratung Gutachten

aber: Keine Langzeitunterbringung

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Leistungen der Jugendhilfe

langfristige und attraktive Settings verlässliche Sozialisationspartner Realitätsnähe und Lebensweltorientierung

aber: Keine Krisenkompetenz bei psychischen

Erkrankungen, hoher Selbst- und Fremdgefährdung und bei Suchterkrankungen

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nicht erfüllbare Wünsche

● Der Jugendhilfe:- Reparatur- Weitergabe

● Der Kinder- und Jugendpsychiatrie:

- geschlossene Unterbringung

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Kombinationen

Lebensmittelpunkt

Jugendhilfe

- Behandlung in der Tagesklinik- Therapie in der Ambulanz oder Praxis- „Hausbesuche“ in der Jugendhilfe

Akutbehandlung in der KJP

- Hinführung- Begleitung- Rückkehroption- Nachsorge

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die Stolpersteine der Kooperation

unterschiedliches Problemverständnis zwei Sprachen mangelnde Kenntnisse über Möglichkeiten und

Grenzen des anderen Hilfesystems unterschiedlicher Rechtsrahmen die Unterstellung betriebswirtschaftlicher

Motive die wechselseitige Unterstellung, die

Schwierigsten würden in das andere System abgeschoben

fehlende Systematisierung der Kooperation die Frage der gleichen Augenhöhe

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Hilfen durch Struktur und den dritten Blickwinkel

Regionalkonferenzen

Vermittlungsstelle