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Hochschulen, Social Media und Recht
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk | Essen, 22.10.2015
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Überblick
§ Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? § Social Media und Recht: Welche Vorgaben? § Social Media Guidelines: Welche Umsetzung?
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HOCHSCHULKOMMUNIKATION: WELCHE ENTWICKLUNGEN?
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk | WS 2015/2016
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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?
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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?
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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?
§ Leichter Zugang zur Öffentlichkeit (Kosten, Zugangswege) § Aufhebung der Trennung von privat / öffentlich § Vervielfachung der Kommunikationswege § Vernetzung der Kommunikationsangebote
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„Denke immer zunächst darüber nach, ob und was Du postest.“
(Facebook-Nutzungsbestimmungen)
Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?
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SOCIAL MEDIA UND RECHT: WELCHE VORGABEN?
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Social Media-Recht als Querschnittsmaterie
Rechtsbereiche u.a.: § Wettbewerbs- und Markenrecht § Datenschutzrecht § Urheberrecht § Presserecht § Telemedienrecht § Rundfunkrecht § Telekommunikationsrecht § (+) Kommunikation
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Überblick zu Web 2.0-Anwendungen Hinter jedem Web 2.0 Angebot stecken eigene rechtliche Herausforderungen
§ Soziale Netzwerke (Beispiele: Facebook, Myspace, Wer-kennt-wen) § Business-Netzwerke (Beispiele: XING, LinkedIn) § Blogs und Mircoblogs (Beispiel: Twitter) § Wikis (Beispiel: Wikipedia) § Content Sharing (Beispiele: Flickr, Youtube) § Bewertungsplattformen (Beispiel: Bewerte den Prof!)
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Ergebnisse einer nicht repräsentativen Befragung von Mitgliedern des Bundesverbands für Hochschulkommunikation § Impressum (z.B. Verantwortung in der Universitätshierarchie) § Bildrecht (z.B. Teilen von Bildern auf Facebook, Nutzung von CC-
Lizenzen) § Social Media-Recht (z.B. rechtsichere Gestaltung von Facebook-
Fanpages, Facebook-Like-Button)
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Faustregeln für das Anlegen eines Accounts § Wahl eines zulässigen Nutzernamens § keine Rechtsverletzung durch Profilbild § Beachtung der Impressumspflicht
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts
Faustregeln für das Anlegen eines Accounts § Wahl eines zulässigen Nutzernamens § keine Rechtsverletzung durch Profilbild § Beachtung der Impressumspflicht
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts Nutzungsregeln: Verwendung des Facebook-Logos
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts
LG Berlin, Urt. v. 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, bestätigt durch das KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014, Az. 5 U 42/12 (nichts rechtskräftig) § „Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook sich in seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (...)“
§ Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“ (Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom
06.03.2012)
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten?
§ Gem. § 5 TMG sind notwendige Angaben: § Name des Dienstanbieters § Rechtsform § Adresse (= ladungsfähige Anschrift, kein Postfach) § Vorname, Name des Vertretungsberechtigten § Kontaktdaten („Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“
§ Gem. § 55 Abs. 2 RStV ist für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote die Angabe eines V.i.S.d.P. erforderlich.
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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten?
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Vorsicht bei Disclaimern ...
§ sonstige Hinweise / Disclaimer § Beispiele:
§ Es wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte dieser Facebook-Fanpage urheberrechtlich geschützt sind.
§ Die für diese Facebook-Fanpage Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für sie sind zunächst allein deren Betreiber verantwortlich.
§ Wir prüfen alle Kommentare gewissenhaft, übernehmen aber im Einzelfall keine Haftung.
§ beachte: Datenschutzerklärung gem. § 13 Abs. 1 TMG
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Schnittmenge: Kommunikation und Recht
§ (Rechtliche) Sicherstellung, dass § Arbeitszeit nicht vergeudet wird, § Reputation der Hochschule gewahrt wird, § Haftungsrisiken ausgeschlossen werden.
