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www.polizei.hamburg Stand: September 2017 WIR INFORMIEREN FAHRREGELN AUF DER SEESCHIFFFAHRTSTRASSE ELBE 4. Seefunk Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist in der Sportschifffahrt zwar beliebt, aber nachteilig: Ein Mobiltelefon ist also nur eine Ergänzung zu einer Seefunkanlage. Die Rufnummer der Seenotleitung (MRCC Bremen) sollte gespeichert sein: +49 421 53687-0 Ein gutes Hilfsmittel ist auch die App „Safe Trx“ der DGzRS (Quelle: https://sicher-auf-see.de) Auch wenn es für Sportfahrzeuge grds. keine Ausrüstungs- pflicht mit Funk gibt, ist es im Interesse aller, über die Verkehrskanäle und Kanal 16 ständig über die aktuelle Lage informiert sowie hör- und anrufbereit zu sein. Ist ein Funkge- rät an Bord, sind die Verkehrsinformationen abzuhören: German Bight Traffic: Kanal 80 Cuxhaven Elbe Traffic: Kanal 71 (Tonne Elbe 1 bis 53/54) Brunsbüttel Elbe Traffic: Kanal 68 (Tonne 53/54 bis 125) Hafen Hamburg: Kanal 74 (ab Tonne 125) Kanal 16 sollte im Dual-Watch Modus geschaltet sein. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wasserschutzpolizei Hamburg gern zur Verfügung: Wasserschutzpolizei Hamburg Wilstorfer Straße 100 21073 Hamburg Tel.: 040 4286-65041/-65042 Fax: 040 4286-65019 E-Mail: [email protected] Wasserschutzpolizeikommissariats 1 (WSPK 1) Waltershof Waltershofer Damm 1 21129 Hamburg Tel.: 040 4286-65110 /-65111/-65112 Fax: 040 4286-65119 E-Mail: [email protected] Wasserschutzpolizeireviers 4 (WSPR 4) Cuxhaven Präsident-Herwig-Straße 36 27472 Cuxhaven Tel.: 04721 745930 Fax.: 04721 745931 E-Mail: [email protected] Nachteile von Notrufen per Handy Einpeilung des Hilferufenden ist nur grob möglich Notruf kann von anderen nicht mitgehört werden „Schiff-zuSchiff“-Verständigung ist nur möglich, wenn Rufnummer bekannt POLIZEI Hamburg

WS Flyer SeeSchStr Elbe 2017 - hamburg.de...Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahr - zeuge Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die • in das Fahrwasser einlaufen, •

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Page 1: WS Flyer SeeSchStr Elbe 2017 - hamburg.de...Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahr - zeuge Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die • in das Fahrwasser einlaufen, •

www.polizei.hamburg Stand: September 2017

WIR INFORMIEREN

FAHRREGELN AUF DER

SEESCHIFFFAHRTSTRASSE

ELBE

4. Seefunk

Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist in der Sportschifffahrt zwar beliebt, aber nachteilig:

Ein Mobiltelefon ist also nur eine Ergänzung zu einer Seefunkanlage. Die Rufnummer der Seenotleitung (MRCC Bremen) sollte gespeichert sein: +49 421 53687-0

Ein gutes Hilfsmittel ist auch die App „Safe Trx“ der DGzRS

(Quelle: https://sicher-auf-see.de)

Auch wenn es für Sportfahrzeuge grds. keine Ausrüstungs-pfl icht mit Funk gibt, ist es im Interesse aller, über die Verkehrskanäle und Kanal 16 ständig über die aktuelle Lage informiert sowie hör- und anrufbereit zu sein. Ist ein Funkge-rät an Bord, sind die Verkehrsinformationen abzuhören:

German Bight Traffi c: Kanal 80Cuxhaven Elbe Traffi c: Kanal 71 (Tonne Elbe 1 bis 53/54)Brunsbüttel Elbe Traffi c: Kanal 68 (Tonne 53/54 bis 125)Hafen Hamburg: Kanal 74 (ab Tonne 125)

Kanal 16 sollte im Dual-Watch Modus geschaltet sein.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Wasserschutzpolizei Hamburg gern zur Verfügung:

Wasserschutzpolizei Hamburg Wilstorfer Straße 10021073 HamburgTel.: 040 4286-65041/-65042Fax: 040 4286-65019E-Mail: [email protected]

Wasserschutzpolizeikommissariats 1 (WSPK 1) Waltershof Waltershofer Damm 121129 HamburgTel.: 040 4286-65110 /-65111/-65112Fax: 040 4286-65119E-Mail: [email protected]

