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Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet. Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbH Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusch- einwirkungen auf das Plangebiet und den Kindergarten durch die benachbarte Sportanlage, gewerbliche Nutzungen und Straßenverkehr Bericht-Nr. i-2011-04-66 Datum 16. Mai 2011 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Gemeinde Zornheim über: Verbandsgemeinde Nieder-Olm Pariser Straße 110 55068 Nieder-Olm Auftrag mit Schreiben vom 11. Februar 2011 (Bebauungsplan) und Ergänzung vom 28. April 2011 (zum Kindergarten) Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 8, Seite 33 Bearbeitet durch Wilburg Gusy (Diplom-Physikerin) Dieser Bericht besteht aus 35 Seiten und einem Anhang. Zornheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 E-Mail [email protected] Internet www.i-s-u.de

Zornheim Schalltechnische Untersuchung zum … · Nr. i-2011-04-66 Datum 16. Mai 2011 ... Neubau Kindergarten Zornheim, Hahnheimer Straße 32A, 55270 Zornheim, ... (LBM RP), per E-Mail

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Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung

des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbH

Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusch-einwirkungen auf das Plangebiet und den Kindergarten durch die benachbarte Sportanlage, gewerbliche Nutzungen und Straßenverkehr

Bericht-Nr. i-2011-04-66 Datum 16. Mai 2011

Digitale Mehrausfertigung

Auftraggeber Gemeinde Zornheim

über: Verbandsgemeinde Nieder-Olm Pariser Straße 110 55068 Nieder-Olm

Auftrag mit Schreiben vom 11. Februar 2011 (Bebauungsplan) und Ergänzung vom 28. April 2011 (zum Kindergarten)

Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5

Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 8, Seite 33

Bearbeitet durch

Wilburg Gusy (Diplom-Physikerin)

Dieser Bericht besteht aus 35 Seiten und einem Anhang.

Z o r n h e i m

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens

Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 E-Mail [email protected] Internet www.i-s-u.de

Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbH

Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens III

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Aufgabenstellung ................................................................................................ 1

2 Plan- und Datengrundlagen ................................................................................ 4

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen .................................................... 5

3.1 Städtebauliche Planung ...................................................................................... 5

3.2 Verkehrslärm ........................................................................................................ 6

3.3 Gewerbelärm ........................................................................................................ 7

3.4 Sportlärm .............................................................................................................. 8

4 Vorgehensweise ................................................................................................ 10

5 Straßenverkehrsgeräusche von der K 35 ........................................................ 11

5.1 Ermittlung der Geräuschemissionen von der K 35 ........................................ 11

5.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von der K 35 ............................................................................................................... 13

6 Sportlärm ............................................................................................................ 14

6.1 Geräuschemissionen von der Sportanlage..................................................... 14

6.1.1 Definition von Beurteilungsszenarien und Ermittlung der Geräusch-emissionen ............................................................................................................................. 16

6.1.2 Geräuschemissionen für das Szenario S1 (Spielbetrieb sonntags inner-halb der Ruhezeit) .................................................................................................................. 17

6.1.3 Geräuschemissionen für das Szenario S2 (Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 – 22 Uhr) ...................................................................................... 18

6.1.4 Geräuschemissionen für das Szenario S3 (Abfahrt der Gaststätten-besucher nach 22 Uhr) ........................................................................................................... 19

6.1.5 Geräuschemissionen für das Szenario S4 (Kleinspielfeld tags außerhalb der Ruhezeiten) ...................................................................................................................... 19

6.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von der Sportanlage ................................................................................................. 20

6.2.1 Geräuschimmissionen für das Szenario S1 (Fußball-Spielbetrieb sonn-tags innerhalb der Ruhezeit) ................................................................................................. 20

6.2.2 Geräuschimmissionen für das Szenario S2 (Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 – 22 Uhr) ...................................................................................... 21

6.2.3 Geräuschimmissionen für das Szenario S3 (Abfahrt der Gaststätten-besucher in der lautesten Nachtstunde nach einer größeren Veran-staltung) .................................................................................................................................. 22

6.2.3.1 Schallschutzmaßnahmen für den Nachtzeitraum ..................................................................... 23

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens IIIIII

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Seite

6.2.4 Geräuschimmissionen für das Szenario S4 (Nutzung des Kleinspielfeldes tags außerhalb der Ruhezeiten) ............................................................................................ 25

7 Gewerbelärm ...................................................................................................... 27

7.1 Ermittlung der Geräuschemissionen durch gewerbliche Nutzungen .......................................................................................................... 29

7.1.1 Gebietsartspezifische Geräuschemissionen im Tagzeitraum ............................................. 29

7.1.2 Geräuschemissionen durch Gewerbebetriebe im Nachtzeitraum ...................................... 29

7.2 Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen .......................... 30

7.2.1 Geräuschimmissionen im Tagzeitraum ................................................................................ 30

7.2.2 Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum............................................................................. 31

7.2.3 Fazit Gewerbelärm ................................................................................................................. 31

8 Zusammenfassung ............................................................................................ 33

Anhang

Abbildungen – Karten – Tabellen

Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes "Hahnheimer Straße" in Zornheim /8/ (Verkleinerung) ......................................2

Abbildung 2 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Zornheim /7/ (Verkleinerung) ................................3

Abbildung 3 Lageplan mit Luftbild zur Sportanlage (Verkleinerung) ........................................................................................... 15

Abbildung 4 Lageplan und Luftbild mit Gewerbebetrieben und gewerblicher Baufläche westlich der

Hahnheimer Straße (Verkleinerung) ....................................................................................................................... 28

Karte 1 Isophonen- und Gebäudelärmkarte. Straßenverkehrsgeräusche von der K 35.

Beurteilungspegel tags (6 - 22 Uhr) ........................................................................................................................ 13

Karte 2 Isophonen- und Gebäudelärmkarte. Straßenverkehrsgeräusche von der K 35.

Beurteilungspegel nachts (22 - 6 Uhr) .................................................................................................................... 14

Karte 3 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S1: Fußball-Spielbetrieb

sonntags 13-15 Uhr ................................................................................................................................................ 21

Karte 4 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S2: Beachvolleyball

werktags 20-22 Uhr ................................................................................................................................................ 22

Karte 5 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S3: Abfahrt der

Gaststättenbesucher nach 22 Uhr (P1 und P2), lauteste Nachtstunde................................................................... 23

Karte 6 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S3-2: Abfahrt der

Gaststättenbesucher nach 22 Uhr (P1 und P3), lauteste Nachtstunde................................................................... 24

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens IIIIIIIII

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Seite

Karte 7 Isophonenkarte. Kurzzeitige Geräuschspitzen von der Sportanlage. Szenario S3-2: Abfahrt

der Gaststättenbesucher nach 22 Uhr (P1 und P3), lauteste Nachtstunde ............................................................ 25

Karte 8 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S4: Nutzung des

Kleinspielfeldes tags außerhalb der Ruhezeiten (→ Kindergarten) ........................................................................ 26

Karte 9 Isophonenkarte. Kurzzeitige Geräuschspitzen von der Sportanlage. Szenario S4: Nutzung

des Kleinspielfeldes tags außerhalb der Ruhezeiten (→ Kindergarten) .................................................................. 27

Karte 10 Isophonenkarte und Gebäudelärmkarte – Gewerbelärm tags (6 - 22 Uhr) gemäß DIN 18005

– Emissionsansatz: IFSP = 60 dB(A) ...................................................................................................................... 30

Karte 11 Gebäudelärmkarte – Gewerbelärm in der lautesten Nachtstunde durch den Betrieb A gemäß

TA Lärm, ................................................................................................................................................................. 31

Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005

Teil 1 .........................................................................................................................................................................6

Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV ........................................................7

Tabelle 3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm .....................................................................................................................7

Tabelle 4 Immissionsrichtwerte (IRW) der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV ..............................................9

Tabelle 5 Ausgangsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßenabschnitte der Hahnheimer

Straße (K 35) – Prognose 2025 .............................................................................................................................. 12

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 111

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Zornheim beabsichtigt, ein Wohngebiet für den Eigenbedarf aus der Gemeinde auszu-weisen, um nach dem "Zornheimer Modell" preisgünstige Grundstücke für Einheimische zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet schließt an vorhandene Bebauung an. Im Südosten grenzt das Plangebiet an die Kreisstraße K 35 (Hahnheimer Straße). In direkter Zuordnung zu dieser Straße soll ein Mischgebiet entwickelt werden. Die planungsrechtliche Grundlage soll mit dem Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" geschaffen werden, für den ein Vorentwurf (Stand Dezember 2010) vorliegt.

Im Zusammenhang mit einer vorbereitenden Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurde im Jahr 2007/2008 auf Anregung der Gewerbeaufsicht (SGD Süd Regionalstelle Gewerbeauf-sicht) eine schalltechnische Stellungnahme erstellt, da im Süden und Südosten des Plangebietes poten-tiell geräuschemittierende Nutzungen vorhanden sind. In der Untersuchung wurden im Sinne einer ver-einfachenden Vorprüfung (Screening) die möglichen Geräuschimmissionen von folgenden Schallquellen abgeschätzt:

1. Sportplatz mit verschiedenen Spielfeldern (und Lautsprecheranlage), Vereinsheim und Parkplatz

2. mehrere Gewerbebetriebe, teils auch nachtaktiv und gewerbliche Bauflächen

Diese Untersuchung hatte ergeben, dass die Geräuschimmissionen im Plangebiet nicht zu vernachlässi-gen sind und gewisse Restriktionen mit sich bringen können. Daher wurde im Bebauungsplan-Vorent-wurf der Abstand des Plangebietes zu den südlich gelegenen Gewerbegebietsflächen vergrößert.

Außerdem führt die

3. Kreisstraße K 35 (Hahnheimer Straße)

zu einer gewissen Vorbelastung des Plangebietes. Allerdings ist die Kreisstraße nicht sehr stark fre-quentiert, so dass sie im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht Gegenstand der schalltech-nischen Untersuchung war.

Die Geräuschsituation durch den Sportplatz hat sich im Vergleich zu den Annahmen der Vorunter-suchung entschärft, außerdem soll zwischen Sportplatz und Kreisstraße ein 2-geschossiger Kindergar-ten gebaut werden, der den Sportplatz in Richtung des Plangebietes in gewissem Umfang abschirmt. Weiterhin soll der Parkplatz der Sportanlage umgestaltet werden, um Platz für den Kindergartenneubau zu schaffen. Dies wird zu einem Abrücken einiger Stellplätze vom Plangebiet "Hahnheimer Straße" führen.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes soll daher die schalltechnische Untersuchung aktualisiert und vertieft werden. Es ist zu prüfen, inwieweit die 2007/2008 erhobenen Rahmenbedingungen hinsicht-lich Sportplatz und Gewerbebetrieben noch aktuell sind; außerdem sind die Betriebsdaten zu präzi-sieren. Dies betrifft insbesondere die kritischen Nutzungen tags innerhalb von Ruhezeiten und Aktivi-täten während des empfindlicheren Nachtzeitraums (22 - 6 Uhr).

