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164 Zur Würdigung Karl Mengers Von Otto Weinberger Dozent an der Universität Wien I Durch den in London erschienenen vierten und abschliessenden Band der gesammelten Schriften Karl Mengers 1 ist die merkwürdige Gestalt des be- rühmten Professors, der zugleich mit seinem Bruder Anton, dem bekannten Vor- kämpfer des Staatssozialismus, und seinem Bruder Max, dem erfolgreichen Par- lamentarier, zu den hervorragendsten Erscheinungen altösterreichischen Ge- lehrtentums gehörte, wieder in den Kreis des Interesses gerückt worden. Wenn man auch bedauern muss, dass die Schriften eines der einflussreichsten Ver- treters seiner Wissenschaft nicht in Österreich oder Deutschland, sondern fern von seiner Heimat in London erschienen sind, während man sonst grosse Männer durch die «nationale» Ausgabe ihre Schriften zu ehren und ihnen damit das würdigste Denkmal zu setzen bestrebt ist, so werden wir uns doch freuen, diese längst vergriffenen Schriften wieder in würdiger Form vor uns zu sehen, um daraus auch heute, in einer gänzlich veränderten Zeit, reiche Belehrung und An- regung über Wesen und Wandel der Wirtschaft zu schöpfen. Nichtsdestoweniger wäre es, meines Erachtens, verfehlt, bei Beurteilung der Leistungen Mengers das richtige Mass zu verlieren und die Sache so dar- zustellen, als ob es vor Karl Menger keine grundlegenden wirtschaftswissen- schaftlichen Werke gegeben hätte und insbesondere auch die Grenznutzenlehre nicht schon bei früheren Nationalökonomen, vornehmlich schon bei Dupuit und if. v. Mangoldt nachgewiesen werden könnte. So hat zum. Beispiel Josef Schum- peter nach dem Tode Karl Mengers im Jahre 1921 in der Wiener «Zeitschrift 1 Vgl. The Collected Workes of Carl Menger: I. Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. 1934, XLVIII, 286 S. II. Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften und der politischen Ökonomie insbesondere. 1933, XXXII, 292 S. III. Kleinere Schriften zur Methode und Geschichte der Volkswirtschaftslehre. 1935, 307 S. IV. Schriften über Geldtheorie und Bevölkerungspolitik. 1936, 332 S. Alle erschienen in den Series of Reprints of Scarce Tracts in Economic and Political Science, Nrn. 17—20. Herausgeber: The London School of Economics and Political Science. In Wien war im Jahre 1923 eine vom Sohn des Verfassers, dem Mathematikprofessor Karl Menger besorgte zweite Auflage gedruckt (Wien, Leipzig, XXVI + 335 S.) und der Ver- such unternommen worden, das Werk unter Verwendung hinterlassener Aufzeichnungen zum Teil zu «erweitern», zum Teil «in manchen Punkten» die frühere Darstellung nicht beizu- behalten. Warum Menger sich nicht entschliessen konnte, schon bei seinen Lebzeiten eine neue Auflage seiner «Grundsätze» und seiner «Untersuchungen» zu veröffentlichen, ist mir nicht bekannt. Ob das, was Othmar Spann, Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre, 20. Auflage, Leipzig 1930, S. 172—173, darüber berichtet, den Tatsachen entspricht, kann dahingestellt bleiben.

Zur Würdigung Karl Mengers · Zur Würdigung Karl Mengers 165 fur Volkswirtschaft und Sozialpolitik» 1 einen Artikel veröffentlicht, in dem er Menger mit Kopernikus, Napoleon und

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    Zur Würdigung Karl Mengers Von Otto Weinberger

    Dozent an der Universität Wien

    I

    Durch den in London erschienenen vierten und abschliessenden Band der gesammelten Schriften Karl Mengers 1 ist die merkwürdige Gestalt des be-rühmten Professors, der zugleich mit seinem Bruder Anton, dem bekannten Vor-kämpfer des Staatssozialismus, und seinem Bruder Max, dem erfolgreichen Par-lamentarier, zu den hervorragendsten Erscheinungen altösterreichischen Ge-lehrtentums gehörte, wieder in den Kreis des Interesses gerückt worden. Wenn man auch bedauern muss, dass die Schriften eines der einflussreichsten Ver-treters seiner Wissenschaft nicht in Österreich oder Deutschland, sondern fern von seiner Heimat in London erschienen sind, während man sonst grosse Männer durch die «nationale» Ausgabe ihre Schriften zu ehren und ihnen damit das würdigste Denkmal zu setzen bestrebt ist, so werden wir uns doch freuen, diese längst vergriffenen Schriften wieder in würdiger Form vor uns zu sehen, um daraus auch heute, in einer gänzlich veränderten Zeit, reiche Belehrung und An-regung über Wesen und Wandel der Wirtschaft zu schöpfen.

    Nichtsdestoweniger wäre es, meines Erachtens, verfehlt, bei Beurteilung der Leistungen Mengers das richtige Mass zu verlieren und die Sache so dar-zustellen, als ob es vor Karl Menger keine grundlegenden wirtschaftswissen-schaftlichen Werke gegeben hätte und insbesondere auch die Grenznutzenlehre nicht schon bei früheren Nationalökonomen, vornehmlich schon bei Dupuit und if. v. Mangoldt nachgewiesen werden könnte. So hat zum. Beispiel Josef Schum-peter nach dem Tode Karl Mengers im Jahre 1921 in der Wiener «Zeitschrift

    1 Vgl. The Collected Workes of Carl Menger: I. Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. 1934, XLVIII, 286 S.

    II. Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften und der politischen Ökonomie insbesondere. 1933, XXXII , 292 S.

    III. Kleinere Schriften zur Methode und Geschichte der Volkswirtschaftslehre. 1935, 307 S. IV. Schriften über Geldtheorie und Bevölkerungspolitik. 1936, 332 S. Alle erschienen in

    den Series of Reprints of Scarce Tracts in Economic and Political Science, Nrn. 17—20. Herausgeber: The London School of Economics and Political Science.

    In Wien war im Jahre 1923 eine vom Sohn des Verfassers, dem Mathematikprofessor Karl Menger besorgte zweite Auflage gedruckt (Wien, Leipzig, XXVI + 335 S.) und der Ver-such unternommen worden, das Werk unter Verwendung hinterlassener Aufzeichnungen zum Teil zu «erweitern», zum Teil «in manchen Punkten» die frühere Darstellung nicht beizu-behalten. Warum Menger sich nicht entschliessen konnte, schon bei seinen Lebzeiten eine neue Auflage seiner «Grundsätze» und seiner «Untersuchungen» zu veröffentlichen, ist mir nicht bekannt. Ob das, was Othmar Spann, Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre, 20. Auflage, Leipzig 1930, S. 172—173, darüber berichtet, den Tatsachen entspricht, kann dahingestellt bleiben.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 165

    fur Volkswirtschaft und Sozialpolitik» 1 einen Artikel veröffentlicht, in dem er Menger mit Kopernikus, Napoleon und Alexander dem Grossen vergleicht *, Ver-gleiche, die letzten Endes einer ernstlichen Kritik nicht standhalten und daher mehr Schaden als Nutzen stiften. Ja nicht einmal darin möchte ich Schumpeter folgen, wenn er Menger als einen «Überwinder» der Lehre Ricardos bezeichnet — gemeint ist offenbar dessen Wertlehre —, da die richtig verstandenen Theorien der klassischen Schule, wie ich mich bereits an einem anderen Orte zu zeigen bemüht habe, mit jenen der Grenznutzenschule im allgemeinen und den Lehren der Österreicher im besonderen nicht im Widerspruche stehen 3. Ich kann mich in diesem Belange auf Vilfredo Pareto berufen, der, obgleich der Grenznutzen-schule nahestehend, in einer seiner glänzendsten, hierzulande leider nicht be-kannten Abhandlung auf die grossen Verdienste von Gelehrten, wie Smith, J. St. Mill, G. B. Say, Ricardo, Ferrara und vieler anderer, hingewiesen hat, denen wir, wie er ausdrücklich sagt, «alle Wahrheiten der politischen Ökonomie, die uns bekannt sind, verdanken» 4.

