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WOHNHAUS TANNENBERGGASSE 8 SCHWAZ
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Stand 25.02.2016
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1. ALLGEMEIN
1.1 BAUPLATZ
Das denkmalgeschützte Haus befindet sich in der Tannenberggasse 8, in zentrumsnaher Lage von
Schwaz auf der Grundparzelle GP 152/4.
1.2 PLANLICHE GRUNDLAGE
Planliche Grundlage dieser Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind die genehmigten Einreichpläne vom
12.08.2015 (Planverfasser: DI Kurt Riebler), sowie der Energieausweis vom 24.07.2015.
Die im Energieausweis beschriebenen Wand-, Dach- und Bodenaufbauten gelten als integraler
Bestandteil der Bau- und Ausstattungsbeschreibung.
1.3 GENEHMIGUNGEN UND BESCHEIDE
Für die Durchführung des Um- und Zubaus liegen folgende Genehmigungen und Bescheide vor:
Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 06.10.2015, GZ BDA-39404.obj/0003-TIROL/2015
Verhandlungsschrift vom 16.12.2015 der Bauverhandlung/ Gemeinde Schwaz
1.4 BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN
Das denkmalgeschützte Wohnhaus mit insgesamt 18 Wohneinheiten verfügt über ein teilweise (nach
Süden) oberirdisches Keller-, ein Erd-, zwei Ober- und zwei Dachgeschosse. Das Bestandgebäude wird
durch einen loggienartigen Anbau in Richtung Süden vergrößert. Dabei wird das bestehende Stiegenhaus
durch den Einbau eines behindertengerechten Aufzuges ergänzt. Durch den 2-geschossigen Ausbau des
historischen Dachstuhls wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen.
Top02 im Kellergeschoss wird durch den Einbau eines zusätzlichen Kellergeschosses um ein Bad bzw.
einen Wellnessbereich erweitert.
Technikräume, erforderliche Tiefgaragenplätze, Müllraum, Fahrradraum und Parteienkeller sind im
Nachbargebäude, Tannenberggasse 6 untergebracht und deren Benützung grundbücherlich gesichert.
Kellergeschoss: 2 Wohnungen
Erdgeschoss: 4 Wohnungen
1. Obergeschoss: 4 Wohnungen
2. Obergeschoss: 4 Wohnungen
1. und 2. Dachgeschoss: 4 Wohnungen
1.5 ERSCHLIESSUNG
Der Hauseingang befindet sich im Erdgeschoß direkt von der Tannenberggasse aus. Von dort ist
unmittelbar das Stiegenhaus und der neu eingebaute, behindertengerechte Lift erreichbar.
Die Stiegen ins Kellergeschoss und ins 1. Dachgeschoss werden neu errichtet.
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1.6 WÄRME- UND SCHALLSCHUTZ
Auf Grund der Vorgaben des Denkmalschutzes (keine außen- und innenliegenden Wärmedämmung an
den Außenwänden des Bestandes) beträgt der Heizwärmebedarf laut Energieausweis 53,6kWh/m2a.
Allerdings werden der hofseitige Anbau, der Bodenaufbau gegenüber Erdreich im Kellergeschoß und der
Dachstuhl durch eine Zwischensparrendämmung gemäß neuestem technischen Standard gedämmt.
Eine weitere Verbesserung bringt der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung und von neuen
Fenster mit 3-fach Isolierverglasung.
Hinsichtlich des Schallschutzes werden die einschlägigen technischen Bauvorschriften des Landes Tirol,
die OIB-Richtlinien und die einschlägigen Önormen eingehalten.