Zusätzlich sind für die Baugenehmigung des Kindergartens, die Geräuschimmissionen auf den geplan-ten Kindergarten zu untersuchen und ggf. Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Da der geplante Kindergarten im Einwirkungsbereich derselben Geräuschquellen liegt, die auf das Plangebiet Hahn-heimer Straße einwirken, wurde eine gemeinsame Untersuchung für den Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" und das Bauvorhaben "Kindergarten" beauftragt. Dabei ist zu beachten, dass für den Kinder-garten aufgrund der beschränkten Nutzungszeiten (ca. 7.00 - 16.30 Uhr) und der größeren Nähe zum Sportplatz andere Beurteilungsszenarien relevant sein können, als für das Plangebiet "Hahnheimer Straße".

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 222

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes "Hahnheimer Straße" in Zornheim /8/ (Verkleinerung)

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 333

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Abbildung 2 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Zornheim /7/ (Verkleinerung)

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 444

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

2 Plan- und Datengrundlagen

Diese Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen:

/1/ Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" der Gemeinde Zornheim, Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung (Vorentwurf, Stand: Dezember 2010), von ISU Kaiserslautern

/2/ Ortsgemeinde Zornheim. Schalltechnische Untersuchung zur Darstellung von Wohn- und gemisch-ten Bauflächen im Bereich Kurzgewann im Flächennutzungsplan, Bericht i-2007-36-66, ISU Bit-burg, 31.01.2008

/3/ Bauvorhaben: Neubau Kindergarten Zornheim, Hahnheimer Straße 32A, 55270 Zornheim, Plan-grundlagen von Diehl + Kasprzik Architekten Partnerschaft, Zornheim, LP 5 Ausführungsplanung, Datum 24.03.2011 (Vorabzug)

a. Grundriss Erdgeschoss M 1:50

b. Grundriss Obergeschoss M 1:50

c. Schnitte, M 1:50

sowie digitale Plangrundlagen, per E-Mail am 29.03.2011, einschließlich

d. Schnitten, Ansichten und Übersicht

e. Lageplan (Datei: 320_11-0329_Katasterplan.pdf)

/4/ Bauvorhaben: Neubau KiGa Zornheim, Hahnheimer Straße 32A, Gemarkung Zornheim, Flur 13, Flst.Nr. 35/1, (Grob-)Absteckungsskizze von KS Vermessung und Bewertung GbR, Bodenheim, abgesteckt am 23.02.2011 (Dateien: 320_110329 Grob-Absteckung vom 23.02.2011.pdf und Grob-AB u. Teil-Geländeaufmaß vom 230211 115624GK.dxf))

/5/ Ausschnitt aus dem Kataster der Gemeinde Zornheim, Stand: 2010, mit Vorentwurf des Bebauungsplan "Hahnheimer Straße", Datum 03.03.2011, zur Verfügung gestellt von VGV Nieder-Olm (Datei: ZH HHStr VE 110303 gr.dxf)

/6/ Geobasisdaten (Digitales Geländemodell im 2 m-Raster aus der Laserbefliegung 2007) © Vermes-sungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 2011

/7/ Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Zornheim mit Legende in digitaler Fassung (1011 FNP Ausschnitt 110309.jpg und FNNP2015 LEG red.pdf) zur Verfügung gestellt von VGV Nieder-Olm

/8/ Ausschnitt aus dem Luftbild der Gemeinde Zornheim, 2010, (Datei: 1011 Lubi Ausschnitt 110309.-jpg) zur Verfügung gestellt von VGV Nieder-Olm

/9/ Verkehrszahlen für die Kreisstraße 35 (K 35), Auszug aus der BVZ 2005, vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP), per E-Mail am 10.02.2011

/10/ Eckziffernprognose Basis 2006, zur Verfügung gestellt vom Landesbetrieb Mobilität mit E-Mail vom 20.07.2010

/11/ Angaben der Tischlerei Scholz zum Betrieb und vorhandenen Aggregaten und Maschinen, beim Ortstermin am 05.04.2011

/12/ Angaben der Betriebsleiterin der Fa. Arnold GmbH am 04.04.2011 und 06.04.2011 zum Betrieb

/13/ Angaben zum Betrieb der Fa. Walter Binger Landtechnik von Herrn Walter Binger am 04.04.2011

/14/ Nutzung der Sportanlage in Zornheim: Angaben von Herrn Dexheimer, TSV 1895, zur Nutzung der Sportanlage (einschl. Gaststätte) in Zornheim beim Ortstermin am 05.04.2011 und Übergabe der Trainingszeiten der Fußballmannschaften – Saison 2010/11, der Tabelle zum Spielbetrieb der

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 555

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Aktiven im ersten Halbjahr 2011, der Zeiten für Leichtathletik, der Nutzungszeiten für Allgemein-heit, Öffnungszeiten des TSV Vereinsheim

/15/ Angaben zur Nutzung der Sportanlage durch die Grundschule von der Schulleiterin Frau Koch, am 02.05.2011

/16/ Bestandsaufnahme des Plangebietes und seiner Umgebung im Hinblick auf die schalltechnisch relevanten Parameter, am 05.04.2011

Zur Ermittlung der Geräuschemissionen wird auf folgende Grundlagen zurückgegriffen:

/17/ VDI 3770 "Emissionskennwerte technischer Schallquellen. Sport- und Freizeitanlagen" vom April 2002

/18/ Wolfgang Probst, Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen, Schriftenreihe Sportanlangen und Sportgeräte, Berichte B2/94, Bundesinstitut für Sportwissenschaft

/19/ "Parkplatzlärmstudie. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen", 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007

/20/ "Geräusche von Trendsportanlagen. Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skaterhockey, Streetball", Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, Juni 2006

/21/ DIN 18005 -1 "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Aus-gabe Juli 2002

/22/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umweltschutz, 1995

/23/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005

/24/ Handwerk und Wohnen – bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel. Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993 / 2005, 26. September 2005, im Auftrag der Handwerkskammer Dortmund, der Handwerkskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Münster

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

3.1 Städtebauliche Planung

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Pla-nung. Im

/25/ Beiblatt 1 vom Mai 1987 zum Teil 1 der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau"

werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachver-ständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte sind in der Tabelle 1 aufgelistet.

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 666

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Gebietsart Orientierungswerte in dB(A)

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)1

Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete

50 40 / 35

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete

55 45 / 40

Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55

Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 / 40

Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 / 45

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 / 50

Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart

45 bis 65 35 bis 65

Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005 Teil 1

Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemenge-lagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plau-sibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwie-gen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanord-nung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vor-gesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.

Daher werden im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung ggf. weitere geräuschartspezifische Vor-schriften zur Bewertung der Immissionssituation herangezogen.

3.2 Verkehrslärm

Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusam-menhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die

/26/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-schutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990.

Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist.

1 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von

vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

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Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Gebietsart Immissionsgrenzwerte in dB(A)

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47

in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsied-lungsgebieten

59 49

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64 54

in Gewerbegebieten 69 59

Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV

Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissions-grenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplan-ten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsge-ber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden.

Die schalltechnischen Berechnungen zum Verkehrslärm erfolgen auf Grundlage der

/27/ "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990

/28/ Allgemeines Rundschreiben des BMV betreffend "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" vom 25. April 1991 (VKBl. S. 480) – Straßenbau Nr. 14/1991 – Lärmschutz (- Ausgabe 1990 - RLS-90; - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4)

3.3 Gewerbelärm

Für den Gewerbelärm ist zusätzlich die

/29/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998

von Bedeutung. Die TA Lärm enthält technisch-fachliche Anforderungen an die Ermittlung und die an-schließende Bewertung der Lärmbelastung von genehmigungs- sowie nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Geräuschimmissionen sind getrennt für die Zeiträume Tag (6.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (lauteste volle Stunde zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) zu erfassen und zu beurteilen. Die TA Lärm nennt Immissionsrichtwerte, die im Regelfalle einzuhalten sind. Die Richtwerte lauten im Einzelnen:

Gebietsart Immissionsrichtwerte in dB(A)

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

in Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten 45 35

in reinen Wohngebieten 50 35

in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 60 45

in Gewerbegebieten 65 50

in Industriegebieten 70 70

Tabelle 3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm

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Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 888

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird aus den während der Einwirkungszeit vorhandenen, meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber und auf 1 Stunde nachts ("lauteste Nachtstunde"), die Berücksichtigung eines Zuschlags von 6 dB(A) für

die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit2 sowie von Zuschlägen für Einzeltöne und ggf. für Impulse, ergibt sich daraus der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Der Im-missionsrichtwert ist überschritten, sofern entweder der Beurteilungspegel höher liegt als der Richtwert oder kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr als 30 dB(A) oder nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten (Spitzenpegelkriterium).

Für seltene Ereignisse (nach Nr. 7.2 TA Lärm) gelten unabhängig von der Gebietsart – mit Ausnahme von Industriegebieten – folgende Immissionsrichtwerte:

tags 70 dB(A)

nachts 55 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte für fast alle Gebietsarten aus Tabelle 3 tags um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Für Gewerbegebiete gelten Toleranzen von tags 25 dB(A) und nachts 15 dB(A). In Industriegebieten sind keine Höchstwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen vorgegeben.

Die Regelungen für seltene Ereignisse gemäß Nr. 7.2 TA Lärm gelten für maximal 10 Tage oder Nächte eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden. Bei der Anzahl der Ereignisse mit erhöhten Geräuschimmissionen (i.S. seltener Ereignisse gemäß TA Lärm) sind gegebenenfalls auch Zeiten mit erhöhten Geräuschimmissionen durch andere Verursacher mit zu berücksichtigen. Insgesamt sollten seltene Ereignisse nicht häufiger als an 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten.

Die schalltechnischen Berechnungen zum Gewerbelärm erfolgen auf der Grundlage der

/30/ DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" (Entwurf) vom September 1997

3.4 Sportlärm

Für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen gilt die

/31/ "Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagen-lärmschutzverordnung - 18. BImSchV)" vom 18. Juli 1991, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 09. Februar 2006.

Die 18. BImSchV nennt Immissionsrichtwerte (IRW), die bei der Errichtung und dem Betrieb von Sport-einrichtungen einzuhalten sind.

Die Art der in Tabelle 4 bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige Gebiete und Anlagen sind entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beur-teilen.

2 Der Zuschlag, der nicht in Industrie-, Gewerbe-, Kern-, Dorf- und Mischgebieten zu erteilen ist, gilt an Werktagen für die

Zeiten von 6-7 und 20-22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr.

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Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Gebietsart

IRW in dB(A)

tags außerhalb

der Ruhezeiten

tags innerhalb

der Ruhezeiten nachts

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

45 45 35

Reine Wohngebiete 50 45 35

Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete

55 50 40

Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete

60 55 45

Gewerbegebiet 65 60 50

Tabelle 4 Immissionsrichtwerte (IRW) der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV

Die Richtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume:

tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 22.00 Uhr

nachts an Werktagen 22.00 bis 6.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 22.00 bis 7.00 Uhr

Ruhezeiten an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr

an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr

Die Beurteilungszeiten, über die die jeweils auftretenden Geräuschimmissionen zu mitteln sind, setzen sich damit wie folgt zusammen:

tags außerhalb der Ruhezeiten 12 / 9 Stunden (werktags / sonntags)

tags innerhalb der Ruhezeiten jeweils 2 Stunden (werktags + sonntags)

nachts lauteste Nachtstunde 1 Stunde

Darüber hinaus sollen kurzzeitige Geräuschspitzen die genannten Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten ("Spitzenpegelkriterium").

Im Hinblick auf die Anwendung der Richtwerte an Sonn- und Feiertagen ist Folgendes zu beachten: Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nut-zungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis

20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.3

Wird eine Sportanlage auch für Schulsport genutzt, gilt folgende Sonderregelung (vgl. § 5(3) 18. BImSchV): Bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen sind die Zeiten für den Schulsport außer Acht zu lassen und die o.g. Beurteilungszeiten um die dem Schulsport zuzurechnenden Teilzeiten zu verrin-gern.

Bei "seltenen Ereignissen" (an höchstens 18 Kalendertagen innerhalb eines Jahres, unabhängig von

der Anzahl der einwirkenden Sportanlagen4) sind Überschreitungen der Immissionsrichtwerte aus

3 Vgl. 18. BImSchV, § 2 (5) Satz 2.

4 Vgl. 18. BImSchV, Anhang Nr. 1.5.

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Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Tabelle 4 um bis zu 10 dB(A) zulässig. Auf keinen Fall dürfen die Beurteilungspegel jedoch folgende

Höchstwerte überschreiten5:

tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A)

tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A)

nachts 55 dB(A)

Die Toleranz für kurzzeitige Geräuschspitzen beträgt bei seltenen Ereignissen tags maximal 20 dB(A) und nachts maximal 10 dB(A).

In der vorliegenden Untersuchung werden die Geräuschbelastungen von der Sportanlage durch Berechnungen ermittelt. Die Schallausbreitungsrechnungen für die Sportanlagen werden anhand der DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berech-nungsverfahren" (Entwurf) vom September 1997 ermittelt.

4 Vorgehensweise

Aufgrund der jeweils lärmartspezifischen Vorschriften und Regelwerke gliedert sich die vorliegende Untersuchung nach den einzelnen Geräuscharten.

Die Geräuschimmissionen auf das Plangebiet und den Kindergarten werden für die verschiedenen Emittenten anhand von schalltechnischen Modellrechnungen bestimmt. Als Grundlage wird ein digitales

Geländemodell erstellt. 6

Der geplante Kindergarten wird lagemäßig entsprechend dem Absteckplan /4/ berücksichtigt. Es soll ein 2-geschossiges Gebäude mit drei Gruppenräumen jeweils mit zugehörigem Schlafraum, einem Bewe-gungsraum und verschiedenen anderen Funktionsräumen (sanitäre Anlagen, Personal, Küche, Technik, Lager usw.) gebaut werden. Für das Gebäude entfallen einige Stellplätze auf dem vorhandenen Park-platz der Sportanlage. Dieser Parkplatz, der tagsüber auch von anderen (bspw. Lehrern der benachbar-ten Schule und Wanderern) genutzt wird, soll umgestaltet und befestigt werden. Konkrete Pläne hierfür liegen bisher nicht vor.

Für die geplanten Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) im Neubaugebiet "Hahnheimer Straße" werden in den verschiedenen Vorschriften nutzungsspezifische schalltechnische Orientierungs-/ Immissionsricht- oder –grenzwerte angegeben. Der Kindergarten liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für diesen werden nachfolgend die Schwellenwerte für die Gebietsarten "Allgemeines Wohngebiet" und "Mischgebiet" als Anhalt zur Lärmbewertung herangezogen, da in diesen Gebietsarten

gemäß BauNVO7 soziale Einrichtungen wie Kindergärten allgemein zulässig sind (vgl. § 4(2) Nr. 3 und §6 (2) Nr.5 BauNVO). In Zeiten, in denen der Kindergarten nicht genutzt wird (bspw. nachts in 22 - 6 Uhr und an Wochenenden), liegt kein Schutzbedürfnis vor, so dass diese Zeiträume nicht zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf den Kindergarten heranzuziehen sind.

Für den Sportplatz werden aus den Nutzungszeiten die - vor dem Hintergrund der differenzierten Beurteilungskriterien der 18. BImSchV - kritischsten Beurteilungsszenarien abgeleitet, die nachfolgend näher beleuchtet werden. Die Emissionen werden anhand von Referenzwerten aus der Literatur

5 A.a.O. § 5 (5).

6 Im Rahmen der Voruntersuchung zur Flächennutzungsplanänderung wurden vereinfachte Berechnungen - ohne

detaillierte Berücksichtigung der Geländehöhen - durchgeführt.

7 BauNVO: Baunutzungsverordnung

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bestimmt. Durch Schallausbreitungsrechnungen werden die Immissionen im Plangebiet ermittelt und anhand der nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV beurteilt.

Für die Gewerbebetriebe werden die in 2007/2008 vereinfacht erhobenen Ausgangsdaten (insbes. hinsichtlich der Betriebszeiten und Art der Aktivitäten) geprüft und bzgl. der Nachtaktivitäten kon-kretisiert. Für die kritischsten Vorgänge nachts werden schalltechnische Modellrechnungen für konkrete Betriebsvorgänge durchgeführt. Ansonsten werden schalltechnische Berechnungen auf der Basis von gebietsart- bzw. betriebsartspezifischen flächenbezogenen Referenzwerten bzgl. der Emissionen durchgeführt. Gewerbliche Bauflächen, die bisher noch nicht baulich genutzt werden, werden mit einem pauschalen flächenbezogenen Emissionsansatz in die Untersuchung einbezogen.

Die Straßenverkehrsgeräusche von der K 35 werden anhand der einschlägigen Regelwerke rechnerisch auf der Basis von Verkehrszahlen, Lkw-Anteil, zulässiger Höchstgeschwindigkeit usw. ermittelt und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm beurteilt. Bei Überschreitungen der maßgeblichen Schwellenwerte werden Lärmpegelbereiche als Grundlage für passiven Schallschutz bestimmt.

Die Geräuschimmissionen werden insbesondere im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hahn-heimer Straße" flächenhaft für eine Immissionsorthöhe von 6 müG berechnet. Dies Immissionsorthöhe entspricht dem 1. Obergeschoss einer Bebauung und ist so gewählt, dass der dämpfende Einfluss des Bodens und durch Meteorologie nicht überschätzt wird.

Darüber hinaus werden Berechnungen für repräsentative Immissionsorte durchgeführt, insbesondere an den Fassaden des geplanten Kindergartens. Dabei wird die Geschossigkeit entsprechend der Kindergartenplanung bzw. der Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt.

Die Ergebnisse werden in Form von kombinierten Isophonenkarten (für die flächenhaften Berech-nungen) und Gebäudelärmkarten (für die Immissionsorte) farbig dargestellt. Bei den Gebäudelärmkarten wird jeweils der Wert für die ungünstigste Geschosslage angegeben.

Die Geräuscheinwirkungen werden in diesen Karten in 2,5 dB(A)-Schritten farbig abgestuft. Die Farb-skala ist jeweils wie folgt an die lärmartspezifischen schalltechnischen Orientierungs-/ Immissionsricht- bzw. –grenzwerte für den dargestellten Beurteilungszeitraum angepasst:

Grüntöne zeigen die Einhaltung des Schwellenwertes für Allgemeine Wohngebiete an.

Gelbtöne kennzeichnen Bereiche, in denen zwar die Schwellenwerte für Allgemeine Wohngebiete überschritten werden, jedoch die Schwellenwerte für Mischgebiete eingehalten werden.

Orange-, Rot- und Blautöne zeigen die Überschreitung der Schwellenwerte für Mischgebiete und Allgemeine Wohngebiete an.

5 Straßenverkehrsgeräusche von der K 35

5.1 Ermittlung der Geräuschemissionen von der K 35

Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßen-

abschnitten. Diesbezüglich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen.8

Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr werden die folgenden Verkehrszahlen benötigt:

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres)

8 Vgl. RLS-90, Nr. 4.4.1.1.1.

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MT, MN Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h

pT, pN Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in %

Zum Straßenverkehrsaufkommen auf der K 35 (Hahnheimer Straße) wurden vom Landesbetrieb

Mobilität Rheinland-Pfalz Zähldaten aus der Bundesverkehrszählung 2005 /9/ zur Verfügung gestellt.9 Diese wurden anhand von Faktoren aus der "Eckziffernprognose 2006" (vgl. /10/) auf das Jahr 2025 hochgerechnet. Da für Kreisstraßen keine Hochrechnungsfaktoren angegeben sind, wird hilfsweise der Wert für Landesstraßen verwendet (+ 15%). Zusätzlich wurde das Verkehrsaufkommen aus dem

Plangebiet abgeschätzt.10 Hierfür ist nach überschlägigen Berechnungen ein Pkw-Verkehr von ca. 500

Fahrten pro 24 h für das gesamt Plangebiet anzusetzen.11 Nachfolgend wird vernachlässigt, dass auch ein Teil des Verkehrs über die Sörgenlocher Straße abfließt.

Für die Hahnheimer Straße wird in der Prognose ein Verkehrsaufkommen von 250 Kfz/24 h pro Richtung im Sinne eines Maximalansatzes in die Untersuchung eingestellt. Die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf den Tag und die Nacht wird entsprechend den Zähldaten aus der BVZ 2005 zugrunde gelegt. Die Lkw-Anteile am Gesamtverkehr werden im Sinne eines konservativen Ansatzes aus der BVZ 2005 beibehalten.

Weiterhin geht der folgende Parameter in die Berechnung ein:

v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt

hier: innerorts 50 km/h, außerorts Pkw: 100 km/h, Lkw 80 km/h

Außerdem sind folgende Faktoren von Bedeutung:

Beschaffenheit der Straßenoberfläche

Längsneigung der Fahrbahn: hier ≤ 5%

Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel Lm,E sind in der fol-genden Tabelle zusammengefasst.

Straßenabschnitt DTV MT MN pT pN v Pkw/Lkw DStrO Lm,E,T Lm,E,N

Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h dB dB(A) dB(A)

innerorts 1.226 70,5 11,5 3,3 4,6 50 / 50 0 51,6 44,4

außerorts 1.226 70,5 11,5 3,3 4,6 100 / 80 -2 54,8 47,2

Tabelle 5 Ausgangsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßenabschnitte der Hahnheimer Straße (K 35) – Prognose

2025

Die Emissionspegel in Tabelle 5 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung.

