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Sturz vom Dach − Seitenschutz fehlte Publikation 13053.d

Aus Unfällen lernen: Sturz vom Dach − Seitenschutz fehlte – Suva – SuvaPro

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Sturz vom Dach − Seitenschutz fehlte

Publikation 13053.d

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Sturz vom Dach − Seitenschutz fehlte

* Dieses Unfallbeispiel basiert auf realen Begebenheiten.Einzelheiten und Namen wurden geändert

Severin L. (32)* führt auf einem Neubau Dach-deckerarbeiten aus.

Plötzlich verliert er das Gleichgewicht und stürzt über den Dachrand 5 Meter in die Tiefe. Er er-leidet schwere Verletzun-gen.

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• Severin L., 32 Jahre alt

• verheiratet

• passionierter Fussballer

• gelernter Schreiner, arbeitet seit 3 Jahren in der Dachdeckerfirma seines besten Freundes

Das Unfallopfer

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Severin L. führt auf dem steilen Dach eines Neubaus Dach­deckerarbeiten aus. An diesem Morgen ist er früh dran und trifft einige Arbeitsvorbereitun-gen. Mit einem Kran will er eine Palette mit Ziegeln aufs Dach transportieren.

Situation vor dem Unfall

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Plötzlich gerät die Palette ins Pendeln. Severin versucht, die Palette mit der freien Hand zu stabilisieren und verliert dabei das Gleichgewicht.

Er stürzt, fällt über den Dachrand 5 m in die Tiefe und bleibt reglos liegen.

Was passiert?

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• Die Rettungsflugwacht bringt Severin L. zur Intensivstation des nächsten Kantonsspitals.

• Er erleidet einen Schädelbruch mit Schädelhirntrauma und weitere mittelschwere Verletzungen im Brust­ und Rückenbereich.

• Es folgt ein lang dauernder Heilungsprozess.

Die Folgen

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Unfallabklärung der Suva

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1. Severin L. arbeitet auf dem Dach, obwohl der Seitenschutz des Spenglergangs teilweise fehlt.

In dieser Situation hätten alle Beteiligten STOPP sagen müssen.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Dachdeckerschutzwand samt Spenglergang entfernt wurde, weil der Unterdrehkran zu nah am Gerüst aufgestellt worden war.

Warum kommt es zum Unfall?

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2. Der Schreiner arbeitet auf dem 40 Grad steilen Dach. Er hält die Fernbedienung in der Hand und versucht gleichzeitig, die Palette zu stabilisieren. Dabei verliert er das Gleichgewicht.

Warum kommt es zum Unfall?

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3. Severin L. ist nicht im Besitz eines gültigen Kranführerausweises. Er hätte den Kran nicht bedienen dürfen.

Warum kommt es zum Unfall?

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• Severin L. verliert das Gleichgewicht und stürzt vom Dach.

• Die Dachdeckerschutzwand wurde teilweise entfernt.

• Severin L. bedient den Kran ohne Kranführerausweis.

Unfallursachen zusammengefasst

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Lebenswichtige Regeln

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Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden

Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an FassadenInstruktionshilfeLernziel Die Arbeitnehmenden und ihre Vorgesetzten kennen die neun lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden und halten diese konsequent ein.

Ausbildner Vorarbeiter, Gruppenleiter, Sicherheitsbeauftragte, Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KOPAS), Betriebsinhaber

Zeitbedarf ca. 10 Minuten pro Regel

Ausbildungsortam Arbeitsplatz

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 6.1:«Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angelei-tet werden. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.»

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 6.4:«Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.»

Dokumentation In der EKAS-Richtlinie 6508 «Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeits-sicherheit» wird ein betriebliches Sicherheitskonzept und in diesem Zusammenhang die Dokumentation der Mitar-beiterausbildung verlangt. Dokumentieren Sie die Instruk-tion, indem Sie das Beilageblatt «Instruktionsnachweis» ausfüllen. Es enthält alle notwendigen Angaben.

Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden:

Damit wir am Abend gesund nach Hause zurückkehren.

Regel 1Sichere Zugänge erstellen.

Regel 5Durchbruchsichere Dachfl ächen.

Regel 9Vor Asbeststaub schützen.

Regel 2Absturzkanten sichern.

Regel 6Fassadenarbeiten mit sicheren Arbeitsmitteln.

88815.d

Regel 3Sturz ins Gebäudeinnere verhindern.

Regel 7Gerüst kontrollieren.

Regel 4Dachöffnungen sichern.

Regel 8Anseilschutz korrekt einsetzen.

Instruktionshilfe 88815.d für Vorgesetzte.

Faltprospekt 84041.d für Arbeitnehmer.

Lebenswichtige Regeln: Sagen Sie bei Gefahr STOPP!

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2. Wir sichern die Absturz-kanten am Dachrand ab 3 m Höhe.

Arbeitnehmer: Ich arbeite nur auf Dächern, wenn die Dachränder gesichert sind.

Vorgesetzter: Ich lasse Absturzkanten am Dach-rand systematisch und korrekt sichern.

1. Sichere Zugänge erstellen.

2. Absturzkanten sichern. > Für den vorliegenden Fall die relevante Regel!

3. Sturz ins Gebäudeinnere verhindern.

4. Dachöffnungen sichern.

5. Durchbruchsichere Dachflächen!

6. Sichere Arbeitsmittel.

7. Gerüste kontrollieren.

8. Anseilschutz korrekt einsetzen.

9. Vor Asbeststaub schützen.

Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden

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AnhangInformationen für den Vortragenden

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• Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau, Faltprospekt für Arbeitnehmende, www.suva.ch/waswo/84035.d Instruktionsmappe, www.suva.ch/waswo/88811.d

• Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung. Merkblatt, www.suva.ch/waswo/44077.d

• Dachdeckerschutzwand beim Fassadengerüst. Factsheet, www.suva.ch/waswo/33022.d (nur Download)

• Arbeiten auf Dächern: www.suva.ch/dach

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Weitere Informationen zum Thema

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• Planung von Bauarbeiten: Art. 3 BauAV

• Schutz vor Stürzen über den Dachrand: Art. 28 und 29 BauAV

• Gerüstgang am Dachrand (Spenglergang): Art. 47 BauAV

• Dachdeckerschutzwand: Art. 48 BauAV

• Anforderungen an das Bedienungspersonal: Art. 5 KranVO

• Vorübergehende Einstellung der Arbeit: Art. 4 VUV

Rechtliche Grundlagen

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SuvaArbeitssicherheitPostfach, 6002 Luzern

Auskünfte: Tel. 041 419 58 51

Ausgabe: Mai 2015

Schwerpunkte Prävention

Lebenswichtige Regeln

Weitere Unfallbeispiele

Weitere Informationen

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