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Zolltechnisches Das Zollbegleits&ein-Verfahren zwischen Bundesgebiet und Sowjetzone Die in der Ernihrungsindustrie bekanntgewordene Zoll- praxis zeigt gerade in der letzten Zeit, dad die komplizierten Bestimmungen uber den Zollbegleitschein-Verkehr mit der Sowjetzone mancherlei Transportverzogerungen und sonstige Unannehmlichkeiten mit sich gebracht haben. Will man solche Schwierigkeiten vermeiden, mud man auf folgendes achten: Grundsatz ist, da5 Bundesgebiet und Sowjetzone ein ein- heitliches Zollgebiet bilden, aber verschiedene Zolltarife be- sitzen, und dad aus zollrechtlichen Griinden der Zeitpunkt der Verbringung von Zollbegleitscheingut in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zollseitig festgestellt werden mu& Weiterer Grundsatz ist, dad Zollbegleitscheingut im Ver- kehr mit der Sowjetzone oder Ostberlin durch das Zollaus- land oder iiber einen Zollausschlu5 oder iiber die Zonen- grenze ein- oder ausgehen darf. Hiernach ist Zollbegleitschein- gut, das auf dem Wege na& der Sowjetzone oder Ostberlin durch das Zollausland oder dur& einen Zollausschlud durch- gefiihrt werden soll, der zustindigen Ausgangszollstelle (Zwi- sdienzolldienststelle) vorzufiihren. Im Verkehr iiber die Zonengrenze mu5 der Warenfiihrer Zollanweisungsgut, das aus dem Bundesgebiet in die Sowjet- zone oder nach Ostberlin gebracht werden sol1 oder das aus der Sowjetzone oder aus Ostberlin in das Bundesgebiet transportiert worden ist, der zustindigen Grenzkontrollstelle (Zwischenzolldienststelle) unter Vorlegung der Zollurkunden vorfiihren. Im iibrigen geht die Haftung des Zollbegleitschcinnehmers bei Zollanweisungsgut, das aus der Sowjetzone oder aus Ost- berlin iiber die Zonengrenze oder bei der Durchfuhr durch das Zollausland oder durch einen Zollausschlu5 iiber die 2011- grenze in das Bundesgebiet verbradit wird, auf den Waren- fuhrer iiber, wenn er nicht selbst Zollbegleitscheinnehmer ist. Wichtig ist, dad ein solcher Warenfuhrer der zustindigen Zolldienststelle eine Obernahme-Erklirung einreichen mud. Neue Richtlinien fur Zoll- und Verbrauchsteuer-Erlasse aus Billigkeitsgrunden Nach den kirrzlich bekanntgewordenen n e u e n Richtlinien fiir Zoll- und Verbrauchsteuer-Erladantrage aus Billigkeits- griinden diirfen die Oberfinanzdirektionen und die Haupt- zollimter Zolle und Verbrauchsteuern im Rahmen der ihnen lbertragenen Befugnisse im allgemeinen nur auf e n t s p r e - c h e n d e n A n t r a g erlassen, erstatten oder anrechnen, was die 01- und Fettwirtschaftskreise besonders beachten miissen. Ein solcher Antrag mud innerhalb von z we i J ah r e n nach Entstehung der Steuerschuld gestellt worden sein; Antrige, die nach Ablauf dieser Frist gestellt wurden, werden in der Regel abgelehnt. Indessen bleibt es der zustindigen Ober- finanzdirektion iiberlassen, derartige Antrige in besonders gearteten Fillen dem Bundesminister der Finanzen zur Ent- scheidung vorzulegen. Ein solcher Billigkeitsantrag wird gewohnlich von dem Steuerpflichtigen (Steuerschuldner oder Haftenden) gestellt werden. Jedoch kann er auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen von dem durch die Abgabenerhebung Betroffenen (z. B. dem Empfinger im Falle der Zollschuld-Uberweisung oder dem Auftraggeber des Spediteurs) oder auch von einem Interes- senvertreter des Steuerpflichtigen (Fachverband, Konsul usw.) gestellt werden. Im iibrigen wird amtlicherseits Antriigen