    Es soll deshalb in den folgenden Zeilen versucht werden, auf einige Schwä-chen des Mengerschen Werkes hinzuweisen, zumal wir heute, nachdem mehr als fünfzig Jahre seit dem Erscheinen seiner wichtigsten Schriften verflossen sind, auch eine bessere Distanz zu seinem Werke gewonnen haben.

    II

    Schumpeter hat in dem bereits zitierten Artikel 5 als den Grundgedanken der Mengerschen Theorie bezeichnet, dass «die Menschen die Güter schätzen, weil sie sie brauchen». Die Klassiker hätten nach Schumpeter mit dieser Er-kenntnis zwar anzufangen versucht, sie aber wieder beiseite geworfen in der Meinung, dass «die subjektive Wertschätzung im Getriebe der kapitalistischen Wirtschaft ihre Bedeutung als Motor des Räderwerks verliere. Die Behauptung Schumpeter s ist unzutreffend. Denn ganz abgesehen davon, dass bereits Aristo-

    1 Vgl. Josef Schumpeter, Karl Menger. Zeitschrift fur Volkswirtschaft und Sozialpolitik, N. F. , I . Bd., Wien (1921), S. 197—206. Vgl. im übrigen über Karl Menger noch Friedrich Wieser, Neue österreichische Biographie, 1. Abteilung, Wien 1923, S. 84—92; L. Elster, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Aufl., VI . Bd., S. 542—544; B, Pfister im «Staatslexikon» Frei-burg 1929, III. Bd., Spalte 1242—1245; Otto Weinberger, Die Grenznutzenschule. Halberstadt 1926, S. 96—101. Theo SurânyUUnger, Philosophie in der Volkswirtschaftslehre, II. Bd., Jena 1926, S. 293—374. Über die Stellung Mengers zur mathematischen Methode Otto Weinberger, La Scuola Austriaca e la Scuola Matematica, Rivista Internazionale di Scienze Sociali X L I (1933), S.430-—438.

    * A. a. O., S. 201. 3 Vgl. Grenznutzenschule, S. 94—95. 4 Vgl. sum Texte V, Pareto, Considerazioni sui principi fondamentali dell' economia poli-

    tica pura, Giornale degli Economisti, 2. Serie, 3. Jahrgang, 3. Bd. (Mai 1892), S. 396. Dass Pareto die Grenznutzenlehre in ihrer schärfsten mathematischen Formulierung vertr i t t , darüber z. B. Manuale di economia politica (Mailand 1919), S. 153, wo er schreibt, dass der Gebrauchs-wert eines Gutes eine mathematische Funktion der verbrauchten Menge sei, und dass, wenn man genau vom Gebrauchswert eines Gutes, z. B . des Wassers, sprechen wollte, nur von dem Werte einer bestimmten, der verbrauchten Wassermenge hinzugefugten Menge sprechen dürfte.

    6 A. a. O., S. 200.

  • 166 Otto Weinberger

    teles die grundlegende Bedeutung des Gebrauchswertes erkannt hat, habe ich in meiner Schrift über «Die Grenznutzenschule» zu zeigen versucht, dass in Italien bereits Geminiani Montanari (1633—1687) in seiner Schrift Detta Moneta gelehrt hatte, dass «i desiderj o bisogni siano misure del valore delle monete non meno che di quello delle cose» 1; dass schon Galiani und Beccaria den Güterwert aus den Bestimmungsgründen der utilità und der rarità zu erklären versucht hatten2; dass bereits Turgot von einem auf subjektive Schätzungen des wirtschaftenden Menschen zurückgehenden valeur estimative 3 gesprochen und schliesslich Condillac ein geschlossenes System einer subjektiv aufgebauten, den Güterwert und die Preise aus Abschätzungen der Wirtschaftssubjekte ab-leitenden Lehre entwickelt hatte, worin es unter anderem heisst: «la valeur des choses est donc fondée sur Futilité, ou ce qui revient au même, sur le besoin, que nous en avons, ou ce qui revient encore au même, sur Vusage que nous en pouvons faire»4.

    Aber das sind schliesslich bekannte Dinge. Und dennoch müssen sie an dieser Stelle erwähnt werden, weil Menger alle diese Schriftsteller bei Verfassung seiner «Grundsätze der Volkswirtschaftslehre» sicherlich gekannt, es aber unterlassen hat, sich mit diesen früheren Lehrmeinungen auseinanderzusetzen, und sich begnügt hat, «von älteren Versuchen, den allgemeinen Begriff des Wertes fest-zustellen», zu sprechen 6. Nichtsdestoweniger erübrigt es sich, auf den bereits von M. Pantaleoni (1889) in seinen Principii d'Economia pura erhobenen Vor-wurf des «kühnsten Plagiats an den Schriften eines Cournot, Jennings, Gossen und Jevons» an dieser Stelle noch einmal einzugehen, weil ihn Böhm-Bawerk bereits eingehend zu widerlegen versucht6 und Pantaleoni ihn später nicht mehr aufrechterhalten hat7 . Nichtsdestoweniger bleibt es m. E. für Menger sehr gravierend, dass er H. v. Mangoldts Verdienste um die Feststellung der Grenznutzenlehre nicht einmal erwähnt hat, obgleich er dessen « Grundriss der Volkswirtschaftslehre» (Stuttgart 1863) bestimmt gekannt und auch an ver-

    1 Grenznutzenschule, S. 32. Im übrigen erklärt schon der Hl. Antonin von Florenz (gest. 1495) in seiner Summa theologica, dass der valor rerum... «.in respectu ad usum nostrum et probabile iudicium humanae aestimationis» geschätzt werde. Zitiert nach August Af. Knott, Der Zins in der Scholastik. Wien 1933, S. 50, Anm. 14.

    2 Grenznutzenschule, S. 33—38. 3 Grenznutzenschule, S. 39. 4 Grenznutzenschule, S. 45. Vgl. dazu August Oncken, Geschichte der Nationalökonomie,

    Leipzig 1902, S. 431. Vgl. über die im Texte erwähnte Unterscheidung des Gebrauchswertes vom Tauschwerte bei Aristoteles z. B. Paul Mombert, Geschichte der Nationalökonomie, Jena 1927, S. 29—30.

