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… leistbarer, qualitätsvoller Wohnraum
Ansicht beispielhaft, Ausführungsänderungen vorbehalten
1220 Wien, Sonnenallee 33, 35, 37, Frenkel Brunswik-Gasse 1, 3
Wohnen in der Seestadt D10
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OBJEKT 16580 - ALLGEMEINES
PROJEKT 1220 Wien, Seestadt Aspern, Bauplatz D 10
313 Wohnungen 1 Supermarkt 1 Drogerie 2 Restaurants 1 Polizeistation 4 Büros Garage mit 398 Stellplätzen
BAUTEIL EGW HEIMSTÄTTE 150 Wohnungen, 3 Büros, 1 Polizeistation ADRESSE Sonnenallee 33, 35, 37
Frenkel-Brunswik-Gasse 1, 3
BAUBEGINN August 2013
FERTIGSTELLUNG Sommer 2015
BAUHERR Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Heimstätte Gesellschaft m.b.H. 1050 Wien, Emil-Kralik-Gasse 3 Tel. 01/545 15 67 -0, Fax -40 www.egw.at
TECHNISCHE UND GESCHÄFTLICHE DI Thomas Fischl OBERLEITUNG Tel. 01/545 15 67-65, Fax - 57
E-Mail: [email protected]
VERMARKTUNG Josef Tesar Tel. 01/545 15 67-22
Selma Pucher Tel. 01/545 15 67-28
Fax Tel. 01/545 15 67-40
E-Mail: [email protected]
PLANUNG Tovatt Architects & Planners AB 11361 Stockholm. Medevigatan 5
ÖRTLICHE BAUAUFSICHT tiess-posch & partner baumanagement GmbH 1100 Wien, Katharinengasse 18/40
AUSFÜHRENDE FIRMA STRABAG AG 1220 Wien, Donau City Straße 9 Tel. 01/22 4 22-1324, Fax: 01/22 4 22/1646
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OBJEKT 16580 LAGE
Im Nordosten Wiens auf dem ehemaligen Flugfeld Aspern entsteht ein neuer Stadtteil – die Seestadt Aspern. Das Herzstück bildet ein ca. 50.000 m² großer künstlicher See, um den sich die Bauprojekte gruppieren.
Das Wohnungsangebot richtet sich an unterschiedlichste Zielgruppen - sowohl Singleappartements wie auch betreutes Wohnen oder generationenübergreifende Einheiten werden errichtet.
Ca. 20.000 Wohnungen und ebenso viele Arbeitsplätze sollen entstehen.
Ansicht beispielhaft, Ausführungsänderungen vorbehalten
Infrastruktur: In den Erdgeschoßzonen der Bauprojekte sollen Geschäfte, Lokale, Ateliers und Handwerksbetriebe etabliert werden. Ein großer Bildungscampus und ein Ärztezentrum runden das Angebot ab.
Im Oktober 2013 wurde bereits neue U-Bahnstation der Linie U2 Station eröffnet; ein Buskonzept ist in Ausarbeitung. Als Anreiz für die Bewohner, viele Wege mit dem Rad zurückzulegen, wird eine Fahrrad-Park-and-Ride-Anlage errichtet.
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OBJEKT 16580 PROJEKTBESCHREIBUNG
Projekt- und Wohnungsbeschreibung
Die EGW Heimstätte errichtet in der Seestadt Aspern in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Österreichischen Volkswohnungswerk Gemeinnützige Ges.m.b.H. (ÖVW) auf dem Bauplatz D 10 insgesamt 313 Wohnungen, Büros und Geschäftslokale und eine Tiefgarage im Baurecht.
Die EGW Heimstätte ist Errichter des Bauteils D.
Ausführungsänderungen vorbehalten
Die Beziehung zur Umgebung, das menschliche Miteinander ist der Leitgedanke des Projekts. Die Sonnenallee dient städtischen, öffentlichen Funktionen wie z.B. Polizei, die Maria-Tusch-Straße als Geschäftsstraße mit Geschäften des täglichen Bedarfes. Freizeit ist das Thema zum Park (vis à vis Hanna Arendt Platz) hin mit der freiräumlich bedeutsamen Ecke zur Geschäftsstraße (Maria Tusch Straße), die mit einem Platz vor Restaurants und den Lokalen der Gebietsbetreuung, mit WIEN WORK (Sozialer Dienstleister) an der Südostecke, in den Grünraum des Stadtteilparks eingebunden wird. Die Frenkel-Brundswik-Gasse Richtung Südosten ist alleine dem Wohnen vorbehalten.
