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1 Hochschulen, Social Media und Recht Prof. Dr. Tobias Gostomzyk | Essen, 22.10.2015

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Hochschulen, Social Media und Recht

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk | Essen, 22.10.2015

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Überblick

§  Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? §  Social Media und Recht: Welche Vorgaben? §  Social Media Guidelines: Welche Umsetzung?

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk | Essen, 22.10.2015

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HOCHSCHULKOMMUNIKATION: WELCHE ENTWICKLUNGEN?

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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?

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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?

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Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?

§  Leichter Zugang zur Öffentlichkeit (Kosten, Zugangswege) §  Aufhebung der Trennung von privat / öffentlich §  Vervielfachung der Kommunikationswege §  Vernetzung der Kommunikationsangebote

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„Denke immer zunächst darüber nach, ob und was Du postest.“

(Facebook-Nutzungsbestimmungen)

Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen?

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SOCIAL MEDIA UND RECHT: WELCHE VORGABEN?

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Social Media-Recht als Querschnittsmaterie

Rechtsbereiche u.a.: §  Wettbewerbs- und Markenrecht §  Datenschutzrecht §  Urheberrecht §  Presserecht §  Telemedienrecht §  Rundfunkrecht §  Telekommunikationsrecht §  (+) Kommunikation

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Überblick zu Web 2.0-Anwendungen Hinter jedem Web 2.0 Angebot stecken eigene rechtliche Herausforderungen

§  Soziale Netzwerke (Beispiele: Facebook, Myspace, Wer-kennt-wen) §  Business-Netzwerke (Beispiele: XING, LinkedIn) §  Blogs und Mircoblogs (Beispiel: Twitter) §  Wikis (Beispiel: Wikipedia) §  Content Sharing (Beispiele: Flickr, Youtube) §  Bewertungsplattformen (Beispiel: Bewerte den Prof!)

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Ergebnisse einer nicht repräsentativen Befragung von Mitgliedern des Bundesverbands für Hochschulkommunikation §  Impressum (z.B. Verantwortung in der Universitätshierarchie) §  Bildrecht (z.B. Teilen von Bildern auf Facebook, Nutzung von CC-

Lizenzen) §  Social Media-Recht (z.B. rechtsichere Gestaltung von Facebook-

Fanpages, Facebook-Like-Button)

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Faustregeln für das Anlegen eines Accounts §  Wahl eines zulässigen Nutzernamens §  keine Rechtsverletzung durch Profilbild §  Beachtung der Impressumspflicht

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts

Faustregeln für das Anlegen eines Accounts §  Wahl eines zulässigen Nutzernamens §  keine Rechtsverletzung durch Profilbild §  Beachtung der Impressumspflicht

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts Nutzungsregeln: Verwendung des Facebook-Logos

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts

LG Berlin, Urt. v. 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, bestätigt durch das KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014, Az. 5 U 42/12 (nichts rechtskräftig) §  „Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook sich in seinen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (...)“

§  Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“ (Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom

06.03.2012)

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten?

§  Gem. § 5 TMG sind notwendige Angaben: §  Name des Dienstanbieters §  Rechtsform §  Adresse (= ladungsfähige Anschrift, kein Postfach) §  Vorname, Name des Vertretungsberechtigten §  Kontaktdaten („Angaben, die eine schnelle elektronische

Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“

§  Gem. § 55 Abs. 2 RStV ist für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote die Angabe eines V.i.S.d.P. erforderlich.

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Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten?

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Vorsicht bei Disclaimern ...

§  sonstige Hinweise / Disclaimer §  Beispiele:

§  Es wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte dieser Facebook-Fanpage urheberrechtlich geschützt sind.

§  Die für diese Facebook-Fanpage Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für sie sind zunächst allein deren Betreiber verantwortlich.

§  Wir prüfen alle Kommentare gewissenhaft, übernehmen aber im Einzelfall keine Haftung.

§  beachte: Datenschutzerklärung gem. § 13 Abs. 1 TMG

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Schnittmenge: Kommunikation und Recht

§  (Rechtliche) Sicherstellung, dass §  Arbeitszeit nicht vergeudet wird, §  Reputation der Hochschule gewahrt wird, §  Haftungsrisiken ausgeschlossen werden.