    5 Vgl. Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, S. 80, Anm. Auch die Bemerkung S. 108 wird der Bedeutung Galianis, Turgots und Condülacs für die Geschichte der subjektiven Wert-lehre nicht gerecht und begnügt sich, von Anschauungen zu sprechen, die «vielfach» in den Schriften englischer und französischer Nationalökonomen wiederkehren.

    6 Vgl. Böhm-Bawerk in Conrads Jahrbüchern fur Nationalökonomie und Statistik, 3. Folge, I. Bd. (1891), S. 884—889. ' 7 Vgl. zum Texte Virgüii e Garibaldi, Introduzione alla Economia Matematica, Mailand 1899, S. 20, Anm. 3. In der mir vorliegenden englischer Ausgabe : M. Pantaleoni, Pure Economics, London 1898, ist diese Beschuldigung nicht mehr enthalten.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 167

    schiedenen Stellen seines Hauptwerks zitiert hat 1 . Bemerken möchte ich im übrigen, dass Pantaleoni der Verdienste Dupuits für die Erforschung des Grenz-und des sogenannten Residualnutzens (consumer's rent) "wiederholt gedenkt und hervorhebt, dass Dupuit auch das sogenannte, dem Preussen Gossen zu-geschriebene Sättigungsgesetz in allen Belangen erkannt und die Mengerschen Gedanken über die Bedeutung der verschiedenen Teilmengen eines Gutes für die Befriedigung der wichtigsten und der weniger wichtigen Bedürfnisse vorweg-genommen hatte 2.

    Pantaleoni hat im übrigen, und zwar meines Erachtens in zutreffender Weise nachgewiesen, dass schon Gossen die bekannte Lehre von den zur unmittel-baren Bedürfnisbefriedigung gehörenden Verbrauchsgütern, den zur Güter-erzeugung bestimmten Gütern höherer Ordnung und den komplementären, das Zusammenwirken im Produktionsprozesse sicherstellenden Gütern in aller Schärfe aufgestellt hat. Er behauptet, dass Menger keine wesentlich neuen Ge-sichtspunkte hinzugefügt hat 3.

    Aber ich möchte den Versuch, die Mengerschen Gedanken bei früheren Schriftstellern zu verfolgen, an dieser Stelle nicht fortsetzen, weil es schliesslich nicht bloss darauf ankommt, einen Gedanken zu formulieren, um ihn damit für die Geschichte der Wissenschaft aufgestellt zu haben. Es müssen vielmehr die äusseren Umstände für die Verbreitung und die fruchtbare Verwertung eines Gedankens günstig sein, wenn er nicht der Vergessenheit anheimzufallen be-stimmt ist. Viel wichtiger erscheint es mir, an dieser Stelle zu betoner., dass gerade die Grundgedanken, auf denen Menger seine « Grundsätze » aufgebaut hatte, sich letzten Endes methodisch nicht bewährt haben. Denn in der Vorrede dazu schreibt er, dass er sich die Aufgabe gestellt hätte, darzutun, dass sich die Erscheinungen des Wirtschaftslebens nach den gleichen strengen Gesetzen regeln, wie solche auf dem Gebiete der Naturerscheinungen bereits früher festgestellt wurden. Da Menger gefühlt hat, dass diese Lehre von der strengen Gesetz-mässigkeit wder wirtschaftlichen Erscheinungen zugleich als Leugnung der Frei-heit der wirtschaftlichen Handlungen gedeutet werden könnte und damit letzten Endes zu einer Bestreitung der menschlichen Willensfreiheit selbst führe, hat er diesen Einwand, auf eine meines Erachtens wenig glückliche Weise, dadurch zu entkräften versucht, dass er behauptete, dass sich die theoretische Volks-wirtschaftslehre mit der «Gesetzmässigkeit der von dem menschlichen Willen ganz unabhängigen Erscheinungen» befasse. Unter diese, dem menschlichen

    1 Vgl. Otto Weinberger, Economia Matematica, Memoria presentata alla Società Reale di Napoli, Bd. LIX (1938), woselbst es auf S. 46 heisst : « Qui (nämlich bei Mangoldt) troviamo già esposta la teoria deW utilità marginale in tutti i suoi punti essenziali, e ciò otto anni prima della pubblicazione dei famosi Principii di Economia Politica di Carlo Menger.»

    2 Vgl. zum Texte Otto Weinberger, Mathematische Volkswirtschaftslehre. Leipzig 1930, S. 56, S. 62—63; ferner Menger, Grundsätze, S. 100—108; Pantaleoni, Pure Economics, S. 28, Anm. 1, S. 136, Anm. 1.

    3 Vgl. zum Texte Pantaleoni, Pure Economies, S. 85, Anm. 1, der den Unterschied zwischen Verbrauchs- und Produktivgütern schon auf Ortes zurückfuhrt. Dazu Menger, Grundsätze, S. 7—21, und H. H. Gossen, Entwicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs. Neudruck. Berlin 1927, S. 24—28.

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    Willen entrückten Umstände, sollen nach Menger die Nützlichkeit der Güter, ihr wirtschaftlicher Wert für das Wirtschaftssubjekt und das Mass dieses Wertes sowie die Bedingungen ihres Austausches und ihrer Preisbildung fallen. — Die Schwäche dieser Beweisführung liegt auf der Hand. Denn es drängt sich gleich die unwillkürliche Frage auf, ob diese vom menschlichen Willen ganz unabhängigen Erscheinungen auf den wirtschaftlich handelnden Menschen einen bestimmenden, die Freiheit seiner EntSchliessungen ausschliessenden Ein-fluss ausüben oder nicht, das heisst, ob auch der wirtschaftlich handelnde Mensch mit Rücksicht auf die seinen Willen bestimmenden Verhältnisse nicht anders wirtschaften konnte, als er wirklich gewirtschaftet hat. Es heisst m. E. der Volks-wirtschaftslehre einen merkwürdigen Grenzstein setzen, wenn man ihr lediglich die Beschreibung jener äusseren Bedingungen zur Aufgabe macht und dann vor der entscheidenden Frage, wie sich diese äusseren Bedingungen zu den mensch-lichen Handlungen stellen, haltmacht x.