9 Verkehrszahlen 2005: 852 Kfz/24 h, stündliche Verkehrsstärke: tags 49 Kfz/h, nachts 8 Kfz/h, Lkw-Anteil: tags 3,3%,

nachts 4,6%

10 Vgl. Bosserhoff, Dietmar: Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung und Auswirkungen auf die Anbindung

an das Straßennetz, in: Handbuch für Verkehrssicherheit und Verkehrstechnik der Hessischen Straßen- und

Verkehrsverwaltung, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wiesbaden 2006

11 Diese Abschätzung genügt der für schalltechnische Prognosen erforderlichen Genauigkeit.

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5.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von der K 35

Die Beurteilungspegel für die Straßenverkehrsgeräusche von der K 35 sind in Karte 1, Seite 13 (für den Tag) und Karte 2, Seite 14 (für die Nacht) dargestellt.

Karte 1 Isophonen- und Gebäudelärmkarte. Straßenverkehrsgeräusche von der K 35. Beurteilungspegel tags (6 - 22 Uhr)

Die Karte 1 veranschaulicht, dass die Geräuschimmissionen im Plangebiet tags unter 60 dB(A) liegen. Der schalltechnische Orientierungswert für Mischgebiete wird überall eingehalten. Im Allgemeinen Wohngebiet innerhalb des Plangebietes betragen die Beurteilungspegel für die Straßenverkehrs-geräusche von der K 35 unter 50 dB(A); der schalltechnische Orientierungswert für Allgemeine Wohn-gebiete wird deutlich unterschritten.

Am geplanten Kindergarten betragen die Straßenverkehrsgeräusche tags maximal 54,7 dB(A). Damit wird der schalltechnische Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) eingehalten.

Nachts sind die Geräuscheinwirkungen - wie die Emissionen (s. Tabelle 5, Seite 12) um 7 bis 8 dB(A) niedriger als tags. In direkter Zuordnung zur Hahnheimer Straße können, je nach Abstand zur Fahrbahn, Beurteilungspegel bis ca. 52,5 dB(A) auftreten, vgl. Karte 2, Seite 14. An den vorhandenen Gebäuden im geplanten Mischgebiet betragen die Beurteilungspegel nachts < 51 dB(A). Der schalltechnische Orientierungswert von 50 dB(A) in Mischgebieten wird im Randbereich geringfügig überschritten. Überschreitungen < 1 dB(A) liegen unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle und sind daher vernachlässig-bar. Der (höhere) Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 54 dB(A) nachts in Mischgebieten wird überall eingehalten.

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Im geplanten Allgemeinen Wohngebiet liegen die Geräuscheinwirkungen nachts unter 42,5 dB(A). der schalltechnische Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) wird überall eingehalten.

Der Kindergarten wird nachts nicht genutzt, so dass die Geräuscheinwirkungen in diesem Beurteilungs-zeitraum nicht maßgeblich sind.

Karte 2 Isophonen- und Gebäudelärmkarte. Straßenverkehrsgeräusche von der K 35. Beurteilungspegel nachts (22 - 6

Uhr)

6 Sportlärm

6.1 Geräuschemissionen von der Sportanlage

Zur Nutzung der Sportanlage des Vereins TSV 1895 liegen Angaben des Betreibers vor /14/.

Die Sportanlage wird größtenteils durch den Verein für Spiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Es findet jedoch auch Schulsport der benachbarten Grundschule statt. Außerdem ist die Sportanlage in der Zeit von 14.00 - 16.30 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet.

Folgende Spielfelder sind vorhanden (s. Abbildung 3, Seite 15):

1 Beachvolleyballfeld

2 Kleinspielfeld

3 Rasenplatz (Fußball)

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4 Kunstrasenplatz (Fußball)

5 Rasenplatz klein

Abbildung 3 Lageplan mit Luftbild zur Sportanlage (Verkleinerung)

Das Beachvolleyballfeld (1) wird von "Hobbyspielern" genutzt. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht vorhanden. Es wird nur bei Tageslicht gespielt wird.

Das Kleinspielfeld (2) wird nicht für Vereinstraining oder –spielbetrieb genutzt. Es steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Hier können bspw. Basket-/Streetball oder andere Ballsportarten stattfinden.

Der Rasenplatz (3) und der Kunstrasenplatz (4) werden für Fußballtrainings- und –spielbetrieb genutzt. Es findet jedoch kein gleichzeitiger Spielbetrieb auf beiden Spielfelder statt. In Bezug auf das Plangebiet "Hahnheimer Straße" und den geplanten Kindergarten ist der Rasenplatz aufgrund seines geringeren Abstandes ungünstiger gelegen als der Kunstrasenplatz. Nachfolgend werden daher nur die Geräuschimmissionen vom Rasenplatz näher betrachtet. Der Rasenplatz ist mit Flutlichtanlage und Lautsprechern ausgerüstet. Zuschauer halten sich bevorzugt an den Längsseiten des Spielfeldes auf.

Der kleinere Rasenplatz (5) wird für den Trainingsbetrieb genutzt. Die Geräuschimmissionen von diesem Platz sind aufgrund der größeren Entfernung zum Plangebiet und zum Bauvorhaben "Kindergarten" von untergeordneter Bedeutung, so dass sich nähere Betrachtungen erübrigen.

Außer den o.g. Anlagen bietet die Sportanlage Möglichkeiten für Leichtathletik (bspw. Laufbahnen an den Längsseiten des Rasenplatzes (3) und Sprunggrube zwischen Beachvolleyballfeld (1) und Rasenplatz (3)). Leichtathletik ist jedoch in der Regel mit geringeren Geräuschemissionen verbunden,

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vgl. /18/. Nur beim Einsatz von Startklappen oder -pistolen sind relevante Geräuschimmissionen zu erwarten. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass diese nicht zum Einsatz kommen.

Der Spielbetrieb auf dem Rasenplatz (3) kann abends an Werktagen bis in die Ruhezeit um ca. 21 Uhr reichen. Sonntags ist davon auszugehen, dass die Sportanlage 4 Stunden oder mehr genutzt wird, so dass die Sonderregelung der 18. BImSchV für eine zusammenhängende Nutzung von weniger als 4 Stunden nicht zum Tragen kommt.

An Sonn- oder Feiertagen kann der Spielbetrieb in die Ruhezeit von 13.00 – 15.00 Uhr fallen, so dass dies das kritischste Beurteilungsszenario durch Fußball in Bezug auf das Plangebiet dargestellt. Der Trainingsbetrieb ist erfahrungsgemäß deutlich leiser als der Spielbetrieb und daher weniger kritisch.

Das Beachvolleyballfeld wird vorrangig abends genutzt (ohne Musikbeschallung).

Für den Kindergarten ist die Nutzung an Werktagen tagsüber maßgeblich. Um diesbezüglich die Immissionen zu ermitteln, werden nachfolgend die Immissionen des Kleinspielfeldes abgeschätzt. Damit sollen mögliche Belastungen durch die Nutzung der Allgemeinheit (in der Zeit von 14.00 – 16.30 Uhr) quantifiziert werden. Die resultierenden Immissionen können zugleich als Anhalt für die Geräuschimmissionen bei einer potentiellen Nutzung des Kleinspielfeldes im Rahmen des Schulsports verwendet werden, auch wenn Schulsport nicht in den Anforderungen der Sportanlagenlärmschutz-verordnung unterliegt.

Die Vereinsgaststätte (Gaststube mit ca. 70 Sitzplätzen) wird vorrangig im Zusammenhang mit Sport-veranstaltungen genutzt. Die Öffnungszeit dauert nach Angaben des TSV erfahrungsgemäß montags und donnerstags bis maximal 23 Uhr, sonst bis maximal 22 Uhr. Bei Meisterschaften kann die Nutzung abends auch länger dauern. Der überdachte Freisitz mit ca. 50 Plätzen (8 Tische à 6 Plätze) und ca. 3 Biergartengarnituren wird tagsüber genutzt (nicht nach 22 Uhr). Eine Musikbeschallung des Freisitzes findet nicht statt.

Die Gaststätte wird außerdem für private Feiern (wie Geburtstage) von Vereinsmitgliedern genutzt (mit ca. 60-70 Personen). Eine Vermietung an Dritte für Feiern findet nicht statt.

Über der Gaststätte befindet sich eine Wohnung, die vermietet ist, und die zulässigen Geräusch-emissionen beschränkt.

Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass die Nutzung der Gaststube im immissionsempfindlicheren Nachtzeitraum aufgrund der im selben Gebäude vorhandenen Wohnung und des Abstands zum Plan-gebiet unkritisch ist, so dass für das Plangebiet nach 22 Uhr lediglich die Geräuschimmissionen vom Parkplatz von Bedeutung sind.

6.1.1 Definition von Beurteilungsszenarien und Ermittlung der Geräuschemissionen

Vor dem Hintergrund der zuvor erläuterten Nutzung der Sportanlage werden als kritischste Geräusch-situationen folgende Beurteilungsszenarien näher untersucht:

S1 Spielbetrieb (Fußball) auf dem Rasenplatz sonn-/feiertags12 innerhalb der Ruhezeit 13 - 15 Uhr

Nach Angaben des Sportvereins ist von maximal 50 Zuschauern auszugehen. 13

12 Nachfolgend wird die Kurzbezeichnung "sonntags" (statt "sonn-/feiertags") verwendet.

13 Im Einzelfall können höhere Zuschauerzahlen auftreten; dies ist jedoch durch die Sonderregelungen für seltene Ereignisse

abgedeckt.

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Beim Spielbetrieb werden zu Beginn und am Ende Lautsprecherdurchsagen gemacht. Deren Gesamtdauer wird nachfolgend mit maximal 8 Minuten pro Spiel angesetzt.

S2 Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 - 22 Uhr

S3 Abfahrt der Gaststättenbesucher nachts (nach 22 Uhr):

S4 (für Kindergarten:) Nutzung des Kleinspielfeldes werktags außerhalb der Ruhezeit in 8 - 20 Uhr

Die Szenarien S1 bis S3 sind für das Plangebiet "Hahnheimer Straße" von Bedeutung, das Szenario S4 beschreibt die potentiell kritischste Nutzung während der Öffnungszeit des Kindergartens.

Hinzu kommen bei den o.g. Beurteilungsszenarien S1 bis S3 jeweils die Geräuscheinwirkungen von den Stellplätzen. In Bezug auf den Parkplatz ist noch nicht bekannt, wohin die Stellplätze, die durch den Bau des Kindergartens entfallen, verlagert werden. Nachfolgend wird im Sinne einer "worst case"-Betrachtung angenommen, dass (wie im Bestand) ca. 52 Stellplätze im Bereich P1 und P2 zwischen Hahnheimer Straße und Gaststätte angeordnet werden. Weitere Besucher parken ggf. im Bereich P3. Der Bereich P3 ist aufgrund des großen Abstandes zum Plangebiet im Tagzeitraum schalltechnisch von untergeordneter Bedeutung und kann daher vernachlässigt werden. Allerdings kann der Bereich P3 ggf. im Nachtzeitraum von Bedeutung sein. Für die Zufahrt zu den Stellplätzen und die Fahrgassen im Bereich des Parkplatzes wird aus Schallschutzgründen angenommen, dass diese bei der geplanten Umgestaltung des Parkplatzes "geräuschneutral" (d.h. asphaltiert oder schalltechnisch vergleichbar) ausgeführt werden. Die Geräuschemissionen vom Parkplatz P1 (ca. 12 Stellplätze) und P2 (ca. 40 Stellplätze) werden anhand der Parkplatzlärmstudie /19/ ermittelt. Das Berechnungsverfahren wurde

bereits in der vorangegangen Untersuchung /2/ erläutert und wird hier daher nicht erneut dargestellt.14

Die Geräuschemissionen von den Spielfeldern für die verschiedenen Szenarien werden anhand von Referenzwerten bestimmt.

