Johannes Dorn
InformationsveranstaltungWechsel zum Jurastudium in Anschluss an den Bachelor in Politik & Recht oder Wirtschaft & Recht
2•Aufbauveranstaltungen
•Auswahl aus den im Jurastudium im Rahmen der Zwischenprüfung angebotenen Veranstaltungen, außer Grundlagenfach und Strafrecht
•Schwerpunkt•Auswahl von Veranstaltungen aus den
Schwerpunktbereichen:•Wirtschaft und Unternehmen•Arbeit und Soziales•Informations-, Telekommunikations- und
Medienrecht•Internationales Recht, Europarecht,
Internationales Privatrecht•Rechtsgestaltung und Streitbeilegung•Staat und Verwaltung•Steuerrecht
Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Bachelorabschluss nicht zu Jura wechseln möchte?
•Wahl der Aufbauveranstaltungen rein nach Interesse.
•Wenn das Absolvieren eines bestimmten Schwerpunkts auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen werden soll:
•Alle Schwerpunktleistungen innerhalb des selben Schwerpunktbereichs
•Verfassen der Bachelorarbeit als juristische Seminararbeit in einem Seminar des entsprechenden Schwerpunkts.
•Wenn kein Schwerpunkt ausgewiesen werden soll:•Belegung von Schwerpunktveranstaltungen aus allen zur Verfügung
stehenden Schwerpunktbereichen rein nach Interesse.
•Insgesamt 7 Veranstaltungen (davon 4 mind. 4 Punkte, der Rest mind. 1 Punkt)
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Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Bachelorabschluss zu Jura wechseln möchte?
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Die Zwischenprüfung
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30Credits
Zivilrechtt
20Credits
Öffentliches-Recht
10Credits
Strafrechtt
12Credits
6Credits
Grundla-genfächert Hausarbeiten
Welche Leistungen aus dem Bachelor werden angerechnet?
•§ Staatsorganisationsrecht (6 Credits) •§ Grundrechte (6 Credits) •§ BGB AT (7,5 Credits) •§ Schuldrecht mit Kaufrecht (6 Credits) •§ Verwaltungsrecht AT (6 Credits) •§ Europarecht I (3 Credits) •§ Scheine aus dem Bereich Öffentliches Recht: Polizei- und OrdnungsR, BauR,
Verwaltungsprozessrecht oder KommunalR (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant
•§ Scheine aus dem Bereich Zivilrecht: Sachenrecht (6 Credits), Gesetzliche Schuldverhältnisse (4,5 Credits), Bes. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht I, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant
•§ Klausuren aus dem Schwerpunktbereich, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passen
•§ Die juristische Bachelorarbeit als Seminararbeit, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passt
•Nicht anrechenbar ist das Integrationsmodul.
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Die Zwischenprüfung
7
30Credits
Zivilrechtt
20Credits
Öffentliches-Recht
10Credits
Strafrechtt
12Credits
6Credits
Grundla-genfächert Hausarbeiten
21Credits
13,5Credits
3 Credits
3 Credits
6- 10,5Credits
Der Schwerpunkt im Hinblick auf den Wechsel•Bachelorarbeit als juristische Seminararbeit im gewählten Schwerpunkt•Beachten der spezifischen Struktur des gewählten Schwerpunktbereichs
•Beispiel:•Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales
Privatrecht:•1 Grundlagenveranstaltung (2 SWS)•Pflichtveranstaltungen (6 SWS)•Wahlpflichtveranstaltungen (6 SWS)
•Wirtschaft und Unternehmen:•1 Grundlagenveranstaltung (2 SWS)•Pflichtveranstaltungen (4 SWS)•Wahlpflichtveranstaltungen (8 SWS)
•Abrufbar unter http://www.jura.uni-muenster.de/download.cfm?DownloadFile=D207A3BE-F860-FE43-14F2C730D90F05DF
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Erasmus und Wechsel•Im Jurastudium können maximal drei im Ausland erbrachte Leistungen
angerechnet werden.
•Vorabanrechnungsantrag vor dem Auslandsaufenthalt bzw. vor Belegung der konkreten Veranstaltung im Ausland um eine spätere Anrechenbarkeit vom rechtswissenschaftlichen Prüfungsamt prüfen zu lassen.
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Das Bewerbungsverfahren•Ein Platz ist für Sie reserviert
•Ausstellen einer Einstufungsbescheinigung•Aktueller Notenausdruck•Rechtswissenschaftliches Prüfungsamt
•Bewerbungsportal: https://movein-uni-muenster.moveonnet.eu/movein/portal/studyportal.php
•Bewerbungszeitraum: Bewerbung für das Sommersemester ist ab Anfang Februar bis Mitte März; für das Wintersemester ab Anfang August bis Mitte September (genaue Fristen des Studierendensekratariats beachten)
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Nach dem Wechsel•Einstieg ins 5. Fachsemester, unabhängig von evtl. erbrachten
Zusatzleistungen
•Bafög•Jurastudium im Anschluss an den Bachelorabschluss gilt als
Zweitstudium, daher ggf. Verlust der Bafögberechtigung
•Freischuss•Bei Nichtbestehen gilt der Versuch als Nicht- Unternommen, bei
Bestehen kann ein Verbesserungsversuch unternommen werden.•Voraussetzung: Anmeldung zum Staatsexamen vor Abschluss des 8.
Fachsemesters also noch insgesamt 4 Semester Zeit
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Noch Fragen?Zusammenfassung:http://www.wiwi.uni-muenster.de/basic/down/merkblaetter/Einstieg_Jura.pdf.pdf
StudienfachberatungJohannes DornStudieninformationszentrum Rechtswissenschaftliche Fakultät Universitätsstraße 14-16; Raum J 111aSprechstunde: dienstags 14-18 Uhr Telefon: [email protected]
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