    Dagegen erscheint mir ein in jüngster Zeit gegen die Mengersche Grenz-nutzenformel und das Grenznutzenprinzip überhaupt erhobener Einwand nicht begründet. Menger behauptet bekanntlich, dass sich der Wert eines Gutes bei gegebener Menge und gegebenem Bedarfe nach dem Werte jener Teilmenge bestimmt, die zur Bedeckung der am wenigsten wichtigen Bedürfnisbefriedigung herangezogen wird 2. Es wird nun eingewendet, dass diese Formel zur Erklärung des Güterwerts nichts beitrage, weil sie eine bestimmte Rangordnung der Be-dürfnisse bereits voraussetze und die Formel nur definiere, was unter dem am wenigsten wichtigen Bedürfnisse zu verstehen sei, nämlich jenes, zu dessen Be-friedigung die letzte Teilmenge des zur Verfügung stehenden Guts herangezogen wird. Es wird auch eingewendet, dass, wenn die Formel besagen sollte, dass die Wirtschaftssubjekte tatsächlich die ihnen zur Verfügung stehenden Güter nach dem Grenznutzenprinzip verwenden, eine Aussage gemacht werde, die durch die Erfahrung widerlegt, das heisst, wie man jetzt zu sagen pflegt, falsifiziert werden kann. Das Grenznutzenprinzip vermöge daher nur wirtschaftliches Handeln im Wege einer Nachkonstruktion zweckrational zu erklären3. Ich glaube aber, dass diese Einwendungen den Kern der Mengerschen Beweis-

    1 Menger scheint zuzugeben, dass Gesetzmässigkeit der wirtschaftlichen Handlungen und Freiheit des menschlichen Willens miteinander im Widerspruche stehen; denn auf S. IX, 2. Abs., schreibt er, dass der Hinweis auf die Freiheit des menschlichen Willens als ein Einwand gegen die volle Gesetzmässigkeit der wirtschaftlichen Handlungen gelten kann. Aber lesen wir denn nicht die Gesetzmässigkeit der wirtschaftlichen Erscheinungen aus den menschlichen Hand-lungen ab ? Wenn die Preise nach einem bestimmten Gesetze fallen, heisst das nicht, dass die Menschen für bebtimmte Waren weniger zu zahlen bereit sind ? Wenn Menger also schreibt, dass ein wirtschaftliches Gesetz «von meinem Willen ebenso unabhängig ist wie ein Gesetz der Chemie vom Willen des praktischen Chemikers», so ist das bestimmt falsch; denn Wasserstoff und Sauer-stoff verbinden sich unabhängig vom Willen des Chemikers zu Wasser, während der Umstand, dass ich für ein bestimmtes Buch einen bestimmten Preis zahle, von meinem Willen abhängt.

    2 Vgl. die echt lehrhaft schwerfällige Begriffsbestimmung in den «c Grundsätzen», S. 98—99. 3 Dies ist vermutlich der Sinn der schwer verständlichen Ausfuhrungen Felix Kaufmanns,

    Methodenlehre der Sozialwissenschaften, Wien 1936, S. 255—267. Vgl. über dieses im übrigen sehr verdienstvolle Werk meinen Artikel: Probleme der Gesellschaftswissenschaft, in der «Wiener Zeitung», Nr. 268, vom 29. September 1936.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 169

    fuhrung nicht treffen. Die Grenznutzentheoretiker wollen den Güterwert kausal aus den menschlichen Bedürfhissen erklären, sie leugnen nicht, dass es sich um Wertschätzungen handelt, die durch die Rangordnung der verschiedenen Be-dürfhisse abgestuft und zugleich wandelbar sind, sie heben ausdrücklich hervor, dass der Güterwert keine den Gütern selbst anhaftende Eigenschaft sei. Wer aber eine bestimmte Bedeutung im Sinne Mengers, das heisst eine Wertschätzung auf bestimmte Bedürfhisregungen zurückfuhrt, der versucht diese Bedeutungen, diese Wertschätzungen aus ihren Ursachen psychologisch zu erklären1.

    I I I

    Carl Mengers aus der Geschichte des Methodenstreits rühmlichst bekannte «Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften und der poli-tischen Ökonomie insbesondere» waren im Buchhandel längst vergriffen und, soviel mir bekannt ist, ein selbst auf den öffentlichen Bibliotheken gesuchtes und schwer erreichbares Buch. Der in London veranstaltete Nachdruck wird es einem weiteren Leserkreise wieder zugänglich machen und zu einer neuerlichen Kritik der darin vertretenen Gedanken anregen. Mit einer zuweilen nicht sym-pathisch berührenden Prätention ist dieses Werk geschrieben worden, und den in Deutschland damals herrschenden Ansichten ist «eine geradezu sinnlose Phraseologie über die Grundprobleme der Methodik» (Vorrede S. XX), «ver-derbliche Einseitigkeit» und«Verirrung der Gelehrtenwelt eines Volks» (S.XXI) vorgeworfen worden. Jetzt aber, nach den in der Zwischenzeit erfolgten Fort-schritten in der Methodenlehre und in den physikalischen Wissenschaften, treten die Schwächen des Buches nur um so klarer zutage.

    Menger, der die Wissenschaften in historische und theoretische unterscheidet, rechnet merkwürdigerweise die Statistik zu den geschichtlichen Wissenschaften 2. Nun schöpft zwar meines Erachtens die Statistik, wie im übrigen auch alle an-deren auf der Beobachtung aufgebauten Wissenschaften, ihre Grundlagen aus geschichtlichen Ereignungen, zum Beispiel Bevölkerungsbewegungen; die ihr eigentümliche, die Sichtung, Gruppierung und Zergliederung dieses Materials be-treffende Tätigkeit darf aber sicherlich nicht eine geschichtliche genannt werden. Nach Menger soll dann die Aufgabe dieser Statistik als geschichtlicher Wissen-schaft darin bestehen, «die Darstellung aller auch der in einem bestimmten Momente latenten Faktoren des GesellschaftsleLens zu bieten, aus welchen die Bewegung der Gesellschaft resultiert» 3. Wie die Statistik auch diese latenten Momente erfassen soll, wird nicht gesagt. Es nimmt nicht Wunder, dass bei dieser eigentümlichen Auffassung der Aufgaben der Statistik die sogenannte theoretische Statistik nur als eine Methodenlehre der Statistik bezeichnet wird.

    1 Mit den in dem Werke Bertrand Nogaros, La valeur logique des théories économiques, Paris 1947, S. 68—85, enthaltenen Einwendungen gegen die Wertlehre Mengers kann ich mich an dieser Stelle nicht beschäftigen, da mir das Buch erst nach Fertigstellung dieses Aufsatzes zugegangen ist.

    2 Vgl. Untersuchungen, 1. Kap., S. 8—9. Vgl. auch S. 253. 3 Vgl. S. 9, Anm. 7.

  • 170 Otto Weinberger

    Dieser Methodenlehre wird nun wiederum merkwürdigerweise die Aufgabe zu-gewiesen, aus dem zur Verfügung stehenden statistischen Material «die Gesetze der Koexistenz und der Aufeinanderfolge der sozialen Phänomene» zu erfor-schen 1. Aber die Methodenlehre weist meines Erachtens nur den Weg, auf wel-chem die Gesetze gefunden werden, die Feststellung dieser Gesetze selbst ge-hört offenbar nicht mehr zur Methodenlehre. Im übrigen ist die Formel: Er-forschung der Gesetze der Koexistenz und der Aufeinanderfolge der sozialen Phä-nomene so weit, dass man füglich darunter auch die theoretische Volkswirtschafts-lehre, ja die ganze Gesellschaftslehre überhaupt begreifen könnte.