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PROJEKT 16580 PROJEKTBESCHREIBUNG
Differenzierte, spannende Freiräume für die BewohnerInnen entstehen im Inneren der Wohnhausanlage.
Eine einfache tragende Grundstruktur ermöglicht den BewohnInnen ein an die persönlichen Bedürfnisse angepasstes Wohnen. Die Wohnungsstruktur spricht viele verschiedene Lebensstile an, sodass eine vielfältige Quartiersgesellschaft entstehen kann. Neben kleineren Plätzen zum Verweilen bei den Hauseingängen gibt es in der „Mitte des Hofes“ auf Ebene 0 in Block C den großen Treffpunkt in Form von Räumlichkeiten, welche gemeinsam benutzt werden können - Waschküche, Fahrradwerkstatt, Kinderspiel-raum sind nur einige Beispiele! Der Raum wird geschaffen, die Gestaltung und somit die aktive Nutzung ist den BewohnerInnen vorbehalten!
Ansicht beispielhaft, Ausführungsänderungen vorbehalten
Der Wohnungsmix zeigt Wohnungen von 35m² – 105m², die Wohnungen können sowohl als Lofts als auch als Familienwohnung je nach Lebensphase mit bis zu 5 Zimmern ausgeführt werden. Die Wohnungen stehen mit Loggien und Balkonen in direkter Beziehung mit dem Grünraum im Inneren, jedes Stiegenhaus hat zusätzlich zum Eingang von der Straße einen direkten Zugang zum Hof. Die Parkplätze sind in einer drei geschoßigen Sammelgarage untergebracht. Zwischen dem auf einer Ebene liegenden 1.Wohngeschoss und der Hofebene entsteht eine direkte Verbindung. Der Vertrieb der Garagenstellplätze wird durch die WIPARK Garagen GmbH erfolgen. Nähere Informationen: [email protected]; Tel: 01/600 30 22-48122
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PROJEKT 16580 FÖRDERUNG
Förderungswürdigkeit
Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz sieht vor, dass geförderter Wohnraum nur an förderungswürdige Personen vergeben werden darf. Die Bauträger sind daher verpflichtet, nachweislich das Haushaltseinkommen zu prüfen. Von den Wohnungswerbern sind somit Jahreslohnzettel (L16), Einkommensteuerbescheid, Bezugsbestätigung des AMS, Bezugsbestätigung der Krankenkasse etc. vorzulegen.
Sämtliche Nachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen denselben Prüfzeitraum (Jahr, das dem Vertragsabschluss vorangeht) betreffen.
Die nachstehenden Höchstsätze gelten nach Abzug der Einkommen(Lohn)-steuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge, aber inkl. des 13. und 14. Monatsbezuges:
1 Person € 43.160,00 jährliches Nettoeinkommen 2 Personen € 64.320,00 jährliches Nettoeinkommen 3 Personen € 72.790,00 jährliches Nettoeinkommen 4 Personen € 81.240,00 jährliches Nettoeinkommen für jede weitere Person € 4.750,00 jährliches Nettoeinkommen
Achtung: Nicht zum Einkommen zählen z.B. Familienbeihilfen, Hilflosenzuschüsse, Pflegegelder, Blinden- und Behindertenbeihilfen.
Begründung des Hauptwohnsitzes
Wohnungswerber sind verpflichtet, in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen. Dafür ist bei Abschluss des Mietvertrages eine schriftliche Verpflichtungserklärung über die Aufgabe sämtlicher Rechte an Vorwohnungen in Wien und im Wiener Umland zu unterfertigen; der entsprechende Nachweis ist uns binnen 6 Monaten nach Bezug der Wohnung unaufgefordert zu erbringen.
Die Bewohner dürfen keine andere geförderte Wohnung besitzen!
Lediglich aus beruflichen, gesundheitlichen oder Ausbildungsgründen oder aus Gründen der Altersversorgung wäre eine Ausnahme möglich. Dieser Ausnahme muss allerdings das Amt der Wiener Landesregierung zustimmen.
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PROJEKT 16580 FINANZIERUNGSHILFEN
Finanzierungshilfen
Zur Finanzierung der aufzubringenden Eigenmittel können Sie begünstigte Darlehen, zur Entrichtung der Miete die Wohnbeihilfe, in Anspruch nehmen: Eigenmittelersatzdarlehen für Grund- und/oder Baukosten
Dieses Darlehen muss unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages in Anspruch genommen werden, und in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Eigenmittelzahlung stehen. Voraussetzung ist, dass die Nettoeinkommensgrenzen nicht überschritten werden; diese hängen auch von der Haushaltsgröße ab.