6.1.2 Geräuschemissionen für das Szenario S1 (Spielbetrieb sonntags innerhalb der Ruhezeit)

Für den Fußball-Spielbetrieb ist gemäß VDI 3770 /17/ von folgenden Schallquellen auszugehen:

Im Bereich des Spielfeldes:

Spieler

Schiedsrichter (Pfiffe)

An den Längsseiten des Spielfeldes:

Zuschauer

Lautsprecherdurchsagen

Für den Spielbetrieb sind folgende Schalleistungspegel LWAT 15 anzusetzen:

Spieler:

LWA;T = 94 dB(A),

14 Die Zuschläge KI und KPa werden mit folgenden Werten eingerechnet: KI' = 4 dB, KPa = 3 dB. Damit sind auch

Geräuschimmissionen durch Türenschlagen und Kommunikationsgeräusche auf dem Parkplatz mit berücksichtigt. Für die

Oberfläche der Fahrgassen und Zufahrt wird der Wert KStrO = 0 dB (Asphalt) angesetzt. Die Stellplätze selbst können

gepflastert werden.

15 Der Schallleistungspegel LWAT beinhaltet einen Zuschlag für die Impulshaltigkeit der Geräusche entsprechend den

Vorgaben der 18. BImSchV.

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Einwirkzeit: 90 Minuten

LWAr = 92,8 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Schiedsrichter

LWA;T = 103,6 dB(A) bei 50 Zuschauern,

Einwirkzeit: 90 Minuten

LWAr = 102,4 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Gesamtschallleistungspegel verteilt über das Spielfeld durch Spieler und Schiedsrichter

LWAr, Spielfeld = 102,4 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Zuschauer (Z):

LWA;T = 97 dB(A) bei 50 Zuschauern

Einwirkzeit: 120 Minuten (gesamt vorher, Pause und nachher)

LWAr = 97 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Lautsprecher (LS):

LWA;T = 112 dB(A) bei 50 Zuschauern 16

Einwirkzeit: 8 Minuten (gesamt Durchsagen vorher und nachher)

zuzüglich Zuschlag für die erhöhte Störwirkung durch Informationshaltigkeit von 3 dB17

LWAr = 103,2 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Gesamtschallleistungspegel verteilt auf die beiden Längsseiten des Spielfeldes

LWAr, Z+LS gesamt = 104,2 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Parkplatz P1, P2

P1 und P2: insgesamt 52 Stellplätze, 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde

LWAr, P1 und P2 gesamt = 91,2 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 13 - 15 Uhr

Kurzzeitige Geräuschspitzen (Schallleistungspegel LWAmax):

Spielfeld: Schiedsrichterpfiffe gemäß VDI 3770 /17/

LWAmax = 118 dB(A)

Parkplatz: Pkw- Heckklappen-/Kofferraumschließen gemäß "Parkplatzlärmstudie" /19/:

LWAmax = 99 dB(A)

6.1.3 Geräuschemissionen für das Szenario S2 (Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 – 22 Uhr)

Die Geräuschemissionen vom Spielfeld werden anhand der Studie zu Trendsportanlagen /20/ bestimmt. Kennzeichnend für Beachvolleyball sind Ballschlag- und Kommunikationsgeräusche.

16 Emissionsansatz 15 dB über dem "Störgeräusch" durch Zuschauer, Mindestdifferenz laut Heckl/Müller, Taschenbuch der

Technischen Akustik, Springer Verlag, 2. Auflage, 1994

17 Dieser Zuschlag wird bei der Schallausbreitungsrechnung mit eingerechnet und ist nicht im Schallleistungspegel LWAr

enthalten.

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Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Nachfolgend werden die Geräuschemissionen für die Hobbyspieler wie für Spielbetrieb ohne Schieds-richter angesetzt.

LWA = 84 dB(A)

Einwirkungszeit: 120 Minuten

Zuschlag für Impulshaltigkeit gemäß 18. BImSchV: KI = 9 dB(A)

LWAr = 93 dB(A)

Kurzzeitige Geräuschspitzen (Schallleistungspegel LWAmax):

LWAmax = 108 dB(A)

Für den Parkplatz werden als Maximalabschätzung um 3 dB(A) geringere Emissionen angesetzt als im Szenario S1. Das entspricht 0,5 Bewegungen / Stellplatz und Stunde auf dem Parkplatz P1 und P2 in der Zeit von 20 – 22 Uhr.

P1 und P2: insgesamt 52 Stellplätze, 0,5 Bewegung pro Stellplatz und Stunde

LWAr, P1 und P2 gesamt = 88,2 dB(A) gemittelt über die 2-stündige Ruhezeit von 20 - 22 Uhr

Der Schallleistungspegel für kurzzeitige Geräuschspitzen beträgt

Parkplatz: Pkw- Heckklappen-/Kofferraumschließen gemäß "Parkplatzlärmstudie" /19/:

LWAmax = 99 dB(A)

6.1.4 Geräuschemissionen für das Szenario S3 (Abfahrt der Gaststättenbesucher nach 22 Uhr)

Als Maximalansatz wird davon ausgegangen, dass sich der Parkplatz (P1 und P2) nach Ende einer Feier in der Gaststätte komplett leert:

Parkplatz P1, P2

P1 und P2: insgesamt 52 Stellplätze, 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde in der lautesten Nachtstunde

LWAr, P1 und P2 gesamt = 91,2 dB(A) in der lauteste Nachtstunde

Kurzzeitige Geräuschspitzen (Schallleistungspegel LWAmax):

Parkplatz: Pkw-Türenschließen gemäß "Parkplatzlärmstudie" /19/:

LWAmax = 97 dB(A)

Parkplatz: Pkw beschleunigte Abfahrt gemäß "Parkplatzlärmstudie" /19/:

LWAmax = 92 dB(A)

Im regulären Betrieb - gemeint ist hiermit der Gaststättenbesuch bspw. nach dem Training - ist aufgrund der geringeren Frequentierung der Gaststätte und des Anteils an Besuchern, die zu Fuß gehen, mit deutlich geringeren Emissionen zu rechnen, so dass der o.g. Ansatz eine "worst case"-Betrachtung für den Fall einer größeren Veranstaltung darstellt.

6.1.5 Geräuschemissionen für das Szenario S4 (Kleinspielfeld tags außerhalb der Ruhezeiten)

Das Kleinspielfeld kann für verschiedene Sportarten genutzt werden. Es ist unter anderem mit Körben ausgestattet, so dass hier bspw. Streetball gespielt werden kann. Maßgeblich für die Geräusche beim Streetball ist das Auftippen des Balls auf den Boden und die Kommunikation der Spieler.

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Nachfolgend werden die Geräuschemissionen für Streetball auf Plätzen mit 2 Körben gemäß /20/

angesetzt.18

LWA = 90 dB(A)

Einwirkungszeit: permanent (Annahme)

Zuschlag für Impulshaltigkeit gemäß 18. BImSchV: KI = 6 dB(A)

LWAr = 96 dB(A)

Kurzzeitige Geräuschspitzen: Schallleistungspegel LWAmax:

LWAmax = 107 dB(A)

Geräuschemissionen in der o.g. Größenordnung können bspw. auch beim Schulsport oder schulischen Arbeitsgruppen (AGs) auftreten, wenn Geschicklichkeitsübungen mit Bällen durchgeführt werden oder bspw. bei Aufwärmübungen im Rahmen des Sportunterrichts.

6.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von der Sportanlage

Nachfolgend werden die Geräuschimmissionen durch die Nutzung der Sportanlage für die verschiedenen Szenarien erläutert. Die flächenhaften Berechnungen wurden auf einem 5 m x 5 m –Raster durchgeführt.

6.2.1 Geräuschimmissionen für das Szenario S1 (Fußball-Spielbetrieb sonntags innerhalb der Ruhezeit)

Für den Spielbetrieb mit 50 Zuschauern ergeben sich mit den oben erläuterten Emissionen die in Karte 3, Seite 21 dargestellten Beurteilungspegel. Die Isophonenkarte verdeutlicht, dass die nutzungs-spezifischen Immissionsrichtwerte für die Ruhezeiten von 55 dB(A) in Mischgebieten und von 50 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten im Plangebiet "Hahnheimer Straße" eingehalten werden. Dies setzt voraus, dass die Fahrgassen bei der Neugestaltung des Parkplatzes asphaltiert (bzw. schalltechnisch vergleichbar) ausgeführt werden. Andernfalls ergeben sich am Rand des Mischgebietes im Nahbereich der Zufahrt bis in eine Tiefe von ca. 10-15 m Überschreitungen des Immissionsrichtwertes.

18 Eine geräuschintensivere Nutzung des Kleinspielfeldes bspw. als Bolzplatz durch 25 Kinder mit einem

Schallleistungspegel von LWAT von 101 dB(A) (maßgebliche Schallquelle ist bei derartiger Nutzung gemäß Fachliteratur

das Schreien von 25 Kindern) erscheint ein unrealistisches Szenario während der Öffnungszeit des Kindergartens. Selbst

im Falle von Fußball im Rahmen des Grundschulschulsports oder AGs auf diesem Platz ist davon auszugehen, dass die

Geräuschkulisse durch die Sporttreibenden nicht dauerhaft so hoch ist, da andernfalls eine Verständigung mit

Lehrpersonen nicht mehr möglich ist.

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Karte 3 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S1: Fußball-Spielbetrieb sonntags 13-15 Uhr

Die schalltechnischen Berechnungen zu kurzzeitigen Geräuschspitzen ergeben, dass diese im gesamten Plangebiet

< 75 dB(A)

betragen. Damit werden die zulässigen Höchstwerte tags innerhalb der Ruhezeiten von 85 dB(A) in Mischgebieten und 80 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten deutlich unterschritten. Auf die Abbildung der entsprechenden Isophonenkarte wird verzichtet.

6.2.2 Geräuschimmissionen für das Szenario S2 (Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 – 22 Uhr)

Nachfolgend sind die Beurteilungspegel für das Szenario S2 bei permanentem Spielbetrieb in der Ruhezeit von 20 – 22 Uhr dargestellt.

Die nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte tags innerhalb der Ruhezeiten von 55 dB(A) in Mischgebieten ("gelber Bereich") bzw. 50 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten ("grüner Bereich") werden in den jeweiligen Baugebieten eingehalten.

Auch kurzzeitige Geräuschspitzen liegen unterhalb der zulässigen Höchstwerte (ohne Isophonenkarte).