    Auch mit seiner im vierten Kapitel vertretenen Auffassung über die rea-listisch-empirische und die exakte Richtung der theoretischen Forschung hat Menger m. E. nichts wesentlich Neues gesagt. Während nach seiner Ansicht die realistisch-empirische Richtung nur sogenannte Realtypen, Grundformen der realen Erscheinungen und empirische Gesetze, das heisst, faktische Regelmässig-keiten aufzeigt, soll die exakte Richtung dagegen die Feststellung von strengen Gesetzen der Erscheinungen zum Gegenstand haben, die «sich uns nicht nur als ausnahmslos darstellen, sondern mit Rücksicht auf die Erkenntniswege, auf welchen wir zu denselben gelangen, geradezu die Bürgschaft der Ausnahms-losigkeit tragen». Menger scheint sich bei diesem Vortrage gar nicht bewusst gewesen zu sein, dass er damit nur wiederholt hat, was J. J5. Say, den man fälschlich bloss als einen Epigonen und Eklektiker zu bezeichnen pflegt, in seinem «Discours préliminaire» zu seinem «Traité d'économie politique» ausgeführt hat, woselbst er der theoretischen Volkswirtschaftslehre als experimenteller Wissenschaft die Statistik als lediglich beschreibende Wissenschaft gegenüber-stellt. Während die Statistik nach der Auffassung Says uns nur zufällige Tat-sachen beschreibt (La statistique ne nous fait connaître que les faits arrivés; elle expose l'état des productions et des consommations d'un lieu particulier, à une époque désignée, de même que l'état de sa population, de ses forces, de ses richesses, des actes ordinaires qui s'y passent et qui sont susceptibles d'énu-mération), steht diesen statistischen, auf den unsicheren und notwendigerweise unvollständigen Tatsachen fassenden Schlüssen die theoretische National-ökonomie gegenüber, deren Gesetze auf unerschütterlichen Grundlagen beruhen (l'économie politique, au contraire, est établie sur des fondements inébranlables), da die ihr dienenden grundlegenden Prinzipien strenge Schlussfolgerungen aus allgemeinen unbestreitbaren Tatsachen darstellen (du moment que les principes qui lui servent de base, sont des déductions rigoureuses de faits généraux in-contestables).

    Nach Menger würden diese strengen Gesetze gemeiniglich als Naturgesetze bezeichnet 2. Es ist auch meines Erachtens tatsächlich ein Unterschied, zu be-haupten, ob sich der Wert nach dem Grenznutzen richtet oder ob soundsoviele Prozente eines Arbeiterbudgets nach statistischen Erhebungen fur den Woh-nungsbedarf verwendet werden. Obwohl ich daher, was ich ausdrücklich be-

    1 S. 9, Anm. 7. 2 Vgl. «Untersuchungen», S. 31—48. Insb. S. 38.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 171

    tonen möchte, und insbesondere auch an dem Kausalgesetze festhalte, auf dem Boden dieser von Say und Menger betonten Unterscheidung 6tehe, so muss man doch erwähnen, dass der Glaube an das Bestehen solcher exakter Naturgesetze heutzutage auch in jenen Wissenschaften, die zuerst vor allen anderen solche Gesetze aufzustellen pflegten, vornehmlich in der Physik, in bedenkliches Wanken geraten ist. Ja, Nernst hat sich zur Behauptung ver-stiegen, dass es der menschlichen Forschung bisher jedenfalls nicht gelungen sei, auch nur ein einziges Naturgesetz ausfindig zu machen, und dass wir daher zweifellos den Boden der Erfahrung verlassen, wenn wir die Existenz vollkommen strenger Naturgesetze ohne weiters als gegeben voraussetzen1. Die Gesetze, mit denen es die Wissenschaft zu tun hat, sollen nach der Meinung hervor-ragender Naturwissenschaftler in Wirklichkeit nur sogenannte statistische, aus der Beobachtung geschöpfte und durch die Beobachtung jederzeit widerlegbare Regelmässigkeiten sein. Schon Laplace hat darauf hingewiesen, dass «fast alle» unsere Erkenntnisse nur wahrscheinlich sind und dass selbst in jenen Wissen-schaften, die mit dem Begriff der Bestimmtheit (certitude) arbeiten, wie zum Beispiel die Mathematik, die Wege, um zur Wahrheit zu gelangen, nämlich die Induktion und die Analogie, sich auf Wahrscheinlichkeit gründen 2. Die meta-physische, auf dem Begriff einer Denknotwendigkeit aufgebaute Kausalität wird jetzt von einer Reihe von Schriftstellern fallen gelassen und durch den Wahr-scheinlichkeitsbegriff ersetzt 3. Von der Physik selbst wird die Frage aufgeworfen, ob es in der Natur überhaupt eine andere Gesetzlichkeit gäbe als die rein sta-tistische, die wegen «ihrer Allgemeinheit von der Physik mit anderen Wissen-schaften, wie etwa der Nationalökonomie, zu teilen wäre » 4. Wenn in der Physik, so heisst es, von sogenannten universellen, exakten Gesetzen gesprochen werde, werde die zeitliche und räumliche Beschränktheit des Beobachtungsfeldes über-sehen und nicht beachtet, dass diese Durchschnittsgesetze in kleinen Zeiten und kleinen Räumen ihre Gültigkeit verlieren ö. Da sich aber nach Menger die sogenannten exakten Gesetze auf dem Gebiete der «Menschheitserscheinungen» von jenen auf dem Gebiete der «Naturerscheinungen» nicht unterscheiden6, so würde das Fallen der exakten Naturgesetze das Fallen der exakten Wirtschafts-gesetze zwangsläufig mit sich ziehen.

    Im übrigen bestehen gerade, was die sogenannten Naturgesetze anbelangt, zwischen den «Grundsätzen» Mengers und seinen «Untersuchungen» Wider-sprüche. Während er nämlich in der Vorrede zu seinen «Grundsätzen» erklärt hatte, er wolle von den Lehrmeinungen an die Erfahrung, von Menschen-

    1 Zit. nach Alois Gatterer, Das Problem des statistischen Naturgesetzes. Innsbruck 1924, S. 54.

    2 P. 5. Laplace, Essai Philosophique sur les Probabilités, Neudruck. Paris 1920,1. Bd., S. 1. 3 Vgl. z . B . R. v. Mises, Wahrscheinlichkeit, Statistik und Wahrheit. Berlin 1928,

    S. 177—179. 4 Vgl. Arthur Haas, Das Naturbild der neuen Physik. 3. Aufl. 1932, S. 107. 5 Vgl. die interessanten Ausführungen von Franz Exner, Vorlesungen über die physika-

    lischen Grundlagen der Naturwissenschaften. 2. Aufl., S. 659 ff. 6 Vgl. «Untersuchungen», S. 259—261.

  • 172 Otto Weinberger

    gedanken an die Natur der Dinge appellieren, erklärte er in den « Untersuchungen», dass die «realistische Richtung der theoretischen Forschung die Möglichkeit, zu strengen (exakten) theoretischen Erkenntnissen zu gelangen, auf allen Gebieten der Erscheinungswelt in prinzipieller Weise ausschliesst»1. Es ist meines Er-achtens ein Widerspruch, einerseits zu erklären, dass man, um zum Ziele zu gelangen, von der Erfahrung auszugehen hätte, und anderseits gleichzeitig das durch die Erfahrung gewonnene Material als zur Aufstellung von Gesetzen, das heisst für das angestrebte Ziel, fur untauglich zu erklären.