Wasserschutzpolizeireviers 4 (WSPR 4) CuxhavenPräsident-Herwig-Straße 3627472 CuxhavenTel.: 04721 745930Fax.: 04721 745931E-Mail: [email protected]

Nachteile von Notrufen per Handy

● Einpeilung des Hilferufenden ist nur grob möglich● Notruf kann von anderen nicht mitgehört werden● „Schiff-zuSchiff“-Verständigung ist nur möglich, wenn Rufnummer bekannt

POLIZEI Hamburg

Page 2: WS Flyer SeeSchStr Elbe 2017 - hamburg.de...Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahr - zeuge Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die • in das Fahrwasser einlaufen, •

1. Ansteuerung Elbe (Sperr- und Trennzone)

Beim Passieren der Ansteuerungstonne Elbe bzw. beim Queren der Elbe im Bereich der Trennzone, z.B. von Helgo-land kommend und die Elbe aufwärts fahrend, sind zwingend Vorgaben einzuhalten.Die Ansteuerungstonne „Elbe“ ist mit einem Mindestabstand von 800 Meter zu passieren.

Ein Fahrzeug, dass ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muss

• auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren.• sich von der Trennlinie oder der Trennzone klarhalten.• normalerweise an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen. Wenn das Fahrzeug dennoch von der Seite ein- oder ausläuft, muss dies in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrs- richtung erfolgen.

Das Queren von Einbahnwegen ist möglichst zu vermeiden. Ist es jedoch unumgänglich, muss dies möglichst mit der Kiel-richtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen. Die Bewegungsrichtung des Fahrzeugs über Grund ist dabei unerheblich, vielmehr kommt es auf die Kielrichtung des Fahrzeugs an. Sinn dieser Regelung ist es, dass andere Fahrzeuge, die dem Verlauf der allgemeinen Verkehrsrichtung folgen, vor allem bei Nacht und verminderter Sicht eindeutig erkennen können, ob das Fahrzeug den Einbahnweg queren oder der allgemeinen Verkehrsrichtung folgen will (s. Abb.).

Außer beim Queren bzw. beim seitlichen Ein- oder Auslaufen in oder aus einem Einbahnweg darf die Trennzone nicht be-fahren werden. Ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und das Fischen innerhalb der Trennzone. Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muss von diesem einen möglichst großen Ab-stand halten, um so den Richtungsverkehr nicht zu behindern.

2. Ausweichpflichten/Vorfahrtregeln

Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahr-zeuge Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die

• in das Fahrwasser einlaufen,• das Fahrwasser queren,• im Fahrwasser drehen,• ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.

Das gilt unabhängig davon, ob Fahrzeuge im Fahrwasser auch außerhalb des Fahrwassers sicher fahren könnten.

Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge oder Segelfahr-zeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, welches nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren kann.

Fahren außerhalb des betonnten FahrwassersEs ist so zu fahren, dass klar erkennbar ist, dass das Fahrwas-ser nicht benutzt wird. Außerhalb des betonnten Fahrwassers der Elbe gilt die KVR.

3. Rechtsfahrgebot/Queren/Kreuzen

Im Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gilt grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot. Ein Fahrzeug, das einem engen Fahrwas-ser oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so weit wie möglich am äußersten Rand auf seiner Steuerbordseite halten – also möglichst weit rechts.

Das Queren des Fahrwassers ist möglichst im 90° Winkel bzw. auf möglichst kurzem Wege vorzunehmen.

Bei einem Segelfahrzeug können hierbei die Windverhältnisse berücksichtigt werden.

Ist der Segler wegen der Windverhältnisse nicht in der Lage, dem Fahrwasserverlauf zu folgen, darf er das Fahrwasser auf möglichst kurzem Weg queren, wenn dadurch vor-fahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert werden, die dem Fahrwasserverlauf folgen. Wenn weder entgegenkommende Fahrzeuge noch mitlaufende Fahr-zeuge behindert oder gefährdet werden, kann das gesamte Fahrwasser zum Kreuzen genutzt werden (s. Abb.).

Bei entgegenkommendem Verkehr darf nur die eigene Seite des Fahrwassers zum Kreuzen genutzt werden. Vorausset-zung ist, dass keine mitlaufenden Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden. Für Segelfahrzeuge untereinander sind auch auf der Schifffahrtsstraße die Ausweichregeln nach den Kollisionsverhütungsregeln maßgebend (s. Abb.).

Die Verkehrszentralen sind weisungsbefugt und können unabhängig von der eigenen Beurteilung der Verkehrslage das Kreuzen/Queren untersagen.