auf eine Abgaben- Vergiinstigung im Sinne der neuen Richtlinien, bei denen es sich um so g e r i n g f i i g i g e B e t r a g e handelt, daB sie in keinem Verhiltnis zu dem fur ihre Bearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen, nicht entsprochen. Schliedlich werden Zolle und Verbrauchsteuern, deren Erlad beantragt worden ist - soweit zulissig -, nur dann ge- stundet, wenn der ErlaBantrag Erfolg verspricht und die Stundung ausdriicklich verlangt wird. Ver- spricht der Antrag keinen Erfolg, wird die Stundung abge- Ichnt, soweit nicht andere Griinde einc Stundung rechtfer- tigen. Firmen- und Personennachrichten E s s en. Die Atlas-Goldschmidt GmbH. ist als neue Emul- gatoren-Verkaufsgesellschaft der Th. Goldschmidt AG. und der Atlas-Powder Company, Wilmington/Del., USA, neu gegriindet worden. Auder dem Verkauf der bekannten Gold- Schmidt-Emulgatoren wird von dieser Firma der Vertrieb der von der Atlas-Powder Company entwidtelten oberflichen- aktiven Erzeugnisse iibernommen. F ii r t h / B a y. Im Alter von 75 Jahren verstarb der Senior- Chef der Edtart-Werke, Kommerzienrat lacob Eakart. 60 Jahre bat er fur sein Werk unermiidlich geschaffen und der ganzen Industrie bahnbrechende Wege gezeigt. Ha m b u r g. Otto Aldag (Grodhandel in pflanzl. und tier. Ulen und Fetten). Gesamtprokurist: Kurt Harbach, Hamburg. Je zwei aller Gesamtprokuristen sind zusammen vertretungs- berechtigt. Deutsche Maizena Werke GmbH. (Spaldingstr. 216/218). Die an Dr. M. Wittwer fur die Zweigniederlassung Regensburg erteilte Prokura ist erloschen. 1. F. Wilhelm Eggers (Spezial-Kittfabrik u. Fabrikation von Farben, Lacken u. Bohnerwachs, Wiesenstr. 12). Theodor Wey- land, Kaufmann, Hamburg, ist als weiterer personlich haften- der Gcsellschafter in die offene Handelsgesellschaft einge- treten. Noblee & Tho71 GmbH. (Hbg.-Harbg.). Fritz von Krosigk, Kaufmann, Hamburg, ist zum weiteren Geschiftsfiihrer be- stellt worden. E. H Worlie & Co. Gesellschaft fur Ausfuhrhandel mbH. (Bellevue 7). Durch Gesellschafterbeschlud ist das Stammkapi- FETTE . SEIFEN . ANSTRICHMITTEL 56. Jahrgang Nr. 7 1954 tal auf DM 20000.- erhoht. Die Firma lautet jetzt: E. H. Worlte & Co. Gesellschaft fur Auflenhandrl mbH. Ernst Blohm ist nicht mehr Geschiftsfuhrer. Rudolf Kleeblatt, Kaufmann, Hamburg, ist zum weiteren Geschaftsfiihrer bestellt worden. H an n o v e r. Continental Gummi-Werke AG., Hannover. Dr. jur. Georg Gobel ist zurn ordentlichen Vorstandsmitglied bestellt. Die Prokura des Paul Redemann ist erloschen. Kali-Chemie AG., Hannover, Hans-Bockler- Allee 20. Dr. Werner Hochstadt ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Sichel-Werke AG., Hannover, Siidfeldstr. 26. Die Prokura des Walter Wiedemann ist erloschen. K 6 1 n. Farbwerke Franz Rasquin AG., Koln-Miilheim. Dr. Franz Burghard ist zum ordentlichen Vorstandsmitglied bc- stellt. Vor nunmehr 100 Jahren wurde durch Adolf Heinrich AU- gust Bergmann der Grundstein fur die heutige Zahnpflege gelegt, als er ein wirksames Mittel gegen die damals um sich greifende Zahnfaule schuf, das auch heute wieder bekannte Bergmann Erzeugnis .Rosodont". M an n h e i m. Am 6. 7. 1954 verstarb der Senior-Chef der Firma Ernst Cramer & Co., Herr Hans Pohly. Die Geschichte dieses bedeutenden Unternehmens ist auf das engste mit dem Namen des Verstorbenen verkniipft. M e 11 e. Gebr. Sudfeldt KG. Melle Die Prokura des Kauf- manns Kurt Plumpe und des techn. Leiters Rolf Matthesius 579

