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Von der Lissabon-Strategie zur

Dienstleistungsrichtline der Europäischen Union

(H. Klimenta)

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Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen UnionInhalt: I) Europa heute II) Die Lissabon-StrategieIII) Die Macht des EuGHIV) Standardsenkungswettbewerb heuteV) Die EU-Dienstleistungsrichtlinie VI) Was tun?

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Europa heute

• „EU hat Vorteil für Deutschland“ – Zustimmung lange Zeit bei 60 % 46 %

• „Rechnet sich die EU?“ EU-Beitrag 7,1 Mrd. € Handelsbilanzüberschuß zu EU-Partnern = 120

Mrd. € „Global Player“ EU (etwa in WTO) > 60 Jahre kein Krieg in Europa

Kulturelle, ökologische, politische, ökonomische Globalisierung

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Europa heute

Zukunftsszenarien Optimierung des Wirtschaftsraumes • Einheitliche Märkte für Dienstleistungen, • weniger staatliche Regulierungen, • mindestens 70 % aller Menschen im erwerbsfähigen

Alter sollen einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Wirtschaftswachstum um mindesten 0,8 % erhöht Beschäftigung um 11 % erhöht.

Reduktion Europas auf Märkte

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Europa heute:

Mehr Markt bringt Konkurrenzfähigkeit bringt

Wachstum bringt Beschäftigung bringt Wohlstand

bzw.:

Die Lissabon-Strategie

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Die Lissabon–Strategie(März 2000, Ministerkonferenz in Lissabon)

• Ziel: „Wettbewerbsfähigste auf Wissen basierende Region Europas“

Wahrnehmung Europas als Wirtschaftsraum, der in Konkurrenz mit anderen Weltregionen zu treten hat

• Weitere Ziele: „Bedingungen für Vollbeschäftigung wieder gewinnen“

(Vollbeschäftigung bis 2010) Aufholprozeß bei High-Tec (Informations-, Nano-,

Biotechnologie) Ausmaß an Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU

inakzeptabel sozialen Zusammenhalt stärken „Nachhaltigkeitsdimension“ (v.a. Marktkonform:

Emissionshandel…) „Viele wohlklingende Namen“ (Klaus Dräger)

• Wege…

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Die Lissabon-Strategie

Weg: Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik als "drei Seiten eines gleichschenkligen Dreiecks" kohärent aufeinander abstimmen.

• Vollbeschäftigung durch… Wachstum (3 % / Jahr). Jenes durch

Strukturpolitik: Vollendung des Binnenmarktes (Strom, Gas, Flugverkehr, Finanzmarkt, Dienstleistungen, …)

flexibleren Arbeitsmärkten• Unternehmerischen Geist auf allen Feldern ermutigen• Sozialpolitik: Von erfolgreichen Reformern lernen,

Kostendämpfungspolitik, Armut durch Niedriglohnsektor bekämpfen

• Stabilitätspolitik (Inflation < 2 %, Haushaltskonsolidierung, …)

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Die Lissabon-Strategie

Evaluation:• Wirkungsweise der Strategie durch „Offene

Koordinierung“ wirkt als Leitbild nicht-anpassungswillige Regierungen

werden an Pranger gestellt

• Herstellung von Operationalisierbarkeit (festgelegte Beschäftigungsquoten, Forschungsausgaben, u.v.a.m… Strukturindikatoren)

• Berichte jedes Frühjahr beim Europäischen Rat (EU-Kommission erstellt Synthesebericht)

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Lissabon-Strategie

Eingebettet: EU-Dienstleistungsrichtlinie• Dezember 2000: „Binnenmarktstrategie für

den Dienstleistungssektor“ d. EU-Kommission, Breite Unterstützung. DL grenzüberschreitend soll genauso

einfach werden wie national• Zustimmung 2002 auch vom EU-Parlament

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Lissabon-StrategieMetamorphose 1

• Ursprünglich: Viele schöne Worte, man konnte „Taten statt Worte“ fordern.