2. BAUTECHNISCHE DURCHBILDUNG
2.1 ROHBAU UND GEBÄUDEHÜLLE
ENTRÜMPELUNGSARBEITEN Entrümpelung der bestehenden Wohnungen, Keller- und Dachböden im erforderlichen Ausmaß ABBRUCHARBEITEN Abbruch von tragenden und nichttragenden Wänden laut Einreichplänen im erforderlichen Ausmaß Abbruch des Bodenpflasters im Kellergeschoß
Abtragen der Deckenaufbauten über den Gewölben des Kellergeschosses und soweit sie vorkommen auch in anderen Geschossen soweit erforderlich sanieren der Gewölbe und verfüllen der Hohlräume mit Glasschotter
Abtragen der Fußbodenaufbauten über den Holztramdecken Abbruch aller Fenster, Innentüren, Heizungs- und Sanitärinstallationen Demontage aller Elektro-Installationen Herstellen von Durchbrüchen für HSL- und Elektroinstallationen mittels Kernbohrungen ERDARBEITEN Aushub für das neu zu errichtende 2. Kellergeschoß Aushub für den neuen Bodenaufbau gegenüber Erdreich FUNDAMENTE
für das 2. Kellergeschoß: Stahlbeton-Streifenfundamente
für den hofseitigen Anbau: wird auf vorhandene Tiefgarage aufgesetzt
AUSSENWÄNDE
Bestand: historisches Mischmauerwerk nach Vorgaben
des BDA saniert
Neubau: Mischmauerwerk (Ziegel und STB)
mit Vollwärmeschutz und Holzverkleidung
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WOHNUNGSTRENNWÄNDE
Bestand-Massiv: historisches Mischmauerwerk nach Vorgaben des BDA saniert
Bestand-Leichtbau: historisches Holzständerwerk ausgemauert
beidseits mit GK- Beplankung neu
Hofseitiger Neubau: STB mit GK-Vorsatzschale
Dachgeschoss: neue tragende, zweischalige Holzständerwände mit MW gedämmt und
beidseits mit GK beplankt
ZWISCHENWÄNDE
Kellergeschoss: Betonziegel verputzt
EG-2.DG: Gipskartonständerwände beidseits doppelt beplankt
BETONPFLASTER KG 25,0cm STB-Pflaster mit eingelegter kontrollierter WRL 10,0cm XPS 20,0cm Rollierung GESCHOSSDECKEN
Bestand-Gewölbe: historisches Ziegelgewölbe freigelegt und nach Vorgaben der Statik und
des BDA saniert
Bestand-Holzbalkendecken: historische Holzbalkendecken freigelegt, mangelhafte Balken werden
ausgetauscht, Verstärkung durch eine Beton-Verbunddecke nach
statischer Erfordernis
Hofseitiger Neubau: STB-Decken neu
Dachgeschoss: neue tragende KLH-Decke
BALKONE Holzbalkone FENSTER bzw. FENSTERTÜREN
Holzfenster 3-fach isolierverglast, deckend lackiert nach Vorgabe des BDA
DACH
der historische Holzdachstuhl erhält eine Zwischensparrendämmung, die Unterseite wird mit Gipskarton
(Brandschutz) verkleidet. Die bestehende Rauhschalung bleibt erhalten wird jedoch durch eine darauf
angebrachte Lattung und eine neue Schalung (Hinterlüftung) ergänzt. Darüber wird ein dichtes Unterdach
sowie Lattung, Konterlattung und eine Ziegeleindeckung aufgebracht.
TERRASSE
Warmdachkonstruktion mit Dampfsperre, Gefälledämmplatten, Dachhaut biutminös mit Hochzügen und
Gullyeinbindung, Entwässerung innenliegend mit beheizten Pluva-Gullys, Belag Lärchenrost im Kiesbett
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SPENGLERARBEITEN
Ausführung sämtlicher Verblechungen für Hängerinnen, Ablaufrohre,
Außenfensterbänke udgl. in Colorblech
SONNENSCHUTZ
Keiner
SCHLOSSERARBEITEN
einfache verzinkte und pulverbeschichtete Stahlgeländer mit vertikaler Sprossenteilung für Balkone und
Terrassen
2.2 AUSBAU
2.2.1 ALLGEMEINE BEREICHE
EINGANG
Der Eingang befindet sich im Erdgeschoß und ist niveaugleich vom Gehsteig aus erreichbar. Von hier
aus erfolgt die Erschließung der Geschosse über ein zentrales Stiegenhaus mit einem Aufzug. Im
Eingangsbereich befindet sich eine zentrale Briefkastenanlage.
