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Wohnen: Altersgerecht, inklusiv, bezahlbar
– was kann die Wohnraumförderung dazu
beitragen?
Fotos: „Zuhause im Quartier“
Gemeinsam: (Wohn)wünsche berücksichtigen und (Wohn) Qualitäten schaffen
Aller guten Dinge sind drei
Guter Wohnungs-
bau Kooperationswille
Bauland
Investitionsbereitschaft
Wohnwünsche: Wie wollen WIR (in Zukunft) wohnen?
(so) Normal (wie möglich) !
(Verbleib) im gewohnten Umfeld !
Eigenständiges, selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe (bis ins hohe Alter)
Diese Wünsche gelten für alle Menschen in jedem Alter
Ändern sich die Wohnwünsche (erst) im Alter …?
Wohnwünsche / -bedürfnisse ändern sich mit der Lebenssituation und dem Lebensalter
Was ist eigentlich alt?
Quelle: Wettbewerb: Was heißt schon alt? BSFSJ
Wussten Sie …
…dass für die Statistiker alt ist, wer das Rentenalter erreicht hat (65 Jahre+) ? …dass im Jahre 2015 ein Fünftel der Bevölkerung im Rentenalter war und davon gut 20% das 80. Lebensjahr bereits überschritten haben ? … dass nahezu zwei Drittel dieser über 80- Jährigen Frauen sind? …dass ein Drittel der über 80-Jährigen pflegebedürftig ist?
Kein Spezialthema für einige Wenige, ein Thema das uns alle angeht
Jeder will dabei sein, mittendrin
Quelle: Aktion Mensch
Inklusives Wohnen – denken Sie nicht an Spezialimmobilien
Was gibt uns ein Gefühl von Sicherheit?
Unterstützung im Haushalt
Unterstützung Betreuung
Unterstützung Pflege
ÖV Anbindung (Nah) - Mobilität
Infrastruktur vor Ort
Soziale Teilhabe Nachbarschaft
Wohnungsgrößen ?
Wohnformen (Schnittstelle zur Pflege) ?
Bezahlbarkeit
Barrierefreiheit
Wohnwünsche formen die Nachfrage / Wohnbedürfnisse
Was bedeutet das für den Wohnungsmarkt?
Wohnungspolitische Herausforderung :
Bedarf an bezahlbarem Wohnraum – nicht nur in wachsenden Regionen mit stark steigenden Mieten und hoher Wohnungsnot
Bedarf an demografiefesten zukunftsfähigen Wohnangeboten
Bedarf an Wohnraum mit Versorgungssicherheit / Pflegemöglichkeit / „Kleinteiligkeit“ im Quartier steigt
Bedarf ist und bleibt hoch!
Für wen fördern wir?
47% aller Haushalte sind wohnberechtigt (EKG A)
70% aller Rentner- und Pensionärshaushalte
„breite Schichten“ der Bevölkerung
Ansatz der Landesregierung
Verlässliche Planungsgrundlage für Investoren und Kommunen: Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022: 4 Mrd. Euro – jährliches Mittelvolumen 800 Mio.€ Hohe Flexibilität durch Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme / Förderbausteine Mietwohnungsneubau (WFB) Modernisierung im Bestand (RL Mod) Quartiersmaßnahmen Eigentumsförderung und Studentischer Wohnungsbau
Ennepetal, Breslauer Platz
Grundsätze der Wohnraumförderung
Wohnqualität ist Lebensqualität
Fundament für Generationen: Keine Spezialimmobilien –„bauliche Universalwohnungen“
Barrierefreiheit / Barrierearmut in der Wohnung und im Wohnumfeld
Bezahlbarkeit durch passende, bedarfsgerechte Wohnungsgrößen
Wohnvielfalt durch breites Angebot von Wohnformen
Soziale Teilhabe durch Angebote zur Stärkung der Gemeinschaft und Nachbarschaft
Die Mischung macht‘s
Wie funktioniert die Wohnraumförderung ? Prinzip: Objektförderung
Leistung und Gegenleistung
Leistung: Darlehensförderung
Subvention durch Zinsverbilligung
Tilgungsnachlässe (≈ Zuschüsse)
Gegenleistung: niedrige „bezahlbare“ Mieten (Bewilligungsmiete)
eingeschränkte Mieterauswahl (Belegungsbindung)
Einhalten von Qualitätsvorgaben - baulichen Standards
Welche Qualitäten werden erwartet …?