• Problem: 2001 = Börsenkrach, Rezession, viele Ziele bereits Makulatur, beinahe auch Lissabon-Strategie

• 2001/2002 Neuakzentuierung (v. a. auch von Berlusconi): Probleme struktureller Art

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Lissabon-StrategieMetamorphose 2

• EU-Gipfel in Barcelona 2002. U. a. in der Diskussion: Lohnspreizung, im unteren Lohnbereich Löhne senken, Arbeitsrecht überprüfen , (Eingang und

Beendigung von Arbeitsverhältnissen erleichtern)

Arbeitszeiten verlängern (Rentenalter), Aktivierungspolitik erweitern

• EU-Gipfel in Sevilla (2002): Spezieller Rat „Wettbewerbsfähigkeit“: Vereinfachung von Unternehmensvorschriften, Binnenmarktstrategie voranbringen

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Lissabon-StrategieMetamorphose 3

Halbzeitbilanz (Kok-Bericht, Beratungen darüber am 19.3.2005 in Brüssel):

• Ziele bei weitem nicht erreicht Schärfere Linie fahren, mehr von selber Medizin

• Informationsgesellschaft ausbauen, strategisch investieren

• Binnenmarktliberalisierung vertiefen (EU-Dienstleistungsrichtlinie)

• Unternehmerfreundliche Gesetzgebung, EU-Industriepolitik

• Arbeitsmarktliberalisierungen• Ökoeffiziente Technologien fördern.

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In welcher EU leben wir?

„Im März 2003 hat der Europäische Rat im Hinblick auf eine Stärkung der wirtschaftlichen Komponente der Strategie von Lissabon in seiner Frühjahrssitzung die bereichsübergreifende Rolle des Rates 'Wettbewerbsfähigkeit' hervorgehoben, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, das von der Kommission zu erarbeiten ist. Die Schaffung eines klaren und ausgewogenen rechtlichen Rahmens zur Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt ist eine der notwendigen Voraussetzungen, um die Ziele des neuen Gesamtkonzeptes für die Wettbewerbsfähigkeit erreichen zu können.“

Aus: Bericht der EU-Kommission: Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Brüssel, den 25.2.2004.

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„Positive Psychologie“ (Glücksforschung)

• D: Seit 1960 steigt Anteil „sehr zufriedener“ Menschen nicht mehr an

Ziel von Politik = Menschen zu dienen

• Weltweit: ab ca. 15.000 US-Dollar Pro-

Kopf-BIP: Keine Korrelation zwischen Zufriedenheit dem Bevölkerung und dem Pro-Kopf-BIP eines Landes

In Entwicklungsländern: Sehr starke Abhängigkeit!

BIP-Steigerung in Industriestaaten: Käse

• Zusätzliches Einkommen: Arme werden zufriedener, reiche bekommen kurzen „Kick“ EU: Abstand zwischen reichsten zu ärmsten 20 % steigt an.

• Selbst Wohlhabende vergleichen sich mit noch Wohlhabenderen // Einkommenssteigerung bedeutet Zurücksetzung eines anderen

„Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“ (Kirkegaard)

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„Positive Psychologie“ (Glücksforschung)

Umfrage: Versuchspersonen beurteilen ihre Lebenszufriedenheit und Stellung verschiedener Lebensbereiche in ihrem Leben:

Ergebnisse: Signifikante Abweichungen vom Durchschnitt

Familie / BeziehungenArbeitsumfeld

Psychische/chronische Schmerzen Persönl./politische/wirtschaftl.

Freiheit Religion

Gehalt Soziale Umwelt

Flexibilität?Verdichtung, Mobbing?Schulmedizin und Psyche?Mitbestimmung?

WahlmöglichkeitWertekompaß?Lieber sicher als hoch…Nachbarschaft?

Setzt die EU-Kommission die richtigen Prioritäten?

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Die „Regierung“ der EU

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Konsequent Marktradikal

Günter Verheugen, Industriekommissar• „Internationale Konkurrenzfähigkeit der EU-Unternehmen hat

Vorrang vor sozialer Kohäsion und Umweltverträglichkeit“ (zit. nach Handelsblatt, in ND, 29.10.2004)

Siim Kallas (Estland, Kommissar f. Verwaltungsangelegenheiten, Rechnungskontrolle, Antikorruption)

• Gründete 1994 d. ultra-wirtschaftsliberale estnische Reformpartei

Charlie McCreevy (Irland, Kommissar f. Binnenmarkt & Dienstleistungssektor):

• MS-Nah, will Softwarepatente; Verfechter der DL-Richtlinie

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Nellie Kroes (Ehem. NL-Verkehrsministerin, jetzt Wettbewerbskommissarin):• Ehem. Mitglied in 42 Aufsichtsräten (z. B.: Rüstungsschmiede Thales, Telekomanbieter

