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[email protected] www.steuer-service.at
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Unternehmenspräsentation
der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH
ABTD 22. September 2009
www.steuer-service.at
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Ing. Mag. Ernst PATKA
Steuerberater Wirtschaftsmediator Chefredakteur der PV Praxis geschäftsführender Gesellschafter
der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH
: 0043 1 24721 - 100 DW Fax: 0043 1 24721 - 9100 Email: [email protected]
Referenzen (www.steuer-service.at/Personal.184.0.html)
Outsourcing
Online-Beratung
Payroll Check
Unterstützung bei Abgabenprüfungen
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Die Kanzlei
Entscheidend ist Ihr Bedarf! Steuer & Service bietet Planung, Lösungsvorschläge und Umsetzungen im General Business.
Ganzheitliche Lösungen und gebündelte Kompetenzen! Wir bündeln alle notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in spezialisierten Abteilungen sowie mit unseren operativen Kooperationspartnern.
Erwarten Sie mehr!Unsere Kunden dürfen sich von uns eine pro-aktive, freundliche und zeitnahe Beratung erwarten – und ruhig mehr! Wir ermitteln fortlaufend, was wann für unsere Kunden wichtig ist und arbeiten kontinuierlich an unserem Service.
Wir können mehr für Sie tun!
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Die Kanzlei
Mission, Vision und was uns bewegtMission Unsere Spezialisierungen auf sämtliche Angelegenheiten in den Bereichen Personal, nationales und internationales Rechnungs-wesen machen uns zum einzigartigen Ansprechpartner. Wir wachsen jedes Jahr und sichern Arbeitsplätze. Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung, wirtschaften beständig und arbeiten diskret.
Vision Wir wollen in unseren derzeitigen und zukünftigen Märkten der bevorzugte Partner unserer Klienten sein! Getragen von der Verantwortung an der Zukunft und dem Willen zur Leistung streben wir mit unseren Partner professionelle und nachhaltige Lösungen an.
Was uns bewegt Unser Qualitätsbewusstsein und unsere Werte, unser Verständnis von Servicequalität und unsere ganz spezifische Unternehmens-kultur bringen wir in die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden ein.
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Die Kanzlei
• Gründung von Steuer & Service im Mai 2002
• GeschäftsführungMag. Ernst Patka – ab Gründung 2002
Mag. Georg Stierle – seit 2005Mag. Bernhard Winter – seit 2009
• 60 MitarbeiterInnen
• 5 – 10 % / Jahr Steigerung Umsatz
• 4 – 7 % / Jahr Steigerung Personal
• 5 – 10 % / Jahr Steigerung Kunden
Wir haben viel erreicht – und noch mehr vor!
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Die Kanzlei / Leistungsportfolio
Perfektes Zusammenspiel der Kompetenzen!
Unsere Schwerpunkte liegen: in der Personalrechtsberatung in der Personalverrechnung im Rechnungswesen sowie in der Steuerberatung
Unsere zusätzlichen Spezialgebiete sind: Outsourcing Payroll Checks Personalrechtsberatung im Arbeits-, Lohn- und Sozialrecht ASP Lösungen in der Personalverrechnung und im Rechnungswesen Internationale Rechnungslegung (Reporting im Konzern) Unternehmensgründungsberatung und Jungunternehmer-
beratung Online Beratung (schnell, effizient und preiswert)
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Die Kanzlei / Der Unterschied
Wir sind die spezialisierteste Steuerberatungskanzlei in den Bereichen Personalverrechnung und Personalrecht, die unabhängig von Prüfungsgesellschaften arbeitet. Wir sind weder wirtschaftlich noch gesellschaftsrechtlich mit Prüfungsgesellschaften verbunden. Das macht uns zum unabhängigen, loyalen, flexiblen und kompetenten Partner.
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Die Kanzlei / Unternehmensbereiche
OnlineBeratung
Betriebs-wirtschaft
Rechnungs-wesen
Personal
Steuer-beratung
Unternehmens-bereiche
Steuerangelegenheiten, Gründungen,
Reorganisationsmaßnahmen, Umgründungen
Personalverrechnung, Outsourcing Projekte,
Schnittstellen- Einrichtung, Vor-Ort-Service Leistungen, Arbeitsrechts- und
Abgabenfragen, Vertrags- und
Vergütungsmodelle, Prozessoptimierung,
Payroll-ChecksRechtiche Betreuung
Reorganisation und/oder Sanierung,
Erstellung von Reports, Vor-Ort-
Unterstützung, Jahresabschluss, IFRS, US-GAAP
Datenanalyse, Finanz- und Liquiditätsplanung, Controlling, Basel II
Beratung
Online-Anfrageservice kompetente und praxisbezogene
Auskünfte
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Die Kanzlei / Service
Fachartikel, Newsletter, Herausgeber-schaften, Schriftleitungen
Herausgeberschaft gemeinsam mit Verlag LexisNexis ARD Orac Personalverrechnung für die Praxis (PV Praxis)Rechnungswesen für die Praxis (RW Praxis)
Fachbücher„Sanfter Personalkostenabbau“ Mag. E. Patka, Linde Verlag„Erben ohne Streit“, steuerrechtliche Überarbeitung, (VKI)„Best of PV-Praxis“, jährlich
Diverse FachartikelPersonalmanager, Lex Press
NewsletterSteuer & Service Quick News und VIP-News
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Die Kanzlei / Partner
Ihr Anspruch ist unsere Pflicht. Um ständig ein attraktiverAnsprechpartner zu sein, haben wir über viele Jahre ein umfang-reiches Netzwerk an Kompetenzpartnern aufgebaut.
