SEPA – Single Euro Payment AreaHerausforderungen für VereineVeranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorfam 31. Januar 2013 in Burgdorf
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 2
Agenda
1. Hintergrund der Umstellung
2. Die SEPA-Produkte
3. SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten
4. Unterstützung der Kunden
5. Weitere Entwicklungen?
1. Hintergrund der Umstellung
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 4
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten
Teilnehmende Länder
Land
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Land
Malta
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweiz
Schweden
Spanien
Slowenien
Slowakei
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 5
Ziel der EU-Kommission
Die Schaffung eines „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes“
Einheitlicher Rechtsrahmen Einheitliche Produkte / Zahlungsinstrumente „Einheitliche Preise“ / größere
Markttransparenz / leichterer Marktzugang
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 6
Der einheitliche Rechtsrahmen
Zahlungsdienstegesetz- Informationspflichten für Zahlungsdienstnutzer- Dauer für die Abwicklung einer Zahlung- Haftungsregeln
Zahlungsdiensteaufsichtgesetz Zahlungsinstitute ohne Banklizenz
- Abwicklung von Zahlungsverkehr- Möglichkeit der kurzfristigen Kreditvergabe (bis 12
Monate) zum Zweck der Zahlungsabwicklung- Trennung von Kundengeldern und
Unternehmensvermögen EU-Verordnung 924/2009
- Pflicht zu IBAN/BIC- Erreichbarkeit der Banken
SEPA-Migrationsverordnung („Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ )
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 7
SEPA-Migrationsverordnung (1)
Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum1. Februar 2014 zugunsten der SEPA-Zahlverfahren abzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2).
Zahlungen über Großbetragzahlungssysteme sind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen (Art. 1).
Verpflichtende Erreichbarkeit von Zahlungsdienstleistern in der Eurozone für SEPA-Überweisungen ab Inkrafttreten der Verordnung (Nicht-Euroländer spätestens ab 31. Oktober 2016) (Art. 3)
Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML-Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5)
Spätestens ab 1. Februar 2016 soll die IBAN für die Kunden die ausschließliche Kundenkennung im Zahlungsverkehr sein (Wegfall des BIC).
Kostenbasierte Rücklastschriftentgelte können unilateral, bilateral und multilateral vereinbart werden (Art. 8 Abs. 2 und 3).
Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB-Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7).
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 8
SEPA-Migrationsverordnung (2)
Zahlungsdienstleister sollen Zahlungspflichtigen Prüfungsleistungen hinsichtlich der Betragshöhe und Periodizität bei Lastschriften anbieten (Artikel 5 Absatz 3 (d)).
Betragsobergrenze von 50.000 Euro der EU-Preisverordnung zum Preisgleichstellungsgebot wird mit Inkrafttreten der Verordnung für alle Zahlungen in Euro mit Angabe von IBAN und ggf. BIC innerhalb des EWR aufgehoben (Art. 17).
Aufhebung von transaktionsbezogenen zahlungsbilanzstatistischen Meldungen zum 1. Februar 2016 für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, also auch in Drittstaaten (Art. 17)
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 9
Mögliche Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetzgeber vom 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 (Optionen nach Art. 16) Nationales Begleitgesetz vom 08.11.2012
Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher kostenfreie Umstellungsleistungen für Kontonummer und Bankleitzahl anbieten Bundesregierung hat die Option umgesetzt.
Weiternutzung von Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarte ausgelöst werden, d. h. Weiterbetrieb des ELV-Verfahren auf Basis DTAUS wird ermöglicht Bundesregierung hat die Option umgesetzt.
Möglichkeit der Konvertierung von ZV-Dateien in das SEPA-Datenformat Bundesregierung hat diese Option nicht genutzt.
2. Die SEPA-Produkte
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 11
Die SEPA-ProdukteSEPA-Überweisung
SEPA-Überweisung– IBAN+BIC– 4x35 Stellen Verwendungszweck– Keine Gebührenabzüge vom Überweisungsbetrag
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 12
IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
Auftragswährung immer EURO
Für inländische und grenzüberschreitende europäische ZahlungenEuropaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages
Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt
Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts
XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS
Die SEPA-ProdukteSEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 13
Die SEPA-ProdukteSEPA Basis-Lastschrift
SEPA-Lastschrift (B2C)– Rechtsgrundlage ist das SEPA-Mandat– Ausschliesslich beleglos (auch nicht per
Datenträger)– Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers
(Gläubiger-ID)– Mandatsreferenz in der Datei– Fälligkeitstag für die Belastung– Differenzierte Vorlagefristen– Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung– Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat
vorliegt
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 14
Die SEPA-ProdukteSEPA-Firmenkundenlastschrift
SEPA-Firmenkundenlastschrift (B2B)– Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es
anbieten– Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen– Bank des Zahlungspflichtigen muss das
Vorhandensein des Mandats prüfen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 15
Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation
Gäubiger-ID
– Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette– Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA-
Lastschriftmandats– Aufbau der GläubigerID
– Beantragung der Gläuber-ID ausschließlich elektronisch– www.glaeubiger-id.bundesbank.deBeispiel
Verein Tennisabteilung
Fußballabteilung
Gymnastikabteilung
SEPA-Lastschriftmandat 2
SEPA-Lastschriftmandat 1
SEPA-Lastschriftmandat 3
TEN
GYM
FUS
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 20
Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation (Beantragung)
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 21
Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation (Beantragung)
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 22
Die SEPA-ProdukteSEPA-Mandat
SEPA-Mandat– Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift– Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes
– Ermächtigung Zahlungen einzuziehen– Weisung an KI, SEPA-Lastschrift einzulösen
– Angaben des SEPA-Lastschriftmandats– Name, Adresse und Gläubiger-ID– Mandatsreferenz– Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige
Zahlung– Mustermandatstexte unter– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?