Beleuchtung: Dekorative Downlights bzw. Wandlampen mit Energiesparlampen für geringen
Stromverbrauch und geringe Wärmeentwicklung und großer Leuchtintensität bzw. –stärke. Die Steuerung
erfolgt tageslichtabhängig kombiniert mit Bewegungsmeldern, sodass ein energiesparender Einsatz
gewährleistet wird.
Einqanqsportal: das bestehende 2-flügelige Holztor wird gemäß Vorgaben des BDA saniert.
AUFZUGSANLAGE
Der Aufzug verfügt über 5 Haltestellen und ist behindertengerecht ausgeführt.
Kabinenausstattung: lt. Vorgaben des Architekten.
STIEGENHAUS / GÄNGE
Bodenbelag Stiegenhaus: massive Holzdielen geölt Beleuchtung: Dekorative Downlights bzw. Wandlampen mit Energiesparlampen für geringen
Stromverbrauch und geringe Wärmeentwicklung und großer Leuchtintensität bzw. –stärke. Die
Steuerung erfolgt tageslichtabhängig kombiniert mit Bewegungsmeldern, sodass ein
energiesparender Einsatz gewährleistet wird.
Geländer Stiegenhaus: das bestehende Holzgeländer wird gemäß Vorgaben des BDA saniert bzw.
ergänzt
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SICHERHEITSTECHNIK
Handfeuerlöscher: Die Feuerlöschanlagen sind gemäß den Auflagen der zuständigen Behörden ausgeführt. Zusätzlich
sind die Allgemeinbereiche mit Handfeuerlöschern in erforderlicher Anzahl und Güteklasse
ausgestattet.
Fluchtwegsbeschilderung und Sicherheitsbeleuchtung:
Die allgemeinen Bereiche des Gebäudes sind darüber hinaus mit einer Fluchtwegsbeschilderung,
sowie einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet.
Brandmeldeanlage: keine
Brandrauchentlüftung Stiegenhaus:
Das Stiegenhaus wird im obersten Geschoss über ein elektromotorisch öffenbares
Dachflächenfenster entlüftet.
SCHLIESSANLAGE Für die Allgemeinbereiche des Gebäudes ist eine zentrale Schließanlage vorgesehen.
2.2.2 WOHNUNGEN
BODENAUFBAUTEN UND BELÄGE
Keller: 1,5cm Parkett oder Fliesen 7,0cm Schwimmender Heizestrich Folie 5,0cm EPS 5,0cm Schüttung 1,0cm EKV-4k 25,0cm STB-Pflaster 10,0cm XPS 20,0cm Rollierung EG-2.OG:
1,5cm Parkett oder Fliesen 5,0cm Sanierungs-Fußbodenheizsystem gespachtelt 6,0cm STB-Verbunddecke Holzbalkendecke Bestand 3,0cm Sparschalung Bestand 3,0cm Verputz Bestand 1.DG:
1,5cm Parkett oder Fliesen 5,0cm Sanierungs-Fußbodenheizsystem gespachtelt 16,0cm STB-Verbunddecke Holzbalkendecke Bestand 3,0cm Sparschalung Bestand 3,0cm Verputz Bestand
2.DG innerhalb der Wohnungen:
1,5cm Parkett oder Fliesen 7,0cm Heizestrich 3,0cm Trittschalldämmung 16,0cm KLH-Platten
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2.DG zwischen Wohnungen:
1,5cm Parkett oder Fliesen 7,0cm Heizestrich 3,0cm Trittschalldämmung 16,0cm KLH-Platten 5,0cm Mineralwolle 1,5cm abgehängte GK-Decke Brandschutz
ABGEHÄNGTE GK-DECKEN
Decke über EG:
In sämtlichen Bädern und hofseitigen Aufenthaltsräumen, in Küche und Vorraum Top 03, Allgemeingang vor den Wohnungseingangstüren, im internen Gang Top 05. Abhängehöhe ca. 50cm Decke über 1.+2.OG:
In sämtlichen Bädern, in Küche und Vorraum Top 07+11, im internen Gang Top 09+13, im Vorraum Top 08+12, im hofseitigen Zimmer Top 09+13 Abhängehöhe ca. 10-20cm Revisionsöffnungen:
In sämtlichen Bädern zur Wartung der Lüftungsverteiler GEWÖLBE
Über KG:
Reinigen, Ausbessern der Mörtelfugen und Sanieren nach Angaben des BDA. Die Ziegelgewölbe bleiben auf Sicht unverputzt. Übrige Geschosse
Die bestehenden Gewölbe sind bereits verputzt. Der Putz wird saniert.