Zolltechnisches

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Zolltechnisches Das Zollbegleits&ein-Verfahren zwischen Bundesgebiet und Sowjetzone

Die in der Ernihrungsindustrie bekanntgewordene Zoll- praxis zeigt gerade in der letzten Zeit, dad die komplizierten Bestimmungen uber den Zollbegleitschein-Verkehr mit der Sowjetzone mancherlei Transportverzogerungen und sonstige Unannehmlichkeiten mit sich gebracht haben. Will man solche Schwierigkeiten vermeiden, mud man auf folgendes achten:

Grundsatz ist, da5 Bundesgebiet und Sowjetzone ein ein- heitliches Zollgebiet bilden, aber verschiedene Zolltarife be- sitzen, und dad aus zollrechtlichen Griinden der Zeitpunkt der Verbringung von Zollbegleitscheingut in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zollseitig festgestellt werden mu&

Weiterer Grundsatz ist, dad Zollbegleitscheingut im Ver- kehr mit der Sowjetzone oder Ostberlin durch das Zollaus- land oder iiber einen Zollausschlu5 oder iiber die Zonen- grenze ein- oder ausgehen darf. Hiernach ist Zollbegleitschein- gut, das auf dem Wege na& der Sowjetzone oder Ostberlin durch das Zollausland oder dur& einen Zollausschlud durch- gefiihrt werden soll, der zustindigen Ausgangszollstelle (Zwi- sdienzolldienststelle) vorzufiihren.

Im Verkehr iiber die Zonengrenze mu5 der Warenfiihrer Zollanweisungsgut, das aus dem Bundesgebiet in die Sowjet- zone oder nach Ostberlin gebracht werden sol1 oder das aus der Sowjetzone oder aus Ostberlin in das Bundesgebiet transportiert worden ist, der zustindigen Grenzkontrollstelle (Zwischenzolldienststelle) unter Vorlegung der Zollurkunden vorfiihren.

Im iibrigen geht die Haftung des Zollbegleitschcinnehmers bei Zollanweisungsgut, das aus der Sowjetzone oder aus Ost- berlin iiber die Zonengrenze oder bei der Durchfuhr durch das Zollausland oder durch einen Zollausschlu5 iiber die 2011- grenze in das Bundesgebiet verbradit wird, auf den Waren- fuhrer iiber, wenn er nicht selbst Zollbegleitscheinnehmer ist. Wichtig ist, dad ein solcher Warenfuhrer der zustindigen Zolldienststelle eine Obernahme-Erklirung einreichen mud.

Neue Richtlinien fur Zoll- und Verbrauchsteuer-Erlasse aus Billigkeitsgrunden

Nach den kirrzlich bekanntgewordenen n e u e n Richtlinien fiir Zoll- und Verbrauchsteuer-Erladantrage aus Billigkeits- griinden diirfen die Oberfinanzdirektionen und die Haupt- zollimter Zolle und Verbrauchsteuern im Rahmen der ihnen lbertragenen Befugnisse im allgemeinen nur auf e n t s p r e - c h e n d e n A n t r a g erlassen, erstatten oder anrechnen, was die 01- und Fettwirtschaftskreise besonders beachten miissen. Ein solcher Antrag mud innerhalb von z w e i J a h r e n nach Entstehung der Steuerschuld gestellt worden sein; Antrige, die nach Ablauf dieser Frist gestellt wurden, werden in der Regel abgelehnt. Indessen bleibt es der zustindigen Ober- finanzdirektion iiberlassen, derartige Antrige in besonders gearteten Fillen dem Bundesminister der Finanzen zur Ent- scheidung vorzulegen.

Ein solcher Billigkeitsantrag wird gewohnlich von dem Steuerpflichtigen (Steuerschuldner oder Haftenden) gestellt werden. Jedoch kann er auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen von dem durch die Abgabenerhebung Betroffenen (z. B. dem Empfinger im Falle der Zollschuld-Uberweisung oder dem Auftraggeber des Spediteurs) oder auch von einem Interes- senvertreter des Steuerpflichtigen (Fachverband, Konsul usw.) gestellt werden.

Im iibrigen wird amtlicherseits Antriigen auf eine Abgaben- Vergiinstigung im Sinne der neuen Richtlinien, bei denen es sich um so g e r i n g f i i g i g e B e t r a g e handelt, daB sie in keinem Verhiltnis zu dem fur ihre Bearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen, nicht entsprochen.