Auskünfte und Antragstellung: Wohnungsberatungszentrum der Bank Austria Parteienverkehr:
1090 Wien, Julius Tandler Platz 3/A/1.OG Mo – Mi, Fr 8.00 - 13.00 Uhr Tel. 01/050505/56490 Do 8.00 – 13.00 Uhr 15.30 - 17.30 Uhr - Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG in jeder Filiale zu den Geschäftszeiten
www.wien.gv.at/ma50st/jungfamilie.htm
Wohnbeihilfe
Nur der Mieter kann um Wohnbeihilfe ansuchen. Die Höhe der Wohnbeihilfe richtet sich nach dem Haushaltseinkommen (gerechnet ohne 13. und 14. Monatsbezug) und der im Haushalt lebenden Personenzahl. Voraussetzung ist jedenfalls ein Mindesteinkommen. Die Wohnbeihilfe wird jeweils auf die Dauer von einem Jahr zuerkannt.
Auskünfte und Antragstellung:
Amt der Wr. Landesregierung, MA 50 Parteienverkehr: 1194 Wien, Muthgasse 62, 1.OG Mo - Fr 8.00 – 13.00 Uhr Tel 01/4000/74880 Do zusätzlich 15.30 - 17.30 Uhr www.magwien.gv.at
Außenstellen: 1120 Wien, Am Schöpfwerk 29/Stg. 6/Lokal 2 Tel.: 863 34/23650 1210 Wien, Am Spitz 1, 3. Stock Tel.: 277 34/21650 www.wien.gv.at/ma50st/wohnbeihilfe
Steuerersparnis
Bei Schaffung von Wohnraum haben Sie die Möglichkeit, Steuer zu sparen. Abhängig vom Einkommen können jährlich insgesamt bis € 2.920,-- an Sonderausgaben für Wohnraumschaffung für jeden Steuerpflichtigen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zu den Sonderausgaben zählen:
Eigenmittelzahlungen (sogenannte 8-jährig gebundene Beträge).
Darlehensrückzahlungen (Annuitäten) ab Bezug der Wohnung. Die Bestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie von uns
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PROJEKT 16580 FINANZIERUNG
Finanzierung
Die Wohnhausanlage wird unter Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG) mit einem Förderungsdarlehen des Landes Wien, Bankdarlehen und Finanzierungsbeiträgen der Mieter finanziert.
Finanzierungsbeiträge (Eigenmittel)
Die aufzubringenden Eigenmittel für Baukosten werden durchschnittlich ca. € 89,-- pro Nutzwert betragen.
Dieser Baukostenbeitrag ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig.
Die näheren Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kalkulation.
Hypothekardarlehen
Die Bankdarlehen unterliegen hinsichtlich der Konditionen (Höhe und Laufzeit der Gesamtannuität von Förderungs- und Bankdarlehen) den Bestimmungen des WWFSG. Die Laufzeit der Darlehen beträgt, abhängig von der Zinssatzentwicklung, zwischen 25 und 35 Jahren. Eventuelle Zinssatzerhöhungen, die über den wertgesicherten Betrag steigen würden, werden über die Laufzeit der Darlehen ausgeglichen.
Förderungsdarlehen Das Förderungsdarlehen des Landes ist halbjährlich im Nachhinein mit 0,5% des aushaftenden Betrages verzinst. Die Zinsen sind ab Beginn der Darlehenslaufzeit zu entrichten. Die Rückzahlung des Förderungsdarlehens hat spätestens nach der gänzlichen Rückzahlung des in Anspruch genommenen Hypothekardarlehens, jedenfalls aber nach dem 27. Jahr, so zu erfolgen, dass die Darlehenslaufzeit nach 35 Jahren endet.
Miete (Entgelt – siehe Seite 10)
Das monatliche Entgelt wird voraussichtlich ca. € 7,50 pro Nutzwert, inklusive Umsatzsteuer, exklusive Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten, betragen. Die darin enthaltenen Annuitäten sind wertgesichert. Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kalkulation. Der Vertrieb der Garagenstellplätze wird durch die WIPARK Garagen GmbH erfolgen. Nähere Informationen: [email protected]; Tel: 01/600 30 22-48122.
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PROJEKT 16580 ENTGELT
Entgeltbestandteile:
Das Entgelt wird gemäß §14 WGG berechnet und setzt sich demgemäß aus Miete, Betriebs- und Verwaltungskosten zusammen.
