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1 ZPP Underrüti – Preisgünstiger Wohnungsbau Präsentation Parlament 21.01.2020

ZPP Underrüti Preisgünstiger Wohnungsbau - pspm · 2020. 2. 6. · 04.02.2020 Information über das Projekt im Münsinger Info Nr. 1/20 03.03.2020 Orientierung der Fraktionen und

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ZPP Underrüti – Preisgünstiger Wohnungsbau

Präsentation Parlament 21.01.2020

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Ein Projekt mit zahlreichen Vorteilen

ZPP Underrüti – Preisgünstiger Wohnungsbau

Die ZPP AC und das geplante Projekt erfüllen u.a. die folgenden Zielsetzungen:

• Ausschliesslich preisgünstiger Wohnraum (Kostenmiete)• Anbieter ist ein selbständiges Rechtssubjekt, welches sich der Gemeinnützigkeit verpflichtet• Marktüblicher Baurechtszins• Ökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität• Motorfahrzeugarme Wohnüberbauung mit weniger als 0.25 Abstellplätze pro Wohnung• Qualitätssicherndes Verfahren• Umfassende Nachhaltigkeit• Forschungsprojekt für günstigen Wohnraum mit Testsituation• Regionale Baufirma mit innovativen Ideen• Endlich eine Lösung!

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Eidgenössisches Wohnraumförderungsgesetz (WFG)

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Art. 1 Zweck1 Mit diesem Gesetz sollen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie der Zugang

zu Wohneigentum gefördert werden.2 Insbesondere sollen die Interessen von Familien, allein erziehenden Personen, Menschen mit

Behinderungen, bedürftigen älteren Menschen und Personen in Ausbildung berücksichtigt werden.

Art. 4 Begriffe2 Als Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gelten die Träger des gemeinnützigen

Wohnungsbaus, ihre Dachorganisationen, Emissionszentralen sowie Hypothekar-Bürgschaftseinrichtungen und andere Institutionen, die sich der Förderung von preisgünstigem Wohnraum widmen.

3 Als gemeinnützig gilt eine Tätigkeit, welche nicht gewinnstrebig ist und der Deckung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum dient.

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Konsequenzen für die Rechtsform des Anbieters

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«Die gemeinnützigen Bauträger (Verein, AG, Stiftung, Genossenschaft, etc.)

orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Ihre

Wohnungen sind langfristig preisgünstig» (Definition BWO).

Anbieter muss

sich in seinen Statuten (Zweckartikel) dem preisgünstigen Wohnungsbau gemäss

WFG verpflichten und

den Mietzins (Kostenmiete) nach den Grundsätzen des WFG sicherstellen

Allenfalls die Betriebsorganisation unter den Mieter/innen genossenschaftlich

ermöglichen (= Betriebsgenossenschaft) / Beispiel GEWO Burgdorf

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Erste Resultate der Mitwirkung (Stand 6.1.2020)

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Der gemeinnützige Wohnungsbau bietet zahlreiche Vorteile, bspw. wirkt er dem Preisdruck, der sozialen Entmischung und dem steigenden Flächenverbrauch entgegen.

Die gemeinnützigen Bauträger schaffen dank dem marktergänzenden Wohnungsangebot und ihren Dienstleistungen und Angeboten (Kitas, Quartier-räume, öffentliche Aussenräume etc.) einen Mehr-wert für die bestehenden Quartiere, welcher der ganzen Gemeinde zugute kommt.

Die Absicht der Gemeinde, eigenes Land an gemeinnützige Bauträger abzutreten und auch Land zu erwerben, das für den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau verwendet werden kann, wird begrüsst.

Die Schaffung von preis-günstigem Wohnraum ist nicht Aufgabe der Gemeinde.

Der Wohnungsmarkt soll weitgehend privatwirtschaftlich bleiben

Auf gemeindeeigenen Parzellen sind unseres Erachtens preiswerte Alters- und Behindertenwohnungen sinnvoll.

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Leerwohnungsbestand Münsingen (Stand 1.6.2019)

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Fazit

Am Stichtag 1. Juni 2019 gab es 151 leere Wohnungen, davon 126 leere Mietwohnungen

Nur 8 Mietwohnungen mit 5 oder mehr Zimmern (Familienwohnungen) waren am Stichtag frei (0.08%)

904 Zuzüger und 707 Wegzüger pro Jahr

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4 Hebel zur Senkung von Anlagekosten und Mietzinsen

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Grundstück

■ Aufgabe öffentliche Hand

■ Gemeinnütziger Wohnungsbau

Reduktion Wohnfläche pro Person

■ Vermeidung von nutzlosen Fläche

■ Multifunktionale Fläche

Standardisierung

■ Modulare Elemente

■ Flexibilität

Industrialisierung Bauprozesse

■ Industrielle Produktion

■ BIM

■ LCM

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Angestrebtes Zielpublikum

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Durchmischte Bewohnerstruktur mit limitierten finanziellen Möglichkeiten

Personen jeden Alters (Einzelpersonen, Paare, Familien und Wohngemeinschaften)

organisiert in vielfältigsten Haushaltsformen

Wohnungen sind preisgünstig, praktisch, effizient und zeitgemäss

Ökologie und Umweltbewusstsein sind relevant

Zielgruppe ist auf ÖV und Langsamverkehr orientiert

Nachbarschaft und Gemeinschaft sind der Zielgruppe wichtig, der Rückzug und

Privatsphäre müssen aber jederzeit gewährleistet bleiben

Es entsteht ein Bauprojekt mit preisgünstigen Wohnraum und kein Bauprojekt mit

sozialem Wohnraum

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Qualitätssicherndes Verfahren / Pilotgebäude

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Entwicklung eines qualitativ hochstehenden Bebauungs- und Aussenraumkonzepts,

basierend auf dem Entwurf ZPP AC „Underrüti“ und dem Workshop-Programm

Realisierung des Pilotgebäudes auf Grundlage der aktuellen Bauvorschriften (W2) mit der

Verpflichtung zur späteren Aufstockung / Verdichtung gemäss definitiver ZPP AC „Underrüti“

Mit dem Pilotbau können

die bau- und ablauftechnischen Funktionalitäten geprüft werden und

die Testmieter kommunizieren, ob und wie das Raumangebot (Wohnung und

Gemeinschaftsräume) ankommt und wo Optimierungsbedarf besteht

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Weiteres Vorgehen

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22.01.2020 Information der Nachbarn und der Parzellenpächter

04.02.2020 Information über das Projekt im Münsinger Info Nr. 1/20

03.03.2020 Orientierung der Fraktionen und Parteien anlässlich der

Blumenhausgespräche (Konzept, Baurechtsvertrag, Termine)

April 2020 Ausführlicher Bericht über das Projekt im Münsinger Info Nr. 2/20

11.06.2020 Parlamentsentscheid zum Baurechtsvertrag