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Karte 4 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S2: Beachvolleyball werktags 20-22 Uhr

6.2.3 Geräuschimmissionen für das Szenario S3 (Abfahrt der Gaststättenbesucher in der lautesten Nachtstunde nach einer größeren Veranstaltung)

Karte 5, Seite 23 veranschaulicht die Geräuschimmissionen vom Parkplatz nach Ende einer größeren Veranstaltung in der Gaststätte, wenn sich der Parkplatz komplett leert.

Die nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte für die Nacht von 45 dB(A) in Mischgebieten und 40 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten werden teilweise deutlich überschritten. Die Überschreitungen betragen bis zu 7 dB(A) im Mischgebiet und bis zu 3 dB(A) im Allgemeinen Wohngebiet.

Die Geräuschimmissionen auf den weiter zurückliegenden Flächen im Plangebiet werden sich durch eine Bebauung im vorgelagerten Mischgebiet verbessern. Solange diese jedoch noch nicht errichtet ist, sind für das Allgemeine Wohngebiet wie auch für das Mischgebiet Schallschutzmaßnahmen notwendig, um die Parkplatzgeräusche bei intensiver Nutzung im Nachtzeitraum durch Gaststättenbesucher zu vermindern.

Die im Plangebiet vorhandene Bebauung, zwei Gebäude an der Hahnheimer Straße, sind mit ihrer Abschirmwirkung hier nicht eingerechnet. Die Darstellung dieser Gebäude im hinterlegten Kataster in Karte 5 zeigt jedoch, dass bereits im Bestand bei der hier zugrunde gelegten intensiven Parkplatz-nutzung der Immissionsrichtwert überschritten würde.

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Daher sind bei größeren Veranstaltungen mit intensivem Parkplatzverkehr zum Schutz der immissionsempfindlichen Nutzungen im Nahbereich Vorkehrungen zur Minderung der Geräusche erforderlich.

Karte 5 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S3: Abfahrt der Gaststättenbesucher nach 22

Uhr (P1 und P2), lauteste Nachtstunde

6.2.3.1 Schallschutzmaßnahmen für den Nachtzeitraum

Beschränkung der Parkplatznutzung (Szenario S3-2):

Die Geräuschbelastung kann verbessert werden, indem nachts auf eine Nutzung der nächstgelegenen Stellplätze im Bereich P2 verzichtet wird und nur Stellplätze in den Bereichen P1 (neben dem Vereinsheim) und P3 (neben dem Kunstrasenplatz) genutzt werden. Dann ergibt sich bei gleicher Frequentierung (insgesamt 52 Stellplätze mit 1 Bewegung pro Stellplatz in der lautesten Nachtstunde) die Geräuschsituation in Karte 6, Seite 24. Bei diesem Szenario sind die Geräusche auf der Zufahrt von

der Hahnheimer Straße zu den Stellplätzen mit eingerechnet.19

19 Die Berechnung der Geräuschemissionen basiert auf den RLS-90 in Kombination mit der "Parkplatzlärmstudie". Für 52

Bewegungen in der lautesten Nachtstunde ergibt sich ein längenbezogener Schalleistungspegel von 64,7 dB(A) pro Meter

Weglänge.

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Durch diese Maßnahme reduzieren sich Überschreitungen der nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte auf den Randbereich des Mischgebietes bis ca. 10 m Tiefe ("orangefarbener Bereich"). Die Überschreitungen betragen dort < 3 dB(A). Ansonsten werden die nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte überall im Plangebiet eingehalten.

Karte 6 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S3-2: Abfahrt der Gaststättenbesucher nach

22 Uhr (P1 und P3), lauteste Nachtstunde

Sofern der Pkw-Verkehr nachts - beispielsweise aufgrund eines hohen Fußgängeranteils oder Fahrgemeinschaften - deutlich niedriger sein sollte, reduzieren sich die oben genannten Überschreitungen. Sofern der Pkw-Verkehr vom Parkplatz in der lautesten Nachtstunde nur 50% der o.g. Bewegungshäufigkeit umfasst (26 statt 52 Pkw-Bewegungen) ist die Geräuschbelastung 3 dB(A) geringer als in Karte 6 dargestellt. In diesem Fall würde der Immissionsrichtwert bei Nutzung der Parkplatzbereiche P1 und P3 eingehalten.

Kurzzeitige Geräuschspitzen beim dem o.g. Szenario S3-2 mit Nutzung der Stellplätze in den Bereichen P1 und P3 sind in Karte 7, Seite 25 dargestellt. Die nutzungsspezifischen Höchstwerte für Spitzenpegel (65 dB(A) in Mischgebieten und 60 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten) werden bei dem Szenario S3-2 eingehalten bzw. unterschritten.

Ergänzend: Grundrissgestaltung der 1. Häuserzeile im Plangebiet

Zur Vermeidung von Konflikten am Rand des Plangebietes wird vorgeschlagen, ergänzend im Plangebiet für die erste Häuserzeile entlang der Hahnheimer Straße zum Schlafen genutzte Räume mit

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den Fenstern nach Westen zu orientieren, so dass eine Lüftung in Schlafräumen durch Öffnen der Fenster auf der ruhigeren Gebäudeseite möglich ist.

Karte 7 Isophonenkarte. Kurzzeitige Geräuschspitzen von der Sportanlage. Szenario S3-2: Abfahrt der Gaststätten-

besucher nach 22 Uhr (P1 und P3), lauteste Nachtstunde

6.2.4 Geräuschimmissionen für das Szenario S4 (Nutzung des Kleinspielfeldes tags außerhalb der Ruhezeiten)

Dieses Szenario S4 wurde in die Untersuchung aufgenommen, um die Geräuscheinwirkungen auf den Kindergarten während dessen Öffnungszeit zu erfassen. Insbesondere interessiert die Belastung auf die Schlafräume, da diese mit den Fenstern nach Südosten und Nordosten orientiert sind und also in Richtung der Sportanlage und des Parkplatzes weisen.

Die nachfolgend ermittelten Geräuschimmissionen für das Szenario S4 gehen von einer permanenten Nutzung des Kleinspielfeldes im Beurteilungszeitraum aus bspw. bei einer öffentlichen Nutzung des Kleinspielfeldes. Gleichzeitig repräsentiert dies Szenario auch mögliche Geräuscheinwirkungen durch Schulsport oder schulische Arbeitsgruppen am Nachmittag auf diesem Spielfeld. Zwar unterliegen die Geräusche durch den Schulsport nicht den Anforderungen der 18. BImSchV, im Hinblick auf die Nutzung der Schlafräume des Kindergartens soll jedoch erfasst werden, welche Geräuschsituation sich am Kindergarten überschlägig einstellen kann (unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit), um ggf. bei der Planung des Kindergartens geräuschmindernde Vorkehrungen ergreifen zu können.

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Karte 8 Isophonenkarte. Beurteilungspegel von der Sportanlage. Szenario S4: Nutzung des Kleinspielfeldes tags

außerhalb der Ruhezeiten (→ Kindergarten)

Während der Nutzung des Kleinspielfeldes ergeben sich an der nächstgelegenen Fassade des Kindergartens Geräuscheinwirkungen bis 59 dB(A). Diese übersteigen zwar die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeit, liegen aber unter dem Schwellenwert für Mischgebiete von 60 dB(A). Da auch Mischgebiete dem Wohnen dienen, stellen die potentiellen Geräuscheinwirkungen kein Hindernis für den Kindergarten an diesem Standort dar.

Jedoch sollte in Erwägung gezogen werden, ob die Schlafräume im Kindergarten mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen ausgestattet werden, um eine Frischluftzufuhr bei geschlossenen Fenstern zu ermöglichen, da die Geräuschimmissionen den Schlaf beeinträchtigen können.

Kurzzeitige Geräuschspitzen können bei dem Szenario S4 am Kindergarten Höchstwerte bis 75 dB(A) erreichen. Damit sind zwar die Höchstwerte für Allgemeine Wohngebiete von tags 85 dB(A) eingehalten, dennoch können Spitzenpegel in dieser Größenordnung bei geöffneten Fenstern der Schlafräume den Schlaf stören. Daher ist aufgrund der Spitzenpegel ebenfalls zu überlegen, ob für die Schlafräume schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden, auch wenn aus immissionsschutzrecht-licher Sicht keine Anforderungen auf Schallschutz abgeleitet werden können.

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Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Karte 9 Isophonenkarte. Kurzzeitige Geräuschspitzen von der Sportanlage. Szenario S4: Nutzung des Kleinspielfeldes

tags außerhalb der Ruhezeiten (→ Kindergarten)

7 Gewerbelärm

Wie bereits in der früheren Untersuchung zur vorbereitenden Änderung des Flächennutzungsplans /2/ sind die Geräuschemissionen der Gewerbebetriebe östlich der Hahnheimer Straße zu betrachten.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen aus der früheren Untersuchung wurden im Rahmen der

Ortsbesichtigung /16/ überprüft.20 Für die potentiell kritischeren Betriebe (siehe A, B und E in Abbildung 4, Seite 28) mit zeitweiligen oder regelmäßigen Aktivitäten im Nachtzeitraum bzw. an Sonn-/Feiertagen wurden die Ausgangsdaten durch erneute Erhebungen ergänzt (vgl. /11/, /12/, /13/).

Folgende Betriebe werden in die Untersuchung einbezogen:

A Hersteller Verpackungsmaterial Nachts: Abfahrt 1 Lkw (zwischen 2.00 und 5.00 Uhr), Arbeitsbeginn 5 Mitarbeiter, Ankunft mit Pkw zeitlich versetzt in 4.00-6.00 Uhr Tags: Betriebszeit bei Bedarf bis 22 Uhr

20 Nach Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm sind keine zusätzlichen Betriebe in die Untersuchung

einzustellen.

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B Tischlerei Kleiner Betrieb. Arbeitszeit: bei Bedarf ab 5 Uhr (ca. 2-mal pro Jahr) und/oder bis 22 Uhr, manchmal auch am Wochenende tagsüber, zeitweilig Betrieb von Motorsäge/ Kreissäge im Freien (ca. 20-mal pro Jahr) Der Einsatz von Sägen im Freien findet im Zusammenhang mit der Anlieferung von Holz statt und geschieht auf der Südost- bzw. Südwestseite des Gebäudes. Die Geräusche werden daher durch das Betriebsgebäude in Richtung des Plangebietes abgeschirmt.

C Heizung / Sanitär Lediglich An- und Abfahrt vom Betriebsgelände. Arbeiten in der Regel auf der Baustelle, nicht auf dem Betriebsgelände.

D Vertrieb / Montage von medizinischen Produkten Betriebszeit 7.00 – 18.00 Uhr. Am Standort nur Lager und Büros, keine Produktion.