§ Kommunikationsbewusstsein bei Mitarbeitern: § Stilregeln – Beispiel: Höflichkeit / Respekt § Kommunikationsbotschaften – Beispiel: inhaltliche Qualität der Beiträge § Ziel – Mitarbeiter als Markenbotschafter Besonderheit bei Hochschulen: Einbindung der Mitglieder eine Hochschule insgesamt; also auch der Studierenden
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Ausgestaltungsbeispiele: hier Hessischer Rundfunk
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Rechtliche Verbindlichkeit: Hochschulen als Behörden
§ Gegenüber Mitgliedern der Hochschulverwaltung sowie wiss. Personal (insb. Wiss. Mitarbeiter, Hochschullehrer): § Dienstvereinbarungen § Erlasse § Verwaltungsvorschriften § Ergänzungen der Geschäftsordnungen § Dienstanweisungen § Verhaltensvorschrift
§ Gegenüber allen Mitgliedern einer Hochschule (insb. Studierenden) § Verhaltensvorschrift § vorwiegend „Kommunikationsfunktion“
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Wie schreibe ich Social Media-Guidelines? Besondere Rechtsvorgaben für Hochschulen als Behörden
§ Verschwiegenheitspflicht, § 67 BBG
§ Dienstwegvorbehalt, § 125 BBG
§ Einschränkungen bei politischer Betätigung, § 60 Abs. 2 BBG
§ […]
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines?
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines?
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Auswahl von Vorfragen (nicht vollständig)
§ Welche Ziele verfolgt die Hochschule mit Social Media Guidelines? § Auf welche Medien bezieht sich die Social Media Guidelines? § Welche Zielgruppen sollen adressiert werden? § Wer ist Absender der Nachricht? § Wie geht man mit externen Inhalten um? § Welche Materialien (Texte, Bilder, Clips) sollen verwendet werden? § Wie differenziert man persönliche und professionelle Nutzung? § Welchen Begrenzungen unterliegen die Kommunikationsinhalte
(Negativliste/Positivliste)
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Allgemeine Weichenstellung: Was sollte z.B. geregelt werden?
§ Wie soll mit negativer Kritik und/oder rechtswidrigen Inhalten umgegangen werden?
§ Welche Informationspflichten existieren? § Wie sollen Verstöße gegen Social Media Guidelines gemeldet und
sanktioniert werden? § Wie lange sollen die Social Media Guidelines gültig sein? § Sollen die Social Media Guidelines veröffentlicht werden?
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Grundregeln der Ausgestaltung
§ Mindestregelungen § Beruflich und privat Verantwortlich handeln, Rechte beachten,
Betriebsgeheimnisse wahren, höflich bleiben, Transparenz etc. § Adressatengerecht
§ Verständliche Form der Mitteilung wählen § Positive Formulierungen als Leitfaden ggf. effektiver als Verbote § Zielsetzung muss klar werden § Kurz fassen, in Intranet und ggf. auf Homepage der Hochschule veröffentlichen § Hilfe bei Unsicherheiten im Umgang mit Social Media anbieten
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Zusammenfassung
§ Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? § Social Media und Recht: Welche Vorgaben? § Social Media Guidelines: Welche Umsetzung?
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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Literatur
§ Gostomzyk, Social Media rechtssicher: Guidelines für Kommunen, Die Niedersächsische Gemeinde 2012, S. 38 – 40
§ Habbel, DStGB Social Media Guidelines, in: NStGB (Hrsg.), Städte und Gemeinden in sozialen Netzwerken, 2012, Anlage 1
§ Schulz, Social Media Guidelines für die öffentliche Verwaltung, in: Schliesky/Schulz, Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung, S. 121-161
§ Ulbricht, Social Media & Recht – Praktische Handlungsempfehlungen für Kommunen, KommunalPraxis 2012, S. 101-104
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Kontaktdaten
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Institut für Journalistik Technische Universität Dortmund Emil-Figge-Str. 50 44227 Dortmund Tel.: +49 231 755 4130 oder Mobil: +49 160 8125448 [email protected]