FENSTER, TÜREN Wohnungseingang: Holzzarge bzw. Pfostenstock samt Gummidichtung. Türblatt furniert ca. 6cm stark mit
Doppelfalzausbildung T30, EI30-C-SM, selbstschließend.
Beschlag: Beidseitig Drücker.
Fenster: Holzfenster 3-fach isolierverglast, deckend lackiert
Innentüren: Röhrenspantüren oder Holzpaneeltürblätter weiß, teilweise Glastüren.
WOHNUNGSTREPPEN
die wohnungsinternen Treppen im 1.-2.DG werden als eingestemmte Wangentreppen in Massivholz
ausgeführt
2.2.3 AUSSENANLAGEN
GRÜNFLÄCHEN Bodenaufbau: Grob- und Feinplanum, Rollierung, Vlies, Humus, Rollrasen und Bodendecker
Randsteine: Beton Hochbordsteine 100/18/20
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Bewässerung: Zur Bewässerung der Grünflächen sind Kaltwasseranschlüsse im Außenbereich
vorgesehen.
3. HAUSTECHNIK
3.1. ALLGEMEINES
Es ist beabsichtigt ein energieeffizientes Bürogebäude mit hoher Nutzungsqualität zu errichten.
D.h.: geringer Energieverbrauch
Gutes thermisches Verhalten ( Kühlung und Heizung)
Gute Raumluftqualität durch einen gezielten Raumluftaustausch über eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung
Gute visuelle Behaglichkeit (Tageslicht)
In Zahlen ausgedrückt / Primärenergieaufwand inkl. Beleuchtung:
Zielvorgabe: ca. 40 kWh/(m2NGF a) anstatt 260 kWh/(m2NGF a) für ein Standardbüro d.h. ca. 15% Energiekosten von einem Standardbüro
3.2. HEIZUNG/ KÜHLUNG
Die Beheizung und Kühlung wird über Erdwärme erfolgen.
- Kühlung direkt über Erdwärme (ca. 10% Energiekosten gegenüber anderen Kältemaschinen)
- Heizung über eine Wärmepumpenanlage (z. Zt. ca. 40-50% Energiekosten gegenüber
Gasheizung)
Die Grundlast für Heizung und Kühlung wird über Betonkernaktivierung (1./2.OG) bzw. über Heiz- bzw.
Kühlestrich (EG und DG) eingebracht.
Um zusätzlich eine individuelle Regulierung einzelner Büroräume, wird das System der
Betonkernaktivierung ergänzt durch Innengeräte (Konvektoren mit Heiz- und Kühlregister).
Die unter den Fenstertüren angebrachten Innengeräte versorgen die Büros mit der erforderlichen Zuluft,
sodass grundsätzlich keine Fensterlüftung notwendig ist.
Beispielhafte Darstellung der Systemlösung:
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Für die Kühlung wird eine Leistung von 50 W/m² ausgeführt. Für die Beheizung wird die Wärmeleistung
nach ÖNORM EN12831für eine Raumtemperatur von 20°C bei Normaußentemperatur zur Verfügung
gestellt.