MMO2)• Einige dieser Unternehmen: Undurchsichtige Rüstungsaktivitäten und

Korruptionsskandale z. Tl. hängen Strafverfahren an• Trieb Privatisierung von Post, Postbank und Telekom in NL voran

José Manuel Barroso (Portugal): Präsident der Kommission, Jahresgehalt 250.000 €• Kostenlose Kreuzfahrten mit dem Multimillionär Spiro Latsis (Bank- u. Reederei-Tycoon)• Barosso übernahm Ressortverantwortlichkeiten bei Schifffahrtsunternehmen von Neelie

Kroes • Alle Zahlungen der EU-Strukturfonds an Griechenland über Bankengruppe Latsis (> 28

Mrd. €)• Vorteilsnahme üblich: Privatinsel d. Brasilianers João Pereira Coutinho dient als

Feriendomizil, auch Nutzung d. Privatjet; Bruder v. Coutinho „rein Zufällig“ (Barroso) wenig später am Verkauf großer Flächen

staatlichen Baulands in Lissabon beteiligt.

Verhaltensauffällige Kommissare

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Alles Dienstleistung?!

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Vorbemerkung zu Dienstleistungen

• DL höchst unterschiedlich: Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen, Bau- und Montagedienstleistungen, Vertriebsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Umweltdienstleistungen, Finanzdienstleistungen,

Medizinische und soziale Dienstleistungen,

Tourismus und Reisedienstleistungen, Erholung, Kultur und Sport, Transportdienstleistungen

Altenpflege u. Softwaredownload über einen Kamm geschert…

• Annahme: Es gäbe das Wort „Dienstleistungen“ nicht

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• Art. 49 EG-Vertrag (Ausführungsbestimmungen in Art. 54/59): „Die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb

der Gemeinschaft … sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten:“

Betroffen sind alle gegen Entgeld erbrachte DL „Unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit kann

der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistungen seine Tätigkeit voübergehend in dem Staat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird, und zwar unter den Voraussetzungen, welche dieser Staat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt“.

Offensichtlich konfliktreich, z.B.: Handwerker in den Niederlanden Klärung durch EuGH-Urteile

Die normative Macht des EuGH

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• Auslegung des EuGH: „Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 des Vertrages nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen — selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten —, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.“

• EuGH als Regierung?

Die normative Macht des EuGH

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• EuGH als Regierung? schränkt wieder ein. Auch bei fehlender

Harmonisierung höchstens dann Beschränkungen, „die durch zwingende Gründe des

Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des

Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten,

soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist.“

• Rechtsicherheit? Ausnahmeliste

Die normative Macht des EuGH

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• Ausnahmeliste: der Schutz der öffentlichen Ordnung, der Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Verbraucherschutz, der Schutz der Dienstleistungsempfänger der Schutz der Arbeitnehmer, der Schutz der Umwelt, der Schutz der städtischen Umwelt, der Schutz der Tiergesundheit, der Schutz des geistigen Eigentums und die Erhaltung des nationalen, historischen

und künstlerischen Erbes.

• Umkehrung der Gewichtung von Grundrechten und Marktfreiheit: Marktfreiheit ist höhere Gut, Regeln

zum Schutz von Grundrechte müssen überprüft werden, ob sie unverhältnismäßig in Marktfreiheiten eingreifen – nicht umgekehrt.

Die normative Macht des EuGH

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Die normative Macht des EuGH

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Vorbemerkungen zur Dienstleistungsrichtlini

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Vorbemerkung zur Dienstleistungsrichtlinie

• Zentrales Ziel: Wettbewerbsdruck im Dienstleistungssektor erhöhen

• Entwicklung hieße: Anreizsysteme zu setzten, die zu einer Erhöhung der Standards führen

• Vernünftige Frage würde lauten: Wie erreicht man eine Verbesserung der DL?

