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Regionaltagung 2020 der Region Stuttgart
am 03.03.2020 in Filderstadt, Filharmonie
Qualitätsmanagement (QMS) ist kein Hexenwerk
Werner Steber
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt
Technischer Leiter Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks (BIV)
AusgangssituationStVZO Anlage VIIIb "Anerkennung von Überwachungsorganisationen"
Die Anerkennung kann erteilt werden, wenn
2.1b sie für die gesamte Überwachungsorganisation ein Qualitätsmanagementsystem unterhält, das mindestens den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 entspricht, deren Erfüllung gegenüber der Deutschen Akkreditierungs-stelle nachzuweisen ist; die Anerkennungsbehörde kann bis zum 31. Dezember 2020 von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 DIN EN ISO/IEC 17020:2012 abweichende Anforderungen zulassen, …
203.03.2020 Werner Steber, ZDK, Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt I Technischer Leiter Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks I Regionaltagung 2020 Region Stuttgart I Filderstadt
AusgangssituationSchreiben an Staatssekretär Michael Odenwald (BMVI)
Juni 2017
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Geplante Vorschriftenänderung
(Anlagen VIII, VIIIc StVZO)
Als Voraussetzung für die Anerkennung müssen anerkannte Kfz-Werkstätten ab dem 01.07.2021
selbst eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020 nachweisen.
dem nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten QMS des Bundesinnungsverbandes des Kfz-Handwerks angehören.
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Grundanforderungen für ein akkreditiertes Systemdes Kfz-Gewerbes/-Handwerks
Der Aufwand für anerkannte Werkstätten (organisatorisch/finanziell) sollte sich nicht beziehungsweise nicht wesentlich erhöhen.
Die bestehende Struktur des Kfz-Gewerbes/-Handwerks zur Überprüfung der Werkstätten ist in das akkreditierte System zu überführen.
Die amtliche Anerkennung sollte wie bisher geregelt werden.
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Aufbau der "Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks"
Der Bundesinnungsverband (BIV) betreibt als "Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks" ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN 17020.
Die anerkannten Kfz-Werkstätten und verantwortlichen Personen (Inspektoren) können vertraglich in dieses Qualitätsmanagement-system eingebunden werden.
Die Werkstattuntersuchungen/-prüfungen werden durch die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks von den Inspektoren in den anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt.
Die "Überwachung" der Inspektoren und die Funktion des Qualitäts-managementsystems erfolgt durch die eingebundenen Auditoren der Kfz-Innungen, Landesverbände und des BIV.
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Akkreditierung - aktueller Stand
Der Antrag zur Akkreditierung nach ISO 17020 wurde vom BIV am 09.05.2018 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gestellt.
Am 08.01./09.01.2019 und am 25.06./26.06.2019 wurden zwei Geschäftsstellenaudits durch die DAkkS durchgeführt.
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Akkreditierung - weitere Schritte
120 bis 150 Kfz-Werkstätten müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingebunden werden, die alle Anforderungen des QMS erfüllen.
Die eingebundenen Kfz-Werkstätten müssen in der Zentralen Datenbank erfasst sein.
Bei einer Stichprobe dieser Kfz-Werkstätten führt die DAkkS"Witness-Audits" durch (2 Werkstätten pro Landesverband).
Bis Juni 2020 müssen alle anerkannte Werkstätten in das QMS eingebunden und überprüft sein.
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Akkreditierung - Kosten
Beschluss ZDK-Vorstand am 11.09.2019
Die Kosten des Bundesinnungsverbandes für Errichtung und Unterhaltung eines QMS mit dem Ziel der Akkreditierung nach ISO 17020 sollen durch eine transaktionsbezogene, pro beigestellter Prüfung den Betrieben in Rechnung zu stellende Gebühr refinanziert werden.
Die Transaktionsgebühr wird im unteren Centbereich liegen.
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Umsetzung der Anforderungen der ISO 17020 in der Kfz-Werkstatt
Neben den Anforderungen aus der Anlage VIIIc
StVZO (kalibrierte Geräte/geschultes Personal)
müssen zusätzlich noch folgende Punkte erfüllt
werden:
Die verantwortliche Person der Kfz-Werkstatt
(Inspektor) muss sich verpflichten, dass sie
bei der Durchführung amtlicher
Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen die
Qualitätsanforderungen des QMS erfüllen
wird.
Quelle: ProMotor/T.Volz
Verpflichtungserklärung
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Umsetzung der Anforderungen der ISO 17020 in der Kfz-Werkstatt
Die mit der Durchführung der Inspektionen
beauftragten Kfz-Werkstätten werden
vertraglich in das
Qualitätsmanagementsystem (QMS) der
Inspektionsstelle des
Kraftfahrzeughandwerks eingebunden.
Quelle: ProMotor/T.Volz
Werkstatteinbindung
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
Gleichzeitig gewährleistet die anerkannte
Kfz-Werkstatt, dass der Inspektor alle
Inspektionen unparteilich und unabhängig
durchführt sowie wirtschaftlich nicht von der
Anzahl der durchgeführten Inspektionen
abhängig ist.
Quelle: pixabay
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
Mit ihrem Beitritt stellt die
Kfz-Werkstatt die erforderlichen
Räumlichkeiten und Ausstattungen
zur Verfügung sowie den Inspektor
(verantwortliche Person) für die Durchführung
der Inspektionen frei.
Quelle: pixabay
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Verpflichtungserklärung des Inspektors
Mit der Verpflichtungserklärung bestätigt der
Inspektor, dass er unparteilich/unabhängig
Inspektionen durchführen wird und nicht von der
Anzahl der durchgeführten Inspektionen
wirtschaftlich abhängig ist.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Inspektor, nur
den Weisungen der Inspektionsstelle betreffend
den Inspektionen unverzüglich zu folgen.Quelle: ProMotor/T.Volz
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Verpflichtungserklärung des Inspektors
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Verpflichtungserklärung des Inspektors
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Umsetzung der Anforderungen der ISO 17020 in der Kfz-Werkstatt
Werden alle Aspekte von den vertraglich
jeweils eingebundenen Inspektoren in den
eingebundenen Kfz-Werkstätten erfüllt,
bevollmächtigt der Systemverantwortliche
Leiter Region zum Zwecke der Durchführung
der Inspektionen (AU, AUK, SP, GAP) den
Inspektor der anerkannten Kfz-Werkstatt.
Quelle: pixabay
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Verpflichtungserklärung des Inspektors
Über die Bevollmächtigung durch die
Inspektionsstelle (Anerkennungsstelle) werden
die in den Kfz-Werkstätten tätigen Inspektoren in
das akkreditierte System eingebunden.
Mit dieser Bevollmächtigung können die
Inspektoren im Namen der Inspektionsstelle des
Kraftfahrzeughandwerks die Inspektionen
durchführen.Quelle: pixabay
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Umsetzung der Anforderungen der ISO 17020 in der Kfz-Werkstatt
Die Inspektoren in den Kfz-Werkstätten
unterliegen den Weisungen der Inspektionsstelle
des Kraftfahrzeughandwerks.
Erfüllen die Kfz-Werkstätten mit den
eingebundenen Inspektoren nicht alle Vorgaben
des QMS, werden diese aus der Inspektionsstelle
des Kraftfahrzeughandwerks ausgeschlossen
(Verlust der Anerkennung). Quelle: ZDK
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
Zukünftig müssen alle Inspektionen
im Namen der Inspektionsstelle des
Kraftfahrzeughandwerks durchgeführt und
bescheinigt werden.
Die Inspektionsstelle ist für die von
den Inspektoren in den anerkannten
Kfz-Werkstätten durchgeführten Inspektionen
verantwortlich.Quelle: ProMotor/T.Volz
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Vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstatt
Das Weisungsrecht der Kfz-Werkstatt besteht
für Inspektionstätigkeiten gegenüber dem
Inspektor nicht; dieses wird der
Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks
eingeräumt.
Mit dem "Beitritt" erfolgt die vertragliche Einbindung der anerkannten Kfz-Werkstätten in die Inspektionsstelle des Kfz-Handwerks.
Quelle: ZDK
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Vertragliche Einbindung der
anerkannten Kfz-Werkstatt
Zur Durchführung der Inspektionen
verwendet die eingebundene Kfz-Werkstatt
eine von der Inspektionsstelle des
Kraftfahrzeughandwerks freigegebene Software
(Inspektionsstellen PLUS) zwecks Übermittlung
von Fahrzeugdaten.
Quelle: pixabay
03.03.2020 Werner Steber, ZDK, Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt I Technischer Leiter Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks I Regionaltagung 2020 Region Stuttgart I Filderstadt 24
Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit