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Zahlen und Daten Um- und Ausbau Autobahndreieck Bottrop Baubeginn geplant 2021 Freigabe für den Verkehr geplant 2024 Länge der A2: 3,7 km Um- und Ausbaustrecke A31: 1,2 km Verkehrsbelastungen DTV (A2, 2025): 112.400 Kfz/24h DTV (A31, 2025): 69.700 Kfz/24h Vorhabenträger Bundesrepublik Deutschland Planung und Straßen.NRW Durchführung Regionalniederlassung Ruhr Haus Essen Impressum Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ruhr, Haus Essen Hatzper Straße 34 45149 Essen Telefon: (0201) 7298-1 Telefax: (0201) 7298-330 Kontakt Eva Fehren-Schmitz Telefon: (0201) 7298-270 E-Mail: [email protected] Essen, im September 2016 www.strassen.nrw.de Niederrhein Münsterland Südwestfalen Rhein-Berg Ville-Eifel Sauerland-Hochstift Ostwestfalen- Lippe Ruhr Region 2 Region 1 Region 3 Region 3 Paderborn Wesel Würselen Köln Hagen Euskirchen Gummers- bach Mönchen- gladbach Coesfeld Bochum Essen Bielefeld Meschede Netphen Hamm Krefeld Leverkusen Lever- kusen Gelsen- kirchen Betriebssitz Verkehrszentrale Sitz der Regionalniederlassung Außenstelle der Regionalniederlassung Regionalniederlassung Autobahnniederlassung Autobahnen Region 4 Ruhr Autobahndreieck Bottrop Infoveranstaltung zu den Um- und Ausbauplänen

Zahlen und Daten Autobahndreieck Bottrop Infoveranstaltung ......2016/08/22  · Eva Fehren-Schmitz Telefon: (0201) 7298-270 E-Mail: [email protected] Essen, im September

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Page 1: Zahlen und Daten Autobahndreieck Bottrop Infoveranstaltung ......2016/08/22  · Eva Fehren-Schmitz Telefon: (0201) 7298-270 E-Mail: eva.fehren-schmitz@strassen.nrw.de Essen, im September

Zahlen und DatenUm- und Ausbau Autobahndreieck Bottrop

Baubeginn geplant 2021Freigabe für den Verkehr geplant 2024

Länge der A2: 3,7 kmUm- und Ausbaustrecke A31: 1,2 km Verkehrsbelastungen DTV (A2, 2025): 112.400 Kfz/24h DTV (A31, 2025): 69.700 Kfz/24h

Vorhabenträger Bundesrepublik Deutschland

Planung und Straßen.NRW Durchführung Regionalniederlassung Ruhr Haus Essen

Impressum

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenRegionalniederlassung Ruhr, Haus EssenHatzper Straße 3445149 EssenTelefon: (0201) 7298-1Telefax: (0201) 7298-330

KontaktEva Fehren-SchmitzTelefon: (0201) 7298-270E-Mail: [email protected]

Essen, im September 2016

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Autobahndreieck Bottrop Infoveranstaltung zu denUm- und Ausbauplänen

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Gladbeck

Bottrop-Grafenwald

Oberhausen

Bottrop-Eigen

Brücke

„Reitweg“

Brücke

„Herzogstraße“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant den Um- und Aus-bau des Autobahndreiecks Bottrop. Durch den Ausbau der Ein- und Ausfädelspuren und die Verbreiterung der Verbindungsrampen wird eine Engstelle im nordrhein-westfälischen Autobahnnetz leistungsfähig ausgebaut. Derzeit wird der so genannte Vorentwurf erstellt, der bereits detaillierte Angaben über den aktiven Lärmschutz und über die zu erwartenden Schadstoffemissionen ent-hält. Damit Sie wissen, was durch den Um- und Ausbau des Autobahndreiecks auf Sie zukommt, will Straßen.NRW Sie frühzeitig und umfassend über den aktuellen Stand der Planung informieren und lädt alle interessier-ten Bürgerinnen und Bürger zu einem Austausch ein. Sie bekommen Informationen aus erster Hand. Das Straßen.NRW-Team für den Um- und Ausbau des Autobahndrei-ecks Bottrop steht Ihnen gerne Rede und Antwort.

Veranstaltung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am 8. September 2016 in der Mensa der Willy-Brandt-Gesamt-schule in Bottrop.

ProjektbeschreibungIm Autobahndreieck Bottrop sind die Autobahnen A2 und A31 verknüpft. Der geplante Um- und Ausbau betrifft über-wiegend das nördliche Stadtgebiet von Bottrop, berührt im Osten aber auch das Stadtgebiet von Gladbeck. Im Wesentlichen wird eine halbdirekte Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung Oberhausen – Emden neu gebaut. Da-neben sollen die Rampen im Autobahndreieck Bottrop von einem auf zwei Fahrstreifen verbreitert werden. Die Rampe Emden – Oberhausen und die Rampe Hannover – Emden werden in diesem Zuge näher an das Zentrum des Auto-bahnknotens verlegt. Sämtliche Ein- und Ausfahrten auf und von der A2 bzw. A31 werden durch Verbreiterung auf zwei Fahrstreifen und Verlängerung gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen leistungsfähiger. Daneben beinhaltet das Projekt die Erweiterung der nördlichen Aus-fahrt der Anschlussstelle (AS) Bottrop um einen zusätz-lichen Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Bottrop-Zen-trum. Der Um- und Ausbau ist im Luftbild rot dargestellt. Durch die leistungsfähigeren Verbindungsrampen wird sich der Verkehrsfluss deutlich verbessern und Rückstaus

auf die A2 und die A31 vermieden. Die neue halbdirekte Verbindungsrampe Oberhausen – Emden ersetzt die enge Kreisfahrbahn, die aufgrund ihrer Trassierung besonders bei Nässe schon oft zu Unfällen geführt hat.

Brücken, Lärm- und UmweltschutzIm Zuge der Baumaßnahmen wird eine neue Brücke zur Überführung der Verbindungsrampe Oberhausen – Emden errichtet. Die Brücke „Herzogstraße“ muss neu gebaut werden, weil das jetzige Bauwerk nach dem Aus-bau nicht mehr breit genug ist. Die Brücke braucht eine größere Stützweite. Ein Brückenbauwerk wird abgeris-sen („Reitweg“), drei weitere werden baulich erweitert. Neu gebaut werden außerdem zwei Regenrückhalte-becken sowie eine Stützmauer zur Verringerung der Eingriffe in das seitliche Planungsumfeld.

Auf insgesamt ca. 1.650 Metern sind – zur Minderung des Verkehrslärms im Um- und Ausbaubereich des Autobahndreiecks – aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Hierzu werden in drei Streckenabschnitten Lärmschutzanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 11,50 Meter errichtet.

Aktuell wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, in dem die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und bewertet sowie Maßnah-men zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft aufge-zeigt werden.

Wie geht es weiter? Die im Rahmen der Veranstaltung gestellten Fragen werden mit den Antworten in einem Protokoll zusam-mengefasst und auf der Internetseite von Straßen.NRW veröffentlicht. Nach Abschluss des Vorentwurfes folgt die Planfeststellung. Für das Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster zuständig. In diesem Verfahren haben Sie, als Bürgerinnen und Bürger, erneut die Mög-lichkeit, Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Das Planfeststellungsverfahren schließt mit dem Planfeststel-lungsbeschluss ab, mit dem das Baurecht geschaffen wird, so dass die Maßnahme gebaut werden kann.