• „Hindernisse“ im DL-Handel: Staatl. Regelungen, Standards, Sicherstellung (d. freien Zugangs), Schutz der Arbeitnehmer Aus gesellsch. Perspektive KEINE

„Hindernisse“

• Prinzipiell: Sektorale Richtlinien teilweise sinnvoll• Prinzipiell: Basisdienstleistungen dürfen nicht unter

Gewinnerzielungsinteressen stehen (Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung, Bildung)

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Fleisch und Arbeitskräfte billiger

• Schon seit 1988: Feste Arbeitskontingente aus Osteuropa

dürfen in Unternehmen auf Basis von Werkverträgen arbeiten

Osteuropäische DL-Unternehmer entsenden Arbeitskräfte, um zu „lernen“

Bezahlung auf Höhe des osteuropäischen Lohnniveaus

• Osterweiterung…

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Fleisch und Arbeitskräfte billiger

• Osterweiterung: 6 Kontingentländer werden EU-Mitglied, Aber keine Freizügigkeit von Personal (Recht auf freie

Arbeitsplatzwahl) aus neuen Beitrittsländern für max. 7 Jahre Aber: freier Dienstleistungshandel seit 1.5.04!

• Folge: Osteuropäische Unternehmen schickt Fax an Unternehmen in D Angebot f. beliebige Dienstleistung, Arbeitnehmer

„mitgeliefert“, zu den Standards des Angebotslands Bsp.: „Schlachten v. 1 Mio. Rindern als Dienstleistungsangebot“

• „Dienstleistungserbringung“ oder „illegale Arbeitnehmerüberlassung“?

• Prüfungs-„recht“ bei Heimatland.

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Fleisch und Arbeitskräfte billiger

• Problem bei Schlachthöfen: Praxis der Werkverträge (Laufzeit i. A. < 1 Jahr)

gerade in Schlachthöfen üblich 1/3 aller Beschäftigten auf Basis von Werkverträgen Löhne um 1/3 niedriger (unterschiedlicher Lohn f.

selbe Arbeit) Westfleisch: von 1200 Arbeitnehmern 200

Angestellte DL-Unternehmen werben Arbeitskräfte aus noch

weiter östlich liegenden Ländern

Inhärent perverses System: Druck der Endhändler/Discounter erzwingt Dumping

Systematisches unterschreiten hiesiger Standards

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Die EU-Dienstleistungsrichtlini

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Wozu den „Bolkestein-Wozu den „Bolkestein-Hammer“?Hammer“?

„Die nationalen Vorschriften sind z. T. archaisch, übertrieben aufwendig,

und sie verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen

Schlichtweg verschwinden.

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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Facts:

• Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (vorgelegt am 13.1.04), muss „nur“ noch v. EU-Parlament u. Ministerrat (qualifizierte Mehrheit!) verabschiedet werden.

• Geltungsbereich: Alle wirtschaftliche Tätigkeiten, die „in der Regel gegen Entgelt erbracht“, werden. (Entgelt nicht notwendig vom Empfänger der Dienstleistung gezahlt, auch z. B. vom Staat in Form von Beihilfen).

• Geltungsbereich u. a.: Z.B. Zeitarbeit, Baudienstleistungen, Wachschutz, Fremdenverkehr, Altenpflege, Handwerk, öffentliche Nahverkehr.

• Auch Arbeitsplätze in Produktion können in DL verwandelt werden.

• Jede Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, gilt als Unternehmen, (Gleichstellung von Ich-AG, gemeinnütziger Verein, GmbH, GbR, Genossenschaften).

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Kern: Das Herkunftslandprinzips

Von Dienstleistern darf im Ziel- bzw. Tätigkeitsland nicht verlangt werden:

„die auf ihrem Hoheitsgebiet für die Erbringung einer Dienst-leistung geltenden Anforderungen zu

erfüllen“ (Art. 16 Abs. 3e).

Standards des Tätigkeitslands nur noch für inländische Unternehmen, nicht mehr für all jene, die ihren Sitz in anderen EU-Staaten haben oder dorthin verlagern, um strengere inländische Auflagen zu umgehen.

25 Rechtsordnungen (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer, Gläubigerschutz,

Unternehmensregistrierung und –kontrolle ) konkurrieren direkt Race-to-the-bottom

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Herkunftslandprinzip ersetzt Harmonisierung

• Vor Vollendung des Binnenmarktes für Güter 1992: alles normiert…, Für DL: Wenig Regulierungen

• Bundesrat, 2.4.2004: „Das Fehlen europarechtlicher Harmonisierungsregelungen kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Mitgliedstaaten zur unbedingten Anerkennung fremder Rechtsordnungen verpflichtet werden.“

• Deutscher Bundestag, 29. Juni 2004: „Das Herkunftslandprinzip ist als solches weder in den Gründungsverträgen niedergelegt noch ein die Rechtsprechung des EuGH im Dienstleistungsbereich anleitendes Prinzip. Das Herkunftslandprinzip ist zur Integration des Binnenmarktes nicht erforderlich. In einem noch nicht vereinheitlichen Sektor wird das Herkunftslandprinzip zu einem Wettbewerb der Standards nach unten führen.“

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Ausnahmen vom Herkunftslandsprinzip

Exemplarisch z. B.: Abfallentsorgung: Abfallverbringungsverordnung weiterhin für alle

Verbrennungsanlagen weiterhin nach D-Standard, aber Sammeln, Transport u. Sortieren v. Müll nicht!

