Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz=> Lohnnebenkosten sparen mit den Bürgerentlastungen des Staates Arbeitgebe
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Leben Oktober 2009
Oktober 2009, Seite 2
Konjunkturpaket II & Bürgerentlastungsgesetz - Lohnnebenkosten sparen mit den Bürgerentlastungen des StaatesArbeitgeber-Präsentation
Profitieren Sie als Arbeitgeber vom Konjunkturpaket des Staates Der Staat schenkt Ihren Mitarbeitern im Rahmen des Konjunkturpakets II und Bürgerentlastungsgesetzes spürbar mehr Geld.
Die ideale Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter, ohne zusätzliche Aufwände die Rentenlücke zu schließen.
Die Investition dieses Geldgeschenks in eine betriebliche Altersversorgung zahlt sich auch für Sie als Arbeitgeber aus.
Ihre Vorteile: Senkung der Lohnnebenkosten Betriebsausgabenabzug kein Haftungsrisiko Erfüllung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung Soziale Absicherung Ihrer Beschäftigten
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01.01.2009 z.B.:• Anhebung des Grundfreibetrags um 170 EUR
auf 7.834 EUR • Senkung des Eingangssteuersatzes von
15% auf 14% und Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR
01.07.2009 z.B.:• Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen
Krankenversicherung um 0,6 Punkte auf 14,9 %• Erhöhung des Kindergelds für das erste und
zweite um jeweils 10 EUR und ab dem dritten Kind um je 16 EUR monatlich
01.01.2010 z.B.:• Anhebung des Grundfreibetrags um weitere
170 EUR auf 8.004 EUR• Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um
weitere 330 EUR
Die wichtigsten Fakten zum Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Konjunkturpaket II (KP II) Bürger-Entlastungsgesetz (BEG)
01.01.2010• Verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit
von Vorsorgeaufwendungen• Anhebung der Höchstgrenze um 400 Euro
– 2.800 Euro für Selbständige bzw. – 1.900 Euro für ArbN & Beamte
• Beiträge zur Basiskranken-* und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe abziehbar
• Neue Regelung gilt für gesetzlich und privat Krankenversicherte, ihre Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie mitversicherte Kinder.
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Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen basieren auf dem bei Erstellung des Beratungsprogramms bekannten Steuer- und Sozialversicherungsrecht, erheben aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen und ersetzen keine steuerliche Beratung. Bei der Steuerberechnung wird keine Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag durchgeführt. Die unverbindliche Darstellung berücksichtigt die finanziellen Entlastungen durch das Konjunkturpaket II, wie zum Beispiel die Änderung des Steuertarifs sowie die Anhebung des Kindergeldes, und ggf. das Bürgerentlastungsgesetz im Vergleich der Jahre 2008 zu 2010 und investiert diese in die betriebliche Altersversorgung, aus der sich Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse ergeben.
Unverbindliche Darstellung für einen ledigen männlichen Arbeitnehmer, 32 Jahre alt, GKV, keine Kinder, keine KiSt
2008 (jährliche Betrachtung) 2010 (jährliche Betrachtung)
Bruttoeinkommen 35.000,00 Euro 35.000,00 Euro
abzgl. Direktversicherungsbeitrag aus Ersparnis KP II & BEG
0,00 Euro 1.014,35 Euro
abzgl. Direktversicherungsbeitrag aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnis der bAV 0,00 Euro 972,25 Euro
Bruttoeinkommen nach Abzug des Direktversicherungsbeitrags 35.000,00 Euro 33.013,40 Euro
abzgl. Steuern 6.612,74 Euro 5.225,41 Euro
abzgl. Sozialversicherungsbeitrag Arbeitnehmer 7.358,76 Euro 6.759,49 Euro
Nettoauszahlung 21.028,50 Euro 21.028,50 Euro
Vorteil des Arbeitnehmers durch Konjunkturpaket II (KP II) und Bürgerentlastungsgesetz (BEG) bei Investition der Ersparnis in eine betriebliche Altersversorgung
Gesamtbeitrag: 1.986,60 Euro p.a.
Fazit: Ohne Nettoaufwand kann der Mitarbeiter in diesem Beispiel 1.986,60 Euro im Jahr in die Direktversicherung investieren!
Ihre Mitarbeiter profitieren: Aus Steuern und Sozialabgaben wird Rente
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1 eigene Berechnung ohne Gewähr2 Die unverbindliche Darstellung berücksichtigt die finanziellen Entlastungen durch das Konjunkturpaket II, wie zum Beispiel die Änderung des Steuertarifs sowie die Anhebung des Kindergeldes, und dasBürgerentlastungsgesetz im Vergleich der Jahre 2008 zu 2010 und investiert diese in die betriebliche Altersversorgung, aus der sich Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse ergeben.3 Die Höhe der ausgewiesenen Rente und die zugrunde liegende Wertentwicklung (Annahme: 6% p.a.) sind unverbindlich und nicht garantiert. Annahmen: HDI-Gerling TwoTrust flex Direktversicherung (FRWF08), männliche versicherte Person, Beginn 01.01.2010, Rentenbeginnalter 67, Rentengarantiezeit 5 Jahre, Vertragsart Einzel, teildynamische Rente (Form KS)
Betrachtung an Hand eines ledigen männlicher Arbeitnehmers, 32 Jahre alt, GKV, keine Kinder, keine KiSt, Jahresbruttoeinkommen 35.000 Euro
Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Direktversicherung (bAV)
Monatliche Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II: ca. 85 Euro1
Beitrag zu Gunsten der bAV inkl. Steuer- und Sozialabgabenersparnis: ca. 165 EUR2
Rentengeschenk des Staates bei Nutzung der bAV: ca. 902 EUR3 mtl.