Adecco GmbH: PersonaldienstleistungenARS (Akademie für Recht & Steuern): Seminare Dpw H.R. Software GmbH (HR-Software)Health & Life: Gesundheitsmanagement Hödl Consulting GmbH (Personalsuche und –beratung)KNELL, Dr. Alexandra: Anwältin für Arbeitsrecht (ua Mediatorin)qnc GmbH: Internet-Medien-Agentur, Design u. ContentManagement WIKU Training: Personalverrechnungstraining
Den passenden Anwalt oder Notar empfehlen wir Ihnen gerne je nach Themenstellung.
Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle!
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1. Schritt Berechnung des Bruttoanspruchs (Arbeitsrecht!)
2. Schritt Berechnung der Abgaben (Abgabenpflicht!)
3. Schritt Auszahlung
Reisekosten / Die Abrechnung in 3 Schritten
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MEHRAUF-WENDUNGEN müssen ange-fallen sein
(!) Exakte Reisekosten-abrechnungen
(!) Original-spesenbelege und/oder Fahrtenbuch
Fahrtkosten
Nächtigungs- kosten
Verpflegungs-
kosten
Grundsätze der „steuerlichen“ Dienstreise
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TAG-GELD
Wann läuft die zeitliche Befris-tung der Abgabenfreiheit ab?
5 /15 / 183 Tage
Voraussetzungen
Bestimmte Tätigkeiten
Außendiensttätigkeit
Fahrtätigkeit
Montage- u. Baustel-lentätigkeit
Arbeitskräfteüber-lassung
Vorübergehende Tätigkeit an Einsatz-ort in anderer politi-scher Gemeinde (6 Monate)
Taggeldanspruchaufgrund einer LGV (*)
keine Anspruchsum-wandlung
unbefristete Abgabenfreiheit
befristete
Abgaben-freiheit
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Abgaben-pflicht tritt ein, weil …
… die zeitliche Befristung der
Abgabenfreiheit abgelaufen ist.
… die betraglichen Grenzen des
Abgabenrechts (zB € 26,40)
überschritten wurden.
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Taggelder – Berechnungs-
grundsätze
Grundsätze gelten für § 26-Dienstreise und für § 3-Dienst-reise
Dienstreise muss länger als 3 Stunden dauern
Kürzung aufgrund be-zahlter Arbeitsessen: € 13,20 (Inland) oder Ausland:
1 Arbeitsessen keine Kürzung
2 Arbeitsessen Kürzung auf 4/12
Taggeldhöhe
Eingeschränktes Abrechnungs-wahlrecht (Kalendertag oder
24-Stunden-Zeitraum) Zwölftelregelung max. € 26,40 bzw € 2,20 pro
Stunde (Inland) oder RGV (Ausland)
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Nächtigung
① Bei Belegnachweis:
abgabenfreier Kostenersatz länger als 6 Monate Prüfung ob noch
vorübergehende Tätigkeit vorliegt vorübergehende Tätigkeit ist grundsätzlich bei einer Außendienst-, Fahr-, Montage-, Baustellentätigkeit oder bei Arbeitskräfte- überlassung gegeben
Pauschales Nächtigungsgeld
max € 15,00 (Inland) oder RGV (Ausland) Nächtigungsnachweis: Name und Adresse des Unterkunftgebers Legaldefinition: 6 Monate abgabenfrei falls § 3 Abs 1 Z 16b EStG anwendbar
unbefristet abgabenfrei
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Abgrenzung zwischen Dienstreise und Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte
Kalendermonatsbeschränkung für vorübergehende Entsendungen
wird erstmals die Strecke Wohnung – vorübergehen-der Einsatzort überwiegend (= öfter als 10x im Monat) zurückgelegt, liegt ab dem Folgemonat keine Dienst-reise vor
Einsatzort = Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager
Versetzung: sofort Wohnung-Arbeitsstätte
Ausnahme: Bau- und Montagetätigkeit
„Entfernungssockel“ (NEU)
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Angabe des benutzten KFZ Abreise- und Ankunftsdatum Abreise- und Ankunftszeitpunkt
(Uhrzeit) Kilometerstand am Beginn und
am Ende der Reise Anzahl der gefahrenen
Kilometer (uU Trennung beruflich und privat)
Ausgangs- und Zielpunkt der Reise (Routenbeschreibung)
Zweck der Dienstreise Unterschrift des Dienstnehmers
Fahrtspesen - Fahrtenbuch
EXCEL
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Auch die lohnsteuerfreien
Taggelder (§ 3 + § 26 gemeinsam) Kilometergelder pauschalen Nächtigungsgelder
sind am Lohnkonto – idealerweise getrennt nach Aufwandsart – anzugeben.