    Es war meines Erachtens ein Fehler, im dritten Band der « Gesammelten Werke» Mengers bekannte Abhandlung über «Die Irrtümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie» wiederum abzudrucken. Denn nur mit einem gewissen Missbehagen kann man nach der Lektüre diese Schrift aus der Hand legen. Sie ist eine Streitschrift, die, wie man weiss, gegen Professor Schmoller gerichtet war, dessen wissenschaftliche Erudition, so heisst es im ersten Briefe höhnisch, «in ernsten Gelehrtenkreisen bereits seit langem nach Gebühr ge-würdigt werde»; und weiter heisst es unter anderem: Schmoller habe sich seine Schreibweise «nicht ohne Nutzen in Handwerkervereinen erworben», seine Be-merkungen streiften «an Roheit», er habe «einen halb widerwärtigen, halb lächerlichen Terrorismus» organisiert, alle seine Unterstellungen seien wahr-heitswidrig, «er schreitet löwenhaft im Spreesande einher, er schüttelt die Mähne, hebt die Pranke, gähnt erkenntnistheoretisch und nur Kinder und Toren nehmen seine methodologischen Gebärden ernst» 2. Dabei kommt die Sache nur kurz zum Worte, weil der ganze Text mit derartigen persönlichen Auslassungen überhäuft ist.

    IV

    Mengers Untersuchungen zur Geldlehre, die im vierten und letzten Band der vorliegenden Ausgabe abgedruckt sind, gehören zweifellos zu dem Wert-vollsten, was er uns hinterlassen hat. Es war aber gleichfalls eine Übertreibung, zu behaupten, dass nichts, was er darüber geschrieben habe, als veraltet zu be-zeichnen sei 8. Aber Mengers Verdienste in diesem Belange sind nicht hoch genug anzuschlagen, wenn man bedenkt, welche verschrobene Geldlehren uns in den letzten Jahrzehnten vorgelegt worden sind, und wenn man diese mit den stets bedächtigen, vernünftigen und genau formulierten Urteilen Mengers vergleicht. Die Geldlehre, die er vornehmlich in dem 1892 im «Handwörterbuche der Staatswissenschaften» erschienenen Artikel «Geld» zusammengefasst hat, ent-hält im wesentlichen folgendes: Das Geld ist nicht durch Gesetz entstanden, es ist seinem Ursprünge nach keine staatliche, sondern eine gesellschaftliche Er-scheinung. Die Verwendung bestimmter Güter als Tauschmittel geht auf Ge-wohnheit zurück, das heisst auf ein gleichartiges Handeln gesellschaftlich zu-sammenlebender Individuen. Diese Tauschvermittlungsfunktion unterscheidet

    1 S.37. 8 Vgl. 3. Bd., S. 2, 7, 9, 81, 87. 8 So L.von Mises, «Neues Wiener Tagblatt», Nr. 329, vom 29. November 1936, S. 19.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 173

    das Geld von den übrigen Gegenständen des Güterverkehrs. Die Wahl der Edelmetalle als Tauschmittel beruht gleichfalls nicht auf staatlichem Zwang oder freiwilliger Übereinkunft, sondern auf der «richtigen Erkenntnis der indi-viduellen Interessen». Das Geld ist zugleich ein Mittel für freiwillige oder un-freiwillige einseitige Leistungen, zum Beispiel Abgaben, Vermögensbussen, und für sogenannte subsidiäre Leistungen, die an Stelle der ursprünglichen Leistung treten, zum Beispiel Schadenersatzleistungen. Dagegen wehrt sich Menger gegen die Auffassung, das Geld schon seinem Begriffe nach als gesetzliches Zahlungs-mittel zu bezeichnen. Was Menger aber dagegen einwendet (vgl. Kap. VII) läuft, wenn das im Kapitel VI über das Geld als Leistungsmittel Gesagte berück-sichtigt wird, meines Erachtens zum Grossteil auf einen Wortstreit hinaus und wird der rechtlichen Natur des Geldes nicht gerecht.

    Vom sprachlichen Gesichtspunkt halte ich auch Mengers Unterscheidung zwischen dem äusseren und inneren Tauschwert des Geldes nicht für glücklich. Der äussere Tauschwert ist nach ihm nichts anderes, als was man herkömm-licherweise die Kaufkraft des Geldes zu bezeichnen pflegt (vgl. S. 78), während der innere Tauschwert durch « die auf Seite des Geldes liegenden Bestimmungs-gründe der Preisbildung» (vgl. S. 81) sein Mass erhält. Während es nach Menger vergebliches Bemühen ist, einen absolut stabilen Maßstab des äusseren Tausch-werts der Güter zu suchen, hält er die Möglichkeit für gegeben, den inneren Tauschwert des als Geld verwendeten Guts durch eine entsprechende Regelung seiner «Zirkulationsmenge (durch Einschränkung der Ausprägungen, bzw. durch Ausdehnung oder Einschränkung der Wirksamkeit der geldersetzenden Institu-tionen)» durch den Staat (vgl. S. 86) unverändert zu erhalten. Der Zwangskurs gehört nach ihm nicht unter die Begriffsmerkmale des Geldes. Er ist vielmehr in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nur eine Massregel, durch Missbrauch der Münzhoheit entstandene pathologische Formen von Umlaufmitteln unter Miss-brauch der Justizhoheit dem Verkehr aufzudrängen oder darin zu erhalten. Was den Geldbedarf der Volkswirtschaft anbelangt, so sind nach Menger die meisten darüber aufgestellten Theorien verfehlt. Die richtige Ansicht muss nach ihm vom Barmittelbedarf der Einzelnen und der Gemeinwirtschaften ausgehen und gleichzeitig die das Münzgeld ersetzenden und die Barmittel ersparenden In-stitutionen der Volkswirtschaft in Berücksichtigung ziehen.

    Mit besonderem Interesse wird man noch heute Mengers Ausführungen über die Kaufkraft des alten österreichischen Guldens * lesen, die seit dem Jahre 1879 beträchtlich höher war als jene des im Gulden österreichischer Währung enthaltenen Feinsilbers. Durch die Einstellung der Ausprägung der Silber-münzen war ein Unterschied zwischen dem Verkehrswerte und dem Silberwerte des Guldens entstanden, der auf die Seltenheit dieses Umlaufmittels im Ver-hältnisse zum Bedarfe zurückzuführen war. Ob aber die Behauptung Mengers, dass dieser Zustand des Geldwesens ernste Gefahren mit sich brachte, zutraf, möchte ich bezweifeln, zumal Menger selbst zugeben musste, dass sich österreich-