E Landtechnik Handel mit Landmaschinen und Ersatzteilen plus Reparatur. Während der Ernte Reparaturen auch nachts und am Wochenende (< 10-mal pro Jahr)

Abbildung 4 Lageplan und Luftbild mit Gewerbebetrieben und gewerblicher Baufläche westlich der Hahnheimer Straße

(Verkleinerung)

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7.1 Ermittlung der Geräuschemissionen durch gewerbliche Nutzungen

7.1.1 Gebietsartspezifische Geräuschemissionen im Tagzeitraum

Zur Abschätzung des Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet von den gewerblichen Bauflächen im Nahbereich des Plangebietes beidseitig der Hahnheimer Straße, wird nachfolgend im Sinne eines konservativen Ansatzes der gebietsarttypische flächenbezogene Schallleistungspegel für Gewerbe-gebiete bei noch unbekannten konkreten Anlagen gemäß DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 vom Juli 2002 zugrunde gelegt. Demgemäß ist für Gewerbegebiete ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) von

IFSP Gewerbegebiet = 60 dB(A) pro Quadratmeter

anzusetzen.

Dieser Ansatz ist zugleich ein Maximalansatz für die Schallabstrahlung der vorhandenen Betriebe östlich der Hahnheimer Straße.

7.1.2 Geräuschemissionen durch Gewerbebetriebe im Nachtzeitraum

Von den vorhandenen Betrieben weist nur der Betrieb A geräuschrelevante Nachtaktivitäten im regulären Betrieb auf. Bei den anderen Betrieben sind Aktivitäten nachts auf seltene Ereignisse

beschränkt (siehe oben: Betriebe B und E). 21

Für den Betrieb A werden die Geräuschemissionen in der lautesten Nachtstunde anhand der folgenden konkreten Betriebsvorgänge ermittelt:

Abfahrt eines Lkw in der Zeit von 2.00 – 5.00 Uhr:

Motorstart in der Halle und Ausfahrt aus der Halle,

Halten vor der Halle mit laufendem Motor und Schließen des Tores: Wartezeit bis zu 8 Minuten (Dauer aufgrund von Sicherheitsgründen bei der Betätigung des Tores)

Fahrt vom Betriebsgelände. Beim Tor an der Ausfahrt wird im Sinne eines Maximalansatzes ein weiterer Halt mit laufendem Motor von ca. 1 Minute eingerechnet.

Ankunft von ca. 2 Pkw

Fahrweg von 2 Pkw zu den Stellplätzen

2 Parkbewegungen im Bereich der Stellplätze

Die Geräuschbeiträge durch die Pkw sind von untergeordneter Bedeutung und nur der Vollständigkeit halber in die Berechnungen aufgenommen.

Die Geräuschemissionen werden anhand von Referenzwerten aus den Studien /22/ und /19/ bestimmt.

Für das Motorengeräusch des Lkw während des Haltens wird der Schallleistungspegel LWA für das Rangieren von Lkw mit 99 dB(A) zugrunde gelegt.

Für das Fahren des Lkw ist gemäß /22/ ein Schallleistungspegel von 63 dB(A) pro Meter Weglänge bei 1 Bewegung pro Stunde anzusetzen.

Für einen Pkw-Parkvorgang auf einem Mitarbeiter-Parkplatz ergibt sich gemäß /19/ bei 1 Bewegung pro

Stunde ein Schallleistungspegel von 70 dB(A)22. Hinzu kommt der Fahrweg mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von 47,5 dB(A) pro Meter Weglänge (gemäß /19/).

21 Etwaige erhöhte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum durch diese Betriebe können anhand der Sonderregelungen für

seltene Ereignisse gemäß TA Lärm beurteilt werden.

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Bei 2 Pkw-Bewegungen in der lautesten Nachtstunde erhöhen sich die genannten Schallleistungspegel um 3 dB(A).

Für kurzzeitige Geräuschspitzen wird der Schallleistungspegel für das Entlüften der Lkw-Betriebsbremse mit kurzzeitig 108 dB(A) zugrunde gelegt, vgl. /23/.

7.2 Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen

Die Schallausbreitungsrechnungen zum Gewerbelärm werden anhand der DIN ISO 9613-2 /30/ durchgeführt.

7.2.1 Geräuschimmissionen im Tagzeitraum

Bei einer Beurteilung der Geräuschimmissionen gemäß DIN 18005 ergeben sich auf der Basis der gebietsartspezifischen Emissionsansätze im Plangebiet und am Kindergarten tags die Beurteilungspegel in Karte 10, Seite 30.

Karte 10 Isophonenkarte und Gebäudelärmkarte – Gewerbelärm tags (6 - 22 Uhr) gemäß DIN 18005 – Emissionsansatz:

IFSP = 60 dB(A)

22 Eingerechnet sind die folgenden Zuschläge: KI = 0 dB, KPa = 4 dB, KStrO = 0 dB (für asphaltierte Fahrgassen)

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Die Geräuschbelastungen im Plangebiet und am Kindergarten betragen bis zu 55 dB(A). Die schall-technischen Orientierungswerte für Gewerbelärm in Allgemeinen Wohngebieten werden eingehalten. Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.

7.2.2 Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum

Die Geräuschimmissionen in der lautesten Nachtstunde gemäß TA Lärm durch den einzigen Betrieb mit regulären Nachtaktivitäten veranschaulicht die Karte 11, Seite 31.

Karte 11 Gebäudelärmkarte – Gewerbelärm in der lautesten Nachtstunde durch den Betrieb A gemäß TA Lärm,

Die nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte von 40 dB(A) im Allgemeinen Wohngebieten bzw. 45 dB(A) in Mischgebieten werden eingehalten bzw. unterschritten.

Auch kurzzeitige Geräuschspitzen bleiben unter den zulässigen Höchstwerten für Spitzenpegel von 60 dB(A) in Allgemeinen Wohngebieten und 65 dB(A) in Mischgebieten.

7.2.3 Fazit Gewerbelärm

Die vorhandenen Betriebe und die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche nördlich der Hahnheimer Straße sind mit den geplanten immissionsempfindlichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" und dem geplanten Kindergarten verträglich.

Im Nachtzeitraum treten nur bei einem vorhandenen Gewerbebetrieb regelmäßig Geräuschemissionen auf. Diese führen im Plangebiet nicht zu Überschreitungen der nutzungsspezifischen Immissionsricht-

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werte. Insbesondere der Immissionsrichtwert im Allgemeinen Wohngebiet wird nachts jedoch nahezu ausgeschöpft, so dass nur wenig Spielraum für andere Emittenten bleibt. Dies betrifft insbesondere die gewerbliche Baufläche in direkter Zuordnung zum Plangebiet. Sofern für diese G-Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt wird, sollte daher aus schalltechnischer Sicht eine Geräuschkontingentierung vorgenommen werden, um durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan die Schallabstrahlung zumindest im empfindlicheren Nachtzeitraum zu begrenzen.

Anmerkung: Es ist zu beachten, dass gewisse Aktivitäten einzelner Betriebe (bspw. der Schreinerei "B", die manchmal auch am Wochenende tagsüber arbeitet oder selten werktags ab 5.00 Uhr bzw. des Landtechnik-Betriebs "E", der in der Erntezeit bei Bedarf auch nachts Reparaturen ausführt) im Plangebiet wahrnehmbar sind und möglicherweise von Einzelnen als störend empfunden werden, auch wenn die Schwellenwerte der TA Lärm eingehalten werden und daher kein Anspruch auf Schallschutz-maßnahmen abgeleitet werden kann.

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8 Zusammenfassung

Die Gemeinde Zornheim beabsichtigt, ein Wohngebiet für den Eigenbedarf aus der Gemeinde auszu-weisen, um nach dem "Zornheimer Modell" preisgünstige Grundstücke für Einheimische zur Verfügung zu stellen. Die planungsrechtliche Grundlage soll mit dem Bebauungsplan "Hahnheimer Straße" (Vorentwurf Stand Dezember 2010) geschaffen werden. Das Plangebiet schließt an vorhandene Bebauung an. Im Südosten grenzt es an die Kreisstraße K 35 (Hahnheimer Straße). In direkter Zuordnung zu dieser Straße soll ein Mischgebiet entwickelt werden.

Im Zusammenhang mit einer vorbereitenden Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurde im Jahr 2007/2008 auf Anregung der Gewerbeaufsicht (SGD Süd Regionalstelle Gewerbeauf-sicht) eine schalltechnische Stellungnahme erstellt, da im Süden und Südosten des Plangebietes poten-tiell geräuschemittierende Nutzungen vorhanden sind. In der Untersuchung wurden im Sinne einer ver-einfachenden Vorprüfung die potentiellen Geräuschimmissionen von der benachbarten Sportanlage und durch gewerbliche Nutzungen (vorhandene Gewerbebetriebe östlich der Hahnheimer Straße und noch unbebaute gewerbliche Bauflächen westlich der Hahnheimer Straße) abgeschätzt.

Diese Untersuchung hatte ergeben, dass die Geräuschimmissionen im Plangebiet nicht zu vernachlässi-gen sind und gewisse Restriktionen mit sich bringen können. Daher wurde im Bebauungsplan-Vorentwurf der Abstand des Plangebietes zu den südlich gelegenen Gewerbegebietsflächen vergrößert.

Im Plangebiet ist außerdem mit einer gewissen Geräuschbelastung von der K 35 (Hahnheimer Straße) zu rechnen.

An der Hahnheimer Straße gegenüber dem Plangebiet soll ein neuer Kindergarten (für 3 Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren) gebaut werden. Dieser liegt im Einwirkungsbereich derselben Schallquellen wie das Plangebiet "Hahnheimer Straße". Der Kindergarten macht eine Umgestaltung des Parkplatzes der Sportanlage erforderlich, da einige Stellplätze im Bereich des Baugrundstücks wegfallen.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Hahnheimer Straße" und der Planung des Kindergartens wurde daher die vorliegende schalltechnische Untersuchung beauftragt, die die Voruntersuchung aktualisiert und vertieft und darüber hinaus – wie für die Baugenehmigung des Kindergartens gefordert - Aussagen zur Geräuschbelastung des Kindergartens enthält.

Zu den o.g. Fragestellungen wurden schalltechnische Modellrechnungen durchgeführt.

Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche werden folgende Grundlagen herangezogen:

Beiblatt 1 vom Mai 1987 zum Teil 1 der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" mit schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 mit Immissionsgrenzwerten, anzuwenden beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 mit Immissionsrichtwerten für Gewerbelärm

Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportan-lagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 09. Februar 2006 mit Immissionsrichtwerten für Sportanlagen

Die in den o. g. Vorschriften enthaltenen Schwellenwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht, die im Falle von Sportlärm in weitere Beurteilungszeiten untergliedert sind. Die Höhe der Schwellenwerte hängt außerdem von der Gebietsnutzung im Einwirkungsbereich (hier: Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) ab. Der Standort des Kindergartens liegt nicht im Geltungsbereich eines

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Bebauungsplans. Auch für den Kindergarten werden die Schwellenwerte für Allgemeine Wohngebiete und für Mischgebiete herangezogen, da in diesen Gebietsarten Kindergärten als soziale Einrichtungen gemäß Baunutzungsverordnung allgemein zulässig sind.

Für die verschiedenartigen Geräuschquellen wurden folgende schalltechnische Modellrechnungen durchgeführt. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt. Die Geräuschemissionen wurden auf der Basis von Angaben zu den Verkehrszahlen für die Straße bzw.- bei Sportanlage und Gewerbebetrieben – Aussagen der Betreiber zu Nutzungsart und Umfang anhand von Referenzwerten ermittelt. Die Geräuschimmissionen wurden durch Schallausbreitungsrechnungen ermittelt. Dabei wurde innerhalb des Plangebietes von freier Schallausbreitung ausgegangen, also keine Bebauung eingerechnet. Lediglich der Baukörper des Kindergartens wurde entsprechend der Architektenplanung in das Rechenmodell eingestellt.

Straßenverkehrsgeräusche

Eine Prognose der Straßenverkehrsgeräusche von der K 35 ergibt, dass im Plangebiet die nutzungs-spezifischen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 tags und nachts eingehalten werden. Lediglich in einem Abstand < 10 m zur Straße können nachts geringe Überschreitungen auftreten.

Am Kindergarten wird tags der schalltechnische Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete eingehalten.

Daher sind keine Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrsgeräuschen erforderlich.

Geräusche von der Sportanlage

Aufgrund der vielfältigen Nutzung der Anlage und der differenzierten Beurteilungskriterien der 18. BImSchV wurden die vier kritischsten Beurteilungsszenarien abgeleitet und im Sinne einer "worst case"-Betrachtung näher untersucht. Die Rahmenbedingungen sind im Kapitel 6.1 näher erläutert.

S1 Spielbetrieb (Fußball) auf dem Rasenplatz mit 50 Zuschauern und Lautsprechereinsatz sonntags innerhalb der Ruhezeit 13 - 15 Uhr

S2 Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 - 22 Uhr

S3 Abfahrt der Gaststättenbesucher nach einer größeren Veranstaltung im Nachtzeitraum (nach 22 Uhr)

S4 (für Kindergarten:) Nutzung des Kleinspielfeldes werktags außerhalb der Ruhezeit in 8 - 20 Uhr

Zum Sportlärm zählen auch die Geräusche vom zugehörigen Parkplatz. Für die Abgrenzung des Parkplatzes mussten Annahmen getroffen. Diese gehen davon aus, dass nach Errichtung des Kindergartens im Bereich zwischen Hahnheimer Straße und Vereinsheim wieder ca. 52 Stellplätze untergebracht werden.

Die schalltechnischen Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass bei den Szenarien S1 und S3 Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im Plangebiet auftreten können. Diese erfordern folgende Schallschutzmaßnahmen an den Parkplätzen und im Plangebiet:

"Geräuschneutrale" Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes bei der Umgestaltung des Parkplatzes (bspw. Asphalt, statt wassergebundener Decke oder Pflaster)

Beschränkung der Parkplatznutzung im Nachtzeitraum (nach 22.00 Uhr) bei größeren Veranstaltungen mit intensiver Parkplatznutzung auf die Bereiche P1 und P3 (s. Karte 6, Seite 24)

Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbH

Zornheim - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Hahnheimer Straße" und zum Neubau eines Kindergartens 333555

Bericht Nr. i-2011-04-66 vom 16.05.2011

Ergänzend wird empfohlen, in der ersten Häuserzeile im Plangebiet entlang der Hahnheimer Straße Schlafräume mit den Fenstern nach Westen zu orientieren, um Konflikte im Nachtzeitraum zu vermeiden.

Für die Geräuschbelastung am Kindergarten während der Öffnungszeit (ca. 7.00 - 16.30 Uhr) wurde im Sinne eines Maximalansatzes das Szenario S4 zugrunde gelegt.

Es kommt zu dem Ergebnis, dass am Kindergarten tagsüber Beurteilungspegel bis 59 dB(A) auftreten können. Damit liegen die Geräuschimmissionen unter dem Mischgebiets-Richtwert der 18. BImSchV von 60 dB(A). Zwar sind Geräuschimmissionen in dieser Größenordnung an einem Kindergarten vertretbar. Es sollte jedoch überlegt werden, die Schlafräume, die zum Sportplatz und zum Parkplatz orientiert sind, mit schallgedämmten Lüftern auszustatten, damit ein ungestörtes Schlafen bei geöffnetem Fenster möglich ist, zumal kurzzeitige Geräuschspitzen (außen vor dem geöffneten Fenster) bis 75 dB(A) betragen können.

Geräusche durch gewerbliche Nutzungen

Für den Tagzeitraum wurden schalltechnische Berechnungen auf der Basis einer typisierenden Betrachtung angestellt. Für die relevanten Geräuschquellen (gewerbliche Bauflächen westlich der Hahnheimer Straße und vorhandene Gewerbebetriebe östlich der Hahnheimer Straße) wurde der Emissionsansatz für Gewerbegebiete zugrunde gelegt.

Die resultierenden Immissionsbelastungen im Plangebiet halten die nutzungsspezifischen schalltechni-schen Orientierungswerte für Gewerbelärm ein.

Am Kindergarten liegen die Gewerbelärmeinwirkungen tags ebenfalls unter dem schalltechnischen Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete. Sie sind daher immissionsschutzrechtlich unbedenklich,

Anmerkung: Es ist zu beachten, dass gewisse Aktivitäten einzelner Betriebe (bspw. der Schreinerei "B", die manchmal auch am Wochenende tagsüber arbeitet oder selten werktags ab 5.00 Uhr bzw. des Landtechnik-Betriebs "E", der in der Erntezeit bei Bedarf auch nachts Reparaturen ausführt) im Plangebiet wahrnehmbar sind und möglicherweise von Einzelnen als störend empfunden werden, auch wenn die Schwellenwerte der TA Lärm eingehalten werden und daher kein Anspruch auf Schallschutz-maßnahmen abgeleitet werden kann.

Für den Nachtzeitraum erfolgte eine differenzierte Untersuchung auf der Basis einer Betriebsbefragung. Lediglich der Betrieb A (s. Abbildung 4, Seite 28) ist regulär nachtaktiv, andere Betriebe (siehe "B" und "E") nur im Rahmen seltener Ereignisse, für die weniger strenge Anforderungen gelten.

Für den Betrieb A wurde eine detaillierte Modellrechnung für die relevanten Geräuschquellen in der lautesten Nachtstunde durchgeführt (Lkw-Abfahrt und Pkw-Ankunft). Sie ergibt, dass die nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerte im Plangebiet nachts zwar eingehalten werden, jedoch im Allgemeinen Wohngebiet nahezu ausgeschöpft werden. Damit sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Allerdings bleibt nachts kaum Spielraum für weitere Emittenten. Dies ist bei der Ausweisung weiterer gewerblicher Nutzungen im Nahbereich des Plangebietes zu beachten.

Erarbeitet im Mai 2011 durch

Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbH

Anhang zum Bericht i-2011-04-66 vom Mai 2011

Tabellen: Emissionsdaten der Schallquellen (jeweils 1 Seite)

Straße

Sport: Szenario S1b1 (Fußball-Spielbetrieb sonntags innerhalb der Ruhezeit)

Sport: Szenario S2b1 (Beachvolleyball werktags innerhalb der Ruhezeit 20 – 22 Uhr)

Sport: Szenario S3b1 (Abfahrt der Gaststättenbesucher nach 22 Uhr) – P1 und P2

Sport: Szenario S3b-21 (Abfahrt der Gaststättenbesucher nach 22 Uhr) ) – P1 und P3

Sport: Szenario S4 (Kleinspielfeld tags außerhalb der Ruhezeiten)

Gewerbe: Tag

Gewerbe: Nacht

1 Der Buchstabe "b" bezeichnet hier Szenarien mit der Schallschutzmaßnahme "Parkplatz mit asphaltierten

Fahrgassen". Im Berichtstext wurde der Buchstabe "b" aus Gründen der Übersichtlichkeit weg gelassen.

i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaStraße K 35 - RLK Ih 6m (ohne Bebauung im Plangebiet)

Emissionsberechnung Straße

Straße Statio-

nierung

km

MT

Kfz/h

MN

Kfz/h

PT

%

PN

%

v Pkw

km/h

v Lkw

km/h

Lm25

tags

dB(A)

Lm25

nachts

dB(A)

Steigung

%

D Stg

dB(A)

D StrO

dB(A)

LmE

tags

dB(A)

LmE

nachts

dB(A)

K35 0,000 70,5 11,5 3,3 4,6 100 80 56,8 49,3 1,4 0,0 -2,0 54,8 47,2

K35 0,668 70,5 11,5 3,3 4,6 50 50 56,8 49,3 -2,0 0,0 0,0 51,6 44,4

20213.05.2011

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SoundPLAN 7.0

i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaSportanlage Szenario S1b - RLK so ih Ruhezeit / RLK 6 müG

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

S1: Spielbetrieb - Spielfeld 7708 102,8 63,9

S1: Spielbetrieb Z und LS - 1 105 101,2 81,0

S1: Spielbetrieb Z und LS - 2 105 101,2 81,0

S1: P1 + P2 (Fahrg. asphaltiert) 1116 91,2 60,7

30313.05.2011

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SoundPLAN 7.0

i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaSport Szenario S2b Beachv. ohne Schiri - RLK we ih RZ/ RLK 6 müG

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

S2: Beachvolleyball ohne Schiri 437 93,0 66,6

S2: P1 + P2 (Fahrg. asphaltiert) 1116 88,2 57,7

31313.05.2011

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i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaSport Szenario S3b Abfahrt Gaststättenbes.- RLK nachts/ RLK 6 müG

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

S3: P1 + P2 (Fahrg. asphaltiert) 1116 91,2 60,7

32313.05.2011

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i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaSport Szenario S3b-2 Abfahrt Gaststättenbes.- RLK nachts/ RLK 6 müG

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

S3-2: P1 + P3 (Fahrg. asphaltiert) 1467 91,2 59,5

S3-2: Zufahrt zu P1 u P3 43 81,0 64,7

32413.05.2011

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i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaSport Szenario S4 Kleinspielfeld Streetball tags ah RZ/ RLK

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

S4 Kleinspielfeld Streetball 863 96,0 66,6

33213.05.2011

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i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaGE -Tag (IFSP=60), DIN 18005

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

Ost-T1 13038 101,2 60,0

Ost-T2 1130 90,5 60,0

Ost-T3 912 89,6 60,0

Ost-T5 3207 95,1 60,0

Ost-T4 3186 95,0 60,0

G-West-FNP 23450 103,7 60,0

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i-2011-04-66 Zornheim, B-Plan "Hahnheimer Straße" und Neubau KiGaBetrieb A lauteste Nachtstunde (TA Lärm)

Emissionsdaten der Schallquellen

Schallquelle Quelltyp l oder S

m,m²

Lw

dB(A)

Lw'

dB(A)

Lkw-Fahrweg Linie 39 79,0 63,0

Lkw-Halt bei Halle (8 Min.) Punkt 90,2 90,2

Lkw-Halt bei Tor (1 Min.) Punkt 81,2 81,2

Parkplatz: 2 Pkw-Bew. Fläche 477 73,0 46,2

Pkw-Fahrweg (2 Pkw) Linie 40 66,5 50,5

42113.05.2011

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