Thema 1: Das Deutsche Corporate Governance System: Überblick
1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.1. Theoretische Basis (1)
• Grundlagen:– Principal-Agent-Problematik, Interessen der Manager (Agents)
entsprechen nicht immer denen der Anteilseigner (Principals)– Corporate Governance richtet sich an börsennotierte Unternehmen, da
Grundsätze zur CG nur diese betreffen
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.1. Theoretische Basis (2)
Ausgangspunkt:• Fehlende Interesseneinheit von Eigentum und Kontrolle• Konfliktpotential bedingt durch asymmetrisch verteilte Information
und individuelle Nutzenmaximierung Kompetenzabgrenzungsproblem• Eigentümer Gewinnmaximierung• Management Eigeninteressen (Gehalt, fringe benefits etc.) Ziel: dauerhafter Interessenausgleich aller Anspruchsgruppen an
einem Unternehmen
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.1. Theoretische Basis (3)
• Ziele:– Beitrag zur Lösung der Principal-Agent-Problematik– Verbesserung von Transparenz und Rechenschaft– Förderung des Vertrauens der Investoren und Finanzintermediäre– Stärkung des Unternehmens im steigenden Wettbewerb um das
Risikokapitaldaraus folgt dann letztendlich:
– Effizienzsteigerung der Leitungs- und Überwachungsstrukturen– Erhöhung der Börsenkapitalisierung durch eine transparente und
prospektive Informationspolitik
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1.1. Theoretische Basis (4)
• Definitionen:– Organisation der Leitung und Kontrolle des Unternehmens– „verantwortliche auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete
Unternehmensleitung und Kontrolle“ (Grundsatzkommission)– „Struktur von Beziehungen und entsprechenden Verantwortlichkeiten
in einer aus Aktionären, Board-Mitgliedern und Managern bestehenden Kerngruppe zur bestmöglichen Förderung der nötigen Wettbewerbsleistung, um das Hauptziel eines Unternehmens verwirklichen zu können.“(OECD-Beratergruppe)
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.2. Gesellschaftsrechtliche Aspekte (1)
• Situation in Deutschland:– Aktienrecht durch zwingende Regeln zum Schutz der Aktionäre und
Gläubiger gekennzeichnet– Umfassende Regelungen der Zuständigkeiten und Aufgaben von
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung– charakteristisch: Trennung von Geschäftsführung und Überwachung =
Dualistisches System oder Two-Tier-Model– dieses System hat sich seit 1870 in Deutschland entwickelt– in der AG: Vorstand und Aufsichtsrat
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1.2. Gesellschaftsrechtliche Aspekte (2)
• Situation in den USA:– kein einheitliches Gesellschaftsrecht, je nach Bundesstaat
unterschiedliche Ausprägungen– bundeseinheitliches Kapitalmarktrecht,
Börsenzulassungsbestimmungen und Steuerrecht– weitgehende Offenlegungspflichten– Monistisches System oder One-Tier-Model– nur ein Verwaltungsrat = Board of Directors– Outside Directors übernehmen Kontrollfunktion– Inside Directors erfüllen Aufgaben der Geschäftsführung– wichtigste Person: CEO = Vorsitzender des Board of Directors
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1.2. Gesellschaftsrechtliche Aspekte (3)Monistisches System Dualistisches SystemVorteile: gemeinsame Verantwortung für
die Geschäftsführung undÜberwachung
flexible Aufgabenverteilunginnerhalb des Board
Vorteile: klare Abgrenzung der
Verantwortunsbereiche und damitauch in der Haftungsfrage
hohes Maß an Neutralität undUnabhängigkeit des Aufsichtsrats
Nachteile: mangelnde Eindeutigkeit bei der
Neutralität der Kontrolle für Dritte unklare Aufgaben- und
Kompetenzverteilung
Nachteile: mögliche Entscheidungsferne des
Aufsichtsrats in derEntscheidungsfindung
Gefahr der Überwachungsroutine Gefahr der gesetzlichen
Überreglementierung
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1.2. Gesellschaftsrechtliche Aspekte (4)
– Diskussionspunkte
– Ist eines der beiden Systeme dem anderen vorzuziehen?– Ist es möglich, daß die Systeme sich einander annähern?– Oder wird sich in Zukunft eines der beiden durchsetzen?
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.3. Verankerung von Corporate Governance im deutschen Recht (1)
• Allgemein:– Corporate Governance Grundsätze sind keine gesetzlichen Normen– sie sind unverbindlich– nur freiwillige Verpflichtungserklärung– Nicht-Beachtung zieht keine Sanktionen nach sich– im Inland: an die Anleger gerichtet, dienen der Pflege von Investor
Relations– gegenüber dem Ausland: Verdeutlichung und Erläuterung wie
deutsche AG geführt werden
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1.3. Verankerung von Corporate Governance im deutschen Recht (2)
• Corporate Governance Ideen in deutschen Gesetzen:– AktG: zwingende Regelungen zu Vorstand, AR und HV– BörsG: stärkere Überwachung und Kontrolle– WpHG: Verbesserung der Information auf dem Kapitalmarkt– KonTraG: Stärkung der Kontrollfunktion von Aufsichtsrat und
Hauptversammlung, verbesserte Abschlußprüfung, stärkere Ausrichtung auf internationale Kapitalmärkte, Anpassung an internationale Standards. Ziel insgesamt: Erhöhung der Transparenz und Stärkung der Position des Anteilseigners.
– KapAEG: Erleichterung der Kapitalbeschaffung an ausländischen Kapitalmärkten, Übernahme internationaler ReLe-Standards,
– Gesetz zur kleinen AG, Finanzmarktförderungsgesetze
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1.4. Private Initiativen zur Umsetzung von CG (1)
• USA:– Blue Ribbon Committee:
• 1997 von der SEC eingesetzt• erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Effektivität von
Bilanzausschüssen
• es gibt in den USA keine allgemein anerkannten oder von allen oder der Mehrzahl der Unternehmen angenommenen Corporate Governance-Grundsätze
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1.4. Private Initiativen zur Umsetzung von CG (2)
• Großbritannien:– Cadbury Report (1992)– Greenbury Report und Hampel Report (1998)– Turnbull Proposals (1999)– Combined Code: mehr als ein unverbindliches Regelwerk, aber
auch kein Gesetz, ab Ende 2000 Zulassungsvoraussetzung für die an der Londoner Börse notierten Unternehmen
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1.4. Private Initiativen zur Umsetzung von CG (3)
• International:– OECD „Principles of Corporate Governance“ (1999)– wichtige Zusammenführung internationaler Entwicklungen– international übliche Mindestanforderungen an Kriterien zur
Unternehmensführung und -überwachung– stellen Wertschaffungspotential der CG heraus
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1.4. Private Initiativen zur Umsetzung von CG (4)
• Deutschland:– Grundsatzkommission Corporate Governance (1999)
• Corporate Governance-Grundsätze für börsennotierte Gesellschaften (2000)
– Regierungskommission CG (2000)• soll Vorschläge erarbeiten, auf welche Weise CG-Grundsätze in
der Praxis umgesetzt werden können und evtl. in bestehendes Recht integriert werden können
– Berliner Initiativkreis CG (2000)• German Code of Corporate Governance
– DVFA (2000)
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.5. Corporate Governance Grundsätze (1)
• Ausgangspunkte:– rechtspolitischer Handlungsbedarf:
• Konkretisierung der Zuständigkeiten• Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe• Sicherung der Transparenz• Erfüllung von Informationsbedarf
– Forderung nach Informationen für ausländ. Investoren, die über die deutschen Besonderheiten aufgeklärt werden müssen
– kein allgemeiner Kodex, sondern Modellgrundsätze, die an die jew. Besonderheiten des Unternehmens anzupassen sind
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.5. Corporate Governance Grundsätze (2)
• Punkte der OECD-Grundsätze– Schutz der Aktionärsrechte– Gleichbehandlung der Aktionäre– Rechte der verschiedenen Unternehmensbeteiligten– Offenlegung und Transparenz– Pflicht des Aufsichtsorgans
• die meisten der unter o.g. Punkten zusammengefaßten Regelungen werden in Deutschland bereits durch AktG, KonTraG etc. erfüllt
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1. Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Corporate Governance
1.5. Corporate Governance Grundsätze (3)
• Corporate Governance Grundsätze der Grundsatzkommission:– Teil 1
• Verdeutlichung, daß die CG der deutschen Unternehmen bereits wesentliche Anforderungen der OECD Principles erfüllt
– Teil 2• Bestimmungen über Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands,
Vergütungen, Regeln für Interessenkonflikte und Eigengeschäfte– Teil 3
• wie Teil 2, aber auf den Aufsichtsrat bezogen
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1.5. Corporate Governance Grundsätze (4)
• Ausgewählte Kritikpunkte:
zur Diskussion
– Grundsätze richten sich nur an Vorstand und Aufsichtsrat– Forderung nach einer für internationale Vergleichszwecke geeigneten
Rechnungslegung