    1 Vgl. 4. Bd., S. 116—124, S. 135—144.

  • 174 Otto Weinberger

    Ungarn trotz dieses Umstandes eines relativ beständigen Wertmasses im In-landsverkehr erfreute. Die Vorschläge, das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber im Wege zwischenstaatlicher Vereinbarungen zu stabilisieren, hielt Menger fur «nicht erstrebenswert». Ich möchte sagen: wohl sehr schwer durch-führbar. Ob die jetzt wiederum auftauchenden Versuche einer zwischenstaat-lichen Geldwertstabilisierung zum Ziele führen werden, lässt sich nicht ent-scheiden. Anlässlich der Währungsreform des Jahres 1892 trat Menger für die Goldwährung ein und beantragte auf überzeugende Weise, dass bei der Fest-setzung der Relation der Besitzer eines alten Guldens dafür einen Goldgulden bekommen sollte, in welchem «so viel Gold enthalten war, als er sich für den Papiergulden zur Zeit der Reform kaufen konnte ». Zutreffend hob er schliesslich hervor, dass es ein Irrtum sei, einen möglichst «kleinen» Gulden zu schaffen, um die Armen auf diese Weise ihrer Schulden gegenüber den Reichen zu entlasten. Die kleinen Leute, so meinte Menger, legten heutzutage ihre Kapitale bei den Wohlhabenden an, und die Festsetzung eines kleinen Guldens — das heisst eine Abwertung von oben, um bei dem heute herr-schenden Sprachgebrauch zu bleiben, — würde daher die Ausbeutung des kleinen Mannes bedeuten. Gorecht sei jener Gulden, durch den keine Ver-mögensverschiebung stattfinde. Dem wird man auch heute noch vollinhaltlich zustimmen müssen.

    Und dennoch : Wie sehr wir auch die Verdienste Mengers um die Erforschung der Goldlehre schätzen mögen, die Waage wird sich meines Erachtens nicht zu seinen Gunsten neigen, wenn man seine Leistungen mit jenen seines Zeitgenossen Léon Walras vergleicht. Der Abstand zwischen der «Exaktheit» Mengers und jener des Lausanner Meisters springt in die Augen. Während Menger — bei aller Hochachtung vor seiner Darstellung, die damit nicht herabgesetzt werden soll — doch nur tastet, versucht Walras, gleichgültig, ob es sich um Probleme des Geldbedarfes, der Quantitätstheorie, des Bimetallismus oder der Index-zahlen handelt, die Probleme mathematisch zu erfassen, und erweist in seiner «Theorie de la Monnaie»* die Überlegenheit seiner Methode über die rein «literarische» Mengers. Auch hat sich Walras im Gegensatz zu Menger bereits mit geldlichen Problemen befasst, die in jüngster Zeit als angeblich völlig neue in der Wissenschaft vorgeführt wurden, obgleich die richtigen Ansätze zu ihrer Lösung schon durch Walras vorgezeichnet wurden. Während sich Menger in die Frage des geldlichen Grenznutzens nicht vertieft hat, hat Walras bereits den Begriff der rareté moyenne, des mittleren Grenznutzens geprägt, der durch das arithmetische Mittel der Seltenheiten verschiedener Güter festgestellt wird, und die mittlere Seltenheit der einzelnen Güter in eine feste Beziehung zur mitt-leren Seltenheit eines bestimmten Vergleichsgutes, nämlich des Geldes, gebracht. Ich selbst habe mich bemüht, die Bemerkungen, die sich an den verschiedenen Stellen der Walrasschen Schriften darüber finden, zusammenzufassen und sie der Walrasschen Darstellung entsprechend in mathematische Form zu kleiden. Die Formulierung beweist, dass der mittlere geldliche Grenznutzen als eine dem

    Abgedruckt in seinen Etudes

  • Zur Würdigung Karl Mengers 175

    Nominaleinkommen direkte und dem allgemeinen Preisniveau indirekt propor-tionierte Grösse aufgefasst werden muss *.

    V

    Es ist schon erwähnt worden, zu welch scharfen Angriffen sich Menger gegen das geschichtliche Verfahren in der Volkswirtschaftslehre hinreissen Hess, ohne dass man seine Einwendungen gegen Gustav Schmoller in allen Belangen als begründet bezeichnen könnte. Denn niemand wird vernünftigerweise be-streiten, dass man versuchen kann, wirtschaftliche Vorgänge aus ihren geschicht-lichen Ursachen zu erklären. Ich möchte aber zum Abschlüsse dieser kritischen Bemerkungen darauf hinweisen, dass er auch die Arbeiten eines anderen Schrift-stellers nicht entsprechend gewürdigt hat, obgleich sie sich letzten Endes gleich-falls die exakte Formulierung wirtschaftlicher Gesetze zur Aufgabe gemacht hatten. Ich verweise in diesem Zusammenhange auf die Beurteilung, die er in der «Wiener-Zeitung» vom 8. März 1889 über das bekannte Werk von Auspitz und Lieben, «Untersuchungen über die Theorie des Preises» 2, geschrieben und wie er dieses hervorragende, seinen «Grundsätzen» gewiss ebenbürtige Buch mit einigen wenigen herablassenden Bemerkungen zu besprechen versucht hat. Seine Einwendungen gehen dahin, dass Auspitz und Lieben in Wirklichkeit «1. nicht der analytischen, sondern der Suppositionsmethode folgen, das heisst nicht die komplizierten Erscheinungen auf die einfachsten Elemente zurück-fuhren und auf dem Weg der isolierenden Synthese wieder zu den komplizierten Erscheinungen und zur Erkenntnis der Gesetze der Synthese ihrer Elemente zu gelangen suchen, sondern die komplizierten Erscheinungen unter gewissen, bisweilen geradezu unstatthaften, weil in sich widerspruchsvollen Suppositionen zu untersuchen unternehmen; 2. seinem Dafürhalten nach häufig die graphische Methode nicht nur als Mittel der Darstellung, sondern als solche der Forschung benützen, endlich 3. unhaltbare Lehren zwar in richtiger Weise graphisch dar-stellen und mathematisch formulieren, hiedurch indes selbstverständlich den ursprünglichen Mangel der Ergebnisse ihrer Untersuchung nicht zu beseitigen vermögen».

    Alle diese Einwendungen sind nicht haltbar. Obwohl Menger es unterlassen hat, diese angeblich unhaltbaren Annahmen (Suppositionen) zu bezeichnen und ihre Unrichtigkeit zu beweisen, so sind doch offenbar jene gemeint, die Auspitz und Lieben unter dem Titel «Allgemeine Voraussetzungen» ihren Kurven zu-grunde gelegt haben. Sie betreffen das stabile Gleichgewicht des betrachteten

    1 Vgl. Otto Weinberger, Über den Begriff der mittleren Seltenheit (rareté moyenne), in den Eléments d'Economie Politique von Léon Walras, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Bd. 56 (1932), S. 679—686, und Otto Weinberger, Über Ver-fahrensweisen zur Bestimmung des geldlichen Grenznutzens. Zeitschrift für die gesamte Staats-wissenschaft, Bd. 93 (1932), S. 3 8 5 ^ 1 1 .

    2 Leipzig 1889. Vgl. Otto Weinberger, Rudolf Auspitz und Richard Lieben. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 91 (1931), S. 457—492, und Otto Weinberger, Rudolf Auspitz, Neue österreichische Biographie, 1. Abteilung, VIII. Bd., Wien 1935, S. 37—44. — Die im Texte erwähnte Formulierung Mengers: «isolierende Synthese», ist m. E. unverständlich.