3.3. LÜFTUNG
Alle oberirdischen Geschosse werden mit einer kontrollierten Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung
ausgestattet. Die Frischluftversorgung erfolgt in den Büros über die beschriebenen Innengeräte
(Konvektoren). Die Absaugung der Fortluft erfolgt in den Büros zentral je einmal pro Einheit in der Regel
im Gangbereich.
Im Wohngeschoss werden Zu- und Fortluft über die Decke erfolgen. Im EG ist die Ausführung der
Lüftungsanlage nutzungsabhängig.
Die Lüftungszentrale samt Wärmerückgewinnung wird im KG untergebracht.
3.4. SANITÄRINSTALLATIONEN
Bäder und WC-Anlagen:
Bäder und WC- Anlagen sind schlüsselfertig mit Sanitärgegenständen, Rollenhalter, WC Bürstenhalter
eingerichtet. Sanitärkeramik Objektserie weiß. Sanitärver- und Entsorgungsleitungen für WC-Anlagen
(EG), Miniküche und WC (Büros), für Küchen und Bäder (Wohnungen) inkl. Kaltwassereckventil werden
von der Vermieterin hergestellt. Sämtliche zusätzliche Wasseranschlüsse und Abflüsse sind auf Wunsch
von der Vermieterin herzustellen und zu vergüten.
Warmwasseraufbereitung:
Büros: dezentral mit Untertischboilern
Wohnungen: zentral über Erdwärme
Mechanische Be- und Entlüftunqsanlage:
Die Entlüftung der innen liegenden WC- und Sanitäreinheiten erfolgt über eine Zentrale Absaugung. Die
Nachströmung der Luft erfolgt natürlich aus dem benachbarten Räumen. Die Abluft wird senkrecht über
Dach ausgeblasen.
3.5. ELEKTROINSTALLATIONEN Zuleitung vom EVU-Anschlusspunkt zum Hauptverteiler im Kellergeschoß, in dem sich die EVU-Messung entsprechend der EVU-Norm der jeweiligen Einheit und des Allgemeinbereiches befinden. KW Bereitstellung nach Nutzfläche
100 – 250 m² erhalten 6 kW das entspricht 3 x 20A Tarifeinstellung
251 – 400 m² erhalten 10 kW das entspricht 3 x 25A Tarifeinstellung
401 – 600 m² erhalten 13 kW das entspricht 3 x 30A Tarifeinstellung
601 – 800 m² erhalten 19 kW das entspricht 3 x 40A Tarifeinstellung
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Die Anträge beim EVU müssen direkt von der Mieterin gestellt werden. Auf Wunsch des Bestandnehmers
ist die Auslegung auf einen höheren Anschlusswert möglich, soweit es die Kapazität der installierten
Trafoanlage ermöglicht. Die Kosten der Veränderung oder Ergänzung der vorhandenen Anlage bzw. die
Mehrkosten für einen größeren Leitungsquerschnitt und eines erhöhten Baukostenzuschusses an das
EVU trägt der Bestandnehmer.
Kommunikation:
Zuleitung ab PTA Endverschlusskasten der Telekom für 2 ISDN-Leitungen. Sollten mehr
Telekomleitungen benötigt werden, sind diese von der Mieterin bis zum Baubeginn bekannt zu geben und
die Kosten von der Mieterin zu tragen. Anträge bei der Telekom müssen direkt von den Mietern gestellt
werden.
E-Unterverteiler:
Der Bestandgeber wird als Schnittstelle zwischen der Mietbereichs- und der Allgemeininstallation einen
zentralen Übergabepunkt im Mietbereich installieren. Bei der Innenraumplanung ist seitens des
Bestandnehmers hierauf Rücksicht zu nehmen und die Zugänglichkeit im Weiteren zu gewährleisten. Evtl.
Änderungswünsche gehen in vollem Umfang zu Lasten des Bestandnehmers.
Sicherheitsbeleuchtung:
Der Bestandgeber wird alle Gemeinschaftsflächen mit einer zentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlage
ausstatten und für die Mietobjekte wird je nach Größe ein Kabel für die Versorgung der vom
Bestandsnehmer zu installierenden Notbeleuchtungsanlage zur Verfügung gestellt. Bei kleinen
Mieteinheiten werden diese zusammengefasst.