Nicht anzugeben sind:
belegmässig nachgewiesene Fahrtkosten-vergütungen (ÖBB-, Flugticket)
Hotelrechnungen
Lohnkonto
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Beispiel 1 – Handels KV
Ein Innendienstmitarbeiter (KV Angestellte im Handel; Dienstort Wien) wird zur Durchführung einer Projektarbeit bei einem Kunden (erstmalig) nach Klagenfurt entsendet: Beginn Dienstreise: Montag, 01.10.2009 15.00 Uhr Ende Dienstreise: Freitag, 19.10. 2009 18.00 Uhr Arbeitsessen: am 10.10. 2009 und 18.10. 2009
Dienstreiseregelung KV Handelsangestellte:
• pro Kalendermonat in den ersten 12 Inlandsreisetagen Taggeld iHv € 26,40 (12tel-Regelung) pro Kalendertag
• ab dem 13. Inlandsreisetag Taggeld iHv € 14,40 (12tel-Regelung).
• Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, außer Ansatz.;
• Kürzung € 13,20/pro bezahltem Essen
Der Arbeitgeber bezahlt für jeden Reisetag ein Taggeld iHv € 26,40; die Kosten für das Arbeitsessen trägt der Arbeitgeber – einzelvertraglich führt dies zu keiner Taggeldkürzung
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Lösung 1 – Handels KV
Ist der Dienstreisebegriff in einer lohngestaltenden Vorschrift wie dem KV geregelt, so können die Diäten innerhalb des vom KV vorgegebenen Dienstreisebegriffes abgabenfrei bleiben (Achtung: Höchstgrenze gemäß den Sätzen des § 26 Z 4 EStG: € 26,40).
Das bedeutet, dass für 12 Tage pro Kalendermonat das bezahlte Taggeld unter Berücksichtigung der 12tel-Regelung bis zu € 26,40 steuerfrei bleibt.
Ein vom Arbeitgeber bezahltes Arbeitsessen mit Kunden (zB zwecks Akquirierung neuer Aufträge) stellt für den Arbeitnehmer keinen Lohnvorteil dar. Ein zusätzlich gezahltes Taggeld ist um je € 13,20 pro Abendessen zu kürzen – nicht gekürzter Teil in jedem Fall steuerpflichtig.
Die ab dem 13. Tag gewährten KV-Überzahlungen nur steuerfrei nach den Regeln des § 26 Z 4 EStG.
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Lösung 1 – Handels KV
Berechnung Taggeld:
1. Reisetag:
Beginn 15.00 h (bis 24.00 Uhr= 9h): € 19,80
2. bis 18. Reisetag (je 1 Kalendertag): € 448,80
19. Reisetag: Ende 18.00 h (ab 0.00 Uhr = 18h): € 26,40
Kürzung Arbeitsessen (Arbeitgeber verzichtet auf eine Taggeld-Kürzung) € 0,00
Taggeldanspruch (Arbeitsrecht) € 495,00
(zzgl. Belegersatz-Arbeitsessen)
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Lösung 1 – Handels KV
steuerfrei nach
§ 26 Z 4 EStG – 2. Tatbestand
1. - 19. Reisetag:
1. Reisetag: € 26,40/12 x 9 = € 19,802. – 18. Reisetag: € 26,40 x 17 = € 448,80
19. Reisetag: € 26,40 = € 26,40Kürzung Arbeitsessen: 2 x € 13,20= € - 26,40
steuerfreies Taggeld € 468,60
Steuerpflichtig ist die freiwillige Nichtkürzung des Taggeldes bei
den beiden Arbeitsessen.