Schliedlich werden Zolle und Verbrauchsteuern, deren Erlad beantragt worden ist - soweit zulissig -, nur dann ge- stundet, wenn der ErlaBantrag Erfolg verspricht und die S t u n d u n g a u s d r i i c k l i c h v e r l a n g t w i r d . Ver- spricht der Antrag keinen Erfolg, wird die Stundung abge- Ichnt, soweit nicht andere Griinde einc Stundung rechtfer- tigen.

Firmen- und Personennachrichten E s s en. Die Atlas-Goldschmidt GmbH. ist als neue Emul-

gatoren-Verkaufsgesellschaft der Th. Goldschmidt AG. und der Atlas-Powder Company, Wilmington/Del., USA, neu gegriindet worden. Auder dem Verkauf der bekannten Gold- Schmidt-Emulgatoren wird von dieser Firma der Vertrieb der von der Atlas-Powder Company entwidtelten oberflichen- aktiven Erzeugnisse iibernommen.

F ii r t h / B a y. Im Alter von 75 Jahren verstarb der Senior- Chef der Edtart-Werke, Kommerzienrat lacob Eakart. 60 Jahre bat er fur sein Werk unermiidlich geschaffen und der ganzen Industrie bahnbrechende Wege gezeigt.

H a m b u r g. Otto Aldag (Grodhandel in pflanzl. und tier. Ulen und Fetten). Gesamtprokurist: Kurt Harbach, Hamburg. Je zwei aller Gesamtprokuristen sind zusammen vertretungs- berechtigt.

Deutsche Maizena Werke GmbH. (Spaldingstr. 216/218). Die an Dr. M. Wittwer fur die Zweigniederlassung Regensburg erteilte Prokura ist erloschen.

1. F . Wilhelm Eggers (Spezial-Kittfabrik u. Fabrikation von Farben, Lacken u. Bohnerwachs, Wiesenstr. 12). Theodor Wey- land, Kaufmann, Hamburg, ist als weiterer personlich haften- der Gcsellschafter in die offene Handelsgesellschaft einge- treten.

Noblee & Tho71 GmbH. (Hbg.-Harbg.). Fritz von Krosigk, Kaufmann, Hamburg, ist zum weiteren Geschiftsfiihrer be- stellt worden.

E. H Worl ie & Co. Gesellschaft fur Ausfuhrhandel mbH. (Bellevue 7). Durch Gesellschafterbeschlud ist das Stammkapi-

FETTE . SEIFEN . ANSTRICHMITTEL 56. Jahrgang Nr. 7 1954

tal auf DM 20000.- erhoht. Die Firma lautet jetzt: E . H. Worl te & Co. Gesellschaft fur Auflenhandrl mbH. Ernst Blohm ist nicht mehr Geschiftsfuhrer. Rudolf Kleeblatt, Kaufmann, Hamburg, ist zum weiteren Geschaftsfiihrer bestellt worden.

H a n n o v e r. Continental Gummi-Werke AG., Hannover. Dr. jur. Georg Gobel ist zurn ordentlichen Vorstandsmitglied bestellt. Die Prokura des Paul Redemann ist erloschen.

Kali-Chemie AG., Hannover, Hans-Bockler- Allee 20. Dr. Werner Hochstadt ist nicht mehr Vorstandsmitglied.

Sichel-Werke AG., Hannover, Siidfeldstr. 26. Die Prokura des Walter Wiedemann ist erloschen.

K 6 1 n. Farbwerke Franz Rasquin AG., Koln-Miilheim. Dr. Franz Burghard ist zum ordentlichen Vorstandsmitglied bc- stellt.

Vor nunmehr 100 Jahren wurde durch Adolf Heinrich AU- gust Bergmann der Grundstein fur die heutige Zahnpflege gelegt, als er ein wirksames Mittel gegen die damals um sich greifende Zahnfaule schuf, das auch heute wieder bekannte Bergmann Erzeugnis .Rosodont".

M a n n h e i m. Am 6. 7. 1954 verstarb der Senior-Chef der Firma Ernst Cramer & Co., Herr Hans Pohly. Die Geschichte dieses bedeutenden Unternehmens ist auf das engste mit dem Namen des Verstorbenen verkniipft.

M e 11 e. Gebr. Sudfeldt KG. Melle Die Prokura des Kauf- manns Kurt Plumpe und des techn. Leiters Rolf Matthesius

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