Justiz im NS War das Urteil „Unrecht“?
Juristisches „Rüstzeug“
Gustav Radbruch:Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht
Quiz zum Text (10 mögliche Punkte)
Erschließung des Textes S. 270f,Bearbeitung der Aufgaben 1) und 2) (vollständige Sätze)
Werte des Rechts
1. ...2. ...3. ...
Gemeinnutz
Rechtssicherheit
Gerechtigkeit
3 Punkte
Übergesetzliche Rechtsgrundsätze
1. ...2. ...
Naturrecht
Vernunftrecht
2 Punkte
Jedes positive Gesetz
• A) ist zweckmäßig• B) ist rechtmäßig• C) schafft Rechtsicherheit
Lösung: C)
(A und B sind möglich, aber nicht notwendig)
1 Punkt
Zweckmäßigkeit
• Die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes für das Gemeinwohl ist
A) das wichtigste Ziel eines Gesetzes.B) ein nachrangiges Ziel eines Gesetzes.
Lösung: B (siehe Z.47ff)
1 Punkt
„Unrichtiges“ Recht...
• A) ...entbehrt der Rechtsnatur• B) ...verstößt gegen das Naturrecht• C) ...ist unzweckmäßig• D) ...verstößt gegen das Gleichheitsprinzip• E) ...ist unverhältnismäßig
Lösung: C (alle andere sind gemäß Radbruch Indizien für „unrichtiges“ Recht)
Welche Antwort trifft nicht notwendigerweise zu?
1 Punkte
Der Positivismus
A) beweist die Rechtmäßigkeit von GesetzenB) schafft RechtssicherheitC) bringt Gerechtigkeit hervor
1 Punkt
Lösung: B
Die Gesetz des NS
• A) waren ungerechte Gesetze• B) entbehrten der Natur des Rechts
1 Punkt
Lösung: B (siehe Z. 75ff)
• Formale Mindestandards
• Verweis auf Rechtslage
• Undifferenziertes Strafmaß
• Diffamierungen• Unangemessen hohe
Strafe• Historisch-politische
Begründung des Urteils
• Prozessführung
Ergebnisse der Stunde vom 16.05 (Auswertung des Urteils)
Schauprozess der Rechtstaatlichkeit suggerieren soll.
Anschein von Rechtstaat Indizien von Unrecht
Radbruch
1. Stellen Sie den Inhalt der Radbruch‘schen Formel(Z. 66- Z. 83) auf einer übersichtlichen Infotafel dar. Verdeutlichen Sie dabei die Zusammenhänge von Rechtsnatur, Gerechtigkeit, Gesetz, Rechtscharakter (Z.90f).
Gustav Radbruch
• Naturrecht und Vernunftrecht • Recht = Streben nach Gerechtigkeit • Gerechtigkeit = streben nach Gleichheit• „Positives Recht“ im NS ≠ Rechtsnatur
Das NS Rechtsystem lässt sich dementsprechend nicht einmal rechtspositvistisch begründen, da die „Gesetze“ ihrem Kerngedanken nach kein Recht waren.
Hinweis zur Kursarbeiten
Es wird ausschließlich auf Doppelbögen geschrieben.
...Bei einem positiven optischen Gesamteindruck (Einhalten des Randes, Gliederung des Textes in Sinnabschnitte) wird sich der Korrigierende von vornherein gern und interessiert mit dem Geschriebenen auseinandersetzen. Diese psychologische Wirkung sollten Sie nicht gering einschätzen...