page=core_sdd_mandate_translations– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?
page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
– Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich– entsprechen nicht den Formerfordernissen– Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert– 13 Monate Rückgabemöglichkeit
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 23
Die SEPA-ProdukteSEPA-Mandatstexte für wiederkehrende und einmalige ( ) Lastschrift
Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Sportverein Burgdorf, (einmalig eine Zahlung) Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von dem Sportverein Burgdorf auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften (Lastschrift) einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein:-Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer.-Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird-Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers-Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz
weicht der Zahler vom Mitglied ab, ist folgender Zusatz erforderlich:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrages/des Abonnements) mit [Vorname und Name]
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 24
Die SEPA-ProdukteSEPA-Rahmenmandat (1)
Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorischeund technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängtzum Beispiel davon ab,- ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen
(z.B. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer)
- ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertrags-abschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind
- wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangenwerden soll
Mit der Einführung der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob- ein SEPA-Lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung
(Rahmenmandat) oder- mehrere SEPA-Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung
(Einzelmandate)vergeben werden sollen.
Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor- und Nachteile zu bewerten.
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 25
Die SEPA-ProdukteSEPA-Rahmenmandat (2)
Vorteile Nachteile
– Bei mehreren Verträgen wirddie Mandatsanzahl auf einRahmenmandat reduziert
– Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auchbei Folgegeschäften genutzt werden kann
– Kunden- und Mitgliedsnummern können genutzt werden
– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung) werden ver-einfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist
– Der Widerruf des Mandats betrifftalle Verträge/Grundgeschäftedes Kunden
– Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können
– Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertrags-nummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll
– Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 26
Die SEPA-ProdukteSEPA-Einzelmandat
– Der Widerruf eines Mandats betrifftnur einen Vertrag
– Je Vertrag kann ein anderes Kontodes Zahlungspflichtigen genutzt werden
– Die Nutzung von Vertragsnummernals Mandatsreferenz ist möglich
– Der Zahlungspflichtige mussje Vertrag ein neues Mandat unterschreiben
– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en)
– Die Mandatsverwaltung wird komplexer
Vorteile Nachteile
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 27
Die SEPA-ProdukteMandatsreferenz
Mandatsreferenz
– Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben
– Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden
– Länge maximal 35 Stellen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 28
Die SEPA-ProdukteFristen der SEPA-Lastschriften
Fristen in den SEPA-Lastschriftverfahren– Vorankündigung (Pre-Notification)
– Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA-Lastschrift
– Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden– Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen
vereinbart werden.– Ist an den Zahlenden zu adressieren (kann unter
Umständen vom Vertragspartner abweichen => „Oma-Enkel“
– Vorlagefrist SEPA-Basis-Lastschrift– 7 Tage (D-5) für Erstlastschrift– 4 Tage (D-2) für Folgelastschrift
– Vorlagefrist für SEPA-Firmen-Lastschrift– 3 Tage (D-1)
– Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts– Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungspflichtigen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 29
Die SEPA-ProdukteFristen der SEPA-Lastschriften
Fälligkeitstag (D-Day)
Absendung der schriftlichen Ankündigung der Lastschriftausübung(Vorabinformation, Pre-Notification) durch den Kunden gegenüber dem Zahlungspflichtigen.14 Tage vor Fälligkeit (die Frist kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Zahlungspflichtigen verringert werden, z.B. durch AGB)
Kalendertage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Einreichungsfrist der Datei mit Erstlastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf
Einreichungsfrist der Datei mit Folgelastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf
Bankarbeitstage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 30
Die SEPA-ProdukteMigration auf SEPA-Basis-Lastschrift
Mandatsmigration (1)
– Erster Einzug SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst-Lastschrift (D-5)
– Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen durch AGB-Anpassungen
– Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz
– muss schriftlich erfolgen (z.B. mit Rechnung, …)– kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten
Einzugsermächtigungs-Lastschrift erfolgen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 31
Die SEPA-ProduktePre-Notifications-Beispieltexte
Kontoauszugstext für eine Pre-Notification pro Lastschrift:
„Den Mitgliedsbeitrag 2013 von 120,00 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zumMandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von IhremKonto IBAN DE67012345678925151270 bei der Stadtsparkasse BurgdorfNOLADE21BUF zum Fälligkeitstag 15.02.2013 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zusorgen.“ (306 Zeichen)
Kontoauszugstext für eine Pre-Notification bei wiederkehrendenLastschriften:
„Den Monatsbeitrag von 15,00 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von Ihrem Konto IBANDE67012345678925151270 bei der Stadtsparkasse Burgdorf NOLADE21BUFjeweils am 1. Werktags eines Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein.“ (291 Zeichen)
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 32
Die SEPA-ProdukteMigration auf SEPA-Firmenlastschrift
Mandatsmigration (2)
– Sonderfall Abbuchungsauftrag
– Weiterführung als SEPA-Firmen-Lastschrift nicht möglich
• Darf von Verbrauchern nicht genutzt werden
– Vereinbarung einer SEPA-Firmen-Lastschrift
– Bestehende Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern
• Vereinbarung einer SEPA-Basis-Lastschrift
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 33Seite 33
Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift?