Die Miete besteht aus:
Annuität allfällige Eigenmittelzinsen (siehe Fixbeitrag – Fälligkeit) Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag für Erhaltungs- und Verbesserungs-
arbeiten an der Wohnhausanlage Rücklage Umsatzsteuer
Zu den Betriebskosten gehören gemäß §§ 21-24 MRG:
öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer etc.) Gebühr für Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Kanalräumung und
Unratabfuhr Versicherungsaufwand Kosten der Beleuchtung der allgemeinen Teile (z.B. Stiegenhaus, Keller etc.) Eich-, Wartungs- und Ablesungskosten von Messvorrichtungen zur Ver-
brauchsermittlung (soweit keine Direktverrechnung erfolgt) Aufwendungen für die Hausbetreuung Kosten des Betriebs von allgemeinen Anlagen (z.B. Aufzug, zentrale
Wärmeversorgung, Waschküche etc.)
Die Verwaltungskosten sind mit einem Pauschalbetrag in der Entgeltricht-linienverordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für gemeinnützige Bauvereinigungen festgelegt.
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PROJEKT 16580 BAUAUSFÜHRUNG
Bau- und Ausstattungsbeschreibung:
Bautechnik
Fundamente: Bodenplatte
Außenwände: Betonwände: innen verspachtelt, außen mit Vollwärmeschutzfassade
Zwischenwände: Gipskartonständerwände
Wohnungstrennwände: Betonwände, beidseitig verspachtelt oder mit Vorsatzschale
Geschoßdecken: Stahlbetondecke mit Trittschalldämmung und Estrich
Stiegen: Stiegenhaus: Stahlbetonstiege, elastisch gelagert – Belag Feinsteinzeug Wohnung: Fertigteilbetonstiegen – Belag Teppich
Lüftung:
Mechanische Entlüftung im Bad (feuchtegesteuert) und WC (Nachlaufrelais) und teilweise in der Küche. Schallgedämmte Nachströmöffnung in einem Aufenthaltsraum.
Dachkonstruktion: Flachdächer teilweise extensiv begrünt
Fenster, Balkon- und Hauseingangstüren:
Holz-Alu mit hochwertiger Isolierverglasung, Drehkippbeschlag Hauseingang: Aluminiumportal mit Glasausschnitt
Fensterbänke: Innen: melaminharzbeschichtete Spanplatten weiß, außen: Aluminium pulverbeschichtet
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BAUAUSFÜHRUNG
PROJEKT 16580 BAUAUSFÜHRUNG
Allgemeine Bereiche
Waschküche Befindet sich in der Stiege C3 (Bauteil ÖVW)
Müllräume im erforderlichen Ausmaß (bei den Stiegen D5, D4 und D2)
Außenanlage: Freifläche gärtnerisch gestaltet, Gehwege mit Asphalt/Betonplatten/Beton
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PROJEKT 16580 AUSSTATTUNG
Fußbodenbeläge: Schlafzimmer: Parkett Wohnküche: Parkett Bad und WC: Bodenfliesen Restliche Zimmer: Parkett Loggien/Terrassen: Betonplatten (Estrich Platten)
Wände und Decken: Wände: weiß ausgemalt Decken: weiß ausgemalt Bad: Fliesen bis Zargenoberkante WC: Fliesensockel - nur rückwärtige Wand bis Zargenoberkante verfliest
Innentüren: Stahlzargen weiß lackiert, glattes Türblatt, weiß mit Buntbartschloss
Sanitär- und Elektroinstallation WC:
Hänge-WC mit Unterputzspülkasten
Bad: Waschtischanlage mit Einhandmischergarnitur, Badewanne mit Brausegarnitur, Anschluss-möglichkeit für Waschmaschine Die weiteren Installationen entnehmen Sie bitte den Verkaufs- bzw. Installationsplänen
Allgemeine Elektroausführung: SAT-Anlage für den Empfang von Astra, Hotbird und Eutelsat. Vom Benutzer ist ein Digitalreceiver zu besorgen. Vorbereitungen für Telekabel und Telefon
Beleuchtung im Allgemeinbereich: Zugangs- sowie Stiegenhausbeleuchtung
Heizung und Warmwasser: Zur Wärmeversorgung sowie zur Warmwasseraufbereitung der einzelnen Wohnungen ist eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage vorgesehen (Fernwärme). Jede Wohnung wird mit einem Wärmemengenzähler für die Heizung sowie einem Kaltwasserzähler ausgestattet. Die Regelung de Heizung erfolgt über Thermostatventile an den Heizkörpern. Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, Änderungen durchzuführen, soweit dies aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder baubehördlichen Gründen geboten erscheint.