Integrierte Lagen (nur dort, wo es auch freifinanziert ginge)
Kleinteiligkeit
Mischung: Nutzung, Wohnformen, Bautypen, Bewohner
Grünfläche, Qualität im Wohnumfeld
Barrierefreiheit – auch im Bestand weitestgehend
Was bedeutet Barrierefreiheit…?
durchgängige Barrierefreiheit („light“) - MIT Augenmaß (Kosten) Für Wohnung und Wohnumfeld = Wesentliche Grundlage für altersgerechtes und inklusives Wohnen und ermöglicht barrierefreie Teilhabe aller Menschen am Wohnungsmarkt
Pauschalierte Förderung pro qm Wohnfläche
(Grund-) pauschale für „baulichen Standard“
plus
Zusatzdarlehen für Baukosten, die im konkreten Einzelprojekt entstehen
= Anreize für
gewünschte Wohnangebote (bspw. kleine Wohnungen, Rollstuhlfahrerwohnungen)
gewünschte Qualitäten (bspw. Außenanlagen, Angebote für alternative Mobilität, Gemeinschaftsräume / Räume für soziale Infrastruktur)
baulichen Mehraufwand
Systematik: Förderung erfolgt kostenorientiert
Fokus: Was bedeutet Neubau – Förderung …?
Verständnis: Altersgerechtes Wohnen bedeutet barrierefreie, bedarfsgerechte und bezahlbare (neue) Wohnangebote für alle
Für alle: D.h. alle Wohnformen: Von der traditionellen Normalwohnung bis zu Wohngemeinschaften
Wie: In einem neuen Gebäude
Oder durch Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von bisherigen Nicht-Wohngebäuden
Oder durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (WFB)
Verschiedene Wege führen zum Ziel….
Ziel: Selbstbestimmt zu Wohnen
mit Versorgungssicherheit, einem guten Gefühl von Sicherheit
Eigene Wohnung
Verbleib im vertrauten Umfeld / Wohnung
Ausweitung barrierefreier „Normal“ - Wohnungen
Altersgerechte Gestaltung des Wohnumfelds
Wissen um die „Sicherheit unmittelbar vor der Haustür“
oder
Wissen um die „Sicherheit in der Wohnung / in der Gemeinschaft“
Stärkung der ambulanten Wohn- und Versorgungsangebote
Ausdifferenzierung der Wohnungs- und Pflegeangebote (neue Wohnformen, z.B. Gruppenwohnungen, Wohnprojekte)
Umstrukturierung bestehender Siedlungen / Quartiere
Kombination der Förderangebote ist möglich, gewünscht – dadurch entsteht Wohnvielfalt
Besonderheit: Förderangebot „Gruppenwohnung“
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit stärken durch Kombination Wohnen & Betreuungs-, Pflegeleistungen Wohngemeinschaften Förderangebot (WFB Nr. 3) Gruppenwohnungen setzt an der Schnittstelle von
Wohnen und Pflege an
Förderung geht über die reine Wohnung (Mietwohnung) hinaus: gemeinschaftlich genutzte Flächen / Räume (Gemeinschaftsräume, Pflegebäder,
Sozialräume..)
keine Vorgaben zum Raumprogramm
Qualitätsanforderungen zielen auf vielfältige bedarfsgerechte Ausgestaltung der Wohnung ab
Mittendrin im Quartier
Gutes Wohnen beschränkt sich nicht nur auf die eigenen 4 Wände Einfluss auf Wohn-, und Lebensqualität – Teilhabe der Menschen: „Das Gefühl und Wissen, räumlich und sozial integriert zu sein“. Ansatz: Bedarfsgerechte Wohnangebote , Stärkung der Nachbarschaft und soziale Angebote und Unterstützungsangebote kleinräumig im eigenen „Umfeld“
Hardware Wohnen
Software Begegnungsräume und
Freizeitmöglichkeiten
Räumlichkeiten für Beratungsangebote und ambulante Dienste (Alltagshilfen, Tagespflege)
Appell: Wohnen, altersgerecht und inklusiv - Denken Sie nicht an Spezialimmobilien
Appell: Denken Sie frei und nicht in Kästchen Nehmen wir gemeinsam die Wohnwünsche der Menschen in den Blick
Mittendrin
Demografischer Wandel erfordert neue und alternative Wohnformen,
die Barrierefreiheit, Kleinteiligkeit und Flexibilität aufweisen Gemeinsam an der Entwicklung von Wohnangeboten arbeiten: Aufbau
von Strukturen, Abbau von Barrieren Zusammenwirken und Verzahnen: Kooperation Wohnungswirtschaft und Träger der Pflegedienste Die Förderangebote der Wohnraumförderung gelten landesweit und
können von jedermann beantragt werden (nicht nur „klassische“ Investoren sondern Wohlfahrtsverbände, Vereine, Privatpersonen)
Appell: Neue Rollen einnehmen
Rechtliche Grundlagen der Wohnraumförderung in NRW
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Soziale Wohnraumförderung
Wohnraum-förderungs-bestimmungen (WFB)
Studierenden-wohnheim-bestimmungen (SWB)
Richtlinien zur Förderung der Moderniserung von Wohnraum (RL Mod)
Bestimmung zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB)
Rahmenbedingungen
Zuständigkeiten in der sozialen Wohnraumförderung
Fördernehmer stellt einen Antrag.
Fördernehmer schließt Kredit- vertrag mit NRW.BANK ab.
NRW.BANK führt Kredit- bearbeitung
durch.
Bewilligungs- behörde prüft auf Basis der Richtlinie.
Bewilligungs- behörde erteilt Förderzusage.
NRW.BANK führt die Analyse durch und teilt der Behörde die Kreditentscheidung mit.
Gilt nicht für Eigentums- maßnahmen
Rahmenbedingungen
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Mietniveau der Gemeinden
Den Tabellen kann
entnommen werden, in
welches Mietniveau der
Bauort fällt.
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Darlehensgrundpauschalen
Mietniveau Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Tilgungsnachlass
Neubau Neuschaffung Neubau Neuschaffung
M1 1.250 € 900 € 550 € 410 € 10 %
M2 1.450 € 1.050 € 700 € 530 € 10 %
M3 1.680 € 1.210 € 1.000 € 750 € 15 %
M4 1.850 € 1.350 € 1.250 € 900 € 25 %
M4+ 1.950 € 1.450 € 1.300 € 950 € 25 %
Förderhöhe je m² Wohnfläche
Mietwohnraum
M4+: Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Zusatzdarlehen
Fördertatbestände Beträge in €
Kleine Wohnungen bis 55 m² A: 5.000 B: 2.000
Pro Wohnung für Aufzug (max. 50.000 € pro Aufzug) 2.500
Je Mieteinfamilienhaus 10.000
Bei Passivhausstandard je m² 100
Außenanlagen je m² Wohnfläche (max. 75% der Kosten) • Zur Verbesserung des Wohnumfeldes
200
Alternative Nahmobilitätsangebote je m²(max. 75% der Kosten)
500
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Zusatzdarlehen
Fördertatbestände Beträge in €
Kosten für Standortaufbereitung je Wohnung (max. 75% der Kosten)
20.000
Je Wohnung für Rollstuhlnutzer • Je Tür zum Außenbereich mit Nullschwelle • Je elektrischer Bedienung einer Tür • Rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche
4.000
1.000
1.500
5.000
Individuelle Maßnahmen für Schwerbehinderte je Wohnung bis zu
A: 40.000 B: 20.000
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Mietobergrenzen
MietniveauBewilligungsmieten je m² Wohnfläche
Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
M1 4,60 € 5,45 €M2 5,00 € 5,85 €M3 5,55 € 6,30 €M4 6,20 € 7,00 €M4+ 6,80 € 7,60 €
Mietwohnraum
M4+: Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Steigerung der Miete um maximal 1,5 % jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete
bis zum Ablauf der Belegungsbindung 20 oder 25 Jahre
Beispiel für eine Gemeinde im Mietniveau 4
Vorhaben: 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge
Baudarlehen Tilgungsnachlass
Grundpauschale 3.700.000 € 925.000 €
Zusatzdarlehen
Kleinwohnungen 100.000 € 25.000 €
Aufzug 75.000 € 18.750 €
3.875.000 € 968.750 €
25 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 2.906.250 € Restschuld ab Leistungsbeginn 484.375 € (Hälfte des Tilgungsnachlasses) kann als Eigenkapital angesetzt werden
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Wirkung Tilgungsnachlässe M4
Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“
1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten
= 0,61 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionsvorteil Förderdarlehen
Bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen
= 2,42 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionswert insgesamt: 3,03 € pro m² monatlich
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Vorteile der Wohnraumförderung
Bis zu 10 Jahre zinslos
Bis zu 25 Jahre Zinsfestschreibungen
Kostenlose Sondertilgungen
Nachrangige Besicherung
Tilgungsnachlässe bis zu 50%
Bedarfsorientierte Förderung – Renditesicher
Mietwohnraum
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Ansprechpartner
Jürgen Jankowski tel +49 211 91741-7647 [email protected]
Tim Hegmanns tel +49 211 91741-7691 [email protected]
Stefanie Thörner tel +49 211 8618-5531 [email protected]
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung
Kirschblüten Carré in Hürth
| April 2018 | Wohnen – altersgerecht, inklusiv, bezahlbar | Beratung Wohnraumförderung