Ihre Mitarbeiter profitieren: Aus Steuern und Sozialabgaben wird Rente
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x =
Ersparnis Lohnnebenkosten Anzahl der Gesamtersparnis für alle pro Mitarbeiter / Jahr Mitarbeiter Mitarbeiter / Jahr 383,91 EUR
Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter
Jährliche Lohnnebenkosten-Ersparnis (in Euro)
Lohnnebenkosten-Ersparnisin 20 Jahren (in Euro)
1 383,91 7.678,21
10 3.839,10 76.782,09
25 9.597,76 191.955,22
50 19.195,52 383.910,45
75 28.793,28 575.865,68
100 38.391,04 767.820,90
150 57.586,57 1.151.731,35
200 76.782,09 1.535.641,80
500 191.955,22 3.839.104,50
Maximale Ersparnis an Lohnnebenkosten*) bei einer Entgeltumwandlung auf Basis der Modellrechnung (1.986,60 EUR pro Mitarbeiter und Jahr)
für alle teilnehmenden Mitarbeiter:
*) Ersparnis für RV: 9,95 % + KV: 7 % + ALV: 1,4 % + PflV: 0,975 %, = 19,325 %; bei den Berechnungen der Sozialabgaben für den Arbeitgeber wurden die Abgaben für die Umlagen U1 und U2 sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Ein Teil der ausgewiesenen Lohnnebenkostenersparnis basiert auf der Senkung des Beitrags zur GKV und der Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2009 (Bestandteile von Konjunkturpaket II) und resultiert nicht aus der Entgeltumwandlung zu Gunsten der bAV.
Profitieren Sie als Arbeitgeber vom Konjunkturpaket des Staates – durch Lohnnebenkostenersparnis
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Der clevere Arbeitgeber profitiert noch mehr=> Ermöglichen Sie die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen!
Bei der Umwandlung Vermögenswirksamer Leistungen zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung*) profitieren Sie als Arbeitgeber ebenfalls durch Lohnnebenkostenersparnis.*) Umwandlungsmöglichkeit abhängig von evtl. geltenden Tarifverträgen
Rentenniveau macht zusätzliche Altersversorgung notwendig.
private Altersversorgung
Arbeitgeber zahlt bis zu 40 EUR pro Monat zur VL.
Beiträge zur VL sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Nettogehalt wird reduziert.
bAV statt vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Fakt
Problem
Lösung
Hohe Abgabenlast begrenzt finanziellen Spielraum für private
Altersvorsorge.
Nettogehalt soll erhalten bleiben.
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Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung
Nur die ganzheitliche Umsetzung führt zu erhöhten Teilnahmequoten der Arbeitnehmer und damit zur optimalen Lohnnebenkostenersparnis für Sie als Arbeitgeber !
So ist der Ablauf:
Vorgespräch Betriebs-
versammlung individuelle
Einzelberatung
Koordination und
Abwicklung Marketing
ZeitablaufAnsprechpartnerZuständigkeiten
Plakate / Einladungen zur
Betriebsversammlung
BetriebsratLogistik
Dokumentation
OrganisationAufklärungAngebote
DokumentationBuchhaltung
Ab- und Zugänge
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Backup-Folien
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Vorgespräch
Besprechung der Vorgehensweise und Klärung von Detailfragen Abstimmung des zeitlichen Ablaufs Klärung der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Aufklärung über die arbeitsrechtliche Enthaftung des
Arbeitgebers Erörterung der Möglichkeit und Vorteile eines
Arbeitgeberzuschusses (aus den ersparten SV-Abgaben)
Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung
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Marketing
Unterstützung bei der Gestaltung und Erstellung individueller Materialien
Plakate / Einladungen zur Betriebsversammlung Gehaltsbeilage Artikel oder Beilage in Firmenzeitschriften
Unser Motto: Besondere Kunden brauchen besondere Lösungen
Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung
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Betriebs- versammlung
Abstimmung mit der Geschäftsleitung (ggf. Betriebsrat)
Berücksichtigung der betrieblichen Belange des Unternehmens
Pflichtveranstaltung für die Mitarbeiter Nachweis über die erfolgte Information
zum Anspruch auf bAV Ausgabe der Gutscheine für die Einzelberatung
In Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitszeiten (Schichtdienst) –> Empfehlung: max. 30-35 Personen
Dauer: ca. 30 Minuten
Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung
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individuelle Einzelberatung
Abstimmung mit der Geschäftsleitung / Personalabteilung
Berücksichtigung der Arbeitszeiten
Im Anschluss an die Betriebsversammlung
Dauer pro Gespräch: ca. 30 Minuten
Klärung individueller Fragen des Mitarbeiters
Erstellung eines persönlichen Angebotes
Teilnahme- und Verzichtserklärung des Arbeitnehmers
Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung
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Koordination und
Abwicklung
Begleitung der weiteren Prozesse bis zur Ausfertigung der Policen
Anbieten von Ansprechpartnern für die Lohnbuchhaltung
Besprechung der Ergebnisse im Nachgang mit dem Kunden
Bei Bedarf und auf Wunsch Vereinbarung von zukünftigen Beratungsintervallen und „Check-up-Terminen“
Klärung der Vorgehensweise bei Neueinstellungen bzw. Personalabgängen
Unsere Services für Sie – optimale Unterstützung bei der Umsetzung