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PROJEKT 16580 SONDERWÜNSCHE
TATTUNG Ausstattungssonderwünsche Sonderwunschausstattungen sind je nach Baufortschritt möglich.
Eine ehestmögliche Bekanntgabe der Ausstattungssonderwünsche kann Ihnen viel Geld sparen!
Ablauf
Vor der Durchführung der Sonderwunscharbeiten ist bei uns in Form eines schriftlichen Ansuchens die Genehmigung einzuholen.
Nach Prüfung in technischer und rechtlicher Hinsicht erhalten Sie von uns eine schriftliche Stellungnahme. Diese Stellungnahme erhält das bauausführende Unternehmen in Durchschrift.
Einholung des Kostenvoranschlages, und Beauftragung und Verrechnung mit den Professionisten bzw. dem Planer.
Voraussetzungen und Bedingungen
Die Leistungen sind nur von den am Bau beschäftigten Professionisten abzuwickeln. Die Durchführung der Arbeiten durch Fremdfirmen oder Leistungen in Eigenregie der Wohnungswerber können nicht gestattet werden.
Die Leistungen sind mit dem Planer abzustimmen.
Die Koordination und die Verrechnung erfolgt unmittelbar mit den ausführenden Firmen bzw. dem Planer.
Der Schall-, Brand- und Wärmeschutz des gesamten Bauvorhabens sowie die Rechte anderer Hausbewohner müssen gewährleistet sein.
Für Material und Leistung bei Sonderwunscharbeiten übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung.
Ein Anspruch auf Rückvergütung der Sonderwunschausstattung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Wiederherstellung des Urzustandes laut Planung zu begehren.
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Beispiele für mögliche Sonderwunscheinrichtungen
Türblätter (innerhalb der Wohnung)
Wand- und Bodenbeläge (diese dürfen jedoch erst nach Übernahme der Wohnung - schwimmend - verlegt werden)
Malerei und Anstrich
Sanitäreinrichtungsgegenstände
keramische Verfliesung (nur in Bad, WC, Vorraum und Küchenbereichen)
Elektroinstallation
Entfernung nichttragender Zwischenwände, und zwar nur solcher, in denen laut Ausfüh-rungsplänen keine Versorgungsleitungen wie Wasser-, Abfluss-, Zu- bzw. Abluftleitungen integriert sind.
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PROJEKT 16580 ENERGIEAUSWEIS
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PROJEKT 16580 BAUSTELLENORDNUNG
ERGIEAUSWEIS
Betreten der Baustelle:
Das Betreten der Baustelle ist nur nach Voranmeldung bei der örtlichen Bauleitung (Bauleiter, Polier) gestattet.
Die Bauleitung ist berechtigt, den Zutritt zu verwehren, sollten sicherheitstechnische Gründe oder laufende Arbeiten dies erfordern.
Jedwedes Betreten der Baustelle, auch mit Zustimmung der Bauleitung, erfolgt auf eigene Gefahr.
Kindern und gebrechlichen Personen ist der Zutritt ausnahmslos untersagt.
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PROJEKT 16580 ANMIETUNG
Ablauf:
Anforderung von Informationsmaterial bei der EGW (siehe auch Internet www.egw.at)
Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch mit der Abteilung „Immobilienvergabe/Vertrieb“
Über Wunsch auch telefonische Beratung
Nach erfolgter Auswahl einer bestimmten Wohnung:
Unterfertigung des Mietanbots
Einzahlung der Eigenmittel laut Mietanbot
Unterfertigung des Mietvertrages
Schriftliche Bekanntgabe allfälliger Sonderwünsche
Anbotswohnungen:
Ein Drittel der Wohnungen werden gemäß den förderungsrechtlichen Bestimmungen dem Wohnservice Wien zur Vergabe zur Verfügung gestellt. Das Kontingent der Anbotswohnungen des Wohnservice Wien entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Auskünfte und Beratung:
Wohnservice Wien Ges.m.b.H. Persönliche Beratung: 1020 Wien, Taborstraße 1-3 Mo – Mi und Fr 8.00 – 20.00 Uhr Do 8.00 – 12.00 Uhr
Tel 01/24503 – 100 Telefonische Beratung: www.wohnservice-wien.at Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr
Änderungen vorbehalten! Stand April 2014