  • 176 Otto Weinberger

    Markts, das zweckmässigste wirtschaftliche Handeln der Wirtschaftssubjekte und die Unveränderlichkeit ihrer individuellen Eigenschaften, die Unverändert lichkeit der Preise während der betrachteten Wirtschaftszeit, den freien Wett-bewerb und die Einflusslosigkeit der einzelnen Wirtschaftshandlungen auf die Festigkeit der Preise.

    Da möchte ich nun zunächst bemerken, dass solche Annahmen, wie sie Menger den Schriftstellern Auspitz und Lieben ausstellt, von ihm selbst bei Aufstellung seines Grenznutzenbegriffes gemacht werden. So erklärt er, dass das Bestreben wirtschaftlich tätiger Menschen dahin gehe, ihre Bedürfnisse voll-ständig oder so vollständig wie möglich zu befriedigen, und dass sie, wenn sie nur über eine begrenzte Menge von Gütern verfügen, zunächst jene befriedigen, deren Befriedigung für sie die höchste Bedeutung hat, den vorhandenen Über-schuss aber zur Befriedigung jenes Bedürfnisses verwenden, welches dem Grad seiner Bedeutung nach zunächst steht usf. 1. Es ist Menger, der bei Begründung seiner Lehre vom Werte die Annahme von dem isolierten Wirtschaftssubjekt macht, das «eine Meeresinsel bewohnt, auf welcher sich eine einzige Quelle befindet» 2, um dann das, was er in isolierender Betrachtung festgestellt hat, «auf die komplizierten Verhältnisse eines Volks und der menschlichen Gesell-schaft überhaupt» ausdehnt 3. Eine ganze Reihe von Annahmen macht Menger, wenn er den Versuch unternimmt, die Problematik des Tausches zu erklären, woselbst er die Annahme macht, dass die Wirtschaftssubjekte «nach der mög-lichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse» streben und die verschie-denen Wertrelationen der auszutauschenden Güter kennen 4. In der Lehre von den Monopolen macht er die Annahme, dass der Monopolist den Preis des Monopolguts so berechne, dass er bei dem diesem Preise entsprechenden, voraus-sichtlichen Absätze den grössten Erlös (gemeint ist in Geld) erziele, das heisst : nicht mehr Gütermengen zu einem niedrigeren Preise oder weniger Gütermengen zu einem höheren Preise absetze, ohne den gleichen Erlös wie früher zu er-zielen 6.

    Nun wird sich Menger mit dieser Einwendung, dass er selbst Annahmen mache, nicht zufrieden erklären und behaupten, dass seine Annahmen und nicht jene von Auspitz und Lieben den wirklichen Tatsachen entsprechen. Dem wird man ganz ruhig entgegenhalten dürfen, dass die Annahme, dass der Preis irgendeiner Ware, zum Beispiel infolge eines Einfuhrverbots, im Inland gefallen sei und die sonstigen Preise unberührt bleiben, zum Zweck der wissenschaft-lichen Betrachtung nicht mehr und nicht weniger mit der Wirklichkeit über-einstimmt als etwa die Annahme, dass die Wirtschaftssubjekte danach streben, ihre Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen, oder dass freier Wett-bewerb besteht, oder dass sie in erschöpfender Kenntnis der Marktlage handeln. Die Obersätze der von Menger gerühmten analytischen und der von ihm mit

    1 Karl Menger, Grundsätze, S. 97—98. 3 Grundsätze, S. 100. 3 Grundsätze, S. 106. 4 Grundsätze, S. 159. 6 Grundsätze, S. 198—199.

  • Zur Würdigung Karl Mengers 177

    Beziehung auf Auspitz und Lieben verworfenen «Suppositionsmethode» sind daher voneinander nicht verschieden, so dass man gar nicht weiss, worin sich beide Methoden, wenn sie überhaupt von zutreffenden Annahmen ausgegangen sind, voneinander unterscheiden.

    Im übrigen zeigt Mengers anscheinend übereilt verfasste und wenig durch-schlagende Kritik, dass sie den Gegenstand selbst nicht trifft, da Auspitz und Lieben mit ihrer Darstellung keineswegs den Zweck verfolgten, wirkliche Vor-gänge mathematisch zu beschreiben, sondern dem tatsächlichen Ablaufe der Erscheinungen mit Hilfe ihrer Methode in den Grenzen des Möglichen nahe-zukommen. Das hat schon Lieben in der ihm eigentümlichen, vornehm ruhigen und sachlichen Art und Weise ausgeführt1, wenn er erklärt, dass er und Auspitz in ihrem Buche Annahmen gemacht hätten, die sich von den wirklichen Tat-sachen entfernten und dass sie dies in der Absicht getan hätten, die behandelten Probleme zu vereinfachen. Denn es wäre unmöglich gewesen, die Wirkungen der Veränderungen eines bestimmten Elements zu studieren, wenn gleichzeitig angenommen worden wäre, dass sich die übrigen Elemente gleichfalls verän-derten. Das Weitere kann bei Lieben selbst darüber nachgelesen werden. Im übrigen ist es ganz unzutreffend, zu behaupten, dass, wer sich bei Aufstellung seiner Schlüsse der mathematischen Analyse bediene, tatsächlich — trotz des irreführenden Namens «Analyse» — nicht synthetisch vorgehe und dass man mit Hilfe der mathematischen Methode, zum Beispiel durch Vergleichung des Verlaufs zweier empirisch ermittelter Kurven im Wege der Prüfung ihrer mathe-matischen Verschiedenheiten, nicht auch neue Ergebnisse erhalten, das heisst, dass die Mathematik nicht bloss als Mittel der Darstellung, sondern auch als Mittel der Forschung benutzt werden könnte. Sind doch gewisse Forschungs-ergebnisse, wie zum Beispiel die Unterscheidung der nach Gauss herkömmlich benannten Fehlerkurve und der Einkommensverteilungskurve Paretos nur mit Hilfe der mathematischen Methode festzustellen.

    Nichts liegt mir mit diesen Zeilen ferner, als die überragende wissenschaft-liche Bedeutung Karl Mengers irgendwie herabsetzen zu wollen. Es ist gar nicht erforderlich, die grossen Vorzüge seiner Hauptschriften, die das Ergebnis einer tiefen, ausgefeilten Gedankenarbeit darstellen und einer ganzen Schule den Weg gewiesen haben, noch einmal zu betonen. Es ist aber auch bekannt, wie gross das wissenschaftliche Ansehen Mengers in Wirtschaftsfragen im Österreich der Achtzigerjahre gewesen ist. Man wird daher bedauern, dass er von dieser wissenschaftlichen Machtstellung nicht immer den richtigen Gebrauch zu machen verstanden und durch seine Stellungnahme im Methodenstreite und bei Beurteilung von Schriften eines Fachkollegen nicht mit der entsprechenden Besonnenheit und Masshaltung vorgegangen ist. Denn bei der Beschränktheit alles menschlichen Wissens ist doch die Bescheidenheit die schönste Zierde des Gelehrten.

    1 Vgl. R. Lieben, On consumer's rent. The Economic Journal, vol. 4 (1894), S. 716—719.

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