Grenznahe Kommunen u. Landkreise: Entsorgungsunternehmen beteiligen sich

nach Steuer-, Gewerbe-, Umwelt- u. Haftungsrecht ihrer Herkunftsländer an Ausschreibungen.

Ohne Geltung v. Entsendegesetzen: Beschäftigte in Deutschland nach den

Arbeits- und Sozialbedingungen der Herkunftsländer.

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Dienstleistungsrichtlinie und Kommunen

• Alt: Öffentliche Auftragsvergabe vs. Subsidiaritätsprinzip

• Neu: Kontrolle der EU-Dienstleistungsrichtlinie (25 Rechtsordnungen parallel)

• Bei Regulierungen ist immer „mildestes Mittel“ einzusetzen:

Bevorzugung bestimmter Unternehmensformen unter Begründungszwang (karitative Organisationen, e. V., gemeinnützige, nicht-profitorientierte, keine steuerliche Begünstigungen mehr, da evt. Diskriminierung)

Beschränkungen von Genehmigungen oder Auflagen generell unter Vorbehalt

• Aufhebung des Prinzips der nationalen Amtssprache

• Verbot einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung, wie Beschränkungen der Zahl der Anbieter auf einem bestimmten Gebiet (z. B. Taxis oder Krankenhäuser),

• Problem der „einheitlichen Ansprechpartner“:

Wenn entscheidungsbefugt, zentrale Genehmigungs-behörden über verschiedene Ebenen entstehen,

wenn nicht, Zusatzkosten f. weitere Behörde

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Zusammenfassung

• Komplette Richtung falsch: Optimierung von Märkten, Reduktion Europas auf Ertragsziele

• Zukunft: Mensch in Mittelpunkt• Einmischen ist möglich:

Erstmals große Debatte über EU-Richtlinie, bevor es zu spät ist Nur eine streitbare Zivilgesellschaft wird Europa umformen „Du bist Deutschland“ „Wir sind Europa“

„Wir sind ganz normale Menschen, das heißt rebellische Menschen.“

Subkommandante Marcos

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EU der Bürger?

Brüssel / Strasbourg:• Parlament aufwerten (u.a. Wahl

der EU-Kommission, Initiativrecht)

• EU-Öffentlichkeit „erzeugen“, z. B. durch Plebiszite

• Ausbau Transparenz & Eingabemöglichkeiten, Zuständigkeiten klarer abgrenzen

• Lobbying institutionalisieren & fair gestalten

• Reduktion des „Reform“Tempos, Bevölkerungen „mitnehmen“

• Subsidiarität ernst nehmen

Ökonomie:• Fallenlassen der Lissabon-Agenda &

aller nicht-sektoraler Bestimmungen zur Bereitstellung & Handel mit Dienstleistungen

• Ordnungsrahmen f. Ökonomie stärken „Floors“ im Bereich Steuerpolitik,

Sozialpolitik• Wechsel der Wertebasis: Primat

einer Kooperation unterschiedlicher Gesellschaften statt Konkurrenz u. Sozialdumping

• Wechsel der Ressourcenbasis: Nachhaltigkeit als Leitkategorie Öko- & Ressourcensteuern

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Darf man noch Darf man noch Visionen haben?Visionen haben?

„Zuerst müssen wir uns klar darüber werden, in welcher Gesellschaft wir im 21. Jahrhundert leben wollen. Wir brauchen wieder eine Vision. Visionen

sind nichts anderes als Strategien des Handelns. Ich erinnere nur an die Vitalität des „American dream“,

an die Vision der Perestroika, an die Kraft der Freiheitsidee im Herbst 1989 in Deutschland“

Roman Herzog

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Attac-Kampagne: Stopp Bolkestein

Beteiligt Euch an den Demonstrationen am 11.2. und 14.2.

in Straßburg und Brüssel

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…in eigener Sache…

Ab Mitte März im

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