Die Rettungs- und Sicherheitsleuchten werden mit LED Einsatz bestückt, sodass eine Energieoptimierte
und Lebensdaueroptimierte Nutzung gewährleistet ist. Dadurch senken sich die Wartungs- und
Energiekosten um Mehr als 50%.
Zur Überwachung der Stromversorgung des Bestandnehmers wird der Bestandgeber im zentralen
Übergabekasten das erforderliche Unterspannungsüberwachungsrelais installieren. Es ist hierfür
erforderlich, dass der Bestandnehmer innerhalb der Pächterunterverteilung vor dem Bereichsschalter
eine 3-polige Sicherung installiert und eine Verbindungsleitung von der Bestandnehmerunterverteilung
zum Unterspannungsrelais im zentralen Übergabekasten verlegt. Diese Leistung erbringt der
Bestandnehmer auf eigene Kosten. Das Auflegen dieser Leitung im zentralen Übergabekasten erfolgt
durch den Bestandgeber.
Änderungen an der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlage, die aufgrund bestandnehmerseitiger
Einbauten, wie z. B. abgehängte Decke, Trennwände, Regale, Dekorationen usw. erforderlich werden
und/oder durch den Betrieb des Bestandnehmers bedingt sind, gehen zu Lasten des Bestandnehmers.
Verkabelung:
Sämtliche elektrisch benötigten Versorgungsleitungen und Absicherungen für die von der Vermieterin errichteten HKLS - Einrichtungen werden durch die Vermieterin hergestellt.
Installationen WC-Gruppen: Die WC-Gruppe wird fertig installiert.
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Ausstattung WC: 1 Lichtschaltung
1 Deckeneinbauleuchte
Büro bzw. Sekretariat : 1 Ausschalter ( +110 ) bei größeren Büros Serienschalter 2 Steckdose ( + 30 ) 2 Wandauslässe bzw. 1 Steckdose in Bodendose für Stehleuchte
pro Arbeitsplatz: 1 Bodendose für 6 Einheiten bestückt mit: 4 Stk. Steckdosen (1 davon Stehleuchte) 1 Stk. CAT-5 Doppeldose ( ein RJ45 Tel. – ein RJ45 EDV ) Besprechungszimmer: 1 Bodendose für 6 Einheiten bestückt mit: 4 Stk. Steckdosen (1 davon Stehleuchte) 1 Stk. CAT-5 Doppeldose ( ein RJ45 Tel. – ein RJ45 EDV ) EDV Raum: 1 Wandverteiler 19“ ( EDV ), 12 HE
( Montagehöhe UK=+120-140 cm FFB ) 620x600x450 mm ( HxBxT ) mit Patch-Panelen bestückt je nach Bürogröße bzw. EDV Anschlüssen 1 Ausschalter 1 Decken- bzw. Wandlichtauslass 4 Steckdosen Bürogang : Lichtschalter ( Stückzahl je nach Bürogröße ) Wandleuchten ( Stückzahl je nach Bürogröße ) WC bzw. WC mit Vorraum: 1 Lichtschalter 1 Steckdose bei Waschtisch 1 Decken- bzw. Wandlichtauslass 1 Anschluß Pisssteuerung (wenn bauseits vorhanden) Abstellraum : 1 Lichtschalter 1 Decken- bzw. Wandlichtauslass 1 Steckdosen
Beleuchtung:
Montage und Lieferung durch Mieterin, es sollte von der Mieterin darauf geachtet werden, dass nur
Leuchten mit Energiesparenden Leuchtmittel sowie Vorschaltgeräten (EVG-Elektronischen Vorschalt
Geräten) zur Ausführung kommen, sodass die Nutzung des energiesparenden Gebäudes gewährleistet
wird.