§  Kommunikationsbewusstsein bei Mitarbeitern: §  Stilregeln – Beispiel: Höflichkeit / Respekt §  Kommunikationsbotschaften – Beispiel: inhaltliche Qualität der Beiträge §  Ziel – Mitarbeiter als Markenbotschafter Besonderheit bei Hochschulen: Einbindung der Mitglieder eine Hochschule insgesamt; also auch der Studierenden

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Ausgestaltungsbeispiele: hier Hessischer Rundfunk

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Rechtliche Verbindlichkeit: Hochschulen als Behörden

§  Gegenüber Mitgliedern der Hochschulverwaltung sowie wiss. Personal (insb. Wiss. Mitarbeiter, Hochschullehrer): §  Dienstvereinbarungen §  Erlasse §  Verwaltungsvorschriften §  Ergänzungen der Geschäftsordnungen §  Dienstanweisungen §  Verhaltensvorschrift

§  Gegenüber allen Mitgliedern einer Hochschule (insb. Studierenden) §  Verhaltensvorschrift §  vorwiegend „Kommunikationsfunktion“

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Wie schreibe ich Social Media-Guidelines? Besondere Rechtsvorgaben für Hochschulen als Behörden

§  Verschwiegenheitspflicht, § 67 BBG

§  Dienstwegvorbehalt, § 125 BBG

§  Einschränkungen bei politischer Betätigung, § 60 Abs. 2 BBG

§  […]

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines?

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines?

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Auswahl von Vorfragen (nicht vollständig)

§  Welche Ziele verfolgt die Hochschule mit Social Media Guidelines? §  Auf welche Medien bezieht sich die Social Media Guidelines? §  Welche Zielgruppen sollen adressiert werden? §  Wer ist Absender der Nachricht? §  Wie geht man mit externen Inhalten um? §  Welche Materialien (Texte, Bilder, Clips) sollen verwendet werden? §  Wie differenziert man persönliche und professionelle Nutzung? §  Welchen Begrenzungen unterliegen die Kommunikationsinhalte

(Negativliste/Positivliste)

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Allgemeine Weichenstellung: Was sollte z.B. geregelt werden?

§  Wie soll mit negativer Kritik und/oder rechtswidrigen Inhalten umgegangen werden?

§  Welche Informationspflichten existieren? §  Wie sollen Verstöße gegen Social Media Guidelines gemeldet und

sanktioniert werden? §  Wie lange sollen die Social Media Guidelines gültig sein? §  Sollen die Social Media Guidelines veröffentlicht werden?

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Grundregeln der Ausgestaltung

§  Mindestregelungen §  Beruflich und privat Verantwortlich handeln, Rechte beachten,

Betriebsgeheimnisse wahren, höflich bleiben, Transparenz etc. §  Adressatengerecht

§  Verständliche Form der Mitteilung wählen §  Positive Formulierungen als Leitfaden ggf. effektiver als Verbote §  Zielsetzung muss klar werden §  Kurz fassen, in Intranet und ggf. auf Homepage der Hochschule veröffentlichen §  Hilfe bei Unsicherheiten im Umgang mit Social Media anbieten

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Zusammenfassung

§  Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? §  Social Media und Recht: Welche Vorgaben? §  Social Media Guidelines: Welche Umsetzung?

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Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Literatur

§  Gostomzyk, Social Media rechtssicher: Guidelines für Kommunen, Die Niedersächsische Gemeinde 2012, S. 38 – 40

§  Habbel, DStGB Social Media Guidelines, in: NStGB (Hrsg.), Städte und Gemeinden in sozialen Netzwerken, 2012, Anlage 1

§  Schulz, Social Media Guidelines für die öffentliche Verwaltung, in: Schliesky/Schulz, Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung, S. 121-161

§  Ulbricht, Social Media & Recht – Praktische Handlungsempfehlungen für Kommunen, KommunalPraxis 2012, S. 101-104

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Kontaktdaten

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Institut für Journalistik Technische Universität Dortmund Emil-Figge-Str. 50 44227 Dortmund Tel.: +49 231 755 4130 oder Mobil: +49 160 8125448 [email protected]