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Beispiel 2 – KV für Werbung
Angestellter mit Dienstort Wien (KV f. Werbung/Angehörige der Berufsgruppe der Werbegestalter/ Werbearchitekten und Werbevermittelverteiler)
Dienstreise zu einem Kunden in Baden (in diesem Kalen-derjahr wurde dieser Kunde von diesem Dienstnehmer zwecks Besprechungen bereit 17 mal [tgl. Rückreise] besucht)
Montag: 08:00 - 16:30 Uhr (inkl. halbstd. Pause n. 6 Std) Mittwoch: 11:30 - 21:00 Uhr (inkl. halbstd. Pause n. 6 Std) Erstmalige Dienstreise nach Salzburg:
von Donnerstag 12:15 Uhr bis Freitag 18:30 Uhr
Der Arbeitgeber bezahlt für jeden Reisetag ein Taggeld entsprechend der kollektivvertraglichen Bestimmungen; Nächtigungskosten - Belegersatz
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Beispiel 2 – KV für Werbung
Dienstreiseregelung lt. KV Werbung: Taggeld iHv € 26,40/Kalendertag (mit Ausnahme des
Hin-und Rückreisetages) Bei Abwesenheit von 6 Std. Taggeld iHv € 6,20 Bei Abwesenheit > 6 Std. (einschl. Wegzeit, exkl.
Mittagspause) Taggeld iHv € 6,20 + € 2,40 je zusätz-liche Stunde; maximal € 20,60
Bei Abwesenheit > 11 Std. und Nächtigung: a) Abreisetag• Abreise vor 12:00 Uhr: Taggeld iHv € 26,40• Abreise nach 12:00 Uhr: Taggeld iHv € 15,00
b) Rückreisetag• Ankunft vor 17:00 Uhr: Taggeld iHv € 15,00• Ankunft nach 17:00 Uhr: Taggeld iHv € 26,40
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Lösung 2 – KV Werbung
Tag-geld
steuerfrei nach § 26 Z
4 EStG
steuerfrei nach § 3 Abs 1
Z 16b EStG
steuer-pflichtig
Montag 8:00 – 16:30
(8 Std. exkl. Pause)
€ 6,20
+ 4,80 € 11,00
Mittwoch
11:30-21:00
(9 Std. exkl. Pause)
€ 6,20
+ 7,20 € 13,40
Donnerstag 12:15
bis Freitag 18:30
€ 15,00
€ 26,40
€ 15,00
€ 26,40
Summe € 65,80 € 41,40 € 24,40
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Beispiel 3 – KV Elektro-u. Elektronikindustrie
Monteur, Dienstort Bruck a. d. Leitha / KV für Arbeiter und Angestellte in der Elektro- und Elektronikindustrie.
Dienstreisen innerhalb des Nahbereichs (10 km Luftlinie um die Betriebsstätte):
• Mehr als 5 höchstens 8 Stunden ….. € 10,61
• Mehr als 8 höchstens 11 Stunden … € 13,31
• Mehr als 11 Stunden ……………….. € 18,91
Dienstreisen außerhalb des Nahbereichs:• Mehr als 5 höchstens 8 Stunden … € 14,66 (1/3 v. 43,96)
• Mehr als 8 höchstens 12 Stunden … € 21,98 (1/2 v. 43,96)
• Mehr als 12 Stunden inkl. Nächtigung € 43,96
Nächtigungsgeld: 1. – 7. Nacht € 24,38, ab 8. Nacht € 14,81
zweiwöchige Baustelle in Dornbirn (außerhalb d. Nahbereichs) Beginn der Dienstreise: Montag 7:00 Uhr (1. Woche) Ende der Dienstreise: Donnerstag 20:00 Uhr (2. Woche)
Nächtigungsgeld für 10 Nächte wird bezahlt!
Freitag: Dienstreise auf eine Baustelle nach Wilfleinsdorf (innerhalb d. Nachbereichs) von 7:00 – 15:00 Uhr
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Lösung 3 – KV Elektro-u. Elektronikindustrie
Berechnung Taggeld:
zweiwöchige Dienstreise in Dornbirn (nicht Nahbereich):
Taggeld: 11 Tage à € 43,96 € 483,56
Nächtigungsgeld: 7 Nächte à € 24,38 € 170,663 Nächte à € 14,81 € 44,43
Freitag (Nahbereich):
7:00 Uhr – 15:00 Uhr (8 Std.) € 10,61
Arbeitsrecht: € 709,26
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Lösung 3 – KV Elektro-u. Elektronikindustrie
Auszahlungsteuerfrei nach § 26 Z 4 EStG
steuer-pflichtig
Taggeld:Montag – Donnerstag
11 x € 43,96 =
€ 483,56
11 x € 26,40 =
€ 290,40 € 193,16
Nächtigungs-geld:Montag – Donnerstag
7 x € 24,38 =
€ 170,66
3 x € 14,81 =
€ 44,43
7 x € 15,-- =
€ 105,--
3 x € 14,81 =
€ 44,43
€ 65,66
Taggeld:Freitag
€ 10,61 € 10,61 € 0,00
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… und erwarten Sie ruhig mehr!
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!