4. VERSORGUNG / ENTSORGUNG
4.1. STROM
Zuleitung vom EVU-Anschlusspunkt zum Hauptverteiler im Kellergeschoß, in dem sich die EVU-Messung entsprechend der EVU-Norm der jeweiligen Einheit und des Allgemeinbereiches befinden. KW Bereitstellung nach Nutzfläche
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100 – 250 m² erhalten 6 kW das entspricht 3 x 20A Tarifeinstellung
251 – 400 m² erhalten 10 kW das entspricht 3 x 25A Tarifeinstellung
401 – 600 m² erhalten 13 kW das entspricht 3 x 30A Tarifeinstellung
601 – 800 m² erhalten 19 kW das entspricht 3 x 40A Tarifeinstellung
4.2. WÄRME / KÄLTE / LÜFTUNG
Siehe Punkt 3.2. und 3.3. Eine eventuelle benötigte Klimatisierung von Serverräumen ist der Vermieterin
mitzuteilen und auf eigene Kosten in Absprache mit den HSL Planern herzustellen. Desgleichen sind
besondere Anforderung wie Lüftungen für gewerbliche Küchen oder Medizintechnische Installationen auf
Kosten des Mieters zu erstellen.
4..3. WASSER
Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem Netz der Örtlichen Kommunalbetriebe wobei sich der
Hauptanschluss im der Tiefgarage befindet.
4.4. SCHMUTZ- und REGENWASSER
Das Schmutzwasser wird in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Das Regen- sowie
Oberflächenwasser wird am eigenen Grundstück zur Versickerung gebracht bzw. entsprechend den
Behördenauflagen abgeführt.
4.5. EDV / TELEFON
Zuleitung ab PTA Endverschlusskasten der Telekom für 2 ISDN-Leitungen. Sollten mehr
Telekomleitungen benötigt werden, sind diese von der Mieterin bis zum Baubeginn bekannt zu geben und
kostenpflichtig zu Übernehmen. Anträge bei der Telekom müssen direkt von der Mieterin gestellt werden.
4.6. GEGENSPRECHANLAGE:
Beim Haupteingang im EG ist eine Gegensprechanlage vorgesehen. In jedem Büro ist eine
Gegensprechstelle für die Haupteingangstüre vorgesehen.
4.7. TV / ANTENNENANLAGE:
Es wird eine gemeinschaftlich genutzte Satellitenanlage für Fernsehempfang ASTRA installiert; das
individuelle Empfangsteil (Receiver) und das Fernseh-Radiogerät ist nicht Bestandteil der Leistung. Bei
der Antennen-Steckdose besteht die Anschlussmöglichkeit an die hauseigene SAT-Anlage. Je Mieteinheit
wird eine Antennenleitung zum Bereich E-Verteiler durch die Vermieterin hergestellt. Die weiter Verlegung
bzw. Fertigstellung erfolgt durch die Mieterin.
5. SONDERWÜNSCHE
Sonderwünsche sind grundsätzlich möglich, sofern baurechtlich und bautechnisch machbar; sie sind aber
aufpreispflichtig. Vor Ausführung ist in jedem Fall mit dem Bauträger und dem Planungsbüro das
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Einvernehmen herzustellen, da eine Berücksichtigung und Durchführung einen Mehraufwand mit sich
bringt, wird dieser bei Mehr - und Minderleistungen der Sonderwünsche zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. SONSTIGES Für die oben angeführte Ausstattung behält sich der Bauträger Ausführungsänderungen, welche weder
die Funktion noch die qualitative Ausführung beeinträchtigen, ausdrücklich vor. Gleiches gilt für
Änderungen, die zur rechtzeitigen Fertigstellung erforderlich sind (notwendige Ersatzmaßnahmen und
dadurch bedingte Materialänderungen), oder auf Grund behördlicher Vorschriften notwendig werden.
Sonderwünsche in Ausstattung, perspektivischen Darstellungen und dergleichen, sowie zeichnerische
Ausdrucksmittel (zB. Möbel, Beleuchtungskörper), sind im Auftragsumfang nicht enthalten.