Mandatsreferenz GläubigerID (KreditorID) Name bzw. Rechtsform des Gläubigers
(Kreditors) z.B. Fusion, Umfirmierung
Adresse des Gläubigers IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor) BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor)
Die SEPA-ProdukteAnzeigepflicht von Mandatsänderungen
3. SEPA-Migration vorbereiten
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 35Seite 35
Auswirkungen auf Kunden
Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC
Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC
Privatkunden
Firmenkunden*ohne Lastschriften
Firmenkunden*mit Lastschriften
(Einzugsermächtig.)
Firmenkunden*mit Lastschriften
(Abbuchungsauftrag)
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation
BeantragungGläubiger-ID,
Umstellung Mandate,neue LS-Vereinbarungmit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV
BeantragungGläubiger-ID,
Umstellung Mandate,neue LS-Vereinbarungmit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV
Neue Mandatevon Bestandskunden
einholen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 36
Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder
In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld
Vereinsbuchhaltung / Vorstand
– Rechnungsstellung (IBAN/BIC-Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge)
– Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken)
– Nachforschungen (Anfragen von Mitgliedern)
Andere betroffene Abteilungen
– Vertrieb/Einkauf (Informationder Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare)
– Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten)
– Informationstechnologie
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 37
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migrationsollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden
Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben
Wichtige Handlungsfelder:
Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellenOrganisation und Abläufe anpassenSoftware (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassenAlle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachtenZahlungen möglichst beleglos einreichenEigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren
Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Stadtsparkasse Burgdorf Konvertierungstools zur Verfügung!
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 38
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschriftsind weitere Handlungen erforderlich
Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll
Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen(wurden Ihnen mit der Einladung zugesandt)
Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)
Aktuelle Informationen zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Siejederzeit online unter www.ssk-burgdorf.de/sepa!
4. Unterstützung der Kunden
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 40
Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (1)
…für Privatkunden IBAN auf der Sparkassen-Card IBAN im Kontoauszug IBAN im Online-Banking
…für Firmenkunden Allgemeine Beratung zu SEPA Beratung zur Mandatsgestaltung Unterstützung bei der Konvertierung von
Datenbeständen Angebot von Software (SFirm, StarMoney,
SPG-Verein, S-Verein)
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 41
Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (2)
SEPA-Account-Converter Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI
auf IBAN und BIC https://www.ssk-burgdorf.de/firmenkunden/konten_karten/sepa
SEPA-File-Konverter Konvertierung von DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien in
SEPA-Überweisungsdateien Konvertierung von DTAUS-Lastschriftdateien in SEPA-
Lastschriftdateien http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-file-
converter.html
SEPA-XML-Checker Überprüfung von SEPA XML-Dateien auf Fehler http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-xml-
checker.html
5. Weitere Entwicklungen
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 43Seite 43
Weitere Entwicklungen
Einführung der CORE1-LastschriftErweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf ??? (elektronische Rechnung)
Einführung eines e-Mandats
Verwendung von Umlauten in SEPA-Verwendungszwecken
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 44
Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern – Ihre Ansprechpartner bei der Stadtsparkasse Burgdorf
Ihre Kundenbetreuer in der Stadtsparkasse Burgdorf
Telefon 05136 / 803 0 (oder Durchwahl)e-Mail [email protected]
Stadtsparkasse BurgdorfSeite 45
Wichtige Hinweise
Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) und richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer Finanzdienstleistung dar.
Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. Börsenprospekte liest.
Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden.
Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den Überzeugungen der NORD/LB-Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden.
Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB zulässig.
Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen verpflichtet.
Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig.